[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/3148 –
Corona-Aufholpaket der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Krise wirkt sich weiterhin auf die Lebensbedingungen von jungen
Menschen aus. Seit März 2020 hat sich deren Alltag geändert. Auch wenn aus
Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aktuell Corona trotz hoher
Infektionszahlen im Alltag weniger präsent zu sein scheint, werden der Herbst und
Winter vielerorts mit Sorge erwartet. Nach Auffassung der Fragestellerinnen
und Fragesteller verblassen Erinnerungen an ein Leben ohne Corona
zusehends.
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und soziale Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben waren in unterschiedlichem Umfang
eingeschränkt, teilweise sind sie es noch immer. Wichtige Einrichtungen und
Angebote, aber auch Schulen waren insbesondere im ersten Corona-Jahr
geschlossen oder nur eingeschränkt in Betrieb. Lernrückstände, Schulabstinenz, die
Zunahme psychischer Belastungen und Erkrankungen oder familiärer
Konflikte bzw. Krisen sind vielfältig dokumentiert (vgl. z. B.
https://www.tagesspiege
l.de/wissen/in-deutsch-und-mathe-ein-jahr-zurueck-erstmals-zeigt-eine-
studiewie-gross-die-corona-lernrueckstaende-wirklich-sind/28472866.html; https://
www.aerzteblatt.de/nachrichten/131672/Corona-und-Psyche-Kinder-und-Juge
ndliche-weiterhin-psychisch-belastet und
https://jugendhilfeportal.de/artikel/st
udie-zum-familienleben-waehrend-der-corona-pandemie-vorgestellt).
Die Folgen der Corona-Krise waren wiederholt Gegenstand von politischen
und öffentlichen Debatten. Im Juni 2021 hat die Kinderkommission des
Deutschen Bundestages einen ersten Bericht über die Auswirkungen der Corona-
Krise auf Kinder, Jugendliche und ihre Familien vorgelegt sowie
umfangreiche Empfehlungen verabschiedet (
https://www.bundestag.de/resource/blob/84
9400/0651a5a6b379e8fe9d3f677e6951d50d/19_11-Stellungnahme-zum-Them
a-Krise-trifft-Gesellschaft-Auswirkungen-der-Corona-Krise-auf-die-Lebensbe
dingungen-junger-Menschen--data.pdf). Eine Reihe von Kleinen Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. widmet sich der Armutsentwicklung von Kindern im
Rahmen der Corona-Krise (Bundestagsdrucksachen 19/27100, 19/31796,
20/1272).
Auch die Bundesregierung sah sich zum Handeln veranlasst und legte im
Frühjahr 2021 das sogenannte Corona-Aufholpaket mit einem Volumen von
2 Mrd. Euro auf, die sich auf zwei Schwerpunkte verteilen: Es soll jeweils
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3303
20. Wahlperiode 05.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 5. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden 1. zum Abbau von
Lernrückständen sowie 2. zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und
Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im
Alltag und in der Schule (vgl. z. B.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/s
uche/programm-aufholen-nach-corona-1897750). Als Ziele des Programms
wurden u. a. definiert, Nachwirkungen zu reduzieren, einer Verfestigung
bestehender Ungleichheiten entgegenzuwirken sowie dass junge Menschen ihre
Bildungsziele erreichen und ihre Persönlichkeit entwickeln können. Die
Angebote sollten schnell bei den Familien ankommen und um dies sicherzustellen
bestehende Strukturen genutzt werden (ebd.).
Mit dieser Kleine Anfrage sollen nun die ersten Ergebnisse und Erfahrungen
insbesondere aus dem zweiten Punkt des Aufholpaketes (Förderung
frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die
Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule) erfragt
werden. Dazu orientieren sich die Fragestellerinnen und Fragesteller an den
einzelnen geförderten Projekten (eine Aufteilung der Mittel aus dem Aufholpaket
und das Ziel der jeweiligen Maßnahmen hat die Bundesregierung
beispielsweise hier vorgenommen:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/178838/798ec
d9014605892b3638f1a866cf30d/aktionsprogramm-aufholen-nach-corona-fue
r-kinder-und-jugendliche-factsheet-data.pdf). Vor dem Hintergrund des
Auslaufens Ende 2022 ist zudem aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
von öffentlichem Interesse, wie die einzelnen Teile des Aufholpaketes von der
Bundesregierung bewertet werden und welche Planungen bzw. Überlegungen
bezüglich des anvisierten Nachfolgeprogramms (vgl.
https://www.bundesregie
rung.de/breg-de/suche/aufholen-nach-corona-2014168) bestehen, dessen
finanzielles Volumen mit 50 Mio. Euro im Haushaltsentwurf verankert ist.
1. Konnte mit der Aufstockung des Bundesprogramms Sprach-Kitas um
100 Mio. Euro das Ziel erreicht werden, weitere 1 000 Kitas in das
Bundesprogramm aufzunehmen und damit jungen Menschen besondere
sprachliche Förderung zumeist in sozialen Brennpunkten zukommen zu
lassen?
a) Wie viele Einrichtungen und Kinder wurden bzw. werden mit den
zusätzlichen 100 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
erreicht (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie und nach welchen Kriterien wurden die Mittel zwischen den
Bundesländern verteilt?
c) Wurden bzw. werden nach aktuellem Stand die komplett
eingeplanten 100 Mio. Euro verausgabt, und wenn nein, wie viele der dafür
bereitgestellten Mittel bleiben übrig, und wie wurde bzw. wird mit
ihnen verfahren?
d) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Teil des Aufholpaketes?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Aus Mitteln des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“ werden nach einem mit den Ländern abgestimmten Verfahren
insgesamt 980 zusätzliche Fachkräfte in 664 Sprach-Kitas im Bundesprogramm
„Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ zusätzlich gefördert.
Damit werden zusätzlich etwa 55 000 Kinder und ihre Familien erreicht.
Entscheidend für die Verteilung der Stellen war der dem Bundesprogramm
zugrunde liegende Schlüssel nach der Zahl der Kinder unter sechs Jahren in den
Ländern. Darüber hinaus wurde berücksichtigt, dass bereits im Programm aktive
Sprach-Kitas, die mehr als 100 Kinder betreuen, eine zweite Fachkraft für ihre
Einrichtung beantragen konnten. Der Anteil dieser Sprach-Kitas sollte pro
Bundesland nicht mehr als 30 Prozent betragen. Die konkrete Verteilung der Stellen
auf die Länder ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Da das
Antragsverfahren mit Ablauf des Jahres 2021 endete, gilt diese Übersicht gleichermaßen für
die Jahre 2021 und 2022.
Bundesland Fachkräfte Sprach-Kitas
Baden-Württemberg 127 86
Bayern 156 108
Berlin 48 30
Brandenburg 30 27
Bremen 11 8
Hamburg 26 13
Hessen 84 50
Mecklenburg-
Vorpommern 19 16
Niedersachsen 90 62
Nordrhein-Westfalen 202 136
Rheinland-Pfalz 37 22
Saarland 19 16
Sachsen 52 33
Sachsen-Anhalt 25 17
Schleswig-Holstein 32 22
Thüringen 22 18
Gesamt 980 664
Alle Sprach-Kitas im Bundesprogramm konnten aus Mitteln des
Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zudem einen
Aufholzuschuss i. H. v. 3 400 Euro im Jahr 2021 und 3 200 Euro im Jahr 2022
für zusätzliche Maßnahmen beantragen, um vor allem diejenigen Kinder, die
während der Kita-Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie keine direkte
Sprachförderung in der Notbetreuung erfahren haben, in ihrer
Sprachentwicklung gezielt zu fördern und wieder in die Kita zu integrieren. Der Zuschuss
konnte nach Bedarf für Lernmaterialien, zusätzliche pädagogische Angebote
oder Kita-Helferinnen und -Helfer eingesetzt werden. Alle Sprach-Kitas hatten
außerdem die Möglichkeit, einen Digitalisierungszuschuss i. H. v. 900 Euro zu
beantragen. Insgesamt wurden im Jahr 2021 7 308 Anträge für das
Zuschusspaket bewilligt.
Insgesamt hat das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel
zur Welt ist“ für die Jahre 2021 und 2022 100 Mio. Euro aus dem
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erhalten. Davon
wurden 96,2 Mio. Euro bewilligt. In der Umsetzung wurde der Mittelansatz für
2021 auf 40 Mio. Euro und für 2022 auf 60 Mio. Euro festgelegt. Von den für
2021 eingeplanten Mitteln wurden 38 Mio. Euro verausgabt.
e) Werden Erfahrungen aus diesem Teil des Aufholpaketes bei der
Entwicklung des Nachfolgeprogramms berücksichtigt, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
2. Konnte mit der Aufstockung der Mittel für die Bundesstiftung Frühe
Hilfen um 50 Mio. Euro das formulierte Ziel erreicht werden, zusätzliche
niedrigschwellige Angebote für belastete Familien mit Kindern, wie z. B.
Sprach- oder Ernährungsbildung, zu erreichen?
a) Wie viele zusätzlichen Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen
wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung geschaffen,
und wie viele Familien wurden bzw. werden damit erreicht (bitte
nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
In der nachstehenden tabellarischen Übersicht sind die entsprechend
bewilligten Mittel des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“ für das Haushaltsjahr 2022 dargestellt.
Dabei werden in den Ländern nach Ermessen der lokalen Bedarfe
unterschiedliche Maßnahmen gefördert. Dazu gehören die Kernangebote der Frühen Hilfen
wie die Netzwerke Frühe Hilfen und die langfristige aufsuchende Begleitung
durch Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegende (FGKiKP), ebenso Angebote an den Schnittstellen der unterschiedlichen
Sozialleistungssysteme (z. B. Eltern-Kind-Treffs, Angebote zu gesunder
Ernährung und Bewegungsförderung), innovative Projekte sowie Fortbildungen und
Qualifizierungen der Fachkräfte.
Haushaltsjahr 2022*
Bundesland Anzahl der Maßnahmen** Mittel aus dem AP
BW 54 3.658.117
BY 188 4.169.419
BE 96 2.072.553
BB 32 714.895
HB 15 445.660
HH 62 919.190 €
HE 187 2.438.059
MV 37 713.742
NI 136 2.730.402
NW 654 7.284.411
RP 132 1.356.028
SL 16 446.853
SN 71 1.653.023
ST 83 968.577
SH 82 1.114.166
TH 70 859.148
Gesamt 1.915 31.544.243
*Im Haushaltsjahr 2022 wurden den Ländern damit 92 Prozent der verfügbaren Mittel aus dem
Aufholpaket bewilligt.
**Unter eine Maßnahme können auch mehrere Angebote fallen.
Ziel der Frühen Hilfen ist es, ein niedrigschwelliges Angebot für belastete
Familien darzustellen. In diesem Sinne sind viele Angebote ohne Anmeldung
spontan nutzbar, sodass aktuell keine konkreten Zahlen über die erreichten
Familien zur Verfügung stehen.
Für das Haushaltsjahr 2021 können derzeit nur die bewilligten Fördersummen
genannt werden (Tabelle s. u.). Aufgrund eines vereinfachten
Antragsverfahrens für das Aufholpaket im Haushaltsjahr 2021 ist eine vollständige Übersicht
der Maßnahmen erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise möglich, die
derzeit von den Ländern erstellt werden. Für das Haushaltsjahr 2022 (s. o.)
wurden die Mittel aus dem Aufholpaket im Rahmen des regulären
Antragsverfahrens beantragt.
Haushaltsjahr 2021*
Bundesland Mittel aus dem AP
BW 1.425.576 €
BY 1.786.894 €
BE 879.102 €
BB 287.526 €
HB 172.286 €
HH 393.983 €
HE 600.640 €
MV 222.676 €
NI 1.249.207 €
NW 3.095.689 €
RP 492.942 €
SL 191.508 €
SN 708.438 €
ST 415.104 €
SH 477.499 €
TH 368.206 €
Gesamt 12.767.276 €
*Im Haushaltsjahr 2021 wurden den Ländern damit 98 Prozent der verfügbaren Mittel aus dem
Aufholpaket bewilligt.
b) Wie und nach welchen Kriterien wurden die Mittel zwischen den
Bundesländern verteilt?
