[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ali Al-Dailami, Dr. Petra Sitte,
Żaklin Nastić, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/2778 –
Errichtung eines neuen Übungsgeländes für das Kommando Spezialkräfte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Absprunggelände Renningen-Malmsheim wird von dem Kommando
Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr seit Jahren als Übungsgelände genutzt.
Für den weiteren Ausbau des 2015 eröffneten Forschungs- und
Entwicklungszentrums der Firma Robert Bosch GmbH soll das bisher militärisch genutzte
Übungsgelände aufgegeben werden. Ein Ausweichstandort soll nach Plänen
des Landes Baden- Württemberg an der Staatsdomäne Waldhof (Gemeinde
Geislingen) im Zollernalbkreis errichtet werden. Die Gemeinde Geislingen
selbst wie auch die umliegenden Ortschaften wurden in die Planungen nicht
eingebunden (
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/b
und-und-land-bw-planen-uebungsgelaende-fuer-bundeswehr-in-geislingen-zol
lernalbkreis-100.html). Medienberichten zufolge soll der KSK-Absprungplatz
auch der U.S. Army zur Verfügung gestellt werden. Neben den Befürchtungen
der Bürgerinnen und Bürgern, Lärm- und CO2-Emissionen ausgesetzt zu
werden, ist nach einer Einschätzung der lokalen „Bürgerinitiative Waldhof“ eine
weitere Sorge, dass ein von vielen Menschen genutztes Naherholungsgebiet
verloren gehen könnte. Die Planungen zur Errichtung des Übungsplatzes
sehen weitflächige Einebnungen sowie die Vernichtung von Ackerland vor.
Der drohende Verlust von Land- und Bodenflächen, welche zugunsten des
KSK sowie der U.S. Army weichen sollen, gefährdet zudem den Betrieb der
lokalen Landwirte (vgl.
https://www.zak.de/Nachrichten/KSK-Uebungsgelaen
de-am-Waldhof-in-Geislingen-Landwirte-stellen-Fragen-erhalten-aber-keine-
Antworten-149501.html).
Auch friedenspolitische Aspekte sind Gegenstand dieses lokalen Konflikts.
Insbesondere die geplante Nutzung US-amerikanischer Soldaten der U.S.
Army macht Bürgerinnen und Bürgern der Region Sorge. Die Bundeswehr
selbst sieht in der Anwesenheit von alliierten Soldaten eine Gefahr für die
Sicherheit. So heißt es in der vom Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) veröffentlichten Broschüre „Auftrag Landes- und
Bündnisverteidigung“ vom Juni 2020 auf Seite 4:
„Durch seine geografische Lage mitten im europäischen NATO-Gebiet ist
Deutschland als Drehscheibe alliierter Truppenbewegungen und rückwärtiger
Operationsraum potentielles Angriffsziel“ (vgl.
https://www.bundeswehr.de/re
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3135
20. Wahlperiode 17.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 16. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
source/blob/5031820/8bcff03f523a3962a028ef20484f3f0b/auftrag-landes-un
d-buendnisverteidigung-data.pdf).
Das KSK will neben dem Transportflugzeug A400M der Luftwaffe auch
Kurzstreckenflugzeuge und Hubschrauber einsetzen. Der Fluglärm wird nach
Einschätzung der lokalen „Bürgerinitiative Waldhof gegen das KSK
Absprunggelände“ deutlich höher sein, als dies mit einem Übungsflug des
A400M am 27. April dieses Jahres zwischen Geislingen und Rosenfeld von
Seiten der Bundeswehr demonstriert wurde (vgl.
https://initiative-waldhof.de/
sowie
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/bundesw
ehr-ksk-demonstriert-flugbetrieb-fallschirmspruenge-absprunggelaende-geisli
ngen-zollernalbkreis-100.html).
