[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Dr. Bernd Baumann,
Corinna Miazga, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3131 –
Gruppenvergewaltigungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Angaben der Zeitung „Bild“ sollen in Deutschland an jedem Tag im
Durchschnitt zwei Mädchen oder Frauen von Männergruppen vergewaltigt
werden (
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-schock-zahlen-
des-bka-jeden-tag-zwei-gruppen-vergewaltigungen-77243610.bild.html). Dies
gehe aus einer Anfrage der Zeitung beim Bundeskriminalamt (BKA) hervor
(ebd.). Danach seien im Jahr 2020 704 Gruppenvergewaltigungsverfahren
gezählt worden (ebd.). Im Jahr 2019 seien 710 Verfahren, im Jahr 2018 659
solcher Verfahren gezählt worden (ebd.). Die Tatverdächtigen kämen häufig aus
Afghanistan, Syrien und dem Irak (ebd.). Die meisten von den
Tatverdächtigen befänden sich zum Tatzeitpunkt im laufenden Asylverfahren (ebd.).
Nach Angaben der Zeitung „Focus“ handelt es sich u. a. um folgende Fälle
(
https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/sd_id_11363942.html):
– „Biberach: Die baden-württembergische Polizei ermittelt gegen fünf
Männer aus dem Kreis Biberach. Am 12. November 2019 sollen sie zwei
Mädchen (13 und 14 Jahre alt) mit Alkohol und Drogen zunächst wehrlos
gemacht haben. Drei der Verdächtigen, die mittlerweile in
Untersuchungshaft sitzen, sollen die 14-Jährige schließlich vergewaltigt haben.
Tatverdächtig sind ein Deutscher und zwei Syrer.
– Ulm: Ein 14-jähriges Mädchen soll in der Halloween-Nacht am 1.
November 2019 Opfer einer Gruppenvergewaltigung im Alb-Donau-Kreis
geworden sein. Zwei Verdächtige sitzen in Untersuchungshaft. Die Verdächtigen
kommen aus Afghanistan, dem Irak und Iran.
– Düsseldorf: Vier Männer sollen eine 22-Jährige am 12. November 2019
im Volkspark gemeinschaftlich sexuell missbraucht haben. Die
Verdächtigen im Alter von 18, 21, 22 und 34 Jahren wurden festgenommen. Die
Beschuldigten stammen aus Brasilien, Marokko und Angola.
– Krefeld: Fünf Männer im Alter zwischen 24 und 29 Jahren sollen zwei
junge Frauen im Frühjahr 2019 mit K.-o.-Tropfen wehrlos gemacht und
sie gemeinsam vergewaltigt haben – in einem Fall fünf Stunden lang. Die
Angeklagten, die ihre Taten filmten, müssen sich derzeit vor dem
Landgericht Kleve verantworten.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3239
20. Wahlperiode 31.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 31. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– Freiburg: Elf Männer sollen im Oktober 2018 eine 18-jährige Studentin
über Stunden vor einer Diskothek vergewaltigt haben, Ende Juni 2019
begann der Prozess am Landgericht Freiburg. Von den elf Angeklagten
sitzen derzeit noch acht in Untersuchungshaft. Unter den Angeklagten finden
sich ein Deutscher, acht Syrer, ein Iraker und ein Algerier.
– Mülheim an der Ruhr: Fünf Jugendliche und Kinder im Alter zwischen 12
und 14 Jahren sollen eine 18-Jährige am 5. Juli 2019 in einem Wald
vergewaltigt haben. Gegen drei mutmaßliche Täter hat die Staatsanwaltschaft
mittlerweile Anklage erhoben, die beiden anderen sind strafunmündig.
Der mutmaßliche Haupttäter gehört einer bulgarischen Familie an.“
Frauenrechtlerin Necla Kelek forderte dazu: „Die Migrationsforschung muss
hinterfragen, wie es passieren kann, dass ein junges Mädchen Opfer von
Männern wird, die aus einem anderen Kulturkreis stammen“ (
https://www.bild.de/
politik/inland/politik-inland/neue-schock-zahlen-des-bka-jeden-tag-zwei-grup
pen-vergewaltigungen-77243610.bild.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
„Gruppenvergewaltigung“ ist weder ein feststehender juristischer Begriff noch
lässt sich diesem Begriff eine bestimmte Strafvorschrift oder Tathandlung
zuordnen. Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt lediglich eine gemeinschaftliche
Tatbegehung nach § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 StGB. Diese bezieht sich
aber auf den Grundtatbestand von § 177 Absatz 1 StGB und erfasst demnach
nicht nur Tathandlungen, die die Voraussetzungen einer Vergewaltigung nach
§ 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 StGB erfüllen. Um dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller nachzukommen, wurde eine Sonderauswertung der
Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für den Schlüssel 111700 „Vergewaltigung § 177
Absatz 6, 7, 8 StGB“ erstellt. Hierfür waren insbesondere folgende
Rahmenbedingungen maßgeblich:
• Ob der oder die Tatverdächtige (TV) alleine handelte, wird direkt beim Fall
erfasst. Wenn gemäß Ermittlungsergebnis sicher ist, dass an der Straftat
mehr als ein oder eine TV beteiligt war, wird im Feld „TV_alleinhandelnd“
„nein“ angegeben. Der/die Täter/innen müssen nicht namentlich bekannt
sein.
• Beim aufgeklärten Fall muss ein oder eine TV namentlich ermittelt sein.
Ein aufgeklärter Fall ist gemäß der Richtlinien für die Führung der
Polizeilichen Kriminalstatistik die Straftat, die nach dem polizeilichen
Ermittlungsergebnis mindestens ein Tatverdächtiger oder eine Tatverdächtige
begangen hat, von dem oder der grundsätzlich die rechtmäßigen Personalien
(z. B. mittels Ausweisdokument) bekannt sind.