Die Mittel wurden gemäß dem nach der Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe
Hilfen gültigen Verteilschlüssel für die Bundesstiftung Frühe Hilfen verteilt.
c) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Teil des Aufholpaketes?
Mit den zusätzlichen Mitteln für die Bundesstiftung Frühe Hilfen konnten
bestehende und erprobte Angebote der psychosozialen Unterstützung junger
Familien ausgebaut werden. Zudem wurden zusätzlich bundesweit besonders
niedrigschwellige Unterstützungsangebote entwickelt, um Eltern mit kleinen
Kindern zu entlasten und die gesunde Entwicklung der Kinder zu fördern (z. B.
Familienfrühstücke mit Informationen zu gesunder Ernährung oder
gemeinsame Eltern-Kind-Bewegungsangebote mit Anbindung an die Netzwerke der
Frühen Hilfen). Schließlich wurden innovative Maßnahmen mit dem Nationalen
Zentrum Frühe Hilfen entwickelt. Exemplarisch zu nennen sind hier das
Modellprojekt „Frühe Hilfen sind da!“, mit dem junge Familien in belasteten
Lebenslagen im ländlichen bzw. strukturschwachen Raum durch mobile Frühe-
Hilfe-Busse besser erreicht werden sollen (
www.elternsein.info/fruehe-hilfen/fr
uehe-hilfen-sind-da/), sowie neue Wege der Elternansprache, beispielsweise
durch soziale Medien.
Die Mittel aus dem Aufholpaket konnten im Rahmen der Bundesstiftung auch
dank der bestehenden Strukturen und der sehr guten Zusammenarbeit aller
föderaler Ebenen schnell und effektiv eingesetzt werden. Die Rückmeldungen aus
allen Ländern und vielen Kommunen sowie von Fachkräften und Eltern zeigen,
dass die Mittel dringend gebraucht und die zusätzlichen Angebote sehr gut
angenommen wurden.
.
d) Werden Erfahrungen aus diesem Teil des Aufholpaketes bei der
Entwicklung des Nachfolgeprogramms berücksichtigt, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
e) Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Mittel auch
tatsächlich bei den Familien ankommen und nicht anderweitig verausgabt
werden, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
diesbezüglich vor?
Die Länder weisen die Verwendung der Mittel aus der Bundesstiftung Frühe
Hilfen zum einen mit jährlichen Verwendungsnachweisen nach. Diese
umfassen auch den Nachweis über die Mittel aus dem Aufholpaket. Durch die
Geschäftsstelle der Bundesstiftung Frühe Hilfen werden diese Nachweise geprüft
und die zweckmäßige Verwendung sichergestellt. Die kontinuierliche
wissenschaftliche Begleitung der Bundesstiftung Frühe Hilfen ist zudem über das
Nationale Zentrum Frühe Hilfen gesichert.
3. Konnte mit der Aufstockung des Kinder- und Jugendplans um 50 Mio.
Euro das anvisierte Ziel erreicht werden, vermehrt günstige Ferien- und
Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen und Angebote zur
Demokratiebildung bereitzustellen, um Kinder und Jugendliche nach der
Pandemie auf dem Weg in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten?
a) Wie viele zusätzlichen Angebote wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bereitgestellt, und wie viele Kinder und Jugendliche
wurden bzw. werden damit erreicht (wenn möglich, bitte nach
Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Im Jahr 2021 konnten mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln über
4 700 Maßnahmen im Rahmen von Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie
Jugendbegegnungen und Angeboten zur Demokratiebildung mit ca. 165 000
beteiligten jungen Menschen durchgeführt werden. Da die bundeszentralen
Verbände und Fachorganisationen in der Kinder- und Jugendhilfe als
Zuwendungsempfänger eingesetzt wurden, können die Anteile des Aufholpaketes an der
Förderung in einzelnen Ländern aktuell nicht separiert und selbständig
dargestellt werden. Aus dem laufenden Jahr liegen zur Zeit noch keine
abschließenden Daten der Träger vor.
b) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Teil des Aufholpaketes?
Nach den bisher durchgeführten Maßnahmen und den aktuellen Vorbereitungen
und Planungen für noch anstehende Angebote im laufenden Jahr wurden und
werden vielfältige günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie
Jugendbegegnungen und Angebote zur Demokratiebildung ausgestaltet; die Aufstockung
im KJP konnte in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden und wird positiv
bewertet.
c) Werden Erfahrungen aus diesem Teil des Aufholpaketes bei der
Entwicklung des Nachfolgeprogramms berücksichtigt, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
4. Konnte mit den erstmalig bereitgestellten 50 Mio. Euro für die
Erleichterung von Familienferienzeiten das angestrebte Ziel erreichet werden,
durch kleine Einkommen belastete Familien mit einem Zuschuss einen
Aufenthalt in gemeinnützigen Familienferienstätten zu ermöglichen?
a) Wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
Trägern der Einrichtungen für gemeinnützige Familienferienstätten
zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt?
b) Wie viele Familien wurden bzw. werden nach Kenntnis der
Bundesregierung mit diesem Teil des Corona-Aufholpaketes insgesamt
erreicht, und welche Daten liegen der Bundesregierung ggf. zur
Inanspruchnahme dieser Angebote vor der Corona-Krise vor (bitte nach
Bundesländern sowie ab dem Jahr 2015 aufschlüsseln)?
c) Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung alle interessierten
Familien mit einem Ferienaufenthalt versorgt werden, und wenn nein,
warum nicht, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der Anteil abgelehnter Urlaubswilliger?
d) Wie hoch fällt der Zuschuss pro Platz und Familienmitglied in einer
Familienferienstätte aus, und welcher Eigenbeitrag bzw. Eigenanteil
pro Platz und Familienmitglied verbleibt nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den Familien (wenn möglich, bitte differenziert
ausführen und nach Ländern aufschlüsseln)?
e) Wie und nach welchen Kriterien wurden die Mittel zwischen den
Bundesländern verteilt?
f) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Teil des Aufholpaketes?
h) Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Mittel auch
tatsächlich bei den Familien ankommen und nicht anderweitig verausgabt
werden, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
diesbezüglich vor?
Die Fragen 4 bis 4f und 4h werden gemeinsam beantwortet.
Die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten
erleichtern“ ermöglicht berechtigten Familien (Familien mit kleinen und mittleren
Einkommen oder Familien mit einem Elternteil oder einem Kind mit einer
Behinderung ab einem Grad der Behinderung von 50) bis zum 31. Dezember 2022
einen vergünstigten Aufenthalt von bis zu sieben Übernachtungen in für die
Familienerholung geeigneten gemeinnützigen Einrichtungen. Familien zahlen
10 Prozent der regulären Kosten für Unterkunft und Verpflegung an die
Einrichtungen, 90 Prozent übernimmt der Bund. Die Länder sind an der
Umsetzung der Maßnahme nicht beteiligt.
Die 90 Prozent der regulären Übernachtungs- und Verpflegungskosten erhalten
die Familienerholungseinrichtungen als Zuschuss, die Mittel werden nicht an
die Familien ausgezahlt. Die Prüfung, ob die Familien die Voraussetzungen für
eine Inanspruchnahme der „Corona-Auszeit“ erfüllen, erfolgt durch die
Einrichtungen.
Die Anzahl der Familienerholungseinrichtungen, in denen Familien die
„Corona-Auszeit“ buchen können, wurde seit Beginn der Maßnahme
sukzessive erhöht, mittlerweile nehmen 125 Einrichtungen an der Maßnahme teil. Viele
der Einrichtungen haben ihre Kapazitäten (zum Teil mehrmals) aufgestockt
oder planen weitere Plätze zur Verfügung zu stellen, um noch mehr Familien
eine vergünstigte Familienferienzeit ermöglichen zu können.
Zum Anteil interessierter Familien, die gegebenenfalls nicht mit einem
vergünstigten Ferienaufenthalt versorgt werden können, können keine Angaben
gemacht werden. Die Vergabe der Plätze erfolgt nicht zentral, sondern die
teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen entscheiden im Rahmen der bei
ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten und der bewilligten Mittel über die
Vergabe der Plätze. Die Nachfrage nach der „Corona-Auszeit“ ist jedoch
anhaltend groß. Vor allem in den Hauptferienzeiten sind die
Familienerholungseinrichtungen mittlerweile ausgebucht. Ein Rechtsanspruch auf die
Inanspruchnahme besteht nicht.
Nach Angaben der teilnehmenden Einrichtungen im Rahmen eines
regelmäßigen Monitorings haben von Oktober 2021 bis April 2022 etwa 10 000 Familien
von der Maßnahme profitiert. Aktuellere Daten liegen noch nicht vor.
Die „Corona-Auszeit“ wurde auf den Weg gebracht, damit sich Familien mit
kleinen und mittleren Einkommen oder Familien mit einem Elternteil bzw. mit
einem Kind mit Behinderung von den pandemiebedingten Strapazen erholen,
neue Kraft tanken und als Familie gestärkt in den Alltag zurückkehren können.
Die große Nachfrage durch Familien zeigt, dass der Bedarf nach Unterstützung
auch in Form von Erholungsmaßnahmen groß ist und die „Corona-Auszeit“
von den Familien sehr gut angenommen wird. Da die „Corona-Auszeit“ noch
bis Ende 2022 läuft, ist eine finale Bewertung zu diesem Zeitpunkt nicht
möglich.
g) Werden Erfahrungen aus diesem Teil des Aufholpaketes bei der
Entwicklung des Nachfolgeprogramms berücksichtigt, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
5. Konnte mit der Bereitstellung von 70 Mio. Euro durch eine Erhöhung
des Umsatzsteueranteils zu Gunsten der Bundesländer das anvisierte
Ziel, Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern mit Angeboten von
freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von öffentlichen Trägern,
von Jugendherbergen und von nichtkommerziellen Reiseveranstaltern
nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht werden?
a) Wie viele zusätzlichen Angebote wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bereitgestellt, und wie viele Kinder und Jugendliche
wurden bzw. werden damit erreicht (wenn möglich, bitte nach
Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Aufholpakets wurde durch die Bereitstellung der 70 Mio. Euro
für die Länder die Umsetzung des Maßnahmenschwerpunkts „Kinder- und
Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und
Jugendhilfe“ gefördert.
Die Länder haben zum 31. März 2022 einen ersten Zwischenbericht zur
Umsetzung der Maßnahmen und Mittelverwendung vorgelegt. Teilweise konnte die
Umsetzung erst im Jahr 2022 beginnen. Die nachfolgenden Angaben bilden
daher lediglich einen Zwischenstand derjenigen Länder ab, die Kinder- und
Jugendfreizeiten im Zwischenbericht separat ausweisen. Der Abschlussbericht
der Länder wird zum 31. März 2023 erwartet.
Land Maßnahmen Erreichte Kinder und Jugendliche
BW 21 Ohne Angabe
HE 116 2.450
MV 12 589 davon 40 mit individuellen
Beeinträchtigungen
NI 940 Anträge, davon
bisher 557 bewilligt
(Stand: April 2022)
Ohne Angabe
Land Maßnahmen Erreichte Kinder und Jugendliche
RP 3434 73.606 und zusätzlich bei
Ferienbetreuungsmaßnahmen in 2021: 20.614
Schülerinnen und Schüler
SH 16 324
SL Ohne Angabe 3.535 TN (Stand: 28. Februar 2022)
SN Ca. 800 (Schätzung) Ohne Angabe
ST 107 Ca. 3.310
TH 56 748
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung
durch welche Träger?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine konkreten Angaben vor.
c) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Teil des Aufholpaketes?