Nach den eingeleiteten Reformen des BMVg als Folge einer Häufung extrem
rechter Vorfälle innerhalb des KSK wurde die Spezialeinheit nun als
reformiert dargestellt und letztlich nicht aufgelöst. Das BMVg verkündete am
6. Juni 2020, dass mehr als 90 Prozent der 60 Einzelmaßnahmen der von der
AG KSK erarbeiteten Reformauflagen binnen eines Jahres umgesetzt worden
seien (
https://www.bmvg.de/resource/blob/5092600/a7d5af1cbf3caf79ab0527
a87553d1d0/dl-abschlussbericht-ksk-data.pdf). Nach Einschätzung der
Fragestellenden ist es weiterhin fraglich, ob es überhaupt möglich ist, das
Kommando Spezialkräfte zu reformieren. Nach Auffassung der Fragestellenden ist
trotz des Agierens im Verborgenen die Geschichte des KSK geprägt von
öffentlich bekannt gewordenen Skandalen und immer wiederkehrenden
extrem rechten Vorfällen. Dass die 1996 gegründete Spezialeinheit als nach
Meinung der Fragestellenden kasernierender Männerbund ein Eigenleben fernab
jeglicher demokratischer Kontrolle führt, ist nach Auffassung der
Fragestellenden in den Reformbemühungen nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Um Gründe und Ursachen der genannten Vorfälle strukturell erfassen zu
können, bedarf es aus Sicht der Fragestellenden einer kritischen Analyse über das
Selbstverständnis des KSK als elitärer Kampfverband, dessen Praktiken nach
Meinung der Fragestellenden zur Bildung eines Korpsgeistes geführt haben,
welcher autoritäre Denk- und Verhaltensmuster begünstigen kann. Nach
Ansicht der Fragestellenden wurden diese Defizite, welche strukturell zu
ergründen sind, in dem Reformprozess außen vor gelassen. Vor dem Hintergrund,
dass die Fortführung des Kommandos Spezialkräfte bis Sommer 2021 zur
Disposition stand und diese Entscheidung auf die Vorgängerregierung
zurückgeht, sind nach Auffassung der Fragestellenden weitere Begünstigungen für
das KSK wie die Errichtung eines neuen Absprungplatzes fragwürdig.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Wie bemisst sich das Areal des geplanten Absprunggeländes Waldhof in
Quadratmetern?
Das geplante Absetzgelände hat eine Größe von 400 Meter x 1.000 Meter
zuzüglich eines umlaufenden Sicherheitsstreifens von 50 Meter. Es bemisst
sich somit auf insgesamt 500 Meter x 1.100 Meter und umfasst damit
550.000 Quadratmeter.
Die zusätzliche Start- und Landebahn (Graspiste), die nach derzeitigen
Planungen zum weit überwiegenden Teil auf der Fläche des Absetzplatzes liegen wird,
umfasst eine Fläche von 1.000 Meter auf 80 Meter, zuzüglich eines
Sicherheitsstreifens von jeweils 60 Meter vor Kopf der Bahn.
Darüber hinaus ist die Vorhaltung einer Verfügungsfläche zur Abwicklung des
Sprungdienstes und Versorgung von Personen erforderlich, die bis zu
30.000 Quadratmeter einnehmen wird.
Zur endgültigen Lage der o. g. Flächen zueinander und damit auch zu den
endgültigen Maßen des Areals kann zum gegenwärtigen Verfahrensstand noch
keine Aussage gemacht werden.
2. In welchem Umfang geht für die Errichtung des Absprunggeländes
Waldhof durch die geplanten Einebnungen Ackerland verloren?
3. Welche Auswirkungen für die regionale Nahrungsmittelversorgung sind
für die Region aufgrund des vorgesehenen Verlusts von Ackerland zu
erwarten?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat dazu folgendes mitgeteilt:
Die Gesamtfläche der Staatsdomäne Waldhof umfasst rund 100,6 Hektar,
davon werden knapp 90 Hektar landwirtschaftlich genutzt.
Die endgültige Lage der Start- und Landebahn steht noch nicht fest. Sie wird
sich nach dem derzeitigen Stand der Planungen mit der eigentlichen
Absetzfläche überschneiden. Deshalb können noch keine exakten Angaben über den
Anteil der Fläche des Ersatzgeländes an der Gesamtfläche der Staatsdomäne
Waldhof gemacht werden.