Dementsprechend kann es bei einem aufgeklärten Fall, an dem gemäß
Ermittlungsergebnis mehrere Tatverdächtige beteiligt waren und insofern „TV_
alleinhandelnd“ mit „nein“ erfasst wurde, sein, dass lediglich ein oder eine TV
namentlich bekannt und als TV erfasst wurde und weitere TV namentlich nicht
ermittelt (und in der PKS erfasst) werden konnten.
• In der PKS wird nur eine Staatsangehörigkeit erfasst. Aussagen zu
Tatverdächtigen mit mehreren Staatsangehörigkeiten sind dementsprechend nicht
möglich.
Bei der PKS handelt es sich um eine Jahresstatistik, sodass unterjährige
Angaben für das Jahr 2022 nicht möglich sind.
Ein Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen
Wohnbevölkerung mit der deutschen ist schon wegen des Dunkelfeldes der
nicht ermittelten Tatverdächtigen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht
möglich. Ferner enthält die Bevölkerungsstatistik keine Angaben zu
bestimmten Ausländergruppen wie vor allem Personen ohne Aufenthaltserlaubnis,
Touristinnen und Touristen, Durchreisende, Besucherinnen und Besucher,
Grenzpendlerinnen und Grenzpendler und Stationierungsstreitkräfte, die jedoch in der
Kriminalstatistik als Tatverdächtige mitgezählt werden. Die
Kriminalitätsbelastung der Deutschen und Nichtdeutschen ist zudem aufgrund der
unterschiedlichen strukturellen Zusammensetzung (Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur)
nicht direkt vergleichbar. Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne
deutsche Staatsbürgerschaft sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im
Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts.
Vor diesem Hintergrund werden bei der Beantwortung keine Anteile der
deutschen und nichtdeutschen TV an der jeweils gemeldeten Wohnbevölkerung
berechnet bzw. die jeweiligen Anteile miteinander bzw. mit der
Gesamtbevölkerung verglichen.
1. Wie viele Fälle von Gruppenvergewaltigungen mit wie vielen
Tatverdächtigen gab es deutschlandweit in den Jahren 2018 bis 2022 (bitte nach
Jahr [für das Jahr 2022 mit Angabe des Stichtags], der jeweiligen Anzahl
der Tatverdächtigen, Anzahl der Fälle mit mehr als einer Geschädigten,
Anzahl der deutschen Tatverdächtigen, Anzahl der nichtdeutschen
Tatverdächtigen bzw. Tatverdächtigen mit mehreren Staatsangehörigkeiten
bzw. Tatverdächtigen ohne Staatsangehörigkeit sowie nach
Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Unter Berücksichtigung der in der Vorbemerkung der Bundesregierung
genannten Maßgaben wird die Frage wie folgt beantwortet:
2018
Die Anzahl der aufgeklärten Fälle von Vergewaltigungen, bei denen erfasst
wurde, dass der oder die TV nicht alleine handelte, lag im Jahr 2018 bei
383 Fällen. Erfasst wurden dazu 839 Tatverdächtige. Davon waren 418
deutsche Staatsangehörige, 421 nichtdeutsche Staatsangehörige, darunter acht
Tatverdächtige mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Die Anzahl der Fälle mit mehr als einem Opfer von den o. g. 383 Fällen lag bei
acht, die Anzahl der Opfer bei 19.
2019
Die Anzahl der aufgeklärten Fälle von Vergewaltigungen, bei denen erfasst
wurde, dass der oder die TV nicht alleine handelte, lag im Jahr 2019 bei
430 Fällen. Erfasst wurden dazu 899 Tatverdächtige. Davon waren 454
deutsche Staatsangehörige, 445 nichtdeutsche Staatsangehörige, darunter drei
Tatverdächtige mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Die Anzahl der Fälle mit mehr als einem Opfer von den o. g. 430 Fällen lag bei
16, die Anzahl der Opfer bei 33.
2020
Die Anzahl der aufgeklärten Fälle von Vergewaltigungen, bei denen erfasst
wurde, dass der oder die TV nicht alleine handelte, lag im Jahr 2020 bei
440 Fällen. Erfasst wurden dazu 905 Tatverdächtige. Davon waren 485
deutsche Staatsangehörige, 420 nichtdeutsche Staatsangehörige, darunter acht
Tatverdächtige mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Die Anzahl der Fälle mit mehr als einem Opfer von den o. g. 440 Fällen lag bei
22, die Anzahl der Opfer bei 46.
2021
Die Anzahl der aufgeklärten Fälle von Vergewaltigungen, bei denen erfasst
wurde, dass der oder die TV nicht alleine handelte, lag im Jahr 2021 bei
462 Fällen. Erfasst wurden dazu 970 Tatverdächtige. Davon waren 514
deutsche Staatsangehörige, 456 nichtdeutsche Staatsangehörige, darunter elf
Tatverdächtige mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Die Anzahl der Fälle mit mehr als einem Opfer von den o. g. 614 Fällen lag bei
15, die Anzahl der Opfer bei 30.
2. In welchem Umfang sind unter den Tatverdächtigen (siehe Frage 1)
deutsche Staatsangehörige im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Anteil an der
Gesamtbevölkerung prozentual vertreten (bitte auch nach Geschlecht der
Tatverdächtigen [männlich (m)/weiblich (w)/divers (d)] aufschlüsseln)?
Unter Berücksichtigung der in der Vorbemerkung der Bundesregierung
genannten Maßgaben wird die Frage wie folgt beantwortet:
2018
230 der in der Antwort zu Frage 1 genannten aufgeklärten Fälle im Berichtsjahr
2018 wurden durch 418 deutsche Tatverdächtige begangen. Davon waren 391
männlich und 27 weiblich.
Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen der 383
Fälle lag damit bei 49,8 Prozent.
2019
263 der in der Antwort zu Frage 1 genannten aufgeklärten Fälle im Berichtsjahr
2019 wurden durch 454 deutsche Tatverdächtige begangen. Davon waren 429
männlich und 25 weiblich.
Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen der 430
Fälle lag damit bei 50,5 Prozent.
2020
283 der in der Antwort zu Frage 1 genannten aufgeklärten Fälle im Berichtsjahr
2020 wurden durch 485 deutsche Tatverdächtige begangen. Davon waren 462
männlich und 23 weiblich.
Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen der 440
Fälle lag damit bei 53,6 Prozent.
2021
281 der in der Antwort zu Frage 1 genannten aufgeklärten Fälle im Berichtsjahr
2021 wurden durch 541 deutsche Tatverdächtige begangen. Davon waren 475
männlich und 39 weiblich.
Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen der 462
Fälle lag damit bei 55,8 Prozent.
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob unter den
Tatverdächtigen (siehe Frage 1) mit deutscher Staatsangehörigkeit solche mit
Migrationshintergrund im Verhältnis zu ihrem Anteil an der
Gesamtbevölkerung prozentual mehr oder weniger vertreten sind, und wenn ja, wie hoch
ist der prozentuale Anteil, und wenn nein, warum nicht (bitte auch nach
Geschlecht der Tatverdächtigen [m/w/d] aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
In der PKS wird das Merkmal „Migrationshintergrund“ nicht erfasst.
4. Stammen ausländische Staatsangehörige (einschließlich Personen mit
mehreren Staatsangehörigkeiten) und Personen ohne Staatsangehörigkeit
unter den Tatverdächtigen (siehe Frage 1) nach Kenntnis der
Bundesregierung überwiegend aus Vorder- bzw. Zentralasien und Afrika (bitte
nach Ländern und Geschlecht [m/w/d] aufschlüsseln)?
In Bezug auf die Erfassung von Staatsangehörigkeiten in der PKS wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zudem kann bei
Tatverdächtigen, die mit unbekannter Staatsangehörigkeit erfasst wurden, keine Zuordnung
zu Regionen oder Kontinenten erfolgen.
Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen wird die Frage wie folgt
beantwortet:
2018
Von den im Berichtsjahr 2018 bei aufgeklärten Fällen von Vergewaltigungen,
bei denen der oder die TV nicht alleine handelte, erfassten 421 nichtdeutschen
Staatsangehörigen waren 81 TV aus Vorderasien, ein/e TV aus Zentralasien und
59 TV aus Afrika.
2019
Von den im Berichtsjahr 2019 bei aufgeklärten Fällen von Vergewaltigungen,
bei denen der oder die TV nicht alleine handelte, erfassten 446 nichtdeutschen
Staatsangehörigen waren 118 TV aus Vorderasien, ein/e TV aus Zentralasien
und 53 TV aus Afrika.
2020
Von den im Berichtsjahr 2020 bei aufgeklärten Fällen von Vergewaltigungen,
bei denen der oder die TV nicht alleine handelte, erfassten 420 nichtdeutschen
Staatsangehörigen waren 108 TV aus Vorderasien, ein/e TV aus Zentralasien
und 59 TV aus Afrika.
2021
Von den im Berichtsjahr 2021 bei aufgeklärten Fällen von Vergewaltigungen,
bei denen der oder die TV nicht alleine handelte, erfassten 456 nichtdeutschen
Staatsangehörigen waren 107 TV aus Vorderasien, ein/e TV aus Zentralasien
und 44 TV aus Afrika.
In der Summe der TV aus Asien sind türkische TV nicht enthalten, da eine
Zuordnung der türkischen TV nach Europa bzw. Vorderasien nicht möglich ist.
Eine Auflistung der Staatsangehörigkeiten sowie die vom Fragesteller erbetene
Differenzierung nach dem Geschlecht kann der Anlage entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3239 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Sind Tatverdächtige aus Europa (siehe Frage 3), im abgefragten
Deliktsbereich im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung
prozentual mehr oder weniger vertreten, und wenn ja, in welchem Ausmaß
(bitte nach Ländern und Geschlecht [m/w/d] aufschlüsseln)?
Ein Bezug der Fragstellung zu Frage 3 ist für die Bundesregierung nicht
ersichtlich. Hilfsweise wird die Frage dahingehend ausgelegt, dass der
Fragesteller eine Beantwortung analog zu Frage 4 für die Gruppe der Tatverdächtigen
aus Europa erbittet.
In Bezug auf die Erfassung von Staatsangehörigkeiten in der PKS wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zudem kann bei
Tatverdächtigen, die mit unbekannter Staatsangehörigkeit erfasst wurden, keine Zuordnung
zu Kontinenten erfolgen.
Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen wird die Frage wie folgt
beantwortet:
2018
Von den im Berichtsjahr 2018 bei aufgeklärten Fällen von Vergewaltigungen,
bei denen der oder die TV nicht alleine handelte, erfassten 421 nichtdeutschen
Staatsangehörigen waren 141 TV aus Europa.
2019
Von den im Berichtsjahr 2019 bei aufgeklärten Fällen von Vergewaltigungen,
bei denen der oder die TV nicht alleine handelte, erfassten 446 nichtdeutschen
Staatsangehörigen waren 144 TV aus Europa.
2020
Von den im Berichtsjahr 2020 bei aufgeklärten Fällen von Vergewaltigungen,
bei denen der oder die TV nicht alleine handelte, erfassten 420 nichtdeutschen
Staatsangehörigen waren 118 TV aus Europa.
2021
Von den im Berichtsjahr 2021 bei aufgeklärten Fällen von Vergewaltigungen,
bei denen der oder die TV nicht alleine handelte, erfassten 456 nichtdeutschen
Staatsangehörigen waren 161 TV aus Europa.
In der Summe der TV aus Europa sind die türkischen und russischen TV nicht
enthalten, da eine Zuordnung der türkischen TV nach Europa/Vorderasien bzw.
der russischen TV nach Europa/Nordasien nicht möglich ist.
Eine Auflistung der Staatsangehörigkeiten sowie die vom Fragesteller erbetene
Differenzierung nach dem Geschlecht kann der Anlage entnommen werden.*
6. Sind Tatverdächtige, die ursprünglich aus Vorder- bzw. Zentralasien oder
Afrika stammen (siehe Frage 3), im abgefragten Deliktsbereich im
Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung prozentual mehr oder
weniger vertreten, und wenn ja, in welchem Ausmaß (bitte nach
Herkunftsländern bzw. Herkunftsregionen sowie Geschlecht aufschlüsseln)?
