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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Schleswig-Holstein

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.09.2022

Aktualisiert

19.09.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/297403.08.2022

Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Schleswig-Holstein

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Susanne Ferschl, Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf 12 Euro je Zeitstunde. Das ist für viele Menschen ein erheblicher und – angesichts aktuell explodierender Verbraucher- und Energiepreise – auch dringend notwendiger Lohnzuwachs. Vor allem Geringverdienerinnen und Geringverdiener, Frauen und Menschen in Ostdeutschland werden von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren – wenn sie ihn denn tatsächlich auch ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf durchschnittlich 5 Mrd. Euro jährlich (https://www.dgb.de/themen/++co++516acf66-a0ea-11ea-bab3-52540088cada).

Die beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns muss daher zwingend wirksam kontrolliert werden. Nur so ist sichergestellt, dass das Plus nicht nur auf der Haben-Seite des Bundeskanzlers Olaf Scholz steht, sondern auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Die Fraktion DIE LINKE. möchte sich mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Schleswig-Holstein machen, um frühzeitig Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis Juli 2022 in Schleswig-Holstein die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach den Branchen Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Abfallwirtschaft, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Pflege, Gebäudereinigung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Kurier-, Express- und Paketdienste, Arbeitnehmerüberlassung, geringfügige Beschäftigung sowie nach sonstigen Branchen differenzieren und nach Hauptzollämtern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS von Januar bis Juli 2022 in Schleswig-Holstein durchgeführt (bitte nach den in Frage 1 genannten Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach Hauptzollämtern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die FKS von Januar bis Juli 2022 in Schleswig-Holstein festgestellt (bitte nach den in Frage 1 genannten Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach Hauptzollämtern aufschlüsseln)?

4

Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (nach § 21 Absatz 1 Nummer 9, Absatz 2 des Mindestlohngesetzes – MiLoG; § 266a Absatz 1, Absatz 2 des Strafgesetzbuchs – StGB) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Schleswig-Holstein im Zeitraum Januar bis Juli 2022 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen und nach den in Frage 1 genannten Branchen differenzieren sowie nach Hauptzollämtern getrennt aufschlüsseln)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum Januar bis Juni 2022 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder bei den Kontrollen der FKS in Schleswig-Holstein?

6

In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in Schleswig-Holstein im Zeitraum Januar bis Juli 2022 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt, für wie viele Betriebe hat die FKS Prüfkompetenzen, wie viele Arbeitgeberprüfungen wurden durchgeführt, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns und wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen)?

7

Wie viele geringfügig Beschäftigte (§ 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV) waren nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis Juli 2022 in Schleswig-Holstein von Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn betroffen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen)?

Berlin, den 22. Juli 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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