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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

"Der Notfallplan Gas" und Einzelfallentscheidungen bei einer Gas-Mangellage

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

13.09.2022

Aktualisiert

11.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/321531.08.2022

„Der Notfallplan Gas“ und Einzelfallentscheidungen bei einer Gas-Mangellage

der Abgeordneten Jan Korte, Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesnetzagentur will mit „Der Notfallplan Gas“ (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/Insight/Texte/BNetzA/Blog10_BNetzA_Notfallplan_Gas.html) auf eine mögliche Gas-Mangellage reagieren. Darin heißt es: „Alle Entscheidungen während der Mangellage sind Einzelfall-Entscheidungen, weil die tatsächlich bestehende Lage eine individuelle sein wird. Daher bereitet die Bundesnetzagentur keine abstrakten Abschalte-Reihenfolgen vor. Der wiederholt vorgetragene Wunsch hiernach ist aus Gründen der Planungssicherheit für die potentiell betroffenen Akteure natürlich sehr nachvollziehbar. Gleichwohl ist der Entscheidungsprozess derart komplex, dass eine abstrakte Regelung ihm nicht gerecht wird. Sie ist auch nicht geeignet, tragfähige Lösungen im Vorfeld herbeizuführen. Ausschlaggebend für die Entscheidungen sind jeweils die Belange und die Bedeutung der betroffenen Akteure. Auch die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse werden Teil einer Gesamtabwägung sein.“

Nachdem der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck öffentlich Überlegungen angestellt hat, die EU-weite Priorisierung von Verbrauchern und kritischer Infrastruktur vor der Industrie bei der Zuteilung von Gas zu überdenken, befürchten Verbände, dass es zu möglichen Einschränkungen für Privathaushalte kommen könnte und reagieren darauf mit Kritik: „Es geht um elementare Bedürfnisse wie eine warme Mahlzeit, warmes Wasser oder ein warmes Zimmer, und nicht um Luxusgüter, auf die sich leicht verzichten lässt“, erklärte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Verena Bentele gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Und weiter: „Gerade Familien mit kleinen Kindern, Menschen mit einer Behinderung sowie ältere, chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen sind auf eine sichere Versorgung mit Gas angewiesen.“ Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch kritisierte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ den Bundeswirtschaftsminister und erklärte: „Habeck verunsichert mit seiner Gas-Priorisierungsdebatte gerade pflegebedürftige und kranke Menschen daheim, in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.“ (zitiert nach: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/netzagentur-gaspreise-verdreifachung-101.html). Dies macht aus Sicht der Fragesteller deutlich, dass die Frage von Gas-Priorisierungen keine rein technische, sondern eine politische ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die politischen Leitlinien der Bundesregierung aussehen und wie diese entsprechend umgesetzt werden sollen.

Laut Auskunft der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des Abgeordneten Jan Korte vom 11. Juli 2022 sollen jeweils zwölf bis 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesnetzagentur in einem 24/7-Schichtbetrieb die Einzelfallprüfungen durchführen (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/2779). Dies erscheint den Fragestellern nicht allzu viel, wenn man bedenkt, dass über jede einzelne Institution entschieden werden soll. Wichtiger aber noch war die Information, dass aktuell noch überhaupt keine Einzelfallentscheidungen getroffen werden könnten, weil die „im Aufbau befindliche IT-Infrastruktur, Metriken, Datenerhebung und Kommunikationsprozesse“ noch gar nicht fertiggestellt sind (ebd.). Daraus schließen die Fragesteller, dass bei einer möglichen, baldigen Mangellage noch gar kein Gas abgestellt werden kann, wenn man die Einzelfallprüfung will, oder es muss eben doch – entgegen etlicher Beteuerungen der Bundesregierung – pauschal Gas ohne Einzelfallprüfung abgestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Bis wann rechnet die Bundesregierung ggf. mit dem Eintreten einer Gas-Mangellage in Deutschland, und wie lange könnte nach Prognosen der Bundesregierung eine solche dauern (bitte entsprechend nach optimistischster, mittlerer und negativster Prognose darstellen)?

2

Wird sich die Bundesregierung an die EU-weite Priorisierung von Verbrauchern und kritischer Infrastruktur vor der Industrie bei der Zuteilung von Gas im Fall einer Gas-Mangellage halten, und wenn nein, warum nicht?

3

Hat die Bundesregierung rechtliche Spielräume, um Priorisierungen anders zu setzen als die EU, und wenn ja, welche?