Ein Bezug der Fragstellung zu Frage 3 ist für die Bundesregierung nicht
ersichtlich.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3239 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie in Bezug auf die
gewünschte Differenzierung nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht auf die
Antwort zur Frage 4 verwiesen.
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor in Bezug auf
Tatverdächtige, die aus Vorder- bzw. Zentralasien oder Afrika stammen und
prozentual in höherem Maße vertreten sind (siehe Frage 5), warum diese Gruppe
der Tatverdächtigen, die schwerste Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung verüben, aus diesen Ländern stammen, und wenn nein,
warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Es ist jedoch bekannt, dass die Ursachen von Straffälligkeit komplex sind.
Delinquentes Verhalten ist demnach nicht monokausal und lässt sich nur durch das
Zusammenwirken verschiedener Faktoren erklären. In diesem Kontext hat sich
gezeigt, dass scheinbare Unterschiede zwischen ethnischen Gruppen nach der
genauen Betrachtung soziodemografischer und -ökonomischer Faktoren
deutlich abnehmen oder sogar vollkommen verschwinden können.
8. Hat die Bundesregierung Forschungsaufträge erteilt, um zu hinterfragen,
wie es passieren kann, dass junge Mädchen bzw. Frauen in Deutschland
Opfer von Männern werden, die aus Afrika oder Vorder- bzw.
Zentralasien stammen, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, zu welchen
Ergebnissen ist sie gekommen, und wo sind diese Ergebnisse
veröffentlicht?
Die Bundesregierung hat keine Forschungsaufträge zur der spezifischen
Fragestellung erteilt. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 7 sowie auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. In welchem Umfang und in welcher Höhe fördert die Bundesregierung
seit 2015 Migrationsforschung (bitte nach Jahren, Institutionen, Höhe der
Gelder und Zielsetzung bzw. Beschreibung des Forschungsauftrages
aufschlüsseln)?
Für die folgende Beantwortung wurde der Begriff der Migrationsforschung
breit ausgelegt, sodass auch Forschung zu Fragen der Integration und zum
Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft eingeschlossen sind.
Das 2017 gegründete und vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend institutionell geförderte Deutsche Zentrum für Integrations-
und Migrationsforschung e. V. (DeZIM) betreibt unter anderem Forschung zu
den Themen Integration, Migration, Vielfalt und Rassismus. Die gewonnenen
Erkenntnisse sollen laut Satzung dazu beitragen „die empirischen und
theoretischen Grundlagen zu verbessern, die im Bereich der Familien-,
Gleichstellungs-, Jugend-, Senioren- und Engagementpolitik zur Vorbereitung und
Durchführung von Entscheidungen und Maßnahmen erforderlich sind“.
Für die Durchführung von Forschung zu den o. g. Themen (einschließlich der
Schaffung entsprechender Strukturen) hat das DeZIM folgende Mittel erhalten:
In 2017 278 374 Euro, in 2018 3 557 284 Euro, in 2019 4 258 941 Euro (davon
2 898 000 Euro für die institutionelle Förderung), in 2020 6 286 590 Euro
(davon 3 407 200 Euro für die institutionelle Förderung), in 2021 9 536 888 Euro
(davon 3 594 755 Euro für die institutionelle Förderung). Für das Jahr 2022
wurden Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 13 536 658 Euro bewilligt (davon
bis zu 4 833 000 Euro für die institutionelle Förderung).
Das Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält eine jährliche Haushaltszuweisung
zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 75 Nummer 4 und 4a des
Aufenthaltsgesetzes, Betreiben wissenschaftlicher Forschungen über Migrationsfragen
(Begleitforschung) zur Gewinnung analytischer Aussagen für die Steuerung der
Zuwanderung sowie Betreiben wissenschaftlicher Forschungen über
Integrationsfragen. Folgende Haushaltsansätze wurden für den in Frage kommenden
Zeitraum dem BAMF zugewiesen:
Für das Jahr 2015 663 000 Euro, für das Jahr 2016 1 713 000 Euro, für die
Jahre 2017 und 2018 jeweils 773 000 Euro und in den Jahren 2019 bis 2022
jeweils 720 000 Euro.
Eine Förderung im Sinne der Fragestellung erfolgte zudem im Hinblick auf den
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) im Rahmen der
folgenden Darlegung. Zuwendungsempfänger bei sämtlichen folgenden Punkten
ist die SVR gGmbH. Bei den Fördersummen handelt es sich um die
Bewilligungssummen.
Institutionelle Förderung des SVR:
Die Kosten des SVR und der Geschäftsstelle trägt der Bund auf Grundlage der
im jeweiligen Bundeshaushalt veranschlagten Mittel im Rahmen der
institutionellen Förderung. Diese setzte im Mai 2020 ein.
Für das Jahr 2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) auf Grundlage eines Beschlusses des Bundestages hierfür 0,54 Mio.
Euro zur Verfügung gestellt. 2021 wurden im Rahmen der institutionellen
Förderung, die nun den gesamten wissenschaftlichen Stab des SVR umfasst, vom
BMI 2,0 Mio. Euro zur Verfügung gestellt; für 2022 beläuft sich die Förderung
auf rund 2,24 Mio. Euro.
Projektbezogene Zuwendungen in den Jahren 2019 und 2020 (damaliger Name
des Geförderten: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und
Migration) für folgende Projekte:
Zuwendung des BMI
• Jahresgutachten 2020 (Laufzeit 1. Juni 2019 bis 30. April 2020). Der SVR
erstellt jährlich ein Gutachten (Jahresgutachten). Mit dem Gutachten
verfolgt er den Anspruch, die Integrations- und Migrationspolitik in einer
umfassenden Weise zu analysieren. Das BMI stellte für die Erstellung des
SVR-Jahresgutachtens zum Thema „Gemeinsam gestalten: Migration aus
Afrika nach Europa“ Mittel in Höhe von insgesamt 684 200 Euro zur
Verfügung.
