[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Martin
Reichardt, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3869 –
Förderung und sonstige Finanzierung des Vereins „La Red“ aus Bundesmitteln
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Verein „La Red – Vernetzung und Integration e. V.“ mit Sitz in Berlin
betätigt sich u. a. im Bereich der Ausländerfürsorge und in einem
sogenannten „Diversity-Management“; die dort durchgeführten Projekte sind dabei
regelmäßige Förderungsnehmer diverser Bundesministerien (vgl.
https://la-re
d.eu/portfolio/democracy-works/). Gegenstand einer Kleinen Anfrage in der
19. Wahlperiode war bereits das dort verantwortete Projekt „Democratic
Meme Factory“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18366). Ab September 2017
genoss das Projekt umfangreiche Fördermaßnahmen durch das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend. Im Jahr 2018 etwa betrug die Fördersumme
129 911,85 Euro, für die vier Monate im Jahr 2017 wurden seinerzeit
42 177,43 Euro ausbezahlt (vgl. ebd.). Nicht zuletzt aufgrund der nach
Ansicht der Fragesteller und der kritischen Öffentlichkeit fraglichen
Erfolgsstatistik war u. a. dieses Projekt Gegenstand einer kritischen
Presseberichterstattung, nach der politisch linksstehende Milieus nicht memen können. In
deren Rahmen wurde nicht zuletzt auch die von den Fragestellern unterstützte
Hypothese „the left can't meme“ medial aufgegriffen (vgl.
https://jungefreihei
t.de/politik/deutschland/2020/the-left-cant-meme-auch-nicht-mit-steuergeld
ern/). Zum Themenkomplex des gegenständlichen Vereins ergeben sich nach
Auffassung der Fragesteller demnach weitere Nachfragen.
1. Welche Projekte (auch abgeschlossene) oder anderweitige Förderungen
des Vereins „La Red – Vernetzung und Integration e. V.“ wurden bzw.
werden seit Bestehen des Vereins durch die Bundesregierung mit
finanziellen Zuwendungen ausgestattet (bitte nach Jahren, Projektnamen und
jeweiliger Förderhöhe sowie Förderprogramm einzeln aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Förderungen über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
wird auf den Abschlussbericht zur 1. Förderperiode und die Programmwebseite
des Bundesprogramms verwiesen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4159
20. Wahlperiode 21.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 21. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Rahmen der Richtlinienförderung der Bundeszentrale für Politische Bildung
(BpB) für anerkannte Träger sind Einzelmaßnahmen des Vereins „La Red –
Vernetzung und Integration e. V.“ beantragt worden, die sich in Summe wie
folgt nach Haushaltsjahren aufschlüsseln:
• 2018: 2 668,30 Euro,
• 2019: 2 469,00 Euro,
• 2020: 5 074,00 Euro,
• 2021: 5 768,00 Euro,
• 2022: 772,00 Euro.
Zusätzlich fördert die BpB im Rahmen der Modellförderung zwei weitere
Projekte. Beide Projekte lassen sich wie folgt nach Jahren aufschlüsseln:
„Migrantische politische Bildung – Diversität in Bildungsformaten für eine
vielfältige Einwanderungsgesellschaft“:
• 2019: 22 882,08 Euro,
• 2020: 101 666,38 Euro,
• 2021: 111 018,30 Euro,
• 2022: 114 334,13 Euro,
„Migrant*innen Aktiv und Unterwegs“:
• 2022: 177 131,05 Euro.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration (IntB) fördert das Projekt „My Democracy – Soziale Medien von
Migrantenorganisationen für das Empowerment im Umgang mit Rechtsextremismus
und Rassismus“:
• 2021: 177 329,92 Euro,
• 2022: 164 524,17 Euro,
• 2023: 385 235,93 Euro,
• 2024: 408 821,70 Euro.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Rahmen des
Programms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“, das aus ESF- und
Bundesmitteln finanziert wird, La Red eine Zuwendung für das Projekt „LaRA – La
Red Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ gewährt.
