[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3005
17. Wahlperiode 21. 09. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2868 –
Vergabe öffentlicher Mittel an deutsche Nichtregierungsorganisationen
in Afghanistan
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der Afghanistankonferenz, die am 28. Januar 2010 in London
stattfand verkündete die deutsche Bundesregierung eine „Entwicklungsoffensive“
für Nordafghanistan. Nach den Regierungsverhandlungen zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
und der afghanischen Regierung Anfang Mai dieses Jahres, wurden die Mittel
der Entwicklungszusammenarbeit für das Jahr 2010 auf insgesamt 224,4 Mio.
Euro erhöht. Zudem sind laut dem BMZ weitere 10 bis 12 Mio. Euro für Not-
und Übergangshilfe sowie 10 Mio. Euro für eine „NRO-Fazilität Afghanistan“
(NRO – Nichtregierungsorganisationen), im Rahmen des Titels „Förderung
privater deutscher Träger“ geplant.
Im Mai 2010 erfolgte die Ausschreibung der „NRO-Fazilität Afghanistan“, der
zufolge Projekte im Einklang mit dem Afghanistan-Konzept der
Bundesregierung von Januar 2010 und in Übereinstimmung mit dem Konzept der
„Vernetzten Sicherheit“ stehen müssen. Darüber hinaus wird eine regionale
Schwerpunktsetzung vorgenommen, die sich an dem deutschen militärischen
Engagement orientiert.
Zwar hat das BMZ der Ausschreibung eine Definition des Konzepts der
„Vernetzten Sicherheit“ angehängt. Diese stimmt jedoch nicht mit der Definition
überein, die im Weißbuch der Bundeswehr von 2006 gegeben wird. Eine
umfassende und ressortübergreifende Definition des Konzepts der „Vernetzten
Sicherheit“ liegt bislang nicht vor. Nichtregierungsorganisationen die sich um
Mittel aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ bewerben möchten, geben aus
diesem Grund an, dass sie auf dieser Grundlage nicht abschließend beurteilen
können, welche Konsequenzen aus dieser Verpflichtung entstehen. Verschiedene
Nichtregierungsorganisationen haben in den letzten Wochen gegen die von der
Bundesregierung erstmals eingeführte entwicklungspolitische Konditionierung
von Hilfsgeldern und eine Unterordnung der Entwicklungszusammenarbeit
unter militärische Ziele protestiert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 17. September 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3005 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. In welcher Höhe wurden bislang Barmittel und
Verpflichtungsermächtigungen aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ beantragt (bitte nach Titeln,
Sektoren und durchführenden Organisationen aufschlüsseln)?
Insgesamt wurden aus Kapitel 23 02 Titel 687 06 bislang Zuwendungen in Höhe
von 1 102 436 Euro beantragt:
1.1 Verein zur Unterstützung von Schulen in Afghanistan e. V. (Afghanistan-
Schulen); Bau von Klassenräumen in Nordwestafghanistan; Sektor: Bildung
(80 000 Euro Barmittel, 284 350 Euro Verpflichtungsermächtigung);
1.2 Waisenmedizin e. V., Solaranlage für ein Krankenhaus in Mazar-e-Sharif;
Sektor: Gesundheit (33 440 Euro Barmittel);
1.3 Global Team Hilfsbund e. V., Mikro-Wasserkraftanlage in Badakhshan;
Sektor: Energie (45 494 Euro Barmittel);
1.4 NAZO Deutschland – Hilfe für Afghanistan e. V.; Ausbildungs- und
Beratungszentrum für Frauen und Mädchen in der Provinz Kabul; Sektor:
Bildung (230 954 Euro Barmittel, 428 198 Euro Verpflichtungsermächtigung).
2. In welcher Höhe wurden bislang Barmittel und
Verpflichtungsermächtigungen aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ bewilligt (bitte nach Titeln,
Sektoren und durchführenden Organisationen aufschlüsseln)?
Insgesamt wurden bisher aus Kapitel 23 02 Titel 687 06 Zuwendungen in Höhe
von 1 102 436 Euro (davon 389 888 Euro Barmittel und 712 548 Euro
Verpflichtungsermächtigung) für die in Frage 1, Nummer 1.1 bis 1.4 aufgeführten
Vorhaben bewilligt.
3. In welcher Höhe wurden in 2010 bislang Mittel aus dem Einzelplan 23 über
die „NRO-Fazilität Afghanistan“ hinaus beantragt, und wie viele davon
wurden bereits bewilligt, beziehungsweise stehen kurz vor einer
Bewilligung (bitte nach Titeln aufschlüsseln)?
