[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sevim Dağdelen,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/2856 –
Beziehungen zwischen Deutschland und den SAARC-Staaten (Afghanistan,
Bangladesch, Bhutan, Indien, Nepal, Pakistan, Sri Lanka und den Malediven)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Ziel der 1985 gegründeten Südasiatischen Vereinigung für regionale
Zusammenarbeit (South Asian Association of Regional Cooperation – SAARC)
ist es, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in und zwischen den
Mitgliedstaaten zu fördern. Zum SAARC-Raum gehören Afghanistan,
Bangladesch, Bhutan, Indien, Nepal, Pakistan, Sri Lanka und die Malediven. In
dieser Region lebt rund ein Viertel der Weltbevölkerung. Neben China, dem Iran,
Japan, Südkorea, Mauritius, Myanmar (Birma) und den USA genießt die EU
auch in der SAARC Beobachterstatus. Die Vereinigung ist von wichtiger
politischer, wirtschaftlicher und geostrategischer Bedeutung für die EU, die ihre
aktuellen Instrumente im Rahmen der strategischen Autonomie der EU und
des Strategischen Kompasses der EU anpasst. Die EU bemüht sich als starker
Wirtschaftsakteur und wichtiger Geber von Entwicklungs- und Nothilfe
darum, engere Beziehungen zu den Ländern in Südasien zu knüpfen. Dabei
fördert die EU den Aufbau von Institutionen, die Demokratie,
verantwortungsvolle Staatsführung und die Menschenrechte. Das Europäische Parlament hat
die von der EU geleistete Hilfestellung zur Bewältigung der COVID-19-Krise
und ihrer Folgen in der Region mit gezielten Beihilfen für die am stärksten
gefährdeten Bevölkerungsgruppen unterstützt. (Südasien | Kurzdarstellungen zur
Europäischen Union | Europäisches Parlament [europa.eu]).
Deutschland pflegt ebenfalls enge, partnerschaftliche Beziehungen zu den
südasiatischen Ländern (Südasien: Eine Region im Wandel – Auswärtiges Amt [
auswaertiges-amt.de]). Gleichzeitig ist in dieser Region das Thema Sicherheit
ein wichtiges Anliegen, unter anderem aufgrund des Konflikts in Kaschmir
und vor allem aufgrund der Lage in Afghanistan seit der Machtübernahme der
Taliban im August 2021.
Im Deutschen Bundestag gibt es eine Deutsch-Indische Parlamentariergruppe
(hier arbeitet für die Fraktion DIE LINKE. die Abgeordnete Sevim Dağdelen
als stellvertretende Vorsitzende mit) sowie die Deutsch-Südasiatische
Parlamentariergruppe mit den anderen sieben SAARC-Staaten (hier ist für die
Fraktion DIE LINKE. der Abgeordnete Dr. André Hahn als stellvertretender
Vorsitzender aktiv).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3357
20. Wahlperiode 09.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen
südasiatischen Staaten abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen zur
bilateralen Zusammenarbeit sind derzeit in Kraft (bitte nach einzelnen
Staaten aufschlüsseln)?
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den südasiatischen Staaten sind
eine Vielzahl von Verträgen und Vereinbarungen zur bilateralen
Zusammenarbeit in Kraft. Verträge und Vereinbarungen werden im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht und können unter
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__
%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27FNB_2021.pdf%27%5D__165848405
5535 nach Staaten aufgeschlüsselt eingesehen werden.
2. Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung in den bilateralen
Beziehungen mit den jeweiligen südasiatischen Staaten, und welchen Dokumenten
sind sie zu entnehmen?
Deutschland pflegt enge, partnerschaftliche Beziehungen zu den südasiatischen
Ländern und ist ein wichtiger Wirtschafts- und Entwicklungspartner. Die
Bundesregierung fördert Projekte in unterschiedlichen Bereichen, dazu zählen
der Kampf gegen den Klimawandel, die Begleitung von
Urbanisierungsprozessen, Berufsbildung, Stärkung des Gesundheitswesens, Förderung
demokratischer Fortschritte und Stärkung von Rechtsstaatlichkeit.
Eine knappe Darstellung der Prioritäten der Bundesregierung in den bilateralen
Beziehungen zu den südasiatischen Staaten findet sich unter
https://www.ausw
aertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/asien/suedasien/21
7262.
3. Inwieweit plant die Bundesregierung eine Novellierung der „Leitlinien
zum Indo-Pazifik“ (Leitlinien zum Indo-Pazifik [auswaertiges-amt.de])?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Novellierung der Leitlinien zum Indo-
Pazifik.
4. Hat Deutschland in den Jahren 2018 bis 2022 humanitäre Hilfe für die
südasiatischen Staaten gewährleistet, und wenn ja, für welche Staaten, in
welchem Jahr, und zu welchem Ereignis, und wie groß (in Euro) war diese
Hilfe?
Zum Umfang der humanitären Gesamtzuwendungen der Bundesregierung in
den südasiatischen Staaten wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.
Land
2018
Ausgaben in
Euro
2019
Ausgaben in
Euro
2020
Ausgaben in
Euro
2021
Ausgaben in
Euro
2022
(Stand;
26.07.22)
Ausgaben in
Euro
Afghanistan*
Andauernde humanitäre
Notsituation, humanitäres
Minenräumen, Deckung von
Grundbedürfnissen
15.406.000 16.785.000 22.372.000 375.380.000 61.200.000
Bangladesch
Rohingya-Flüchtlingskrise 16.209.000 18.864.000 15.141.000 12.407.000 6.800.000
Bhutan – – – – –
Land
2018
Ausgaben in
Euro
2019
Ausgaben in
Euro
2020
Ausgaben in
Euro
2021
Ausgaben in
Euro
2022
(Stand;
26.07.22)
Ausgaben in
Euro
Indien – – – – –
Malediven – -- – – –
Nepal
Abmilderung Covid-19-
Folgen
– – 49.000 76.000 –
Pakistan
Humanitäre Hilfe aufgrund
der Notsituation und hum.
Krise afghanischer
Geflüchteter
4.388.000 4.172.000 5.750.000 1.652.000 1.312.000
Sri Lanka
Med. Erst- und
Basisversorgung und humanitäres
Minenräumen
– 2.050.000 2.137.000 2.000.000 1.000.000
Summe 36.003.000 41.871.000 45.449.000 391.515.000
70.312.000
(Stand:
26.07.2022)
*Die Mittel werden zur Deckung der Grundbedürfnisse der afghanischen Bevölkerung mithilfe
multilateraler (Vereinte Nationen, Weltbank) und humanitärer Nichtregierungsorganisationen
umgesetzt.
5. Wie viele offizielle Treffen zwischen Mitgliedern der Bundesregierung
Deutschlands und Mitgliedern der Regierungen von den jeweiligen
südasiatischen Staaten fanden seit 2018 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerinnen
und Teilnehmer und Thema nennen)?
Es wird darauf hingewiesen, dass die erfragten Informationen nicht statistisch
bzw. systematisch erfasst werden. Die Daten mussten daher im Rahmen einer
Ressortabfrage erhoben werden. Durch regelmäßige gegenseitige Besuche
halten Regierungsmitglieder intensiven Kontakt mit Entscheidungsträgerinnen und
Entscheidungsträgern der südasiatischen Staaten. Für eine Übersicht der
offiziellen Besuche der Bundeskanzlerin a. D. bzw. des Bundeskanzlers und der
Ministerinnen und Minister des Kabinetts oder der Regierungsmitglieder der
südasiatischen Staaten in Deutschland seit 2018 wird auf nachfolgende Tabelle
verwiesen. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht.