• Integrationsbarometer 2020 (Laufzeit 27. Juni 2019 bis 31. Dezember
2020). Das BMI stellte für das Projekt, das anteilig von den Bundesländern
finanziert wurde, insgesamt Mittel in Höhe von 377 847 Euro zur
Verfügung. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration veröffentlicht
alle zwei Jahre eine empirisch gestützte Analyse des Integrationsklimas in
Deutschland (Integrationsbarometer). Für die Analyse, die verschiedene
Gruppen berücksichtigt, werden Personen mit und ohne
Migrationshintergrund befragt, sodass die Einschätzungen und Bewertungen verschiedener
Bevölkerungsgruppen sichtbar werden.
Zuwendungen der jeweiligen Ressorts für Forschungsprojekte des
wissenschaftlichen Stabs des SVR bzw. des SVR-Forschungsbereichs:
BMI
• Update Integrationsgesetze der Bundesländer (Laufzeit 15. Juli 2022 bis
15. Dezember 2022). Der wissenschaftliche Stab des SVR erhält für die
vom BMI in Auftrag gegebene Aktualisierung seiner entsprechenden
Publikation aus dem Jahr 2017 Mittel in Höhe von 17 280 Euro.
• Zuwendung zur Studie: Migrantenorganisationen als Partner von Politik
und Zivilgesellschaft: Interessenvertreter, Dienstleister im Wohlfahrtsstaat,
Brückenbauer der Integration (Laufzeit 15. Oktober 2018 bis 31. Dezember
2020).
Das auf zwei Jahre angelegte Studienvorhaben des SVR-Forschungsbereichs
trug dazu bei, bestehende Wissenslücken über die Arbeit von
Migrantenorganisationen zu schließen. Dabei wurden auch Handlungsempfehlungen für Politik,
Verwaltung, Interessenvertretungen und Zivilgesellschaft entwickelt. Für das
Vorhaben stellte das BMI Mittel in Höhe von 477 236 Euro zur Verfügung.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
• Zuwendung zur Studie: Politische Selbstwirksamkeit von Menschen mit
und ohne Migrationshintergrund (Laufzeit 1. September 2018 bis 30. Juni
2019). Das BMFSFJ stellte für die Studie Mittel in Höhe von insgesamt
40 900 Euro zur Verfügung. Die Studie ging auf Basis von Daten des SVR-
Integrationsbarometers 2018 der Frage nach, wie Bürgerinnen und Bürger
ihre „politische Selbstwirksamkeit“ einschätzen und was das für politisches
Engagement und das Vertrauen in das demokratische System heißt.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
• Zuwendung zur Studie: Internationale Studierende und schrumpfende
Standorte (Laufzeit 1. Dezember 2017 bis 31. März 2019). Der SVR-
Forschungsbereich untersuchte im Rahmen der vom BMBF mit Mitteln in
Höhe von 49 659 Euro geförderten Studie, was schrumpfende
Hochschulstandorte tun (können), um internationale Studierende zu gewinnen, sie auf
das Studium vorzubereiten und sie nach dem Abschluss im regionalen
Arbeitsmarkt zu halten.
• Zuwendung zur Studie: Allein durch den Hochschuldschungel?
Herausforderungen und Problemlagen bei Studierenden mit Migrationshintergrund
(Laufzeit 1. November 2016 bis 30. Juni 2017). Der SVR-
Forschungsbereich hat in dem vom BMBF mit Mitteln in Höhe von 25 000 Euro
geförderten Projekt die Studiensituation verschiedener Zuwanderergruppen
untersucht und Handlungsempfehlungen gegeben, wie Hochschulen sie
besser dabei unterstützen können, ihre Potenziale zu entfalten.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration
• Expertise zur kommunalen Einbürgerungspraxis (Laufzeit 1. März 2021 bis
30. Juni 2021). Der wissenschaftliche Stab wurde seitens der Beauftragten
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im
Bundeskanzleramt beauftragt, eine Expertise zu guter Praxis bei
Einbürgerungskampagnen auf kommunaler und Landesebene durchzuführen. Ziel war es,
auf dieser Grundlage Handlungsempfehlungen sowohl für Kommunen und
Länder als auch für die Bundesregierung bezüglich der Förderung des
Einbürgerungsgeschehens in Deutschland zu entwickeln. Der wissenschaftliche
Stab erhielt hierfür Fördermittel in Höhe von 35 102 Euro.
• Zuwendung zur Sonderauswertung Integrationsbarometer 2016:
Parteipräferenzen von Zuwanderern (Laufzeit 1. Mai 2016 bis 16. November 2016).
Ziel des Projekts war, auf Basis des SVR-Integrationsbarometers
grundlegende Parteiorientierungen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zu
analysieren und diese mit Blick auf zukünftige, demografisch bedingte
Verschiebungen innerhalb der Wählerstruktur zu untersuchen. Eine erste
Publikation mit Daten des SVR-Integrationsbarometers 2016 erschien im
November 2016 und wurde von der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge
und Integration im Rahmen des Themenjahrs Partizipation mit Mitteln in
Höhe von 19 856 Euro gefördert.
• Expertise zu Pflege und Pflegeerwartungen (Laufzeit: 1. August 2015 bis
17. November 2015). Die Einwanderungsgesellschaft Deutschland altert.
Damit entstehen auch im Bereich der Pflege neue Herausforderungen,
Bedürfnisse und Erwartungen. Dazu wurde eine Expertise von der
Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in
Auftrag gegeben und vom Statistik-Beratungs-Centrum an der Universität
Bielefeld erstellt. Der SVR-Forschungsbereich hat die Erstellung der Expertise
begleitet; sie bot die Grundlage für eine entsprechende Veröffentlichung des
SVR-Forschungsbereichs im Jahr 2015. Die Expertise wurde gefördert mit
Mitteln in Höhe von 16 043 Euro.
