[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Susanne Ferschl,
Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/2974 –
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in
Schleswig-Holstein
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf
12 Euro je Zeitstunde. Das ist für viele Menschen ein erheblicher und –
angesichts aktuell explodierender Verbraucher- und Energiepreise – auch dringend
notwendiger Lohnzuwachs. Vor allem Geringverdienerinnen und
Geringverdiener, Frauen und Menschen in Ostdeutschland werden von der Erhöhung des
gesetzlichen Mindestlohns profitieren – wenn sie ihn denn tatsächlich auch
ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den
gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das
Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die
Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft
sich nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf
durchschnittlich 5 Mrd. Euro jährlich (
https://www.dgb.de/themen/++co++516acf6
6-a0ea-11ea-bab3-52540088cada).
Die beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns muss daher
zwingend wirksam kontrolliert werden. Nur so ist sichergestellt, dass das Plus nicht
nur auf der Haben-Seite des Bundeskanzlers Olaf Scholz steht, sondern auch
tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Die Fraktion DIE LINKE. möchte
sich mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Schleswig-Holstein machen, um
frühzeitig Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und
gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung
des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung hat auch in den letzten
Jahren durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur
Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beigetragen und so faire
Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht. Während der aktuellen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3292
20. Wahlperiode 02.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. September
2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
COVID-19-Pandemie wird dabei weiterhin sichergestellt, dass die
Arbeitsfähigkeit der FKS unter Einhaltung der gesundheitlichen Schutzmaßnahmen für
die Beschäftigten erhalten bleibt. Ein Vergleich der in der vorliegenden Kleinen
Anfrage erbetenen Zahlen für das erste Halbjahr 2022 mit denen der
Vorjahreszeiträume ist jedoch nur bedingt aussagekräftig. So waren zahlreiche Branchen
besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-
Pandemie betroffen, was Auswirkungen auf die Tätigkeit der FKS und die
damit verbundenen Arbeitsergebnisse hatte. Darüber hinaus beeinflussten der
erhöhte Aufwand zum Schutz der Beschäftigten und Personalausfälle aufgrund
von Quarantänemaßnahmen ebenfalls die Aufgabenwahrnehmung der FKS.
Die nachfolgenden Detailauswertungen zu den Arbeitsergebnissen der FKS
erfolgen regelmäßig stichtagsbezogen. Hierbei ist auch zu beachten, dass die
Statistiken der FKS nach einer durchgeführten IT-Verfahrensumstellung einer
fortlaufenden Qualitätssicherung durch die Generalzolldirektion unterliegen und
insofern stichtagsbezogene Veränderungen einzelner Werte möglich sind.
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die FKS nach
Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis Juli 2022 in Schleswig-
Holstein die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach den
Branchen Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Abfallwirtschaft, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Pflege, Gebäudereinigung, Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe, Kurier-, Express- und Paketdienste,
Arbeitnehmerüberlassung, geringfügige Beschäftigung sowie nach sonstigen Branchen
differenzieren und nach Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Die FKS hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer
Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der
Betriebe und Beschäftigten in Schleswig-Holstein in den Jahren 2019 bis 2021
– differenziert nach Wirtschaftszweigen – wird auf die nachfolgende
Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
(BA) verwiesen. In der Beschäftigungsstatistik der BA wird der Juni-Wert
jeweils als Jahreswert ausgewiesen. Eine Statistik für das Jahr 2022 liegt noch
nicht vor. Eine Aufschlüsselung nach Hauptzollamtsbezirken sieht die
Beschäftigungsstatistik der BA nicht vor.
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Schleswig-Holstein (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus SvB
und agB)
davon
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte (agB)
30
.0
6.