Ort Datum Teilnehmer und Teilnehmerinnen, Anlass
Afghanistan
Kabul, Masar-e
Sharif
24. bis
26.03.2018
Bundesministerin a. D. Ursula von der Leyen, Truppenbesuch,
bilaterale Gespräche
Masar-e Sharif 17. bis 18.12.2018 Bundesministerin a. D. Ursula von der Leyen, Truppenbesuch
Kabul, Masar-e
Sharif
10. bis
11.03.2019
Bundesminister a. D. Heiko Maas, Truppenbesuch, bilaterale
Gespräche
Berlin 28.06.2019 Bundesminister a. D. Heiko Maas, afghanischer Außenminister Sala-huddin Rabbani, bilaterales Gespräch mit BM Maas
Masar-e Sharif,
Kunduz, Kabul
02. bis
04.12.2019
Bundesministerin a. D. Annegret Kramp-Karrenbauer, Truppenbesuch,
bilaterale Gespräche
Ort Datum Teilnehmer und Teilnehmerinnen, Anlass
Kabul, Masar-e
Sharif 29.04.2021
Bundesminister a. D. Heiko Maas, Truppenbesuch, bilaterale
Gespräche
Bangladesch
Virtuell 13. bis 14.05.2019
Petersberger Klimadialog
Umweltminister Mohammad Shahab Uddin
Berlin 16. bis 20.10.2019
Bundesminister a. D. Maas, BM a. D. Müller, Außenminister Dr. Abul
Kalam Abdul Momen, bilaterale Gespräche
Dhaka 25. bis 26.02.2020 Bundesminister a. D. Gerd Müller, bilateraler Besuch
Bhutan
Berlin 18.01.2019 Bundesministerin Schulze und Yeshey Penjor, Umweltminister, bilate-rales Gespräch
Berlin 12.05.2019
Petersberger Klimadialog X
Bundesministerin Schulze,
Yeshey Penjor, Umweltminister
Videokonferenz 27.04.2020
Petersberger Klimadialog XI
Bundesministerin Schulze,
Dr. Tandi Dorji, Außenminister
Videokonferenz 05.05.2021
Petersberger Klimadialog XII
Bundesministerin Schulze hatte eingeladen,
Außenminister Dr. Tandi Dorji
Indien
Berlin 19.10.2018 Bundesministerin Schulze und die indische Botschafterin, Baumpflanz-aktion mit Vishnudas Chapke
Indien (Neu-Delhi) 13. bis 14.02.2019 Bundesministerin Schulze, bilateraler Besuch
Berlin 12.05.2019
Petersberger Klimadialog X
Bundesministerin Schulze,
Chandra Kishore Mishra, Vize-Umweltminister
Indien 31.10. bis 02.11.2019
5. Deutsch-Indische Regierungskonsultationen
Bundeskanzlerin a. D. Merkel,
Bundesminister a. D. Maas,
Bundesministerin a. D. Klöckner,
Bundesministerin a. D. Karliczek
Brüssel 17.02.2020 Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RfAB)Indischer Außenminister
Berlin 18.02.2020 Indischer Außenminister Jaishankar, bilaterales Gespräch mit Bundes-minister a. D. Altmaier
Berlin 19.02.2020 Indischer Außenminister, bilaterale Gespräche
Indien 26. bis 28.02.2020 Bundesminister a. D. Gerd Müller
Videokonferenz 27.04.2020
Petersberger Klimadialog XI
Bundesministerin Schulze und Prakash Javadekar, indischer
Umweltminister
Videokonferenz 05.05.2021
Petersberger Klimadialog XII
Bundesministerin Schulze,
Prakash Javadekar, indischer Umweltminister
Ort Datum Teilnehmer und Teilnehmerinnen, Anlass
Berlin 02.05.2022
6. Deutsch-Indische Regierungskonsultationen
Bundeskanzler Scholz,
Bundesministerin Baerbock,
Bundesminister Lindner,
Bundesminister Habeck,
Bundesministerin Schulze
Bundesministerin Lemke,
Bundesministerin Stark-Watzinger mit
Ministerpräsident Modi,
Außenminister Jaishankar,
Finanzministerin Sitharaman,
Energieminister Singh
London 05.05.2021 Indischer Außenminister, Gymnich
New York 22.09.2021 Indischer Außenminister, bilaterale Gespräche
Pakistan
Islamabad 12.03.2019 Bundesminister a. D. Heiko Maas, bilaterale Gespräche
Berlin 12.04.2021 Bundesminister a. D. Heiko Maas, Außenminister Shah Mehmood Qu-reshi, Bilaterales Gespräch
Islamabad 28. bis 29.04.2021 Bundesminister a. D. Heiko Maas, bilaterale Gespräche
Berlin 24.06.2021 Pakistanischer Armeechef, bilaterale Gespräche
Islamabad 30. bis 31.08.2021 Bundesminister a. D. Heiko Maas, bilaterale Gespräche
Islamabad 07.06.2022 Bundesministerin Annalena Baerbock, bilaterale Gespräche
Berlin 18. bis 19.07.2022
Teilnahme am Petersberger Klimadialog
Bundesministerin Lemke
Klimaministerin Sherry Rehman
6. In welchen SAARC-Staaten ist Deutschland mit Auslandsvertretungen,
Goethe-Instituten, Auslandshandelskammern, Büros von politischen
Stiftungen sowie weiteren Repräsentanzen vertreten, und inwieweit gab es
hier seit dem Jahr 2018 nennenswerte Veränderungen (bitte detailliert für
die einzelnen Staaten aufführen)?
Hinsichtlich der Anzahl von Auslandsvertretungen, Auslandshandelskammern,
Büros von politischen Stiftungen sowie weiteren Repräsentanzen wird auf die
Informationen und ggf. weiterführenden Links auf den nachfolgend
aufgeführten Webseiten der Deutschen Botschaften in Indien (zuständig auch für
Bhutan), Pakistan, Sri Lanka (zuständig auch für die Malediven), Bangladesch und
Nepal verwiesen. Auf den Malediven und in Bhutan gibt es keine deutsche
Repräsentanz im Sinne der Fragestellung.
Botschaft Neu-Delhi (Indien):
www.india.diplo.de
Botschaft Islamabad (Pakistan):
www.pakistan.diplo.de
Botschaft Colombo (Sri Lanka):
www.colombo.diplo.de
Botschaft Dhaka (Bangladesch):
www.dhaka.diplo.de
Botschaft Kathmandu (Nepal):
www.kathmandu.diplo.de
Nennenswerte Veränderungen seit 2018 sind in den angeführten Ländern nicht
zu verzeichnen.
Deutsche Repräsentanzen im Sinne der Fragestellung gibt es derzeit nicht in
Afghanistan. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit dem 15. August 2021 bis auf
weiteres geschlossen. Das Generalkonsulat in Masar-e Scharif wurde am 1.
Juni 2021 geschlossen. Die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Konrad-Adenauer-
Stiftung haben ihre Büros in Kabul 2021 geschlossen. Eine Repräsentanz des
Deutschen Akademischen Austauschdienstes e. V. (DAAD) in Afghanistan
wurde 2017 geschlossen.
In Bangladesch hat der DAAD eine Informationsstelle in Dhaka, in Indien eine
Außenstelle in Neu-Delhi sowie drei Informationsstellen in Bangalore, Chennai
und Pune. Darüber hinaus verantwortet der DAAD das Deutsche
Wissenschafts- und Innovationshaus in Neu-Delhi. In Pakistan besteht ein
Informationszentrum des DAAD in Islamabad. In Sri Lanka hat der DAAD eine
Informationsstelle in Colombo.
