[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Klaus Ernst,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/3883 –
Erfolgskontrolle der Sanktionen gegen Russland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine
hat eine Reihe westlicher Staaten Sanktionen gegen Russland beschlossen.
Nach mehreren Berichten von Medien und Einschätzungen von Beobachtern
ist bislang die Wirkung der Sanktionen auf die russische Wirtschaft bzw. die
russischen Staatseinnahmen nicht annähernd so massiv wie von der
Bundesregierung und der EU-Kommission angekündigt bzw. erwartet.
Der Rubel-Kurs ist nach einem kurzfristigen Einbruch Anfang März 2022
stark angestiegen und liegt seither deutlich höher als unmittelbar vor Beginn
des Krieges (per 12. Juli 2022 um den Faktor 1,6 höher; vgl.
https://de.statist
a.com/statistik/daten/studie/375819/umfrage/waehrungsentwicklung-des-russi
schen-rubels-monatswerte/). Die Inflationsrate flachte nach einem starken
Anstieg im April 2022 bereits im Mai 2022 wieder deutlich ab (
https://www.hand
elsblatt.com/finanzen/geldpolitik/geldpolitik-von-20-auf-9-5-prozent-in-
viermonaten-russische-notenbank-senkt-leitzins-erneut/28414716.html).
Die russischen Exportverluste infolge des teilweisen Ölboykotts einiger
westlicher Staaten halten sich nach Ansicht der Fragestellenden im Rahmen; das in
Finnland ansässige Forschungszentrum Centre for Research on Energy and
Clean Air (CREA) konstatiert, dass die russischen Einkünfte seit März 2022
zwar fielen, sich im Mai 2022 mit 880 Mio. Euro täglich aber weiterhin auf
„Rekordhöhe“ beliefen (im Mai 2021 beliefen sie sich lediglich auf 633 Mio.
Euro) – eine Folge des sanktionsbedingten Preisanstieges (
https://energyandcl
eanair.org/publication/russian-fossil-exports-first-100-days). Zudem habe
Russland bereits alternative Abnehmer für sein Rohöl gefunden, so kauften
indische Raffinerien inzwischen 18 Prozent des russischen Öls auf (zuvor
1 Prozent). Die Ölexporte nach China sind im Vergleich zum Vorjahr um
55 Prozent gestiegen (
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/russland-china-o
el-import-ukraine-krieg-100.html).
Das russische Finanzministerium vermeldete am 14. Juni 2022 einen
Haushaltsüberschuss in den ersten fünf Monaten dieses Jahres in Höhe von rund
25 Mrd. Euro (Reuters, 14. Juni 2022). Diese Meldung steht der Erwartung
der Bundesregierung entgegen, Russland werde einen Rückgang des
Bruttoinlandsprodukts von 10 Prozent hinnehmen müssen (
https://www.rnd.de/wirts
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4260
20. Wahlperiode 01.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
chaft/folge-von-sanktionen-bundesregierung-erwartet-10-prozent-bip-einbruc
h-in-russland-4J6FHVYGEBFSPPECFPMIWILHVM.html).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller fürchten, dass immer neue Sanktionen
und Gegensanktionen letztlich vor allem die breite Bevölkerung sowohl in der
EU als auch in Russland, und nicht zuletzt auch in der Ukraine, treffen, ohne
tatsächlich einen Beitrag zur Beendigung des Krieges zu leisten. In Bezug auf
Russland wird beispielsweise über zu erwartende Verknappungen bei
Medikamenten bzw. über erhebliche Preissteigerungen berichtet, infolge
unterbrochener oder erschwerter Lieferwege und Zahlungsbedingungen (
https://taz.de/Me
dikamentenmangel-in-Russland/!5860034/). In Deutschland sind Energie- und
Lebensmittelpreise bereits erheblich gestiegen, die Bundesregierung geht
zudem von einem Einbruch der Exporte nach Russland um rund 61,4 Prozent
(Stand: April 2022) aus (
https://www.rnd.de/wirtschaft/folge-von-sanktionen-
bundesregierung-erwartet-10-prozent-bip-einbruch-in-russland-4J6FHVYGE
BFSPPECFPMIWILHVM.html).