Wie viel bisher genutzte Ackerfläche auf dem Gebiet der Staatsdomäne
Waldhof insgesamt wegfiele, wird Gegenstand weiterer Prüfungen sein.
Insbesondere bleibt zu klären, welche Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt
werden können.
4. Sind für die Errichtung des Absprunggeländes Waldhof Rodungsarbeiten
vorgesehen, und wenn ja, in welchem Ausmaß, und für welche konkreten
Flächen?
Die endgültige Lage des Absetzgeländes liegt zum gegenwärtigen
Verfahrensstand noch nicht fest. Deshalb können noch keine exakten Angaben über den
Umfang von eventuell erforderlichen Rodungsarbeiten gemacht werden.
5. Wird das Absprung- und Übungsgelände zu einem militärischen
Sperrgebiet deklariert werden, und wenn ja: Deklarierung als militärischer
Bereich mit oder ohne Betretungsverbot oder als militärischer
Sicherheitsbereich mit oder ohne Sperrzone (auch Teilbereiche des Geländes)?
Das Absetzgelände wird als militärischer Sicherheitsbereich im Sinne von § 2
Absatz 2 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die
Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und
verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen eingestuft, dass für die Dauer der
Ausbildung und Übung vorübergehend gesperrt werden kann.
6. Ist der Bundesregierung das nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes für
Anlage und Betrieb eines Flugplatzes grundsätzlich erforderliche Gutachten
aus dem luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens bekannt, und
welche CO2-, Lärm- und sonstigen Emissionen sind demnach in Waldhof
zu erwarten?
Die für das luftrechtliche Genehmigungsverfahren erforderlichen Gutachten
liegen noch nicht vor.
7. Welche Flugzeug- und Hubschraubertypen der Bundeswehr werden bei
der Erstellung des Lärmgutachtens eingesetzt, und werden bei den
Lärmmessungen auch Starts und Landungen berücksichtigt?
Für die Erstellung des Lärmgutachtens werden Informationen über die großen
Transportflugzeuge A400M und C-130J sowie die kleineren
Transportflugzeuge (insbesondere M28 Skytruck) und Hubschrauber vom Typ H145M,
NH90 und CH-47 verwendet. Starts und Landungen werden berücksichtigt.
8. Hat der geplante Absprungplatz nach Auffassung der Bundesregierung
Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr, und wenn ja,
wie wird diese begründet?
Das Absetzgelände auf der Staatsdomäne Waldhof wird als Ersatz für das
Gelände in Renningen-Malmsheim benötigt. Die Herstellung und der Erhalt der
Fähigkeit zur vertikalen Verbringung mit Fallschirmen ist für die
Einsatzwirksamkeit u. a. der Spezialkräfte der Bundeswehr von elementarer Bedeutung.
9. Ist der von der Vorgängerregierung eingeleitete Reformprozess des KSK
(
https://www.tagesschau.de/inland/ksk-reform-113.html) nach
Auffassung der Bundesregierung abgeschlossen?
Die Maßnahmen zur Neuausrichtung des Kommando Spezialkräfte (KSK) sind
im Wesentlichen abgeschlossen oder sachgerecht eingeleitet.
10. Was sind die 60 Einzelmaßnahmen, welche von der AG KSK zur Reform
des KSK vorgesehen waren (
https://www.rnd.de/politik/reformprogram
m-des-ksk-zu-90-prozent-umgesetzt-6KMKBPYVX2Z2VCJQJX3ZKD
MIDA.html) (bitte auflisten)?
Themenfeld 1: Strukturelle Betrachtungen
1. Schaffung von stellvertretenden Bataillonskommandeuren und
Führungsfeldwebeln im KSK.
2. Ausbau der Stabsstrukturen in den Bereichen Personal, Militärische
Sicherheit und Logistik.
3. Unterstellung der Stabs- und Führungsunterstützungskompanie (Special
Operations Component Command SOCC) unter der Division Schnelle
Kräfte (DSK).
4. Truppendienstliche Unterstellung des Bereichs Ausbildung KSK unter das
Ausbildungszentrum Infanterie (AusbZ Inf).