Die Standorte der Goethe-Institute sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Land Stadt Anmerkung
Afghanistan Kabul Einstellung der Institutsarbeit seit 2017 nach schwerem Anschlag
Bangladesch Dhaka
Indien
Bangalore
Chennai
Kalkutta
Mumbai
Neu-Delhi
Pune
Pakistan Karachi
Pakistan Lahore Schließung 1998
Sri Lanka Colombo
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle
Menschenrechtslage und die Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte (AEMR) von 1948 und den Internationalen Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966 in den
südasiatischen Staaten (bitte nach Staaten und den Fragen 7a bis7e
aufschlüsseln)?
Welche Probleme bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Bereichen von
a) Frauenrechten,
b) Kinderrechten,
c) Religionsfreiheit,
d) Nichtdiskriminierung und
e) sozialen und wirtschaftlichen Rechten?
Die Fragen 7 bis 7e werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der menschenrechtlichen
Situation, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in den SAARC-Staaten
(Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Indien, Malediven, Nepal, Pakistan, Sri
Lanka). Sie tauscht sich dazu in bilateralen Gesprächen wie auch im Rahmen
multilateraler Formate mit den Regierungen dieser Länder aus. Die Wahrung
der Menschenrechte ist auch Thema in technischen Gesprächen von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und internationaler Partner mit
Vertretern der De-facto-Regierung in Kabul. Zum Stand der Umsetzung der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 und des
Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-
Sozialpakt) von 1966 wird auf den Universal Periodic Review des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu den in den Fragen 7 bis 7e genannten
Themen verwiesen. Die Bundesregierung lässt sich im Rahmen des Universal
Periodic Review zur Lage der Menschenrechte in den einzelnen Staaten durch
Fragen und Empfehlungen ein. Die aktuellen UPR-Review-Berichte zu den
einzelnen SAARC-Staaten sind über
www.ohchr.org/en/hr-bodies/upr/documentation
einsehbar:
Für Afghanistan:
www.ohchr.org/en/hr-bodies/upr/af-index
Für Bangladesch:
www.ohchr.org/en/hr-bodies/upr/bd-index
Für Bhutan:
www.ohchr.org/en/hr-bodies/upr/bt-index
Für Indien:
www.ohchr.org/en/hr-bodies/upr/in-index
Für die Malediven:
www.ohchr.org/en/hr-bodies/upr/mv-index
Für Nepal:
www.ohchr.org/en/hr-bodies/upr/np-index
Für Pakistan:
www.ohchr.org/en/hr-bodies/upr/p-kindex
Für Sri Lanka:
www.ohchr.org/en/hr-bodies/upr/lk-index
8. Inwieweit trägt Deutschland zur Stärkung der Menschenrechte in den
SAARC-Staaten bei, und welche Erfolge kann die Bundesregierung dabei
nennen?
Die Bundesregierung setzt sich in vielfältiger Weise gegenüber den
Regierungen der SAARC-Staaten im bilateralen Austausch, gemeinsam mit Partnern
(vor allem den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den Delegationen
der Europäischen Union in den SAARC-Staaten) sowie in internationalen
Formaten und Foren für die Stärkung der Menschenrechte in den SAARC-Staaten
ein. Besonders hervorzuheben ist dabei der VN-Menschenrechtsrat, in dem sich
die Bundesregierung regelmäßig zur Menschenrechtslage auch in SAARC-
Staaten einlässt. So konnte etwa mit der durch die Bundesregierung
unterstützten Resolution zu Sri Lanka von März 2021 (A/HRC/RES/46/1) ein Projekt des
VN-Hochkommissariats für Menschenrechte geschaffen werden, um Beweise
zu Menschenrechtsverletzungen in Sri Lanka zu sammeln, Opfer und
Überlebende zu vertreten und Gerichtsverfahren zu unterstützen. Mit der durch die
Bundesregierung mitgetragenen Resolution zu Afghanistan von Oktober 2021
(A/HRC/RES/48/1) konnte ein Sonderberichterstatter mandatiert werden, um
die Menschenrechtslage in Afghanistan zu überwachen. Darüber hinaus wird
auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwendung der
Todesstrafe und von Körperstrafen in den einzelnen SAARC-Staaten?
Hat die Bundesregierung ihre Bedenken in Bezug darauf öffentlich
geäußert, und wenn ja, wann, in welcher Form, und welche Reaktionen gab es
dazu seitens der jeweiligen Regierungen?
Die Bundesregierung setzt sich für die Abschaffung der Todesstrafe weltweit
und damit auch in den SAARC-Staaten ein. So hat die Bundesregierung die
SAARC-Staaten bis auf Afghanistan zum Weltkongress gegen die Todesstrafe
vom 15. bis 18. November 2022 in Berlin eingeladen, um für Maßnahmen in
Richtung der weltweiten Abschaffung bis zu diesem Zeitpunkt zu werben.
Darüber hinaus beteiligen sich die deutschen Auslandsvertretungen entsprechend
der Leitlinien der EU zur Todesstrafe (8416/13 COHOM 64 PESC 403 OC213)
an Demarchen gegenüber SAARC-Staaten, zuletzt in Pakistan im Mai und in
Sri Lanka im Juni 2022. Die Bundesregierung äußert sich regelmäßig öffentlich
zur Todesstrafe, einschließlich über die sozialen Medien. Nachfolgend wird der
Stand zur Anwendung von Körperstrafen und der Todesstrafe sowie die Anzahl
der zuletzt erfassten vollstreckten Todesurteile in den SAARC-Staaten
aufgelistet:
Land
Stand der
Anwendung von
Körperstrafen
Stand der
Anwendung der
Todesstrafe
Anzahl zuletzt
erfasster vollstreckter
Todesurteile
(offizielle Angaben)
Afghanistan* beibehalten 2021: 0
Bangladesch Keine Anwendung beibehalten Januar 2021 bis Ju-ni 2022: 7
Bhutan Gem. Verfassung verboten abgeschafft --
Indien Keine Anwendung beibehalten 2020: 4
Malediven Anwendung ausge-setzt
Moratorium (de
facto) --
Nepal Gem. Verfassung verboten abgeschafft --
Pakistan
Im pakistanischen
Recht nicht
vorgesehen
beibehalten 2021: 0
Sri Lanka Keine Anwendung Moratorium (de facto) --
* Ein von den Taliban nach ihrer Machtergreifung begonnener Umbau des Justizsystems ist bislang
nicht abgeschlossen, woraus Parallelstrukturen und ein anhaltendes rechtliches Vakuum entstehen.
Die Verfassung von 2004 ist de facto ausgehebelt. Die sowohl während des ersten Taliban-Regimes
als auch vor dem Zusammenbruch der Republik in von den Taliban kontrollierten Gebieten
angewandte Rechtspraxis auf Grundlage ihrer Auslegung der Scharia sieht die Todesstrafe vor. Offiziell
wurde die Todesstrafe bisher nicht verhängt. Aus verschiedenen Provinzen gibt es anhaltende, im
Einzelfall nur schwer verifizierbare Berichte über öffentliche Strafmaßnahmen, die auch
Körperstrafen wie Steinigung und Auspeitschung einschließen. Auf nationaler Ebene wurde im April 2022
erstmals eine Körperstrafe (Peitschenhiebe) wegen Drogen- und Alkoholkonsums durch den
Obersten Gerichtshof verhängt.
10. Wie entwickelte sich die Import- und Exportdynamik zwischen
Deutschland und den jeweiligen SAARC-Staaten seit 2018, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (bitte nach Jahren und Staaten
aufschlüsseln)?
