Transporte von Nutztieren
der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Christian Leye, Thomas Lutze, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Janine Wissler, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nachdem bei Kontrollen von Lebendtiertransporten wiederholt massive Mängel aufgedeckt wurden, hat das Europäische Parlament am 19. Juni 2020 mit einer deutlichen Mehrheit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zugestimmt. Nach achtmonatiger Arbeit stellte der Ausschuss in seinem Bericht gravierende Mängel und Verstöße gegen die geltenden Vorschriften fest und gab Empfehlungen (vgl. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0350_DE.html). Das Parlament forderte auf dieser Grundlage im Januar 2022 eine Aktualisierung der Tiertransportverordnung und die Ernennung eines EU-Kommissars, der für den Tierschutz zuständig ist. Zentrale Punkte wie ein Transportverbot in Drittländer konnten sich leider nicht durchsetzen.
Zum Jahreswechsel 2021/2022 trat in Deutschland darüber hinaus die neue Tierschutztransportverordnung in Kraft (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschtrv_2009/BJNR037500009.html): Nach dieser dürfen Schlachttiertransporte innerhalb Deutschlands zukünftig nur länger als 4,5 Stunden dauern, wenn sichergestellt werden kann, dass die Außentemperatur während des Transports zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Grad Celsius beträgt. Von dieser Regel ausgenommen sind jedoch weiterhin Transporte von Vögeln wie Hühner oder Puten. Ab dem 1. Januar 2023 gilt außerdem ein Transportverbot von Kälbern, die jünger als 28 Tage sind. Das vom Fachausschuss empfohlene Transportverbot in 17 Nicht-EU-Länder fand leider keine Mehrheit – und auch andere wichtige Punkte wurden bei der Änderung ignoriert (vgl. https://albert-schweitzer-stiftung.de/massentierhaltung/tiertransporte-zahlen-fakten).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2021 Exporte von Zuchtrindern, Schlachtrindern und sonstigen Rindern in folgende Länder genehmigt: Türkei, Russische Föderation, Jemen, Libanon, Marokko, Algerien, Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Syrien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan (bitte tabellarisch nach Bundesland und Anzahl der Tiere aufschlüsseln)?
In welchen Veterinärbehörden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welcher Begründung und mit welchen Folgen Genehmigungen für Tiertransporte in Drittländer außerhalb der EU verweigert?
Für wie viele Nutztierexporte in die zu Frage 1 genannten Drittländer wurden die Tiertransporte in Bundesländern genehmigt, die weder die Herkunftsbundesländer waren, noch die, die auf dem kürzesten Weg lagen (bitte tabellarisch nach Ursprungsbundesland, Bundesland, das die Exporte genehmigt hat, Jahr und Tierzahl aufschlüsseln)?
Wie wird kontrolliert, ob Zuchtrinder aus Deutschland in anderen EU-Ländern zu Schlachtrindern umdeklariert werden, um sie anschließend in Drittländer außerhalb der EU zu exportieren?
Wie viele solcher Fälle sind der Bundesregierung bekannt, und was unternimmt sie dagegen?
Wenn keine Fälle bekannt sind, was hat sie unternommen, um solche Hinweise zu prüfen?
Gedenkt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2020, nach dem das BMEL nach § 12 des Tierschutzgesetzes für ein Verbot von Lebendtierexporten zuständig ist, ein Verbot von Lebendtierexporten zu erlassen, und für welche Staaten, und falls nein, warum nicht?
Lässt sich aus diesem unterlassenen Verbot ableiten, dass die Bundesregierung die Staaten, in denen lebende Tiere transportiert werden, für zuverlässig hält und davon ausgeht, dass vor Ort die deutschen bzw. europäischen Tierschutzstandards eingehalten werden?
Wird die Bundesregierung ein Moratorium für Lebendtiertransporte in Drittländer bzw. ausgewählte Drittländer initiieren, bis die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nummer 1/2005 zum Schutz der Tiere vollumfänglich nach den Maßgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gesichert ist (bitte begründen), und wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der sozialen Bedingungen (Anstellungsverhältnis, Einhaltung von Pausenzeiten, Zusatzqualifikationen zum Umgang bei Lebendtiertransporten) von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern von Lebendtiertransporten, und wie viele Kontrollen haben in den vergangenen zehn Jahren stattgefunden, welche Beanstandungen hat es gegeben, und welche Konsequenzen hatten diese für die Transportunternehmen?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der wirtschaftliche Gewinn der folgenden Unternehmensbranchen an den Lebendtiertransporten (bitte tabellarisch für 2020 und 2021 aufführen):
a) Rinderzüchterinnen und Rinderzüchter,
b) Vieh-Export-Unternehmen,
c) Speditionsunternehmen und
d) Betreiberinnen und Betreiber von Sammelstellen?