[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3184
17. Wahlperiode 05. 10. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2855 –
Aufklärung der in Argentinien während der Zeit der Militärdiktatur von
1976 bis 1983 verschwundenen deutschen Staatsangehörigen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Von 1976 bis 1983 herrschte in Argentinien eine Militärdiktatur unter den
Junta-Chefs Jorge Rafael Videla und Leopoldo Galtieri. Unter den
Militärdiktaturen, die damals das südliche Südamerika beherrschten, zählte die
argentinische Militärdiktatur zu den brutalsten. Menschenrechtsverletzungen fanden
in Argentinien in gravierendem Ausmaß statt. Nach Angaben einer
argentinischen Kommission wurden nachweisbar etwa 2 300 Menschen ermordet und
10 000 verhaftet. Mehr als 30 000 Argentinier verschwanden spurlos. Es ist
davon auszugehen, dass auch sie ermordet wurden. Über 10 000 Opfer sind
bisher nach Angaben der Coordinadora General des Parque de la Memoria
identifiziert, das heißt, ihre Namen und Schicksale sind dokumentiert. Auch
über 100 deutsch- und deutsch-jüdischstämmige Menschen gehören zu den
Opfern und wurden durch die Diktatur verschleppt, gefoltert und ermordet.
Im Oktober 1983 löste die Regierung von Raúl Alfonsín die Militärdiktatur
ab. Die von ihm begonnene politische und juristische Aufarbeitung der
Verbrechen der Militärjunten steht auch heute noch am Anfang. Es ist vor allem
den Müttern und Großmüttern der Plaza de Mayo zu verdanken, dass die
Erinnerung an die Verschwundenen wach gehalten wurde und der Prozess der
Aufarbeitung in Gang gekommen ist.
Zu den Verbrechen der Militärdiktatur gehören auch der Raub und die
Verschleppung von Kindern schwangerer Häftlinge oder verschleppter und
ermordeter Frauen. Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des
argentinischen Parlaments, die Abgeordnete Victoria Donda, selbst Opfer der
Kindesverschleppung, berichtet von mehrheitlich ungelösten Fällen. Unter den
Verschwundenen befinden sich auch deutsche Staatsangehörige und Kinder
jüdischer Migranten aus Deutschland, denen vom faschistischen Deutschland
die deutsche Staatbürgerschaft aberkannt wurde. Der Parque de la Memoria
nennt folgende Namen unter den vermutet 100 Deutschen, die als gesichert
gelten: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. September 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3184 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Prozess gegen General Jorge Rafael Videla wegen der Ermordung von
Elizabeth Käsemann ist die Bundesrepublik Deutschland Nebenklägerin.
Elizabeth Käsemann war als Entwicklungshelferin in Argentinien tätig und
leistete Sozialarbeit in den Armenvierteln von Buenos Aires. Sie wurde 1977
von Angehörigen argentinischer Sicherheitskräfte verhaftet und an einem
geheim gehaltenen Ort versteckt und gefoltert. Nach einigen Wochen gaben die
argentinischen Behörden ihren Tod bekannt, der angeblich bei einem Gefecht
eingetreten war. Die Umstände und die anschließende Untersuchung belegen
jedoch, dass sie durch vier Schüsse in den Rücken hingerichtet wurde.
Angehörige von deutschen Verschwundenen erhoben schwere Vorwürfe gegen die
damalige Bundesregierung. In dem Fall von Elizabeth Käsemann ist
exemplarisch belegt, dass trotz eindringlicher Appelle ihrer Angehörigen, die
deutschen Behörden zu wenig unternahmen, um verschleppten deutschen
Staatsbürgern zu helfen.
In der Zeit der Militärdiktatur hat die Bundesrepublik Deutschland ihre
Beziehungen zur Argentinischen Republik weder reduziert noch hat sie sich
nachhaltig für die Freilassung deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eingesetzt.
Mehrfach wurde der damaligen deutschen sozial-liberalen Regierung unter
Bundeskanzler Helmut Schmidt und Außenminister Hans-Dietrich Genscher
vorgeworfen, dass sie mehr Wert auf gute wirtschaftliche Beziehungen zu
Argentinien gelegt habe und sich nicht darum gekümmert hätte, dass die
insgesamt etwa 100 entführten deutschen und deutschstämmigen Opfer der
argentinischen Militärjunta überlebten.
