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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Vergabe und Vermittlung von Corona-Hilfen durch die verschiedenen Bankensäulen in Deutschland

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

11.08.2022

Aktualisiert

11.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/291528.07.2022

Vergabe und Vermittlung von Corona-Hilfen durch die verschiedenen Bankensäulen in Deutschland

der Abgeordneten Janine Wissler, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Beeinträchtigung der Weltwirtschaft durch die Folgen der COVID-19-Pandemie hält immer noch an. Globale Lieferketten sind zeitweise zusammengebrochen, immer wiederkehrende Kontaktbeschränkungen haben besonders den Dienstleistungssektor beeinträchtigt und Einkommenseinbußen wie auch steigende Preise führen zu Konsumeinschränkungen. Um die ökonomischen Folgen der COVID-19-Epidemie abzumildern, haben Bund und Länder in der Bundesrepublik Deutschland diverse Hilfeprogramme beschlossen. Ein Teil der Hilfen für Unternehmen wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Maßgeblich waren dabei besonders die folgenden Förderprodukte als KfW-Corona-Hilfe 2020: KfW-Unternehmerkredit (037/047), ERP-Gründerkredit (075/076) und KfW-Schnellkredit 2020 (078). Die Vergabe der Förderprodukte erfolgte auf Antrag über Kreditinstitute, d. h. Banken und Sparkassen, die die Anträge ihrer Kunden an die KfW weiterleiteten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Anträge wurden in den drei Programmlinien jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (bitte bis zum aktuellsten bekannten Stand bzw. Programmende 30. April 2022) gestellt (bitte nach 1. Wirtschaftszweig des Antragstellenden, 2. antragübermittelnder Bankengruppe: a) Sparkassen, b) Genossenschaftsbanken, c) Großbanken [Deutsche Bank, Commerzbank, UniCredit] und d) anderen privaten Geschäftsbanken und 3. Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, in denen der Antragstellende seinen Sitz hat, aufschlüsseln)?

2

Wie viele Anträge wurden in den drei Programmlinien jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (bitte bis zum aktuellsten bekannten Stand bzw. Programmende 30. April 2022) genehmigt (bitte nach 1. Wirtschaftszweig, 2. antragübermittelnder Bankengruppe: a) Sparkassen, b) Genossenschaftsbanken, c) Großbanken [Deutsche Bank, Commerzbank, UniCredit] und d) anderen privaten Geschäftsbanken, 3. Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und 4. Unternehmensgröße des Antragstellenden: a) Einzelunternehmer bzw. Freiberufler, b) Unternehmen bis zehn Beschäftigte, c) Unternehmen mit elf bis 50 Beschäftigen, d) Unternehmen mit 51 bis 100 Beschäftigten, e) Unternehmen mit über 100 Beschäftigten aufschlüsseln)?

3

Wie hoch sind der Gesamtbetrag, der Median und der Durchschnittswert der bewilligten Kredite in den jeweiligen Programmlinien in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (bitte bis zum aktuellsten bekannten Stand bzw. Programmende 30. April 2022) (bitte nach 1. Wirtschaftszweig, 2. antragübermittelnder Bankengruppe: a) Sparkassen, b) Genossenschaftsbanken, c) Großbanken [Deutsche Bank, Commerzbank, UniCredit] und d) anderen privaten Geschäftsbanken, 3. Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und 4. Unternehmensgröße des Antragstellenden: a) Einzelunternehmer bzw. Freiberufler, b) Unternehmen bis zehn Beschäftigte, c) Unternehmen mit elf bis 50 Beschäftigen, d) Unternehmen mit 51 bis 100 Beschäftigten, e) Unternehmen mit über 100 Beschäftigten aufschlüsseln)?

4

Wie stellen sich die genannten Parameter (jährliche Gesamtwerte, Median und Durchschnittswert) für den KfW-Schnellkredit 2020 jeweils für die unterschiedlichen Kredithöhengrenzen dar (bis 850 000 Euro, bis 1 500 000 Euro, bis 2 300 000 Euro)?

5

Wie hoch waren die Gebühren pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt, die die vier Bankengruppen für die Antragsübermittlung und Durchführung vereinnahmt haben (bitte nach Produkt aufschlüsseln)?

