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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Das Projekt "Gegneranalyse" im Lichte der internationalen Beziehungen

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

26.09.2022

Aktualisiert

13.10.2022

BT20/338612.09.2022

Das Projekt "Gegneranalyse" im Lichte der internationalen Beziehungen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Matthias W. Birkwald, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE. Das Projekt „Gegneranalyse“ im Lichte der internationalen Beziehungen Das Zentrum Liberale Moderne (LibMod) wirft dem reichweitenstarken Medienportal „Nachdenkseiten“ (www.nachdenkseiten.de) sinngemäß vor, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu rechtfertigen bzw. die Verurteilung der russischen Politik dadurch zu relativieren, dass ihr auch Verurteilungen von Angriffskriegen anderer Staaten folgen (https://gegneranalyse.de/). Als Beleg hierfür wird unter anderem ein Artikel von Oskar Lafontaine angeführt, der auch auf die Vorgeschichte des Krieges und von ihm bemängelte Versäumnisse der westlichen Politik im Vorfeld des Krieges eingeht (https://www.nachdenkse iten.de/?p=81205). Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten eine Verurteilung sämtlicher Angriffskriege für notwendig. Eine Abqualifizierung von Meinungen, die auch von westlichen Staaten unternommene Angriffskriege verurteilen, halten sie für unzulässig. Das LibMod führt gegenwärtig ein Projekt mit dem Titel „Gegneranalyse“ durch, das im Rahmen des Programms „Demokratie leben“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert wird (www.gegneranal yse.de). Das Ziel des Projektes besteht dem LibMod zufolge darin, in Form einer Auseinandersetzung mit sogenannten Alternativ- bzw. Gegenmedien „die selbsterklärten Gegner der liberalen Demokratie zu analysieren“ (https://gegner analyse.de/ueber-uns/). Zu diesen werden von dem Projekt „Gegneranalyse“ auch die „Nachdenkseiten“ gezählt, denen im Rahmen einer Fallstudie vorgeworfen wird, „als Scharnier für verschwörungstheoretisches Denken“ zu fungieren und sich bei einzelnen Themen „bewusst in eine fundamentaloppositionelle Querfront“ einzureihen (https://gegneranalyse.de/fallstudie-1-nachdenkseiten/#sub5). Sie seien ein „Träger von Ideologie, Scharnier für Verschwörungstheorien und Agenda- Setzer der radikalen Systemopposition“. Die „Nachdenkseiten“ selbst sehen sich durch diese Wertung „diffamiert“ und werten das Projekt als „medienpolitischen Skandal“ (https://www.nachdenkseiten.de/?p=85379). Die Sprachwissenschaftlerin Sabine Schiffer kommt in einer Auseinandersetzung mit dieser Fallstudie zum Schluss, sie stelle eher „einen Meinungsbeitrag als eine Studie“ dar: „Es geht nicht an, dass man eine Indiziensammlung von Verschwörungsmythen aufbauscht zu einem ‚wissenschaftlichen Beweis‘, obwohl der Indiziensammler ähnlich arbeitet, wie es der inkriminierten Website vorgeworfen wird“, so Schiffer, die dem Autor der Studie sinngemäß vorwirft, seine Erwartungshaltung nicht wissenschaftlich zu reflektieren und eine „als Wissenschaft getarnte Delegitimierung unliebsamer Medienakteure“ vorzunehmen (https://m edien-meinungen.de/2022/06/die-willkommene-botschaft/). Deutscher Bundestag Drucksache 20/3386 20. Wahlperiode 12.09.2022 Die „Nachdenkseiten“ werden im Schnitt von gut 200 000 Leserinnen und Lesern täglich aufgerufen und haben auf Facebook über 100 000 Follower. Sie sind laut Selbstverständnis als „kritische Website“ eine „Anlaufstelle“ für alle, „die sich über gesellschaftliche, ökonomische und politische Probleme unserer Zeit noch eigene Gedanken machen“, sowie ein Angebot „für jene, die in den meinungsprägenden Medien kein ausreichend kritisches Meinungspotential mehr erkennen“. Das Medienportal will nach eigenen Angaben „hinter die interessengebundenen Kampagnen der öffentlichen Meinungsbeeinflussung leuchten und systematisch betriebene Manipulationen aufdecken“ sowie „die Qualität der öffentlichen Meinungsbildung und damit auch die Qualität