10. Welche Ursachen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vor, warum
viele der Tatverdächtigen die Taten während ihres noch laufenden
Asylverfahrens begehen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16328)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen der Integration der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bzw. verurteilten Täter von Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung ein (bitte auch nach Alter und
Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Förderung von Integrationsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des BMI
erlaubt keine abstrakte Einschätzung der Integrationsaussichten der
Personengruppen im Sinne der Fragestellung.
12. Wie viele der wegen eines Sexualstrafdeliktes rechtskräftig verurteilten
Täter mit zum Tatzeitpunkt laufenden Asylverfahren wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2021 ausgewiesen
und tatsächlich außer Landes gebracht?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
13. Welche finanziellen und sonstigen Hilfen leistet der Bund seit 2015 an
die Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bei
Tätern, die zum Tatzeitpunkt bereits rechtskräftig ausgewiesen worden sind
(bitte nach Anzahl und Alter der Opfer sowie Art und Höhe der
geleisteten Hilfen aufschlüsseln)?
Opfer von Gewalttaten können wegen der gesundheitlichen und
wirtschaftlichen Folgen der Gewalttat Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
(OEG) haben. Das OEG sieht monatliche Rentenleistungen, Leistungen der
Heil- und Krankenbehandlung sowie fürsorgerische Leistungen vor. Da die
Durchführung des OEG allein in den Händen der Länder liegt, liegen der
Bundesregierung keine Angaben über die den OEG-Leistungen
zugrundeliegenden Taten, den Aufenthaltsstatus der Täter, die Opfer oder über Art und
Umfang der jeweils erbrachten Leistungen vor.
Die Gesamtausgaben von Bund und Ländern nach dem OEG (ohne Personal-
und Verwaltungskosten) betrugen seit 2015:
2015: 279 925 174 Euro
2016: 298 708 305 Euro
2017: 306 051 675 Euro
2018: 315 343 675 Euro
2019: 330 166 404 Euro
2020: 378 773 630 Euro
2021: 387 852 160 Euro
14. Wie viele dieser Tatverdächtigen sind seit 2015 als Asylbewerber oder
subsidiär Schutzbedürftige nach Deutschland gekommen (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor. Auf Basis der PKS liegen keine Daten dazu vor, ob ein/e Tatverdächtige/r
zum Tatzeitpunkt bereits rechtskräftig ausgewiesen worden ist.
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen bzw.
beabsichtigt sie, zu ergreifen, um Frauen vor Gruppenvergewaltigungen
zu schützen?
Die Prävention von sexualisierter und anderen Formen von Gewalt und der
Schutz von Frauen und Mädchen vor dieser Gewalt sind Ziele, die die
Bundesregierung seit vielen Jahren mit hoher Priorität verfolgt und zu deren
Umsetzung sie in den letzten Jahren zahlreiche und umfassende Maßnahmen ergriffen
hat. Hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/16328 vom 7. Januar 2020 verwiesen.
In Umsetzung des Koalitionsvertrages plant die Bundesregierung darüber
hinaus weitere Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Insofern wird
Bezug genommen auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4
bis 4b, 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/2306 vom 17. Juni 2022.
16. Wie viele Gruppenvergewaltigungen wurden seit 2015 in
Flüchtlingsunterkünften verübt (bitte nach Jahren, Anzahl und Bundesland
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
Anlage zur Kleinen Abfrage 20/3131
Seite 1 von 9
PKS-Sonderauswertung für den Schlüssel 111700 „Vergewaltigung § 177 Abs. 6, 7, 8
StGB“1 unter Berücksichtigung der in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten
Rahmenbedingungen
Antwort zu den Fragen 4 und 5:
Jahr Fälle
aufgeklärt
TV
Staatsangehörigkeit
Region TV TV
männlich
TV
weiblich
2018 230 Deutschland
418 391 27
2018 263 nichtdeutsche insgesamt
421 405 16
2018 30 Afghanistan
62 61 1
2018 28 Syrien Vorderasien 50 50 0
2018 31 Türkei
48 48 0
2018 11 Rumänien Europa 28 28 0
2018 15 Irak Vorderasien 20 18 2
2018 10 Polen Europa 17 16 1
2018 10 Italien Europa 13 13 0
2018 7 Serbien Europa 13 9 4
