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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vergabe öffentlicher Mittel an deutsche Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan

Bereitstellung zusätzlicher Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für Nichtregierungsorganisationen (NROs) in Afghanistan im Rahmen einer &bdquo;NRO-Fazilität Afghanistan&ldquo;: Umfang der bisher beantragten bzw. bewilligten Mittel, Bewilligungskriterien, Definition des Konzeptes der &bdquo;Vernetzten Sicherheit&ldquo;, Bewerbungsverfahren, Projektbeantragung, -durchführung und -evaluierung, Mittelabfluss, Konditionalitäten; Mittelabruf durch NROs in Afghanistan seit 2001; Kooperation von NROs mit deutschen staatlichen Stellen<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

21.09.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/286807. 09. 2010

Vergabe öffentlicher Mittel an deutsche Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan

der Abgeordneten Ute Koczy, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Tom Koenigs, Thilo Hoppe, Priska Hinz (Herborn), Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen der Afghanistankonferenz, die am 28. Januar 2010 in London stattfand verkündete die deutsche Bundesregierung eine „Entwicklungsoffensive“ für Nordafghanistan. Nach den Regierungsverhandlungen zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der afghanischen Regierung Anfang Mai dieses Jahres, wurden die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für das Jahr 2010 auf insgesamt 224,4 Mio. Euro erhöht. Zudem sind laut dem BMZ weitere 10 bis 12 Mio. Euro für Not- und Übergangshilfe sowie 10 Mio. Euro für eine „NRO-Fazilität Afghanistan“ (NRO – Nichtregierungsorganisationen), im Rahmen des Titels „Förderung privater deutscher Träger“ geplant.

Im Mai 2010 erfolgte die Ausschreibung der „NRO-Fazilität Afghanistan“, der zufolge Projekte im Einklang mit dem Afghanistan-Konzept der Bundesregierung von Januar 2010 und in Übereinstimmung mit dem Konzept der „Vernetzten Sicherheit“ stehen müssen. Darüber hinaus wird eine regionale Schwerpunktsetzung vorgenommen, die sich an dem deutschen militärischen Engagement orientiert.

Zwar hat das BMZ der Ausschreibung eine Definition des Konzepts der „Vernetzten Sicherheit��� angehängt. Diese stimmt jedoch nicht mit der Definition überein, die im Weißbuch der Bundeswehr von 2006 gegeben wird. Eine umfassende und ressortübergreifende Definition des Konzepts der „Vernetzten Sicherheit“ liegt bislang nicht vor. Nichtregierungsorganisationen die sich um Mittel aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ bewerben möchten, geben aus diesem Grund an, dass sie auf dieser Grundlage nicht abschließend beurteilen können, welche Konsequenzen aus dieser Verpflichtung entstehen. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen haben in den letzten Wochen gegen die von der Bundesregierung erstmals eingeführte entwicklungspolitische Konditionierung von Hilfsgeldern und eine Unterordnung der Entwicklungszusammenarbeit unter militärische Ziele protestiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

In welcher Höhe wurden bislang Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ beantragt (bitte nach Titeln, Sektoren und durchführenden Organisationen aufschlüsseln)?

2

In welcher Höhe wurden bislang Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ bewilligt (bitte nach Titeln, Sektoren und durchführenden Organisationen aufschlüsseln)?

3

In welcher Höhe wurden in 2010 bislang Mittel aus dem Einzelplan 23 über die „NRO-Fazilität Afghanistan“ hinaus beantragt, und wie viele davon wurden bereits bewilligt, beziehungsweise stehen kurz vor einer Bewilligung (bitte nach Titeln aufschlüsseln)?

4

In welcher Höhe wurden in 2010 bislang Mittel aus weiteren Einzelplänen beantragt, und wie viele davon wurden bereits bewilligt, beziehungsweise stehen kurz vor einer Bewilligung (bitte nach Titeln aufschlüsseln)?

5

Besteht die Möglichkeit über die „NRO-Fazilität Afghanistan“ hinaus Mittel aus dem Einzelplan 23 für Projekte in Afghanistan zu beantragen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

6

In welcher Form arbeiten Nichtregierungsorganisationen in bereits bewilligten Projekten aus Mitteln der „NRO-Fazilität Afghanistan“ mit anderen deutschen, afghanischen und/oder internationalen Organisationen zusammen (bitte nach Projekten, Distrikten, Sektoren und durchführenden Organisationen aufschlüsseln)?

