[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch,
Pascal Meiser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. sowie des
Abgeordneten Stefan Seidler
– Drucksache 20/3090 –
Beseitigung von versenkter Munition in der Ostsee
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Dem Umweltbundesamt zufolge lagern in der deutschen Nord- und Ostsee
Altlasten in Höhe von ca. 1,6 Millionen Tonnen konventioneller Munition
sowie 5 000 Tonnen chemischer Kampfstoffe (300 000 Tonnen laut
Naturschutzbund Deutschland). Dazu gehören beispielsweise Seeminen, Brandbomben,
Blindgänger, Granaten und andere Sprengkörper. Diese stammen teils aus den
Kampfhandlungen der beiden Weltkriege, wurden teils aber auch gezielt im
Meer versenkt, um sie einer militärischen Verwendung zu entziehen. Im
Salzwasser korrodieren die Metallhüllen der Sprengkörper, wodurch verschiedene
Schadstoffe, darunter auch Schwermetalle, in die Umwelt freigesetzt werden.
Das bundeseigene Johann Heinrich von Thünen-Institut konnte im Projekt
Daimon nachweisen, dass diese Stoffe in Speisefischen in geringer
Konzentration nachweisbar sind. Doch auch für den Ausbau der Offshore-Windenergie,
für die Verlegung von Seekabeln und die Umwelt allgemein stellen die
Munitionsaltlasten in der Ostsee ein Risiko dar. Chemische Kampfstoffe wie
Zäh-Lost oder Weißer Phosphor bilden Klumpen und kommen am Strand oder
über Fischernetze in gesundheitsgefährdenden Kontakt mit Menschen.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ein Sofortprogramm über die Dauer
von vier Jahren angekündigt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, der übermäßigen Belastung
der Ozeane entgegenzuwirken und den Schutz der Meere insbesondere vor der
Beeinträchtigung durch Munitionsaltlasten zu verbessern.
Nach Auffassung der Bundesregierung und der derzeit hauptbetroffenen
Küstenbundesländer (vor allem Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
für die Ostsee) besteht in Bezug auf Altmunition im Meer keine allgemeine
rechtliche Verpflichtung des Bundes oder der Länder zum Tätigwerden. Daraus
abgeleitet existiert auch keine finanzielle Verpflichtung. Jedwedes Handeln
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3198
20. Wahlperiode 25.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 25. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
basiert auf dem Vorsorgeprinzip in Anknüpfung an grundgesetzlich verankerte
Zuständigkeiten und Handlungsaufträge (z. B. Artikel 20a, 104a Absatz 1 GG).
Hierfür wurde ein Sofortprogramm angekündigt, das eine enge interdisziplinäre
Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachbereiche voraussetzt, insbesondere des
Ingenieurswesens, der Verfahrenstechnik, der Nautik, des Arbeitsschutzes und
des Rechtswesens. Die vorbereitenden Arbeiten haben begonnen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wäre dies die weltweit erste Erprobung
zielgerichteter und konzertierter Beräumung munitionsbelasteter Flächen auf
dem Meeresboden.
1. Welche Planungs- und Erkundungskosten werden vom Bundeshaushalt
2022 abgedeckt, und welche sollen erst in den kommenden Jahren
finanziert werden?
Haushaltsmittel sind erstmals im Haushalt 2022 bei Kapitel 1601 Titel 892 05
(Nationaler Meeresschutz) veranschlagt: Ausgaben i. H. v. 1 Mio. Euro (davon
400 000 Euro für die Beseitigung von Munitionsaltlasten in der deutschen
Nord- und Ostsee) sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 6 Mio.
Euro mit Fälligkeit in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 i. H. v. je 2 Mio.
Euro.