Titel bewilligte Mittel 2010
687 03 ,305 T Euro
687 04 2,186 Mio Euro
687 06 –
687 20 2,270 Mio Euro
896 04 1,574 Mio Euro.
4. In welcher Höhe wurden in 2010 bislang Mittel aus weiteren Einzelplänen
beantragt, und wie viele davon wurden bereits bewilligt, beziehungsweise
stehen kurz vor einer Bewilligung (bitte nach Titeln aufschlüsseln)?
Nachstehenden Nichtregierungsorganisationen wurden für Projekte in
Afghanistan Mittel aus dem Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt), Kapitel 05 02, Titel 687 79
im Jahr 2010 in Höhe von insgesamt 13 016 216,20 Euro bewilligt:
● Afghanistan-Schulen e. V., 336 300 Euro
● Deutsche Cleft-Kinder-Hilfe e. V., Sitz in Freiburg, 40 200 Euro
● Institut für Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschul-
Verbandes, DVV, 729 053 Euro
● HELP – Hilfe zur Selbsthilfe e. V., Bonn; Bereich: Verwaltungsaufbau,
184 000 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3005● Internationaler Rat für Denkmalpflege, ICOMOS, 10 000 Euro
● Kinderberg International e. V., 4 734 314 Euro
● medica mondiale e. V., 221 084,64 Euro
● Save the Children Deutschland e. V., 105 000 Euro
● Deutscher Caritasverband e. V., 100 000 Euro
● World Vision Deutschland e. V., 85 842,91 Euro
● Arbeitsgruppe für Entwicklung und Fachkräfte im Bereich der Migration und
der Entwicklungszusammenarbeit, AGEF gGmbH, 1 351 856 Euro
● Johanniter, 162 358,78 Euro
● Deutsche Welthungerhilfe e. V., 1 100 000 Euro
● NAZO Deutschland e. V., 56 207 Euro
● Mediothek für Afghanistan e. V., 500 000 Euro
● medico international e. V., 3 300 000 Euro.
Hinzu kommen aus Titel 687 72 insgesamt 1 865 557 Euro:
● The HALO Trust, 1 167 461 Euro
● Danish Demining Group, 698 096 Euro.
Aus den Einzelplänen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und
des Bundesministeriums des Innern (BMI) gibt es keine Finanzierungen von
NRO-Projekten.
5. Besteht die Möglichkeit über die „NRO-Fazilität Afghanistan“ hinaus
Mittel aus dem Einzelplan 23 für Projekte in Afghanistan zu beantragen?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Unabhängig von der NRO-Fazilität können auch weiterhin Mittel aus den Titeln,
die in der Beantwortung der Frage 3 angeführt sind, im Rahmen der jeweils
geltenden Förderrichtlinien beantragt werden.
6. In welcher Form arbeiten Nichtregierungsorganisationen in bereits
bewilligten Projekten aus Mitteln der „NRO-Fazilität Afghanistan“ mit anderen
deutschen, afghanischen und/oder internationalen Organisationen
zusammen (bitte nach Projekten, Distrikten, Sektoren und durchführenden
Organisationen aufschlüsseln)?
In den bewilligten Vorhaben (vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 2) arbeiten die
Nichtregierungsorganisationen mit lokalen afghanischen Partnerorganisationen
zusammen:
Afghanistan-Schulen: Partner ist AFGHAN LUMINOUS SUN
Waisenmedizin e. V: Partner ist die Leishmania und Malaria Klinik
Global Team Hilfsbund e. V: Partner ist International Assistance Mission
NAZO Deutschland e. V.: Partner ist AFGHAN LUMINOUS SUN.
Drucksache 17/3005 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie viele Nichtregierungsorganisationen haben bislang wie viele Projekte
aus Mitteln der „NRO-Fazilität Afghanistan“ beantragt (bitte nach
Fördersummen der Projekte, Sektoren, Distrikten und den Namen der
beantragenden Nichtregierungsorganisationen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Wurden Beantragungen von Mitteln aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“
bisher abgelehnt?
Wenn ja, warum, und mit welcher Begründung (bitte nach Projekten,
Sektoren, Distrikten und beantragenden Nichtregierungsorganisationen
aufschlüsseln)?
Bisher wurden keine Projektanträge abgelehnt.
9. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Mittel der „NRO-Fazilität
Afghanistan“ 2010 fristgerecht abfließen können?
a) Wenn ja, worauf gründet sich diese Annahme?
Ja, weitere Nichtregierungsorganisationen haben angekündigt, dass sie derzeit
Projektanträge vorbereiten.
b) Wie stellt die Bundesregierung den Abfluss der Mittel sicher?
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt entsprechend dem Bedarf zeitnah. Der
Abfluss der Mittel wird sich allerdings abhängig von der Laufzeit der Projekte über
mehrere Jahre erstrecken.
10. In welcher Form werden Projekte, die durch Mittel aus der „NRO-Fazilität
Afghanistan“ durchgeführt werden, evaluiert?
Die Evaluierung orientiert sich an den nach den Richtlinien für die Förderung
privater Träger auch in anderen Kontexten angewandten Verfahren. Eine
Kontrolle der Projekte – insbesondere die Prüfung der zweckentsprechenden
Mittelverwendung – findet durch das BMZ auf der Basis der von den
Zuwendungsempfängern vorgelegten Zwischen- und Endverwendungsnachweise statt.
11. Wie stellt die Bundesregierung die Qualität der durchgeführten Projekte
sicher, wenn es in der Ausschreibung heißt, die Vorhaben sollen rasch
umgesetzt werden und eine zügige Mittelumsetzung ermöglichen?
Im Vorfeld der Bewilligung wird geprüft, ob auf der Grundlage der
Projektkonzeption und der Zusammenarbeit mit einem geeigneten afghanischen Partner von
einer zügigen Umsetzung der Maßnahme ausgegangen werden kann.
Für die Umsetzung der Vorhaben aus der Fazilität gelten keine darüber
hinausgehenden gesonderten Bestimmungen. Die Vorhaben werden in Anwendung der
Förderrichtlinien des BMZ für Vorhaben privater Träger durchgeführt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/300512. In welcher Höhe soll die „NRO-Fazilität Afghanistan“ in den Jahren nach
2010 fortgeschrieben werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der im Regierungsentwurf vorgesehene Titelansatz für 2011 und der Finanzplan
bis 2014 lassen eine Fortsetzung der NRO-Fazilität Afghanistan zu.
13. In welcher Höhe und Form wurden seit 2001 Mittel der Bundesregierung
durch Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan in Anspruch
genommen und abgerufen (bitte nach Jahren der Bereitstellung, Haushaltsplänen
und Titeln aufschlüsseln)?
Vgl. Tabelle in der Anlage 1.
14. Um welche Projekte durch Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan,
die durch Bundesmittel finanziert wurden, handelte es sich seit 2001 (bitte
nach Jahren, Sektoren und Distrikten aufschlüsseln)?
Vgl. Aufstellung in der Anlage 2.
15. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die zusätzlichen Mittel für
Projekte in Afghanistan durch private Träger im Rahmen der „NRO-
Fazilität Afghanistan“ nicht auf Kosten von Projekten in Afghanistan gehen,
die durch private Träger, auch im Rahmen von Public-Private-Partnership-
Projekten, aus anderen Haushaltstiteln finanziert werden?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, welche Projekte betrifft dies (bitte nach Titeln aufschlüsseln)?
Gerade um dies sicherzustellen wurden die Mittel für Private Träger 2010 in
Höhe der Fazilität aufgestockt. Im Übrigen hat jeder Titel entsprechend den
Haushaltstechnischen Richtlinien seine eigene Zweckbestimmung.
16. Wie begründet die Bundesregierung die Ablehnung der Finanzierung der
Hauptmaßnahme des Aufbauprojekts „Technische Führungskräfte für
Afghanistan“ (TeFA), das in einem Public Private Partnership mit
Volkswagen durchgeführt werden sollte, nachdem die Vormaßnahme bereits in
2009 durchgeführt wurde?
a) Wie begründet die Bundesregierung diese Ablehnung vor dem
Hintergrund, dass die zivilen Mittel für Afghanistan in 2010 deutlich erhöht
werden sollen?
Die Ablehnung des Antrags entspricht der notwendigen Prioritätensetzung für
eine effiziente Mittelverwendung.
b) Wie begründet die Bundesregierung, dass die 20 Teilnehmer des
Projekts, nach dem Ende der Vormaßnahme am 31. Dezember 2009 und
der durchführende Partner Volkswagen erst am 6. August 2010 darüber
benachrichtigt wurden, dass das Projekt nicht fortgeführt werde?