Die für den Projektzeitraum (1. Januar 2019 bis 30. September 2022)
bewilligten Bundesmittel i. H. v. insgesamt 747 486,63 Euro teilen sich
folgendermaßen nach Jahrestranchen auf:
• 2019: 175 538,35 Euro,
• 2020: 192 526,68 Euro,
• 2021: 190 637,34 Euro,
• 2022: 188 784,26 Euro.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative
für betriebliche Demokratiekompetenz“ wurde La Red eine Zuwendung für das
Projekt „Democracy Works – Berliner Betriebe und Migrantenorganisationen
gemeinsam für Demokratiekompetenz“ durch das BMAS gewährt.
Die für den Projektzeitraum (1. August 2021 bis 31. Dezember 2024)
bewilligten Bundesmittel i. H. v. insgesamt 723 999,84 Euro teilen sich
folgendermaßen nach Jahrestranchen auf:
• 2021: 149 999,96 Euro,
• 2022: 185 999,95 Euro,
• 2023: 189 999,97 Euro,
• 2024: 197 999,96 Euro.
Im Rahmen des Förderaufrufes der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) für
„Nachbarschaftsprojekte im Klimaschutz“ wurden zwei Projekte des Vereins
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
gefördert:
„NKI: Upcycling Future Lab Berlin Pankow“
Die für den Bewilligungszeitraum (1. September 2017 bis 31. August 2019)
bewilligte Fördersumme von 243 557,61 Euro teilt sich folgendermaßen nach
Jahrestranchen auf:
• 2017: 39 069,30 Euro,
• 2018: 124 040,00 Euro,
• 2019: 73 640,70 Euro,
• 2020: 6 807,61 Euro.
„NKI: Klima Moabit lokal <> global – Verbindung von lokalen
Klimaschutzmaßnahmen mit der Integration von Neuzugewanderten in Deutschland“
Die für die Projektlaufzeit (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019) bewilligte
Fördersumme von 157 167,23 Euro teilt sich folgendermaßen nach
Jahrestranchen auf:
• 2018: 87 194,00 Euro,
• 2019: 62 508,00 Euro,
• 2020: 7 465,23 Euro.
2. Wurden durch die Bundesregierung ggf. diesbezügliche Personalkosten
gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Projekt, Zeitraum,
Anzahl und Monatsarbeitsstunden der Stellen sowie konkreten
inhaltlichen Aufgaben aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Förderung für das „Demokratie leben!“-(BMFSFJ)-Projekt
„WIR HIER! Kein Platz für Muslimfeindlichkeit in Europa –
Migrantenorganisationen im Dialog“ wurden nachfolgende Personalkosten als zuwendungsfähig
anerkannt:
• 2015: 84 830,25 Euro,
• 2016: 111 265,66 Euro,
• 2017: 114 368,84 Euro,
• 2018: 128 770,45 Euro,
• 2019: 110 953,21 Euro.
Darüber hinaus liegen keine statistischen Auswertungen im Sinne der
Fragestellung vor.
Im Rahmen der Förderung für das Projekt „Democratic Meme Factory (DMF)“
wurden nachfolgende Personalkosten als zuwendungsfähig anerkannt:
• 2017: 1 904,50 Euro,
• 2018: 128 155,91 Euro,
• 2019: 131 065,33 Euro.
Darüber hinaus liegen keine statistischen Auswertungen im Sinne der
Fragestellung vor.
Für das aktuell in der Förderung befindliche Projekt „open mind –
Transnational und communityübergreifend gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ liegen
noch keine validen und abschließenden Angaben vor.
In dem von der BpB geförderten Modellprojekt „Migrantische politische
Bildung – Diversität in Bildungsformaten für eine vielfältige
Einwanderungsgesellschaft“ wurden Personalausgaben in folgender Höhe als zuwendungsfähig
anerkannt:
• 2019: 18 087,27 Euro,
• 2020: 84 897,11 Euro,
• 2021: 91 960,59 Euro,
• 2022: 93 553,37 Euro.