Eine abschließende Bewertung dieser Teilmaßnahme kann erst erfolgen, wenn
die Länder ihren Abschlussbericht vorlegen. Nach bisherigem Kenntnisstand
der Bundesregierung konnten zahlreiche Angebote für Kinder und Jugendliche
zusätzlich gefördert werden. Die Regelungen aus der Bund-Länder-
Vereinbarung stellten einen zweckgerichteten Einsatz im Sinne des
Aufholpaketes sicher und boten den Ländern zugleich eine hinreichende Flexibilität für
eigene Schwerpunktsetzungen und Verfahren nach Maßgabe ihrer
landeseigenen Situation.
d) Werden Erfahrungen aus diesem Teil des Aufholpaketes bei der
Entwicklung des Nachfolgeprogramms berücksichtigt, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
6. Konnte mit der Aufstockung der Projektförderung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) um 50 Mio. Euro für das
Programm „Kultur macht stark“ des Netzwerkes Schülerlabore das
anvisierte Ziel der Stärkung außerschulischer Angebote erreicht werden?
a) Wie wurden die zusätzlichen Mittel zwischen den Projekten verteilt?
b) Welche Angebote wurden bzw. werden damit konkret gestärkt (bitte
auch nach Bundesländern und der Anzahl der zusätzlich erreichten
Kinder aufschlüsseln)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Teil des Aufholpaketes?
e) Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Mittel auch
tatsächlich bei den jungen Menschen ankommen und nicht anderweitig
verausgabt werden, und welche Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung diesbezüglich vor?
Die Fragen 6 bis 6c und 6e werden gemeinsam beantwortet.
Mit Mitteln aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“ wurden laufende Vorhaben des Bundesprogramms „Kultur macht
stark. Bündnisse für Bildung“ mit 11 Mio. Euro aufgestockt. Zudem wurde ein
eng an das Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
angelehntes Vorhaben mit einem Fördervolumen von 1,8 Mio. Euro neu bewilligt.
Das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ bietet bundesweit
lokale Maßnahmen der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die
sonst wenig Zugang zu diesen Angeboten haben. Mittel aus dem
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurden
denjenigen Programmpartnern durch Aufstockungsbescheide zur Verfügung gestellt,
die zusätzliche Projekte im Rahmen des bestehenden Programms kurzfristig
mobilisieren können. Da die Mittel aus dem Aufholprogramm in das laufende
Bundesprogramm einfließen, können sie nicht einzelnen Projekten zugeordnet
werden. Eine Auflistung dieser Mittel nach Ländern oder erreichten Kindern ist
somit nicht möglich. Durch die Aufstockung des Programms „Kultur macht
stark. Bündnisse für Bildung“ können noch mehr Kinder und Jugendliche mit
Projekten der kulturellen Bildung erreicht werden. Kulturelle Bildung stärkt
Kreativität, Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenzen – auch dies
sind Bildungsaspekte, die in der Pandemie zu kurz gekommen sind. Das
erfolgreiche Programm „Kultur macht stark“ hat durch effektive
Programmanpassungen auch während der Pandemie weiter bundesweit Angebote für Kinder und
Jugendliche vor Ort realisieren können. Die Mittel aus dem Aufholprogramm
können so über die bestehende Programmstruktur sehr kurzfristig und
zielgerichtet in konkrete zusätzliche Maßnahmen fließen. Die Erfahrungen aus der
Programmumsetzung von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
während der Corona-Pandemie sind in die Ausgestaltung der nächsten Förderphase
des Programms von 2023 bis 2027 eingeflossen. Insbesondere ist es künftig
möglich, die Potenziale der Digitalisierung für die kulturelle Bildung in den
Projekten stärker zu nutzen. Ein weiterer Aspekt ist die Stärkung des
Programms im ländlichen Raum durch die Flexibilisierung der Bündnisbildung
durch die Einbindung von überregionalen Bündnispartnern. Die zweckmäßige
Verausgabung der Mittel weisen die Programmpartner in ihren
Verwendungsnachweisen nach. Eine programmbegleitende Evaluation überprüft unter
anderem, ob die Programmziele erreicht wurden. Gemäß dem aktuellen
Zwischenbericht erreicht das Programm die Zielgruppe und stellt eine bundesweite
Verteilung der Angebote sicher.
Darüber hinaus wurden zur Förderung von Schülerlaboren in den Jahren 2021
und 2022 132 Projekte bewilligt. Insgesamt wurden rund 5,84 Mio. Euro
beantragt. Die Universität Würzburg erhält darüber hinaus für die wissenschaftliche
Begleitung rund 1,3 Mio. Euro. Bundesweit haben 124 Schülerlabore und
acht Schülerlabornetzwerke ihr Portfolio erweitert und zusätzliche
außerschulische Bildungsangebote geschaffen, die bundesweit bislang rund 29 000 Kinder
und Jugendliche aller Schularten erreicht haben. Die zweckmäßige
Verausgabung der Mittel und die Zielerreichung weisen die Projekte in ihren
Verwendungsnachweisen nach Ablauf des Förderzeitraumes nach.
d) Werden Erfahrungen aus diesem Teil des Aufholpaketes bei der
Entwicklung des Nachfolgeprogramms berücksichtigt, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
7. Konnte mit der Aufstockung der Mittel bei der Deutsche Stiftung für
Engagement und Ehrenamt das anvisierte Ziel der Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements erreicht werden?
a) Wie wurden die Mittel zwischen Vereinen, Initiativen und
ehrenamtlichen Strukturen nach Kenntnis der Bundesregierung verteilt?
b) Welche Vereine, Initiativen und ehrenamtlichen Strukturen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung konkret gefördert (bitte auch
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Teil des Aufholpaketes?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat für die
Umsetzung der zusätzlichen Mittel im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen
nach Corona für Kinder und Jugendliche“ das Förderprogramm „ZukunftsMUT
– Engagiert vor Ort für Kinder, Jugendliche und Familien“ aufgelegt.
Antragsberechtigt waren gemäß der Richtlinie der Deutschen Stiftung für Engagement
und Ehrenamt für dieses Programm juristische Personen des öffentlichen
Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts und deren
Zusammenschlüsse, die im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung als gemeinnützig
anerkannt sind (
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/wp-co
ntent/uploads/2022/02/Richtlinie_ZukunftsMUT-2021-Satz.pdf). In drei
Antragsrunden konnte die Stiftung insgesamt 1 487 Anträge bewilligen, die sich
nach Ländern sortiert wie folgt verteilen:
Bundesland Anzahl
Baden-Württemberg 108
Bayern 166
Berlin 76
Brandenburg 85
Bremen 7
Hamburg 21
Hessen 119
Mecklenburg-Vorpommern 95
Niedersachsen 150
Nordrhein-Westfalen 234
Rheinland-Pfalz 80
Saarland 33
Sachsen 141
Sachsen-Anhalt 69
Schleswig-Holstein 48
Thüringen 55
Summe 1487
Für eine Bewilligung spielte die Kategorisierung in „Vereine“, „Initiativen“
und andere „ehrenamtliche Strukturen“ keine Rolle, dementsprechend liegen
dazu auch keine Aufschlüsselungen vor. Zielstellung des Corona-Aufholpakets
war es, dass Kinder, Jugendliche und Familien nach der Corona-Pandemie
schnell wieder Versäumtes aufholen und nachholen können. Diesem Ziel wurde
mit dem Förderprogramm ZukunftsMUT der DSEE mithilfe
zivilgesellschaftlicher Strukturen voll und ganz Rechnung getragen.
d) Werden Erfahrungen aus diesem Teil des Aufholpaketes bei der
Entwicklung des Nachfolgeprogramms berücksichtigt, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
e) Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Mittel auch
tatsächlich bei den jungen Menschen ankommen und nicht anderweitig
verausgabt werden, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
diesbezüglich vor?
Die DSEE ist als öffentlich-rechtliche Bundesstiftung eine unmittelbare
Bundeseinrichtung. In dieser Rolle hat sie die Vergabe von Fördermitteln auf Basis
einer eigenen Förderrichtlinie für das Programm ZukunftsMUT entsprechend
den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung selbständig vorgenommen. Im
Zusammenspiel mit Verwendungsnachweisprüfungen ist dadurch sichergestellt,
dass die Mittel tatsächlich der entsprechenden Zielgruppe zugutekommen.
8. Konnte mit der Aufstockung der Mittel bei den
Mehrgenerationenhäusern das anvisierte Ziel, Kinder und Jugendliche über kostenlose und
wertvolle Angebote in den Mehrgenerationenhäusern zu fördern, erreicht
werden?
a) Wie wurden die Mittel zwischen den Mehrgenerationenhäusern
verteilt?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Alle im Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“
geförderten Mehrgenerationenhäuser (MGH) konnten im Rahmen des Projekts
„MGH – gemeinsam & engagiert mit Kindern & Jugendlichen“ für das zweite
Halbjahr 2021 jeweils bis zu 15 000 Euro und für das Förderjahr 2022 jeweils
bis zu 20 000 Euro zusätzliche Förderung in Form eines Aufstockungsantrags
beantragen. Diese sollten zur Umsetzung von zusätzlichen Angeboten für
Kinder, Jugendliche und Familien mit dem Ziel, die durch die Pandemie
entstandenen Entwicklungsrückstände aufzuholen und die sozialen Kompetenzen der
jungen Generation zu stärken, dienen. Hierzu hat das Bundesamt für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) allen MGH die notwendigen
Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt. Das Projekt wurde in einer
Auftaktveranstaltung per Videokonferenz am 15. Juli 2021 allen MGH
vorgestellt, in der ausführlich sowohl über die geplanten Inhalte des Projekts als auch
über das Antragsverfahren informiert wurde.
Die Zuwendungen wurden in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge beim
BAFzA bearbeitet und – soweit möglich – bewilligt, bis die hierfür
bereitstehenden Mittel ausgeschöpft waren.
b) Welche Mehrgenerationenhäuser haben zusätzliche Mittel erhalten
(bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Angaben können der beigefügten Liste im Anhang* entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3303 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
c) Welche zusätzlichen Projekte wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Mehrgenerationenhäusern damit finanziert (bitte auch je
Mehrgenerationenhaus aufschlüsseln)?
Die Corona-Pandemie bedeutet für viele Kinder und Jugendliche und deren
Familien erhebliche Einschränkungen im privaten, sozialen und schulischen
Bereich. Fehlende Begegnung und Gemeinschaft führen zu
Entwicklungsdefiziten, die wieder aufgeholt werden müssen.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, schafft das Projekt „MGH –
gemeinsam & engagiert mit Kindern & Jugendlichen“, aufbauend auf bereits
vorhandene Strukturen wie die Mehrgenerationenhäuser, Unterstützungsangebote.
Ziel des Projektes ist die Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen
pandemiebedingter Einschränkungen für Kinder, Jugendliche und deren Familien.
Schwerpunkte der Unterstützung bilden hierbei Angebote zur Stärkung sozialer
und psychischer Kompetenzen und zum Abbau von Lernrückständen.
Für den Abbau von Lernrückständen führten die MGH unter anderem
Lernpatenschaften und Mentoringprogramme durch, veranstalteten bspw. ein
Englisch-Camp, boten Nachhilfe und Hausaufgabenhilfe, niedrigschwellige
Beratungen und Berufsorientierung an.
Im Bereich der Stärkung psychischer und sozialer Kompetenzen wurden in den
MGH unter anderem sportliche Aktivitäten wie Kickerturniere oder
Schwimmkurse, Freizeit- und Betreuungsangebote wie Zirkusprojekte, Familienfeste,
Waldabenteuer oder Ausflüge in den Tierpark, kreative und kulturelle Angebote
wie Graffitiworkshops, eine Drachenbau-AG, Bastelgruppen oder das Gestalten
einer Zeitung angeboten.
d) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Teil des Aufholpaketes?
Die MGH haben erneut gezeigt, dass sie ad hoc und flexibel auf die Bedarfe
vor Ort reagieren können. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 8 f.
e) Werden Erfahrungen aus diesem Teil des Aufholpaketes bei der
Entwicklung des Nachfolgeprogramms berücksichtigt, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
f) Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Mittel auch
tatsächlich bei den jungen Menschen ankommen und nicht anderweitig
verausgabt werden, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
diesbezüglich vor?