20
19
Insgesamt 117.464 1.179.026 1.000.213 178.813
Landwirtschaftliche und damit verb. Tätigkeiten (011 – 016) 5.800 21.498 13.886 7.612
Forstwirtschaft (021) 61 383 311 72
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 182 4.080 3.691 389
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 198 5.873 5.587 286
Baugewerbe (F) 9.784 74.055 67.819 6.236
Bauinstallation, sonstiger Ausbau,
sonstige spez. Bautätigkeiten
(432, 433, 439)
8.071 53.450 48.456 4.994
43991,Gerüstbau 106 1.441 1.361 80
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730, 4725) 699 5.861 3.932 1.929
Verkehr und Lagerei (H) 3.400 61.550 51.839 9.711
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr,
im Straßenverkehr, Umzugstransporte;
Post-, Kurier- und Expressdienste
(492, 494, 53)
1.601 28.593 23.036 5.557
Betrieb von Taxis (4932) 610 4.451 3.015 1.436
Gastgewerbe (I) 8.652 68.559 44.001 24.558
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL
(562)
736 9.415 6.044 3.371
Arbeitnehmerüberlassung (782+783) 320 16.564 15.269 1.295
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und
Alarmsystemen (801+802)
211 10.120 8.681 1.439
Reinigung v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.770 25.038 17.871 7.167
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.269 22.062 15.293 6.769
Call Center (822) 74 4.220 4.030 190
Messe-, Ausstellungs- u. Kongressveranst. (823) 104 842 524 318
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz. Betreuung ält.
Menschen und Behind. (87, 881)
1.732 81.087 74.472 6.615
Friseur- und Kosmetiksalons (9602) 1.930 7.248 5.794 1.454
Friseursalons (96021) 1.546 6.516 5.305 1.211
Kosmetiksalons (96022) 384 732 489 243
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus SvB
und agB)
davon
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte (agB)
30
.0
6.
20
20
Insgesamt 115.595 1.164.922 1.002.902 162.020
Landwirtschaftliche und damit verb. Tätigkeiten (011 – 016) 5.731 21.661 14.055 7.606
Forstwirtschaft (021) 61 371 311 60
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 183 3.932 3.568 364
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 196 5.833 5.568 265
Baugewerbe (F) 9.801 75.015 68.910 6.105
Bauinstallation, sonstiger Ausbau,
sonstige spez. Bautätigkeiten
(432, 433, 439)
8.063 54.224 49.388 4.836
43991,Gerüstbau 108 1.369 1.295 74
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730, 4725) 688 5.647 3.871 1.776
Verkehr und Lagerei (H) 3.328 61.116 52.409 8.707
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr,
im Straßenverkehr, Umzugstransporte;
Post-, Kurier- und Expressdienste
(492, 494, 53)
1.596 29.009 23.720 5.289
Betrieb von Taxis (4932) 577 3.950 2.725 1.225
Gastgewerbe (I) 8.357 60.920 41.511 19.409
Caterer und Erbr. sonst.
Verpflegungs-DL (562)
703 9.110 6.155 2.955
Arbeitnehmerüberlassung (782+783) 319 14.038 13.476 562
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und
Alarmsystemen (801+802)
205 10.047 8.611 1.436
Reinigung v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.783 23.777 17.228 6.549
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.269 20.830 14.644 6.186
Call Center (822) 65 3.775 3.617 158
Messe-, Ausstellungs- u. Kongressveranst. (823) 89 672 480 192
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz. Betreuung ält.
Menschen und Behind. (87, 881)
1.767 83.299 76.878 6.421
Friseur- und Kosmetiksalons (9602) 1.895 6.974 5.677 1.297
Friseursalons (96021) 1.523 6.266 5.176 1.090
Kosmetiksalons (96022) 372 708 501 207
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus SvB
und agB)
davon
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte (agB)
30
.0
6.