der politischen Entscheidungen fördern“. Mit ihrem journalistischen Angebot will die Redaktion „die Lebens-, Abhängigkeits- und Einkommensverhältnisse der überwiegenden Zahl der Menschen wieder mehr ins öffentliche Bewusstsein rücken und damit den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität wieder mehr Geltung verschaffen“. Mit ihren Beiträgen zur politischen Meinungs- und Willensbildung wollen die „Nachdenkseiten“ nach eigener Aussage schließlich zeigen, „dass Kriege in aller Regel zur Lösung von Konflikten nicht geeignet sind und dass der schnelle Griff zur militärischen Intervention zur gefährlichen Eskalation von Gewalt und Gegengewalt führt“. Die „Nachdenkseiten“ „werben für das friedliche Zusammenleben der Völker und den fairen Ausgleich zwischen armen und reichen Ländern“. Die Redaktion betont ausdrücklich: „Wir wollen nicht Recht haben, aber wir wollen auf diesen Seiten zum eigenen Nachdenken anregen und Mut zu abweichenden Meinungen machen. Wir sind überzeugt davon, dass eine breitere und kritischere öffentliche Debatte auch zu besseren politischen Entscheidungen führen kann.“ (https://ww w.nachdenkseiten.de/?page_id=4) Neben „Analysen der Redaktion“ zum Zeitgeschehen bieten die „Nachdenkseiten“ sechsmal wöchentlich „Hinweise des Tages“ mit Links zu von ihnen als interessant gewerteten Publikationen anderer Medien inklusive kritischer Anmerkungen der Autoren der „Nachdenkseiten“ sowie zweimal wöchentlich Hinweise auf von den „Nachdenkseiten“ als interessant gewertete Videos. Viele der werktäglich veröffentlichten Hinweise und auch viele andere Tipps und Texte verdanken die „Nachdenkseiten“ ihren Leserinnen und Lesern, wie die Redaktion ausdrücklich betont. Diese kommen regelmäßig in Leserbriefsammlungen zu Wort. Das Informationsangebot der „Nachdenkseiten“ ist kostenlos und werbefrei. Das Medienportal wird ausschließlich durch Kleinspenden finanziert (https://www.nachdenkseiten.de/?p=48676). In vielen Städten und Regionen kommen Leserinnen und Leser der „Nachdenkseiten“ zudem zum Gedankenaustausch und zur politischen Meinungsbildung in Gesprächskreisen zusammen (https://www.nachdenkseiten.de/?page_id=3921). Das Zentrum Liberale Moderne wurde 2017 gegründet von der Grünen- Politikerin Marieluise Beck, bis 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages, von 2002 bis 2005 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie ihrem Ehemann Ralf Fücks, ebenfalls Grünen-Politiker und von 2001 bis 2017 Vorstand der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung. Das Zentrum setzt sich laut Wikipedia „für die Westbindung Deutschlands sowie die transatlantischen Beziehungen zwischen Europa und Nordamerika“ ein. Und: „Es tritt für ein entschiedenes Auftreten gegenüber der russischen Regierung unter Wladimir Putin ein und versteht den Kreml als Gegenspieler des Westens“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Zentrum_ Liberale_Moderne). Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten es für fragwürdig und auch für rechtlich problematisch, dass mit Bundesmitteln ein Projekt gefördert wird, das die Einordnung der „Nachdenkseiten“ in den Bereich „alternativer Medien“ belegen will; die Projektbeschreibung von „Demokratie leben“ beschreibt „alternative Medien“ als Medien, die „auf eine Delegitimierung der demokratischen Institutionen abzielen“ (https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/pr ojekte-finden-1/projektdetails/gegen-medien-paralleloeffentlichkeit-und-radikal isierungsmaschine-zur-delegitimierung-der-repraesentativen-demokratie-614). Die alternativen Medien, heißt es in einer „Feldanalyse“ des LibMod, griffen Debatten und Kritikmotive auf, „radikalisieren sie und wenden sie gegen demokratische Institutionen und Politik“ (https://gegneranalyse.de/feldanalyse-gegen medien-als-radikalisierungsmaschine/). Diese Art der Darstellung ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller geeignet, den Eindruck zu erwecken, die „Nachdenkseiten“ seien ein verfassungsfeindliches Medium. Problematisch ist dabei nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht, dass das LibMod eine solche Einschätzung vornimmt, sondern dass es hierfür Bundesmittel erhält. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 (1 BvR 1072/01) aufgezeigt, dass die staatliche Klassifizierung eines Presseorgans als verfassungsfeindlich einen staatlichen Eingriff in die Pressefreiheit darstellt, die einer Rechtfertigung bedarf. Es genüge hierfür nicht alleine, sich auf einzelne Artikel zu stützen. Sinngemäß könnten einzelne Meinungen, die je für sich als verfassungsfeindlich angesehen werden könnten, nicht in allen Fällen dem inkriminierten Medium zugerechnet werden. Von der Pressefreiheit sei „auch die Entscheidung erfasst, ein Forum nur für ein bestimmtes politisches Spektrum bieten zu wollen, dort aber den Autoren große Freiräume zu gewähren und sich in der Folge nicht mit allen einzelnen Veröffentlichungen zu identifizieren“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs200505 24_1bvr107201.html). Den Fragestellerinnen und Fragestellern ist bewusst, dass das LibMod nicht identisch mit dem Verfassungsschutz ist, aber die Förderung der Studie ist ihrer Auffassung nach geeignet, die Grundsätze der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung insofern zu umgehen, als eine staatliche Behörde die öffentliche Abqualifizierung eines kritischen Mediums nicht selbst vornimmt, sondern ein Dritter; dieser Dritte jedoch von staatlicher Seite gefördert wird. Die Fragestellerinnen und Fragesteller erkennen in der Methodik des LibMod ein ähnliches Vorgehen, wie das LibMod es den „Nachdenkseiten“ vorwirft (wie Halbwahrheiten, Unterstellungen, Generalisierungen usw.). Eine regelrechte Verzerrung sehen die Fragestellerinnen und Fragesteller beispielsweise in der Behauptung des LibMod, ein Text, der bereits in der Überschrift fordert, Putin gehöre „wie ehemalige US-Präsidenten vor den Internationalen Strafgerichtshof“, und der nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine klare Verurteilung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf die Ukraine vornimmt, entpuppe sich „bei näherem Hinsehen“ als Relativierung (https://geg neranalyse.de/fallstudie-1-nachdenkseiten/). In dem Text, auf den hier Bezug genommen wird, wird neben Russland auch insbesondere den USA vorgeworfen, in der Vergangenheit Völkerrechtsbrüche begangen zu haben (https://www. nachdenkseiten.de/?p=81623). Die Kritik des Autors der Einzelfallstudie an den „Nachdenkseiten“ bezieht sich nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragsteller im Endergebnis darauf, dass das Medium aus Sicht des Autors einseitig eine „fundamentaloppositionelle“ Meinungen verbreite, ohne dass jedoch nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller der Nachweis einer vermeintlichen Demokratiefeindlichkeit gelingt. Als Meinung des Autors wäre dies für die Fragestellerinnen und Fragesteller nicht weiter relevant, aber wenn diese Meinung mit Steuermitteln verbreitet wird, bietet es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller Anlass zu Fragen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie genau lautete die Ausschreibung, auf die sich das Zentrum Liberale Moderne für das Projekt mit dem Kurztitel „Gegneranalyse“ beworben hat?  2. Wurde der Begriff „Gegneranalyse“ als Kurztitel des Projektes zwischen LibMod und den Förderern abgestimmt, und wenn nein, hat die Bundesregierung sich eine Position dazu erarbeitet, ob dieser Begriff das Anliegen des Projektes korrekt wiedergibt, und wenn ja, welche?  3. Was war Inhalt der Projektbeschreibung des LibMod sowie des Bewilligungsbescheides? Wurden darin die Begriffe „Gegenmedien“, „Gegenöffentlichkeit“, „Alternativmedien“, „Systemopposition“, „fundamentale Opposition“ verwendet und definiert? Welche Problembeschreibung, welche Arbeitsschritte, Vorgehensweise, Methodik, welches Ziel, welche Indikatoren für die Zielerreichung werden darin ggf. genannt?  