Aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Rehabilitation
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Diana Golze, Cornelia Hirsch, Inge Höger-Neuling, Katja Kipping, Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Axel Troost, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation soll ein wichtiger Beitrag zum Ausgleich von Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen geleistet werden. Somit ist die berufliche Rehabilitation ein maßgeblicher Bestandteil einer Strategie zur Umsetzung des Benachteiligungsverbots. Sie ermöglicht für Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Erwerbsleben. Dieser wichtige sozialpolitische Auftrag darf nicht durch eine einseitige betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit (BA) konterkariert werden. Eine erfolgreiche berufliche Rehabilitation hängt von qualitativ hochwertigen Maßnahmen und gut geschultem Personal ab.
Aufgrund der sozialpolitischen Zielsetzung und Bedeutung der beruflichen Rehabilitation sollen im Folgenden Fragen über Entwicklungstendenzen und Grundlagen gestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele erwachsene Rehabilitanden sind in den Jahren 2002 bis 2005 in welche den von der BA geförderten Angeboten (speziell in Berufsförderungswerke und Werkstätten für behinderte Menschen) eingemündet?
Wie haben sich die Belegungszahlen im Bereich beruflicher Rehabilitation insgesamt und differenziert nach den einzelnen Trägerarten (Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen, sonstige Rehabilitationseinrichtungen) in den Jahren 2002 bis 2005 entwickelt (bitte in absoluten als auch in relativen Zahlen angeben)?
Wie hat sich das Verhältnis zwischen Fällen von Rehabilitation von Behinderungsfällen ohne besondere rehabilitationsspezifische Leistungen („allgemeinen Leistungen der Rehabilitation“), betreuter betrieblicher Rehabilitation und Rehabilitation in speziellen Rehabilitationseinrichtungen in den Jahren 2002 bis 2005 in absoluten und relativen Zahlen entwickelt?
Wenn bei den Berufsbildungs- und den Berufsförderungswerken ein Rückgang der Belegungszahlen festzustellen ist, wie wirkt sich dies auf die Beschäftigtenzahlen aus?
Wie hoch ist der Personalabbau aufgrund eines Rückgangs der Belegungszahlen?
Worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für einen Rückgang der Belegungszahlen bei den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken?
Wie viele Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, d. h. Abgängerinnen und Abgänger der Förder-/Sonderschulen sind in den Jahren 2002 bis 2005 (getrennt ausgewiesen nach Jahren) in welche Angebote/ Maßnahmen der BA sowie der Betriebe, der Schulen und der Jugendhilfe (nur anerkannte Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung) eingemündet?
Wie viele der oben genannten Jugendlichen werden voraussichtlich in welche der oben genannten Angebote/Maßnahmen in 2006 einmünden?
Welche Dauer weisen diese Maßnahmen/Angebote jeweils auf?
Liegen der Bundesregierung bzw. der BA Erkenntnisse vor, welchen Berufsverlauf die oben genannten Jugendlichen nach Austritt aus diesen Angeboten in den Jahren 2002 bis 2005 eingeschlagen haben?
Wie viele Personen (differenziert nach Alter und Geschlecht) haben (sowohl als Ratsuchende wie auch als Bewerberinnen/Bewerber) in den Jahren 2002 bis 2005 die Rehabilitationsberatung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen, aufgeteilt nach Jugendlichen (Schulabgängerinnen/ Schulabgänger) und Erwachsenen?
Hat sich die Intensität der Rehabilitationsberatung der BA im genannten Zeitraum verändert oder ist beabsichtigt, solches (etwa für den Personenkreis der Jugendlichen aus SGB-II-Bedarfsgemeinschaften) in 2006 vorzunehmen?
Wie hat sich die Zahl und Qualität der Rehabilitationsberatung nach Umstrukturierung der BA ab 2003 verändert (auch im Urteil von Beraterinnen/ Beratern und Betroffenen)?
In wie vielen Agenturen für Arbeit gibt es eine Rehabilitationsberatung?