Im Rahmen des jährlichen Monitorings im Bundesprogramm
„Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ werden die von den MGH umgesetzten
Angebote nach Handlungsfeldern und die erreichten Zielgruppen erfasst. Im
Jahr 2021 haben 290 MGH insgesamt 1 732 Angebote im Projekt „MGH –
gemeinsam & engagiert mit Kindern & Jugendlichen“ umgesetzt und damit
bundesweit 24 848 junge Menschen erreicht.
9. Wie viele Kinder und Jugendliche haben den Kinderfreizeitbonus
erhalten, für den 270 Mio. Euro veranschlagt waren (bitte nach Rechtskreisen
und Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen
Anspruchsberechtigte den Bonus nicht erhalten haben (wenn ja, bitte ausführen)?
b) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen der Bonus nicht
wie anvisiert im August 2021 ausgezahlt wurde (wenn ja, bitte nach
Rechtskreisen und Bundesländern sowie, wenn möglich, nach
Gründen aufschlüsseln)?
c) Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten für die Gewährung des
Kinderfreizeitbonus?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien, die im August 2021
Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, Kinderzuschlag oder
Wohngeld bezogen haben, erhielten einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von
einmalig 100 Euro je Kind.
Der Kinderfreizeitbonus wurde grundsätzlich automatisch ausgezahlt. Familien,
die SGB-II-Leistungen bezogen, erhielten den Bonus durch die Jobcenter.
Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe (SGB XII) erhielten ihn
von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Familien, die nur
Wohngeld und keinen Kinderzuschlag bezogen haben, und Familien mit Sozialhilfe
mussten für den Bonus einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.
Im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz –
BVG) wurde der Kinderfreizeitbonus vom zuständigen SER-Träger für den
Monat August 2021 mit dem Bezug der Ergänzenden Hilfe zum
Lebensunterhalt ausgezahlt.
Durch die ursprüngliche Beschränkung des Anspruchs auf den
Kinderfreizeitbonus im SGB II auf die Fälle, in denen die Kinder Sozialgeld oder
Arbeitslosengeld II bezogen, wurden viele Kinder von Alleinerziehenden (aufgrund des
Kindeseinkommens, insbesondere Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss) nicht
erreicht. Kinder, die nur eine oder mehrere Bildungs- und Teilhabeleistungen
erhielten, waren zunächst nicht umfasst.
Diese Fallgestaltungen wurden jedoch in analoger Anwendung des § 71
Absatz 2 SGB II ebenfalls einbezogen, so dass der Kinderfreizeitbonus sodann
auch an Kinder und Jugendliche ausgezahlt wurde, die im Monat August 2021
zwar kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten haben, aber nach dem
SGB II mindestens eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe („Nur-BuT-
Kinder“).
Für den Kinderfreizeitbonus nach dem SGB II liegen der Bundesregierung nur
Daten über die Mittelabflüsse der gemeinsamen Einrichtungen vor. Eine
Aufschlüsselung der Daten der gemeinsamen Einrichtungen für den Bund und die
Länder ist folgender Tabelle zu entnehmen:
Kinderfreizeitbonus 2021 nach dem SGB II, im Bereich gemeinsamer
Einrichtungen
Auszahlungsbetrag und berücksichtigte Kinder
Zahlbeträge in
Euro
Anzahl Kinder
(rechnerisch)
Bund 132.367.800 1.323.678
Baden-Württemberg 10.065.600 100.656
Bayern 11.612.000 116.120
Zahlbeträge in
Euro
Anzahl Kinder
(rechnerisch)
Berlin 15.580.500 155.805
Brandenburg 2.593.600 25.936
Bremen 3.333.300 33.333
Hamburg 5.946.100 59.461
Hessen 6.022.100 60.221
Mecklenburg-Vorpommern 2.635.100 26.351
Niedersachsen 12.987.800 129.878
Nordrhein-Westfalen 36.689.800 366.898
Rheinland-Pfalz 6.249.200 62.492
Saarland 1.909.000 19.090
Sachsen 4.938.100 49.381
Sachsen-Anhalt 3.085.900 30.859
Schleswig-Holstein 5.800.900 58.009
Thüringen 2.918.800 29.188
Tabelle 1: Kinderfreizeitbonus nach dem SGB II
Hochgerechnet auf alle Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind
insgesamt rund 175 Mio. Euro für den Kinderfreizeitbonus im SGB II
abgeflossen.
Gemäß der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurde der
Kinderfreizeitbonus nach § 6d des Bundeskindergeldgesetzes für 757 035 Kinder
(75 703 500 Euro) ausgezahlt. Davon umfasst sind die Kinder im
Kinderzuschlag, im Wohngeld und im SGB XII, die Anspruch auf den Bonus hatten.
Eine Aufschlüsselung der Daten für den Bund und die Länder ist folgender
Tabelle zu entnehmen:
Kinderfreizeitbonus 2021 nach § 6d BKGG
Auszahlungsbetrag und berücksichtigte Kinder insgesamt
Zahlbeträge in Euro
Anzahl
Kinder
Bund 75.703.500,00 757.035
Baden-Württemberg 7.950.800,00 79.508
Bayern 9.078.500,00 90.785
Berlin 2.982.700,00 29.827
Brandenburg 1.824.500,00 18.245
Bremen 817.400,00 8.174
Hamburg 1.507.200,00 15.072
Hessen 6.534.200,00 65.342
Mecklenburg-
Vorpommern 1.414.600,00 14.146
Niedersachsen 8.825.300,00 88.253
Nordrhein-Westfalen 20.152.600,00 201.526
Rheinland-Pfalz 3.497.500,00 34.975
Saarland 784.100,00 7.841
Sachsen 4.146.200,00 41.462
Sachsen-Anhalt 1.782.800,00 17.828
Schleswig-Holstein 2.721.000,00 27.210
Thüringen 1.631.500,00 16.315
nicht zugeordnet 52.600,00 526
Tabelle 2: Kinderfreizeitbonus nach § 6d BKGG; Quelle: Statistik der
Bundesagentur für Arbeit
Für den Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts liegen der
Bundesregierung die gewünschten Daten nicht vor. Die Länder führen das Soziale
Entschädigungsrecht in eigener Zuständigkeit durch.
Für den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes liegen der
Bundesregierung aufgrund der alleinigen Länderzuständigkeit die gewünschten Daten
ebenfalls nicht vor.
10. Wurde das definierte Ziel erreicht, den individuellen Zugang zu Hilfen
zur Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erleichtern?
a) Wie viele Kinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
insgesamt mit den Angeboten der Lernförderung erreicht, und wie viele
davon wurden zusätzlich durch den erleichterten Zugang erreicht
(bitte nach Bundesländern, Rechtskreisen und Monaten seit
Inkrafttreten des erleichterten Zugangs aufschlüsseln)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt diesen
Teil des Aufholpaketes?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Durch das Kitafinanzhilfenänderungsgesetz vom 25. Juni 2021 wird bei der
individuellen außerschulischen Lernförderung von Schülerinnen und Schülern
(Teil des sogenannten Bildungspakets) bis zum Ablauf des Jahres 2023 auf
einen gesonderten Antrag zur Übernahme der Aufwendungen verzichtet. Die
Bundesregierung wird den Erfolg dieses erleichterten Zugangs vor Ende 2023
gemeinsam mit den Ländern auf der Grundlage eines Monitorings bewerten
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/29765).
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichtet über die Anzahl der
Personen im Rechtskreis SGB II mit festgestelltem Leistungsanspruch auf
Leistungen für Bildung und Teilhabe. Für die Leistungsart Lernförderung waren dies
im Jahr 2021 rund 207 000 Personen. Diese und darüber hinaus die
regionalisierten Daten sind dem Produkt zu Bildung und Teilhabe (Zeitreihe
Jahreszahlen) zu entnehmen, abrufbar unter:
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobal
s/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524064&topic_f=but-zr
c) Werden Erfahrungen aus diesem Teil des Aufholpaketes bei der
Entwicklung des Nachfolgeprogramms berücksichtigt, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
11. Wurde mit den bereitgestellten 100 Mio. Euro für die Deutsche Kinder-
und Jugendstiftung das formulierte Ziel erreicht, mehr Angebote für
Kinder und Jugendliche zu ermöglichen?
a) Welche konkreten Angebote wurden bzw. werden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung mit
diesen Mitteln unterstützt, und wie viele Kinder werden damit
insgesamt erreicht (bitte nach Bundesländern, erreichten Kindern und
Angebotsformen aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet.
Ziel des Programms „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ der Deutschen Kinder-
und Jugendstiftung ist es, gemeinsam mit strategischen Partnerinnen und
Partnern und lokalen Akteurinnen und Akteuren bundesweit wirksame Angebote zu
erweitern und zu verstärken, die möglichst viele Kinder und Jugendliche
erreichen.
Mit dem Programm unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
bundesweit Kinder und Jugendliche dabei, Krisensituationen zu bewältigen und
Alltagsstrukturen zurückzugewinnen. Dabei geht es um das Lernen und
Erfahren außerhalb des Unterrichts. Junge Menschen werden in ihrer
Persönlichkeitsbildung unterstützt und gestärkt. Soziales Lernen sowie die Bindungen von
Kindern und Jugendlichen untereinander werden durch außerunterrichtliche
Angebote vor Ort gefördert.
Im Mittelpunkt des Programms „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ steht ein
Zukunftsfonds mit acht unterschiedlichen Förderkategorien (
https://www.auf-lebe
n.org/foerderung/zukunftsfonds/). Bis heute konnten mit dem Zukunftsfonds
6 076 Projekte für insgesamt 281 702 Kinder und Jugendliche aus ganz
Deutschland bewilligt werden. Ursprüngliches Ziel des Programms war es,
bundesweit 150 000 Kinder und Jugendliche zu erreichen. Alle Angaben zu
den erreichten Kindern und Jugendlichen sowie den bewilligten Fördermitteln
basieren auf den Daten der Antragstellung. Die Laufzeit der Projekte endet am
31. August 2022. Erst nach Abschluss der Projekte sowie der Abrechnung lässt
sich eine verbindliche Aussage zu den tatsächlich umgesetzten Projekten und
erreichten Kindern und Jugendlichen treffen.
Auswertung für die Gesamtzielgruppe der unter 27-Jährigen
Beantragte Plätze
für TN aus den
Ländern
IM-
PULS
ALLTAG-
PLUS
KOM-
PAKT
MENTO-
RING FLEX
TRANS-
FER
Gesamt
alle TN
Baden-
Württemberg
7.158 4.846 6.984 328 21.914 2.796 44.027
Bayern 5.866 2.219 6.224 178 9.411 3.227 27.124
Berlin 7.293 1.184 4.685 308 2.047 3.113 18.629
Brandenburg 2.028 878 2.842 34 1.566 279 7.627
Bremen 362 100 651 88 1.217 350 2.769
Hamburg 5.017 693 1.918 158 4.601 540 12.929
Hessen 4.203 1.241 5.474 239 2.599 827 14.584
Mecklenburg-
Vorpommern
2.872 468 2.540 20 3.970 112 9.983
Niedersachsen 2.860 2.008 4.509 108 3.359 754 13.598
Nordrhein-
Westfalen
15.915 3.183 18.562 350 7.930 16.478 62.419
Rheinland-Pfalz 2.679 1.982 2.905 132 1.930 398 10.026
Saarland 4.695 285 2.728 46 1.194 75 9.023
Sachsen 7.063 1.607 3.620 50 2.369 645 15.354
Sachsen-Anhalt 5.886 1.337 1.971 105 1.729 2.487 13.516
Schleswig-Holstein 2.906 543 2.101 87 3.662 792 10.091
Thüringen 1.036 732 1.254 20 420 237 3.698
Hinweis: Bei der TN-Anzahl bei Anträgen, bei denen keine einzelnen Länder,
sondern „bundesweit“ angegeben wurde, wurde eine rechnerische Verteilung
auf die Länder vorgenommen.