Die im Regierungsentwurf zum Haushalt 2023 im selben Titel vorgesehenen
Haushaltsmittel umfassen Ausgaben für das Jahr 2023 i. H. v. 22 Mio. Euro
und eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 35,6 Mio. Euro mit Fälligkeiten in
den Folgejahren 2024 bis 2026. Von diesen Mitteln (Nationaler Meeresschutz)
sind im Regierungsentwurf zum Haushalt 2023 20 Mio. Euro für die
Finanzierung des Sofortprogramms vorgesehen.
Ab dem Jahr 2026 ist der Übergang zu einer dauerhaften Lösung im Rahmen
der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten angestrebt; für die mittel- und
langfristige Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der deutschen
Nord- und Ostsee sieht der Koalitionsvertrag die Einrichtung eines Bund-
Länder-Fonds vor.
2. Wie priorisiert die Bundesregierung die Zonen zur
Munitionsaltlastenbeseitigung mit Blick auf konventionelle Munition oder chemische
Kampfstoffe oder Quantität?
Es ist Ziel der Bundesregierung, im Rahmen des Sofortprogramms mit der
Beseitigung konventioneller Munition in leicht zugänglicher Lage, in noch
bergungsfähigem Zustand, mit hohen Erfolgsaussichten und angemessener
Wirkung hinsichtlich des Schutzes von Umwelt und Gesundheit zu beginnen. Auf
Basis zu erarbeitender Gefährdungsabschätzungen sollen Zielgebiete für die
lokal begrenzte Räumung identifiziert werden.
Als erste Zielregion sind dabei aufgrund der hydrodynamischen Situation die
deutschen Hoheitsgewässer in der Ostsee vorgesehen.
3. Welches Ziel, etwa eine vollständige Bereinigung, hält die
Bundesregierung bei der Altlastenbeseitigung für realistisch?
Es sollen gemäß dem Vorsorgeprinzip ausgewählte Orte, an denen eine
Gefährdung der Umwelt durch lagernde Altmunition zu erwarten ist, z. B. in
bekannten Versenkungsgebieten, beräumt werden. Nach Auffassung der
Bundesregierung ist eine flächenhafte Beräumung und Vernichtung aller versenkten
Munition nicht umsetzbar.
4. In welchem Umfang plant die Bundesregierung innerhalb eines
vierjährigen Sofortprogrammes, von dem ein Jahr gemäß Bundeshaushalt
zunächst nur mit Planungs- und Erkundungskosten gedeckt ist, die
Beseitigung der Munitionsaltlasten in der Ostsee vorantreiben zu können?
Das Sofortprogramm soll die Jahre 2022 bis 2026 umfassen und sieht im
Rahmen einer Pilotierung gestaffelte Arbeitsschritte im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Mittel vor. Dabei soll ein sicheres Standardverfahren entwickelt
werden. Der vorläufige Zeitplan enthält folgende kurz- und mittelfristigen
Verfahrensschritte:
• bis Ende des Jahres 2022 ist eine Vergabe von Planungsleistungen für
baulichinvestive und begleitende Maßnahmen vorgesehen,
• ab dem Jahr 2023 könnte der Baubeginn zur Erstellung einer
schwimmenden Plattform und technischer Ausstattung zur Bergung/Vernichtung
erfolgen,
• bis Ende des Jahres 2024 sollte die Fertigstellung der baulichen Aktivitäten
erfolgen,
• erste Pilotbergungen, Erprobung und Optimierung der Verfahren sind nach
derzeitiger Schätzung frühestens Ende des Jahres 2024 / Anfang des Jahres
2025 zu erwarten,
• im Jahr 2026 ist der Abschluss des Sofortprogramms vorgesehen.
5. Mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung für die Umwelt und die
natürliche Beschaffenheit des Meeresbodens durch die Bergung der
Altlasten?