Darüber hinaus liegen keine statistischen Auswertungen im Sinne der
Fragestellung vor.
In der Förderlinie „Demokratie im Netz“ wurden im Rahmen der Förderung
des Projekts „Migrant*innen Aktiv und Unterwegs“ folgende Personalkosten
als zuwendungsfähig anerkannt:
• 2022: 110 541,61 Euro.
Darüber hinaus liegen keine statistischen Auswertungen im Sinne der
Fragestellung vor.
In den im Rahmen der sog. Richtlinienförderung der BpB geförderten
Projekten können Angaben zu einzelnen Ausgabepositionen nur nach einem zeit- und
personalintensiven Aktenstudium getätigt werden. Aufgrund der vorgegebenen
Frist zur Beantwortung der Anfrage ist dies nicht leistbar.
Nachfolgende Personalkosten wurden für das von der IntB geförderte Projekt
„My Democracy – Soziale Medien von Migrantenorganisationen für das
Empowerment im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus“ als
zuwendungsfähig anerkannt:
• 2021: 146 915,67 Euro,
• 2022: 132 141,86 Euro.
Im Rahmen des durch das BMAS geförderten Programms „Integration durch
Qualifizierung (IQ)“ wurden für das Projekt „LaRA – La Red Anerkennungs-
und Qualifizierungsberatung“ folgende Mittel für Personalkosten (aus Bundes-
und ESF-Mitteln) als zuwendungsfähig anerkannt:
• 2019: 235 336,63 Euro,
• 2020: 234 804,98 Euro.
Für die Jahre 2021 und 2022 liegen noch keine validen und abschließenden
Angaben vor. Eine differenzierte Darstellung nach Bundes- und ESF-Mitteln ist
nicht möglich. Darüber hinaus liegen keine statistischen Auswertungen im
Sinne der Fragestellung vor.
Für das Bundesprogramm „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für
betriebliche Demokratiekompetenz“ liegen noch keine validen und
abschließenden Angaben vor. Darüber hinaus liegen keine statistischen Auswertungen im
Sinne der Fragestellung vor.
In beiden vom BMWK geförderten Vorhaben wurden die projektspezifischen
Personalausgaben (einschließlich Lohnnebenkosten) gefördert. Wesentliche
Aufgaben sind die Projektorganisation sowie die fachliche und administrative
Abrechnung des Projektes mit der Bewilligungsbehörde. Darüber hinaus waren
die geförderten Personalstellen verantwortlich für die inhaltliche Entwicklung
von Informationsmaterialien und Workshops, deren praktische Umsetzung
sowie die Vermittlung von Klimawissen. Weitere Aufgaben waren u. a. die
Dokumentation, Evaluation der Projektaktivitäten sowie die begleitende
Öffentlichkeitsarbeit.
„NKI: Upcycling Future Lab Berlin Pankow“:
• 2017: 24 760,16 Euro,
• 2018: 90 244,48 Euro,
• 2019: 71 788,16 Euro.
Gefördert wurden 5 Projektstellen mit den variierenden Umfängen:
Projektleitung
September 2017 bis Dezember 2018 – 4 h/Woche (ca. 16 h/Monat),
Januar 2019 bis August 2019 – 8 h/Woche (ca. 32 h/Monat),
Mitarbeiterin Pädagogik (1)
September 2017 bis Junia2018 – 39 h/Woche (ca. 156 h/Monat),
Juli 2018 bis Dezember 2018 – 34 h/Woche (ca. 136 h/Monat),
Januar 2019 bis Juni 2019 – 30 h/Woche (ca. 120 h/Monat),
Juli 2019 bis August 2019 – 19 h/Woche (ca. 76 h/Monat),
Mitarbeiterin Pädagogik (2)
November 2017 bis Dezember 2017 – 39 h/Woche (ca. 156 h/Monat),
Januar 2018 bis Juni 2018 – 20 h/Woche (ca. 80 h/Monat),
Juli 2018 bis Dezember 2018 – 25 h/Woche (ca. 100 h/Monat),
Januar 2019 bis Juni 2019 – 20 h/Woche (ca.80 h/Monat),
Juli 2018 bis August 2019 – 10 h/Woche (ca. 40 h/Monat),
Mitarbeiterin Pädagogik (3)
Februar 2019 – 11 h/Woche (ca. 44 h/Monat),
März 2019 bis Juli 2019 – 9 h/Woche (ca. 36 h/Monat),
August 2019 – 31 h/Woche (ca. 124 h/Monat),
Mitarbeiterin Organisation
Januar 2018 bis August 2019 – 10 h/Woche (ca. 40 h/Monat).