Neben der Projektförderung im Zukunftsfonds hat sich die Deutsche Kinder-
und Jugendstiftung in der Umsetzung des Programms zudem auf drei
Themenschwerpunkte fokussiert: Demokratie und Teilhabe, Leben und Lernen in Kita
und Schule, Kompetenzen für die Zukunft.
b) Wie viele Lehramtsstudierende konnten als Mentorinnen und
Mentoren für die Lernförderung oder beim sozialen Lernen nach Kenntnis
der Bundesregierung gewonnen werden und sind im Einsatz (bitte
nach Bundesländern und Art des Mentorinnen- und Mentoreneinsatzes
aufschlüsseln)?
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung hat im Rahmen von „AUF!leben –
Zukunft ist jetzt“ eine Förderkategorie Mentoring konzipiert, bei der es um
soziales Mentoring geht. Dieses wurde rein ehrenamtlich umgesetzt (nicht
monetär). Hier liegt der Schwerpunkt auf außerunterrichtlichen Angeboten. Einige
Träger sozialer Mentoring-/Patenschaftsprogramme arbeiten in ihrem
Projektalltag mit Hochschulen und mit Studierenden zusammen, die nicht zwingend
im Lehramtstudium sein müssen.
c) Welche fachlichen Qualifikationen sind für einen Einsatz als Mentorin
oder Mentor nach Kenntnis der Bundesregierung erforderlich (bitte
detailliert ausführen)?
Die Antwort bezieht sich auf soziales Mentoring in dem Sinne, wie es die
Fördergrundsätze der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung beschreiben (
https://w
ww.auf-leben.org/foerderung/foerdergrundsaetze/). Die Qualitätssicherung
wird im Rahmen von AUF!leben durch vier strategische Umsetzungspartner
aus dem Mentoring sichergestellt. Wichtige Aspekte sind dabei:
• Die engagementbezogene Qualifikation wird sichergestellt durch die
fachliche Begleitung hauptamtlicher Fachkräfte (z. B. Pädagoginnen und
Pädagogen) und orientiert sich an der Ausrichtung der Patenschaften (z. B.
Lesepaten, Ausbildungspaten, Paten zur Freizeitgestaltung etc.).
• Eine Voraussetzung für die Übernahme einer Patenschaft ist die Bereitschaft
der Mentorinnen und Mentoren zur Teilnahme an obligatorischen
Qualifizierungen und Begleitprogrammen (z. B. Erfahrungsaustausch) der
Mentoring-Projektträger. Zu den Fortbildungen/Qualifizierungen gehören
z. B. Themen wie Kommunikations- und Konflikttraining, Lebenswelt der
Jugendlichen, eigenes Kompetenzprofil, interkulturelle Kompetenz, Rechte
und Pflichten von Engagierten.
• Vorausgesetzt wird ebenso ein großes Interesse an der Lebenswelt von
Kindern und Jugendlichen bzw. den Mentees.
Zudem werden beim Einsatz der ehrenamtlichen Mentorinnen und Mentoren
eine Zusage für mindestens 6 Monate sowie die Vorlage eines erweiterten
polizeilichen Führungszeugnisses vorausgesetzt.
d) Welche Aufgaben übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung
konkret die Mentorinnen und Mentoren?
Die Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren orientieren sich an den Bedarfen
der Mentees (Kinder und Jugendliche), die sich z. T. in Übergangs- und
Risikolagen befinden. Die Aufgaben können beispielsweise sein:
• Übergang Schule – Beruf unterstützen
• Lesekompetenz stärken
• Sinnvolle Freizeitbeschäftigung
• Stärkung der Motivation und des Selbstbewusstseins
• Integration und Teilhabe
• Förderung von Selbstwirksamkeit
Über die Förderung des Programms „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ wurden
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Mentoring-Tandems darin
unterstützt, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen
zurückzugewinnen. Dabei wurden ihr prosoziales Verhalten und ihre
Kommunikationsfähigkeit gefördert.
e) Wie viele Mentorinnen und Mentoren konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt gewonnen werden, und wie viele Kinder
werden mit ihnen erreicht (bitte jeweils nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Mit der Förderkategorie Mentoring konnten 2 253 Kinder und Jugendliche
erreicht werden (Zahl auf Basis der Antragstellung). Ein Mentoring-Tandem
besteht immer aus Mentorin bzw. Mentor und Mentee. Es gibt auch Mentorinnen
oder Mentoren, die mehrere Mentees begleiten, eine genaue Anzahl der aktiven
Mentorinnen und Mentoren liegt der Bundesregierung nicht vor.
f) Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. bezüglich
des Einsatzes der Mittel?
g) Wie bewertet die Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt diesen
Teil des Aufholpaketes?
Die Fragen 11f und 11g werden gemeinsam beantwortet.
Das Programm wird von der Zielgruppe sehr gut angenommen. Die Nachfrage
nach Förderung im Zukunftsfonds war sehr groß. Es wurden über 6 000
Projekte für mehr als 280 000 Kinder und Jugendliche bewilligt, was weit über die
ursprüngliche Zielmarke hinausgeht.
h) Werden Erfahrungen aus diesem Teil des Aufholpaketes bei der
Entwicklung des Nachfolgeprogramms berücksichtigt, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
12. Wurde mit den bereitgestellten 220 Mio. Euro für die Freiwilligendienste
und die Schulsozialarbeit das anvisierte Ziel, Schulabgängerinnen und
Schulabgängern eine Chance zur Orientierung zu geben und Angebote
für junge Menschen zu machen, um soziale Benachteiligungen
auszugleichen oder Beeinträchtigungen zu überwinden, erreicht?
a) Wie wurden die 220 Mio. Euro zwischen Bundesfreiwilligendienst,
Freiwilligem sozialen Jahr, Freiwilligem ökologischen Jahr und
Schulsozialarbeit aufgeteilt?
Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu kann noch keine Aussage getroffen werden, da zum Zeitpunkt der
Einreichung der Zwischenberichte (31. März 2022) erst ein Teil der
bereitgestellten bis zu 220 Mio. Euro verausgabt werden konnte. Die Finanzierung
zusätzlicher Plätze im Bundesfreiwilligendienst ist jedoch kein Bestandteil der Bund-
Länder-Vereinbarung und des Aufholpakets im Ganzen. Im Bereich der
Jugendfreiwilligendienste wurden zum Zeitpunkt der Einreichung der
Zwischenberichte in aller Regel zusätzliche FSJ-Plätze finanziert, zusätzliche FÖJ-Plätze
nur in Einzelfällen.
b) Wie viele neue Plätze wurden in den Freiwilligendiensten mit den
zusätzlichen Mitteln geschaffen?
Für die Jugendfreiwilligendienste ergibt sich aus allen Zwischenberichten: Seit
dem Sommer 2021 konnten bis zum Zeitpunkt der Einreichung der
Zwischenberichte (31. März 2022) in 14 Ländern über 1 500 zusätzliche
Freiwilligendienstleistende ihren Einsatz beginnen (in Hamburg wurden keine zusätzlichen
Maßnahmen im Bereich Freiwilligendienste erbracht, Nordrhein-Westfalen
konnte noch keine Anzahl nennen). Für 2022 planen diverse Länder die
Schaffung weiterer Einsatzstellen. Bundesweite Zahlen über die seit dem 1. April
2022 aus Mitteln des Aufholpakets finanzierten Plätze in den
Jugendfreiwilligendiensten werden erst im Rahmen der zum 31. März 2023 vorzulegenden
Abschlussberichte erhoben.
c) Welcher Anteil von den bereitgestellten 220 Mio. Euro wurde durch
eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils zu Gunsten der Bundesländer
nach Kenntnis der Bundesregierung für Freiwilligendienste
aufgebracht (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Veränderung der Umsatzsteueranteile von Bund und Ländern erfolgte in
den Jahren 2021 und 2022 durch Festbeträge im Rahmen der vertikalen
Umsatzsteuerverteilung in einem Umfang von 430 Mio. Euro zulasten des Bundes
(2021) bzw. 860 Mio. Euro zulasten des Bundes (2022). Diese Mittel
verstärkten bzw. verstärken die Haushalte der Länder, denen die Umsetzung der in der
Bund-Länder-Vereinbarung „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“ genannten Maßnahmen im Übrigen oblag bzw. obliegt. Dementsprechend
ist die genaue Mittelverwendung durch die Länder in dem vereinbarten
Abschlussbericht darzustellen.
d) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Teil des Aufholpaketes?
Eine abschließende Bewertung kann erst mit Eingang der Abschlussberichte
erfolgen. Die bereits über 1 500 besetzten zusätzlichen Freiwilligendienstplätze
während des laufenden Freiwilligenjahrgangs 2021/22 sind als sehr erfreulich
zu bewerten.
e) Werden Erfahrungen aus diesem Teil des Aufholpaketes bei der
Entwicklung des Nachfolgeprogramms berücksichtigt, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
f) Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Mittel auch
tatsächlich bei den jungen Menschen ankommen und nicht anderweitig
verausgabt werden, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
diesbezüglich vor?
Beinahe alle Länder finanzieren mit den Mitteln ausschließlich zusätzliche
Plätze in den Jugendfreiwilligendiensten, sodass nur junge Menschen unter
27 Jahren direkt adressiert werden. Durch die Schwerpunktsetzung der
zusätzlichen Einsatzplätze auf Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
profitieren durch die Förderung darüber hinaus explizit zahlreiche weitere
junge Menschen.
13. Welcher Anteil von den bereitgestellten 220 Mio. Euro durch eine
Erhöhung des Umsatzsteueranteils zu Gunsten der Bundesländer wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung für Schulsozialarbeit aufgebracht (bitte
jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter wurden
auf Grundlage dieser Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung
zusätzlich eingestellt, und wie viele Kinder werden damit erreicht (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie nach Ablauf
dieser Förderlinie die neu geschaffenen Stellen für Schulsozialarbeit
weitergeführt werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzung der in der Bund-Länder-Vereinbarung „Aufholen nach Corona
für Kinder und Jugendliche“ genannten Maßnahmen erfolgt durch die Länder
in eigener Verantwortung.
In ihren Zwischenberichten an den Bund erläutern 15 Länder die Unterstützung
von Kindern und Jugendlichen durch zusätzliche Sozialarbeit an Schulen – das
Land Bremen legte seinen Fokus allein auf Unterstützung durch
Freiwilligendienstleistende. Die Endberichte an den Bund sind für den 31. März 2023
vorgesehen.
Die Länder haben sowohl bestehende Landesförderungen aufgestockt als auch
neue Stellen geschaffen. Einige Länder haben zum Zweck der Umsetzung der
in der Bund-Länder-Vereinbarung „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“ genannten Maßnahmen zusätzliche Landesmittel, kommunale
Mittel und Mittel freier Träger aufgewandt und auf diese Weise die ihnen
zufließenden Umsatzsteuermehreinnahmen ergänzt. Die Länder setzten in der
Umsetzung unterschiedliche Schwerpunkte – teilweise richteten sich die Maßnahmen
an alle Schülerinnen und Schüler, teilweise gezielt an junge Menschen, die
individuelle Beeinträchtigungen oder soziale Benachteiligungen aufweisen. Die
Zahl erreichter Schülerinnen und Schüler ist aufgrund fehlender Angaben
einiger Länder nicht belastbar zu schätzen. An vielen Schulen wurde das Angebot
der Schulsozialarbeit durch Aufstockung der Stellen ausgeweitet, um
individuelle Beeinträchtigungen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen
aufzuarbeiten, die in Folge der Corona-Pandemie entstanden sind. Weitergehende
Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
14. Wann wird die Bundesregierung das Nachfolgepaket vorstellen, und
werden für das Nachfolgepaket weitere Ausgaben anfallen, die über die im
Haushaltsentwurf im Einzelplan (EPL) 17 aufgeführten 50 Mio. Euro
hinausgehen, z. B. über Umsatzsteueranteile für die Bundesländer (wenn
ja, bitte ausführen)?
Das im Koalitionsvertrag vorgesehene „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur
und Gesundheit“ wird derzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend konzipiert. Der Haushaltsentwurf sieht 50 Mio. Euro im
Jahr 2023 vor. Ziel des Zukunftspakets ist es, Kinder und Jugendliche
nachhaltig bei Bewegung, Kultur und Gesundheit zu unterstützen. Die Umsetzung soll
2023 beginnen. Die Maßnahmen sollen niedrigschwellig zugänglich sein. Dies
gilt insbesondere in Bezug auf junge Menschen in Risikolagen sowie für
Gruppen, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Pandemie betroffen
waren. Erfahrungen aus dem Corona-Aufholpaket werden hierbei entsprechend
berücksichtigt.