2018 7 Griechenland Europa 12 10 2
2018 5 Eritrea Afrika 11 11 0
2018 6 Pakistan
11 11 0
2018 6 Bulgarien Europa 10 10 0
2018 7 Kosovo Europa 10 10 0
2018 5 Somalia Afrika 9 9 0
2018 7 Ungeklärt
8 7 1
2018 3 Bosnien und
Herzegowina
Europa 7 7 0
2018 4 Guinea Afrika 7 7 0
2018 4 Nigeria Afrika 6 6 0
2018 3 Iran Vorderasien 5 5 0
2018 3 Kroatien Europa 5 5 0
2018 5 Tunesien Afrika 5 5 0
2018 3 Albanien Europa 4 4 0
1 Filter: „TV alleinhandelnd J/N“ = N
Anlage zur Kleinen Abfrage 20/3131
Seite 2 von 9
Jahr Fälle
aufgeklärt
TV
Staatsangehörigkeit
Region TV TV
männlich
TV
weiblich
2018 4 Libanon Vorderasien 4 3 1
2018 3 Slowakei Europa 4 4 0
2018 3 Spanien Europa 4 4 0
2018 3 Ägypten Afrika 3 3 0
2018 2 Mazedonien Europa 3 3 0
2018 2 Ungarn Europa 3 3 0
2018 2 Algerien Afrika 2 2 0
2018 1 Äthiopien Afrika 2 2 0
2018 2 Frankreich Europa 2 2 0
2018 2 Gambia Afrika 2 2 0
2018 2 Georgien
2 2 0
2018 1 Großbritannien/Nordirland Europa 2 2 0
2018 1 Kuba
2 1 1
2018 1 Mosambik Afrika 2 2 0
2018 1 Angola Afrika 1 1 0
2018 1 Armenien Vorderasien 1 1 0
2018 1 Barbados
1 1 0
2018 1 Cote d'Ivoire Afrika 1 1 0
2018 1 Dominikanische Republik
1 1 0
2018 1 Gabun Afrika 1 1 0
2018 1 Guinea-Bissau Afrika 1 1 0
2018 1 Kenia Afrika 1 0 1
2018 1 Lettland Europa 1 1 0
2018 2 Libyen Afrika 1 1 0
2018 1 Marokko Afrika 1 1 0
2018 1 Mauretanien Afrika 1 1 0
2018 1 Montenegro Europa 1 1 0
2018 1 Papua-Neuguinea
1 1 0
2018 1 Portugal Europa 1 1 0
2018 1 Russische Föderation
1 1 0
Anlage zur Kleinen Abfrage 20/3131
Seite 3 von 9
Jahr Fälle
aufgeklärt
TV
Staatsangehörigkeit
Region TV TV
männlich
TV
weiblich
2018 1 Saudi-Arabien Vorderasien 1 0 1
2018 1 Sierra Leone Afrika 1 1 0
2018 1 Sri Lanka
1 1 0
2018 1 Sudan (ohne Südsudan) Afrika 1 1 0
2018 1 Tschechische Republik Europa 1 0 1
2018 1 Usbekistan Zentralasien 1 1 0
2018 1 Staatenlos
1 1 0
2019 263 Deutschland
454 429 25
2019 307 nichtdeutsche insgesamt
445 429 16
2019 34 Syrien Vorderasien 57 57 0
2019 31 Afghanistan
53 51 2
2019 34 Türkei
44 43 1
2019 24 Irak Vorderasien 37 36 1
2019 17 Rumänien Europa 28 28 0
2019 11 Bulgarien Europa 21 20 1
2019 13 Serbien Europa 18 18 0
2019 8 Pakistan
14 14 0
2019 11 Iran Vorderasien 13 12 1
2019 12 Kosovo Europa 13 11 2
2019 8 Polen Europa 12 12 0
2019 5 Eritrea Afrika 11 11 0
2019 8 Griechenland Europa 10 8 2
2019 5 Italien Europa 8 7 1
2019 4 Indien
7 7 0
2019 4 Mazedonien Europa 6 6 0
2019 3 Montenegro Europa 6 4 2
2019 3 Somalia Afrika 6 6 0
2019 4 Ukraine Europa 6 5 1
2019 3 Albanien Europa 4 4 0
2019 4 Libanon Vorderasien 4 4 0
Anlage zur Kleinen Abfrage 20/3131
Seite 4 von 9
Jahr Fälle
aufgeklärt
TV
Staatsangehörigkeit
Region TV TV
männlich
TV
weiblich
2019 4 Marokko Afrika 4 4 0
2019 3 Nigeria Afrika 4 4 0
2019 3 Ägypten Afrika 3 3 0
2019 3 Angola Afrika 3 3 0
2019 2 Armenien Vorderasien 3 3 0
2019 2 Gambia Afrika 3 3 0
2019 3 Guinea Afrika 3 3 0
2019 2 Kamerun Afrika 3 3 0
2019 3 Ungeklärt
3 2 1
2019 2 Algerien Afrika 2 2 0
2019 2 Kroatien Europa 2 2 0
2019 2 Libyen Afrika 2 2 0
2019 2 Mali Afrika 2 2 0
2019 2 Niederlande Europa 2 2 0
2019 1 Saudi-Arabien Vorderasien 2 2 0
2019 2 Tunesien Afrika 2 2 0
2019 1 USA
2 2 0
2019 2 Staatenlos
2 2 0
2019 1 Australien
1 1 0
2019 1 Bangladesch
1 1 0
2019 1 Bosnien und
Herzegowina
Europa 1 1 0
2019 1 Dänemark Europa 1 1 0
2019 1 Georgien Vorderasien 1 1 0
2019 1 Ghana Afrika 1 1 0
2019 1 Großbritannien/Nordirland Europa 1 1 0
2019 1 Israel Vorderasien 1 1 0
2019 1 Kanada
1 1 0
2019 1 Kasachstan Zentralasien 1 1 0
2019 1 Kongo, Demokratische
Republik
Afrika 1 1 0
Anlage zur Kleinen Abfrage 20/3131
Seite 5 von 9
Jahr Fälle
aufgeklärt
TV
Staatsangehörigkeit
Region TV TV
männlich
TV
weiblich
2019 1 Kongo, Republik Afrika 1 1 0
2019 1 Lettland Europa 1 1 0
2019 1 Litauen Europa 1 0 1
2019 1 Moldau Europa 1 1 0
2019 1 Österreich Europa 1 1 0
2019 1 Portugal Europa 1 1 0
2019 1 Russische Föderation
1 1 0
2019 1 Sierra Leone Afrika 1 1 0
2019 1 Sudan (ohne Südsudan) Afrika 1 1 0
2020 283 Deutschland
485 462 23
2020 307 nichtdeutsche insgesamt
420 405 15
2020 38 Afghanistan
61 61 0
2020 38 Syrien Vorderasien 57 55 2
2020 30 Türkei
35 33 2
2020 27 Irak Vorderasien 33 32 1
2020 12 Rumänien Europa 27 26 1