5. Zielgenauere Unterstützung des Ausbildungsbereiches KSK in fachlicher
Hinsicht durch das Ausbildungskommando (AusbKdo).
6. Erweiterung des „Auswahlboards“ am Ende des
Eignungsfeststellungsverfahrens (EFV) um den Stellvertretenden Kommandeur AusbKdo sowie
weitere Expertiseträger (z. B. Beauftragter Spezialkräfte im Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr [BAPersBw]).
7. Truppendienstliche Unterstellung der Personalwerbung KSK unter die
DSK.
8. Auflösung der 2. Kompanie der Kommandokräfte.
9. Durchführung einer Strukturstudie zu Spezialkräften durch den
Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr (EinsFüKdoBw).
Themenfeld 2: Dienstaufsicht
10. Inhaltliche und personelle Erweiterung des Jour Fixe KSK des Inspekteurs
des Heeres und Verlegung an den Standort Calw.
11. Zukünftige Einbindung der Inspizienten des Inspekteurs des Heeres in
ihrem Aufgabenbereich im KSK.
12. Erweiterung der inhaltlichen Ausrichtung des Steering-Board
(Entscheidungsgremium mit Befehlshaber EinsFüKdoBw) um die Themen
Transparenz, Selbst- und Führungsverständnis der Spezialkräfte der
Bundeswehr.
13. Beauftragter für Erziehung und Ausbildung des Generalinspekteurs der
Bundeswehr nimmt KSK als Arbeitsschwerpunkt auf.
14. Schaffung eines Advisory-Board Spezialkräfte (Beirat mit beratender
Funktion) unter der Leitung des Generalinspekteurs der Bundeswehr.
Themenfeld 3: Personalgewinnung und Einstellungsverfahren
15. Vorlage eines Personalkonzepts Spezialkräfte der Bundeswehr.
16. Ausdehnung des Eignungsfeststellungsverfahrens (EFV) für
Kommandosoldatinnen und -soldaten von zehn auf zwölf Wochen.
17. Weitere Stärkung des EFV hinsichtlich charakterlicher Eignung,
Verhaltensauffälligkeiten und Wertefundament.
18. Ausweitung der Charakter- und Persönlichkeitstestung auf alle
Soldatinnen und Soldaten des KSK.
19. Verstärkung des Psychologischen Dienstes im KSK.
20. Erhöhung der Rotation des Personals im Psychologischen Dienst im KSK.
21. Verstärkung des KSK durch eine Psychotherapeutin/einen
Psychotherapeuten.
22. Weiterentwicklung des aktuellen Binnenwerbekonzepts und der
Binnenkommunikation.
23. Verstärkte Zusammenarbeit mit Personalgewinnungsorganisation des
BAPersBw.
24. Verstärkung des Personalwerbetrupps durch verbandsexternes Personal.
Themenfeld 4: Werdegänge
25. Einführung verbindlicher Vorverwendungen außerhalb des KSK vor einer
Verwendung als Kompaniechef.
26. Einführung verbindlicher Vorverwendungen außerhalb des KSK vor einer
Verwendung auf der Ebene A15 im KSK.
27. Durchführung ein- bis zweijähriger Lehrgänge an
Ausbildungseinrichtungen etwa für Spezialkräfte von Partnernationen oder der NATO.
28. Einführung von Führungslehrgängen an der Führungsakademie der
Bundeswehr.
29. Intensivierung der Personalgewinnung für das KSK.
30. Überprüfung der Übernahmequoten zum Berufssoldaten für
Kommandokräfte.
31. Einführung von Verwendungshöchstdauern für Kommandooffiziere in
Schlüsselpositionen im KSK.
32. Einführung verbindlicher Verwendungen außerhalb des KSK sowie
außerhalb der Einsatzkräfte KSK in den Bereichen Führung, Ausbildung und
Weiterentwicklung vor einer Spitzenverwendung als Oberstabsfeldwebel
im KSK.
33. Erstellung eines Rotationsmodells für Teams innerhalb der
Kommandokräfte KSK.