Die Bundesregierung strebt durch das Sofortprogramm eine Verbesserung des
Zustandes der Meeresumwelt an. Sie wird sich deshalb dafür einsetzen, dass
das in der Vorbemerkung adressierte Projekt zur Umsetzung des
Sofortprogramms auf ein umfassend nachhaltiges, d. h. möglichst sicheres, natur- und
umweltverträgliches Vorgehen ausgerichtet sein wird. Die Bundesregierung
geht daher davon aus, dass etwaige negative Nebenwirkungen für die Umwelt
und die natürliche Beschaffenheit des Meeresbodens von den langfristig
positiven Auswirkungen deutlich kompensiert werden.
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bei der Räumung
von Munitionsresten Detonationen, welche für Meeresbewohner
innerhalb eines gewissen Radius tödlich sein können, zu vermeiden?
Da bisher noch keine konkreten technischen Planungen und Vorgehensweisen
zur Räumung von Munitionsaltlasten erstellt wurden, kann diese Frage noch
nicht im Detail beantwortet werden. Die Bundesregierung wird dafür Sorge
tragen, dass das Risiko von ungeplanten Detonationen durch technische Vorgaben
im Rahmen des in der Vorbemerkung referenzierten zukünftigen Projekts auf
ein vertretbares Minimum reduziert wird. Geplante Sprengungen sollen im
Verfahren soweit irgend möglich ohnehin vermieden werden.
7. Auf welche Art und Weise werden die Munitionsaltlasten nach der
Bergung umweltgerecht entsorgt?
Da bisher noch keine konkreten technischen Planungen und Vorgehensweisen
zur Räumung von Munitionsresten sowie der anschließenden Entsorgung
erstellt wurden, kann diese Frage noch nicht im Detail beantwortet werden. Es
wird dabei auf erprobte und verfahrenssichere Techniken und Technologien
zurückgegriffen werden.
Die vorbereitende Delaborierung (soweit notwendig) und die schadlose
Entsorgung (Verbrennung) bedürfen mobiler, schwimmender Anlagen (Plattform,
Schiff) zur Vernichtung der Munition vor Ort sowie landseitiger Kapazitäten
für problemlos transportfähige Munition. Die Anlagen sind so auszugestalten,
dass die Vernichtung unschädlich für alle Umweltmedien vonstattengehen
kann.
8. Sollen zur Beseitigung der Kampfmittel auf dem Meeresboden Roboter
bzw. teilautonome Systeme verwendet werden?
Es ist geplant, im Rahmen der im Sofortprogramm vorgesehenen
Pilotbergungen für bereits heute als bergungsfähig eingestufte Munition eine
kostengünstige Bergung, vorzugsweise von ortsfest an Bord installierten Einheiten (Greifer)
oder unbemannt mit ferngesteuerten Einheiten (Remote Operated Vehicle
[ROV]) schwimmend, tauchend oder fahrend, vorzusehen und zu erproben.
Dabei können auch (teil)autonome Systeme zum Einsatz kommen.
a) Verfügt die Bundesrepublik bereits über solche?
b) Wenn ja, wie viele, und welche Modelle?
Die Fragen 8a und 8b werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Anwender im privaten Sektor setzen bereits erfolgreich gut adaptierbare
ferngesteuerte Gerätschaften ein. Für Forschung und Erprobung wurden
Demonstratoren entwickelt. Die Bundesregierung besitzt derzeit noch keine robotischen
Systeme zur umweltgerechten Beseitigung von Munition vom Meeresboden.
c) Welchen Anteil würden diese Roboter an den geplanten
Haushaltsmitteln haben, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die
Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung bei der Bergung von Munition
beispielsweise durch Detonationen?
Die bisher verfügbaren Fakten und der erst anstehende Beginn der Planungen
lassen seriöse Schätzungen zum Anteil der geplanten Haushaltsmittel noch
nicht zu.
Hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung eines
Bergungsroboters ist aufgrund fehlender Erfahrungswerte ebenfalls keine seriöse Aussage
möglich. Dies wird im Rahmen des Sicherheitskonzepts betrachtet und das
Risiko minimiert werden.