„NKI: Klima Moabit lokal <> global – Verbindung von lokalen
Klimaschutzmaßnahmen mit der Integration von Neuzugewanderten in Deutschland“:
• 2018: 47 977,17 Euro,
• 2019: 57 830,96 Euro.
Gefördert wurden die folgenden Projektstellen mit variierenden Umfängen:
Projektleitung (2 Personen)
Januar 2018 bis Dezember 2019 – 20 h/Woche (ca.80 h/Monat),
Studentische Mitarbeit
Februar 2018 bis Dezember 2019 – 16 h/Woche (ca. 64 h/Monat),
Mitarbeit Administration
Februar 2018 bis Dezember 2018 – 10 h/Woche (ca. 40 h/Monat),
Januar 2019 bis Dezember 2019 – 15 h/Woche (ca. 60 h/Monat),
sonst. Beschäftigte (Kochworkshop)
März 2019 bis Oktober 2019 – 6 h/Woche (ca.24 h/Monat).
3. Wurden durch die Bundesregierung ggf. diesbezügliche Kosten für
Mietkosten für Büroräumlichkeiten sowie zur Anmietung von
Veranstaltungsräumlichkeiten gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach
Jahresscheiben und Zweck und Lokalität der Anmietung aufschlüsseln)?
Die angefragten Ausgabepositionen werden im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ in der Position Sachausgaben gebündelt beantragt. Eine
Aufschlüsselung der einzelnen Positionen ist folglich nicht möglich.
Im Rahmen der Förderung für das „Demokratie leben!“-(BMFSFJ)-Projekt
„WIR HIER! Kein Platz für Muslimfeindlichkeit in Europa –
Migrantenorganisationen im Dialog“ wurden nachfolgende Sachausgaben als zuwendungsfähig
anerkannt:
• 2015: 17 786,00 Euro,
• 2016: 16 338,55 Euro,
• 2017: 15 375,82 Euro,
• 2018: 29 164,91 Euro,
• 2019: 16 753,33 Euro.
Darüber hinaus liegen keine statistischen Auswertungen im Sinne der
Fragestellung vor.
Im Rahmen der Förderung für das Projekt „Democratic Meme Factory (DMF)“
wurden nachfolgende Sachausgaben als zuwendungsfähig anerkannt:
• 2017: 10 461,39 Euro,
• 2018: 19 274,48 Euro,
• 2019: 9 699,05 Euro.
Darüber hinaus liegen keine statistischen Auswertungen im Sinne der
Fragestellung vor.
Für das aktuell in der Förderung befindliche Projekt „open mind –
Transnational und communityübergreifend gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ liegen
noch keine validen und abschließenden Angaben vor.
In dem von der BpB geförderten Modellprojekt „Migrantische politische
Bildung – Diversität in Bildungsformaten für eine vielfältige
Einwanderungsgesellschaft“ wurden folgende Kosten für Mieten als zuwendungsfähig anerkannt:
Mietausgaben für Büroräumlichkeiten:
• 2019: 1 510,42 Euro,
• 2020: 5 531,57 Euro,
• 2021: 5 730,87 Euro,
• 2022: 5 613,52 Euro,
Mietausgaben für Veranstaltungsräumlichkeiten:
• 2021: 400,00 Euro,
• 2022: 1 000,00 Euro.