6

Wie viele Kredite wurden vorzeitig zurückgezahlt (bitte nach 1. Wirtschaftszweig, 2. antragübermittelnder Bankengruppe: a) Sparkassen, b) Genossenschaftsbanken, c) Großbanken [Deutsche Bank, Commerzbank, UniCredit] und d) anderen privaten Geschäftsbanken, 3. Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und 4. Unternehmensgröße des Antragstellenden: a) Einzelunternehmer bzw. Freiberufler, b) Unternehmen bis zehn Beschäftigte, c) Unternehmen mit elf bis 50 Beschäftigen, d) Unternehmen mit 51 bis 100 Beschäftigten, e) Unternehmen mit über 100 Beschäftigten aufschlüsseln)?

7

Wie viele der geförderten Kreditnehmer sind bislang vertraglich fällige Zins- und Rückzahlungen schuldig geblieben (bitte nach 1. Wirtschaftszweig, 2. antragübermittelnder Bankengruppe: a) Sparkassen, b) Genossenschaftsbanken, c) Großbanken [Deutsche Bank, Commerzbank, UniCredit] und d) anderen privaten Geschäftsbanken, 3. nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und 4. Unternehmensgröße des Antragstellenden: a) Einzelunternehmer bzw. Freiberufler, b) Unternehmen bis zehn Beschäftigte, c) Unternehmen mit elf bis 50 Beschäftigen, d) Unternehmen mit 51 bis 100 Beschäftigten, e) Unternehmen mit über 100 Beschäftigten aufschlüsseln)?

Von wie vielen dieser Kreditnehmer ist bereits jetzt klar, dass sie – z. B. wegen Insolvenz – die Förderkredite nicht oder nur teilweise zurückzahlen werden?

8

Von wie vielen im Rahmen der drei Programme bzw. Förderprodukte geförderten Kreditnehmern, die bislang nicht durch Zahlungsrückstände aufgefallen sind (z. B. weil bisher keine Zahlungen fällig waren), ist a) jetzt schon absehbar, dass sie die Förderkredite nicht oder nur teilweise zurückzahlen werden?

b) bekannt, dass sie nicht mehr wirtschaftlich aktiv sind?

Bitte Frage 8a und 8b nach 1. Wirtschaftszweig, 2. antragübermittelnder Bankengruppe: a) Sparkassen, b) Genossenschaftsbanken, c) Großbanken (Deutsche Bank, Commerzbank, UniCredit) und d) anderen privaten Geschäftsbanken, 3. Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und 4. Unternehmensgröße des Antragstellenden: a) Einzelunternehmer bzw. Freiberufler, b) Unternehmen bis zehn Beschäftigte, c) Unternehmen mit elf bis 50 Beschäftigen, d) Unternehmen mit 51 bis 100 Beschäftigten, e) Unternehmen mit über 100 Beschäftigten aufschlüsseln.

9

Welche Schätzungen hat die KfW insgesamt zur zu erwartenden Kreditausfallquote für die drei Förderprodukte (bitte nach 1. Wirtschaftszweig, 2. antragübermittelnder Bankengruppe: a) Sparkassen, b) Genossenschaftsbanken, c) Großbanken [Deutsche Bank, Commerzbank, UniCredit] und d) anderen privaten Geschäftsbanken, 3. Region und 4. Unternehmensgröße aufschlüsseln)?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Einschätzungen die abwickelnden Banken selbst über Kreditausfallwahrscheinlichkeiten bei den drei Förderprodukten haben – z. B. weil sie als Hausbanken der geförderten Unternehmen zusätzliche Informationsquellen haben (bitte nach antragübermittelnder Bankengruppe: a) Sparkassen, b) Genossenschaftsbanken, c) Großbanken [Deutsche Bank, Commerzbank, UniCredit] und d) anderen privaten Geschäftsbanken aufschlüsseln), und wie weit sich diese Einschätzungen mit denen der KfW decken?

11

Sind die antragübermittelnden und abwickelnden Banken verpflichtet, Informationen über zu erwartende Zahlungsausfälle bei den von der KfW geförderten Unternehmen an die KfW weiterzugeben?

Berlin, den 21. Juli 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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