20
21
Insgesamt 116.391 1.184.247 1.023.488 160.759
Landwirtschaftliche und damit verb. Tätigkeiten (011 – 016) 5.701 21.642 14.171 7.471
Forstwirtschaft (021) 61 394 323 71
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 173 5.355 4.992 363
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 195 5.738 5.499 239
Baugewerbe (F) 10.019 77.163 70.908 6.255
Bauinstallation, sonstiger Ausbau,
sonstige spez. Bautätigkeiten
(432, 433, 439)
8.233 55.936 51.008 4.928
43991,Gerüstbau 99 1.180 1.111 69
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730, 4725) 688 5.463 3.751 1.712
Verkehr und Lagerei (H) 3.327 63.004 54.095 8.909
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr,
im Straßenverkehr, Umzugstransporte;
Post-, Kurier- und Expressdienste
(492, 494, 53)
1.621 30.336 24.985 5.351
Betrieb von Taxis (4932) 545 3.828 2.642 1.186
Gastgewerbe (I) 8.434 60.799 41.716 19.083
Caterer und Erbr. sonst.
Verpflegungs-DL (562)
697 9.098 6.210 2.888
Arbeitnehmerüberlassung (782+783) 326 14.256 13.723 533
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und
Alarmsystemen (801+802)
216 10.690 9.308 1.382
Reinigung v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.801 23.997 17.694 6.303
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.285 21.182 15.241 5.941
Call Center (822) 63 3.677 3.538 139
Messe-, Ausstellungs- u. Kongressveranst. (823) 83 611 449 162
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz. Betreuung ält.
Menschen und Behind. (87, 881)
1.802 84.899 78.435 6.464
Friseur- und Kosmetiksalons (9602) 1.882 6.622 5.427 1.195
Friseursalons (96021) 1.503 5.927 4.926 1.001
Kosmetiksalons (96022) 379 695 501 194
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS von Januar bis Juli 2022 in
Schleswig-Holstein durchgeführt (bitte nach den in Frage 1 genannten
Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach Hauptzollämtern
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der in Schleswig-Holstein von der FKS jeweils im ersten Halbjahr
der Jahre 2019 bis 2022 durchgeführten Arbeitgeberprüfungen in den erfragten
Branchen kann – aufgeschlüsselt nach Hauptzollämtern (HZÄ) – den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Arbeitsstatistik der FKS differenziert
zwischen über 25 verschiedenen Branchen. Kurier-, Express- und Paketdienste
sind dabei Teil der Branche Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe. Die Arbeitsstatistik der FKS sieht keine Erfassung nach
Beschäftigungsarten oder -umfang, z. B. nach geringfügiger Beschäftigung, vor.
Die FKS ist bundesweit aufgestellt und wird im operativen Bereich von 41
HZÄ mit insgesamt 117 Standorten wahrgenommen. In Schleswig-Holstein
bestehen dabei die HZÄ Itzehoe und Kiel mit insgesamt vier FKS-Standorten.
Anzahl Arbeitgeberprüfungen der FKS
HZA Itzehoe
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Abfallwirtschaft 0 1 7 1
Arbeitnehmerüberlassung 18 11 2 7
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 70 84 115 61
Forstwirtschaft 0 46 0 0
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 77 9 34 72
Gebäudereinigung 14 0 30 34
Landwirtschaft 23 9 26 14
Personenbeförderungsgewerbe 14 6 13 5
Pflegebranche 5 3 0 5
Sonstige 79 34 55 117
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 46 24 13 9
Anzahl Arbeitgeberprüfungen der FKS
HZA Kiel
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Abfallwirtschaft 1 0 12 2
Arbeitnehmerüberlassung 23 10 8 2
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 228 125 234 110
Forstwirtschaft 0 0 2 0
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 156 83 73 64
Gebäudereinigung 24 23 52 28
Landwirtschaft 0 9 5 2
Personenbeförderungsgewerbe 11 5 9 3
Pflegebranche 6 3 13 0
Sonstige 86 96 93 95
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 66 46 45 18
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die FKS von Januar bis Juli 2022 in
Schleswig-Holstein festgestellt (bitte nach den in Frage 1 genannten
Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach Hauptzollämtern
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der von der FKS in Schleswig-Holstein jeweils im ersten Halbjahr
der Jahre 2019 bis 2022 wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (Mi-
