Bezahlung eines Funktionärs des Bundes Deutscher Radfahrer aus Zuwendungen des Bundesministeriums des Innern vor dem Hintergrund eines verschleierten Dopingfalles
der Abgeordneten Winfried Hermann, Viola von Cramon-Taubadel, Maria Klein-Schmeink, Josef Philip Winkler, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Kammergericht Berlin hat in letzter Instanz dem Abgeordneten Winfried Hermann Recht gegeben, der den Sportdirektor des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), Burckhard Bremer, als belasteten Funktionär „aus den heißen Zeiten des Dopings“ bezeichnet hatte. Das Gericht stellte fest, Burckhard Bremer habe „(sicherlich neben anderen Personen im BDR) nichts veranlasst, um sich davon zu überzeugen, dass der Sportler [Lademann] die ihn zur Teilnahme an den olympischen Spielen (2004) berechtigenden Leistungen ohne Zuhilfenahme unerlaubter Mittel erbracht hat. Demgegenüber kann sich der Beklagte [Burckhard Bremer] nicht darauf berufen, er habe 2004 nicht gewusst, dass Lademann gedopt habe“ (Quelle: Kammergericht Beschluss 27 O 1303/08 Landgericht Berlin vom 6. Juli 2010).
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen4
In welcher Höhe flossen seit dem oben genannten Vorfall vor den Olympischen Spielen 2004 Bundesmittel an den BDR?
In welcher Höhe flossen seit dem oben genannten Vorfall vor den Olympischen Spielen 2004 Bundesmittel vom BDR an den Sportdirektor Burckhard Bremer?
Hatte die Bundesregierung im Vorfeld der letzten Vertragsverlängerung des Sportdirektors Burckhard Bremer Kenntnisse über dieselbe und/oder die oben genannten Ereignisse?
Wenn ja, hatte die Bundesregierung die Möglichkeit, die Vertragsverlängerung zu verhindern?
Wenn nein, warum hatte die Bundesregierung keine Kenntnisse über die Vertragsverlängerung und/oder die oben genannten Ereignisse?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus oben genanntem Gerichtsurteil bezüglich Rückzahlung von Bundesmitteln durch und Auszahlung von zukünftigen Bundesmitteln an den BDR?