Die deutsche Industrie hatte darüber hinaus durch Vermittlung und mit
Genehmigung des Auswärtigen Amts von der Militärjunta Aufträge in
Milliardenhöhe erhalten. Die Bundesrepublik Deutschland avancierte in dieser Zeit zum
Waffenlieferanten Nummer 1 für die Diktatur. US-Präsident James Carter
hingegen belegte Argentinien wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen
mit einem Waffenembargo. Mit deutschen Unternehmen wurden Verträge
über zwei Atomkraftwerke, sechs U-Boote, zehn Fregatten, 220 TAM-Panzer,
300 Schützenpanzer und 187 Zwillingskanonen abgeschlossen und der
Diktatur geliefert. Mit diesen Waffen führte Argentinien Krieg gegen den NATO-
Verbündeten Großbritannien.
Auch die damalige Daimler-Benz AG arbeitete eng mit der Militärjunta
zusammen. Während der Militärdiktatur verschwanden fast alle Mitglieder des
damaligen Betriebsrats von Mercedes Benz in Buenos Aires. Die
„Verschwundenen“ wurden nachweislich gefoltert und ermordet, darunter auch
drei Deutschstämmige. Bis zum heutigen Tag hat der Vorstand der heutigen
Daimler AG nichts zur Aufklärung der Vorwürfe unternommen, wonach sich
Name Vorname Geburtsdatum Datum des
Verschwindens
Seiler Julio Rodolfo 24. 06. 1914 20. 12. 1975
Arasenpchk Mariano 06. 04. 1940 14. 07. 1976
Falk Peter 08. 03. 1936 02. 04. 1976
Oppenheimer Alicia Nora 02. 02. 1954 31. 07. 1976
Wettengel Maximo Ricardo 24. 01. 1946 10. 06. 1976
Zieschank Claudio Manfredo 01. 12. 1951 26. 03. 1976
Dürigen Alberto Luis 11. 07. 1913 13. 01. 1977
Käsemann Elizabeth 11. 04. 1941 08. 03. 1977
Wagner Felisa Violeta Maria 01. 09. 1925 12. 06. 1977
Thanhauser Juan Miguel 21. 09. 1955 18. 07. 1978
Berliner Alfredo José 03. 09. 1950 27. 11. 1979
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3184der Konzern in Zusammenarbeit mit der Militärjunta schwerer
Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht habe.
In Deutschland kämpft die Koalition gegen Straflosigkeit seit 1998 gegen
Straflosigkeit und für Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen
Verschwunden in Argentinien, für die Aufklärung der
Menschenrechtsverbrechen, die argentinische Militärs während der Diktatur von 1976 bis 1983 an
Deutschen und Deutschstämmigen begangen haben und dafür, dass die Täter
in Deutschland strafrechtlich belangt werden.
Die Regierungen von Präsident Raúl Alfonsín, die aus dem Kollaps der
Militärregierung hervorging und Präsident Carlos Menem verabschiedeten unter
dem Druck der Streitkräfte Amnestiegesetze, die die Aufklärung des
Schicksals der Betroffenen und eine Bestrafung der Schuldigen verhinderten. Ein
effektives Mittel, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, sind Verfahren vor
ausländischen Gerichten. Sofern Deutsche von Menschenrechtsverletzungen im
Ausland betroffen sind, besteht die Möglichkeit, dies in Deutschland
strafrechtlich zu verfolgen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Unmittelbar nach dem Ende der Militärdiktatur begann in der Argentinischen
Republik eine juristische Aufarbeitung des Unrechts. Sie wurde nach wenigen
Jahren wieder eingestellt, bereits erfolgte Verurteilungen wurden durch
Begnadigungen ausgesetzt. Erst Anfang dieses Jahrhunderts, fast 20 Jahre nach Ende
der Diktatur, wurde in Argentinien die juristische Aufarbeitung wieder
aufgenommen. Zuvor hatten in Europa, vor allem im Königreich Spanien aber auch
in der Bundesrepublik Deutschland, Verfahren zur juristischen Ahndung von
Straftaten in Argentinien während der Militärdiktatur begonnen.