Die Volkswagen Qualifizierungsgesellschaft mbH teilte der Bundesregierung
bereits am 10. Juni 2010 mit, dass sie das Projekt von sich aus als beendet
betrachtet. Eine Zusage für eine Förderung über das Jahr 2009 hinaus hat das
Auswärtige Amt nicht gegeben. Die Bewilligung der Zuwendung an die Inwent
gGmbH im Jahr 2009 erfolgte nach Bestätigung durch den Projektträger, dass
Drucksache 17/3005 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedieses Projekt unabhängig von einem möglichen weiteren Projekt in den
Folgejahren sinnvoll ist.
c) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der
Streichung von Mitteln für zivile Projekte in Afghanistan im
Einzelplan 5 und der Einrichtung der „NRO-Fazilität Afghanistan“ im
Einzelplan 23?
Es sind keine Mittel für zivile Projekte in Afghanistan im Einzelplan 05
gestrichen worden.
17. Wurden Finanzierungen seitens der Bundesregierung von Projekten, die in
den letzten Jahren auf mehrere Jahre Laufzeit beantragt worden waren und
die durch private Träger oder in Kooperation mit privaten Trägern
durchgeführt werden sollten, in 2010 nicht verlängert?
a) Um welche Projekte handelte es sich dabei (bitte nach Projekten,
Haushaltstiteln und durchführenden Organisationen aufschlüsseln)?
b) Aus welchen Gründen wurden die Finanzierungen dieser Projekte nicht
verlängert?
Dies ist nicht der Fall.
18. Wie definiert die Bundesregierung ressortübergreifend und umfassend das
Konzept der „Vernetzten Sicherheit“?
Die gemeinsame Grundlage sind nach wie vor die Ausführungen zur vernetzten
Sicherheit wie sie im Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur
Zukunft der Bundeswehr von 2006 (Erster Teil, Kapitel 1, Nummer 1.4)
niedergeschrieben sind. In der Ausschreibung des BMZ zur NRO-Fazilität und den
Ausführungen vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung Dirk Niebel werden dazu Erläuterungen gegeben, die aber keine
Neudefinition der vernetzten Sicherheit darstellen.
19. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um zu einer
umfassenden und ressortübergreifenden Definition des Konzepts der „Vernetzten
Sicherheit“ zu gelangen?
Vergleiche Antwort zu Frage 18.
20. Anhand welcher Verfahren und Regeln wird vom BMZ versucht,
Kohärenz in der Arbeit zwischen den verschiedenen staatlichen und
nichtstaatlichen Stellen in Afghanistan herzustellen?
Die Bundesregierung steht in einem engen und kontinuierlichen Dialog mit den
staatlichen Durchführungsorganisationen und nichtstaatlichen Trägern der
deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit – sowohl mit den Zentralen
in Deutschland als auch mit den jeweiligen Vertretern vor Ort. Die
Bundesregierung entsendet zu diesem Zweck Personal nach Nordafghanistan und Kabul.
Die Gesamtkoordination der Entwicklungszusammenarbeit obliegt gleichwohl
der afghanischen Regierung, die darin von UNAMA (United Nation Assistance
Mission in Afghanistan) unterstützt wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/300521. In welcher Weise werden bei der Bewilligung von Projekten aus Mitteln
der „NRO-Fazilität Afghanistan“ das Bundesministerium der
Verteidigung und das Auswärtige Amt einbezogen?
Das Auswärtige Amt wird bei der Prüfung aller Projektanträge von
Nichtregierungsorganisationen systematisch einbezogen und erhält mit der Übersendung
des Projektantrages Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das BMVg wird beteiligt, wenn Belange des BMVg berührt sind.
22. Was bedeutet diese Definition für die Projektarbeit der
Nichtregierungsorganisationen in der konkreten Projektdurchführung?
Die konkrete Projektdurchführung vor Ort erfolgt gemäß Zuwendungsbescheid
über den Titel „Private Träger“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23
verwiesen.
23. Wie gestalten sich die Konditionalitäten der „NRO-Fazilität Afghanistan“
im Detail aus?
Für die über die NRO-Fazilität Afghanistan geförderten Maßnahmen wurden
folgende Grundprinzipien festgeschrieben:
1. Die Projekte stehen im Einklang mit dem Afghanistan-Konzept der
Bundesregierung von Januar 2010 und in Übereinstimmung mit dem Konzept der
vernetzten Sicherheit.
2. Die Projekte dienen grundsätzlich der unmittelbaren Armutsbekämpfung
und/oder der Achtung der Menschenrechte.
