Entschädigungsforderungen italienischer NS-Opfer und Klage der Bundesregierung gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof
der Abgeordneten Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wenige Tage nachdem Italien am 25. April 2022 den Tag der Befreiung vom deutschen Faschismus gefeiert hat, reichte die Bundesregierung eine gegen Italien gerichtete Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) ein, um sich gegen Entschädigungsforderungen italienischer NS-Opfer zu wehren. Die Bundesregierung will mit der Klage erreichen, dass italienische Gerichte nicht länger Entschädigungsverfahren gegen Deutschland durchführen. Mit einem inzwischen wieder zurückgezogenen Antrag auf einstweilige Anordnung sollten zudem bevorstehende Zwangsversteigerungen deutschen Staatseigentums in Italien abgewendet werden (https://www.icj-cij.org/public/files/case-related/183/183-20220429-PRE-01-00-EN.pdf).
Seit das italienische Verfassungsgericht im Jahr 2014 entschieden hat, im Fall von Kriegsverbrechen sei der Grundsatz der Staatenimmunität nicht anzuwenden (https://www.cortecostituzionale.it/actionSchedaPronuncia.do?anno=2014&numero=238), sind laut Klageschrift der Bundesregierung zu den bereits bis 2014 vorliegenden Verfahren mindestens 25 weitere hinzugekommen. In 15 Fällen sei Deutschland verurteilt worden, in zwei Fällen habe eine Beschlagnahmung bzw. Versteigerung deutschen Staatseigentums bevorgestanden.
Die Bundesregierung hat ihren Antrag auf einstweilige Anordnung wieder zurückgezogen, nachdem die italienische Regierung am 30. April 2022 ein Gesetzesdekret verabschiedet hat (https://www.icj-cij.org/public/files/case-related/183/183-20220506-PRE-01-00-EN.pdf). Artikel 43 dieses Dekrets sieht die Einrichtung eines bis zum Jahr 2026 mit 55,4 Mio. Euro versehenen Entschädigungsfonds vor (https://www.gazzettaufficiale.it/do/gazzetta/serie_generale/0/pdfPaginato?dataPubblicazioneGazzetta=20220430&numeroGazzetta=100&tipoSerie=SG&tipoSupplemento=GU&numeroSupplemento=0&progressivo=0&numPagina=1&edizione=0&elenco30giorni=true). NS-Opfer, die bislang noch keine Klage erhoben haben, müssen dies demzufolge nun binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung des Dekrets tun, ansonsten gelten ihre Ansprüche als verwirkt. Die Einleitung von Vollstreckungsverfahren wird ausgeschlossen.
In einem den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegenden offenen Brief an beide Kammern des italienischen Parlaments, das das Dekret noch bestätigen muss, beklagen mehrere italienische Richter, die Anforderung, binnen 30 Tagen eine Klage einzureichen, sei praktisch kaum zu erfüllen und 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht gerechtfertigt.
Auch in der italienischen Presse wird das Dekret kritisiert, in der Zeitung „La Repubblica“ wird es als „Spottdekret“ („decreto beffa“) bezeichnet, weil es bedeute, dass die Entschädigung italienischer Bürger, denen vom Deutschen Reich Unrecht angetan wurde, von Italien selbst zu zahlen sei (https://roma.repubblica.it/cronaca/2022/05/04/news/crimini_guerra_ss_goethe_institut_germania_partigiani_terzo_reich_dachau-348020405/).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller teilen die hier zum Ausdruck kommende Empörung über die Haltung der Bundesregierung und sehen darin das Gegenteil einer angemessenen Aufarbeitung des NS-Unrechts. Sie haben bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass die Bundesregierung die Entschädigungsansprüche italienischer NS-Opfer zurückweist und sich stattdessen auf ihre sog. Staatenimmunität sowie die 1961 geleistete „Globalzahlung“ beruft (zur Vorgeschichte vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/16293 und 19/7527). Diese Globalzahlung belief sich allerdings nur auf 40 Mio. D-Mark (https://www.bpb.de/themen/nationalsozialismus-zweiter-weltkrieg/ns-zwangsarbeit/227273/der-lange-weg-zur-entschaedigung/) und somit nur einen Bruchteil des nun von Italien aufgestellten Fonds – der nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller ebenfalls kaum ausreichend sein dürfte, um die Ansprüche der NS-Opfer angemessen zu bedienen.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wäre es das Mindeste, wenn Deutschland die Finanzierung des von Italien eingerichteten Fonds vollumfänglich übernehmen würde. Zudem müsste sichergestellt werden, dass etwaige Antragsfristen und Zugangsregelungen großzügig bemessen werden, auch wenn dadurch der Fonds aufgestockt werden müsste. Betroffenen des NS-Unrechts die ihnen zustehende Entschädigung endlich auszuzahlen, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein unabweisbares politisches Gebot.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Was genau ist Gegenstand der mindestens 25 neuen Verfahren, die nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Klageschrift seit dem Urteil 238/2014 des italienischen Verfassungsgerichtes hinsichtlich der Entschädigung für NS-Verbrechen vor italienischen Gerichten eingeleitet worden sind (bitte Gerichtsstand und Aktenzeichen angeben)?