Wie abhängig die deutsche Wirtschaft von russischer Energieversorgung ist,
hat das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos in einer Studie untersucht.
Für den Fall eines absoluten Ausfalls russischer Gaslieferungen (in der Studie
mit Wirkung zum 1. Juli 2022) hätte dies demzufolge einen Rückgang
direkter, vorgelagerter und nachgelagerter Wertschöpfungsverluste um 12,7 Prozent
(ca. 233 Mrd. Euro) zur Folge; betroffen wären 5,6 Millionen Arbeitsplätze
(
https://www.prognos.com/de/projekt/lieferausfall-russischen-gases-folgen-fu
er-die-deutsche-industrie).
1. Welche Wirkung erhofft sich die Bundesregierung konkret von der
Sanktionspolitik der EU gegenüber Russland, welche Ziele will sie damit
erreichen, und mit welchem Zeithorizont rechnet sie dabei?
Die von der Europäischen Union (EU) in enger Abstimmung mit ihren
internationalen Partnern verhängten Sanktionen zielen darauf ab, die für den
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine verantwortlichen Personen,
ihre Unterstützer und für Russland relevante Schlüsselsektoren zu treffen sowie
die Finanzierungsmöglichkeiten des russischen Staates zu beschneiden.
Dadurch sollen Russland hohe wirtschaftliche Kosten für seinen
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine auferlegt und die technologischen
und finanziellen Ressourcen Russlands für die Fortsetzung des Angriffskriegs
beschnitten werden. Die Sanktionen leisten damit einen Beitrag, Russland zur
Beendigung seines Angriffskriegs zu bewegen oder dessen Fortsetzung
jedenfalls erheblich zu erschweren. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die
Wirkung der Sanktionen weiter zunehmen wird.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 8 verwiesen.
2. Welche Schritte in Bezug auf den Krieg in der Ukraine müssten aus Sicht
der Bundesregierung seitens der russischen Regierung erfolgen, damit
die Sanktionen aufgehoben werden, und wann müssten die Sanktionen
aus Sicht der Bundesregierung aufgehoben werden (bitte begründen)?
Grundvoraussetzung für eine Aufhebung der Sanktionen ist aus Sicht der
Bundesregierung, dass Russland seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg
gegen die Ukraine vollständig beendet und die territoriale Integrität der Ukraine
wiederhergestellt wird. Über weitere Voraussetzungen wird im Kreis der EU-
Mitgliedstaaten zu beraten sein.
3. Welche Prüfkriterien hat die Bundesregierung entwickelt, um zu
bemessen, inwiefern die Sanktionen Wirkung zeigen, und wie bewertet sie den
Sanktionserfolg gegenwärtig (bitte unter Angabe der Kriterien
beantworten), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus in Bezug auf die
Wirksamkeit der verhängten Sanktionen?
Die Bundesregierung beobachtet die Wirkungen der präzedenzlosen Sanktionen
gegen Russland gemeinsam mit der EU-Kommission und ihren internationalen
Partnern sorgfältig. Hierzu nehmen die Bundesregierung und ihre Partner eine
Vielzahl von makroökonomischen und sektoralen Indikatoren in den Blick. Die
verfügbaren Daten zeigen, dass die Sanktionen die beabsichtigte Wirkung
entfalten. Die russische Wirtschaft ist in eine Phase der Rezession eingetreten und
muss auch einen langfristigen Rückgang des Produktionspotenzials hinnehmen.