LoG) in den erfragten Branchen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren
kann – aufgeschlüsselt nach HZÄ – den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden. Hinsichtlich der Branchenzuordnung und Erfassung von Angaben zu
geringfügig Beschäftigten wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Eingeleitete Ermittlungsverfahren der FKS
wegen Verstößen gegen MiLoG
HZA Itzehoe
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Abfallwirtschaft 0 0 0 0
Arbeitnehmerüberlassung 0 0 0 0
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 0 3 1 1
Forstwirtschaft 0 0 0 0
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 8 10 11 6
Gebäudereinigung 1 0 0 0
Landwirtschaft 0 2 3 0
Personenbeförderungsgewerbe 2 2 1 0
Pflegebranche 0 0 0 0
Sonstige 2 3 16 5
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 4 3 0 1
(Auswertestichtag: 8. August 2022)
Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren der FKS
wegen Verstößen gegen MiLoG
HZA Kiel
Branche 1. HJ 2019 1. HJ 2020 1. HJ 2021 1. HJ 2022
Abfallwirtschaft 0 0 0 0
Arbeitnehmerüberlassung 0 0 0 0
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 2 0 1 1
Forstwirtschaft 0 0 0 0
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 39 21 35 31
Gebäudereinigung 1 1 1 0
Landwirtschaft 0 1 2 0
Personenbeförderungsgewerbe 1 0 0 0
Pflegebranche 1 0 2 0
Sonstige 20 12 14 16
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 6 7 8 4
(Auswertestichtag: 8. August 2022)
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (nach § 21 Absatz 1
Nummer 9, Absatz 2 des Mindestlohngesetzes – MiLoG; § 266a Absatz 1,
Absatz 2 des Strafgesetzbuchs – StGB) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Schleswig-Holstein im Zeitraum Januar bis Juli 2022
eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe
abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020
und 2019 ausweisen und nach den in Frage 1 genannten Branchen
differenzieren sowie nach Hauptzollämtern getrennt aufschlüsseln)?
Die Anzahl der von der FKS in Schleswig-Holstein jeweils im ersten Halbjahr
der Jahre 2019 bis 2022 in den erfragten Branchen wegen Verstößen gegen § 21
Absatz 1 Nummer 9 und Absatz 2 MiLoG sowie nach § 266a des
Strafgesetzbuches (StGB) eingeleiteten Ermittlungsverfahren kann – aufgeschlüsselt nach
HZÄ – den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Hinsichtlich der
Branchenzuordnung und Erfassung von Angaben zu geringfügig Beschäftigten wird
auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Eingeleitete Ermittlungsverfahren der FKS
HZA Itzehoe
Ordnungswidrigkeitenverfahren
nach § 21 Absatz 1 Nummer 9,
Absatz 2 MiLoG
Strafverfahren
nach § 266a StGB
Branche 1. HJ 2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
1. HJ
2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
Abfallwirtschaft 0 0 0 0 0 0 1 0
Arbeitnehmerüberlassung 0 0 0 0 0 0 0 0
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 0 0 0 0 11 7 6 11
Forstwirtschaft 0 0 0 0 0 0 0 1
Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe 1 3 5 1 14 14 8 9
Gebäudereinigung 1 0 0 0 1 3 4 8
Landwirtschaft 0 1 1 0 1 0 1 3
Personenbeförderungsgewerbe 2 2 1 0 0 0 2 0
Pflegebranche 0 0 0 0 77 27 0 1
Sonstige 2 2 15 3 8 7 19 11
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 2 2 0 1 5 6 6 9
(Auswertestichtag: 9. August 2022)
Eingeleitete Ermittlungsverfahren der FKS
HZA Kiel
Ordnungswidrigkeitenverfahren
nach § 21 Absatz 1 Nummer 9,
Absatz 2 MiLoG
Strafverfahren
nach § 266a StGB
Branche 1. HJ 2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
1. HJ
2019
1. HJ
2020
1. HJ
2021
1. HJ
2022
Abfallwirtschaft 0 0 0 0 0 0 0 0
Arbeitnehmerüberlassung 0 0 0 0 1 6 4 3
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 2 0 1 0 51 63 36 46
Forstwirtschaft 0 0 0 0 0 0 0 1
Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe 13 8 12 4 29 17 26 25
Gebäudereinigung 1 0 1 0 17 10 11 14
Landwirtschaft 0 1 0 0 1 5 0 3
Personenbeförderungsgewerbe 1 0 0 0 3 2 1 1
Pflegebranche 1 0 1 0 15 1 5 2
Sonstige 14 11 4 6 42 44 32 30
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 5 2 4 4 15 4 16 17
(Auswertestichtag: 9. August 2022)
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden. Eine Verhängung von Strafen ist dabei nicht vorgesehen.