a) Welche NS-Verbrechen liegen den Klagen jeweils zugrunde (bitte vollständig, einschließlich Hinweisen auf etwaige KZ-Haft, erlittene Misshandlungen, verantwortliche Wehrmachts- oder SS-Einheiten, Tatorte, Tatzeiten usw., angeben)?
b) Welche Entschädigungssummen werden jeweils gefordert?
c) Zweifelt die Bundesregierung die Schilderungen der erlittenen NS-Verbrechen der Kläger an, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Was genau ist Gegenstand der nach Angaben der Bundesregierung 15 seit dem Urteil 238/2014 des italienischen Verfassungsgerichtes ergangenen Entscheidungen italienischer Gerichte, die Deutschland zu Entschädigungszahlungen verurteilt haben (bitte Gerichtsstand und Aktenzeichen angeben)?
a) Welche NS-Verbrechen liegen diesen Entscheidungen jeweils zugrunde (bitte vollständig, einschließlich Hinweisen auf etwaige KZ-Haft, erlittene Misshandlungen, verantwortliche Wehrmachts- oder SS-Einheiten, Tatorte, Tatzeiten usw., angeben)?
b) Welche Entschädigungssummen sind jeweils festgesetzt worden?
c) Zweifelt die Bundesregierung die Schilderungen der erlittenen NS-Verbrechen der Kläger an, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Was genau ist Gegenstand der in der Klageschrift genannten beiden Zwangsvollstreckungsverfahren gegen deutsches Staatseigentum in Rom?
a) Welche NS-Verbrechen liegen diesen Verfahren jeweils zugrunde (bitte vollständig, einschließlich Hinweisen auf etwaige KZ-Haft, erlittene Misshandlungen, verantwortliche Wehrmachts- oder SS-Einheiten, Tatorte, Tatzeiten usw., angeben)?
b) Welche Entschädigungssummen sind jeweils festgesetzt worden?
c) Zweifelt die Bundesregierung die Schilderungen der erlittenen NS-Verbrechen der Kläger an, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Hat die italienische Regierung seit Verfassen der Klageschrift Informationen über weitere anhängige Entschädigungsverfahren übermittelt, und wenn ja,
a) welche NS-Verbrechen liegen den Klagen jeweils zugrunde (bitte vollständig, einschließlich Hinweisen auf etwaige KZ-Haft, erlittene Misshandlungen, verantwortliche Wehrmachts- oder SS-Einheiten, Tatorte, Tatzeiten usw., angeben),
b) welche Entschädigungssummen werden jeweils gefordert,
c) zweifelt die Bundesregierung die Schilderungen der erlittenen NS-Verbrechen der Kläger an, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Verabschiedung des Dekrets, vor dem Hintergrund der darin vorgesehenen 30-Tages-Frist, weitere Klagen gegen Deutschland eingereicht worden, und wenn ja,
a) welche NS-Verbrechen liegen diesen Klagen jeweils zugrunde (bitte vollständig, einschließlich Hinweisen auf etwaige KZ-Haft, erlittene Misshandlungen, verantwortliche Wehrmachts- oder SS-Einheiten, Tatorte, Tatzeiten usw., angeben),
b) welche Entschädigungssummen werden jeweils gefordert,
c) zweifelt die Bundesregierung die Schilderungen der erlittenen NS-Verbrechen der Kläger an, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Auf welche Summe beläuft sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entschädigung, zu der italienische Gerichte in der Vergangenheit (vor dem Urteil 238/2014 des italienischen Verfassungsgerichtes) die Bundesrepublik Deutschland verurteilt haben?
a) Welche NS-Verbrechen liegen den Klagen jeweils zugrunde (bitte vollständig, einschließlich Hinweisen auf etwaige KZ-Haft, erlittene Misshandlungen, verantwortliche Wehrmachts- oder SS-Einheiten, Tatorte, Tatzeiten usw., angeben)?
b) Welche Entschädigungssummen werden jeweils gefordert?
c) In welchen dieser Fälle laufen derzeit Zwangsvollstreckungsverfahren?
d) Zweifelt die Bundesregierung die Schilderungen der erlittenen NS-Verbrechen der Kläger an, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Hat die Bundesregierung allen oder einigen Klägern der in den vorangegangenen Fragen thematisierten Verfahren in der Vergangenheit bereits eine individuelle Entschädigung für das erlittene Unrecht zukommen lassen, oder hat sie Kenntnis davon, dass ihnen von anderer Stelle eine Entschädigung ausbezahlt worden ist (ggf. bitte ausführen)?