Die Importe sanktionierter Güter sind seit Inkrafttreten der Sanktionen stark
eingebrochen. Dies führt zu erheblichen Rückgängen der Produktion im
russischen verarbeitenden Gewerbe, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in von
den Sanktionen betroffenen Bereichen. Die Fähigkeit Russlands, für die
Fortsetzung seines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine
benötigte Güter zu produzieren, ist erheblich geschwächt. Im Bereich der
Staatsfinanzen hat die Russische Föderation in den ersten Monaten nach Kriegsbeginn von
steigenden Preisen für ihre Hauptexportgüter Öl und Gas profitiert. Auch hier
hat sich das Bild mittlerweile aber deutlich eingetrübt. Seit Sommer 2022 und
somit bereits vor dem Inkrafttreten des EU-Importverbots für russisches Rohöl
und russische Ölprodukte sinken die russischen Einnahmen aus Ölexporten und
der Staatshaushalt befindet sich im Defizit. Das russische Finanzministerium
rechnet aufgrund sinkender Einnahmen aus dem Rohstoffexport sowie
steigender Ausgaben unter anderem für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auch
für die kommenden Haushaltsjahre mit einem Haushaltsdefizit. Gleichzeitig ist
die Fähigkeit des russischen Staates, sich an internationalen Kapitalmärkten zu
finanzieren, erheblich beeinträchtigt. Auch die Leistungsfähigkeit der
russischen Rüstungsindustrie wird durch die Sanktionen reduziert.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Wirkung der Sanktionen mit
weiterem Zeitverlauf noch zunehmen wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 5 verwiesen.
4. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wonach die seitens der
EU verhängten Sanktionen einen Einfluss auf konkrete Entscheidungen
der russischen Regierung in Bezug auf die Kriegsführung in der Ukraine
haben?
Wenn ja, bitte begründen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
5. Welche wirtschaftlichen Kennzahlen Russlands müssen aus Sicht der
Bundesregierung vorliegen, damit die Sanktionen als erfolgreich gelten?
Die Verhängung von Sanktionen gegen Russland folgt einer politischen
Zielsetzung. Sie richtet sich nicht nach einzelnen wirtschaftlichen Kennzahlen aus.
Zur Wirkung der Sanktionen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 16
verwiesen.
6. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Anhaltspunkte, die darauf
hindeuten, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung Russlands diesen
Kennzahlen nähert, und wenn ja, besteht aus Sicht der Bundesregierung
ein Kausalzusammenhang zwischen dieser wirtschaftlichen Entwicklung
und den verhängten Sanktionen, und wenn ja, wie begründet die
Bundesregierung diesen Kausalzusammenhang?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 verwiesen.
7. Welche Teile der russischen Wirtschaft sind nach Auffassung der
Bundesregierung von dem Begriff „System Putin“, wie ihn die
Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock am 25. Februar 2022
verwendet hat, erfasst?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Präsident Wladimir Putin über
substantielle direkte und indirekte Einflussmöglichkeiten auf zentrale Teile der
russischen Volkswirtschaft verfügt, darunter unter anderem auf staatseigene
Betriebe sowie auf Unternehmen in Schlüsselsektoren, zum Beispiel des Finanz-,
Energie-, Rohstoff-, Automobil- oder Rüstungssektors.
8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die in
diesem Sinne zum „System Putin“ gehörenden Teile der russischen
Wirtschaft infolge der o. g. Sanktionen eine wirtschaftlich negative
Entwicklung erleiden, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese
Einschätzung?
Westliche Sanktionen koppeln Russland dauerhaft von internationalen Märkten,
Technologie und Finanzierung ab. Dies hat bereits jetzt substantielle
Auswirkungen auf zentrale russische Industriezweige. Aufgrund der EU-
Importrestriktionen sank die russische Stahlproduktion beispielsweise um 25 bis 30 Prozent,
die Holzproduktion sogar um 90 Prozent. Die russische Autoindustrie wird
technologisch deutlich zurückgeworfen. Auch die militärischen Fähigkeiten
Russlands werden auf Dauer geschwächt.
In diesem Zusammenhang verweist die Bundesregierung auf die Vielzahl
öffentlich verfügbarer Quellen und Berichterstattungen, die die Auswirkungen
internationaler Sanktionen auf zentrale Industriezweige der russischen
Volkswirtschaft dokumentieren.