34. Einführung von Verwendungshöchstdauern für KdoFw in
Schlüsselpositionen im KSK.
35. Einführung von Verwendungen außerhalb des KSK für angehendes
Fachpersonal.
36. Begrenzung der Verwendungsdauer für querschnittlich eingesetztes
Personal im KSK.
37. Entwicklung eines zweistufigen Auswahlverfahrens für Führungskräfte im
KSK.
38. Einrichten eines Beauftragten für die Spezialkräfte im BAPersBw.
Themenfeld 5: Prävention und Resilienz
39. Einrichtung von Dienstposten für Führungsfeldwebel im KSK.
40. Einführung Individualcoaching für Kompaniechefs und
Führungsfeldwebel KSK.
41. Einführung Individual- und Teamcoaching für Kompanien und Stäbe des
KSK.
42. Einführung eines verpflichtenden Basislehrgangs für alle „Einsteiger“ in
das KSK, vorrangig für künftiges Führungspersonal.
43. Aufnahme KSK in bewährte Aktionsprogramme des Zentrums Innere
Führung (ZInFü) nebst mobilen Trainingsteams.
44. Auflegen einer Weiterbildung Innere Führung mit den Inhalten
Menschenführung, Persönlichkeitsbildung, Mentale Stärke und Verfassungstreue.
45. Begleitung ZInFü von bestimmten Ausbildungsabschnitten des KSK als
Beobachter (für externen Kontrollblick).
46. Erhöhung der Transparenz im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
47. Erweiterung der regionalen Ausstellung durch neue Themeninhalte.
48. Erstellung eines Ausstellungskonzepts sowie Präsentation im öffentlichen
Raum vor dem Hintergrund des 25-jährigen Bestehens des KSK (2021).
49. Prüfung der Nutzung des außerhalb der Liegenschaft befindlichen
ehemaligen Offiziersheims für Ausstellungszwecke.
50. Verstärkung des seelsorgerischen Angebots.
51. Organisationspsychologische Analyse durch den Psychologischen Dienst
der Bundeswehr.
52. Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie beim Zentrum für
Militärgeschichte und Sozialwissenschaften (ZMSBw) mit Unterstützung des
Beirates für Fragen der Inneren Führung.
Themenfeld 6: Erhöhung der Reaktionsfähigkeit im Umgang mit
Verdachtsfällen
53. Aufnahme einer Checkliste „Umgang mit Extremismusverdachtsfällen“
für Disziplinarvorgesetzte.
54. Sicherstellen der Präsenz des Bundesamtes für den militärischen
Abschirmdienst (BAMAD) sowie einer zuständigen Rechtsberatung der DSK
am Standort des KSK in Calw.
55. Prüfung weiterer Änderungen in der Wehrdisziplinarordnung zur
nachhaltigen Beschleunigung von truppendienstlichen Disziplinarverfahren.
56. Verstärkung der Expertinnen- und Expertengruppe
„Wehrdisziplinarordnung“.
57. Implementierung eines eigenen Versetzungstatbestands.
58. Empfehlung zur schnellen Umsetzung und Einführung der im
Gesetzesvorhaben Soldatenvorschriftenänderungsgesetz enthaltenen Regelungen.
59. Empfehlung zur Weiterentwicklung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes,
um Sicherheitsüberprüfungen zu beschleunigen sowie Einführung einer
Sicherheitsüberprüfungsstufe 4.
60. Zügige Aufnahme einer gesetzlichen Regelung zur
Beorderungssicherheitsüberprüfung in das Reservistengesetz.
11. Wurden alle 60 Maßnahmen der AG KSK inzwischen umgesetzt, und
wenn nein, welche Einzelmaßnahmen sind noch offen?
Von Einzelmaßnahme Nr. 58 abgesehen sind sämtliche Einzelmaßnahmen
umgesetzt.
12. Wie viele Personen gehören gegenwärtig dem KSK sowie dem
Kommando Spezialkräfte der Marine (KSM) an?
Dem KSK gehören gegenwärtig rund 1.200 Personen an. Dem Kommando
Spezialkräfte Marine (KSM) gehören gegenwärtig rund 400 Personen an.