Anknüpfungspunkt war in Deutschland dabei § 7 des Strafgesetzbuchs (StGB), der deutschen
Stellen eine Strafverfolgung von Straftaten im Ausland auch dann ermöglicht,
wenn Täter oder Opfer Deutsche sind. Auslöser waren Strafanzeigen aus der
Zivilgesellschaft, vor allem der „Koalition gegen die Straflosigkeit“.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat in der Folge Ermittlungsverfahren
durchgeführt und in einigen Fällen internationale Haftbefehle gegen
mutmaßliche Täter erwirkt. Im Rahmen der Ermittlungsverfahren hat die
Bundesregierung vielfältige Unterstützung geleistet, etwa durch umfangreiche
konsularische Vernehmungen in der Deutschen Botschaft in Buenos Aires. Die
Bundesregierung stellte schließlich auf Grundlage der internationalen Haftbefehle
Auslieferungsersuchen zur Bestrafung der mutmaßlichen Täter durch deutsche
Gerichte. Das geschah zum damaligen Zeitpunkt noch in der Annahme, dass
Argentinien nicht selbst über das Unrecht richten würde. Die Bundesregierung
wurde in ihrem Handeln von Opfern bzw. deren Angehörigen und
Nichtregierungsorganisationen bestärkt. Die Bundesregierung hat mit ihrem Handeln über
die letzten Jahre hinweg deutlich gemacht, dass ihr die Aufarbeitung der
Militärdiktatur in Argentinien ein wichtiges Anliegen ist. Sie unterstützt daher die
argentinischen Behörden nach Kräften.
1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den während der
Zeit der Militärdiktatur in Argentinien ermordeten oder verschwundenen
deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vor?
Im Rahmen der Konsulartätigkeit haben Vertreter der Deutschen Botschaft in
Buenos Aires Informationen über die ihr von Dritten zugänglich gemachten
Fakten oder selbst eingezogene Erkundigungen gesammelt. Im Archiv des
Auswärtigen Amts befinden sich zahlreiche Akten zu Einzelfällen von deutschen
oder deutschstämmigen Verschwundenen.
Drucksache 17/3184 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Hat die Bundesregierung über die genannten Namen hinaus Kenntnisse
über deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Argentinien
verschwanden oder ermordet worden sind (wenn ja, bitte weitere Angaben zu
den betreffenden Personen machen)?
Nach allgemein zugänglichen Informationsquellen und unter Hinzuziehung der
im Auswärtigen Amt bekannten Informationen geht die Bundesregierung von
circa 100 deutschen oder deutschstämmigen Verschwundenen aus. Die Akten
sind nach den Vorgaben des Bundesarchivgesetzes beim Auswärtigen Amt
einsehbar.
3. Welche Informationen hat die Bundesregierung über deutsche Täter bei der
Ermordung und Verschleppung von Regimegegnern in Argentinien bzw.
über Tatbeteiligungen von Deutschen?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über deutsche Täter bzw. über die
Tatbeteiligung von Deutschen.
4. Hat die Bundesregierung versucht, diesbezügliche Informationen zu
bekommen?
Wenn nicht, warum nicht?
Die Bundesregierung hat eigene Archive daraufhin überprüft, ob Personen, die
Verbrechen während der Militärdiktatur begangen haben sollen, deutsche
Staatsangehörige sind. Es wurden dabei jedoch keine Anhaltspunkte für eine
Tatbeteiligung deutscher Staatsangehöriger gefunden. Für die Ermittlung von
Tatbeteiligungen deutscher Staatsangehöriger liegt die Zuständigkeit bei den
jeweiligen deutschen Staatsanwaltschaften.
5. Welche Initiativen sind bisher ergriffen worden, um eine juristische
Aufarbeitung der Morde zu erreichen?
In welchen Fällen wurde ermittelt, in welchen ist Anklage erhoben
worden, und wo ist die Bundesrepublik Deutschland Nebenklägerin?