3. Die Antragsteller beachten bei der Planung und Durchführung die Prinzipien
des Protokolls zwischen dem Netzwerk deutscher NRO in Afghanistan und
dem afghanischen Wirtschaftsministerium aus dem Jahr 2007 und stimmen
ihre Aktivitäten mit den zuständigen afghanischen Stellen ab.
Projektvorschläge für die Provinzen Balkh, Baghlan, Kunduz, Takhar und
Badakhshan werden prioritär berücksichtigt. Eine Förderung ist ebenfalls möglich
in den Provinzen Samangan, Jowzan, Faryab, Sar-e-Pul sowie in Kabul und im
zentralen Hochland (Hazarajat).
Im Übrigen wird auf die Ausschreibung zur NRO-Fazilität, die auf der Website
von bengo unter
www.bengo.de in einem Sonderrundbrief vom Mai 2010
veröffentlicht wurde, verwiesen.
24. Wie wird die Einpassung in die deutsche Gesamtstrategie im
Bewerbungsverfahren für die „NRO-Fazilität Afghanistan“ operationalisiert?
Die Prüfung erfolgt durch die zuständigen Fachreferate des BMZ unter
Beteiligung des Auswärtigen Amts und unter Einbindung der BMZ-Vertreter in
Afghanistan. Dabei werden sowohl die sektorale als auch die regionale Ausrichtung der
Maßnahmen entsprechend des Ausschreibungstextes zur NRO-Fazilität
Afghanistan berücksichtigt.
Drucksache 17/3005 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Welche Angaben müssen Nichtregierungsorganisationen in den
Antragsformularen für Mittel aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ machen?
Die Angaben entsprechen den Anforderungen für alle Anträge von
Nichtregierungsorganisationen aus dem Titel „Private Träger“. Es werden Angaben zum
deutschen und lokalen Träger, zur Zielgruppe und ihrer Beteiligung, dem
Projektstandort, zu den Projektzielen und den Maßnahmen zu ihrer Erreichung, zur
Projektdauer und Nachhaltigkeit sowie Erfolgskontrolle gemacht. Außerdem
wird ein Finanzierungsplan aufgestellt.
26. Wie stellt sich die Bundesregierung in Zukunft die Zusammenarbeit
zwischen Nichtregierungsorganisationen und deutschen staatlichen Stellen in
der alltäglichen Projektarbeit konkret vor, wenn diese in Übereinstimmung
mit dem Konzept der „Vernetzten Sicherheit“ stattfinden sollen?
Die Bundesregierung will sicherstellen, dass sich zivile und militärische
Maßnahmen bestmöglich ergänzen. Das erfordert eine enge Abstimmung der
einzelnen Maßnahmen. Die Abstimmung zwischen NRO und Ressorts erfolgt dabei
über die Vertreter der Bundesregierung vor Ort.
27. Was ändert sich im Vergleich zu Projektdurchführungen durch
Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan während der letzten Jahre durch die
Unterordnung gegenüber dem Konzept der „Vernetzten Sicherheit“?
Die Bundesregierung erwartet die Anerkennung der in der Antwort zu Frage 23
aufgeführten Grundprinzipien. Eine Unterordnung unter militärische
Erwägungen erfolgt dabei nicht.
28. Welche rechtlichen Verpflichtungen ergeben sich für
Nichtregierungsorganisationen bei der Durchführung von Projekten, wenn diese im Einklang
mit dem Afghanistan-Konzept der Bundesregierung von Januar 2010 und
in Übereinstimmung mit dem Konzept der „Vernetzten Sicherheit“ stehen
müssen?
Rechtliche Verpflichtungen bei der Inanspruchnahme von Mitteln aus der NRO-
Fazilität ergeben sich lediglich im Zusammenhang mit den Titelbestimmungen
des Titels „Förderung privater deutscher Träger“, auf dessen Grundlage die
Mittel vergeben werden. Die Grundprinzipien zur NRO-Fazilität sind politische
Orientierungen.
29. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass
Nichtregierungsorganisationen bei der Projektdurchführung von Projekten aus Mitteln der „NRO-
Fazilität Afghanistan“ im Einzelfall Weisungen von Offizieren der
Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) Folge leisten müssen?
Falls nein, wann und unter welchen Voraussetzungen wäre dies gegeben?
