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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Berichte über Repressionen gegen nach Aserbaidschan abgeschobene Asylsuchende

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

17.10.2022

Aktualisiert

27.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/362923.09.2022

Berichte über Repressionen gegen nach Aserbaidschan abgeschobene Asylsuchende

der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller soll es in den vergangenen Monaten mehrfach vorgekommen sein, dass abgelehnte aserbaidschanische Asylsuchende nach der Abschiebung aus Deutschland in Aserbaidschan von den dortigen Behörden festgenommen wurden. Vielfach sollen sie beschuldigt worden sein, mit Drogen gehandelt zu haben. Nach Einschätzung von Mikroskop Media, einem Netzwerk von Exiljournalistinnen und Exiljournalisten, gegenüber den Fragestellerinnen und Fragestellern sind diese Vorwürfe jedoch aus der Luft gegriffen. Es handele sich bei den Betroffenen um politische Aktivistinnen und Aktivisten, die Verfahren seien politisch motiviert.

Einer der Betroffenen ist der Aktivist S. A. Er flüchtete im September 2018 aus Aserbaidschan nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Am 29. März 2022 wurde er nach Aserbaidschan abgeschoben, am 19. April 2022 nahmen aserbaidschanische Behörden ihn fest. Der Vorwurf lautet Körperverletzung. Angehörige, die die Festnahme öffentlich machten, halten diesen Vorwurf jedoch für konstruiert (https://mikroskopmedia.com/en/2022/04/21/azerbaijani-political-activist-arrested-after-being-deported-from-germany/).

Zu einer weiteren Abschiebung kam es am 19. Mai 2022. Der Betroffene Z. I. hatte sich bei der Präsidentenwahl 2018 in Aserbaidschan gegen Wahlbetrug engagiert. Deshalb wurde er verfolgt und entschied sich zur Flucht nach Deutschland. Bei der Abschiebung soll die Polizei äußerst brutal vorgegangen sein. Sie soll Z. I. Berichten zufolge verletzt haben, außerdem soll sie die die Tür seiner Wohnung eingetreten und ihm sein Handy abgenommen haben. Nach der Ankunft am Flughafen von Baku soll Z. I. unter dem Vorwurf festgenommen worden sein, er habe Unterhaltszahlungen versäumt. Ihm nahestehende Personen erklärten den Vorwurf für ungerechtfertigt (https://jam-news.net/opposition-activists-arrested-in-azerbaijan-after-being-deported-from-germany/).

Bereits im Februar 2022 hatte das Portal Meydan TV über die Festnahme von vier Aktivisten berichtet, die zuvor aus Deutschland abgeschoben worden waren. Zwei der Festnahmen sollen sich im Oktober 2021, zwei zu Beginn des Jahres 2022 ereignet haben. Alle Betroffenen hätten sich während ihres Aufenthalts in Europa politisch engagiert, etwa für die Situation von Gefangenen, gegen illegale Festnahmen oder gegen Folter in Aserbaidschan. Der in Deutschland lebende aserbaidschanische Journalist und Menschenrechtsaktivist Afghan Mukhtarli vermutet, dass die aserbaidschanische Regierung die Aktivisten für

ihr politisches Engagement in Deutschland bestrafen wolle. Er kritisiert ferner, dass die deutschen Behörden die Asylgesuche von aserbaidschanischen Geflüchteten nicht mit der gebotenen Sorgfalt prüften (https://d9mc3ts4czbpr.cloudfront.net/en/article/returning-migrants-deported-from-germany-face-arrests-on-drug-charges/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Asylanträge von Geflüchteten aus Aserbaidschan gab es seit 2014 (bitte nach Jahren und Geschlecht differenzieren)?

2

Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2014 über die Asylanträge von Asylsuchenden aus Aserbaidschan entschieden (bitte nach Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als unzulässig, sonstige Erledigung aufschlüsseln und auch nach Jahren differenzieren)? Wie lautete jeweils die Schutzquote bzw. die um formale Entscheidungen bereinigte Schutzquote in Bezug auf das Herkunftsland Aserbaidschan?

3

Wie haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungsgerichte seit 2014 über die Klagen von aserbaidschanischen Asylsuchenden gegen ablehnende Bescheide des BAMF entschieden (bitte wie in Frage 2 differenzieren)?