Nachfolgend werden die Import- und Exportwerte und Jahressalden zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen SAARC-Staat aufgelistet:
Jahr Land (Import = I / Export = E / Saldo = S / Handelsvolumen = H / Werte in Mio. Euro)
Indien Pakistan Afghanis-tan
Bangladesch Sri Lanka Nepal Bhutan Malediven
2018 I: 8.926 1.698 11 5.808 724 28 7 19
E: 12.499 1.305 81 828 351 46 2 46
H: 21.425 3.003 92 6.636 1.075 74 9 65
S: +3.573 -393 +70 -4.980 -373 +18 -5 +27
2019 I: 9.381 1.792 19 5.922 754 29 1 25
E: 11.936 1.077 65 813 317 43 5 43
H: 21.317 2.869 84 6.735 1.071 72 6 68
S: +2.555 -715 +46 -5.109 -437 +14 +4 +18
2020 I: 8.908 1.858 15 5.741 725 23 <1 23
E: 10.658 1.055 69 531 233 28 7 24
Jahr Land (Import = I / Export = E / Saldo = S / Handelsvolumen = H / Werte in Mio. Euro)
Indien Pakistan Afghanis-tan
Bangladesch Sri Lanka Nepal Bhutan Malediven
H: 19.566 2.913 84 6.272 958 51 >7 47
S: +1.750 -803 +54 -5.210 -492 +5 +7 +1
2021 I: 10.863 2.158 11 7.118 861 28 1 22
E: 12.455 1.331 57 772 264 37 5 34
H: 23.318 3.489 68 7.890 1.125 65 6 56
S: +1.592 -827 +46 -6.346 -597 +9 +4 +12
Quelle:
https://www.destatis.de
Die Bundesregierung beobachtet kontinuierlich die wirtschaftliche Dynamik in
der Region und stimmt sich hierzu im Ressortkreis laufend ab.
Deutschland unterstützt die Verhandlungen der Europäischen Union mit Indien
zu einem Freihandelsabkommen. Für Bangladesch ist Deutschland einer der
größten Absatzmärkte für die Exportgüter Textilien und Bekleidung. Für Nepal
stellt Deutschland einen wichtigen Absatzmarkt für Teppiche und
Textilprodukte dar.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bestehenden
gemeinsamen Projekte und Zusammenarbeitsprogramme zwischen der
Europäischen Union und der SAARC?
Die Europäische Union (EU), die eine engere regionale Zusammenarbeit im
Rahmen von SAARC positiv bewertet, hat seit 2006 einen Beobachterstatus in
der SAARC, zusammen mit Australien, China, Iran, Japan, der Republik
Korea, Mauritius, Myanmar und den Vereinigten Staaten. Auf dem Gipfeltreffen
im Jahr 2014 wurde vereinbart, die Beobachter in eine bedarfsorientierte und
projektbezogene Zusammenarbeit in einer Reihe von entwicklungspolitischen
und wirtschaftlichen Schwerpunktbereichen einzubinden. Die EU hat sich
außerdem verpflichtet, die Konnektivität in der Region in enger Zusammenarbeit
mit ihren Partnern im Rahmen der EU-Strategie Global Gateway zu fördern.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Maßnahmen zur
Armutsbekämpfung in den südasiatischen Staaten und über die aktuellen
Erfolge dieser Maßnahmen (bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln)?
Inwieweit ist Deutschland an solchen Projekten in Südasien beteiligt
(bitte konkrete Projekte und den Umfang der finanziellen Mittel nennen)?
Alle SAARC-Staaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
Strategien zur Bekämpfung von Armut, unter anderem im Kontext der Nachhaltigen
Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals/SDG). Der Fortschritt in
Bezug auf SDG 1 („Keine Armut“) wird von den Ländern im „Sustainable
Development Report“ erfasst. Die jeweiligen Länderstrategien finden sich in der
nachstehenden Tabelle.
Link zur nationalen Armutsbekämpfungsstrategie bzw.
nationalen Strategie zur SDG-Implementierung
Afghanistan
https://mof.gov.af/sites/default/files/2021-05/ANDS.pdf
Bangladesch
https://policy.asiapacificenergy.org/sites/default/files/National-Sustainable-Development-Strategy.pdf
Indien
https://www.niti.gov.in/sites/default/files/2019-01/Strategy_for_New_India_2.pdf
Nepal
https://www.undp.org/nepal/publications/sustainable-development-goals-status-and-roadmap-2016-2030
Pakistan
https://climate-laws.org/geographies/pakistan/policies/nationa
l-sustainable-development-strategy-nsds-pakistan-s-pathway-t
o-a-sustainable-and-resilient-future
Sri Lanka
https://www.switch-asia.eu/site/assets/files/2592/draft_national_policy_and_strategy_on_sustainable_development.pdf
Bhutan
https://www.gnhc.gov.bt/en/wp-content/uploads/2019/05/TWELVE-FIVE-YEAR-WEB-VERSION.pdf
Malediven
https://policy.asiapacificenergy.org/sites/default/files/Maldives-National-Strategy-for-Sustainable-Development.pdf
Teil des „Sustainable Development Report“ sind auch Länderprofile, in denen
über Fortschritte in der Umsetzung der einzelnen SDG berichtet wird (
https://d
ashboards.sdgindex.org/profiles).
Die fragegegenständlichen laufenden Maßnahmen der bilateralen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) können der Anlage 1* entnommen werden.
13. Welche Initiativen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der
Zwangsprostitution mit Bezug auf Südasien unterstützt die
Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung unterstützt derzeit keine Initiativen im Sinne der
Fragestellung.
14. Welche Initiativen zur Bekämpfung von Ausbeutung und
gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen mit Bezug auf Südasien unterstützt die
Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung fördert Projekte zur Umsetzung der Leitprinzipien der
Vereinten Nationen und des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und
Menschenrechte“. Dazu wurde in diesem Jahr in Indien ein Projekt zur
Unterstützung einer indienweiten Sensibilisierungskampagne für Sicherheit, Gesundheit
und Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter auf Baustellen
gefördert.
In Bangladesch und Pakistan unterstützt die bilaterale deutsche
Entwicklungszusammenarbeit die Verbesserung von Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards
in der Textil- und Lederindustrie. Darüber hinaus werden in Indien und
Pakistan auch Maßnahmen umgesetzt, die insbesondere die Absicherung im
Krankheitsfall für die allgemeine Bevölkerung einschließen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3357 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand
von Verhandlungen über einen Abschluss eines Freihandels- und
Investitionsabkommens mit den einzelnen SAARC-Staaten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
16. In welchem Umfang gab es seit 2018 Rüstungsexporte von Deutschland
in die südasiatischen Staaten (bitte aufgeschlüsselt nach Staaten, Jahr
und Umfang nennen)?
Die Frage wird auf Basis des Wertes der im erfragten Zeitraum erteilten
Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter beantwortet. Für die Werte der
Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter in den Jahren 2018 bis 2020 wird auf die
Angaben in den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung verwiesen.
Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte für die
Jahre 2021 und 2022 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Land Jahr Wert in Euro
Afghanistan* 2021 2.788.196
01.01. bis 25.07. 2022 1.495.600
Bangladesch 2021 1.972.605
01.01. bis 25.07.2022 40.988
Indien 2021 32.985.646
01.01. bis 25.07.2022 8.704.519
Malediven 2021 0
01.01. bis 25.07.2022 65.870
Pakistan 2021 39.948.146
01.01. bis 25.07.2022 1.900.846
Sri Lanka 2021 49.346
01.01. bis 25.07.2022 48.750
*Ausfuhrgenehmigungen wurden im Rahmen von Bündnisverpflichtungen sowie der Unterstützung
humanitärer Arbeit von internationalen Organisationen erteilt.
17. Inwieweit werden Sicherheitsfragen in der Region in der
Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den jeweiligen SAARC-Staaten
berücksichtigt?
Den Rahmen für das sicherheitspolitische Engagement der Bundesregierung im
indopazifischen Raum und damit auch in den SAARC-Staaten bilden die
Leitlinien zum Indo-Pazifik, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, ihr
Engagement in der gesamten Bandbreite von Sicherheitsfragen einschließlich des
maritimen Bereichs auszuweiten. Für weitere Informationen hierzu wird auf das
Kapitel „II Gestaltungsfelder – Frieden, Sicherheit und Stabilität stärken“ der
Leitlinien zum Indo-Pazifik verwiesen (
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/
2380500/33f978a9d4f511942c241eb4602086c1/200901-indo-pazifik-leitlinie
n--1--data.pdf).