Die Anzahl der mit Geld- oder Freiheitsstrafen abgeschlossenen Strafverfahren
wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht erfasst. Die für den erbetenen
Vergleich erforderlichen Zahlen für das Jahr 2022 der Strafverfolgungsstatistik, die
das Statistische Bundesamt jährlich herausgibt, werden voraussichtlich erst im
Herbst 2023 veröffentlicht.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum Januar
bis Juni 2022 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder
bei den Kontrollen der FKS in Schleswig-Holstein?
Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden durch die FKS in Schleswig-
Holstein Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von
396 029 Euro festgesetzt. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der
Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS betrug im
genannten Zeitraum 307 770 Euro. Diese Ergebnisse sind Resultat
abgeschlossener Ermittlungsverfahren und stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang
mit durchgeführten Prüfungen der FKS.
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Schleswig-Holstein im Zeitraum Januar bis Juli 2022
Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt, für wie viele Betriebe hat die FKS
Prüfkompetenzen, wie viele Arbeitgeberprüfungen wurden durchgeführt, wie viele
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen
Mindestlohns und wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet (bitte zum
Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen)?
Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden durch die FKS drei bundesweite
Schwerpunktprüfungen (auch in Schleswig-Holstein) durchgeführt. Branchen,
Anzahl der in diesem Zusammenhang bundesweit durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen
Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns sowie Strafverfahren (insgesamt) können
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Differenzierung der
Schwerpunktprüfungen nach Ländern ist in der Arbeitsstatistik der FKS nicht
vorgesehen. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe der jeweiligen Branche wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Branche Arbeitgeberprüfungen
Ordnungswidrigkeitenverfahren
(§ 21 Absatz 1 Nummer 9 und
§ 21 Absatz 2 MiLoG)
Strafverfahren
Friseurhandwerk 2 049 7 57
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe 600 1 314
Gaststättengewerbe 1 008 7 165
Bei den abgebildeten Fallzahlen handelt es sich um erste Ergebnisse
unmittelbar nach den jeweiligen Schwerpunktprüfungen. Zahlreiche Sachverhalte
bedürfen weiterer Prüfungen, insbesondere in Bezug auf eventuelle
Mindestlohnverstöße. Daher ist insgesamt eine Zunahme von eingeleiteten
Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafverfahren im Zusammenhang mit den aufgeführten
Schwerpunktprüfungen zu erwarten.
Hinsichtlich der von der FKS auch in Schleswig-Holstein in den Jahren 2019
bis 2021 durchgeführten bundesweiten Schwerpunktprüfungen, der Anzahl der
Betriebe der betreffenden Branchen sowie der in diesem Zusammenhang
durchgeführten Arbeitgeberprüfungen, eingeleiteten
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns sowie
Strafverfahren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/1223 verwiesen.
7. Wie viele geringfügig Beschäftigte (§ 8 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB IV) waren nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis
Juli 2022 in Schleswig-Holstein von Verstößen gegen den gesetzlichen
Mindestlohn betroffen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021,
2020 und 2019 ausweisen)?
Die FKS führt keine statistischen Aufzeichnungen, aus denen sich der Anteil
geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit
Mindestlohnverstößen herleiten lässt.
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ISSN 0722-8333]