4

Wie viele Abschiebungen nach Aserbaidschan gab es seit 2014 (bitte hier und auch bei den Unterfragen nach Jahren aufschlüsseln)?

a) Wie viele Frauen wurden seit 2014 nach Aserbaidschan abgeschoben?

b) Wie viele Minderjährige wurden seit 2014 nach Aserbaidschan abgeschoben?

c) Mit welchen Fluggesellschaften wurden die Abschiebungen nach Aserbaidschan seit 2014 vollzogen?

d) Wie verteilten sich die Abschiebungen nach Aserbaidschan seit 2014 auf die Bundesländer?

5

Wie viele Sammelabschiebungen nach Aserbaidschan gab es seit 2014 (bitte die Zahl der abgeschobenen Personen und die Zahl der Charterflüge nennen und nach Jahren aufschlüsseln)?

6

Wie viele Personen sind seit 2014 mit einer finanziellen Förderung „freiwillig“ nach Aserbaidschan zurückgekehrt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Wie viele Frauen waren unter den Rückkehrerinnen und Rückkehrern?

7

Wie viele Personen mit aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit leben in Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus differenzieren)?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen abgelehnte Asylsuchende aus Aserbaidschan nach der Abschiebung aus Deutschland von aserbaidschanischen Behörden befragt, durchsucht, festgenommen und/oder inhaftiert wurden (bitte Fälle ggf. einzeln mit Datum auflisten)?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen gegen abgelehnte Asylsuchende aus Aserbaidschan nach der Abschiebung aus Deutschland Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, und wenn ja, was weiß die Bundesregierung über die Inhalte und Umstände dieser Verfahren?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass insbesondere Oppositionelle, Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten nach einer Abschiebung Opfer politisch motivierter Repressionen durch aserbaidschanische Behörden werden?

11

Falls die Bundesregierung Kenntnis von solchen Fällen hat, welche Konsequenzen zieht sie daraus

a) im Hinblick auf eine Unterstützung der betroffenen Personen, und hat sie Schritte unternommen, um sich über die Situation von Personen zu informieren, die aus ihrer Abschiebung aus Deutschland in Aserbaidschan inhaftiert wurden oder anderweitigen Repressionen ausgesetzt waren, und inwieweit hat sie sich ggf. für deren Freilassung bzw. für die Einstellung von gegen sie gerichteten Strafverfahren eingesetzt,

b) im Hinblick auf die Qualität der BAMF-Entscheidungen in Bezug auf Aserbaidschan, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Lageeinschätzungen und interne Weisungen zu überarbeiten bzw. zu aktualisieren, um künftig zu vermeiden, dass von Verfolgung bedrohte Geflüchtete im Asylverfahren abgelehnt und nach Aserbaidschan abgeschoben werden?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Fällen?

a) Wenn ja, was hat sie ggf. unternommen, um Informationen über die Situation der betroffenen Personen einzuholen und diese gegenüber den aserbaidschanischen Behörden zu unterstützen (bitte für die genannten Fälle einzeln darstellen)?

b) Wird sich die Bundesregierung für die Rückholung dieser Personen nach Deutschland einsetzen und falls nein, warum nicht, und wenn ja, was wird sie künftig zu diesem Zweck unternehmen?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass abgelehnte aserbaidschanische Asylsuchende nach ihrer Abschiebung aus Deutschland bei Verhören oder Befragungen durch aserbaidschanische Behörden mit Aussagen konfrontiert wurden, die sie im Rahmen ihrer Asylanhörung beim BAMF getätigt hatten?

Wenn die Bundesregierung Kenntnis von solchen Fällen hat, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

14

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass vertrauliche und sensible Daten von Asylsuchenden an aserbaidschanische Ermittlungsbehörden weitergegeben wurden?

15

Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in Aserbaidschan ein, und wie hat diese sich nach ihrer Kenntnis in den letzten Jahren verändert?

16

Was ist der Bundesregierung über die Haftbedingungen in aserbaidschanischen Gefängnissen bekannt?

Hat sie insbesondere Kenntnisse über Fälle von Folter in Gefängnissen oder auf Polizeistationen?

Berlin, den 20. September 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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