4. Ist in der Projektbeschreibung bzw. im Bewilligungsbescheid festgelegt, wie viele Monitoringberichte und wie viele Einzelfallstudien das LibMod anfertigen soll und wie umfangreich diese sein sollen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass ausweislich der Projekthomepage bis Anfang Juli 2022, erst eine einzige Fallstudie (diejenige zu den „Nachdenkseiten“) angefertigt wurde, obwohl diese „regelmäßig“ erfolgen sollten (https://www.demokratie-lebe n.de/projekte-expertise/projekte-finden-1/projektdetails/gegen-medien-par alleloeffentlichkeit-und-radikalisierungsmaschine-zur-delegitimierung-de r-repraesentativen-demokratie-614)?  5. Ist das Gesamtprojekt in Höhe von rund 310 000 Euro bereits bewilligt worden, noch bevor die Feldanalyse ausgewertet worden ist, obwohl diese erst den konkreten Bedarf für eine Untersuchung der „alternativen Medien“ ermitteln sollte (https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/p rojekte-finden-1/projektdetails/gegen-medien-paralleloeffentlichkeit-und-r adikalisierungsmaschine-zur-delegitimierung-der-repraesentativen-demokr atie-614), und wenn ja, warum? Wenn nein, wann lag die Feldanalyse dem BMSFSJ und der Bundeszentrale für politische Bildung vor, zu welchem Zeitpunkt war sie ausgewertet, und zu welchem Zeitpunkt wurde die restliche Fördersumme bewilligt?  6. Wie setzt sich die Fördersumme zusammen (bitte wichtigste Ausgabeposten darstellen)?  7. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, a) nach welchen Kriterien die laut LibMod „ca. 50 Medien und Kanäle (…) näher betrachtet und eingeordnet“ wurden, b) um welche Medien und Kanäle es sich im Einzelnen handelt, und c) welche 22 Marker zwecks Vergleich und Einordnung entwickelt worden sind (https://gegneranalyse.de/feldanalyse-gegenmedien-als-radikal isierungsmaschine/) (bitte ggf. vollständig ausführen)? Sind diese Kriterien bzw. die Liste der Medien und Kanäle der Bundesregierung vor Projektbewilligung bekannt gewesen, oder wurden sie im Bewilligungsbescheid benannt?  8. Wurden in der Projektbeschreibung bereits einzelne Medien konkret benannt, und wenn ja, welche? Wurden die „Nachdenkseiten“ darin konkret als Untersuchungsgegenstand benannt?  9. Haben die „Nachdenkseiten“ nach Kenntnis der Bundesregierung selbst erklärt, Gegner der liberalen Demokratie zu sein, und wenn ja, an welcher Stelle (bitte URL oder Quelle angeben), wenn nein, wie ist dann aus Sicht der Bundesregierung ihre Einbindung in das Projekt des LibMod zu erklären, dessen Ziel es nach Auskunft des BMFSFJ gegenüber den „Nachdenkseiten“ ist, „die selbsterklärten Gegner der liberalen Demokratie zu analysieren“ (https://www.nachdenkseiten.de/?p=85379)? 10. Nimmt die Bundesregierung eine Unterscheidung zwischen „Alternativmedien“ oder „Gegenmedien“ auf der einen und „etablierten Qualitätsmedien“ auf der anderen Seite vor, so wie es in der Projektbeschreibung des LibMod geschieht (https://gegneranalyse.de/ueber-uns/), und wenn ja, nach welchen Kriterien, wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. dann aus der Vornahme einer solchen Unterscheidung durch das LibMod vor dem Hintergrund der Förderung des Projektes „Gegneranalyse“ mit Bundesmitteln? 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob das BMFSFJ eine rechtliche Prüfung vorgenommen hat, was die Zulässigkeit der staatlichen Förderung einer Studie angeht, die eine politische Wertung von Medienprodukten vornimmt und diese als in Opposition zur Demokratie stehend bezeichnet, und falls eine solche Prüfung erfolgt ist, was waren ihre wesentlichen Ergebnisse? 12. Inwiefern wurde im Rahmen der Antragsprüfung nach Kenntnis der Bundesregierung berücksichtigt, dass eine Einstufung der inkriminierten Medien als „systemoppositionell“ oder die Demokratie ablehnend nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller dazu führen kann, dass es den „Nachdenkseiten“ schwerer fällt, ihren Leserkreis zu erweitern, sich ein Teil der Leserschaft von den „Nachdenkseiten“ abwenden könnte und mithin ein Eingriff in die Pressefreiheit vorliegen könnte? 13. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass das Projekt der Auseinandersetzung durch „alternative Medien“, die, so heißt es auf der vom BMSFSJ herausgegebenen Website „Demokratie leben!“, „auf eine Delegitimierung der demokratischen Institutionen abzielen“ (https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/projekte-finden- 1/projektdetails/gegen-medien-paralleloeffentlichkeit-und-radikalisierungs maschine-zur-delegitimierung-der-repraesentativen-demokratie-614), die Feststellung getroffen, welche Medien dieses Kriterium erfüllen, und auf welcher Grundlage? a) Wurde diese Feststellung alleine dem LibMod überlassen, und wenn ja, welche Auflagen oder Bedingungen waren damit ggf. verbunden? b) Wurde der Verfassungsschutz einbezogen? c) Wurden weitere staatliche oder nichtstaatliche Stellen einbezogen, um diese Feststellungen zu treffen, oder wurden diese allein dem LibMod überlassen, und falls Letzteres, teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass es rechtlich und politisch zu sensibel ist, eine Untersuchung einer Organisation, die schon in ihrem Namen und durch das sie tragende Personal eine bestimmte politische Auffassung vertritt, staatlich zu fördern und dieser Organisation die Entscheidung zu überlassen, welche (aus ihrer Sicht gegnerischen) Medien sie für systemoppositionell hält (bitte begründen)? 14. Hat die Bundesregierung sich zu der Verwendung des Markers „extreme Polarisierung von Gut und Böse“ eine eigene Position erarbeitet, vor dem Hintergrund, dass in politischen Debatten häufig zwischen – aus Sicht der Sprechenden – Gut und Böse unterschieden wird, sowie die Verwendung des Markers „Personifikation von Feindbildern in realen Personen wie z. B. Angela Merkel, Bill Gates oder George Soros“, und wenn ja, welche, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass eine Personifizierung des russischen Angriffskrieges als „Putins Krieg“ ebenfalls die Verwendung eines solchen Markers als tendenziell systemoppositionell bedarf? 15. Hat die Bundesregierung sich zu der vom LibMod mit Steuergeldern vorgenommene Einschätzung der „systemoppositionellen“ Medien anhand des Befundes, dass „Gegenmedien“ für sich in Anspruch nähmen, „über Themen zu berichten und Wahrheiten ans Licht zu bringen, die in den etablierten Medien nicht zu finden seien“ (https://gegneranalyse.de/feldana lyse-gegenmedien-als-radikalisierungsmaschine/), vor dem Hintergrund, dass das Ziel des Projektes eine Analyse mit Medien, die auf eine „Delegitimierung der demokratischen Institutionen“ abzielen, sein soll (https://ww w.demokratie-leben.de/projekte-expertise/projekte-finden-1/projektdetails/ gegen-medien-paralleloeffentlichkeit-und-radikalisierungsmaschine-zur-de legitimierung-der-repraesentativen-demokratie-614, eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass hier zumindest eine Abwägung nötig sei, inwiefern der den „Nachdenkseiten“ unterstellte Anspruch nicht als Versuch einer solchen Delegitimierung zu sehen ist, sondern eher als Versuch einer Bereicherung des Informations- oder Meinungsangebotes der bestehenden Medien? 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Einzelfallstudie zu den „Nachdenkseiten“, und wenn ja, hat sie sich zu der angewandten Methodik eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche, und teilt sie die darin vorgenommenen Bewertungen der „Nachdenkseiten“ (bitte begründen)? 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der Autor der Fallstudie selbst angibt, er habe „nicht quantitativ, sondern qualitativ gearbeitet“, und weiter ausführt, es erfolgte „eine repräsentative Auswahl einschlägiger Beiträge, die ich inhaltsanalytisch ausgewertet habe“ (https://bruchstuecke. info/2022/05/23/die-nachdenkseiten-ein-scharnier-fuer-verschwoerungside ologie/), und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, eine Auswahl einzelner Beispiele könne nicht repräsentativ sein, wenn es keine quantitative Komponente gibt (vgl. auch die bereits zitierte Kritik von Sabine Schiffer auf https://medien-mein