Darüber hinaus liegen keine statistischen Auswertungen im Sinne der
Fragestellung vor.
In der Förderlinie „Demokratie im Netz“ wurden im Rahmen der Förderung
des Projekts „Migrant*innen Aktiv und Unterwegs“ folgende Kosten für die
Miete von Büroräumlichkeiten als zuwendungsfähig anerkannt:
Mietausgaben für Büroräumlichkeiten:
• 2022: 7 653,63 Euro,
Mietausgaben für Veranstaltungsräumlichkeiten:
• 2022: 800,00 Euro.
In den im Rahmen der sog. Richtlinienförderung der BpB geförderten
Projekten können Angaben zu einzelnen Ausgabepositionen nur nach einem zeit- und
personalintensiven Aktenstudium getätigt werden. Aufgrund der vorgegebenen
Frist zur Beantwortung der Anfrage ist dies nicht leistbar.
Nachfolgende Mietkosten wurden für das von der IntB geförderte Projekt „My
Democracy – Soziale Medien von Migrantenorganisationen für das
Empowerment im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus“ als
zuwendungsfähig anerkannt:
Mietausgaben für Büroräumlichkeiten:
• 2021: 10 498,15 Euro,
• 2022: 13 878,03 Euro,
Mietausgaben für Veranstaltungsräumlichkeiten:
• 2022: 560,00 Euro.
Die angefragten Ausgabepositionen werden im Rahmen des BMAS
Bundesprogramms „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche
Demokratiekompetenz“ und dem Programm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
in der Position Sachausgaben gebündelt beantragt. Eine Aufschlüsselung der
einzelnen Positionen ist folglich nicht möglich.
Im Rahmen des Programms „Integration durch Qualifizierung wurden für das
Projekt „LaRA – La Red Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“
folgende Sachkosten (aus Bundes- und ESF-Mitteln) als zuwendungsfähig anerkannt:
• 2019: 8 769,22 Euro,
• 2020: 10 739,85 Euro.
Eine differenzierte Darstellung nach Bundes- und ESF-Mitteln ist nicht
möglich.
Für das Bundesprogramm „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für
betriebliche Demokratiekompetenz“ liegen noch keine validen und
abschließenden Angaben vor.
Die folgenden projektspezifischen Ausgaben zur Anmietung von Büroräumen
sowie zur Anmietung von Veranstaltungsräumen wurden in beiden Vorhaben
vom BMWK gefördert:
„NKI: Upcycling Future Lab Berlin Pankow“:
• 2017: 1 290,14 Euro Büro- und Workshopraum, Berlin,
• 2018: 7 892,87 Euro Büroraum, Berlin, Veranstaltungsraum, Berlin.
„NKI: Klima Moabit lokal <> global – Verbindung von lokalen
Klimaschutzmaßnahmen mit der Integration von Neuzugewanderten in Deutschland“:
• 2018: 5 397,06 Euro Büroraum, Berlin, Workshopraum, Berlin,
• 2019: 4 962,76 Euro Büroraum, Berlin, Workshopraum, Berlin.
4. Wurden bewilligte Fördermittel nach Kenntnis der Bundesregierung für
Verpflegungskosten eingesetzt, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach
Jahresscheiben und jeweiligem Projekt aufschlüsseln)?
Die angefragten Ausgabepositionen werden im Rahmen der Bundesprogramme
„Demokratie leben!“, „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für
betriebliche Demokratiekompetenz“ und dem Programm „Integration durch
Qualifizierung (IQ)“ in der Position Sachausgaben gebündelt beantragt. Eine
Aufschlüsselung der einzelnen Positionen ist folglich nicht möglich. Es wird auf
die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
In der BpB-Förderlinie „Demokratie im Netz“ wurden im Rahmen der
Förderung des Projekts „Migrant*innen Aktiv und Unterwegs“ Kosten für die
Durchführung von Veranstaltungen i. H. v. 900 Euro für zuwendungsfähig anerkannt.
