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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die deutsch-namibischen Beziehungen und das sogenannte Versöhnungsabkommen
(insgesamt 48 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
31.08.2022
Antwortdauer
43 Tage
Aktualisiert
16.09.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/279919.07.2022
Die deutsch-namibischen Beziehungen und das sogenannte Versöhnungsabkommen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ali Al-Dailami, Dr. Gregor Gysi, Andrej
Hunko, Ina Latendorf und der Fraktion DIE LINKE.
Die deutsch-namibischen Beziehungen und das sogenannte
Versöhnungsabkommen
Am 15. Mai 2021 paraphierten die Sonderbeauftragten der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Namibia, Ruprecht
Polenz und Dr. Zedekia Ngavirue, die gemeinsame Erklärung „Vereint im
Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung,
vereint in unserer Vision für die Zukunft“.
In Namibia hat das „Versöhnungsabkommen“ nicht nur bei Nachfahren der
Opfer große Empörung verursacht. Auch im Parlament in Windhoek gab es
heftige Kritik fast der ganzen Opposition, aber auch in Teilen der SWAPO-
Regierung (https://www.deutschlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-v
erjaehrt-verantwortung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004). Etwas
über ein Jahr, nachdem die damalige Bundesregierung ein
Aussöhnungsabkommen mit Namibia vorgelegt hat, ist die Vereinbarung nach hitzigen Debatten im
namibischen Parlament immer noch nicht in Kraft. Die Regierung hat der
Nationalversammlung Namibias – dem namibischen Parlament – aufgrund des
Widerstands das Versöhnungsabkommen bislang nicht zur Ratifizierung vorgelegt
(https://www.spiegel.de/ausland/namibia-herero-und-nama-fordern-neues-verso
ehnungsabkommen-mit-deutschland-a-2c53257a-74b8-48c1-87fc-e841dfe4
d f3e). Stattdessen kündigte diese am Ende der parlamentarischen Debatte
Nachverhandlungen mit der deutschen Seite an (https://neweralive.na/posts/gov
t-poised-to-conclude-genocide-issue-kapofi).
Der Historiker und Leiter der Forschungsstelle Hamburgs (post-)koloniales
Erbe, Prof. Dr. Jürgen Zimmerer, kritisiert unter anderem an der Höhe der
zugesagten Gelder, dass diese, auf 30 Jahre verteilt, 36 Mio. Euro pro Jahr ergeben.
Das entspräche ziemlich genau dem, was Namibia in den letzten drei
Jahrzehnten an sogenannter Entwicklungshilfe bekommen habe. Er kritisiert darüber
hinaus, dass die versprochenen Gelder lediglich als Hilfen kommen sollen: „Hilfe
ist etwas, was den Geber moralisch erhöht, während Wiedergutmachung eine
Pflicht ist, die ich habe, weil ich etwas falsch gemacht habe“ (KNA vom
29. Mai 2021).
Nach Ansicht des früheren Forschungsdirektors des schwedischen Nordischen
Afrikainstituts in Uppsala, Prof. Dr. Henning Melber, kommt dies einer
Beleidigung gleich: „Die vorgesehene deutsche Zahlung von 1,1 Mrd. Euro über
30 Jahre ist schäbig“. Der Bau des Berliner Flughafens habe 7 Mrd. Euro
gekostet, der Umbau des Bahnhofs in Stuttgart sei derzeit mit 8 Mrd. Euro
veranschlagt. „Setzen Sie das mal in Relation zu den 1,1 Mrd. Euro für den
eingestandenen Völkermord an den Ovaherero und Nama!“ (EPD vom 13. Juni
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2799
20. Wahlperiode 19.07.2022
2021). Der ausgehandelte Betrag entspricht etwa dem 1,5-Fachen der Kosten
des Wiederaufbaus des Berliner Stadtschlosses der Hohenzollern, also der
Dynastie, die auch den letzten deutschen Kaiser stellte, in dessen Namen der
Völkermord verübt wurde (https://mission-lifeline.de/juergen-zimmerer/).
Im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP heißt es vor dem Hintergrund der Debatten um das
„Versöhnungsabkommen“: „Die Aussöhnung mit Namibia bleibt für uns eine
unverzichtbare Aufgabe, die aus unserer historischen und moralischen
Verantwortung erwächst. Das Versöhnungsabkommen mit Namibia kann der Auftakt zu
einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung sein.“ (S. 100).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschätzung von
Experten, dass in Namibia die koloniale Vergangenheit nicht Geschichte,
sondern Gegenwart ist, indem beispielsweise täglich Ovaherero und Nama
an eingezäunten Farmen in „weißem“ Besitz (oftmals
„Deutschstämmiger“) vorbeikommen, die bis zur Enteignung ihrer Vorfahren durch die
deutsche Kolonialmacht ihren Gemeinschaften gehörten (https://www.deut
schlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-verjaehrt-verantwor
tung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004), und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob rechtliche Hindernisse bestehen,
freiwillige Leistungen an Opfer eines aus heutiger Perspektive verübten
Völkermords bzw. aus rein humanitären Gründen an deren Nachfahren
auszuzahlen, die rechtsdogmatisch nicht in Anerkennung einer
zwischenstaatlichen Rechtspflicht, sondern als moralischer Ausgleich der erlittenen
materiellen und immateriellen Schäden einzuordnen sind (vgl. Antwort zu
Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/32617 – nach Meinung der
Fragestellerinnen und Fragesteller Nichtbeantwortung der Frage)?
3. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit der Paraphierung der gemeinsamen
Erklärung „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit,
vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“
durch die Sonderbeauftragten der Regierungen der Bundesrepublik
Deutschlands und der Republik Namibia der vertraglich zu regelnde
Versöhnungsprozess abgeschlossen?
4. Gibt es nach wie vor das Amt des Sonderbeauftragten?
Wenn ja, ist Ruprecht Polenz weiterhin der deutsche Sonderbeauftragte,
oder wer ist die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger?
Wenn ja, mit welcher Tätigkeitsbeschreibung und welchem Auftrag wurde
er ernannt?
Wenn nicht, seit wann gibt es dieses Amt nicht mehr?
5. Sind weitere Konsultationen im Kontext mit der gemeinsamen Erklärung
„Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam
in unserer Vision der Zukunft“ geplant?
Wenn ja, bitte auflisten, wann, an welchem Ort und mit welchen
Gesprächspartnern, zu welchem Zweck?
6. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien in 2021 und 2022 im Zusammenhang mit dem
„Versöhnungsabkommen“ (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden
Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Stand der ursprünglich für
den 21. September 2021 auf der Tagesordnung der Nationalversammlung
Namibias stehenden Ratifizierung des umstrittenen
Aussöhnungsabkommens mit Deutschland (https://www.deutschlandfunk.de/versoehnungsabk
ommen-mit-namibia-deutschland-erkennt-100.html), und wenn ja, welche?
8. Trifft es zu, dass das Versöhnungsabkommen kein völkerrechtlicher
Vertrag ist, der keiner Ratifizierung im Deutschen Bundestag bedarf (https://w
ww.deutschlandfunk.de/namibia-abkommen-polenz-cdu-betroffene-sollen-
bei-100.html)?
9. Welche rechtliche Stellung haben das sogenannte Versöhnungsabkommen
sowie die im Vertrag begründeten Pflichten nach Kenntnis der
Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass es von der Nationalversammlung
Namibias noch nicht ratifiziert wurde?
10. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustimmung Namibias durch
Ratifikation zu erfolgen, oder bedarf es nach Kenntnis der
Bundesregierung für das Vorliegen der für das Inkrafttreten erforderlichen
innerstaatlichen Voraussetzungen keiner Zustimmung durch die
Nationalversammlung Namibias durch eine Ratifikation bzw. nach
Ratifikationsersatzverfahren?
11. Trifft es zu, dass ein Schreiben der Ovaherero Traditional Authority
(OTA), Nama Traditional Leaders Association (NTLA) an das Auswärtige
Amt mit der Bitte um Gespräche mit der Bundesministerin des
Auswärtigen, Annalena Baerbock, und/oder eine ihrer Staatsministerinnen bzw.
einer ihrer Staatsminister bezüglich der Forderung nach Anerkennung,
Entschuldigung und Wiedergutmachung durch die deutsche Regierung für den
Völkermord an den Herero und Nama gegangen ist (https://www.nd-aktuel
l.de/artikel/1160791.aussoehnungsabkommen-nama-und-herero-hoffen-au
f-die-gruenen.html), und wenn ja, wann ist das Schreiben oder sind ggf.
mehrere Schreiben eingegangen, und wann wurden sie durch wen
beantwortet?
12. Trifft es zu, dass die Bitte um Gespräche von Vertreterinnen und Vertretern
von OTA und NTLA mit Außenministerin Annalena Baerbock bezüglich
der Forderung nach Anerkennung, Entschuldigung und
Wiedergutmachung durch die deutsche Regierung für den Völkermord an den Herero
und Nama verweigert worden ist (https://www.spiegel.de/kultur/genozid-a
n-den-herero-und-nama-die-deutsche-grausamkeit-beginnt-nicht-mit-
demholocaust-sie-gipfelt-darin-a-0fc80e0d-44f5-4a59-b99c-1cae8feb1715)?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, wann gab bzw. wird es Gespräche geben?