Baden-Württemberg (27)
Stand: 23.08.2022
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
Scherer Kinder- und Familienzentrum/Mehrgenerationenhaus 76532 Baden-Baden Stadt Baden-Baden, Amt für Familien, Soziales und Jugend
Familienzentrum Bammental 69245 Bammental Kinderreich Rhein-Neckar e.V.
Mehrgenerationenhaus Biberach / Stadtteilhaus Gaisental e.V. 88400 Biberach Stadtteilhaus Gaisental e.V.
Mehrgenerationenhaus Buchen 74722 Buchen Stadtverwaltung Buchen
Bürgerhaus Oberschaffnei 89584 Ehingen Stadt Ehingen
Evangelisches Familienzentrum Bernhausen 70794 Filderstadt Evangelische Kirchengemeinde Bernhausen
Mehrgenerationenhaus EBW Freiburg 79114 Freiburg Katholische Kirchengemeinde Freiburg Südwest, Pfarrei St. Andreas
Familien-Zentrum-Freudenstadt e.V./FZF 72250 Freudenstadt Familien-Zentrum-Freudenstadt e.V./FZF
Mehrgenerationenhaus Haslach 77716 Haslach Caritasverband Kinzigtal e.V.
Mehrgenerationenhaus Heidelberg 69126 Heidelberg habito e.V.
Mehrgenerationenhaus im Haus der Gesundheit 89522 Heidenheim an der Brenz Arbeitskreis Haus der Gesundheit e.V.
Brunhilde-Baur-Haus 76149 Karlsruhe Hardtstiftung
Mehrgenerationenhäuser im
Projekt "Gemeinsam & engagiert mit Kindern und Jugendlichen"
Förderjahr 2021
Anlage zu Frage Nr. 8b)
Mehrgenerationenhaus LINDE - Zentrum für Begegnung, Jugend
und Kultur 73230 Kirchheim unter Teck Kreisjugendring Esslingen e.V.
Mehrgenerationenhaus im Verwaltungsverband Langenau 89129 Langenau Verwaltungsverband Langenau
Familienzentrum Hochrhein 79787 Lauchringen Diakonisches Werk des evang. Kirchenbezirks Hochrhein
Mehrgenerationenhaus/ Kinder- und Familienzentrum Ludwigsburg,
Grünbühl-Sonnenberg 71638 Ludwigsburg
Stadtverwaltung Ludwigsburg - Fachbereich
Bürgerschaftliches Engagement, Soziales und Wohnen
Mütter-und Familienzentrum e.V. Mössingen 72116 Mössingen Mütter-und Familienzentrum e.V. Mössingen
JugendBüro und Mehrgenerationenhaus Offenburg 77652 Offenburg Stadt Offenburg, Fachbereich Familien, Schulen und Soziales
Mehrgenerationenhaus Kapuziner Rottweil 78628 Rottweil BruderhausDiakonie Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg
Familienzentrum Schorndorf 73614 Schorndorf Stadt Schorndorf, Fachbereich Familien, Soziales und Bürgerschaftliches Engagement
Begegnungszentrum & Café mittendrin 69198 Schriesheim Evangelische Kirchengemeinde Schriesheim
Mehrgenerationentreff Haus der Bildung 74523 Schwäbisch Hall Stadt Schwäbisch Hall
Mehrgenerationenhaus Bürgerwerkstatt Stutensee e.V. 76297 Stutensee Mehrgenerationenhaus Bürgerwerkstatt Stutensee e.V.
InFoe - interkulturelles Mehrgenerationenhaus 72070 Tübingen InFoe e.V.
MGH Eichbergtreff 89075 Ulm Begegnungsstätte Eichberg e. V.
Mehrgenerationenhaus Rotes Haus 79183 Waldkirch Stadt Waldkirch
Mehrgenerationenhaus Weinheim 69469 Weinheim Integration Central Weinheim e.V.
Bayern (44)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
AWO Mehrgenerationenhaus Altötting 84503 Altötting AWO Kreisverband Altötting e.V.
SonnenZeit FreiwilligenAgentur & MehrGenerationenHaus e.V. 91522 Ansbach SonnenZeit FreiwilligenAgentur & MehrGenerationenHaus e.V.
Mehrgenerationenhaus Binsfeld 97450 Arnstein - Binsfeld Johannesverein Binsfeld e.V.
Mehrgenerationenhaus AWO Treff Bad Rodach 96476 Bad Rodach AWO Kreisverband Coburg
Mütterzentrum Känguruh e. V. - Familientreffpunkt Bamberg 96052 Bamberg Känguruh e.V.
Evang. Familien-Bildungsstätte plus Mehrgenerationenhaus 95444 Bayreuth Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Bayreuth
Mehrgenerationenhaus der AWO Dachau 85221 Dachau AWO Kinder und Jugend gemeinnützige GmbH
MehrGenerationenHaus Eching 85386 Eching Älter werden in Eching e.V.
Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus Forchheim 91301 Forchheim Evang.-Luth. Kirchengemeinde Christuskirche Forchheim
Leben ist Begegnung 82256 Fürstenfeldbruck Ökumenische Nachbarschaftshilfe mit Sozialdienst e.V. Fürstenfeldbruck und Emmering
MGH Mütterzentrum Fürth gem.e.V. 90762 Fürth MGH Mütterzentrum Fürth gem.e.V.
MOSAIK Mehrgenerationenhaus Bachgau 63762 Großostheim MOSAIK Mehrgenerationenhaus Bachgau gGmbH
Mehrgenerationenhaus Haßfurt 97437 Haßfurt Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Haßberge
Mehrgenerationenhaus Hof 95028 Hof Diakonie Hochfranken
Mehrgenerationenhaus Casa Cambio im Wittelsbacher Land 86438 Kissing Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V.
Caritas-Mehrgenerationenhaus St. Elisabeth Kitzingen 97318 Kitzingen Caritas-EinrichtungenWürzburg/Kitzingen gGmbH
Familientreff der Geschwister-Gummi-Stiftung 95326 Kulmbach Geschwister-Gummi-Stiftung
AWO Mehrgenerationenhaus Landsberg 86899 Landsberg am Lech AWO Bezirksverband Obb. e.V.
Mehrgenerationenhaus Langquaid 84085 Langquaid Markt Langquaid
Mehrgenerationenhaus/Treffpunkt Zech 88131 Lindau Mehrgenerationenhaus/Treffpunkt Zech
Mehrgenerationenhaus Mainleus AWO-Bürgerzentrum 95336 Mainleus Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kulmbach
Mehrgenerationenhaus Lebenswert 63773 Markt Goldbach Markt Goldbach
MehrGenerationenHaus Maxhütte-Haidhof 93142 Maxhütte-Haidhof Stadt Maxhütte-Haidhof
MehrGenerationenHaus Memmingen 87700 Memmingen Familiengesundheit 21 e.V.
BRK-Mehrgenerationenhaus 96247 Michelau BRK-Kreisverband Lichtenfels
Mehrgenerationenhaus Mitterteich 95666 Mitterteich AWO Kreisverband Tirschenreuth e.V.
Haus der Begegnung - Mehrgenerationenhaus Mühldorf 84453 Mühldorf Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Mühldorf e.V.
Dschungelpalast 81373 München Feierwerk e.V.
Bürgerverein Ostend e.V. 86633 Neuburg an der Donau Bürgerverein Ostend e.V.
MGH AWOthek Nürnberg Südstadt 90459 Nürnberg AWO Kreisverband Nürnberg
Mehrgenerationenhaus Regensburg 93047 Regensburg Stadt Regensburg, Amt für kommunale Jugendarbeit
AWO Mehrgenerationenhaus Rosenheim 83022 Rosenheim AWO-Kreisverband Rosenheim e.V.
Mehrgenerationenhaus Nürnberger Land 90552 Röthenbach Caritasverband im Landkreis Nürnberger Land e.V.
Mehrgenerationenhaus Schwebheim im Bürgerhaus 97525 Schwebheim Diakonisches Werk Schweinfurt e.V.
Mehrgenerationenhaus Schweinfurt "Treffpunkt Mitte" 97421 Schweinfurt Diakonisches Werk Schweinfurt e.V.
Mehrgenerationenhaus der Nachbarschaftshilfe Taufkirchen e. V. 82024 Taufkirchen Nachbarschaftshilfe Taufkirchen e. V.
Caritas Mehrgenerationenhaus 84416 Taufkirchen Vils Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.
Mehrgenerationenhaus Waldmünchen 93449 Waldmünchen Mehrgenerationenhaus Waldmünchen
Mehrgenerationenhaus Wasserburg am Inn 83512 Wasserburg am Inn Kinderschutzbund Rosenheim e.V
Mehrgenerationenhaus Weidenbach 91746 Weidenbach Markt Weidenbach
Mehrgenerationenhaus Weilheim 82362 Weilheim in Oberbayern Caritasverband f. d. Landkreis Weilheim-Schongau e.V.
Mehrgenerationenhaus Wertingen 86637 Wertingen Arbeiter-Samariter-Bund Dillingen-Donau-Ries e.V.
Mehrgenerationenhaus der Stadt Wunsiedel 95632 Wunsiedel Stadt Wunsiedel
Generationen-Zentrum Matthias Ehrenfried e.V. 97070 Würzburg Generationen-Zentrum Matthias Ehrenfried e.V.
Berlin (11)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
SOS-Kinderdorf Berlin 10551 Berlin SOS-Kinderdorf e. V.
MGH KREATIVHAUS 10179 Berlin FiPP e.V.
Kiezanker 36 Familien- und Nachbarschaftszentrum im
Wrangelkiez 10997 Berlin Pestalozzi-Fröbel-Haus
Mehrgenerationenhaus Berlin-Schöneberg Kiezoase 10781 Berlin Pestalozzi-Fröbel-Haus
Interkulturelles Familienzentrum AVA17 13403 Berlin Albatros gGmbH
MGH Buntes Haus 12627 Berlin Roter Baum Berlin gUG haftungsbeschränkt
Mehrgenerationenhaus Orangerie-Kiezspinne 10365 Berlin Kiezspinne FAS e.V.
Zukunftshaus Wedding 13349 Berlin Paul Gerhardt Stift Soziales gGmbH
KiezKultur Charlottenburg 14057 Berlin KiezKultur Charlottenburg e.V.
RoBertO - Begegnungsstätte im Haus der Generationen 10369 Berlin RBO - Inmitten gemeinnützige GmbH
Haus am Akaziengrund 12681 Berlin pad präventive, altersübergreifende Dienste im sozialen Bereich gGmbH
Brandenburg (21)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
Mehrgenerationenhaus Bestensee 15741 Bestensee Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
Mehrgenerationenhaus Brandenburg an der Havel Die Stube 14774 Brandenburg Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
MGH Cottbus 3048 Cottbus SOS Kinderdorf e.V.
Mehrgenerationenhaus Erkner 15537 Erkner Gesellschaft für Arbeit und Soziales
ASB Mehrgenerationenhaus Falkensee 14612 Falkensee ASB gemeinnützige Gesellschaft für Kindertagesbetreuung und Familienbildung im Havelland
MehrGenerationenHaus MIKADO 15230 Frankfurt/Oder Stiftung SPI Niederlassung Brandenburg Süd-Ost
Mehrgenerationenhaus "Ilse" 1983 Großräschen Arbeitslosenverband Deutschland, LV Brandenburg e.V.
Haus der Familie Guben e.V. 3172 Guben Haus der Familie Guben e.V.
MGH Haus der Generationen Hoppegarten 15366 Hoppegarten Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Oderland-Spree
Mehrgenerationenhaus Königs Wusterhausen 15711 Königs Wusterhausen Diakonisches Werk Lübben gGmbH
MehrGenerationenHaus Lauchhammer 1979 Lauchhammer-Mitte KooperationsAnstiftung e.V.