9. In welchem Maße werden die Arbeiten zur Beseitigung die Fischerei
behindern?
10. In welchem Maße werden die Arbeiten zur Beseitigung den Seeverkehr
behindern?
11. In welchem Maße werden die Arbeiten zur Beseitigung den Ausbau der
Offshore-Windenergie behindern?
Die Fragen 9 bis 11 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Da bisher noch keine konkreten technischen Planungen und Vorgehensweisen
zur Räumung von Munitionsresten erstellt wurden, können diese Fragen noch
nicht im Detail beantwortet werden.
Die Bundesregierung wird über entsprechende Vorgaben dafür Sorge tragen,
dass Risiken für Fischerei, Seeverkehr und Offshore-Windenergie soweit wie
möglich vermieden werden.
Im Rahmen des Sofortprogramms sollen räumliche Konflikte mit den
genannten Nutzungen soweit wie möglich vermieden werden. Langfristiges Ziel der
Aktivitäten ist neben dem Schutz der Umwelt gerade auch die Entlastung der
genannten Sektoren.
12. Wie sind die Landesregierungen der norddeutschen Küsten in die
Bergung, Entsorgung sowie Planungen des Bundes eingebunden?
a) Welche gemeinsamen Beschlüsse und Maßnahmen zwischen Bund
und Ländern wurden diesbezüglich bisher ergriffen?
Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz steht seit mehr als einem Jahrzehnt in regelmäßigem Austausch
mit der politischen Ebene sowie den Administrationen auf Bundes- und
Landesebene. In enger Kooperation in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft
Nord- und Ostsee (BLANO) entstand so unter anderem der Bericht
„Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer“ im Jahr 2011, zuletzt aktualisiert
im Jahr 2021. Die Arbeiten resultierten seit 2017 auch in verschiedenen
Umweltministerkonferenz-(UMK)-Beschlüssen. So wurden in der 89., 93. und
96. Sitzung der fachlich zuständigen UMK, u. a. zu einer standortsspezifischen
Erhebung, Priorisierung, gemeinsamen Finanzierung und zur Fortschreibung
des seit dem Jahr 2011 verfassten und aktualisierten Zustandsberichts,
Beschlüsse getroffen.
b) Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung zur weiteren
Zusammenarbeit mit den Bundesländern unternehmen?
Die betroffenen Bundesländer, zunächst vorrangig die Ostseeanrainer, werden
im Rahmen der bestehenden Strukturen wie dem „BLANO-Expertenkreis
Munition im Meer“ sowie im unmittelbaren Austausch mit den zuständigen
Behörden, Landesministerien und nachgeordneten Bereichen wie
Kampfmittelräumdiensten bei Planung und Umsetzung von den beteiligten Ressorts
eingebunden.
13. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um mit den
Ostseeanrainerstaaten bei der Beseitigung der Munitionsaltlasten zu
kooperieren?
Die Bundesregierung ist im Rahmen der Regionalkooperation der Helsinki
Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (HELCOM)
und im Ostseerat zu diesem Thema aktiv. Zudem ist sie in die Arbeiten der
Ostseeparlamentarierkonferenz involviert.
14. Hat die Bundesregierung das Problem der Munitionsreste bei der
Europäischen Union zur Sprache gebracht und ein stärkeres Engagement der
EU diesbezüglich thematisiert (wenn nein, bitte begründen)?
Der bisher informelle Austausch der Bundesregierung mit der Europäischen
Kommission betrifft vorrangig die Möglichkeit der langfristigen Durchführung
und Finanzierung möglicher analoger Aktivitäten auf europäischer Ebene. Auf
den Bericht der EU-COM, DG MARE, wird verwiesen:
https://op.europa.eu/
en/publication-detail/-/publication/cd376452-c69c-11ec-b6f4-01aa75ed71a1.
Deutschland wirkt zudem in der pan-europäischen Plattform JPI Oceans mit
(
www.jpi-oceans.eu/en/munition-sea).