13. Für welche Projekte bzw. Maßnahmen sind im Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022) Kapitel 05 02 (Bilaterale Zusammenarbeit und
Pflege der Auslandsbeziehungen) Titel 687 92 (Versöhnungsleistungen
Namibia) im Kontext mit der noch nicht durch das Parlament Namibias
ratifizierten gemeinsamen Erklärung „Gemeinsame Erinnerung an unsere
koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der Zukunft“
4 Mio. Euro eingestellt?
14. Für welche Projekte bzw. Maßnahmen sind im Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022) Kapitel 23 10 (Sonstige Bewilligungen) Titel 896
01 (Wiederaufbau und Entwicklung in Namibia) im Kontext mit der noch
nicht durch das Parlament Namibias ratifizierten gemeinsamen Erklärung
„Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam
in unserer Vision der Zukunft“ 35 Mio. Euro eingestellt?
15. Werden bei der Auswahl der Projekte die namibische Regierung oder
Organisationen wie OTA und NTLA einbezogen, und wenn ja, wie, wenn
nein, warum nicht?
16. Plant die Bundesregierung die Einführung eines eigenen Haushaltstitels
für eine etwaige Rückführung von Kulturgut aus kolonialem Kontext
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 10
– 3000 – 005/21, S. 20), und wenn nein, warum nicht?
17. Trifft es zu, dass die 23 Artefakte, die jüngst an Namibia als Dauerleihgabe
übergeben wurden, nicht als Rückgabe erfolgten, weil es erst einer
Ermächtigung des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK),
Hermann Parzinger, bedurfte, „mit den zuständigen Stellen in Namibia zu
gegebener Zeit eine Vereinbarung über den Verbleib“ einzelner oder auch
aller Objekte zu schließen (https://www.preussischer-kulturbesitz.de/schw
erpunkte/provenienzforschung-und-eigentumsfragen/umgang-mit-aussereu
ropaeischen-objekten/alle-news-umgang-mit-aussereuropaeischen-objekte
n/news-detail-umgang-mit-aussereuropaeischen-objekten/artikel/2022/06/
27/rueckgaben-nach-namibia-und-tansania-stiftungsrat-macht-weg-fre
i.html), und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage bedarf es einer
Ermächtigung durch die Kulturstaatsministerin eine Vereinbarung, über den
Verbleib der Objekte zu schließen?
18. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob bei der Dauerleihgabe der 23 an
Namibia übergegebenen Artefakte der Verleiher zum Zeitpunkt der
Überlassung lediglich den Zeitpunkt der Rückgabe offenlässt und weiterhin
Eigentümer bleibt, sodass die Artefakte vom Entleiher zurückverlangt
werden können (KNA vom 27. Mai 2022), und wenn ja, welche?
19. Trifft es zu, dass die „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut
aus kolonialen Kontexten“, auf die sich die Staatsministerin des Bundes
für Kultur und Medien (BKM), die Staatsministerin im Auswärtigen Amt
für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und
Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände 2019 verständigt
haben, zwar den Willen und die Aufforderung zu Aufklärung und nach
Möglichkeit Restitution enthalten, es sich hierbei aber nur um ein rechtlich
unverbindliches politisches Statement handelt (Wissenschaftliche Dienste des
Deutschen Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000 – 005/21, S. 9)?
20. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es nach wie vor
keine Anspruchsgrundlage für die Rückforderung von Kulturgut und
menschlichen Überresten gibt, die aus kolonialem Kontext stammen und
nachweislich zu Unrecht in Besitz von Privatleuten oder öffentlichen
Sammlungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelangt sind
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000
– 005/21, S. 20)?
21. Plant die Bundesregierung die Schaffung einer solchen
Anspruchsgrundlage beispielsweise durch die Einführung von speziellen Vorschriften für
Kulturgut und menschlichen Überresten aus kolonialem Kontext, die die
Beweislast umkehren und das anwendbare Recht bestimmen bei
gleichzeitig zu schaffenden Ausnahmen bezüglich der regelmäßigen
Verjährungsfristen (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand
WD 10 – 3000 – 005/21, S. 10), und wenn ja, wann? Wenn nein, warum
nicht?
22. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine Rückgabe von
Kulturgut und menschlichen Überresten aus kolonialem Kontext derzeit
nur auf dem Wohlwollen und der moralisch-ethischen Verantwortung der
jetzigen Besitzer beruht (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen
Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000 – 005/21, S. 20), und wenn ja, plant
die Bundesregierung eine entsprechende Änderung?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob es im Machtbereich eines
Kolonialregimes im Allgemeinen und im Machtbereich des deutschen
Kolonialregimes im Besonderen ein ethisch unproblematisches „Sammeln“
gegeben hat (https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2019/03/Dossier-Ko
lonialismus.pdf, S. 29), und wenn ja, welche?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob im kolonialen Kontext agierende
Militärs, Beamte, Missionare, Forscher und Händler ihre Machtpositionen
nicht nutzten, um sich anzueignen, was von Wert und Interesse schien
(https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2019/03/Dossier-Kolonialis
mus.pdf, S. 30), und wenn ja, welche?
25. Trifft die Schlussfolgerung, die die Fragestellerinnen und Fragesteller aus
der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksage 20/1827 ziehen, zu, dass
die Bundesregierung den deutschen Kolonialismus nicht als
Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz gegen
Rassismus von Durban 2001, welche die Bundesregierung unterzeichnet hat,
anerkennt?
26. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass nur in einigen Bundesländern
wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern die
Lehrpläne einen Bezug zum deutschen Kolonialismus herstellen (taz vom
4. Mai 2022: Genozid, keine Kriege, S. 7), und wenn ja, welche?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass nur in Sachsen-Anhalt die
Herero und Nama explizit im Lehrplan genannt werden, wobei dieser die
Niederschlagung des Widerstandskampfes nicht als Genozid, sondern nach
Pressemeldungen fälschlicherweise als Krieg bezeichnet (taz vom 4. Mai
2022: Genozid, keine Kriege, S. 7), und wenn ja, welche?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass nur die neueren
Geschichtsschulbücher seit Kurzem Gewalt, Unterdrückung und Verbrechen als Teil
kolonialer Machtausübung behandeln, in denen auch die Genozide an den
Nama und Herero in Deutsch-Südwestafrika dargestellt werden, und es
noch Jahre dauern wird, den Unterricht anzupassen, da die finanziellen
Mittel der Schulen für neue Lehrbücher begrenzt seien und in einigen
Bundesländern die Eltern die Kosten für Schul- und Übungsbücher selbst
tragen müssten, sodass häufig ältere Schulbücher im Einsatz sind (taz vom
4. Mai 2022: Genozid, keine Kriege, S. 7), und wenn ja, welche?
29. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Vergabe
des Wasserstoffprojektes bei Lüderitzbucht durch die namibische
Regierung (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und
konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
30. Für welchen Zeitraum sind die vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung im Rahmen der Wasserstoff-Partnerschaft zwischen
Deutschland und Namibia unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung (Joint
Communiqué of Intent, „JCoI“) bis zu 40 Mio. Euro Fördermittel aus dem
Konjunktur- und Zukunftspaket eingeplant (https://www.bmbf.de/SharedD
ocs/Downloads/en/JOINT-COMMUNIQUE-OF-INTENT.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=2, Punkt 6.2.)?
31. In welcher Höhe finden sich die bis zu 40 Mio. Euro Fördermittel aus dem
Konjunktur- und Zukunftspaket im aktuellen Bundeshaushalt (bitte mit
Haushaltstitel angeben)?
32. Was ist unter der „privilegierten Rolle“, die den „deutschen Partnern aus
Wissenschaft und Industrie“ mit den bis zu 40 Mio. Euro eingeräumt
werden soll, zu verstehen (https://www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/en/J
OINT-COMMUNIQUE-OF-INTENT.pdf?__blob=publicationFile&v=2,
Punkt 6.2.)?
33. Inwieweit richten sich die Fördermittel von bis zu 40 Mio. Euro
insbesondere bzw. ausschließlich an „deutsche Partner aus Wissenschaft und
Industrie“, um diesen eine „privilegierte Rolle“ einzuräumen (https://www.b
mbf.de/SharedDocs/Downloads/en/JOINT-COMMUNIQUE-OF-INTEN
T.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Punkt 6.2.)?
34. Für welche Projekte bzw. Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits Mittel im Rahmen der Wasserstoff-Partnerschaft aus dem
Konjunktur- und Zukunftspaket vorgesehen (bitte nach Empfänger der
Förderung, Zweck der Förderung sowie Zusagen bzw. Inaussichtstellungen
der Höhe der Fördersumme auflisten)?
35. Plant die Bundesregierung mit weiteren Ländern wie zum Beispiel mit
Südafrika eine entsprechende gemeinsame Absichtserklärung im Rahmen
einer Wasserstoff-Partnerschaft?
36. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die im August 2021 von der
Bundesregierung mit Namibia geschlossene Wasserstoff-Partnerschaft
unter Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 40 Mio. Euro (https://ww
w.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2021/08/250821-Nami
bia-Wasserstoff.html) bei der Erteilung des Zuschlags durch die
namibische Regierung im November 2021 für die Projektgesellschaft Hyphen
Hydrogen Energy (Joint-Venture bestehend aus dem deutschen
Unternehmen Enertrag und dem auf den British Virgin Islands ansässigen
Infrastrukturinvestor Nicholas Holdings) für den Bau eines Wasserstoffwerks
bei Lüderitzbucht in Namibia mit einem Investitionsvolumen in Höhe von
9,4 Mrd. Euro eine Rolle gespielt (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/
wasserstoff-aus-der-wueste-namibia-traeumt-von-gruener-energie-178951
71.html), und wenn ja, welche?
37. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Experten, dass
Namibia aus dem internationalen Großprojekt bei Lüderitzbucht wenn
überhaupt nur indirekten Nutzen ziehen wird und es besser und wirtschaftlich
nachhaltiger für Namibia wäre, statt eines „Investitionstsunamis“, eine
Wasserstoffbranche langsamer und stetig im Land aufzubauen, eng
verknüpft mit den schon jetzt existierenden heimischen Wirtschaftszweigen,
eine eigene Position erarbeitet (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wass
erstoff-aus-der-wueste-namibia-traeumt-von-gruener-energie-1789517
1.html), und wenn ja, welche? Wenn nein, warum, nicht?
38. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Experten, dass das
Wasserstoffprojekt bei Lüderitzbucht „eine Enklave wie bei anderen
internationalen Großprojekten in Afrika werden könnte“ (https://www.faz.net/a
ktuell/wirtschaft/wasserstoff-aus-der-wueste-namibia-traeumt-von-gruene
r-energie-17895171.html) eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja,
welche? Wenn nein, warum nicht?
39. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung in Medienberichten, dass
mit dem Bau des Wasserstoffwerks bei Lüderitzbucht in Namibia auf
Kosten der namibischen Umwelt die Energiewende in Deutschland gerettet
wird, eine eigene Position erarbeitet (https://www.n-tv.de/mediathek/maga
zine/auslandsreport/Megaprojekt-in-Namibia-soll-deutschen-Okostrom-lie
fern-article23138639.html), und wenn ja, welche? Wenn nein, warum
nicht?
40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit die örtlichen
Regionalverwaltungen, wie auch Bevölkerung der betroffenen südlichen
Regionen der Republik Namibia umfassend über die Planungen und
projektierten Chancen und Risiken für die Volkswirtschaft Namibias, wie auch
direkt für die Bevölkerung, schon aufgeklärt wurden oder noch aufgeklärt
werden sollen, und wenn nein, warum nicht, bzw. für wann sind solche
Konsultationen geplant?
41. Inwiefern wird aus Sicht der Bundesregierung die am 23. Juni 2022 für
Deutschland in Kraft getretene ILO (International Labor Organization)-
Konvention 169 zum besseren Schutz für indigene Völker in vollem
Umfang bei der Ausgestaltung, Planung und Implementierung des
projektierten Wasserstoffprojekts in den südlichen Regionen der Republik Namibia
berücksichtigt und entsprechend alle hierfür notwendigen
Beteiligungsprozesse durchgeführt?
42. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die Republik Namibia
und ihre Bevölkerung dabei unterstützen, den größtmöglichen Nutzen aus
dem geplanten Wasserstoffprojekt zu ziehen sowohl für die eigene
Energieversorgung, staatliche Steuereinnahmen, breite
Infrastrukturentwicklung (inklusive Gesundheitssysteme, soziale Sicherungssysteme, Schulen,
etc.) zum Wohle der Bevölkerung insbesondere in den südlichen Regionen
Namibias, wie auch direkt für die Bevölkerung durch Ausbildung,
Trainings und Arbeitsplätze, um zu verhindern, dass Namibia erneuerbare
Energie nicht zu eigenen Lasten exportiert und bei Energieprojekten, die
mit deutschem Geld finanziert werden, nicht vordergründig deutsche
Interessen Priorität haben (https://wirtschaftinafrika.de/gruener-wasserstoff-au
s-afrika/)?
43. Sind seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) oder anderer Bundesministerien Maßnahmen
geplant, um die Erreichung der in der vorherigen Frage genannten Ziele
abzusichern?
Wenn ja, welche, und über welche Kanäle, und aus welchen
Haushaltstiteln?
Wenn nein, warum nicht?
44. Spielen nach Auffassung der Bundesregierung angesichts geopolitischer
und weltwirtschaftlicher Entwicklungen der Zugang zu Bodenschätzen
sowie die Absicherung bilateraler politischer Interessen für die Präsenz
Deutschlands sowie der Europäischen Union (EU) in Afrika eine
maßgebliche Rolle (vgl. in diesem Kontext die Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 19/32617), und wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum
nicht?
45. Teilt die Bundesregierung, im Kontext der Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 19/32617 die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die Präsenz Deutschlands sowie der EU in Afrika ebenfalls in
vielen afrikanischen Staaten nicht unumstritten ist, und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
46. Ist sich die Bundesregierung der Einschätzung von Experten bewusst, dass
in Namibia die koloniale Vergangenheit nicht Geschichte, sondern
Gegenwart ist, indem beispielsweise täglich die Menschen an eingezäunten
Farmen in weißem Besitz (oftmals noch Deutschstämmiger) vorbeikommen
(https://www.deutschlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-v
erjaehrt-verantwortung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004), und
wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
47. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es ggf. im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien in 2022 im Zusammenhang mit der Resolution der
Generalversammlung ES-11/1. „Aggression gegen die Ukraine“,
verabschiedet am 2. März 2022 (bitte tabellarisch mit Datum, Ort,
teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
48. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es ggf. im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien in 2022 im Zusammenhang mit der Resolution der
Generalversammlung ES-11/2. „Humanitäre Folgen der Aggression gegen
die Ukraine“, verabschiedet am 24. März 2022 (bitte tabellarisch mit
Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand
aufführen)?
Berlin, den 7. Juli 2022
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT20/323631.08.2022
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2799 - Die deutsch-namibischen Beziehungen und das sogenannte Versöhnungsabkommen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ali Al-Dailami,
Dr. Gregor Gysi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/2799 –
Die deutsch-namibischen Beziehungen und das sogenannte
Versöhnungsabkommen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 15. Mai 2021 paraphierten die Sonderbeauftragten der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Namibia,
Ruprecht Polenz und Dr. Zedekia Ngavirue, die gemeinsame Erklärung
„Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur
Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“.
In Namibia hat das „Versöhnungsabkommen“ nicht nur bei Nachfahren der
Opfer große Empörung verursacht. Auch im Parlament in Windhoek gab es
heftige Kritik fast der ganzen Opposition, aber auch in Teilen der SWAPO-
Regierung (https://www.deutschlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialma
echte-verjaehrt-verantwortung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004).
Etwas über ein Jahr, nachdem die damalige Bundesregierung ein
Aussöhnungsabkommen mit Namibia vorgelegt hat, ist die Vereinbarung nach
hitzigen Debatten im namibischen Parlament immer noch nicht in Kraft. Die
Regierung hat der Nationalversammlung Namibias – dem namibischen
Parlament – aufgrund des Widerstands das Versöhnungsabkommen bislang nicht
zur Ratifizierung vorgelegt (https://www.spiegel.de/ausland/namibia-herero-u
nd-nama-fordern-neues-versoehnungsabkommen-mit-deutschland-a-2c53257
a-74b8-48c1-87fc-e841dfe4df3e). Stattdessen kündigte diese am Ende der
parlamentarischen Debatte Nachverhandlungen mit der deutschen Seite an
(https://neweralive.na/posts/govt-poised-to-conclude-genocide-issue-kapofi).
Der Historiker und Leiter der Forschungsstelle Hamburgs (post-)koloniales
Erbe, Prof. Dr. Jürgen Zimmerer, kritisiert unter anderem an der Höhe der
zugesagten Gelder, dass diese, auf 30 Jahre verteilt, 36 Mio. Euro pro Jahr
ergeben. Das entspräche ziemlich genau dem, was Namibia in den letzten drei
Jahrzehnten an sogenannter Entwicklungshilfe bekommen habe. Er kritisiert
darüber hinaus, dass die versprochenen Gelder lediglich als Hilfen kommen
sollen: „Hilfe ist etwas, was den Geber moralisch erhöht, während
Wiedergutmachung eine Pflicht ist, die ich habe, weil ich etwas falsch gemacht habe“
(KNA vom 29. Mai 2021).
Nach Ansicht des früheren Forschungsdirektors des schwedischen Nordischen
Afrikainstituts in Uppsala, Prof. Dr. Henning Melber, kommt dies einer Belei-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3236
20. Wahlperiode 31.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
digung gleich: „Die vorgesehene deutsche Zahlung von 1,1 Mrd. Euro über
30 Jahre ist schäbig“. Der Bau des Berliner Flughafens habe 7 Mrd. Euro
gekostet, der Umbau des Bahnhofs in Stuttgart sei derzeit mit 8 Mrd. Euro
veranschlagt. „Setzen Sie das mal in Relation zu den 1,1 Mrd. Euro für den
eingestandenen Völkermord an den Ovaherero und Nama!“ (EPD vom 13. Juni
2021). Der ausgehandelte Betrag entspricht etwa dem 1,5-Fachen der Kosten
des Wiederaufbaus des Berliner Stadtschlosses der Hohenzollern, also der
Dynastie, die auch den letzten deutschen Kaiser stellte, in dessen Namen der
Völkermord verübt wurde (https://mission-lifeline.de/juergen-zimmerer/).