9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Wert des bislang
beschlagnahmten Vermögens gegen sanktionsgelistete Unterstützer des
russischen Präsidenten Wladimir Putin (bitte ggf. nach Deutschland und EU
aufteilen), und worauf führt sie etwaige signifikante Unterschiede
zwischen dem Wert des beschlagnahmten Vermögens in Deutschland und
dem Wert in anderen EU-Staaten zurück?
Die EU-Verordnung Nr. 269/2014 sieht vor, dass in der EU belegene
Vermögenswerte von gelisteten Personen oder Einrichtungen eingefroren sind. Diese
Rechtswirkung tritt aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit der Verordnung
in den Mitgliedstaaten automatisch ein, ohne dass ein gesonderter behördlicher
Akt wie eine Beschlagnahme hinzukommen müsste.
Nach Auskunft der Europäischen Kommission haben die Mitgliedstaaten im
Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus bislang
17,4 Mrd. Euro an eingefrorenen Vermögenswerten gemeldet. Eine
Einzelaufschlüsselung liegt der Bundesregierung nicht vor, so dass ein Vergleich mit
anderen Mitgliedstaaten nicht möglich ist.
In Deutschland sind derzeit – eingefrorene Vermögenswerte von gelisteten
Personen und Einrichtungen sowie die einem Transaktionsverbot unterliegenden
Vermögenswerte der russischen Zentralbank zusammengenommen – rund
4,88 Mrd. Euro blockiert.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Sanktionen gegen
Unterstützer des russischen Präsidenten (etwa in Form von
Konfiskationen von Eigentum) einen Einfluss auf die Entscheidungsfindung der
russischen Führung haben, und wenn ja, woran ist dieser Einfluss aus Sicht
der Bundesregierung zu erkennen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
11. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse bezüglich der
Entwicklung der russischen Inflationsrate, und wenn ja, welche, und inwiefern
deutet dies ihrer Auffassung nach darauf hin, dass die Sanktionen eine
entscheidende Wirkung gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung in
Russland entfalten?
Die Bundesregierung verfügt nicht über gesonderte Erkenntnisse bezüglich der
Entwicklung der russischen Inflationsrate. Der in den öffentlich zu Russland
verfügbaren Inflationsdaten deutlich sichtbare Anstieg der Inflation nach
Kriegsausbruch legt nahe, dass die Sanktionen eine entsprechende Wirkung
entfalten.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass im Mai 2022 die
russischen Einkünfte durch Ölexporte um ca. 20 Prozent niedriger waren als
vor Inkrafttreten der Sanktionen, der Erlös aus diesen geringeren
Exporten aber deutlich höher war als im Vorjahr (
https://energyandcleanair.org/
financing-putins-war/), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus für ihre Sanktionspolitik?
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis von erfolgreichen Anstrengungen
Russlands, den Wegfall europäischer Ölankäufe durch Verkauf an andere
Staaten wie etwa China, Indien oder Saudi-Arabien zu kompensieren
(
https://energyandcleanair.org/publication/russian-fossil-exports-first-10
0-days und
https://www.berliner-zeitung.de/news/geopolitik-rohstoffe-sa
udi-arabien-importiert-mehr-oel-aus-russland-li.246937), und wenn ja,
welche, und welchen Erfolg haben diese Anstrengungen ihrer Kenntnis
nach bislang?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten Russlands ein,
weitere alternative Abnehmer für Öl und andere fossile Energieträger zu
finden und die Einnahmeausfälle durch den teilweise weggebrochenen
Verkauf in die EU auszugleichen?
14. Bleibt die Bundesregierung angesichts der erheblich angestiegenen
russischen Ölexporte nach Indien und China bei ihrer Aussage, Russland
könne „nicht auf andere bedeutende Märkte ausweichen“ (
https://www.ausw
aertiges-amt.de/de/aussenpolitik/eu-sanktionen-russland/2515304), und
wenn ja, wie begründet sie dies?