ungen.de/2022/06/die-willkommene-botschaft/; bitte ggf. begründen)? a) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welchem Verhältnis die Zahl derjenigen Artikel auf den „Nachdenkseiten“, die eine vermeintlich „systemoppositionelle“ Haltung belegen sollen, zur Gesamtzahl der Artikel auf den „Nachdenkseiten“ steht (bitte ggf. ausführen)? b) Sofern im Rahmen des Projektes bzw. der Einzelfallstudie infolge fehlender quantitativer Auswertung nicht eingeordnet werden kann, welchen Anteil „einschlägige“ Artikel am Gesamtaufkommen von Texten auf den „Nachdenkseiten“ haben, hat die Bundesregierung sich eine Position dazu erarbeitet, welche Aussagekraft der Studie zukommen kann, und wenn ja, welche? c) War der Bundesregierung bereits vor Maßnahmebeginn, ausweislich der Projektbeschreibung oder des Bewilligungsbescheides, bewusst, dass es keine repräsentative Auswertung geben wird? 18. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Einzelfallstudie ausgeführt wird, die „Nachdenkseiten“ hätten die Annexion der Krim und die russische Teilbesetzung der Ostukraine legitimiert, obwohl im als Beleg angeführten Artikel der „Nachdenkseiten“ aus dem Jahr 2014 (https://ww w.nachdenkseiten.de/?p=24014) die russische Politik in der Ostukraine nicht erwähnt wird, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich der Projektdurchführung durch das LibMod? 19. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Einzelfallstudie ausgeführt wird, ein Autor der „Nachdenkseiten“ behaupte, Geheimdienste seien am Anschlag am Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 „entscheidend beteiligt gewesen“, obwohl im inkriminierten Artikel (https://www.nachdenkseiten.de/?p=79159) lediglich ausgeführt wird, dass „Agenten in staatlichen Diensten, Spitzel, V-Leute, verwickelt“ waren, was nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller im Wesentlichen der Einschätzung des Sondervotums zum Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses entspricht, in dem die Fraktionen DIE LINKE. sowie die heutigen Regierungsfraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Schluss kamen, dass der Attentäter Anis Amri „unter den Augen verschiedener Sicherheitsbehörden agiert“ habe, die „ihn observierten, sein Umfeld infiltriert, V-Leute an ihn herangespielt“ haben (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw 25-pa-1ua-uebergabe-bericht-848876), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich der Projektdurchführung durch das LibMod? 20. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Fallstudie einerseits behauptet wird, die „Nachdenkseiten“ nähmen eine „Parteinahme für die Politik des Putin-Regimes in Russland“ vor, andererseits darauf verwiesen wird, dass der russische Angriffskrieg mehrfach verurteilt wurde, und als Beleg für die behauptete Parteinahme darauf verwiesen wird, es würden vorrangig „Versäumnisse des Westens“ thematisiert (https://gegneranalys e.de/fallstudie-1-nachdenkseiten/), und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass eine Thematisierung möglicher westlicher Versäumnisse im Vorfeld des russischen Angriffs nicht automatisch mit einer „Parteinahme“ für Putin gleichzusetzen ist (bitte begründen)? 21. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Fallstudie als Beleg für die Behauptung, die „Nachdenkseiten“ hätten auch angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine „Putin-freundliche Positionen“, u. a. ein Artikel angeführt wird, dem eine Relativierung des russischen Völkerrechtsbruchs vorgeworfen wird, obwohl in diesem Artikel (https://www.na chdenkseiten.de/?p=81623) schon in der Überschrift gefordert wird, Putin „wie ehemalige US-Präsidenten“ gehörten vor den Strafgerichtshof, und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass damit in der Fallstudien die Einschätzung getroffen wird, es sei eine Relativierung des russischen Völkerrechtsbruchs, wenn man fordert, dass auch mögliche Völkerrechtsbrüche anderer Staatsoberhäupter juristisch aufgeklärt werden sollen, und macht sie sich diese Einschätzung zu eigen? 22. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass im Monitoring März des Projektes „Gegneranalyse“ (https://gegneranalyse.de/monitoring-maerz/) ausgeführt wird, es herrsche „bei vielen Autoren Verständnis und zum Teil gar Rechtfertigung für das Vorgehen des russischen Präsidenten Wladimir Putin vor“, und als Beleg dafür u. a. ein Artikel von Oskar Lafontaine angeführt wird (https://www.nachdenkseiten.de/?p=81205), in dem dieser den russischen Angriffskrieg als „brutalen Bruch des Völkerrechts“ bezeichnet und explizit darauf hinweist, dass dies auch durch „völkerrechtswidrige Kriege der USA und ihrer Verbündeten“ nicht zu rechtfertigen sei, und des Weiteren auf die von ihm konstatierte Ausblendung des „Vorlaufs transatlantischer und auch militärischer Tätigkeit in der Ukraine“ verweist, und wenn ja, teilt sie die Auffassung des Projektes „Gegneranalyse“, dass in diesen Ausführungen eine „Rechtfertigung“ oder ein „Verständnis“ für den russischen Angriffskrieg zu sehen ist? Falls die Bundesregierung Kenntnis hat, teilt sie die Einschätzung des Projekts „Gegneranalyse“, dass der Artikel von Oskar Lafontaine eine Relativierung der Verurteilung des russischen Angriffs darstelle, obwohl der Artikel nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller den Versuch darstellt, die Entscheidung des russischen Präsidenten zu analysieren, darauf hinzuweisen, dass in der Vergangenheit auch andere, darunter westliche Staaten, Kriege begonnen haben, die zum Teil als völkerrechtswidrig angesehen werden und der gegenwärtige Krieg eine Vorgeschichte hat (bitte begründen)? 23. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass es problematisch sei, dass „alternative Medien“, wie es in der Feldanalyse des LibMod heißt, eine „Abgrenzung von etablierten öffentlich-rechtlichen und privaten Medien“ vornehmen (https://gegnerana lyse.de/feldanalyse-gegenmedien-als-radikalisierungsmaschine/), und wenn ja, aus welchem Grund? 24. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Feldanalyse des Lib- Mod die „Gegenöffentlichkeit“ als heterogenes Feld bezeichnet wird, auf dem sich sowohl verschwörungstheoretische Positionen fänden als auch „sich gemäßigt präsentierende Medien, die eine Scharnierfunktion zwischen legitimer politischer Kritik und radikalisierter Gegenöffentlichkeit einnehmen“, was aber nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller im Endeffekt bedeutete, dass jegliche „Gegenöffentlichkeit“ für die Demokratie als bedrohlich dargestellt werde, ohne sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwiefern „Gegenöffentlichkeit“ eine Bereicherung im demokratischen Meinungsaustausch sein könne, und wenn ja, inwiefern teilt sie die skizzierte Position der Feldanalyse (bitte begründen)? 25. Wie begründet die Bundesregierung, dass eine Evaluation des Projektes durch sozialpädagogische Organisationen vorgesehen ist (https://www.de mokratie-leben.de/das-programm/programmevaluation), obwohl es sich beim Projekt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht um ein sozialpädagogisches, sondern ein medienpolitisches handelt, und inwiefern haben die mit der Evaluation beauftragten Organisationen hierfür Expertise, bzw. inwiefern wird weitere Expertise eingeholt? 26. In welcher Höhe hat das Zentrum Liberale Moderne seit seiner Gründung Förderungen bzw. Zuwendung aus Bundesmitteln erhalten (bitte vollständig anführen unter Aufschlüsselung der einzelnen Ressorts und Angabe des jeweiligen Verwendungszwecks), und was war der Grund für die Förderungen? 27. Wie begründet die Bundesregierung die laut einem Medienbericht für das Jahr 2022 vorgesehene Steigerung der Zuwendung auf 500 000 Euro, auch vor dem Hintergrund, dass das Zentrum Liberale Moderne in den vergangenen Jahren stets einen Gewinn in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro verbuchte (https://www.youtube.com/watch?v=iZ-iEEfBGt0)? Berlin, den 25. August 2022 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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