7

Wie viele Nichtregierungsorganisationen haben bislang wie viele Projekte aus Mitteln der „NRO-Fazilität Afghanistan“ beantragt (bitte nach Fördersummen der Projekte, Sektoren, Distrikten und den Namen der beantragenden Nichtregierungsorganisationen aufschlüsseln)?

8

Wurden Beantragungen von Mitteln aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ bisher abgelehnt? Wenn ja, warum, und mit welcher Begründung (bitte nach Projekten, Sektoren, Distrikten und beantragenden Nichtregierungsorganisationen aufschlüsseln)?

9

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Mittel der „NRO-Fazilität Afghanistan“ 2010 fristgerecht abfließen können?

a) Wenn ja, worauf gründet sich diese Annahme?

b) Wie stellt die Bundesregierung den Abfluss der Mittel sicher?

10

In welcher Form werden Projekte, die durch Mittel aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ durchgeführt werden, evaluiert?

11

Wie stellt die Bundesregierung die Qualität der durchgeführten Projekte sicher, wenn es in der Ausschreibung heißt, die Vorhaben sollen rasch umgesetzt werden und eine zügige Mittelumsetzung ermöglichen?

12

In welcher Höhe soll die „NRO-Fazilität Afghanistan“ in den Jahren nach 2010 fortgeschrieben werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

13

In welcher Höhe und Form wurden seit 2001 Mittel der Bundesregierung durch Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan in Anspruch genommen und abgerufen (bitte nach Jahren der Bereitstellung, Haushaltsplänen und Titeln aufschlüsseln)?

14

Um welche Projekte durch Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan, die durch Bundesmittel finanziert wurden, handelte es sich seit 2001 (bitte nach Jahren, Sektoren und Distrikten aufschlüsseln)?

15

Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die zusätzlichen Mittel für Projekte in Afghanistan durch private Träger im Rahmen der „NRO-Fazilität Afghanistan“ nicht auf Kosten von Projekten in Afghanistan gehen, die durch private Träger, auch im Rahmen von Public-Private-Partnership-Projekten, aus anderen Haushaltstiteln finanziert werden?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, welche Projekte betrifft dies (bitte nach Titeln aufschlüsseln)?

16

Wie begründet die Bundesregierung die Ablehnung der Finanzierung der Hauptmaßnahme des Aufbauprojekts „Technische Führungskräfte für Afghanistan“ (TeFA), das in einem Public Private Partnership mit Volkswagen durchgeführt werden sollte, nachdem die Vormaßnahme bereits in 2009 durchgeführt wurde?

a) Wie begründet die Bundesregierung diese Ablehnung vor dem Hintergrund, dass die zivilen Mittel für Afghanistan in 2010 deutlich erhöht werden sollen?

b) Wie begründet die Bundesregierung, dass die 20 Teilnehmer des Projekts, nach dem Ende der Vormaßnahme am 31. Dezember 2009 und der durchführende Partner Volkswagen erst am 6. August 2010 darüber benachrichtigt wurden, dass das Projekt nicht fortgeführt werde?

c) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Streichung von Mitteln für zivile Projekte in Afghanistan im Einzelplan 5 und der Einrichtung der „NRO-Fazilität Afghanistan“ im Einzelplan 23?

17

Wurden Finanzierungen seitens der Bundesregierung von Projekten, die in den letzten Jahren auf mehrere Jahre Laufzeit beantragt worden waren und die durch private Träger oder in Kooperation mit privaten Trägern durchgeführt werden sollten, in 2010 nicht verlängert?

a) Um welche Projekte handelte es sich dabei (bitte nach Projekten, Haushaltstiteln und durchführenden Organisationen aufschlüsseln)?

b) Aus welchen Gründen wurden die Finanzierungen dieser Projekte nicht verlängert?

18

Wie definiert die Bundesregierung ressortübergreifend und umfassend das Konzept der „Vernetzten Sicherheit“?

19

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um zu einer umfassenden und ressortübergreifenden Definition des Konzepts der „Vernetzten Sicherheit“ zu gelangen?