Die Fragen 12 bis 14 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass laut offiziellen Angaben die russischen
Einkünfte aus dem Export fossiler Energieträger wie Öl und Gas insbesondere
im ersten Halbjahr 2022 trotz tendenziell zurückgehender Exportmengen
wegen höherer Weltmarktpreise zunächst gestiegen sind.
Dabei zeigen die EU-Sanktionen – die bei Rohöl teils erst Ende des Jahres voll
in Kraft treten – und bereits in Antizipation durchgeführte Reduzierungen und
Diversifizierungen von Importen russischer fossiler Energieträger ihre
Wirkung, auch wenn diese durch die hohen Preise derzeit noch überlagert wird. So
ist bereits seit Beginn des Kriegs ein deutlich höherer Rabatt als üblich für
russisches Rohöl gegenüber dem Weltmarktpreis zu verzeichnen. Zudem sind die
Abnahmemengen russischen Erdgases – auch bedingt durch nicht eingehaltene
Lieferverträge von russischer Seite – deutlich zurückgegangen und die
Produktion ist bereits rückläufig, was sich entsprechend auf die Erlöse auswirken wird.
Auch bei Öl deutet sich für Ende des Jahres ein gradueller Rückgang sowohl
bei Exporten als auch der Produktion an, insbesondere mit Inkrafttreten des
EU-Embargos russischen Rohöls im Dezember 2022 und von Ölprodukten im
Februar 2023. Laut russischen Angaben sinken die Einnahmen des russischen
Haushalts aus Rohstoffexporten seit August und liegen im Zeitraum Juli bis
September unter denen des Vorjahres.
Darüber hinaus kann russisches Erdgas mittelfristig nur bedingt nach China
oder in andere asiatische Länder umgeleitet werden, da auf die nächsten Jahre
absehbar weder in Pipelines ausreichend Transportkapazität zur Verfügung
steht, noch – aufgrund fehlender Technik – auf Flüssiggasexporte ausgewichen
werden kann. Ölexporte können auf dem Seeweg hingegen teilweise an andere
Länder wie China, Indien oder die Türkei umgeleitet werden.
Die geplante Einführung eines Höchstpreises für russische maritime Öl- und
Ölprodukt-Exporte in Drittländer und damit verbundene umfassende
Dienstleistungsverbote für russische Exporte oberhalb des Höchstpreises zielt darauf
ab, den Erlös aus dem Verkauf von Öl und Ölprodukten deutlich zu reduzieren.
Gleichzeitig behalten Drittstaaten grundsätzlich die Möglichkeit, Öl und
Ölprodukte aus Russland unter Mitwirkung von EU-Dienstleistern zu beziehen.
Die Bundesregierung steht dazu im engen und intensiven Austausch mit
internationalen Partnern, um die Effektivität der am 5. Dezember 2022 bzw. am
5. Februar 2023 in Kraft tretenden Öl-Sanktionen gegen Russland von Beginn
an weiter zu erhöhen.
Insgesamt werden die Einnahmeausfälle für Russland durch EU-Sanktionen
und den zunehmenden Rückgang von russischen fossilen Energieimporten in
die EU zunehmen und nur zu einem abnehmenden Teil kompensierbar sein –
mit entsprechenden Auswirkungen auch auf den russischen Staatshaushalt.
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, wonach die
Besonderheit von Rohstoffen im Vergleich zu Waren und
Dienstleistungen dazu führt, dass ein Boykott nicht zu einem Vermögensverlust auf
russischer Seite führt, während etwaige durch den Energieboykott
ausgelöste Produktionsausfälle im Westen das entsprechende Vermögen sehr
wohl beeinträchtigen würden (
https://safe-frankfurt.de/de/aktuelles/alle-n
ews/einzelansicht/sanktionierung-russlands-ueber-energieboykott-hat-gre
nzen.html)?
Wenn nein warum nicht, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis?