Eine bilaterale Zusammenarbeit im Sinne der Fragestellung zwischen
Deutschland und der De-Facto-Regierung in Kabul existiert nicht.
18. Welche Aktivitäten zur Zusammenarbeit auf den Gebieten der Militär
und Sicherheitspolitik gab es zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den SAARC-Staaten seit 2018 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und
Staaten die einzelnen Aktivitäten nennen)?
Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist
hier jedoch nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im
Hinblick auf das Staatswohl eine Beantwortung der Frage 18 nicht offen
erfolgen kann.
Die Veröffentlichung berührt das Sicherheitssinteresse anderer Staaten, deren
Bekanntwerden könnte zu einer Beeinträchtigung der bilateralen Beziehungen
führen. Ein Grundsatz bilateraler militärischer Kooperation ist, dass
Informationen über bilaterale Zusammenarbeit gegenüber Dritten nicht offengelegt
werden. Eine Veröffentlichung würde von den Partnerstaaten als Bruch dieser
bilateralen Vertraulichkeit gewertet werden und würde sich so nachteilig auf die
wirksame Zusammenarbeit und damit auf die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland auswirken. Anlage 2 zu Frage 18 ist daher als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.*
19. Welche Projekte wurden in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und
Kultur seit 2018 in den SAARC-Staaten durch die Bundesregierung bzw.
mit deren Unterstützung realisiert, und welche sind darüber hinaus
geplant (bitte die einzelnen Projekte aufgeschlüsselt nach Bundesbehörden
nennen)?
20. Fördert die Bundesregierung Bildungsprojekte in den SAARC-Staaten,
und wenn ja, welche konkreten Projekte, wie, seit wann und mit welchen
finanziellen Mitteln (bitte nach den Staaten aufschlüsseln)?
Welche von diesen Bildungsprojekten sind auf Frauen ausgerichtet?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt in den SAARC-Staaten zahlreiche Projekte
und zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bereichen Wissenschaft,
Bildung und Kultur. So wurden seit 2018 beispielsweise vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung strategische Partnerschaften mit Bangladesch zur
Stärkung des wissenschaftlichen Personenaustauschs ausgebaut und im Jahr
2020 zudem eine Institutspartnerschaft gefördert. Darüber hinaus bestehen
zwischen indischen und deutschen Forschungseinrichtungen aktuell zwölf
Institutspartnerschaften. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz fördert unter anderem
Nachwuchsführungskräfte und Postdocs aus Indien und Bangladesch. Zwischen 2018 und 2021 hat
beispielsweise die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) vier Internationale
Klimaschutzstipendien an Nachwuchsführungskräfte aus Bangladesch
verliehen. In Indien vergibt die AvH jährlich bis zu 20 Internationale
Klimaschutzstipendien, davon seit 2010 bislang 17 an Personen aus Indien. Das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt
ebenfalls zahlreiche Projekte. Zur Höhe der jährlichen bilateralen deutschen ODA-
Leistungen an die SAARC-Staaten wird auf die öffentlich zugänglichen
Datenbanken der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) sowie auf die nachfolgend aufgeführte Projektdatenbank verwiesen:
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=TABLE2A) https://stats.oecd.o
rg/Index.aspx?DataSetCode=CRS1)
https://d-portal.org
Zusätzlich zu den genannten Beispielen unterstützt die Bundesregierung auch
zahlreiche Maßnahmen der Mittlerorganisationen, darunter des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes, des Goethe-Instituts sowie des Instituts für
Auslandsbeziehungen, sowie Projekte im Bereich Deutsch als Fremdsprache,
Kulturerhalt, Kreativwirtschaft, Schulen, Stipendien, Workshops und
Vortragsprogramme. Die Förderhöhe kann je nach Projektumfang variieren. Beispielsweise
können Stipendienprogramme oder Medienprojekte (Umweltjournalismus) im
sechsstelligen Bereich liegen.
In den geförderten Formaten wird auf die Teilhabe von Frauen ein besonderes
Augenmerk gelegt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
unterstützt beispielsweise ein Projekt zur Reduktion der Unterernährung bei
Kleinkindern durch ein integriertes Landwirtschaftsprojekt mit Frauengruppen in
Bangladesch. Zudem fördert der DAAD beispielsweise in der Region Asien
49 Prozent Frauen aus dem Ausland und 53 Prozent Frauen aus Deutschland
(siehe Jahresbericht 2021
https://static.daad.de/media/daad_de/pdfs_nicht_barri
erefrei/der-daad/web_jb_2021.pdf).
21. Von welchen Stiftungen bzw. Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
sind der Bundesregierung Länderanalysen bzw. Berichte in Bezug auf
Südasien bekannt, und inwieweit werden sie in der bilateralen
Zusammenarbeit berücksichtigt?
Der Bundesregierung sind eine Vielzahl von Länderanalysen und Berichten von
Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen in Bezug auf Südasien bekannt.
Zu diesen Organisationen zählen neben den deutschen politischen Stiftungen
deutsche und internationale Nichtregierungsorganisationen wie beispielsweise
Amnesty International, OXFAM, Human Rights Watch und weitere. Die
Bundesregierung steht in unterschiedlicher Form und Ausprägung im engen
Austausch mit diesen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen, deren
Analysen und Berichte in unterschiedlichem Maße in die Bewertung des
Gesamtbildes und in die Gestaltung der bilateralen Zusammenarbeit der
Bundesregierung mit den Staaten Südasiens einfließen.
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Sports zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den SAARC-Staaten seit dem Jahr 2018 entwickelt, und welche
Projekte und sonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierung in dieser Zeit
sowie für das laufende Jahr zur Entwicklung der Zusammenarbeit in der
Sportpolitik (inklusive Behindertensport) mit diesen Saaten initiiert bzw.
unterstützt (bitte aufgeschlüsselt nach Staaten die einzelnen Aktivitäten,
den Zeitraum, das zuständige Bundesministerium, die beauftragten
Institutionen und die Höhe der finanziellen Aufwendungen des Bundes
nennen)?
Seit 2018 hat das Auswärtige Amt insgesamt fünf Sportprojekte in Indien und
Sri Lanka gefördert, die nachfolgender Tabelle entnommen werden können.
Jahr Land Volumen in Euro Projekt
2018 Sri Lanka 11.329,67 Kurzzeitprojekt Tischtennis-Entwicklung
2019 Sri Lanka 4.800,00 Mädchenfußball-Turnier, TAFA Thaabit Ahmed Football Academy
2021 Indien Nicht zu bezif-fern
Übersendung von 300 Bällen, 100 Trikots / Shorts sowie
100 Mützen
2021 Indien 3.417,00 Gerätespende für Rurkha Kalan Youth Football Academy
2021 Sri Lanka 4.966,00 Gerätespende für Sri Lanka Chess Federation, onlinefähige behindertengerechte Schachausrüstung
23. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Tourismus und
die Reisetätigkeit zwischen Deutschland und den Staaten der
südasiatischen Region seit 2018 entwickelt, und welche Projekte und sonstigen
Aktivitäten hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2018 zur Entwicklung
des Tourismus (inklusive barrierefreier Tourismus) zwischen
Deutschland und den SAARC-Staaten initiiert bzw. unterstützt (bitte
aufgeschlüsselt nach Staaten die einzelnen Aktivitäten, den Zeitraum, die
beauftragten Institutionen und die Höhe der finanziellen Aufwendungen
des Bundes nennen)?