Im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP heißt es vor dem Hintergrund der Debatten um das
„Versöhnungsabkommen“: „Die Aussöhnung mit Namibia bleibt für uns eine
unverzichtbare Aufgabe, die aus unserer historischen und moralischen
Verantwortung erwächst. Das Versöhnungsabkommen mit Namibia kann der Auftakt zu
einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung sein.“ (S. 100).
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschätzung von
Experten, dass in Namibia die koloniale Vergangenheit nicht Geschichte,
sondern Gegenwart ist, indem beispielsweise täglich Ovaherero und
Nama an eingezäunten Farmen in „weißem“ Besitz (oftmals
„Deutschstämmiger“) vorbeikommen, die bis zur Enteignung ihrer Vorfahren
durch die deutsche Kolonialmacht ihren Gemeinschaften gehörten
(https://www.deutschlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-
verjaehrt-verantwortung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004),
und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Erinnerung an das koloniale Unrecht und die moralische und historische
Verantwortung Deutschlands, insbesondere an den Krieg gegen die Herero und
Nama von 1904 bis 1908 einschließlich der damaligen Enteignungen, wirkt bis
heute im Bewusstsein der Nachfahren nach. In der Folge unterlagen die
Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden der Rechtsordnung unter
südafrikanischer Verwaltung und seit 1990 dem geltenden namibischen Recht. Über die
seither erfolgten Veränderungen der Eigentumsverhältnisse an Land und Boden
liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Eine Bewertung
im Sinne der Fragestellerinnen und Fragesteller kann sie daher nicht
vornehmen.
Ihrer moralisch-historischen Verantwortung stellt sich die Bundesregierung
durch die am 15. Mai 2021 paraphierte deutsch-namibische Gemeinsame
Erklärung „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im
Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“ (Gemeinsame
Erklärung).
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob rechtliche Hindernisse bestehen,
freiwillige Leistungen an Opfer eines aus heutiger Perspektive verübten
Völkermords bzw. aus rein humanitären Gründen an deren Nachfahren
auszuzahlen, die rechtsdogmatisch nicht in Anerkennung einer
zwischenstaatlichen Rechtspflicht, sondern als moralischer Ausgleich der
erlittenen materiellen und immateriellen Schäden einzuordnen sind (vgl.
Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/32617 – nach Meinung
der Fragestellerinnen und Fragesteller Nichtbeantwortung der Frage)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
In dem von den Verhandlungsführern der deutschen und der namibischen
Regierung nach Abschluss der Verhandlungen paraphierten Entwurf der
Gemeinsamen Erklärung hat die Bundesregierung ihre Bereitschaft bekundet,
erhebliche finanzielle Leistungen zu erbringen. Die Gemeinsame Erklärung stellt in
besonderer Weise auf Maßnahmen ab, die Nachkommen der Opfergruppen
zugutekommen.
3. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit der Paraphierung der
gemeinsamen Erklärung „Vereint im Gedenken an unsere koloniale
Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die
Zukunft“ durch die Sonderbeauftragten der Regierungen der
Bundesrepublik Deutschlands und der Republik Namibia der vertraglich zu
regelnde Versöhnungsprozess abgeschlossen?
Die Sondergesandten Ruprecht Polenz und Zedekia Ngavirue haben mit ihren
Paraphen vom 15. Mai 2021 das Ergebnis des über sechs Jahre geführten
Dialoges festgestellt. Die Gemeinsame Erklärung ist damit aus Sicht der
Bundesregierung ausverhandelt, auch wenn über einzelne Modalitäten der Umsetzung
noch Gespräche geführt werden.
4. Gibt es nach wie vor das Amt des Sonderbeauftragten?
Wenn ja, ist Ruprecht Polenz weiterhin der deutsche Sonderbeauftragte,
oder wer ist die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger?
Wenn ja, mit welcher Tätigkeitsbeschreibung und welchem Auftrag
wurde er ernannt?
Wenn nicht, seit wann gibt es dieses Amt nicht mehr?
Mit Paraphierung der Gemeinsamen Erklärung haben die beiden
Sonderbeauftragten ihre primäre Aufgabe erfüllt. Für den zwischenzeitlich verstorbenen
namibischen Sondergesandten Botschafter Zedekia Ngavirue wurde kein
Nachfolger ernannt. Über die Ausgestaltung des Amtes des Sonderbeauftragten wird
die Bundesregierung im Lichte der weiteren Entwicklung entscheiden.
5. Sind weitere Konsultationen im Kontext mit der gemeinsamen Erklärung
„Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit,
gemeinsam in unserer Vision der Zukunft“ geplant?
Wenn ja, bitte auflisten, wann, an welchem Ort und mit welchen
Gesprächspartnern, zu welchem Zweck?
Die namibische Regierung hält auch nach kontroverser Erörterung in der
namibischen Nationalversammlung am Entwurf der Gemeinsamen Erklärung fest.
Sie hat angekündigt, die Bundesregierung zu Gesprächen über Modalitäten der
Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zu kontaktieren. Ein erstes Treffen
fand vom 8. bis 12. März 2022 in Windhuk statt. Deutsche Teilnehmerinnen
und Teilnehmer waren der damalige Afrikabeauftragte Botschafter Robert
Dölger, zwei weitere Vertreter des Auswärtigen Amts, ein Vertreter des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und ein
Vertreter der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die namibische Delegation wurde
von Botschafterin Tonata Itenge-Emvula geleitet, begleitet von Mitarbeitern
und Mitarbeiterinnen des namibischen Ministeriums für Internationale
Zusammenarbeit und Entwicklung, der namibischen Zentralbank sowie Vertreterinnen
und Vertretern des die namibische Delegation beratenden Technischen
Komitees. Das Technische Komitee setzt sich aus Vertretern der betroffenen
Gemeinschaften zusammen und hat den Dialogprozess in den entscheidenden Phasen
von Anfang an begleitet.
6. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien in 2021 und 2022 im Zusammenhang mit dem
„Versöhnungsabkommen“ (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden
Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
Datum Ort Teilnehmende Personen
26.04.2021 Telefonat Bundesminister a. D. Heiko Maas
Namibische Außenministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah
03.05.2021 Telefonat Bundesminister a. D. Heiko Maas
Namibische Außenministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah
12.–14.05.2021 Berlin Im Rahmen der Endverhandlung der Gemeinsamen Erklärung:
Deutsche Delegation
(7 Personen):
Sonderbeauftragter Ruprecht Polenz
Damaliger Beauftragter für Afrika, Botschafter Robert Dölger
Vertreterinnen und Vertreter von AA, BMZ und KfW
Namibische Delegation
(14 Personen):
Sondergesandter Botschafter Zedekia Ngavirue
Penda Naanda, Executive Director des namibischen Ministry of International
Cooperation and Development
Vertreterinnen und Vertreter des namibischen Ministry of International
Cooperation and Development
Vertreterinnen und Vertreter der Nachkommen der Opfergemeinschaften
(sog. „Technical Committee“)
15.05.2021 Berlin Im Rahmen der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung:
Wie am 12.–14.05.2021, zusätzlich Staatssekretär a. D. Miguel Berger, AA
05.08.2021 Telefonat Bundesminister a. D. Heiko Maas
Namibische Außenministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah
08.–12.03.2022 Windhuk Im Rahmen von Sondierungsgesprächen für anstehende
Nachverhandlungen der Gemeinsamen Erklärung:
Deutsche Delegation
Damaliger Beauftragter für Afrika, Botschafter Robert Dölger
Vertreterinnen und Vertreter von AA, BMZ und KfW
Namibische Delegation
Botschafterin Tonata Itenge-Emvula
Vizegouverneur Ebson Uanguta, Namibische Zentralbank
Vertreterinnen und Vertreter des namibischen Ministry of International
Cooperation and Development
Vertreterinnen und Vertreter der Nachkommen der Opfergemeinschaften
(sog. „Technical Committee“)
05.04.2022 Berlin Staatsministerin Keul
Namibischer Botschafter Martin Andjaba
In den Tagen nach der Paraphierung der Gemeinsamen Erklärung am 15. Mai
2021 fanden mehrere Kontakte zwischen dem damaligen Bundesminister des
Auswärtigen Heiko Maas und Außenministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah bzw.
zwischen ihren Büros statt, um eine angedachte Reise des
Bundesaußenministers nach Windhuk vorzubereiten. Die Reise kam aufgrund eines heftigen
Ausbruchs der COVID-19-Pandemie in Windhuk im Juni/Juli 2021, der dadurch
bedingten Verschiebung der Debatte in der namibischen Nationalversammlung
und dem Ende der Legislaturperiode in Deutschland nicht mehr zustande.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Stand der ursprünglich für
den 21. September 2021 auf der Tagesordnung der Nationalversammlung
Namibias stehenden Ratifizierung des umstrittenen
Aussöhnungsabkommens mit Deutschland (https://www.deutschlandfunk.de/versoehnungsab
kommen-mit-namibia-deutschland-erkennt-100.html), und wenn ja,
welche?
Die Debatte über die Gemeinsame Erklärung in der namibischen
Nationalversammlung begann am 21. September 2021 und wurde am 2. Dezember 2021
ohne Abstimmung abgeschlossen. Eine Ratifizierung stand nicht auf der
Tagesordnung.