Auf welche Summe schätzt die Bundesregierung den Wert der vier deutschen Staatsobjekte in Rom, deren Zwangsversteigerung sie mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung beim IGH abwenden wollte (Deutsches Archäologisches Institut, Goethe-Institut, Deutsches Historisches Institut und Deutsche Schule)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung durch das Vorgehen der italienischen Justizbehörden bereits ein finanzieller Schaden für Deutschland entstanden, und wenn ja, auf welche Höhe beläuft sich dieser, aus welchen Posten setzt er sich zusammen, und besteht die Bundesregierung auf Erstattung durch Italien?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Dekret der italienischen Regierung zur Folge haben werde, dass italienische Gerichte ihre Vollstreckungsmaßnahmen gegen Deutschland einstellen bzw. aufheben werden und es keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen geben wird (wenn ja, bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob das Gesetzesdekret bereits vom italienischen Parlament gebilligt wurde und Rechtskraft erlangt hat, und wenn ja, welche?
Hält die Bundesregierung an der Fortführung des Hauptsacheverfahrens gegen Italien vor dem IGH fest, und wenn ja, warum?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob derzeit (erneut) Entscheidungen über Zwangsversteigerungen deutschen Staatseigentums in Italien bevorstehen, und wenn ja, welche (bitte zugrundeliegende NS-Verbrechen, Gerichtsstandorte und Aktenzeichen angeben), und inwiefern geht die Bundesregierung hiergegen vor?
Unterliegt gegenwärtig deutsches Staatseigentum in Italien der Verwaltung durch einen gerichtlichen Betreuer („custode giudiziario“), und wenn ja, um welche Objekte handelt es sich?
Was war Gegenstand der Gespräche mit der italienischen Regierung, die es zwischen der Einreichung und dem Zurückziehen des Antrags auf einstweilige Anordnung mit der italienischen Regierung gegeben hat, und auf die die Bundesregierung gegenüber dem IGH verwiesen hat (https://www.icj-cij.org/public/files/case-related/183/183-20220506-PRE-01-00-EN.pdf), und hat die italienische Regierung Zusagen gegeben, und wenn ja, welche?
War die Einrichtung des im Dekret benannten Fonds Gesprächsgegenstand zwischen der Bundesregierung und der italienischen Regierung, und wenn ja, welche Vorschläge hat die Bundesregierung hierbei hinsichtlich Ausgestaltung und finanzieller Ausstattung gemacht?
Hatte sich die Bundesregierung gegenüber der italienischen Regierung im Rahmen besagter Gespräche hinsichtlich der finanziellen Ausgestaltung und der 30-Tage-Klagefrist geäußert, und wenn ja, wie?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob auch ausländische NS-Opfer, die in Italien auf Vollstreckung ihrer von ausländischen Gerichten bestätigten Entschädigungsansprüche klagen, wie beispielsweise im Distomo-Fall, Mittel des Fonds in Anspruch nehmen können, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, auf Grundlage welcher Berechnungen die finanzielle Ausstattung des Fonds (55,4 Mio. Euro) und die jährlich zur Auszahlung vorgesehene Summe (20 Mio. Euro für das Jahr 2023 und jeweils 11,8 Mio. Euro für die Jahre 2024 bis 2026) zustande kommen, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die im Fonds vorgesehene Summe ungefähr den aus italienischer Sicht noch offenen bzw. noch erwarteten Entschädigungsforderungen entspricht, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die geplante Ausgestaltung des Fonds, Zugangsregelungen, Auszahlungsmodalitäten, Antragsfristen, etwaige Ausschlusskriterien usw., und wenn ja, welche?
Wird sich die Bundesregierung am italienischen Entschädigungsfonds beteiligen, und wenn ja, in welcher Höhe? Ist die Bundesregierung bereit, eigene, zusätzliche Mittel zum Fonds beizusteuern, um Forderungen italienischer NS-Opfer, die aus formalen Gründen (z. B. Anspruchsverwirkung infolge der 30-Tage-Frist) abgelehnt werden, bedienen zu können?
Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, selbst einen Fonds aufzusetzen, um italienischen NS-Opfern bzw. deren Hinterbliebenen Entschädigungen zukommen zu lassen, beispielsweise auch jenen, die aus dem Fonds der italienischen Regierung keine Mittel erhalten können (bitte ggf. ausführen)?
Hat die Bundesregierung Überlegungen dahingehend angestellt, inwiefern es die Glaubwürdigkeit ihrer Empörung gegenüber von anderen Staaten begangenen Kriegsverbrechen beeinträchtigt, wenn sie die individuellen Ansprüche der italienischen Opfer deutscher Kriegsverbrechen ablehnt?
Ist die Bundesregierung bereit, sich den Entschädigungsurteilen italienischer Gerichte freiwillig zu unterwerfen, um den NS-Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen oder mit den Klägern eine außergerichtliche Einigung anzustreben?