Der Tourismus ist einer der Sektoren, die am stärksten von der COVID-19-
Pandemie getroffen wurden. Dies gilt auch für die SAARC-Staaten, die
allerdings in unterschiedlichem Maße betroffen sind, da der Anteil des Tourismus in
den jeweiligen Volkswirtschaften unterschiedlich stark ausgeprägt ist.
Nach dem Bericht der Weltbankgruppe „COVID-19 and Tourism in South
Asia“ aus dem Jahr 2020 wird der Anteil des Tourismus in der Region im Jahr
2019 auf zwischen 3 und 56,6 Prozent des BIP (Malediven 56,6 Prozent, Sri
Lanka 10,3 Prozent, Bhutan 9 Prozent, Indien 6,8 Prozent, Nepal 6,7 Prozent,
Pakistan 5,9 Prozent, Bangladesch 3 Prozent, Afghanistan keine Angaben)
beziffert.
Nach Schätzungen des Verbands World Travel & Tourism Council (WTTC) des
Jahres 2020 war der Tourismus in der SAARC-Region mit Ausnahme
Afghanistans für jeden zehnten neu geschaffenen Arbeitsplatz in den letzten zwanzig
Jahren verantwortlich. Angaben der Weltbank zufolge existierten 2019 in der
Region 47,7 Millionen Arbeitsplätze in der Tourismuswirtschaft.
Pandemiebedingt nahmen die Ankünfte in den SAARC-Staaten in den Jahren 2020 und
2021 um bis zu 60 Prozent ab.
Nach Angaben der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen UNWTO
wurden von den jeweiligen nationalen statistischen Ämtern folgende Zahlen für
die Ankünfte deutscher Reisender gemeldet:
Staat Zeitraum
2018 2019 2020
Bangladesch 36.833 36.641 5.896
Bhutan 3.422 3.375 405
Indien 274.087 264.973 72.558
Malediven 117.532 131.561 36.435
Sri Lanka 2.447.453 2.195.109 455.492
Für Afghanistan, Pakistan und Nepal wurden keine vergleichbaren Angaben
übermittelt.
Die Projekte der Bundesregierung seit 2018 in den SAARC-Staaten können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Staat Projekt Zeit-raum
Beauftragte
Institutionen
Höhe der
finanziellen
Aufwendungen
(in Euro) *
Malediven
Globale Initiative
Katastrophenrisikomanagement: Projekt „Hotel
Resilient“ – integriertes
Risikomanagement im
Tourismussektor
2018 GIZ 15.000
Nepal
Programm zur Förderung
sozial ausgewogener
Wirtschaftsentwicklung
01/2018
bis
05/2019
GIZ 100.000
Nepal
Import Promotion Desk
(Produkt „Nachhaltiger
Tourismus“)
01/2018
bis
12/2022
sequa 400.000
Sri Lanka
Globale Initiative
Katastrophenrisikomanagement: Projekt
„Resilienter Tourismus im
Lichte von Katastrophen
und Klimawandel“ ()
11/2019
bis
10/2020
GIZ/Deutsches
Komitee für
Katastrophenvorsorge e. V.
(DKKV)
60.000
Sri Lanka
KMU-Sektorentwicklung
in Sri Lanka:
Komponente Tourismusentwicklung
01/2020
bis
12/2022
GIZ 1.700.000
Sri Lanka
SV Zusammenarbeit mit
der Wirtschaft: Projekt
„Destinations-resilienz –
Qualitätsinfrastruktur für
resilienten Tourismus“
06/2021
bis
10/2022
GIZ/DKKV/
Futouris e. V. 210.000
* Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um eine grobe Schätzung der Aufwendungen im
Zeitraum Januar 2018 bis Dezember 2022 (Stand: März 2022), da die Zahlenangaben sich teilweise
auf einzelne Projektkomponenten beziehen.
24. Welche Organisationen und NGOs, die sich mit den Fragen der
Menschenrechte und Stärkung der Zivilgesellschaft in den SAARC-Staaten
beschäftigen, werden vom Bund finanziell unterstützt (bitte die einzelnen
Organisationen, ihre Projekte und den Umfang der finanziellen Mittel
aufgeschlüsselt seit 2018 nennen)?
Die Bundesregierung unterstützt vielfältige Projekte und zivilgesellschaftliche
Organisationen im Bereich Förderung von Menschenrechten und Stärkung der
Zivilgesellschaft. So wurden seit 2018 unter anderem Menschenrechtsprojekte
zur Bekämpfung von Folter, zur Stärkung der Rechte von Kindern und Frauen
oder gegen die Diskriminierung ethnischer Minderheiten finanziell gefördert.
Die Bundesregierung verweist auf die in Anlage 3 enthaltene Aufstellung
dieser Projekte, die teilweise unter fragilen Sicherheitsbedingungen umgesetzt
werden, in denen zivilgesellschaftliche Träger aufgrund ihres Engagements
besonders gefährdet sind. Ihre öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches
Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen beinhalten.
Anlage 3* ist daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
In einigen Fällen könnte die Nennung der Trägerorganisationen eine
Gefährdung für die Gesundheit und ggf. sogar für das Leben der für die
Organisationen tätigen Personen bedeuten. Ihre Benennung könnte zudem das für die
Zusammenarbeit mit der Bundesregierung erforderliche Vertrauen beschädigen
und so die funktionsgerechte und adäquate Förderung der Menschenrechte als
Regierungsaufgabe gefährden. Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet
aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus. Die Benennung der
Trägerorganisationen kann in diesen Fällen daher nicht erfolgen.
Im Übrigen wird auf die in der Antwort zu den Fragen 19 und 20 erwähnten,
öffentlich zugänglichen Datenbanken verwiesen.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Problem der
Umweltverschmutzung in Südasien?
Ist die Bundesrepublik Deutschland an Umweltprojekten in Südasien
aktuell beteiligt, und wenn ja, an welchen, inwieweit, und mit welchen
finanziellen Mitteln (bitte nach einzelnen Projekten aufschlüsseln)?
Die Umweltverschmutzung, der Verlust der biologischen Vielfalt und die
Folgen des Klimawandels stellen die Staaten in Südasien vor große
Herausforderungen. Für die Umsetzung globaler Ziele in Klima-, Natur- und Umweltschutz
sowie nachhaltiger Entwicklung arbeitet die Bundesregierung daher im
Rahmen eines großen Portfolios an bilateralen, regionalen und globalen Vorhaben
eng mit diesen Staaten zusammen.
Im Übrigen wird auf die in der Antwort zu den Fragen 19 und 20 erwähnten,
ODA-relevanten öffentlich zugänglichen Datenbanken verwiesen. Im Hinblick
auf konkrete Förderungen von Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsprojekten
kann ein Förderbereichsschlüssel ausgewählt werden, zum Beispiel zu
„General environment protection“ oder „Biodiversity“, oder – so wie in der
Datenbank der Internationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung, die
ebenfalls öffentlich zugänglich ist – unter anderem eine länderspezifische Suche
durchgeführt werden.
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Prozess der
Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 in den südasiatischen
Staaten (bitte detailliert nach den einzelnen Staaten aufschlüsseln)?
Der Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung der UN-
Behindertenrechtskonvention in den einzelnen Staaten ist einsehbar auf der Website des Büros
der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte unter
https://indicators.ohchr.org. Über den weiteren Verlauf der Umsetzung der
einzelnen Menschenrechtskonventionen in den jeweiligen Staaten beraten die
Fachausschüsse, in diesem Fall der UN-Behindertenrechtsausschuss, und
äußern sich dazu regelmäßig. Die Bewertungen des UN-
Behindertenrechtsausschusses zu einzelnen Ländern können unter
https://www.ohchr.org/e
n/treaty-bodies/crpd eingesehen werden.