Mehrgenerationenhaus Bürger- und Kieztreff Luckenwalde 14943 Luckenwalde Diakonisches Werk Teltow-Fläming e.V.
MehrGenerationenHaus Erich Rückert 17279 Lychen Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.V. Verbandsbereich Uckermark
MGH ARCHE-Neuenhagen 15366 Neuenhagen IB Berlin Brandenburg gGmbH
Mehrgenerationenhaus Nuthetal e.V. 14558 Nuthetal Mehrgenerationenhaus Nuthetal e.V.
Treffpunkt Freizeit 14469 Potsdam Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam
MGH Nordlicht Prenzlau 17291 Prenzlau Impuls e.V
MehrGenerationenHaus im Lindenquartier 16303 Schwedt Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.V. Verbandsbereich Uckermark
Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Bergschlösschen 3130 Spremberg Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin
Mehrgenerationenhaus Strausberg 15344 Strausberg Steremat gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH
Mehrgenerationenhaus "Zehdenicker Bienenstock" 16792 Zehdenick Arbeitslosenverband Deutschland ; Landesverband Brandenburg e.V.
Hamburg (3)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
Mehrgenerationenhaus Nachbarschatz e.V. 20357 Hamburg Mehrgenerationenhaus Nachbarschatz e.V.
Mehrgenerationenhaus Hamburg-Altona 22769 Hamburg Trägerinnenverbund FLAKS e.V.
Mehrgenerationenhaus der Ev.-Luth. Kirchengemeinde in Schiffbek
und Öjendorf 22117 Hamburg Ev.-Luth. Kirchengemeinde in Schiffbek und Öjendorf
Hessen (26)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
MGH Bad Nauheim 61231 Bad Nauheim Müfaz - das Mütter- & Familienzentrum e. V.
Caritas Zentrum Franziskushaus Bensheim 64625 Bensheim Caritasverband Darmstadt e.V
Mehrgenerationenhaus RaBe Dreieich 63303 Dreieich Magistrat der Stadt Dreieich
Mehrgenerationenhaus Eschborn 65760 Eschborn Evangelisches Dekanat Kronberg
Ev. Familienbildungsstätte - Mehrgenerationenhaus Werra-
Meissner 37269 Eschwege Ev. Kirchenkreis Werra-Meissner
Mehrgenerationenhaus Felsberg 34587 Felsberg Magistrat der Stadt Felsberg
Billabong Familienzentrum Riedberg e.V. 60438 Frankfurt Billabong Familienzentrum Riedberg e.V.
Nachbarschaftszentrum Ostend 60316 Frankfurt Selbsthilfe- und Nachbarschaftszentrum Ostend e.V.
MGH Frankfurt Gallus 60326 Frankfurt am Main Kinder im Zentrum Gallus e.V.
Mehrgenerationenhaus Wetterau-Friedberg 61169 Friedberg FAB gemeinnützige GmbH für Frauen Arbeit Bildung
Bürgerzentrum Aschenberg 36039 Fulda Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Fulda e. V.
MGH Groß-Zimmern 64846 Groß-Zimmern Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Mehrgenerationenhaus Anton 63584 Gründau Eltern-Kind-Verein Gründau e.V.
Mehrgenerationenhaus Fallbach 63452 Hanau Magistrat der Stadt Hanau
Mehrgenerationenhaus Herborn 35745 Herborn AWO-Kreisverband Lahn-Dill e.V.
Generationenhaus Bahnhof Hümme 34369 Hofgeismar-Hümme Generationenhaus Bahnhof Hümme e.V.
Familienzentrum Homberg / Ohm 35315 Homberg / Ohm Stadt Homberg / Ohm
MüZe - Mütter- und Familienzentrum Karben e.V. 61184 Karben MüZe - Mütter- und Familienzentrum Karben e.V.
Mehrgenerationenhaus Heilhaus Kassel 34127 Kassel Heilhaus Kassel gGmbH
Caritaszentrum / Familienzentrum Kelsterbach 65451 Kelsterbach Caritasverband Offenbach/Main e.V.
Mütterzentrum Langen e.V., ZenJA Zentrum für Jung und Alt 63225 Langen Mütterzentrum Langen e.V.
ASB-Mehrgenerationenhaus Lohfelden 34253 Lohfelden Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Hessen e.V., Regionalverband Kassel-Nordhessen
Evangelische Familien- Bildungsstätte Marburg 35037 Marburg Evangelische Familien-Bildungsstätte Marburg
Mehrgenerationenhaus Oestrich-Winkel 65375 Oestrich-Winkel Magistrat der Stadt Oestrich-Winkel
Mehrgenerationenhaus Georg-von-Villeneuve-Haus 63679 Schotten Stadt Schotten
MGH Wetzlar 35576 Wetzlar Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V.
Mecklenburg-Vorpommern (8)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
KULTURBöRSE Gnoien 17179 Gnoien cultura mobile e.V.
Aktion Sonnenschein M-V e.V. 17491 Greifswald Aktion Sonnenschein M-V e.V.
AWO Familien-, Freizeit- und Lernberatungszentrum 18273 Güstrow AWO Soziale Dienst gGmbH
MGH / multifunktionales Jugend-und Familienzentrum Club am
Südring 19370 Parchim Bürgerkomitee Südstadt e.V.
Mehrgenerationenhaus Rostock Lütten Klein 18107 Rostock IN VIA Rostock e.V.
Mehrgenerationenhaus Schwaan - Campus der Generationen 18258 Schwaan Stadt Schwaan, Der Bürgermeister
Internationaler Bund e.V., IB Nord, Region Westmecklenburg,
Einrichtung Schwerin 19063 Schwerin
Internationaler Bund e.V., IB Nord, Region
Westmecklenburg, Einrichtung Schwerin
Stadtteiltreff Krebsförden 19061 Schwerin Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.
Niedersachsen (34)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
sOfA (Schöner Ort Für Alle) 31191 Algermissen Gemeinde Algermissen
Familienzentrum Aurich - Mehrgenerationenhaus 26605 Aurich Jugend- und Familienzentrum Aurich AöR
Mehrgenerationenhaus Bad Harzburg 38667 Bad Harzburg Diakonie im Braunschweiger Land gemeinnützige GmbH
IGEL e.V. Mehrgenerationenhaus Barnstorf 49406 Barnstorf IGEL e.V. - Interessengemeinschaft gesundes Leben e.V.
Mütterzentrum Braunschweig e.V. 38118 Braunschweig Mütterzentrum Braunschweig e.V.
Mehrgenerationenhaus Burgdorf e.V. 31303 Burgdorf Mehrgenerationenhaus Burgdorf e.V.
MehrGenerationenHaus Celle 29221 Celle Frauenräume in Celle e.V.
Mehrgenerationenhaus Cloppenburg 49661 Cloppenburg Sozialdienst Kath. Frauen
Jufi - Das MehrGenerationenHaus in Duderstadt 37115 Duderstadt Stadt Duderstadt
Senfkorn MGH Emlichheim gGmbH 49824 Emlichheim Senfkorn MGH Emlichheim gGmbH
Mehrgenerationenhaus im Giebel Esens 26427 Esens AWO Kreisverband Wittmund e.V.
Mehrgenerationenhaus im Georgshof 38518 Gifhorn Diakonische Jugend- und Familienhilfe Kästorf GmbH
Mütterzentrum Hameln 31787 Hameln Mütterzentrum Hameln e.V.
Mehrgenerationenhaus Hann. Münden 34346 Hann. Münden Stadt Hann. Münden
AWO-MehrGenerationenHaus Helmstedt 38350 Helmstedt AWO-Kreisverband Helmstedt e. V.
MGH Courage Neu Wulmstorf 21629 Neu Wulmstorf Frauen- und Mütterzentrum Courage Neu Wulmstorf
KESS Familienzentrum der Samtgemeinde Wathlingen e.V. 29366 Nienhagen KESS Familienzentrum der Samtgemeinde Wathlingen e.V.
Mehrgenerationenhaus Norden 26506 Norden Kreisvolkshochschule Norden gGmbH
Mehrgenerationenhaus Nordenham 26919 Nordenham Caritasverband im Kreis Wesermarsch e.V.
KOMM Nachbarschaftszentrum Nordstemmen e.V.
Mehrgenerationenhaus 31171 Nordstemmen KOMM Nachbarschaftszentrum Nordstemmen e. V.
Mehrgenerationenhaus Osterholz 27711 Osterholz-Scharmbeck Familienzentrum Osterholz-Scharmbeck e.V.
Zentrum für Generationen 26871 Papenburg Historisch-Ökologische Bildungsstätte Emsland in Papenburg e.V.
Mehrgenerationenhaus Pattensen 30982 Pattensen Mobile - Verein für Gesundheits- und Familienbildung e. V.
Mehrgenerationenhaus Quakenbrück 49610 Quakenbrück Evangelisches JUgend- und Fürsorgewerk gAG
Mehrgenerationenhaus Worthmanns Hoff 27356 Rotenburg Förderverein Mehrgenerationenhaus Worthmanns Hoff e.V.
SOS-Mütterzentrum Salzgitter - Mehrgenerationenhaus 38259 Salzgitter SOS-Kinderdorf e.V.
Mehrgenerationenhaus VAMV OV Seesen e.V. Seesen 38723 Seesen VAMV OV Seesen e.V. Seesen
MGH Haus der Generationen Stolzenau 31592 Stolzenau Haus der Generationen Stolzenau e.V.
Mehrgenerationenhaus Bürgertreff 27283 Verden / Aller Stadt Verden/Aller
Mehrgenerationenhaus Wedemark 30900 Wedemark Gemeinde Wedemark
MGH Casa Metjendorf 26215 Wiefelstede Gemeinde Wiefelstede
DRK Mehrgenerationenhaus Wildeshausen 27793 Wildeshausen DRK- Kreisverband Oldenburg- Land e.V.
Mehrgenerationenhaus Wilhelmshaven 26382 Wilhelmshaven Ev.-luth. Kirchengemeinde Bant
Mehrgenerationenhaus Wolfsburg 38448 Wolfsburg Stadt Wolfsburg, Abteilung Jugenförderung
Nordrhein-Westfalen (29)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
MGH Aachen 52068 Aachen Helene-Weber-Haus, Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.
Caritasverband Arnsberg Mehrgenerationenhaus Mittendrin 59821 Arnsberg Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
Johanniter-Mehrgenerationenhaus Bad Oeynhausen 32545 Bad Oeynhausen Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Mehrgenerationenhaus Bergisch Gladbach 51465 Bergisch Gladbach Evangelische Kirchengemeinde Bergisch Gladbach
AWO Mehrgenerationenhaus Heisenbergweg 33613 Bielefeld AWO Kreisverband Bielefeld e.V.
Mehrgenerationenhaus Stadtteilzentrum Dahlhausen, IFAK e.V. 44879 Bochum IFAK e.V.
Haus der Familie, Familienbildungsstätte plus
Mehrgenerationenhaus 53175 Bonn Evangelische Thomas-Kirchengemeinde Bad Godesberg
Familienzentrum Leuchtturm Brilon e.V. 59929 Brilon Familienzentrum Leuchtturm Brilon e.V.
Agora Kultur- und Bildungszentrum 44581 Castrop-Rauxel Griechische Gemeinde Castrop-Rauxel e.V.
Familienbildungsstätte Mehrgenerationenhaus Coesfeld 48653 Coesfeld Regionalverbund der kath. Erwachsenen- und Famlienbildung im Kreisdekanat Coesfeld.eV.
Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Dortmund e. V. 44149 Dortmund Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Dortmund e. V.
Sozialdienst kath. Frauen Hörde e.V. OVHörde 44263 Dortmund Sozialdienst kath. Frauen Hörde e.V.
SOS-Mehrgenerationenhaus Hell-Ga 40595 Düsseldorf SOS-Kinderdorf Düsseldorf
Mehrgenerationenhaus Hamm der OutlawgGmbH 59065 Hamm Outlaw gemeinnützige Gesellschaft für Kinder-und Jugendhilfe mbH
MGH Alte Schule Ottelau 32049 Herford DRK Kreisverband Herford-Stadt e.V.