2020 12 Bulgarien Europa 20 19 1
2020 10 Polen Europa 14 12 2
2020 7 Pakistan
12 12 0
2020 5 Eritrea Afrika 11 11 0
2020 10 Italien Europa 11 11 0
2020 7 Guinea Afrika 10 10 0
2020 8 Iran Vorderasien 9 8 1
2020 9 Kosovo Europa 9 8 1
2020 6 Serbien Europa 8 7 1
2020 8 Ungeklärt
8 8 0
2020 4 Bosnien und
Herzegowina
Europa 6 6 0
2020 6 Gambia Afrika 6 6 0
2020 2 Brasilien
5 5 0
Anlage zur Kleinen Abfrage 20/3131
Seite 6 von 9
Jahr Fälle
aufgeklärt
TV
Staatsangehörigkeit
Region TV TV
männlich
TV
weiblich
2020 5 Libanon Vorderasien 5 5 0
2020 3 Marokko Afrika 5 4 1
2020 3 Algerien Afrika 4 4 0
2020 3 Ghana Afrika 4 4 0
2020 4 Griechenland Europa 4 4 0
2020 2 Somalia Afrika 4 4 0
2020 3 Nigeria Afrika 3 3 0
2020 3 Russische Föderation
3 3 0
2020 2 Ungarn Europa 3 3 0
2020 2 Albanien Europa 2 2 0
2020 2 Georgien Vorderasien 2 2 0
2020 2 Kenia Afrika 2 2 0
2020 2 Kroatien Europa 2 2 0
2020 1 Luxemburg Europa 2 2 0
2020 2 Montenegro Europa 2 2 0
2020 1 Österreich Europa 2 1 1
2020 3 Portugal Europa 2 2 0
2020 1 Tunesien Afrika 2 2 0
2020 1 USA
2 2 0
2020 1 Ägypten Afrika 1 1 0
2020 1 Angola Afrika 1 1 0
2020 1 Armenien Vorderasien 1 1 0
2020 1 Aserbaidschan Vorderasien 1 1 0
2020 1 Äthiopien Afrika 1 1 0
2020 1 Belgien Europa 1 1 0
2020 1 Benin Afrika 1 1 0
2020 1 Cote d'Ivoire Afrika 1 1 0
2020 1 Frankreich Europa 1 1 0
2020 1 Indien
1 1 0
2020 1 Kanada
1 1 0
Anlage zur Kleinen Abfrage 20/3131
Seite 7 von 9
Jahr Fälle
aufgeklärt
TV
Staatsangehörigkeit
Region TV TV
männlich
TV
weiblich
2020 1 Kolumbien
1 1 0
2020 1 Kongo, Demokratische
Republik
Afrika 1 1 0
2020 1 Nordmazedonien Europa 1 0 1
2020 1 Sierra Leone Afrika 1 1 0
2020 1 Spanien Europa 1 1 0
2020 1 Sudan (ohne Südsudan) Afrika 1 1 0
2020 1 Tadschikistan Zentralasien 1 1 0
2020 1 Thailand
1 1 0
2020 1 Togo Afrika 1 1 0
2020 1 Venezuela
1 1 0
2020 1 Staatenlos
1 1 0
2020 1 Ohne Angabe
1 1 0
2021 281 Deutschland
514 475 39
2021 333 nichtdeutsche insgesamt
456 442 14
2021 38 Afghanistan
59 58 1
2021 38 Syrien Vorderasien 54 53 1
2021 37 Türkei
45 44 1
2021 30 Irak Vorderasien 41 41 0
2021 16 Rumänien Europa 28 26 2
2021 13 Bulgarien Europa 26 24 2
2021 16 Serbien Europa 20 18 2
2021 10 Polen Europa 14 14 0
2021 8 Iran Vorderasien 13 13 0
2021 8 Nigeria Afrika 13 13 0
2021 9 Ungeklärt
11 11 0
2021 9 Albanien Europa 10 10 0
2021 9 Kosovo Europa 10 10 0
2021 7 Bosnien und
Herzegowina
Europa 8 8 0
2021 3 Ungarn Europa 8 8 0
Anlage zur Kleinen Abfrage 20/3131
Seite 8 von 9
Jahr Fälle
aufgeklärt
TV
Staatsangehörigkeit
Region TV TV
männlich
TV
weiblich
2021 6 Italien Europa 7 6 1
2021 5 Ukraine Europa 6 5 1
2021 2 Armenien Vorderasien 5 5 0
2021 3 Eritrea Afrika 5 5 0
2021 4 Kroatien Europa 5 5 0
2021 3 Marokko Afrika 4 4 0
2021 3 Großbritannien/Nordirland Europa 3 3 0
2021 2 Litauen Europa 3 3 0
2021 3 Montenegro Europa 3 3 0
2021 3 Pakistan
3 3 0
2021 2 Somalia Afrika 3 3 0
2021 2 Ägypten Afrika 2 2 0
2021 1 Dominikanische Republik
2 2 0
2021 2 Gambia Afrika 2 2 0
2021 2 Griechenland Europa 2 2 0
2021 2 Kamerun Afrika 2 2 0
2021 1 Kolumbien
2 2 0
2021 2 Niederlande Europa 2 1 1
2021 2 Russische Föderation
2 2 0
2021 1 Sri Lanka
2 2 0
2021 1 Algerien Afrika 1 1 0
2021 1 Angola Afrika 1 1 0
2021 1 Aserbaidschan Vorderasien 1 1 0
2021 1 Äthiopien Afrika 1 1 0
2021 1 Australien
1 1 0
2021 1 Bangladesch
1 1 0
2021 1 China
1 1 0
2021 1 Cote d'Ivoire Afrika 1 1 0
2021 1 Finnland Europa 1 1 0
2021 1 Frankreich Europa 1 1 0
Anlage zur Kleinen Abfrage 20/3131
Seite 9 von 9
Jahr Fälle
aufgeklärt
TV
Staatsangehörigkeit
Region TV TV
männlich
TV
weiblich
2021 1 Gabun Afrika 1 1 0
2021 1 Georgien Vorderasien 1 0 1
2021 1 Ghana Afrika 1 1 0
2021 1 Guinea Afrika 1 1 0
2021 1 Jamaika
1 1 0
2021 1 Jordanien Vorderasien 1 1 0
2021 1 Kasachstan Zentralasien 1 1 0
2021 1 Kenia Afrika 1 1 0
2021 1 Lettland Europa 1 1 0
2021 1 Libanon
1 1 0
2021 1 Libyen Afrika 1 1 0
2021 1 Luxemburg Europa 1 1 0
2021 1 Simbabwe Afrika 1 1 0
2021 1 Slowakei Europa 1 1 0
2021 1 Spanien Europa 1 1 0
2021 1 Sudan (ohne Südsudan) Afrika 1 1 0
2021 1 Togo Afrika 1 1 0
2021 1 USA
1 1 0
2021 1 Venezuela
1 0 1
2021 1 Vietnam
1 1 0
2021 1 Staatenlos
1 1 0
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]