Maßnahmen gegen Ernährungsarmut in Deutschland
der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Bernd Riexinger, Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kam in seinem Gutachten 2020 zu der Feststellung, dass es hierzulande „armutsbedingte Mangelernährung und teils auch Hunger“ gebe, was „mit hohen individuellen und volkswirtschaftlichen Folgeproblemen (und -kosten) einher“ gehe (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/wbae-gutachten-nachhaltige-ernaehrung.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 107). Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beschreiben es als evident, dass mit der Grundsicherung keine ausgewogene, gesundheitsfördernde Ernährung finanzierbar sei (WBAE, Gutachten S. 108). Notwendig sei eine erhebliche Erhöhung der derzeitigen Regelsätze für Ernährung für alle Bedarfsgruppen. Außerdem bezeichnete der WBAE als eine der wichtigsten Maßnahmen für eine nachhaltigere Ernährung in Deutschland die schrittweise Einführung einer hochwertigen und kostenfreien Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kitas.
Ende 2021, schätzte man, waren 12,5 Millionen Menschen in Deutschland zumindest zeitweise von Ernährungsarmut betroffen (vgl. Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), Policy Brief 12/2021, https://foes.de/publikationen/2021/2021-11_FOES_Ernaehrungsarmut_Teil_1.pdf, Teil 1/3, S. 3). Es sind Sozialleistungsempfängerinnen und Sozialleistungsempfänger, Rentnerinnen und Rentner, Geringverdienende und viele Familien. Diese Anzahl der Betroffenen dürfte nach Einschätzung der Fragesteller angesichts der enormen Preissteigerungen gerade bei Lebensmitteln seit Anfang dieses Jahres erheblich gestiegen sein. Im August 2022 lag bei Nahrungsmitteln die Inflation laut Statistischem Bundesamt bei 16,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Über 2 Millionen Menschen sind mittlerweile von Lebensmittelspenden durch die Tafeln abhängig, wobei ein Drittel der Ausgabestellen keine neuen Kundinnen und Kunden mehr aufnehmen können (https://www.tafel.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2022/deutschland-braucht-einen-sozialgipfel, Pressemitteilung vom 19. August 2022).
Armutsbedingte Mangelernährung hat insbesondere für Kinder dramatische gesundheitliche Folgen: Da preisgünstige Lebensmittel meist sehr energiedicht, aber nährstoffarm sind, kommt es zur sogenannten „double burden“, d. h. armutsbetroffene Kinder sind deutlicher häufiger von Adipositas betroffen als wohlhabendere, sie leiden aber gleichzeitig auch häufiger an einer Unterversorgung mit wichtigen Mikronährstoffen. Ein solcher Mangel an Vitaminen und Mineralien im Kindesalter führt wiederum zum Phänomen des „Stunting“ (verzögertes Längenwachstum), zudem sind kognitive Entwicklungsstörungen eine Folge (vgl. Biesalski, Hans Konrad: Ernährungsarmut bei Kindern – Ursachen, Folgen, COVID 19, https://www.thieme.de/de/presse/ernaehrungsarmut-bei-kindern-165567.htm). Ernährungsarmut verringert somit aus Sicht der Fragesteller die Chancen armutsbetroffener Kinder, sich im späteren Leben aus der Armut zu befreien.
Die Empfehlungen der Wissenschaft wurden nach Meinung der Fragesteller bis heute nicht umgesetzt. Zum 1. Januar 2022 ist der Anteil des Hartz-IV-Regelsatzes, der für die Ernährung gedacht ist, nur von 154,78 Euro auf 155,82 Euro – also 1,04 Euro pro Monat – gestiegen, was ca. 0,03 Cent mehr pro Tag ausmacht (https://www.merkur.de/wirtschaft/hartz-4-iv-buergergeld-gesunde-ernaehrung-expertin-inflation-preise-lebensmittel-news-fra-91732898.html#:~:text=Der%20Hartz%2DIV%2DAnteil%2C,82%20%E2%82%AC%20pro%20Monat%20erh%C3%B6ht.). Das für Januar 2023 geplante Bürgergeld gleicht nach Einschätzung der Fragesteller noch nicht einmal die derzeitige Inflation bei Nahrungsmitteln aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Über welche Erkenntnisse und Daten verfügt die Bundesregierung zum Thema Ernährungsarmut in Deutschland?
Wird die Bundesregierung den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) aus seinem Gutachten 2020 beim geplanten Bürgergeld und einer möglichen Kindergrundsicherung folgen, nach dem aufgrund der Einschätzung, dass „die derzeitige Grundsicherung ohne weitere Unterstützungsressourcen nicht ausreicht, um eine gesundheitsfördernde Ernährung zu realisieren“ (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/wbae-gutachten-nachhaltige-ernaehrung.html; S. 108), eine Überprüfung der Regelbedarfsermittlung in der Grundsicherung notwendig ist, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine ausgewogene, gesundheitsfördernde Ernährung für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ohne die Abhängigkeit von zivilgesellschaftlichen Unterstützungssystemen wie den Tafeln finanzierbar sein sollte, und wenn ja, wie will sie dies ggf. in Zukunft gewährleisten?
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag formulierten Ziels, „Alle Kinder sollen die gleichen Chancen haben“, eine eigene Position zu den Forschungsergebnissen des Ernährungswissenschaftlers Prof. Hans Konrad Biesalskis, nach denen Kinder aus armen Verhältnissen durch eine Unterversorgung mit Mikronährstoffen in ihrer kognitiven Entwicklung eingeschränkt sind und eine Erhöhung der Essenspauschale im Regelsatz um mindestens 1,50 Euro täglich nötig wäre, um eine gesunde Ernährung zu finanzieren, erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus ggf. für ihr eigenes Handeln (vgl. https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/a-1553-3202#N10E7D)?
Wird die Bundesregierung der Empfehlung des WBAE folgen, indem zur Bekämpfung der Ernährungsarmut bei Kindern und Jugendlichen und für eine nachhaltigere Ernährung in Deutschland ein beitragsfreies Schul- und Kitaessen auf Basis der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung)-Standards (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/wbae-gutachten-nachhaltige-ernaehrung.pdf?__blob=publicationFile&v=3; S. 666) eingeführt wird, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die Änderung der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie (EU) 2022/542 vom 5. April 2022) nutzen, um Grundnahrungsmittel oder bestimmte Nahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte und Wasser von der Mehrwertsteuer zu befreien, um dadurch die Preise zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht?
Welche mittel- und langfristigen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die sich aufgrund steigender Lebensmittel- und Energiepreise gegenwärtig nach Einschätzung der Fragesteller verschärfende Ernährungsarmut in Deutschland?
Wie plant die Bundesregierung hier gegenzusteuern?
Welche konkreten sonstigen Maßnahmen hat die Bundesregierung gegen Ernährungsarmut bereits ergriffen oder wird sie demnächst ggf. ergreifen?
Welche Studien hat sie ggf. wann an welche Forschungseinrichtung bzw. Forschungseinrichtungen mit welchem Studienauftrag, Erstellungszeitraum und welchem Finanzvolumen in Auftrag gegeben (bitte auflisten)?