8. Trifft es zu, dass das Versöhnungsabkommen kein völkerrechtlicher
Vertrag ist, der keiner Ratifizierung im Deutschen Bundestag bedarf (https://
www.deutschlandfunk.de/namibia-abkommen-polenz-cdu-betroffene-sol
len-bei-100.html)?
Es trifft zu, dass die ausgehandelte Gemeinsame Erklärung kein
völkerrechtlicher Vertrag ist und keiner Ratifizierung durch den Bundestag bedarf.
9. Welche rechtliche Stellung haben das sogenannte
Versöhnungsabkommen sowie die im Vertrag begründeten Pflichten nach Kenntnis der
Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass es von der
Nationalversammlung Namibias noch nicht ratifiziert wurde?
Bei der Gemeinsamen Erklärung handelt es sich um eine politische
Absichtserklärung. Sie wurde von den Verhandlungsführern der deutschen und der
namibischen Regierung nach Abschluss der Verhandlungen paraphiert. Allerdings
wurde die Gemeinsame Erklärung bisher von den Regierungen nicht
abgegeben, da auf namibischer Seite bisher keine Zustimmung zu dieser Erklärung
erfolgt ist.
10. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustimmung Namibias
durch Ratifikation zu erfolgen, oder bedarf es nach Kenntnis der
Bundesregierung für das Vorliegen der für das Inkrafttreten erforderlichen
innerstaatlichen Voraussetzungen keiner Zustimmung durch die
Nationalversammlung Namibias durch eine Ratifikation bzw. nach
Ratifikationsersatzverfahren?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist für die Bindung Namibias an die
Gemeinsame Erklärung ein Zustimmungsgesetz (Ratifikation) nicht erforderlich.
11. Trifft es zu, dass ein Schreiben der Ovaherero Traditional Authority
(OTA), Nama Traditional Leaders Association (NTLA) an das
Auswärtige Amt mit der Bitte um Gespräche mit der Bundesministerin des
Auswärtigen, Annalena Baerbock, und/oder eine ihrer Staatsministerinnen
bzw. einer ihrer Staatsminister bezüglich der Forderung nach
Anerkennung, Entschuldigung und Wiedergutmachung durch die deutsche
Regierung für den Völkermord an den Herero und Nama gegangen ist (https://
www.nd-aktuell.de/artikel/1160791.aussoehnungsabkommen-nama-und-
herero-hoffen-auf-die-gruenen.html), und wenn ja, wann ist das
Schreiben oder sind ggf. mehrere Schreiben eingegangen, und wann wurden sie
durch wen beantwortet?
12. Trifft es zu, dass die Bitte um Gespräche von Vertreterinnen und
Vertretern von OTA und NTLA mit Außenministerin Annalena Baerbock
bezüglich der Forderung nach Anerkennung, Entschuldigung und
Wiedergutmachung durch die deutsche Regierung für den Völkermord an den
Herero und Nama verweigert worden ist (https://www.spiegel.de/kultur/g
enozid-an-den-herero-und-nama-die-deutsche-grausamkeit-beginnt-nich
t-mit-dem-holocaust-sie-gipfelt-darin-a-0fc80e0d-44f5-4a59-b99c-1cae8
feb1715)?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, wann gab bzw. wird es Gespräche geben?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Verhandlungspartner der Bundesregierung ist und bleibt die namibische
Regierung. Sie ist nach der namibischen Verfassung für außenpolitische
Verhandlungen zuständig. Sie ist demokratisch legitimiert und hat während des gesamten
Dialogprozesses Vertreterinnen und Vertreter der Nama und Herero am Dialog
beteiligt. Mit der namibischen Regierung ist sich die Bundesregierung einig,
dass eine angemessene Beteiligung der betroffenen Gruppen der Nachfahren
des Völkermordes an Herero und Nama für eine echte Versöhnung unabdingbar
ist.
Die Ovaherero Traditional Authority (OTA) und die Nama Traditional Leaders
Association (NTLA) haben keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht,
sich am Technischen Komitee zu beteiligen, das die namibische Delegation bei
den deutsch-namibischen Gesprächen beraten hat. Sie fordern stattdessen eine
direkte Beteiligung an einem neu aufzulegenden Dialog bzw. separate
Direktverhandlungen mit der Bundesregierung.
Dieses Anliegen wurde der Bundesregierung in mehreren Schreiben zur
Kenntnis gebracht, unter anderem am 8. Dezember 2021 in einer E-Mail einer
Vertreterin der Nama Traditional Leaders Association in Deutschland, Frau Christine
Kramp, an das Ministerbüro des Auswärtigen Amts. Da in dem
vorangegangenen Schreiben des Afrikabeauftragten des Auswärtigen Amts bereits um
Verständnis gebeten worden war, dass die Bundesregierung nicht mit einzelnen
Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten könne, erfolgte keine Antwort auf
diese E-Mail. Am 9. und am 10. Juni 2022 erbat Frau Kramp für die Vertreterin
der Nama Traditional Leaders Association, Frau Sima Luipert, kurzfristig einen
Gesprächstermin bei Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock.
Aufgrund der COVID-19-Erkrankung der Bundesministerin wurden zu diesem
Zeitpunkt keine Gesprächstermine vergeben (Antwort-E-Mails am 10. und
14. Juni 2022).
13. Für welche Projekte bzw. Maßnahmen sind im Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2022 (Haushaltsgesetz 2022) Kapitel 05 02 (Bilaterale Zusammenarbeit
und Pflege der Auslandsbeziehungen) Titel 687 92
(Versöhnungsleistungen Namibia) im Kontext mit der noch nicht durch das Parlament
Namibias ratifizierten gemeinsamen Erklärung „Gemeinsame Erinnerung an
unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der
Zukunft“ 4 Mio. Euro eingestellt?
Im Entwurf des Bundeshaushaltsplans sind 4 Mio. Euro für die Gründung einer
deutsch-namibischen Stiftung für Erinnerung, Versöhnung und Zukunft
(Arbeitstitel) eingestellt. Sie ist in der Gemeinsamen Erklärung vorgesehen und
soll eine rechtlich eigenständige Struktur erhalten. Nach Unterzeichnung der
Gemeinsamen Erklärung soll zügig mit der Gründung der Stiftung und der
Erarbeitung einer Satzung begonnen werden, sodass kurzfristig Anlaufkosten in
Höhe bis zu 4 Mio. Euro anfallen können.
14. Für welche Projekte bzw. Maßnahmen sind im Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2022 (Haushaltsgesetz 2022) Kapitel 23 10 (Sonstige Bewilligungen)
Titel 896 01 (Wiederaufbau und Entwicklung in Namibia) im Kontext mit
der noch nicht durch das Parlament Namibias ratifizierten gemeinsamen
Erklärung „Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit,
gemeinsam in unserer Vision der Zukunft“ 35 Mio. Euro eingestellt?
15. Werden bei der Auswahl der Projekte die namibische Regierung oder
Organisationen wie OTA und NTLA einbezogen, und wenn ja, wie, wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet.
Die Mittel sind vorgesehen für Finanzierungsbeiträge in den Bereichen
Landreform einschließlich Landkauf und Landentwicklung, Landwirtschaft, ländliche
Infrastruktur einschließlich Wasser- und Energieversorgung sowie
Berufsbildung.
Die Auswahl der Projekte soll in der Regel durch die namibische Seite
erfolgen. Die Gemeinsame Erklärung sieht vor, dass die betroffenen
Gemeinschaften daran in maßgeblicher Weise („in a decisive capacity“) teilnehmen werden.
Die Art und Weise der Beteiligung der lokalen Bevölkerungsgruppen ist durch
die namibische Regierung noch festzulegen.
16. Plant die Bundesregierung die Einführung eines eigenen Haushaltstitels
für eine etwaige Rückführung von Kulturgut aus kolonialem Kontext
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD
10 – 3000 – 005/21, S. 20), und wenn nein, warum nicht?
Für kommende Haushalte ist die Einführung eines solchen Titels nicht
vorgesehen. Hinsichtlich der künftigen Entwicklung sind derzeit keine Prognosen über
eine Inanspruchnahme des Bundeshaushaltes möglich.
17. Trifft es zu, dass die 23 Artefakte, die jüngst an Namibia als
Dauerleihgabe übergeben wurden, nicht als Rückgabe erfolgten, weil es erst einer
Ermächtigung des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
(SPK), Hermann Parzinger, bedurfte, „mit den zuständigen Stellen in
Namibia zu gegebener Zeit eine Vereinbarung über den Verbleib“ einzelner
oder auch aller Objekte zu schließen (https://www.preussischer-kulturbes
itz.de/schwerpunkte/provenienzforschung-und-eigentumsfragen/
umgangmit-aussereuropaeischen-objekten/alle-news-umgang-mit-aussereuropaei
schen-objekten/news-detail-umgang-mit-aussereuropaeischen-objekten/a
rtikel/2022/06/27/rueckgaben-nach-namibia-und-tansania-stiftungsrat-m
acht-weg-frei.html), und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage bedarf es
einer Ermächtigung durch die Kulturstaatsministerin eine Vereinbarung,
über den Verbleib der Objekte zu schließen?
18. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob bei der Dauerleihgabe der 23 an
Namibia übergegebenen Artefakte der Verleiher zum Zeitpunkt der
Überlassung lediglich den Zeitpunkt der Rückgabe offenlässt und weiterhin
Eigentümer bleibt, sodass die Artefakte vom Entleiher zurückverlangt
werden können (KNA vom 27. Mai 2022), und wenn ja, welche?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Die 23 Objekte sind nach § 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung
Preußischer Kulturbesitz Eigentum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Nach § 5
des Gesetzes obliegt die Leitung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz dem
Stiftungsrat. Der Präsident hat die Beschlüsse des Stiftungsrates auszuführen
und die laufenden Angelegenheiten der Stiftung wahrzunehmen. Zu den
laufenden Angelegenheiten gehört nicht die Abgabe von Sammlungsgut aus dem
Eigentum der Stiftung. Damit bedarf es einer Ermächtigung durch den
Stiftungsrat, wenn der Präsident Vereinbarungen über die Abgabe von Sammlungsgut
schließt. Bei dem Leihvertrag, der über die 23 Objekte geschlossen wurde,
handelt es sich um einen regulären Leihvertrag. Ein solcher ist davon
gekennzeichnet, dass der Verleiher die Rückgabe nach Ablauf der Leihfrist verlangen kann.
Mit dem Abschluss einer Vereinbarung über die Rückgabe der Objekte an
Namibia wird dieser Leihvertrag gegenstandslos werden.
19. Trifft es zu, dass die „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut
aus kolonialen Kontexten“, auf die sich die Staatsministerin des Bundes
für Kultur und Medien (BKM), die Staatsministerin im Auswärtigen Amt
für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und
Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände 2019 verständigt
haben, zwar den Willen und die Aufforderung zu Aufklärung und nach
Möglichkeit Restitution enthalten, es sich hierbei aber nur um ein
rechtlich unverbindliches politisches Statement handelt (Wissenschaftliche
Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000 – 005/21,
S. 9)?
Die Eckpunkte wurden im März 2019 als gemeinsame politische Positionierung
von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden verabschiedet. Sie
dienen insbesondere der Zielbeschreibung im Umgang mit Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten (Transparenz, Provenienzforschung, Rückführung u. a.) und
bildeten die Grundlage für die gemeinsame Errichtung der „Kontaktstelle für
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland“. Die Eckpunkte sind
rechtlich nicht verbindlich.
20. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es nach wie vor
keine Anspruchsgrundlage für die Rückforderung von Kulturgut und
menschlichen Überresten gibt, die aus kolonialem Kontext stammen und
nachweislich zu Unrecht in Besitz von Privatleuten oder öffentlichen
Sammlungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelangt sind
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD
10 – 3000 – 005/21, S. 20)?
Spezifische Anspruchsgrundlagen, die die Beweislast- und
Verjährungsproblematik der historischen Sachverhalte betreffen, bestehen weder im deutschen
Recht noch im Völkerrecht. Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten gelangte
zeitlich vor der Kodifizierung von Rechtsnormen wie z. B. der UNESCO-
Konvention zum illegalen Handel mit Kulturgütern von 1970 in deutsche
Sammlungen.
21. Plant die Bundesregierung die Schaffung einer solchen
Anspruchsgrundlage beispielsweise durch die Einführung von speziellen Vorschriften für
Kulturgut und menschlichen Überresten aus kolonialem Kontext, die die
Beweislast umkehren und das anwendbare Recht bestimmen bei
gleichzeitig zu schaffenden Ausnahmen bezüglich der regelmäßigen
Verjährungsfristen (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages,
Sachstand WD 10 – 3000 – 005/21, S. 10), und wenn ja, wann? Wenn
nein, warum nicht?
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten befindet sich (mit Ausnahme der
Stiftung Preußischer Kulturbesitz) im Eigentum von länder- und
kommunengetragenen Einrichtungen. Der Umgang mit Fragen zu Rückgaben von
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist jeweils unter Berücksichtigung der konkreten
Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Rückgaben werden durch Beschlüsse
der Träger (Länder und Kommunen) ermöglicht, wie im Fall der Rückgaben
von Benin-Bronzen; ein Bundesgesetz zur Schaffung einer bundeseinheitlichen
Regelung ist dafür nicht erforderlich.
22. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine Rückgabe von
Kulturgut und menschlichen Überresten aus kolonialem Kontext derzeit
nur auf dem Wohlwollen und der moralisch-ethischen Verantwortung der
jetzigen Besitzer beruht (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen
Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000 – 005/21, S. 20), und wenn ja, plant
die Bundesregierung eine entsprechende Änderung?
Rückgaben erfolgen auf Grundlage der in den Ersten Eckpunkten formulierten
Grundsätze. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 19 und 21
verwiesen.
23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob es im Machtbereich eines
Kolonialregimes im Allgemeinen und im Machtbereich des deutschen
Kolonialregimes im Besonderen ein ethisch unproblematisches „Sammeln“
gegeben hat (https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2019/03/Dossie
r-Kolonialismus.pdf, S. 29), und wenn ja, welche?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob im kolonialen Kontext
agierende Militärs, Beamte, Missionare, Forscher und Händler ihre
Machtpositionen nicht nutzten, um sich anzueignen, was von Wert und Interesse
schien (https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2019/03/Dossier-K
olonialismus.pdf, S. 30), und wenn ja, welche?
Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung kann kein „Sammeln“ als ethisch
unproblematisch angesehen werden, dem die Ausnutzung kolonialer
Machtverhältnisse zugrunde lag. Die Aufklärung dieser Fragen ist eines der
Kernanliegen der Provenienzforschung zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten.
25. Trifft die Schlussfolgerung, die die Fragestellerinnen und Fragesteller
aus der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksage 20/1827 ziehen,
zu, dass die Bundesregierung den deutschen Kolonialismus nicht als
Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz
gegen Rassismus von Durban 2001, welche die Bundesregierung
unterzeichnet hat, anerkennt?
Die Bundesregierung macht sich die Schlussfolgerung der Fragestellerinnen
und Fragesteller nicht zu eigen. Sie hat die Aufarbeitung der deutschen
Kolonialgeschichte zu einem zentralen Vorhaben ihres Regierungsprogramms erklärt
und will diese vorantreiben. Sie wird im Zuge der Aufarbeitung unter anderem
unabhängige wissenschaftliche Studien veranlassen und weitere Schritte im
Lichte der Ergebnisse dieser Studien gehen.
26. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass nur in einigen Bundesländern
wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern
die Lehrpläne einen Bezug zum deutschen Kolonialismus herstellen (taz
vom 4. Mai 2022: Genozid, keine Kriege, S. 7), und wenn ja, welche?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass nur in Sachsen-Anhalt die
Herero und Nama explizit im Lehrplan genannt werden, wobei dieser die
Niederschlagung des Widerstandskampfes nicht als Genozid, sondern
nach Pressemeldungen fälschlicherweise als Krieg bezeichnet (taz vom
4. Mai 2022: Genozid, keine Kriege, S. 7), und wenn ja, welche?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass nur die neueren
Geschichtsschulbücher seit Kurzem Gewalt, Unterdrückung und Verbrechen als Teil
kolonialer Machtausübung behandeln, in denen auch die Genozide an
den Nama und Herero in Deutsch-Südwestafrika dargestellt werden, und
es noch Jahre dauern wird, den Unterricht anzupassen, da die finanziellen
Mittel der Schulen für neue Lehrbücher begrenzt seien und in einigen
Bundesländern die Eltern die Kosten für Schul- und Übungsbücher selbst
tragen müssten, sodass häufig ältere Schulbücher im Einsatz sind (taz
vom 4. Mai 2022: Genozid, keine Kriege, S. 7), und wenn ja, welche?
Die Fragen 26 bis 28 werden zusammen beantwortet.
Die Fragen fallen in die Kultushoheit der Bundesländer. Der Bundesregierung
liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
29. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien im Zusammenhang mit der Ausschreibung und
Vergabe des Wasserstoffprojektes bei Lüderitzbucht durch die namibische
Regierung (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen
und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
Die Initiative zur Nutzung des großen Potentials an Wind- und Sonnenenergie
für die Produktion von klimaneutralem Wasserstoff und Wasserstoffderivaten
wie Ammoniak ging von der namibischen Regierung aus und ist wesentlicher
Teil eines Plans des Präsidenten für die wirtschaftliche Erholung des Landes.
Im Jahr 2021 hat die namibische Regierung für ein Gebiet südlich des Ortes
Lüderitz ein öffentliches Ausschreibungsverfahren für Konzepte zum Aufbau
einer Wasserstoffwirtschaft durchgeführt. Die Auswertung der eingereichten
Vorschläge erfolgte unter Beteiligung von internationalen Expertinnen und
Experten. Im Ergebnis wurde im zweiten Halbjahr 2021 das Konsortium Hyphen,
bestehend aus dem deutschen Unternehmen ENERTRAG und der
südafrikanischen Nicholas Holdings, als bevorzugter Bieter ausgewählt. Vertreterinnen
und Vertreter der Bundesregierung waren weder an dem Auswahlverfahren für
den bevorzugten Bieter noch sind sie an den aktuellen Verhandlungen über ein
Umsetzungsabkommen beteiligt.