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen sowie über die staatliche
Versorgung bzw. staatlichen Programme für Menschen mit Behinderung in den
Staaten der südasiatischen Region (bitte nach Staaten aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 7e verwiesen. Im Universellen
Staatenüberprüfungsverfahren (Universal Periodic Review, UPR) des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen sind die Lebensbedingungen von
Menschen mit Behinderungen und staatliche Unterstützungsmaßnahmen für
Menschen mit Behinderungen ebenfalls Gegenstand der Überprüfung und von
Empfehlungen.
28. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung zu
behindertenpolitischen Themen mit den SAARC-Staaten, und in welcher Weise
unterstützt die Bundesregierung die Zusammenarbeit und den
Erfahrungsaustausch zwischen Behindertenorganisationen aus Deutschland und aus
den südasiatischen Staaten bei der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (bitte die Maßnahmen seit 2018 nach
Staaten, Jahren, zuständiger Bundesbehörde, Organisation und
finanziellem Umfang nennen)?
Im Rahmen von Regierungsgesprächen wird die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen regelmäßig thematisiert. Eine statistische Erfassung dieser
Gespräche erfolgt nicht. Erfahrungsaustausch zwischen deutscher und
südasiatischer Zivilgesellschaft findet statt, auch mit dem Ziel,
Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung keine Kenntnis, welche Aktivitäten in direktem,
internationalem Austausch zwischen den einzelnen Organisationen, die sich für die Rechte
von Menschen mit Behinderungen einsetzen, stattfinden.
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage der
Rohingya, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Rund eine Million aus Myanmar geflüchteter Rohingya halten sich derzeit
überwiegend in Bangladesch (ca. 900 000) und Malaysia (ca. 100 000) auf. Die
Grundversorgung der Flüchtlinge in Bangladesch wird durch die
bangladeschische Regierung sowie durch VN-Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen gesichert. Ähnlich gestaltet sich die Situation in Malaysia. In Myanmar
selbst hat sich die Lage der Rohingya durch die weitgehende Kontrolle der
„Arakan Army“ über die angestammten Siedlungsgebiete der Rohingya in den
nordwestlichen Provinzen Rakhine und Shan teils auf niedrigem Niveau
konsolidiert, bleibt aber unsicher. Die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere
und würdevolle Rückkehr der Flüchtlinge nach Myanmar sind – auch
angesichts des Militärputsches in Myanmar im Februar 2021 – derzeit nicht
gegeben.
Die Bundesregierung hat seit 2017 rund 72 Mio. Euro humanitäre Hilfe zur
Unterstützung der Rohingya in der Region Cox Bazar geleistet und weitere rund
106 Mio. Euro für Entwicklungsprojekte sowie 1,1 Mio. Euro für
Stabilisierungsprojekte für die geflüchteten Rohingya und ihre Gastgemeinden zur
Verfügung gestellt. In Myanmar fördert die Bundesregierung Projekte in
Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk UNHCR und hat ihre humanitäre Hilfe
über das Jahr 2021 auf insgesamt etwa 16,4 Mio. Euro verdoppelt.
30. Hat sich die Bundesregierung zur Einführung des 20.
Novellierungsgesetzes in Sri Lanka positioniert, und inwieweit hat dieses Gesetz
Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Sri Lanka?
Der 20. Verfassungszusatz zur sri-lankischen Verfassung (20A) wurde am
22. Oktober 2020 mit der erforderlichen Mehrheit vom sri-lankischen
Parlament angenommen. Mit dem 20. Verfassungszusatz wurden die
Machtbefugnisse des Präsidenten signifikant ausgeweitet. Die sri-lankische Regierung hat
dem Parlament jüngst den Entwurf eines Verfassungszusatzes vorgelegt, mit
dem die Änderungen des 20. Verfassungszusatzes weitgehend rückgängig
gemacht werden sollen. Die Bundesregierung tritt für effektive Gewaltenteilung
als grundlegendes Prinzip demokratischer Staatsordnung ein.
KA 20/2856 Anlage 1 zu Frage 12
Nachfolgende Übersicht illustriert Maßnahmen der bilateral staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Bereich der Armutsbekämpfung in den genannten SAARC-Staaten.
Die Angaben beziehen sich auf derzeit laufende Vorhaben, finanziert mit Mitteln des BMZ
(Zahlen jeweils in Millionen Euro; Stand Juli 2022).
Die bilaterale staatliche EZ mit Afghanistan ist seit dem 15. August 2021 ausgesetzt. Genannt
werden daher nur solche laufenden Vorhaben in Afghanistan, die regierungsfern über
multilaterale Institutionen bzw. über Nichtregierungsorganisationen umgesetzt werden. Nicht
aufgeführt werden deutsche zivilgesellschaftliche Organisationen, Stiftungen und kirchlichen
Träger.
Bezeichnung EZ-Maßnahme
Durchführungsorganisation
Auftragswert
(in Mio. Euro)
Afghanistan
Ernährungssicherheit für Frauen und Kinder Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW)
20,00
Stärkung lokaler Resilienz für nachhaltigen
Frieden
KfW 12,00
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und
Beschäftigungsförderung
Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH
16,80
Wiederherstellung von Waldlandschaften in
Afghanistan
GIZ 10,50
Programm zur Verbesserung des
Energiesektors
GIZ 12,50
Stärkung des Wassersektors GIZ 21,39
Förderung der Beruflichen Bildung GIZ 27,95
Förderung der Grund- und Sekundarbildung GIZ 15,00
Bangladesch
Soziale Sicherung für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im Textil- und Ledersektor
GIZ 7,00
Verbessertes Sanitär- und Abfallmanagement
für Rohingya -Camps und Gastgemeinden in
Bangladesch
KfW 19,00
Hochschulbildung und
Führungskräfteentwicklung für nachhaltige
Textilien
GIZ 3,00
Förderung strukturbildender Maßnahmen für
Rohingyas und der umliegenden Gemeinden
KfW 7,00
Nachhaltigkeit in der Textil- und
Lederindustrie
GIZ 15,50
Förderung des Managements der Sundarbans-
Mangrovenwälder in Bangladesch GIZ 4,00
Klimaresiliente und inklusive
Stadtentwicklung
GIZ 5,00
Finanzierung von umwelt- und
sicherheitsrelevanten Anpassungs-
Investitionen im Textilsektor Bangladeschs -
Begleitmaßnahme
KfW 1,30
Klimaangepasstes
Trinkwasserressourcenmanagement Dhaka
KfW 90,00
Erneuerbare Energien Programm IDCOL
Zuschusskomponente
KfW 8,50
Erneuerbare Energien Programm IDCOL
Zinssubvention
KfW 8,00
Finanzierung von umwelt- und
sicherheitsrelevanten Anpassungs-
Investitionen im Textilsektor
KfW 2,70
Unterstützung bei der Umsetzung der
nationalen Anpassungspläne und der
nationalen Klimaschutzbeiträge
GIZ 3,00
Anpassung an den Klimawandel in der