Die Bundesregierung unterstützt seit vielen Jahren und in unterschiedlicher
Weise die juristische Aufarbeitung der während der Militärdiktatur in
Argentinien verübten Verbrechen. Die Bundesregierung hat Rechtshilfeersuchen an die
argentinischen Behörden gerichtet und selbst immer wieder Rechts- und
Amtshilfe geleistet. Sie hat ihre Anliegen außerdem in unterschiedlicher Form
regelmäßig bei hochrangigen politischen Begegnungen unterstrichen.
Da die Ermittlung und Strafverfolgung in Deutschland Aufgabe der Länder ist,
kann die Bundesregierung nicht abschließend beantworten, in welchen Fällen
ermittelt wurde. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth seit 1998 in folgenden Fällen verschwundener und ermordeter
Personen ermittelt, bei denen Hinweise auf eine deutsche Staatsangehörigkeit
gegeben waren:
José Pedro Almiron, Alfredo Jose Berliner, Gerardo Coltzau, Bettina Ehrenhaus,
Elisabeth Käsemann, Marlene Kegler-Krug, Frederico Gerardo Lüdden Lehmann,
Adriana Marcus, Leonor Gertrudis Marx, Alicia Oppenheimer, Walter Claudio
Rosenfeld, Rolf Nasin Stawowiok, Jorge Federico Tatter Morinigo, Juan Miguel
Thanhauser, Marcelo Weisz, Max Wettengel, Klaus Zieschank.
Aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ergab sich ein
dringender Tatverdacht des Mordes in mittelbarer Täterschaft an Elisabeth
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3184Käsemann bzw. Klaus Zieschank gegen den früheren Chef der argentinischen
Militärjunta, Jorge Videla, dem früheren Oberbefehlshaber der Marine, Emilio
Massera, dem Chef des 1. Heerescorps der Zone 1, Carlos Guillermo Suarez
Mason sowie dem Kommandeur der Subzone 11, Juan Bautista Sasiain und
dem Lagerchef des Folterzentrums „El Vesubio“, Pedro Alberto Durán Saénz.
Gegen diese Personen ergingen internationale Haftbefehle. Im Rahmen der
Rechtshilfe wurden von der Bundesrepublik Deutschland
Auslieferungsersuchen an die argentinische Justiz gerichtet. Gegen die Ablehnung der
Auslieferungsersuchen wurde der Rechtsweg beschritten. Die Auslieferungsersuchen
haben maßgeblich dazu beigetragen, den politischen Druck auf die
argentinischen Strafverfolgungsbehörden und die Politik aufrechtzuerhalten, um eine
Strafverfolgung der Täter vor Ort zu erwirken.
Die argentinische Justiz hat über die Auslieferungsersuchen wie folgt
entschieden:
Die Auslieferungsersuchen gegen Jorge Videla und Emilio Massera im Fall
Käsemann wurden am 1. Juli 2008 in letzter Instanz durch den Obersten
Gerichtshof Argentiniens aufgrund des Grundsatzes „aut dedere aut iudicare“
abgelehnt, da Argentinien die Taten in einem eigenen Strafverfahren zur Anklage
gebracht hat.
Das Auslieferungsersuchen gegen Jorge Videla im Fall Zieschank wurde
aufgrund des strafrechtlichen Grundsatzes „ne bis in idem“ abgelehnt, da Videla in
einem argentinischen Strafverfahren unmittelbar nach dem Ende der
Militärdiktatur bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Aufgrund eines
späteren Begnadigungsaktes wird die Strafe jedoch nicht vollstreckt. Da der
argentinische Oberste Gerichtshof die Begnadigungen für grundsätzlich
verfassungswidrig erklärt hat, ist offen, ob Jorge Videla zumindest einen Teil der
Strafe noch verbüßen muss.
Über die Auslieferung von Pedro Alberto Durán Saénz im Fall Käsemann
wurde noch nicht abschließend entschieden, das Verfahren befindet sich derzeit
in der zweiten Instanz.
Die Beschuldigten Juan Bautista Sasiain und Carlos Guillermo Suarez Mason
sind verstorben.
