Fehlende Entschädigung für NS-Opfer
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mehr als 60 Jahre nach Ende der Nazidiktatur warten immer noch Opfer von NS-Verbrechen bzw. deren Angehörige auf Entschädigung. Mit der „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, die im Jahr 2000 gegründet wurde, war der Versuch unternommen worden, einen Schlussstrich zu ziehen. Dass dabei weniger das Interesse an Entschädigung von NS-Opfern im Vordergrund stand, sondern das Interesse, Planungssicherheit für die deutsche Wirtschaft zu erreichen, ist oftmals betont worden.
Auch im Stiftungsgesetz selbst wird deutlich, dass nun Schluss sein solle mit der finanziellen Verantwortung der BRD. So heißt es, „Leistungen für erlittenes nationalsozialistisches Unrecht“ könnten „nur nach diesem Gesetz beantragt werden“, und wer Leistungen erhält, muss „auf jede darüber hinausgehende Geltendmachung von Forderungen … im Zusammenhang mit nationalsozialistischem Unrecht … unwiderruflich“ verzichten (§ 16 des Stiftungsgesetzes).
Zu den Ungerechtigkeiten dieser Regelung gehört, dass keineswegs alle Opfer der faschistischen Terrorherrschaft entschädigt werden sollen, sondern nur eine kleine Auswahl. Schwierigkeiten des Nachweisverfahrens und die Setzung einer (mittlerweile abgelaufenen) Antragsfrist kommen erschwerend hinzu.
Mehr als 60 Jahre nach dem Sieg über den Faschismus bleiben zahlreiche Opfergruppen weiterhin von Entschädigungszahlungen ausgeschlossen, während etwa Angehörige der SS umstandslos Rentenzahlungen erhalten. Auch deutschen Kriegsversehrten blieben in aller Regel ein derart langes Warten und entwürdigendes Antragsverfahren wie den NS-Opfern erspart. Die Täter sind damit besser gestellt als die Opfer.
Zu den nicht entschädigten Opfergruppen gehören beispielsweise jüdische Gemeinden, die von den Nationalsozialisten gezwungen worden waren, die Kosten für die Deportation ihrer Mitglieder zu entrichten. Keine Entschädigung haben bislang Opfer, Überlebende oder Angehörige von Opfern erhalten, die im Rahmen von völkerrechtswidrigen Massenerschießungen ermordet worden waren, sofern es sich um nicht „typisches“ NS-Unrecht gehandelt hat. Von Entschädigungszahlungen ausgeschlossen sind Kriegsgefangene, obwohl diesen oftmals sowohl formell wie auch materiell der Status als Kriegsgefangene sowie die damit verbundenen Rechte verweigert worden waren, was vor allem im Fall sowjetischer Kriegsgefangener auch Ausdruck nationalsozialistischer Ideologie war.
Keine Entschädigung haben Slowenen und Sloweninnen erhalten, die im Rahmen der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik „aus“- und „abgesiedelt“ worden sind nach Kroatien, Serbien und in das Deutsche Reich oder auf andere Art Opfer der Entnationalisierungsmaßnahmen geworden sind. Seit 1998 erhebt die Slowenische Vereinigung der Okkupationsopfer 1941–1945 in Kranj/ Slowenien Forderungen nach Entschädigungen.
Das Stiftungsgesetz selbst sieht keine Entschädigungen für jene Zwangsarbeiter vor, die in ihrem Heimatland Zwangsarbeit leisten mussten, ebenso wenig für jene, die in der Landwirtschaft oder in Haushalten zwangsverpflichtet wurden. In einzelnen Ländern wurde im Rahmen der Öffnungsklausel auch diesen Opfergruppen Entschädigung gewährt, was aber zur Verringerung der Entschädigungssummen für die Gesamtgruppe der Anspruchsberechtigten führte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Entschädigungs-/Schadenersatzklagen von Überlebenden, deren Angehörigen oder Hinterbliebenen von deutschen Kriegsverbrechen oder sonstigen NS-Verbrechen, die während des Zweiten Weltkriegs im Ausland begangen wurden, sind derzeit weltweit gerichtlich anhängig (bitte nach jeweiligen Herkunftsländern der Klägerinnen und Kläger sowie Art und Datum des NS-Verbrechens differenzieren)?
a) Welche Entschädigungen sind bislang wie vielen Überlebenden (oder Angehörigen) deutscher Kriegsverbrechen oder anderer NS-Verbrechen durch die Bundesrepublik geleistet worden?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl jener Opfer von Kriegsverbrechen, die bislang keine Entschädigung erhalten haben?
c) Hat die Bundesregierung hierzu Auskünfte von NS-Opferverbänden oder Regierungen der von der Wehrmacht überfallenen Staaten eingeholt, wenn ja, welcher Art waren die Auskünfte, wenn nein, warum nicht?
d) Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen NS-Opfern noch Entschädigungen zu gewähren, und wenn nein, warum nicht?
a) Welche Entschädigungen sind bislang den sowjetischen Kriegsgefangenen geleistet worden, denen vom Dritten Reich kriegsvölkerrechtswidrig formal oder materiell der Status als Kriegsgefangene verweigert wurde?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl jener sowjetischen Kriegsgefangenen ein, die trotz faktischer Verweigerung des Status als Kriegsgefangene und vielfältiger Misshandlung bislang keine Entschädigung erhalten haben?
c) Hat die Bundesregierung hierzu Auskünfte von NS-Opferverbänden oder Regierungen der von der Wehrmacht überfallenen Staaten bzw. der Nachfolgestaaten der Sowjetunion eingeholt; wenn ja, welcher Art waren die Auskünfte, wenn nein, warum nicht?
d) Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen NS-Opfern noch Entschädigungen zu gewähren, und wenn nein, warum nicht?