Familienbildungsstätte und Mehrgenerationenhaus Ibbenbüren 49477 Ibbenbüren Regionalverbund der katholischen Erwachsenen- und Familienbildung im Kreisdekanat Steinfurt e.V.
Stadtteilbüro Fritz-Erler-Siedlung 57223 Kreuztal Stadt Kreuztal
Mehrgenerationenhaus "Die Brücke" 32312 Lübbecke Die Diakonie - Diakonisches Werk im Kirchenkreis Lübbecke e.V.
AWO Mehrgenerationenhaus Lüdenscheid 58511 Lüdenscheid Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e. V.
Caritas "Netzwerk Heilteich" 51709 Marienheide Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V.
Mehrgenerationenhaus Am KÖ Mettmann 40822 Mettmann Stadt Mettmann
MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e.V. 48161 Münster MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e.V.
Mehrgenerationenhaus AWO Leo 33098 Paderborn AWO Kreisverband Paderborn e.V.
MGH Rietberg 33397 Rietberg Stadt Rietberg
Mehrgenerationenhaus Kolpingsfamilie Saerbeck 48369 Saerbeck Kolpingsfamilie Saerbeck - Vorsitzender Alfons Bücker
Familienbildungsstätte / Mehrgenerationenhaus Selm 59379 Selm Regionalverbund der katholischen Familien- und Erwachsenenbildung im Kreisdekanat Coesfeld
MGH StädteRegion Aachen Stolberg 52222 Stolberg Helene-Weber-Haus, Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.
Mehrgenerationenhaus/Haus International der Stadt Troisdorf 53840 Troisdorf Stadt Troisdorf
Nachbarschaftsheim Wuppertal 42107 Wuppertal Nachbarschaftsheim Wuppertal
Rheinland-Pfalz (20)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
Mehrgenerationenhaus Alzey 55232 Alzey Diakonie Hessen
Mehrgenerationenhaus Bad Kreuznach 55543 Bad Kreuznach Caritasverband Rhein-Hunrück-Nahe e.V.
Mehrgenerationenhaus Hermeskeil 54411 Hermeskeil Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus, Hermeskeil
MGH Ingelheim 55218 Ingelheim Stadtverwaltung Ingelheim
Mehrgenerationenhaus Kaiserslautern 67659 Kaiserslautern Caritasverband für die Diözese Speyer e.V.
Mehrgenerationenhaus "Gelbe Villa" 57548 Kirchen Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V.
Mehrgenerationenhaus Koblenz 56068 Koblenz Kath. Familienbildungsstätte Koblenz e.V.
Mehrgenerationenhaus Limburgerhof 67117 Limburgerhof Gemeinde Limburgerhof
MehrgenerationenHaus der Diakonie 67063 Ludwigshafen Diakonisches Werk Pfalz
Mehrgenerationenhaus Monsheim 67590 Monsheim Evangelische Kirchengemeinde Monsheim
Mehrgenerationenhaus Neustadt/Wied für die VG Asbach 53577 Neustadt (Wied) Kath. Familienbildungsstätte Neuwied e.V.
Mehrgenerationenhaus Neustadt 67433 Neustadt an der Weinstraße Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Mehrgenerationenhaus Neuwied 56564 Neuwied Kath. Familiebildungsstätte Neuwied e. V.
Mehrgenerationenhaus Cafe-Bistro Zeitlos Otterberg 67697 Otterberg AQA des ASB mbH
CJD Kaiserslautern Mehrgenerationenhaus 66877 Ramstein-Miesenbach CJD Kaiserslautern
Mehrgenerationenhaus Saarburg 54439 Saarburg Lokales Bündnis für Familie e. V.
Mehrgenerationenhaus - Haus der Familie Offener Treff
Weißdornweg 67346 Speyer GEWO Leben gGmbH
Mehrgenerationenhaus Café am Bahnhof 67714 Waldfischbach-Burgalben GHG Pfalzblick im ASB GmbH
Mehrgenerationenhaus Worms 67549 Worms Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V
Mehrgenerationenhaus Wörth 76744 Wörth IB Südwest gGmbH für Bildung und soziale Dienste
Saarland (7)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
SOS-Kinderdorf Saar/ Mehrgenerationenhaus 66663 Merzig SOS-Kinderdorf e.V.
Mehrgenerationenhaus Neunkirchen / Familien- und
Nachbarschaftszentrum 66538 Neunkirchen
Neunkircher gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung
von Familien- und Nachbarschaftshilfe mbH
Kath. Familienbildungsstätte Neunkirchen e.V. 66538 Neunkirchen Kath. Familienbildungsstätte Neunkirchen e.V.
Mehrgenerationenhaus der Gemeinde Nonnweiler 66620 Nonnweiler Gemeinde Nonnweiler
Mehrgenerationenhaus der Stadt Püttlingen 66346 Püttlingen Stadt Püttlingen
MGH Bürgerzentrum Mühlenviertel 66111 Saarbrücken LAG PRO EHRENAMT e.V.
Haus der Diakonie Völklingen 66333 Völklingen Diakonisches Werk an der Saar gGmbH
Sachsen (24)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
Mehrgenerationenhaus Annaberg 9456 Annaberg-Buchholz CJD Sachsen
Mehrgenerationenhaus Aue 8280 Aue-Bad Schlema FV Jugend-, Kultur- und Sozialzentrum Aue e. V.
Mehrgenerationenhaus Bernsdorf 2994 Bernsdorf RAA Sachsen e.V.
Generationentreff Chemnitz 9119 Chemnitz solaris Förderzentrum für Jugend und Umwelt gGmbH Sachsen
MGH Alte Bibo Coswig 1640 Coswig JuCo Soziale Arbeit gGmbH
riesa efau. Kultur Forum Dresden - MGH Dresden-Friedrichstadt 1067 Dresden riesa efau. Kultur Forum Dresden
Arche Eilenburg 4838 Eilenburg Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V.
Regenbogen Familienzentrum e. V. 1705 Freital Regenbogen Familienzentrum e. V.
Mehrgenerationenhaus Görlitz 2827 Görlitz Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH
Mehrgenerationenhaus Kirchberg 8107 Kirchberg Sprach-, Bildungs- und Beratungszentrum e. V.
Haus Steinstraße e.V. 4275 Leipzig Haus Steinstraße e.V.
ASB-Mehrgenerationenhaus Sächsische Schweiz 1844 Neustadt in Sachsen ASB OV Neustadt/Sachsen e. V.
MGH Goldene Sonne 8606 Oelsnitz Volkssolidarität Plauen / Oelsnitz e. V.
Mehrgenerationenhaus FAMIL 1796 Pirna FAMIL e.V.
Mehrgenerationenhaus Plauen 8523 Plauen Spiel-Spaß-Kindertreff e.V. Familienzentrum Plauen
Familienzentrum Radebeul 1445 Radebeul Familieninitiative Radebeul e.V.
MGH Riesa 1591 Riesa Sprungbrett e.V.
Diakonie St.Martin/Mehrgenerationenhaus Rothenburg 2929 Rothenburg Diakonie St.Martin
Mehrgenerationenhaus Kuppelhalle Tharandt 1737 Tharandt Mehrgenerationenhaus Kuppelhalle Tharandt
Mehrgenerationenhaus Wildenfels 8134 Wildenfels Kinderidylle e.V.
Mehrgenerationshaus Zuversicht Wurzen MGH 457 4808 Wurzen Zuversicht e.V.
Hillersche Villa 2763 Zittau Hillersche Villa gGmbH
MGH Zwickau 8058 Zwickau SOS-Kinderdorf e.V.
Mehrgenerationenhaus Zwönitz 8297 Zwönitz Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Kreisverband Erzgebirge
Sachsen-Anhalt (13)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
Stadtteilhaus für Jung und Alt 6406 Bernburg Sankt Johannis GmbH
MGH Burg 39288 Burg Jugendwerk Rolandmühle gGmbH
Bürger-, Bildungs- und Freizeitzentrum 6844 Dessau-Roßlau Stadt Dessau-Roßlau
MGH-hoch-3 38820 Halberstadt AWZ - Bildungs- und Betreuungsservice gGmbH Halberstadt
Mehrgenerationenhaus "Pusteblume" 6122 Halle AWO Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbH
Kinder- und Jugendhaus mit Mehrgenerationenhaus 6638 Karsdorf Gemeinde Karsdorf
Mehrgenerationenhaus Sternschnuppe 6295 Luth.Eisleben DKSB KV MSH e.V.
Mehrgenerationenhaus Magdeburg-Ottersleben 39116 Magdeburg Bildungsnetzwerk Magdeburg gGmbH
Familienhaus im Park - Magdeburg 39106 Magdeburg Familienhaus Magdeburg gGmbH
Rückenwind e.V. Mehrgenerationenhaus Schönebeck 39218 Schönebeck Rückenwind e.V. Schönebeck
Mehrgenerationenhaus Stendal 39576 Stendal Familienzentrum Färberhof gGmbH
Mehrgenerationenhaus Görzig 6369 Südliches Anhalt OT Görzig Stadt Südliches Anhalt
Mehrgenerationenhaus "Harold and Maude" 6886 Wittenberg Theaterjugendclub Chamäleon e.V.
Schleswig-Holstein (8)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
Mehrgenerationenhaus Familienzentrum Oase 23843 Bad Oldesloe OASE - Oldesloer Alternative Soziale Einrichtung e.V
Mehrgenerationenhaus / Haus der Jugend 25541 Brunsbüttel Stadt Brunsbüttel -Der Bürgermeister-
MGH Fuchsberg 25335 Elmshorn Forum Baltikum - Dittchenbühne e. V.
Mehrgenerationenhaus Husum 25813 Husum Diakonisches Werk Husum gGmbH
Mehrgenerationenhaus Jugend- u. Kulturhaus "Die Bude" 25548 Kellinghusen Stadt Kellinghusen
Mehrgenerationenhaus Lübeck-Eichholz 23564 Lübeck Berufsausbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH
Mehrgenerationenhaus Volkshaus 24536 Neumünster Diakonisches Werk Altholstein GmbH
MGH-Förderzentrum Kastanienhof Oldenburg 23758 Oldenburg in Holstein Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.
Thüringen (15)
MGH-Name PLZ Ort Träger-Name
MehrGenerationenHaus Bad Salzungen 36433 Bad Salzungen Sozialwerk des dfb, LV Thüringen e.V.
Mehrgenerationenhaus Erfurt/Moskauer Platz 99091 Erfurt MitMenschen e.V.
Kinder-, Jugend-, Freizeit- und Familienzentrum 7552 Gera Deutscher Kinderschutzbund Stadtverband Gera e. V.
Gothaer Mehrgenerationenhaus des lebensart e.V. 99867 Gotha lebensart e.V.
Mehrgenerationenhaus Meiningen 98617 Meiningen Sozialwerk Meiningen gGmbH
Mehrgenerationenhaus Geschwister-Scholl 99974 Mühlhausen Stadtverwaltung Mühlhausen
Mehrgenerationenhaus Roßleben-Wiehe 6571 Roßleben-Wiehe Kreisjugendring Kyffhaeuserkreis e.V.
MGH Familienzentrum Schmalkalden 98574 Schmalkalden diakoniewert e.V.
ASB Familienzentrum Sömmerda 99610 Sömmerda ASB Kreisverband Sömmerda
Frauen - und Familienbegegnungsstätte "Düne" e.V. 99706 Sondershausen Frauen- und Familienbegegnungsstätte Düne e.V.
Mehrgenerationenhaus Stadtroda 7646 Stadtroda Bildungswerk BLITZ e. V.
MGH Familienzentrum "Die Insel" 98528 Suhl Evangelische Kirchengemeinde Suhl
Haus der Generationen 99880 Waltershausen Ev.-Luth. Kirchenkreis Waltershausen-Ohrdruf
Mehrgenerationenhaus Weimar-West 99427 Weimar Hufeland-Träger-Gesellschaft Weimar mbH
Mehrgenerationenhaus Weimar-Schöndorf 99427 Weimar Hufeland-Träger-Gesellschaft Weimar mbH
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]