Bei dem dort etablierten „Wissensknotenpunkt zu Munition im Meer“ handelt
es sich um eine multinationale Expertengruppe, deren Arbeit darauf abzielt,
Forschung und Innovation zu koordinieren, Risiken zu analysieren, Prioritäten
zu definieren und Vorschläge zum Umgang mit Altmunition im Meer zu
erarbeiten.
15. Plant die Bundesregierung die Installation einer Offshore-
Entsorgungsplattform in der Ostsee, und wenn ja,
a) wie bewertet die Bundesregierung die aus dem Bau einer solchen
Plattform resultierenden Schäden an der Umwelt,
Die Bundesregierung plant den Bau und den Einsatz einer schwimmenden,
nicht ortsfesten Entsorgungsplattform. Zu möglichen Auswirkungen wird auf
die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
b) mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für eine solche
Plattform, und
Die bisher verfügbaren Fakten und der erst anstehende Beginn der Planungen
lassen seriöse Schätzungen zur Höhe der Kosten noch nicht zu.
c) mit welcher Bauzeit rechnet die Bundesregierung für eine solche
Plattform?
Da hierzu keine Erfahrungswerte existieren, kann der Zeitbedarf nur geschätzt
werden. Die in der Antwort zu Frage 4 dargestellte grobe aktuelle Zeitplanung
zugrunde legend, geht die Bundesregierung von einer Bauzeit für die
angestrebte Plattform von zwei Jahren aus.
16. Sind nach Plänen der Bundesregierung Depots zur vorübergehenden
Lagerung für zu entsorgende Munitionsaltlasten aus Nord- und Ostsee an
Land geplant, und wenn ja, wo?
Da bisher noch keine konkreten technischen Planungen und Vorgehensweisen
zur Räumung von Munitionsresten erstellt wurden, kann diese Frage noch nicht
im Detail beantwortet werden. Zur wirtschaftlichen Entsorgung der
Munitionsaltlasten ist allerdings die Nutzung und Ausweitung bestehender oder die
Schaffung neuer Kapazitäten nicht auszuschließen.
17. Mit welchen Gesamtkosten müsste die Bundesregierung rechnen für die
Beseitigung der derzeit bekannten Munitionsaltlasten
a) in den Hoheitsgewässern der Bundesrepublik Deutschland, und
b) in der Außenwirtschaftszone (bitte nach Nord- und Ostsee auflisten)?
Die Bundesregierung hält eine umfassende Räumung für nicht umsetzbar (vgl.
die Antwort zu Frage 3). Es existiert daher keine Kostenschätzung für diese
Option. Über die Gesamtkosten der Bergung an priorisierten Orten in
deutschen Hoheitsgewässern oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone liegt
ebenfalls noch keine belastbare Schätzung vor.
Aufgrund der größeren Mengen von Munitionsaltlasten in der Nordsee ist von
höheren Kosten auszugehen, wenn auch die Gefährdungseinschätzung unter
Berücksichtigung des höheren Wasseraustauschs abzuwarten ist.
Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Wie erfolgt derzeit die Beseitigung von Munitionsfunden an der Küste
bei der Fischerei oder bei Bauarbeiten, und wer ist dafür verantwortlich
(bitte auch die Finanzierung darstellen)?
Die Beseitigung von Kampfmittelrückständen aus den beiden Weltkriegen fällt
als Aufgabe der Gefahrenabwehr in die Zuständigkeit der Länder (Artikel 30,
83 GG). Dies gilt auch für die Beseitigung von Munitionsfunden bei
Bauarbeiten an Land. Für die Beseitigung von Munitionsfunden sind auch bei
Bauarbeiten an der Küste die Länder zuständig. Bei bundeseigenen Grundstücken
geschieht dies im Benehmen mit dem die Liegenschaft nutzenden Bundesressort.