a) Welche Entschädigungsleistungen sind bislang jenen Kriegsgefangenen geleistet worden, die kriegsvölkerrechtswidrig Zwangsarbeit im Rüstungsbereich leisten mussten?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl jener Kriegsgefangenen ein, die bislang keine Entschädigung erhalten haben?
c) Hat die Bundesregierung hierzu Auskünfte von NS-Opferverbänden oder Regierungen der von der Wehrmacht überfallenen Staaten eingeholt; wenn ja, welcher Art waren die Auskünfte, wenn nein, warum nicht?
d) Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen NS-Opfern noch Entschädigungen zu gewähren, und wenn nein, warum nicht?
a) Welchen jüdischen Gemeinden, die während des Zweiten Weltkriegs Geld für die Deportation ihrer Mitglieder zahlen mussten, wurden diese Beträge zurückgezahlt?
b) Welchen jüdischen Gemeinden wurden diese Beträge nicht zurückgezahlt, und warum nicht?
c) Welche jüdischen Gemeinden erheben derzeit die Forderung nach Rückzahlung dieser Beträge, und wie geht die Bundesregierung damit um?
d) Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die seinerzeit für Deportationskosten vom Deutschen Reich oder seinen Beauftragten eingezogenen und bislang nicht zurückgezahlten Beträge unter Einrechnung der seither fällig gewordenen Verzinsung?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl jener Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, deren Entschädigungsanträge an die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft deswegen abgelehnt worden sind, weil sie aufgrund von Sprach- und Nachweisproblemen nicht ausreichend dokumentiert oder nicht fristgemäß eingereicht worden sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
b) Hat die Bundesregierung hierzu Auskünfte von NS-Opferverbänden oder Regierungen der von der Wehrmacht überfallenen Staaten eingeholt; wenn ja, welcher Art waren die Auskünfte, wenn nein, warum nicht?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen NS-Opfern noch Entschädigungen zu gewähren, und wenn nein, warum nicht?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl jener Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die in ihren Heimatländern von den Deutschen zur Zwangsarbeit verpflichtet worden waren und die bislang keine Entschädigung erhalten haben?
b) Hat die Bundesregierung hierzu Auskünfte von NS-Opferverbänden oder Regierungen der von der Wehrmacht überfallenen Staaten eingeholt; wenn ja, welcher Art waren die Auskünfte, wenn nein, warum nicht?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen NS-Opfern noch Entschädigungen zu gewähren, und wenn nein, warum nicht?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl jener Zwangsarbeiter, die an ihrem Wohnort zur Zwangsarbeit verpflichtet worden waren und bislang keine Entschädigung erhalten haben?
b) Hat die Bundesregierung hierzu Auskünfte von NS-Opferverbänden oder Regierungen der von der Wehrmacht überfallenen Staaten eingeholt; wenn ja, welcher Art waren die Auskünfte, wenn nein, warum nicht?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen NS-Opfern noch Entschädigungen zu gewähren, und wenn nein, warum nicht?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl jener Zwangsarbeiter ein, die im Bereich der Landwirtschaft und als Haushaltshilfen eingesetzt worden waren und bislang keine Entschädigung erhalten haben?
b) Hat die Bundesregierung hierzu Auskünfte von NS-Opferverbänden oder Regierungen der von der Wehrmacht überfallenen Staaten eingeholt; wenn ja, welcher Art waren die Auskünfte, wenn nein, warum nicht?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen NS-Opfern noch Entschädigungen zu gewähren, und wenn nein, warum nicht?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Sloweninnen und Slowenen ein, die im Rahmen der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik „aus-“ und „abgesiedelt“ worden waren und die bislang keine Entschädigungszahlungen erhalten haben?
b) Hat die Bundesregierung hierzu Auskünfte von NS-Opferverbänden oder der slowenischen Regierung eingeholt; wenn ja, welcher Art waren die Auskünfte, wenn nein, warum nicht?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen NS-Opfern noch Entschädigungen zu gewähren, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, auf den Brief des Vorsitzenden der Slowenischen Vereinigung der Okkupationsopfer 1941–1945 aus Kranj/ Slowenien vom 30. November 2005 an die Bundeskanzlerin zu antworten oder sich in anderer Form mit den Forderungen der slowenischen NS-Opfer zu befassen und darüber in Verhandlungen zu treten; wenn ja, was plant sie konkret, wenn nein, warum nicht?
a) Welche weiteren Opfergruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang von Entschädigungszahlungen ausgeschlossen?
aa) Hat die Bundesregierung hierzu Auskünfte von NS-Opferverbänden oder Regierungen der von der Wehrmacht überfallenen Staaten eingeholt; wenn ja, welcher Art waren die Auskünfte, wenn nein, warum nicht?
bb) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Beabsichtigt die Bundesregierung, mit den bislang nicht entschädigten NS-Opfern bzw. deren Verbänden in Verhandlungen zu treten, um eine Entschädigungsregelung zu vereinbaren, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, es sei ein unerträglicher Zustand, dass noch lebende Angehörige der SS und Funktionäre der NSDAP Rentenzahlungen erhalten, während die Opfer von SS und Nazipartei mühsam um Anerkennung und Entschädigung kämpfen müssen, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung der Rechtskonflikt um bislang ausgebliebene Entschädigungszahlungen vor internationalen Gerichtshöfen dar, und welche Position vertritt die Bundesregierung in diesen Verfahren?
Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, eine Bundesstiftung für „vergessene“ Opfer einzurichten, d. h. solche NS-Opfer, die im Rahmen der bisher geleisteten Entschädigungszahlungen nicht berücksichtigt worden sind; wenn ja, in welche Richtung gehen diese Überlegungen?