Hierunter fallen neben Kosten für Veranstaltungstechnik auch Kosten für die
Verpflegung im Rahmen dieser Veranstaltungen. Eine genaue Aufschlüsselung
dieser Veranstaltungskosten des laufenden Projektes ist derzeit jedoch noch
nicht möglich.
In den im Rahmen der sog. Richtlinienförderung der BpB geförderten
Projekten können Angaben zu einzelnen Ausgabepositionen nur nach einem zeit- und
personalintensiven Aktenstudium getätigt werden. Aufgrund der vorgegebenen
Frist zur Beantwortung der Anfrage ist dies nicht leistbar.
In dem vom BMWK geförderten Projekt „NKI: Upcycling Future Lab Berlin
Pankow“ wurden Fördermittel für Verpflegungskosten auf Veranstaltungen
eingesetzt:
• 2017: 39,83 Euro,
• 2018: 634,62 Euro,
• 2019: 91,99 Euro.
5. Wurden bewilligte Fördermittel nach Kenntnis der Bundesregierung für
Reisekosten eingesetzt, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach
Jahresscheiben und jeweiligem Projekt aufschlüsseln)?
Die angefragten Ausgabepositionen werden im Rahmen der Bundesprogramme
„Demokratie leben!“, „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für
betriebliche Demokratiekompetenz“ und dem Programm „Integration durch
Qualifizierung (IQ)“ in der Position Sachausgaben gebündelt beantragt. Eine
Aufschlüsselung der einzelnen Positionen ist folglich nicht möglich. Es wird auf
die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
In dem von der BpB geförderten Modellprojekt „Migrantische politische
Bildung – Diversität in Bildungsformaten für eine vielfältige
Einwanderungsgesellschaft“ wurden folgende Kosten für Reisekosten als zuwendungsfähig
anerkannt:
• 2021: 449,57 Euro,
• 2022: 1 114,80 Euro.
In der BpB-Förderlinie „Demokratie im Netz“ wurden im Rahmen der
Förderung des Projekts „Migrant*innen Aktiv und Unterwegs“ folgende Reisekosten
als zuwendungsfähig anerkannt:
• 2022: 810,00 Euro.
Zu den im Rahmen der sog. Richtlinienförderung der BpB geförderten
Projekten können Angaben zu einzelnen Ausgabepositionen nur nach einem zeit- und
personalintensiven Aktenstudium getätigt werden. Aufgrund der vorgegebenen
Frist zur Beantwortung der Anfrage ist dies nicht leistbar.
6. Wurden bewilligte Fördermittel nach Kenntnis der Bundesregierung für
Spesen oder sonstige, im Einzelnen nicht nachvollziehbare Ausgaben
eingesetzt, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahresscheiben und
jeweiligem Projekt aufschlüsseln)?
Spesen sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Informationen zu sonstigen,
nicht nachvollziehbaren Kosten, liegen zu den in den Antworten zu den
Fragen 2 bis 5 aufgeführten Projekten nicht vor.
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der genannte
Verein Mittel erhielt aus anderen Quellen, etwa aus privaten Quellen, aus
Mitteln von Kommunen, Ländern oder der Europäischen Union (wenn
ja, bitte nach Jahren, Projekten, Inhalten und Höhe aufschlüsseln)?
Da im Rahmen von Zuwendungen ausschließlich Projekte gefördert werden,
liegen grundsätzlich keine Erkenntnisse darüber vor, wie sich der Verein
finanziert.
Im Rahmen des BMAS-Programms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
wurden für das Projekt „LaRA – La Red Anerkennungs- und
Qualifizierungsberatung“ folgende Mittel aus dem Europäische Sozialfonds bewilligt:
• 2019: 110 504,95 Euro,
• 2020: 87 957,76 Euro,
• 2021: 120 721,63 Euro,
• 2022: 65 245,64 Euro.
Für das im Rahmen des Bundesprogramms „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt.
Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“ geförderte Projekt
„Democracy Works – Berliner Betriebe und Migrantenorganisationen gemeinsam für
Demokratiekompetenz“ liegen für den Projektzeitraum keine Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung vor.
8. Gab es seit Bestehen des o. g. Vereins Kooperation mit Einrichtungen im
Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung, etwa in Form der
Beauftragung von Schulungen, Beratungen, sogenannten Workshops o. ä.
Dienstleistungen oder sonstige privatrechtliche
Geschäftsbesorgungsvereinbarungen, und wenn ja, mit welchen (bitte nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, welchen Inhalts waren die etwaig durchgeführten
Dienstleistungen bzw. Geschäftsbesorgungsvereinbarungen?
b) Wenn ja, welche Kosten sind der Bundesregierung dabei entstanden?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
9. Gab es seit Bestehen des Vereins Konsultationen, Hintergrundgespräche,
Besuche oder sonstige Zusammenkünfte zwischen Mitarbeitern,
Projektbeteiligten oder anderweitig in organisatorischen Zusammenhängen mit
dem Verein stehenden Personen und Vertretern der Bundesregierung
bzw. Vertretern ihrer Behörden und sonstigen Einrichtungen (wenn ja,
bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Im Rahmen der begleitenden Erfolgskontrolle stehen die Bewilligungsbehörden
im kontinuierlichen Kontakt mit den Zuwendungsempfängern. Darüber hinaus
werden Zuwendungsempfänger regelmäßig zu programminternen
Veranstaltungen eingeladen, auf denen diese mit Vertreterinnen und Vertretern von
Ministerien und nachgelagerten Bewilligungsbehörden zusammentreffen (bspw.
Programm- und Fachkonferenzen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder
themenbezogene Netzwerktreffen der Bundeszentrale für politische Bildung).
Darüber hinausreichende Treffen mit dem Zuwendungsempfänger fanden nicht
statt.
10. Zu welchen der durch die Bundesregierung geförderten Projekte des
Vereins liegen mittlerweile Verwendungsnachweise vor?
a) Welche dieser Verwendungsnachweise, bestehend aus Sachbericht
und zahlenmäßigem Nachweis, wurden bereits durch die zuständige
Bewilligungsbehörde geprüft?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Die Verwendungsnachweise für die bereits abgeschlossenen „Demokratie
leben!“ Projekte „WIR HIER! Kein Platz für Muslimfeindlichkeit in Europa –
Migrantenorganisation im Dialog“ und „Democratic Meme Factory (DMF)“
liegen vor und wurden durch die zuständige Bewilligungsbehörde geprüft. Das
Projekt „open mind – Transnational und communityübergreifend gegen Islam-
und Muslimfeindlichkeit“ ist noch nicht abgeschlossen. Insofern wurden auch
die Verwendungsnachweise noch nicht abschließend geprüft.
Zu den im Rahmen der sog. Richtlinienförderung der BpB geförderten
Projekten liegen aktuell 14 Verwendungsnachweise vor; zehn dieser
Verwendungsnachweise wurden bereits geprüft.
Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2021 zum von der IntB geförderten
Projekt „My Democracy – Soziale Medien von Migrantenorganisationen für
das Empowerment im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus“ liegt
vor. Der Verwendungsnachweis wurde noch nicht abschließend geprüft
Die Verwendungsnachweise für die Jahre 2019 und 2020 für das im Rahmen
des durch das BMAS-Programm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
geförderte Projekt „LaRA – La Red Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“
liegen bereits vor und wurden geprüft.
Das Bundesprogramm „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für
betriebliche Demokratiekompetenz“ ist noch nicht abgeschlossen. Insofern wurden
auch die Verwendungsnachweise noch nicht abschließend geprüft
Die Verwendungsnachweise für die beiden durch das BMWK geförderten
Vorhaben „NKI: Upcycling Future Lab Berlin Pankow“ sowie „NKI: Klima
Moabit lokal <> global – Verbindung von lokalen Klimaschutzmaßnahmen mit
der Integration von Neuzugewanderten in Deutschland“ liegen vor und wurden
abschließend geprüft.
b) Zu welchem Ergebnis kamen diese Prüfungen, und wo sind die
Verwendungsnachweise sowie die Prüfergebnisse einsehbar?