Im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Vergabe des genannten
Projektes im Jahr 2021 hat die Bundesregierung für eine Berücksichtigung deutscher
Unternehmen unter Hinweis auf deren Expertise im Bereich der erneuerbaren
Energien und der Produktion von grünem Wasserstoff geworben.
Im März 2022 haben der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Robert Habeck und der namibische Minister für Bergbau und Energie ein
Kooperationsabkommen auf dem Gebiet der Wasserstoffwirtschaft geschlossen.
Zur Umsetzung des Abkommens hat Bundesminister Habeck den ehemaligen
Staatssekretär für Energie Rainer Baake zum Sonderbeauftragten für die
deutsch-namibische Klima- und Energiekooperation ernannt. Herr Baake hat
im Juli 2022 Namibia besucht und Gespräche mit dem namibischen
Präsidenten und Regierungsvertretern geführt. Themen waren unter anderem
Unterstützungsmaßnahmen für eine beschleunigte Umsetzung des Projekts zur
Produktion von klimaneutralem Ammoniak und seine Einbindung in den namibischen
Strommarkt mit dem Ziel, diesen vollständig auf erneuerbare Energien
umzustellen.
30. Für welchen Zeitraum sind die vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung im Rahmen der Wasserstoff-Partnerschaft zwischen
Deutschland und Namibia unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung
(Joint Communiqué of Intent, „JCoI“) bis zu 40 Mio. Euro Fördermittel
aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket eingeplant (https://www.bmb
f.de/SharedDocs/Downloads/en/JOINT-COMMUNIQUE-OF-INTENT.p
df?__blob=publicationFile&v=2, Punkt 6.2.)?
Die Bereitstellung der Mittel ist für den Zeitraum 2022 bis 2025 geplant.
31. In welcher Höhe finden sich die bis zu 40 Mio. Euro Fördermittel aus
dem Konjunktur- und Zukunftspaket im aktuellen Bundeshaushalt (bitte
mit Haushaltstitel angeben)?
Die Mittel sind in voller Höhe in Kapitel 0904 Titel 896 02 veranschlagt und
werden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
bewirtschaftet.
32. Was ist unter der „privilegierten Rolle“, die den „deutschen Partnern aus
Wissenschaft und Industrie“ mit den bis zu 40 Mio. Euro eingeräumt
werden soll, zu verstehen (https://www.bmbf.de/SharedDocs/Download
s/en/JOINT-COMMUNIQUE-OF-INTENT.pdf?__blob=publicationFile
&v=2, Punkt 6.2.)?
Die deutsch-namibischen Konsortien, die sich im Rahmen des Förderaufrufs
bis zum Stichtag um eine Förderung beworben hatten, werden in einem
wettbewerblichen Verfahren ausgewählt. Die deutschen Partner erhalten einen
bevorzugten Zugang zum namibischen Wasserstoffmarkt. Im Gegenzug werden sie
die in den geförderten Projekten erzeugten Ergebnisse und Erkenntnisse soweit
möglich mit der interessierten Öffentlichkeit teilen.
33. Inwieweit richten sich die Fördermittel von bis zu 40 Mio. Euro
insbesondere bzw. ausschließlich an „deutsche Partner aus Wissenschaft und
Industrie“, um diesen eine „privilegierte Rolle“ einzuräumen (https://ww
w.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/en/JOINT-COMMUNIQUE-OF-IN
TENT.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Punkt 6.2.)?
Eine ausschließliche Förderung „deutscher Partner aus Wissenschaft und
Industrie“ ist ausgeschlossen. Neben Wasserstoffpilotprojekten, die zwingend aus
deutsch-namibischen Konsortien bestehen, sollen ein Stipendienprogramm,
welches sich an namibische Staatsangehörige richtet, eingerichtet sowie die
Erarbeitung einer Wasserstoffstrategie gefördert werden.
34. Für welche Projekte bzw. Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits Mittel im Rahmen der Wasserstoff-Partnerschaft aus
dem Konjunktur- und Zukunftspaket vorgesehen (bitte nach Empfänger
der Förderung, Zweck der Förderung sowie Zusagen bzw.
Inaussichtstellungen der Höhe der Fördersumme auflisten)?
Von den Fördermitteln von bis zu 40 Mio. Euro werden 5 Mio. Euro für ein
Stipendienprogramm an Namibierinnen und Namibier verausgabt. Rund 30 Mio.
Euro Fördermittel sind an Forschungseinrichtungen und Unternehmen für die
Pilot- und Demonstrationsvorhaben vorgesehen. Folgende Fördermittel sind in
Aussicht gestellt:
Empfänger Zweck Zusagen/
Inaussichtstellung d. Höhe der
Fördersumme
South African
Science Service
Centre
Koordination und Kontrolle der
Umsetzung der Pilot- und
Demonstrationsvorhaben vor Ort,
Öffentlichkeitsarbeit
ca. 3 Mio. Euro
McKinsey and
Company Africa
(Pty) Ltd
Erarbeitung der Wasserstoffstrategie
und PtX Roadmap
1,98 Mio. Euro
35. Plant die Bundesregierung mit weiteren Ländern wie zum Beispiel mit
Südafrika eine entsprechende gemeinsame Absichtserklärung im
Rahmen einer Wasserstoff-Partnerschaft?
Die Bundesregierung plant aktuell mit weiteren Ländern keine gemeinsamen
Absichtserklärungen im Rahmen einer Wasserstoffpartnerschaft. Gleichwohl
sind Fragen der Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff Gegenstand von
bestehenden Energiepartnerschaften sowie der Internationalen
Klimaschutzinitiative (IKI) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
36. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die im August 2021 von der
Bundesregierung mit Namibia geschlossene Wasserstoff-Partnerschaft
unter Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 40 Mio. Euro
(https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2021/08/2
50821-Namibia-Wasserstoff.html) bei der Erteilung des Zuschlags durch
die namibische Regierung im November 2021 für die Projektgesellschaft
Hyphen Hydrogen Energy (Joint-Venture bestehend aus dem deutschen
Unternehmen Enertrag und dem auf den British Virgin Islands
ansässigen Infrastrukturinvestor Nicholas Holdings) für den Bau eines
Wasserstoffwerks bei Lüderitzbucht in Namibia mit einem Investitionsvolumen
in Höhe von 9,4 Mrd. Euro eine Rolle gespielt (https://www.faz.net/aktu
ell/wirtschaft/wasserstoff-aus-der-wueste-namibia-traeumt-von-gruener-e
nergie-17895171.html), und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach die im August
2021 geschlossene Wasserstoffpartnerschaft hierbei eine Rolle gespielt hätte.
37. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Experten, dass
Namibia aus dem internationalen Großprojekt bei Lüderitzbucht wenn
überhaupt nur indirekten Nutzen ziehen wird und es besser und wirtschaftlich
nachhaltiger für Namibia wäre, statt eines „Investitionstsunamis“, eine
Wasserstoffbranche langsamer und stetig im Land aufzubauen, eng
verknüpft mit den schon jetzt existierenden heimischen Wirtschaftszweigen,
eine eigene Position erarbeitet (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wa
sserstoff-aus-der-wueste-namibia-traeumt-von-gruener-energie-1789517
1.html), und wenn ja, welche? Wenn nein, warum, nicht?
Der Bundesregierung sind Hintergründe und Einzelheiten im Sinne der
Fragestellung nicht bekannt, sodass sie von einer Bewertung Abstand nimmt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
38. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Experten, dass das
Wasserstoffprojekt bei Lüderitzbucht „eine Enklave wie bei anderen
internationalen Großprojekten in Afrika werden könnte“ (https://www.fa
z.net/aktuell/wirtschaft/wasserstoff-aus-der-wueste-namibia-traeumt-vo
n-gruener-energie-17895171.html) eine eigene Position erarbeitet, und
wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen.
39. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung in Medienberichten,
dass mit dem Bau des Wasserstoffwerks bei Lüderitzbucht in Namibia
auf Kosten der namibischen Umwelt die Energiewende in Deutschland
gerettet wird, eine eigene Position erarbeitet (https://www.n-tv.de/mediat
hek/magazine/auslandsreport/Megaprojekt-in-Namibia-soll-deutschen-O
kostrom-liefern-article23138639.html), und wenn ja, welche? Wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt den umweltgerechten Ausbau erneuerbarer
Energien weltweit und unterstützt im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit
den Aufbau einer globalen Wasserstoffwirtschaft mit dem Ziel der Abkehr von
fossilen Energieträgern.
Das von der namibischen Regierung initiierte Projekt zum Aufbau einer grünen
Wasserstoffwirtschaft hat das Potential für einen deutlichen wirtschaftlichen
Aufschwung des Landes. Im Falle seiner Umsetzung rechnet die Regierung mit
15 000 neuen Arbeitsplätzen während der Bauphase. Im Betrieb werden etwa
3 000 Arbeitskräfte benötigt. Die namibische Regierung arbeitet mit deutscher
Unterstützung an der Ausbildung und Weiterbildung örtlicher Kräfte, die
prioritär eingestellt werden sollen.
Nach den Plänen der namibischen Regierung sollen dem Projekt des
Konsortiums Hyphen, für das nur ein kleiner Teil des Planungsgebiets vorgesehen ist,
weitere Projekte folgen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit die örtlichen
Regionalverwaltungen, wie auch Bevölkerung der betroffenen südlichen
Regionen der Republik Namibia umfassend über die Planungen und
projektierten Chancen und Risiken für die Volkswirtschaft Namibias, wie
auch direkt für die Bevölkerung, schon aufgeklärt wurden oder noch
aufgeklärt werden sollen, und wenn nein, warum nicht, bzw. für wann sind
solche Konsultationen geplant?