13. An welchen Truppenübungsplätzen und weiteren
Bundeswehrliegenschaften neben Calw und Eckernförde waren 2021 Soldatinnen und
Soldaten des KSK und des KSM anwesend (bitte nach Truppenübungsplatz
bzw. Liegenschaft und Grund der Anwesenheit aufschlüsseln)?
Die Soldatinnen und Soldaten des KSK und des KSM waren 2021 wie folgt auf
Truppenübungsplätzen und weiteren Bundeswehrliegenschaften anwesend.
Truppenübungsplatz Grund der Anwesenheit
Livigno (ITA) Sanitätsausbildung
Arlberg (AUT) Truppenausbildung
Coolidge (USA) Truppenausbildung
Truppenübungsplatz Grund der Anwesenheit
Munster (DEU) Truppenausbildung
Andermatt (SUI) Truppenausbildung
Arco (ITA) Truppenausbildung
Dahn (DEU) Truppenausbildung
Oberlausitz (DEU) Truppenausbildung
Landeck (DEU) Truppenausbildung
Baumholder (DEU) Truppenausbildung
Locarno (SUI) Truppenausbildung
Idaho (USA) Truppenausbildung
Valle di Mello (ITA) Truppenausbildung
Mittenwald (DEU) Truppenausbildung
Todendorf (DEU) Truppenausbildung
Lizum/ Walchen (AUT) Truppenausbildung
Stubaital (AUT) Truppenausbildung
Glamies (USA) Truppenausbildung
Heuberg (DEU) Gefechtsdienst
Lehnin (DEU) Gefechtsdienst
Grafenwöhr (DEU) Gefechtsdienst
Speyer (DEU) Gefechtsdienst
Vidzel (SWE) Gefechtsdienst
Hurlburt Field FL (USA) Gefechtsdienst
Hammelburg (DEU) Gefechtsdienst
Stralsund (DEU) Gefechtsdienst
Canadian, TX (USA) Gefechtsdienst
Eckernförde (DEU) Gefechtsdienst
Key West, (USA) Gefechtsdienst
Die Soldatinnen und Soldaten des KSM waren 2021 wie folgt auf
Truppenübungsplätzen und weiteren Bundeswehrliegenschaften anwesend.
TrÜbPl Grund der Anwesenheit
Klietz Truppenausbildung
Klietz Truppenausbildung
Grafenwöhr Einsatzvorbereitung
Grafenwöhr Truppenausbildung
Putlos Einsatzvorbereitung
Putlos Truppenausbildung
Putlos Truppenausbildung
Putlos Truppenausbildung
Putlos/Grafenwöhr Einsatzvorbereitung
Altengrabow Truppenausbildung
Altengrabow Truppenausbildung
Munster Süd Einsatzvorbereitung
Zudem waren Soldatinnen und Soldaten von KSK und KSM im Rahmen
unterschiedlichster Anlässe (Lehrgänge, Weiterbildungen, Besprechungen,
Erkundungen, Empfang von Ausrüstung/Munition etc.) an zahlreichen weiteren
Bundeswehr-Liegenschaften anwesend.
14. Wie viele militärische Übungsflüge sind am Absprungplatz Waldhof pro
Jahr angesetzt
a) vom Kommando Spezialkräfte,
b) von Spezialeinheiten der U.S. Army?
15. Welche weiteren Ortschaften rund um das Übungsgelände sollen
überflogen werden?
Die Fragen 14 bis 15 werden zusammen beantwortet. Sowohl die Anzahl an
Übungsflügen als auch die konkreten An- und Abflugverfahren sowie
Flugstrecken werden derzeit im Rahmen der Erstellung des Datenerfassungssystems
als Grundlage für die erforderlichen Gutachten (Fluglärm, Schadstoff)
erarbeitet. Eine Angabe ist noch nicht möglich.
16. Unterliegen die vorgesehenen Übungen des KSK einer
Genehmigungspflicht des Bundesministeriums der Verteidigung?
Nein.