Nach Artikel 120 Absatz 1 Satz 3 GG erstattet der Bund entsprechend der seit
Ende der 1950er Jahre geübten Staatspraxis den Ländern bestimmte Kosten für
Entmunitionierungsmaßnahmen. Bei nicht bundeseigenen Liegenschaften
übernimmt der Bund in Anlehnung an § 19 Absatz 2 Nummer 1 des Allgemeinen
Kriegsfolgengesetzes (AKG) die Kosten für die Beseitigung ehemals
reichseigener Kampfmittel, soweit von diesen eine unmittelbare Gefahr für Leben oder
Gesundheit von Menschen ausgeht. Bei bundeseigenen Liegenschaften werden
dem Land mit der Beseitigung verbundene Zweckausgaben von dem
betroffenen Bundesressort erstattet.
In drei Küstenbundesländern gelten für die Abwehr von Gefahren durch
Kampfmittel spezielle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
nach dem Landesrecht. Nach diesen richten sich der Gefahrenabwehrvorgang
und die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden. Das praktische Vorgehen
bestimmen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und anerkannte Regeln der Technik.
19. Wie viele Funde von Altmunition gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2010 in Nord- und Ostsee (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Bundesweite Zusammenstellungen aller Fundmunitionsmeldungen gibt es für
Deutschland nicht. Seit dem 1. Januar 2013 sammelt die Leitstelle der
Wasserschutzpolizeien der Länder im Gemeinsamen Lagezentrum See
Ereignismeldungen mit Fundmunition aus Seeschifffahrtsstraßen sowie aus deutschen
Gebieten von Nord- und Ostsee.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden der nationalen Meldestelle
zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2021 insgesamt 1 720
Ereignismeldungen bekannt. Bis zum 31. Dezember 2020 wurden so 26 972
gewahrsamlose Kampfmittel (Munition, Munitionsteile, Waffen) bekannt. Aufgrund
der Eigenarten der Grenzverläufe in Ästuarien und im Küstenmeer werden die
Ereignismeldungen nur deutschen Teilen von Nord- und Ostsee zugeordnet:
Jahr Ereignismeldungen ObjekteNordsee Ostsee Nord- u. Ostsee
2013 43 112 101
2014 106 36 5.390
2015 109 107 8.098
2016 96 136 1.428
2017 63 65 2.688
2018 58 319 3.840
2019 54 86 1.120
2020 108 83 4.307
2021 86 53 n.b.
Summen 723 997 26.972
20. Wie viele Personen erlitten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010
Verletzungen durch Altmunition oder Chemikalien aus Altmunition
(z. B. Weißer Phosphor?)
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine eigenen Informationen vor.
Auf der Grundlage von Informationen aus den Küstenbundesländern wird die
Frage wie folgt beantwortet:
Eine Meldeverpflichtung für Unfälle mit Kampfmitteln gibt es in Deutschland
nicht. Nach Zahlen der Kampfmittelräumdienste haben sich bundesweit vom
5. Januar 2010 bis zum 15. Februar 2022 insgesamt 107 Unfälle mit
Personenschaden durch Kampfmittel ereignet. Es kamen dabei vier Menschen ums
Leben. Verletzt wurden 256 Personen.
Davon wurden bei insgesamt 38 Unfällen mit Personenschaden (35,5 Prozent)
durch Kampfmittel mit weißem Phosphor insgesamt 171 Menschen (66
Prozent) verletzt (weit überwiegend durch Einatmen von giftigen Gasen –
Phosphinen).
Fünf Unfälle (4,7 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden, 12,8 Prozent der
Unfälle mit Phosphor) mit zusammen acht verletzten Personen (3,1 Prozent
aller durch Kampfmittel verletzten Personen) wurden durch Kampfmittel aus
Nord- und Ostsee verursacht (Verbrennung durch Phosphor oder Einatmen von
giftigen Gasen, in einem Fall Kontamination durch Anfassen von Schießwolle).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]