Verwendungsnachweise bilden die Grundlage für die Kontrolle der
Verwendung der Fördermittel. Die Prüfung der vorliegenden Verwendungsnachweise
hat keine Auffälligkeiten ergeben.
Verwendungsnachweisdokumente und Prüfdokumente können grundsätzlich
unter anderem unter Berücksichtigung des Datenschutzes bei der
Bewilligungsbehörde bzw. beauftragten Projektträgern eingesehen werden.
11. Wurden entsprechende Förderprojekte durch den Bundesrechnungshof
geprüft, und wenn ja, welche, und zu welchem Ergebnis kam die etwaige
Prüfung?
Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges
Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Er ist nicht Teil der
Bundesregierung. Anfragen zu Prüfungen und Prüfergebnissen sind daher
ausschließlich an den Bundesrechnungshof zu richten.
12. Wie viele Seminare oder andere Veranstaltungen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung im Rahmen des geförderten Projekts „Democratic
Meme Factory“ durch den Verein durchgeführt (bitte nach
Jahresscheiben, Datum und Ort der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer und Dauer
der Veranstaltung aufschlüsseln)?
Es erfolgte keine standardisierte statistische Erfassung der Daten im Sinne der
Fragestellung. Entsprechend der Ergebnis- bzw. der Sachberichte wurden im
Rahmen des Projekts „Democratic Meme Factory“ jedoch mindestens 23
Workshops durchgeführt.
13. Welche drei Aspekte des Projekts sind nach Ansicht der
Bundesregierung besonders positiv hervorzuheben?
14. Welche drei Aspekte des Projekts sind nach Ansicht der
Bundesregierung besonders negativ hervorzuheben?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine Bewertung für einzelne Projekte im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Sinne der Fragestellung durch. Projekte
sollen vielmehr in ihrer Gesamtheit überzeugen, indem sie entsprechend der
Vorgaben im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – bis einschließlich 2019
daher auf Basis der Leitlinien des entsprechenden Programmbereichs, in diesem
Falle daher auf Basis der Leitlinie für den Förderbereich I: „Förderung von
Modellprojekten zur Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“ –
sowie den Bestimmungen des Zuwendungsrechts förderfähig und förderwürdig
sind.
Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zur begleitenden Erfolgskontrolle
und wissenschaftlichen Begleitung in der Antwort zu Frage 15 verwiesen.
15. Steht nach Ansicht der Bundesregierung bei dem Projekt „Democratic
Meme Factory“ das Verhältnis zwischen finanziellem und personellem
Aufwand und den letztlichen Umsetzungserfolgen auch vor dem
Hintergrund der Feststellungen in der Vorbemerkung der Fragesteller in einem
sachgemäßen Gleichgewicht?
Die Förderung des Modellprojekts „Democratic Meme Factory“ erfolgte auf
Basis der Leitlinie für den Förderbereich I: „Förderung von Modellprojekten
zur Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“ im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
Alle Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ nehmen an der
begleitenden Erfolgskontrolle teil und werden wissenschaftlich begleitet. In diesem
Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7237 sowie die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/18366 verwiesen.
Die Verwendungsnachweisprüfung stellt überdies eine ordnungsgemäße
Verwendung der Mittel sicher. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/18366 verwiesen.
16. Konnte der Verein „La Red“ nach Kenntnis der Bundesregierung
eigenständige Umsätze oder Gewinne generieren?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
17. Welche Auswirkungen hat es auf die Förderpraxis, wenn geförderte
Vereine durch entsprechende Produkte eigene geldwerte Umsätze
generieren?
Für die Förderpraxis ergibt sich daraus die Festlegung von konkreten und auf
den Einzelfall bezogenen Verfahrensmodalitäten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]