Wie viele Beschäftigte der BA sind insgesamt im Bereich berufliche Rehabilitation tätig (bitte differenziert von 2002 bis 2005 darstellen)?
Welche Maßnahmen im Bereich der beruflichen Rehabilitation werden auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) ausgeschrieben, und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Entscheidung, ob ausgeschrieben wird oder nicht?
Welche Definition liegt der Einordnung von Leistungen als allgemeine oder als besondere Leistungen zugrunde?
Wie wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ausschreibungen von Rehabilitationsmaßnahmen auf die Preise, die Qualität der Maßnahmen, Beschäftigtenzahlen bei den einzelnen Trägerarten und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus?
Wie haben sich die durchschnittlichen Tageskostensätze in den Jahren 2000 bis 2005 entwickelt, die zwischen den Agenturen für Arbeit und den Berufsbildungswerken für die Erstausbildung behinderter Menschen ausgehandelt werden?
Auf welcher Grundlage werden die Kostensätze festgelegt?
Auf welcher Grundlage werden die Kostensätze für Maßnahmen festgelegt, die nicht ausgeschrieben werden?
Wie haben sich diese Kostensätze in den letzten Jahren entwickelt?
Wie haben sich die durchschnittlichen Kostensätze im Bereich der Rehabilitation behinderter Menschen in speziellen Rehabilitationseinrichtungen entwickelt?
Wie verlief die Kostenentwicklung der einzelnen Rehabilitationsmaßnahmen von 2000 bis 2005 für die:
a) Berufsvorbereitung,
b) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen,
c) Ausbildungsbegleitenden Hilfen,
d) Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen,
e) andere Einrichtungen im Bereich berufliche Rehabilitation (welche?)
Wie war die Kostenentwicklung (auch durchschnittliche Tageskostensätze) im Zeitraum von 2000 bis 2005 für die nachfolgend genannten Institutionen:
a) Berufsbildungswerke,
b) Berufsförderungswerke,
c) sonstige (wohnortnahe) Rehabilitationseinrichtungen,
d) Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen,
e) sonstige überbetriebliche Einrichtungen?
Warum erfolgte in den letzten Jahren vermehrt eine Zuweisung von Rehabilitationsfällen in sonstige überbetriebliche Einrichtungen, obwohl ausreichend freie Plätze in qualifizierten Einrichtungen der in Frage 16 genannten Kategorien a bis d zur Verfügung stehen?
Wie wird bei den sonstigen überbetrieblichen Einrichtungen die Qualität der Maßnahmen gesichert?
Inwiefern sind sie in ein Qualitätsmanagement einbezogen?
Welche Interpretation nimmt die Bundesregierung zwischenzeitlich für die in § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB IX genannten (zu Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken) „vergleichbaren Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation“ (vgl. den Schriftwechsel zwischen dem seinerzeitigen Bundesressorts Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vom Frühjahr 2004) vor, zu denen in einigen Bundesländern anerkannte „sonstige Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation“ gezählt werden, in anderen aber nicht?
Mit welcher Begründung weicht die BA vermehrt von dem gültigen Beschluss des Deutschen Bundestags vom 16. Dezember 2004 (Bundestagsdrucksache 15/3213, Beschluss im federführenden Ausschuss Arbeit und Soziales am 15. Dezember 2004 und Annahme durch den Deutschen Bundestag am 17. Februar 2005) ab, wonach „Leistungen entsprechend § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB IX A für die Inanspruchnahme der beruflichen Rehabilitation weiterhin ausschreibungsfrei ausgeführt werden …“ (vgl. das bundesweite Vergabeverfahren nach GWB und VOL/A ab 26. März 2006 für BAE gemäß § 102 ff. SGB III)?
Worin bestehen die Hintergründe für die zurzeit erfolgende Datenumstellung im Bereich der beruflichen Rehabilitation in den Statistiken der BA?
Nach welchen Kriterien sollen zukünftig die Fallzahlen ermittelt werden?
Wer wird berücksichtigt und wer nicht?