Die Begleitung von Projekten der von der Bundesregierung geförderten
Nichtregierungsorganisationen erfolgt auch in Afghanistan durch ziviles Personal des
Auswärtigen Amts und des BMZ. Eine Weisungsgebung durch militärische
Stellen erfolgt nicht.
30. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche zivile Hilfe für
militärische Ziele der ISAF, der USA oder Deutschlands instrumentalisiert
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3005werden wird, wenn sich die Nichtregierungsorganisationen dem Konzept
der „Vernetzten Sicherheit“ unterordnen?
Wenn ja, wie?
Ziel der Bundesregierung ist es, dass sich zivile und militärische Maßnahmen
bestmöglich ergänzen (vgl. Antwort zu Frage 26). Ein Unterordnungsverhältnis
besteht nicht.
31. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Mitarbeiter von
Hilfsorganisationen oder ihre Zielgruppen verstärkt zu Angriffszielen erklärt werden,
sofern eine militärische Anbindung der zivilen Hilfsprojekte besteht?
Wie begründet die Bundesregierung diese Annahme?
Es besteht keine militärische Anbindung ziviler Hilfsprojekte. Vergleiche auch
Antworten zu den Fragen 26 und 27.
32. Wie beurteilt die Bundesregierung die Veränderung der Wahrnehmung von
deutschen Nichtregierungsorganisationen, die sich ab 2010 dem Konzept
der „Vernetzten Sicherheit“ unterordnen, durch die afghanische
Bevölkerung im Vergleich zu den Vorjahren?
Es wurde bisher keine veränderte Wahrnehmung beobachtet.
33. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdung von
Nichtregierungsorganisationen nach einem Abzug der internationalen Truppen in 2014 ein,
die in den letzten vier Jahren des Einsatzes in der Wahrnehmung der
afghanischen Bevölkerung eng mit dem Militär zusammengearbeitet haben?
Die Bundesregierung beantwortet keine hypothetischen Fragen.
34. Können die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2010 zusätzlich
eingestellten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10 Mio. Euro für
den gesamten Titel „Private Träger“ oder nur für einzelne Sonderfazilitäten
genutzt werden?
Wenn Letzteres, warum, und für welche Sonderfazilitäten?
Die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Haushalt 2010 zusätzlich
eingestellten Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von je
10 Mio. Euro wurden explizit für die NRO-Fazilität Afghanistan bereitgestellt.
Das BMZ beabsichtigt, die Mittel entsprechend der Intention des
Haushaltsausschusses für diesbezügliche Maßnahmen der Privaten Träger in Afghanistan
einzusetzen.
35. Welche nachhaltigen Projekte wurden vom BMZ in den Bereichen der
„NRO-Fazilität Menschenrechtsprojekte“ und der „NRO-Fazilität
Nachhaltiger Ressourcenschutz“ bewilligt, die mit den im Jahr 2010
eingestellten Mitteln umgesetzt werden können?
Menschenrechte:
– Inklusion von Kindern mit Behinderungen in öffentlichen Regelschulen;
Indien
– Stärkung der Menschenrechte auf Mindanao; Philippinen
Drucksache 17/3005 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Stärkung der Widerstandsfähigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe von Dalit
und Tribals, Indien
– Indigene Teilhabe an der ländlichen Entwicklung; Argentinien
– Netzwerkarbeit gegen Genitalverstümmelung; Guinea-Bissau
– Einrichtung eines Sozialraumes und Therapiebeckens; Palästinensische
Gebiete.
Biodiversität:
– Palk Bay Social Centre; Indien
– Erhalt der Biodiversität durch die Aufnahme des Okavango Delta in die
UNESCO-Welterbeliste; Chile
– Integriertes Landwirtschaftsprojekt; Peru.
36. Inwieweit erachtet die Bundesregierung die derzeitige Zweckbindung der
Sondermittel für die verschiedenen NRO-Fazilitäten aus
entwicklungspolitischen Gesichtspunkten für sinnvoll, und soll die Zweckbindung für
2011, 2012 und 2013 aufrechterhalten werden?
Eine Fortsetzung der teilweisen inhaltlichen Akzentuierung der Mittelvergabe
im Bereich Private Träger ist auch für kommende Jahre vorgesehen. Der Umfang
der für einzelne Themen anzusetzenden Mittel wird von aktuellen
entwicklungspolitischen Prioritäten und dem jeweiligen Haushaltsspielraum abhängen.
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Anlage 2
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** Gelder zugewiesen vom BMZ an das Länderreferat im AA, von dort auf Projekte verteilt
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ISSN 0722-8333]