Das Auslieferungsverfahren gegen Emilio Massera ruht seit 2005 wegen
anhaltender Demenz des Beschuldigten. Die Demenz wurde zwischenzeitlich von
einem ausländischen Gutachter bestätigt.
Das von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zunächst eingestellte Verfahren
wegen der Tötung von Rolf Nasin Stawowiok wurde Ende 2009 nach der
Identifizierung seiner Leichenteile durch argentinische Gerichtsmediziner wieder
aufgenommen. Im Januar 2010 erging wegen Mordverdachts ein
internationaler Haftbefehl gegen Jorge Videla.
Die Tötung von Elisabeth Käsemann ist Teil des argentinischen Strafverfahrens
gegen Pedro Alberto Durán Saénz und fünf weitere Beschuldigte wegen
Straftaten im geheimen Folterzentrum „El Vesubio“. Die Hauptverhandlung wurde
am 26. Februar 2010 eröffnet. Die Bundesregierung hat in diesem Verfahren
am 10. November 2007 Nebenklage erhoben und damit ihre Bereitschaft
unterstrichen, sich für die Ahndung schwerer Menschenrechtsverbrechen an eigenen
Staatsangehörigen einzusetzen. In den derzeit in Argentinien zur Aufarbeitung
der Militärdiktatur laufenden Verfahren ist die Bundesrepublik Deutschland der
einzige Staat, der Nebenklage erhoben hat.
Drucksache 17/3184 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich Fällen
Verschwundener und Ermordeter in Argentinien vor, deren Eltern als Juden
aus Nazi-Deutschland fliehen mussten?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich unter den Verschwundenen und
Ermordeten auch Nachkommen deutscher Juden befanden, die während der
nationalsozialistischen Diktatur aus Deutschland fliehen mussten. Die
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat in den Fällen von Marcelo Weisz, Alfredo Jose
Berliner, Juan Miguel Thanhauser, Leonor Gertrudis Marx, Walter Claudio
Rosenfeld und Alicia Oppenheimer Ermittlungen geführt. Die
Ermittlungsverfahren wurden mangels deutscher Gerichtszuständigkeit im Jahr 2004
eingestellt.
7. In welcher Weise ist die Bundesregierung tätig geworden, um
diesbezügliche Informationen zu erlangen?
Die Deutsche Botschaft in Buenos Aires steht in engem Kontakt zu den
Angehörigen Verschwundener und Ermordeter, unabhängig vom jeweiligen
familiären oder religiösen Hintergrund der Verschwundenen und Ermordeten oder
davon, ob es sich um deutsche Staatsangehörige oder Deutschstämmige anderer
Nationalität gehandelt hat.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der politischen, moralischen
und juristischen Aufarbeitung der Militärdiktatur in Argentinien?
Die Bundesregierung erkennt an, dass eine umfassende politische, moralische
und juristische Auseinandersetzung mit Unrechtsregimen Zeit braucht. Die
Bundesregierung begrüßt, dass sich Argentinien diesem Prozess stellt und ist
bereit, Argentinien dabei zu unterstützen.
9. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die argentinische
Regierung nachhaltig auf die Notwendigkeit der Aufklärung des Schicksals
von Verschwundenen hinzuweisen?
Die Bundesregierung macht in bilateralen Gesprächen immer wieder deutlich,
dass ihr an der Aufarbeitung der Verbrechen der Militärdiktatur sehr gelegen
ist.
10. Unterstützt die Bundesregierung die argentinische Aufklärungsarbeit und
die Recherchen der Rechtsanwälte der Hinterbliebenen z. B. durch eigene
Aufklärungsarbeit und durch Zugänglichmachung der Archive?
Die Bundesregierung unterstützt die argentinische Aufklärungsarbeit wie auch
die Recherchen der Rechtsanwälte der Hinterbliebenen seit Jahren nach
Kräften.
Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft in Buenos Aires haben
umfangreiche Recherchen durchgeführt, die für die deutschen und argentinischen
Verfahren nützliche Erkenntnisse erbracht haben. Vertreter der Deutschen
Botschaft stehen in engem und regelmäßigem Kontakt zu Opfergruppen,
Hinterbliebenen und deren Rechtsbeiständen, deren Aufklärungsarbeit sie unterstützt.