4

Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Regelungsvorschlag zuleiten, damit das Parlament die Frage der Priorisierung allgemeingültig klären kann, und wenn ja, wann wird dies geschehen, und wenn nein, warum nicht?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Sozialverbänden gegenüber möglichen Einschränkungen für Privathaushalte und den Überlegungen von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, die EU-weite Priorisierung von Verbrauchern und kritischer Infrastruktur vor der Industrie bei der Zuteilung von Gas zu überdenken?

6

Wie lauten die politischen Leitlinien der Bundesregierung, in denen eine Einzelfallprüfung bei einer Gas-Mangellage stattfinden soll?

Gibt es politische Vorgaben bezüglich Heizungen in Schulen und Kitas, Jugend- und Altenbegegnungsstätten, Sport- und Schwimmhallen, Seniorenheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, sozialen Orten etc., und wenn ja, wie sehen diese aus (bitte je Art der Einrichtung tabellarisch aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht?

7

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen sektor- oder branchenspezifische Ausnahmeregelungen von Einzelfallentscheidungen, z. B. für den Sozial- und Bildungsbereich, und wie könnten beispielsweise technische Lösungen zu ihrer Umsetzung aussehen?

8

Aus welchen Gründen bestehen Bundesregierung und Bundesnetzagentur auf generelle Einzelfallprüfungen?

9

Mit wie vielen Einzelfallprüfungen rechnet die Bundesregierung insgesamt?

10

Wann werden die im Aufbau befindliche IT-Infrastruktur, Metriken, Datenerhebung und Kommunikationsprozesse einsatzbereit sein?

11

Wurden und werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesnetzagentur für die Einzelfallprüfung geschult, und wenn ja, wie viele insgesamt, und bis wann soll diese Schulung der zuständigen Krisenstabsmitglieder abgeschlossen sein?

12

Ist die Annahme der Fragesteller korrekt, dass nach den Plänen der Bundesregierung bei einem Rund-um-die-Uhr-Schichtbetrieb von jeweils zwölf bis 15 Krisenstabsmitgliedern insgesamt maximal 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesnetzagentur täglich Einzelfallprüfungen durchführen werden?

13

Ab welchem Zeitpunkt könnte frühestens mit den Einzelfallprüfungen begonnen werden?

14

Werden kommunale Unternehmen und Stadtwerke, die als Grundversorger die wesentlichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beliefern und in der Regel einen Überblick haben sollten, wo es sich überhaupt lohnt, nach Einsparpotential in den Regionen zu suchen, selbst von derartigen Einzelfallprüfungen betroffen sein (beispielsweise Abfallbetriebe) und zur Expertise herangezogen werden, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

15

Was soll alles in den Einzelfallprüfungen von den Krisenstabsmitgliedern auf welcher Grundlage geprüft werden?

a) Wurde hierfür bereits ein konkreter Prozess ausgearbeitet?

Wenn ja, auf welcher Grundlage, und wie sieht dieser aus?

b) Welche qualitativen und quantitativen Daten benötigt die Bundesnetzagentur seitens der Betroffenen für ihre Entscheidung?

c) Wie und mit welcher Frist wird die Bundesnetzagentur die benötigten Daten einholen?

d) Mit welchem Aufwand (technischer Aufwand, benötigtes Fachwissen, Sprachkenntnisse etc.) müssen die Betroffenen bei der Datenerhebung rechnen?

e) Wie wird bei der Datenerhebung sichergestellt, dass kein Akteur benachteiligt wird?

f) Wie kann sichergestellt werden, dass die vorgetragenen Belange seitens der Betroffenen objektiv in die Entscheidung einfließen?

g) Nach welchen Kriterien, Prozessen und nach welcher Gewichtung fließen jeweils die Belange, die Bedeutung der Akteure sowie technische Voraussetzungen in die Abwägung ein?

16

Mit welcher Prüfungs- und Bearbeitungszeit rechnet die Bundesregierung für eine Einzelfallprüfung im Durchschnitt?

17

Welche rechtlichen Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten haben Betroffene gegen die Entscheidungen der Bundesnetzagentur, und hätten diese ggf. aufschiebende Wirkung?

18

Mit welchem Bearbeitungszeitraum rechnet die Bundesregierung für alle Einzelfallprüfungen und ggf. rechtlichen Widerspruchsverfahren im Falle einer Gas-Mangellage insgesamt?

Berlin, den 15. August 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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