Die namibische Regierung informiert derzeit die Öffentlichkeit in sämtlichen
Regionen des Landes zur Thematik grüner Wasserstoff, zu den Planungen
sowie den damit verbundenen Chancen und Risiken. Der Sonderbeauftragte des
BMWK, Staatssekretär a. D. Rainer Baake, hat auf Einladung der namibischen
Regierung an einer dieser Informationsveranstaltungen am 13. Juli 2022 in
Lüderitz teilgenommen. Nach seinen Berichten wird der Aufbau einer
klimaneutralen Wasserstoff- und Ammoniakproduktion, wie sie das Unternehmen
Hyphen plant, sowohl von den gewählten kommunalen und regionalen
Vertretungen als auch vom weit überwiegenden Teil der auf der Veranstaltung
anwesenden Bevölkerung unterstützt.
Laut Regierung sind weitere Konsultationsprozesse an den Standorten
geplanter Pilotanlagen sowie mit den Umweltverbänden beabsichtigt.
41. Inwiefern wird aus Sicht der Bundesregierung die am 23. Juni 2022 für
Deutschland in Kraft getretene ILO (International Labor Organization)-
Konvention 169 zum besseren Schutz für indigene Völker in vollem
Umfang bei der Ausgestaltung, Planung und Implementierung des
projektierten Wasserstoffprojekts in den südlichen Regionen der Republik
Namibia berücksichtigt und entsprechend alle hierfür notwendigen
Beteiligungsprozesse durchgeführt?
Namibia hat die genannte ILO-Konvention 169 nicht ratifiziert. Die Verfassung
Namibias geht in ihrer Präambel von einem namibischen Volk aus und
beschreibt die Republik Namibia in Artikel 1 Absatz 1 der Verfassung als
einheitlichen Staat („unitary State“). Die Beteiligung der betroffenen Bevölkerung ist
vorgesehen und hat begonnen.
42. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die Republik
Namibia und ihre Bevölkerung dabei unterstützen, den größtmöglichen Nutzen
aus dem geplanten Wasserstoffprojekt zu ziehen sowohl für die eigene
Energieversorgung, staatliche Steuereinnahmen, breite
Infrastrukturentwicklung (inklusive Gesundheitssysteme, soziale Sicherungssysteme,
Schulen, etc.) zum Wohle der Bevölkerung insbesondere in den
südlichen Regionen Namibias, wie auch direkt für die Bevölkerung durch
Ausbildung, Trainings und Arbeitsplätze, um zu verhindern, dass
Namibia erneuerbare Energie nicht zu eigenen Lasten exportiert und bei
Energieprojekten, die mit deutschem Geld finanziert werden, nicht
vordergründig deutsche Interessen Priorität haben (https://wirtschaftinafrika.de/
gruener-wasserstoff-aus-afrika/)?
43. Sind seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder anderer Bundesministerien
Maßnahmen geplant, um die Erreichung der in der vorherigen Frage genannten
Ziele abzusichern?
Wenn ja, welche, und über welche Kanäle, und aus welchen
Haushaltstiteln?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 42 und 43 werden zusammen beantwortet.
Die Entscheidung zur Genehmigung des geplanten Wasserstoffprojekts obliegt
der namibischen Regierung, ebenso wie dessen bestmögliche Inwertsetzung für
die wirtschaftliche Entwicklung Namibias.
Wie in Antwort zu Frage 39 dargelegt, arbeitet die namibische Regierung mit
deutscher Unterstützung an der Ausbildung und Weiterbildung örtlicher Kräfte,
die prioritär eingestellt werden sollen.
Der Sonderbeauftragte des BMWK, Staatssekretär a. D. Rainer Baake, hat im
Juli 2022 mit dem namibischen Energieministerium eine gutachterliche
Untersuchung verabredet, wie sich die großen Wind- und Solarenergiekapazitäten für
die Wasserstoffproduktion in das namibische Stromsystem integrieren lassen.
Derzeit deckt Namibia seinen Strombedarf überwiegend durch Importe, zum
erheblichen Teil aus Kohlekraftwerken in Südafrika. Mithilfe des
Wasserstoffprojekts kann Namibia eine eigenständige klimaverträgliche Stromversorgung
aufbauen und einen Beitrag leisten, die Kohleverstromung in Südafrika zu
reduzieren.
Die mögliche weitere Unterstützung der namibischen Seite beim Aufbau einer
Wasserstoffinfrastruktur durch die Bundesrepublik Deutschland wird
Gegenstand der entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen im zweiten
Halbjahr 2023 sein. Von beiden Regierungen als sinnvoll erachtete Maßnahmen
könnten aus der bilateralen finanziellen und technischen Zusammenarbeit des
Einzelplans 023 für das Jahr 2023 finanziert werden.
44. Spielen nach Auffassung der Bundesregierung angesichts geopolitischer
und weltwirtschaftlicher Entwicklungen der Zugang zu Bodenschätzen
sowie die Absicherung bilateraler politischer Interessen für die Präsenz
Deutschlands sowie der Europäischen Union (EU) in Afrika eine
maßgebliche Rolle (vgl. in diesem Kontext die Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 19/32617), und wenn ja, inwiefern? Wenn nein,
warum nicht?
Deutschland hat ein außen- und entwicklungspolitisches sowie wirtschaftliches
Interesse daran, dass afrikanische Staaten ihre natürlichen Ressourcen zur
nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung ihrer Volkswirtschaften nutzen.
Deutschland und die EU arbeiten vor diesem Hintergrund mit verschiedenen
Ländern der Afrikanischen Union (AU) im Bergbausektor zusammen. Sie
unterstützen diese Länder unter anderem bei der Umsetzung der African Mining
Vision (AMV), um den Rohstoffsektor strategisch weiterzuentwickeln und für
eine inklusive Entwicklung zu nutzen.
Auch im Bereich Bergbau und Rohstoffe besteht seit geraumer Zeit der
Austausch zwischen Deutschland und Namibia. So ist die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bereits seit weit über zehn Jahren im
engen Kontakt mit dem namibischen geologischen Dienst und beteiligte sich an
zwei konkreten Projekten der technischen Zusammenarbeit:
• Projekt 1: Grundwassererkundung im Nordosten Namibias und
aerogeophysikalische Untersuchungen ausgewählter mineralhöffiger Zonen;
• Projekt 2: Nachhaltige Nutzung des mineralischen Rohstoffpotentials.
Zudem fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein
Kompetenzzentrum für Bergbau und Rohstoffe im südlichen Afrika, welches
seit 2019 auch Namibia mit abdeckt. Zu den Schwerpunktthemen des
Kompetenzzentrums gehören die effiziente Wassernutzung und Wasseraufbereitung im
Bergbau sowie Gender Equality.
45. Teilt die Bundesregierung, im Kontext der Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 19/32617 die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die Präsenz Deutschlands sowie der EU in Afrika
ebenfalls in vielen afrikanischen Staaten nicht unumstritten ist, und wenn ja,
welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Hinweise dafür vor, dass das
erhebliche Engagement Deutschlands und der EU auf dem afrikanischen
Kontinent, beispielsweise in der Entwicklungszusammenarbeit, bei
privatwirtschaftlichen Investitionen oder bei der Prävention und Bewältigung bewaffneter
Konflikte, vor Ort nicht auf eine grundsätzlich breite Unterstützung in Politik,
Wirtschaft und Zivilgesellschaft stoßen würde. Dessen ungeachtet ist die
Bundesregierung weiterhin bestrebt, den Dialog mit den vielfältigen Stimmen des
globalen Südens weiter zu entwickeln.
46. Ist sich die Bundesregierung der Einschätzung von Experten bewusst,
dass in Namibia die koloniale Vergangenheit nicht Geschichte, sondern
Gegenwart ist, indem beispielsweise täglich die Menschen an
eingezäunten Farmen in weißem Besitz (oftmals noch Deutschstämmiger)
vorbeikommen (https://www.deutschlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonial
maechte-verjaehrt-verantwortung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=49
9004), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
47. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es ggf. im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien in 2022 im Zusammenhang mit der Resolution
der Generalversammlung ES-11/1. „Aggression gegen die Ukraine“,
verabschiedet am 2. März 2022 (bitte tabellarisch mit Datum, Ort,
teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
Im Vorfeld der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen
vom 2. März 2022 beteiligte sich der deutsche Botschafter in Namibia am
28. Februar 2022 an einer Demarche der Unterstützer der Resolution im
namibischen Ministerium für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit.
48. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es ggf. im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien in 2022 im Zusammenhang mit der Resolution
der Generalversammlung ES-11/2. „Humanitäre Folgen der Aggression
gegen die Ukraine“, verabschiedet am 24. März 2022 (bitte tabellarisch
mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem
Gesprächsgegenstand aufführen)?
Im Vorfeld der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen
vom 24. März 2022 beteiligte sich der deutsche Botschafter in Namibia am
23. März 2022 an einer Demarche der Unterstützer der Resolution im
namibischen Ministerium für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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