20

Anhand welcher Verfahren und Regeln wird vom BMZ versucht, Kohärenz in der Arbeit zwischen den verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen in Afghanistan herzustellen?

21

In welcher Weise werden bei der Bewilligung von Projekten aus Mitteln der „NRO-Fazilität Afghanistan“ das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt einbezogen?

22

Was bedeutet diese Definition für die Projektarbeit der Nichtregierungsorganisationen in der konkreten Projektdurchführung?

23

Wie gestalten sich die Konditionalitäten der „NRO-Fazilität Afghanistan“ im Detail aus?

24

Wie wird die Einpassung in die deutsche Gesamtstrategie im Bewerbungsverfahren für die „NRO-Fazilität Afghanistan“ operationalisiert?

25

Welche Angaben müssen Nichtregierungsorganisationen in den Antragsformularen für Mittel aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ machen?

26

Wie stellt sich die Bundesregierung in Zukunft die Zusammenarbeit zwischen Nichtregierungsorganisationen und deutschen staatlichen Stellen in der alltäglichen Projektarbeit konkret vor, wenn diese in Übereinstimmung mit dem Konzept der „Vernetzten Sicherheit“ stattfinden sollen?

27

Was ändert sich im Vergleich zu Projektdurchführungen durch Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan während der letzten Jahre durch die Unterordnung gegenüber dem Konzept der „Vernetzten Sicherheit“?

28

Welche rechtlichen Verpflichtungen ergeben sich für Nichtregierungsorganisationen bei der Durchführung von Projekten, wenn diese im Einklang mit dem Afghanistan-Konzept der Bundesregierung von Januar 2010 und in Übereinstimmung mit dem Konzept der „Vernetzten Sicherheit“ stehen müssen?

29

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Nichtregierungsorganisationen bei der Projektdurchführung von Projekten aus Mitteln der „NRO-Fazilität Afghanistan“ im Einzelfall Weisungen von Offizieren der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) Folge leisten müssen?

Falls nein, wann und unter welchen Voraussetzungen wäre dies gegeben?

30

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche zivile Hilfe für militärische Ziele der ISAF, der USA oder Deutschlands instrumentalisiert werden wird, wenn sich die Nichtregierungsorganisationen dem Konzept der „Vernetzten Sicherheit“ unterordnen?

Wenn ja, wie?

31

Geht die Bundesregierung davon aus, dass Mitarbeiter von Hilfsorganisationen oder ihre Zielgruppen verstärkt zu Angriffszielen erklärt werden, sofern eine militärische Anbindung der zivilen Hilfsprojekte besteht?

Wie begründet die Bundesregierung diese Annahme?

32

Wie beurteilt die Bundesregierung die Veränderung der Wahrnehmung von deutschen Nichtregierungsorganisationen, die sich ab 2010 dem Konzept der „Vernetzten Sicherheit“ unterordnen, durch die afghanische Bevölkerung im Vergleich zu den Vorjahren?

33

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdung von Nichtregierungsorganisationen nach einem Abzug der internationalen Truppen in 2014 ein, die in den letzten vier Jahren des Einsatzes in der Wahrnehmung der afghanischen Bevölkerung eng mit dem Militär zusammengearbeitet haben?

34

Können die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2010 zusätzlich eingestellten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10 Mio. Euro für den gesamten Titel „Private Träger“ oder nur für einzelne Sonderfazilitäten genutzt werden?

Wenn Letzteres, warum, und für welche Sonderfazilitäten?

35

Welche nachhaltigen Projekte wurden vom BMZ in den Bereichen der „NRO-Fazilität Menschenrechtsprojekte“ und der „NRO-Fazilität Nachhaltiger Ressourcenschutz“ bewilligt, die mit den im Jahr 2010 eingestellten Mitteln umgesetzt werden können?

36

Inwieweit erachtet die Bundesregierung die derzeitige Zweckbindung der Sondermittel für die verschiedenen NRO-Fazilitäten aus entwicklungspolitischen Gesichtspunkten für sinnvoll, und soll die Zweckbindung für 2011, 2012 und 2013 aufrechterhalten werden?

Berlin, den 7. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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