17. Sind Übungen auch in der Nacht geplant?
Die Übungen sollen überwiegend tagsüber stattfinden. Zum Lizenzerhalt für
Fallschirmspringer ist es aber zwingend notwendig, auch Sprünge in der Nacht
durchzuführen. Nachtsprünge können deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Um die Lärmbelästigung für die Nachbarschaft aber so niedrig wie möglich zu
halten, sollen die Nachtsprünge möglichst in den frühen Abendstunden der
Wintermonate stattfinden.
18. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der
geplanten Nutzung des Absprungplatzes Waldhof seitens der U.S. Army in
Hinsicht auf
a) Anzahl der in Waldhof anwesenden US-Soldaten,
b) Art und Inhalte der Übungen,
c) Anzahl der Tage pro Jahr, an denen Übungen von US-Soldaten ohne
die Anwesenheit deutscher Soldaten durchgeführt werden?
Die Fragen 18 bis 18c werden zusammen beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung soll sich in der Regel die Anzahl der
anwesenden US-Soldatinnen und Soldaten in einem mittleren bis gehobenen
zweistelligen Bereich befinden. Die US-Streitkräfte planen ausschließlich das
Absetzen von Fallschirmspringern. Es sind maximal 60 Übungstage für die
US-Streitkräfte vorgesehen. Eine Beteiligung deutscher Soldatinnen und
Soldaten ist nicht ausgeschlossen und hängt von der konkreten Übungs- und
Ausbildungsplanung im Einzelfall ab. Daher kann die Anzahl der Tage ohne ihre
Anwesenheit gegenwärtig bzw. vorab nicht quantifiziert werden.
19. Ist es vorgesehen, das Übungsgelände Waldhof für multinationale
Spezialkräfteübungen zu nutzen (wenn ja, bitte nach Ländern der Einheiten
sowie Art und Dauer der geplanten Übungen aufschlüsseln)?
20. Werden andere ausländische Einheiten neben dem KSK und der U.S.
Army das Übungsgelände nutzen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Nach der derzeitigen Planung ist dies nicht vorgesehen.
21. In welchem Umfang wurde das Bundesministerium der Verteidigung an
der Standortentscheidung Staatsdomäne Waldhof beteiligt, und welche
Anforderungen und Vorgaben wurden ggf. für die Wahl des Standorts an
das Land Baden-Württemberg gestellt?
Die Entscheidung, die Staatsdomäne Waldhof für die Realisierung eines
Ersatzgeländes in den Fokus zu nehmen, erfolgte in enger Abstimmung zwischen
dem Land Baden-Württemberg und dem Bundesministerium der Verteidigung.
Für das Bundesministerium der Verteidigung war dabei in erster Linie die
Eignung des Geländes zur tatsächlichen und rechtlichen Nutzung als
Absetzgelände mit zusätzlicher Start- und Landebahn (Graspiste) entscheidend. Das
Gelände muss deshalb u. a. die in Frage 1 beschriebenen Maße aufweisen und
eine ausreichende Hindernisfreiheit für An- und Abflug ermöglichen.
Wesentlich ist zudem, dass sich das potentielle Ersatzgelände in geeigneter Entfernung
zum Standort Calw befindet, wo das KSK stationiert ist, um unter Beachtung
der maßgeblichen organisatorischen Aspekte sowie der wirtschaftlichen und
rechtlichen Maßgaben die erforderliche militärische Aus-, Fort-, Weiterbildung
und Übung durchführen zu können. In diesem Zusammenhang sind
insbesondere die Zeiten für Verlegung und Transport von Personal und Material sowie
Flugzeiten die entscheidenden Kriterien. Die Staatsdomäne Waldhof befindet
sich unter diesen Bedingungen in gerade noch akzeptabler Entfernung zum
Standort Calw.
22. In welchem Umfang sollen finanzielle Mittel des Bundes für das neue
Übungsgelände bereitgestellt werden?
Belastbare Kalkulationsgrundlagen für die voraussichtlichen Gesamtkosten
(u. a. Kosten für Grunderwerb, Untersuchungen der Bodenbeschaffenheit als
Grundlage für den Umfang der Geländemodellierung) liegen noch nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]