Anlässlich des 150-jährigen Bestehens der deutsch-argentinischen
Beziehungen hat die Deutsche Botschaft in Buenos Aires im Jahr 2007 eine Publikation
herausgegeben, die die gemeinsamen Beziehungen beleuchtet. Dabei wurden
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3184auch schwierige Themen, wie die Militärdiktatur nicht ausgeklammert, sondern
– im Gegenteil – besonders thematisiert. In der Publikation kommen unter
anderem Ellen Marx, die Mutter einer Verschwundenen, und Osvaldo Bayer, der
während der Militärdiktatur ins Exil gehen musste, zu Wort. Darüber hinaus
widmet sich die Publikation Pastor Dressel, der von Deutschland aus
Hilfestellung für Regimekritiker gab.
Ferner fand 2007 ein von der Botschaft organisiertes Strafrechtssymposium zur
Gegenwart der Kriminalität, der Strafrechtsentwicklung und Strafrechtskritik
statt, an dem neben 60 Experten aus Deutschland und Argentinien auch circa
2 000 Gäste teilnahmen. Eine Podiumsdiskussion des Symposiums widmete
sich dem staatlichen Verschwindenlassen, insbesondere in der argentinischen
Militärdiktatur von 1976 bis 1983. An der Diskussion nahmen u. a. die
deutschen und argentinischen Rechtsanwälte von Hinterbliebenen teil. Die
Ergebnisse des Symposiums wurden anschließend in spanischer Sprache publiziert.
Die Bundesregierung hat den Hinterbliebenen der Verschwundenen und
Ermordeten sowie deren Rechtsanwälten Zugang zu den im Auswärtigen Amt und der
Deutschen Botschaft in Buenos Aires befindlichen Einzelfallakten ihrer
Angehörigen und anderen Akten, die die jeweiligen Einzelfälle betreffen, gewährt,
auch wenn die 30-Jahresfrist des Bundesarchivgesetzes noch nicht abgelaufen
war.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung heute das damalige deutsche Verhalten
der Bundesregierung zur argentinischen Militärdiktatur?
Die Bewertung des Handelns der Bundesregierung vor 30 Jahren ist nicht
Aufgabe der heutigen Bundesregierung. Dies ist Historikern und Politologen
vorbehalten.
12. Gibt es Lageberichte aus Argentinien aus der Zeit von 1976 bis 1983, in
denen auf die Möglichkeit, dass sich deutsche Staatsangehörige unter den
Verschleppten befinden könnten, aufmerksam gemacht worden ist (wenn
dies der Fall war, bitte Datum des Lageberichts und die dort
festgehaltenen Namen nennen)?
Über ihr bekannt gewordene Straftaten zulasten eines Deutschen oder
Deutschstämmigen hat die Deutsche Botschaft an das Auswärtige Amt berichtet. Es gab
auch allgemeine Berichte zur politischen Lage. Es steht der Öffentlichkeit frei,
nach Maßgabe des Bundesarchivgesetzes in die Akten aus den Jahren 1976
bis1979 Einblick zu nehmen.
13. Hat die Bundesrepublik Deutschland in der Zeit der Militärdiktatur ihre
Botschafter aus Argentinien abberufen bzw. den argentinischen
Botschafter in Deutschland einbestellt, zum Beispiel, wenn Angehörige von
Verschleppten sich an die Bundesregierung wandten?
Wenn nicht, welches waren die Gründe, dies nicht zu tun?
Die damalige Bundesregierung hat keinen ihrer Botschafter aus Argentinien
abberufen. Zum restlichen Teil der Frage können keine Angaben gemacht werden.
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Akten aus der Zeit können nach
Maßgabe des Bundesarchivgesetzes eingesehen werden.
Drucksache 17/3184 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. In welcher Art ist die damalige Bundesregierung tätig geworden, um das
Leben der verschleppten Deutschen und der deutschstämmigen Jüdinnen
und Juden zu retten?
Waren die Interventionen nach Meinung der jetzigen Bundesregierung
ausreichend?
Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen.
15. Ist die Bundesregierung insgesamt der Meinung, dass damals zu wenig
zur Rettung verschwundener Deutscher und deutschstämmiger Jüdinnen
und Juden getan wurde?
Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen.
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, Hinterbliebene zu entschädigen, wenn
die damalige Bundesregierung nicht in ausreichendem Maße zur Rettung
Verschwundener tätig wurde?
Ursächlich für das Verschwinden von Menschen in Argentinien war das
Handeln argentinischer Stellen. Es obliegt also zuvörderst den argentinischen
Stellen, Wiedergutmachung zum Beispiel in Form von finanziellen
Entschädigungen zu leisten.
Die Bundesregierung hat im Übrigen derzeit keine Pläne zur Leistung von
Zahlungen an Hinterbliebene von Verschwundenen. Es wurden jedoch im
Einzelfall Hinterbliebene unterstützt.
17. Sind von der Bundesregierung alle Archive, die die deutsch-argentinische
Geschichte betreffen, öffentlich zugänglich gemacht worden?
Deutsche Archive sind nach Maßgabe des Bundesarchivgesetzes zugänglich.
18. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Aufarbeitung der Geschichte der
deutsch-argentinischen Beziehungen zu veranlassen?
Die Deutsche Botschaft in Buenos Aires hat anlässlich des 150-jährigen
Bestehens der deutsch-argentinischen Beziehungen im Jahr 2007 eine Publikation
über die deutsch-argentinischen Beziehungen veröffentlicht, in dem auch das
Thema der Militärdiktatur aufgegriffen wird (vgl.
www.buenos-aires.diplo.de).
Eine wissenschaftlich historische Aufarbeitung der Geschichte der
deutschargentinischen Beziehungen durch die Bundesregierung ist nicht vorgesehen.
Dies ist Historikern und Politologen vorbehalten.
19. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit von
deutschen Firmen mit den argentinischen Militärdiktaturen?
Deutsche Unternehmen waren auch während der Zeit der Militärdiktatur in
Argentinien aktiv. Genaue Auskünfte über Umfang und Inhalt der
wirtschaftliche Tätigkeiten können nur die Unternehmen selbst erteilen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/318420. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zusammenarbeit deutscher
Unternehmen mit der argentinischen Militärdiktatur, die direkt oder
indirekt zur Verhaftung und zum Verschwinden von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern führte?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass gegenüber dem Unternehmen
Mercedes-Benz der Vorwurf erhoben wurde, am Verschwinden von
Betriebsratsmitgliedern beteiligt gewesen zu sein. Diese Vorwürfe wurden von einer
Kommission unter Leitung des deutschen Juristen Prof. Dr. Christian Tomuschat
untersucht, die die Vorwürfe nicht erhärten konnte.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der PDS vom 18. Juni 2002 (Bundestagsdrucksache 14/9378)
verwiesen.
21. Setzt sich die Bundesregierung für die Aufarbeitung der Geschichte
deutscher Unternehmen in Argentinien zur Zeit der Militärdiktaturen ein und
unterstützt diese Aufarbeitung?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, sich für die Aufarbeitung der
Geschichte deutscher Unternehmen einzusetzen.
22. Welche Beiträge hat die Bundesregierung zur Errichtung des Parks der
Erinnerung geleistet bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, den Park der
Erinnerung zu unterstützen?
Wenn nicht, warum nicht?
Die Bundesregierung hat bisher den Park der Erinnerung in Buenos Aires nicht
finanziell unterstützt. Die Betreiber des Parks der Erinnerung haben bisher
nicht um finanzielle Hilfe gebeten.
Die Bundesregierung hat in diesem Jahr die Herausgabe einer Biographie über
die Mutter eines deutschstämmigen Verschwundenen („Ruth – Zwischen
Auschwitz und Olymp“) gefördert und beteiligt sich an der Finanzierung einer
Broschüre zum Gedenken an verschwundene Europäer.
Auf dem Gelände der Deutschen Botschaft in Buenos Aires befindet sich eine
Gedenktafel zur Erinnerung an die Opfer der Militärdiktatur.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]