nationalen und lokalen Entwicklungsplanung,
Phase II
GIZ 4,00
Energieeffizienz und Integration von
Erneuerbaren Energien ins Netz
GIZ 3,00
Justiz- und Gefängnisreform zur Förderung der
politischen Menschenrechte und
Korruptionsbekämpfung
GIZ 4,26
Geoinformationen für die Stadtplanung und
Anpassung an den Klimawandel
Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe
(BGR)
5,00
Energieeffizienz in der netzgebundenen
Stromversorgung (Begleitmaßnahme)
KfW 2,00
Programm Klimaangepasste Stadtentwicklung KfW 26,00
Energieeffizienz in der netzgebundenen
Stromversorgung
KfW 27,50
Indien
Wassersicherheit und Klimaanpassung im
ländlichen Indien GIZ 5,00
Klimakredit Kerala Begleitmaßnahme KfW 2,00
COVID-19-Krisenreaktionsprogramm Soziale
Sicherung
KfW 8,50
Klimakredit Kerala KfW 5,60
One Health und Agrarökologie GIZ 4,50
Stärkung der Resilienz vulnerabler
Bevölkerungsgruppen im ländlichen Raum GIZ 3,00
Programm Nachhaltige Stadtentwicklung –
Smart Cities II
GIZ 11,60
Nachhaltiges Management
von Forstökosystemleistungen GIZ 5,85
Agrarökologie und Klimaresilienz in Andhra
Pradesh - Begleitmaßnahme
KfW 1,00
Agrarökologie und Klimaresilienz in Andhra
Pradesh
KfW 6,90
Klimaresilienter Wiederaufbau nach
Flutkatastrophe in Kerala II
KfW 6,28
InsuResilience: Innovative
Klimarisikoversicherungen im ländlichen
Indien
GIZ 3,00
Deutsch-Indisches Programm zu Universal
Health Coverage
GIZ 10,75
Sanierung des Flusses Ganges II GIZ 3,50
Seite 2 von 5
Deutsch-Indisches Programm Berufliche
Bildung
GIZ 5,10
Klimaresilienter Wiederaufbau nach
Flutkatastrophe in Kerala - Begleitmaßnahme
KfW 3,00
Deutsch-Indische Partnerschaft für Grüne
Urbane Mobilität - Begleitmaßnahme KfW 3,00
Klimaresilienter Wiederaufbau nach
Flutkatastrophe in Kerala
KfW 7,10
Klimaanpassung und -finanzierung GIZ 5,00
Nachhaltige industrielle Produktion II GIZ 5,00
Nachhaltige städtische
Infrastrukturentwicklung
KfW 4,00
Klimafreundliche Urbane Mobilität I -
Begleitmaßnahme
KfW 4,00
Klimafreundliche urbane Mobilität IV KfW 31,50
Umweltrelevante städtische
Infrastrukturentwicklung Madhya Pradesh -
Begleitmaßnahme Phase II
KfW 2,00
Umweltrelevante städtische
Infrastrukturentwicklung Odisha II
KfW 2,00
Klimafreundliche Urbane Mobilität II KfW 2,00
Klimafreundliche urbane Mobilität III KfW 15,39
Umweltrelevante städtische
Infrastrukturentwicklung Odisha II
KfW 6,00
Deutsch-Indische Solarpartnerschaft II KfW 12,70
Forst- und Biodiversitätsmanagement im
Himalaya
KfW 6,50
Förderung solarer Wasserpumpen GIZ 5,50
Förderung von Unternehmerinnen und
Unternehmensgründung von Frauen GIZ 5,90
Erhalt Biodiversität - Minderung von Mensch-
Wildtier-Konflikten
GIZ 5,50
Klimaanpassung im Himalaya –
Begleitmaßnahme
KfW 2,70
Umweltgerechte Stadtentwicklung im
Gangesgebiet - Begleitmaßnahme
KfW 1,50
Klimafreundliche urbane Mobilität II KfW 15,00
Klimaanpassung im Himalaya -
Zuschusskomponente
KfW 2,00
Klimaanpassung im Himalaya - ZV KfW 10,02
Umweltgerechte Stadtentwicklung im
Gangesgebiet
KfW 14,00
Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung -
Integrierte nachhaltige Stadtverkehrssysteme
für Smart Cities
GIZ 10,50
Nachhaltige städtische
Infrastrukturentwicklung
KfW 13,30
Umweltrelevante städtische
Infrastrukturentwicklung Madhya Pradesh -
Begleitmaßnahme
KfW 0,50
Klimafreundliche urbane Mobilität KfW 21,00
Umweltrelevante städtische
Infrastrukturentwicklung Madhya Pradesh
KfW 8,00
Seite 3 von 5
Treuhandbeteiligung Aavishkaar Social
Entrepreneurship Fonds
KfW 15,00
Nepal
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im
ländlichen und semiurbanen Raum -
KKMU-Finanzierung Phase III
KfW 1,50
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im
ländlichen und semiurbanen Raum -
KKMU-Finanzierung Phase III
KfW 7,00
Verbesserung der Mutter-Kind-Versorgung im
urbanen Bereich - Paropakar Geburts- und
Frauenklinik Kathmandu Phase II
KfW 5,30
Beratung zu erneuerbaren Energien und
Energieeffizienz in Nepal
GIZ 5,80
Stärkung der dezentralen
Regierungsstrukturen II (CDSG II)
GIZ 2,65
Unterstützung der Gesundheitssektorstrategie
in Nepal
GIZ 7,55
Verbesserung der Mutter-Kind-Versorgung im
urbanen Bereich - Paropakar Geburts- und
Frauenklinik Kathmandu - Begleitmaßnahme
KfW 1,00
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im
ländlichen und semi-urbanen Raum – KKMU-
Finanzierung, Phase II – Begleitmaßnahme
KfW 1,00
Förderung von Solarenergie im ländlichen und
semi-urbanen Raum
KfW 9,00
Verbesserung der Mutter-Kind-Versorgung im
urbanen Bereich - Paropakar Geburts- und
Frauenklinik Kathmandu
KfW 7,30
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im
ländlichen und semi-urbanen Raum –
KKMU-Finanzierung, Phase II
KfW 6,00
Wirtschaftsentwicklung auf Gemeinde- und
Provinzebene in Nepal (LPED)
GIZ 10,20
Stärkung der dezentralen Regierungsstrukturen GIZ 4,60
Verbesserung der Mutter-Kind-Versorgung in
entlegenen Regionen
KfW 10,00
Unterstützung des Nationalen
Sektorprogramms Gesundheit III
KfW 10,00
Pakistan
Lokale Regierungsführung und
Bürgerbeteiligung GIZ 10,00
Frauenbeschäftigung im privaten
Gesundheitssektor
KfW 12,00
Billion Tree Aufforstungsprogramm KfW 13,50
Stärkung der Resilienz gegenüber
Naturkatastrophen
BGR 2,50
Verbesserung der Arbeits-, Sozial- und
Umweltstandards in der Textilindustrie
GIZ 12,25
Unterstützung bei sozialer Sicherung,
einschließlich Absicherung im Krankheitsfall
GIZ 7,00
Programm zur Förderung guter
Regierungsführung KfW 11,50
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Entwicklung von Wasserkraft und
erneuerbaren Energien II
KfW 12,50
Begleitmaßnahme Regionaler
Infrastrukturfonds Khyber Pakhtunkhwa
KfW 5,50
Zugang zu Finanzdienstleistungen KfW 15,00
Stärkung der Resilienz der Provinz
Khyber Pakhtunkhwa
BGR 1,34
Unterstützung des Berufsbildungssektors GIZ 19,50
Fata-Entwicklungsprogramm GIZ 14,50
Existenzförderung und Förderung von kleinen
kommunalen Infrastrukturmaßnahmen -
Zuschusskomponente
KfW 10,00
Begleitmaßnahme Wasserkraftwerk Harpo in
Gilgit-Baltistan
KfW 1,50
Gesundheitsfinanzierung (Vouchersystem) II KfW 12,00
Entwicklung von Wasserkraft und
erneuerbaren Energien in der North Western
Frontier Province
KfW 11,00
Sri Lanka
Fertigstellung Geburtskrankenhaus Galle KfW 13,00
Geburtsklinik Galle Begleitmaßnahme KfW 2,10
Berufliche Bildung in Sri Lanka GIZ 7,12
KMU-Sektorentwicklung (Exit-Phase) GIZ 6,20
Unterstützung Nationalpark- und
Randzonenmanagement Wilpattu
GIZ 6,00
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ISSN 0722-8333]