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht, da auch Sanktionen im
Rohstoffbereich zu deutlichen Vermögensverlusten führen werden, wie die
aktuelle Entwicklung in Russland bereits zeigt (unter anderem Rückgang des
Bruttoinlandsprodukts, beginnender Rückgang von Exporteinnahmen auch im
Energiebereich mit negativen Auswirkungen auf den Staatshaushalt).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 14 verwiesen.
16. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
westlichen Sanktionen und russischen Gegensanktionen bislang für die
Volkswirtschaften Russlands und Deutschlands (bitte soweit möglich
sowohl qualitativ als auch quantitativ beantworten)?
Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Produktions- und Exportausfälle, die infolge der Sanktionen bzw.
Gegensanktionen und damit verbundener Liefer- und Zahlungsschwierigkeiten
(die unter Umständen auch den Export nicht unmittelbar sanktionierter
Waren behindern können) auf Seiten in Deutschland ansässiger
Unternehmen entstanden bzw. für das Gesamtjahr 2022 zu erwarten sind?
Laut Herbstprognose des Internationalen Währungsfonds schrumpft die
russische Wirtschaft im Jahr 2023 voraussichtlich um 2,3 Prozent, im laufenden Jahr
um 3,4 Prozent. Andere Prognosen sehen einen noch stärkeren Rückgang der
russischen Wirtschaft. Das russische Finanzministerium geht derweil von
Haushaltsdefiziten in Höhe von 47 Mrd. Euro im Jahr 2023, von 35 Mrd. Euro im
Jahr 2024 und von 20 Mrd. Euro im Jahr 2025 aus. Wegen Ex- und
Importrückgängen und der Rückläufigkeit des Einzelhandels brechen wichtige Steuer- und
Zolleinnahmen weg, was sich im russischen Staatshaushalt bereits jetzt deutlich
bemerkbar macht. Der Staatshaushalt erwirtschaftet seit dem Sommer ein
Defizit.
Für die deutsche Exportwirtschaft ist Russland nur ein verhältnismäßig kleiner
Abnehmer. Von allen Destinationsländern der Exporte lag Russland im Jahr
2021 lediglich auf Rang 14 mit einem Anteil von 1,9 Prozent.
Hinsichtlich des Effekts der von Russland ergriffenen Maßnahmen auf die
deutsche Volkswirtschaft machen sich insbesondere der De-facto-Stopp
russischer Gaslieferungen und die damit zusammenhängenden hohen Energiepreise
bei Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern bemerkbar. Die
Bundesregierung hat ihre Wachstumserwartungen mit der Herbstprojektion
substanziell nach unten korrigiert. Im laufenden Jahr wird noch ein Wachstum
von 1,4 Prozent erwartet, während im Jahr 2023 mit einem Rückgang der
Wirtschaftsleistung um 0,4 Prozent gerechnet wird. Der Hauptgrund für die
Abwärtsrevision sind die Energiepreise, die zu Kaufkraftverlusten,
Produktionsrückgängen und Investitionszurückhaltung führen. Um die außerordentliche
Belastung der Bevölkerung sowie der Wirtschaft durch die hohen Energiepreise
abzufedern, hat die Bundesregierung drei Entlastungspakete sowie einen
wirtschaftlichen Abwehrschirm in Höhe von bis zu 200 Mrd. Euro auf den Weg
gebracht. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
17. Worauf stützt die Bundesregierung ihre Prognose, es werde im Jahr 2022
einen Einbruch der Exporte nach Russland von über 61 Prozent geben,
und inwiefern handelt es sich hierbei um sanktionierte Waren bzw. auch
um nichtsanktionierte, deren Export aber aufgrund von Liefer- und
Zahlungsschwierigkeiten oder Entscheidungen der Hersteller nicht exportiert
werden?
Seit Implementierung der Sanktionen haben sich die deutschen Exporte nach
Russland etwa halbiert. Die Effekte variieren je nach Gütergruppe. In komplett
sanktionierten Bereichen, wie zum Beispiel vom Luxusgüterembargo erfassten
PKW oder Luftfahrzeugen, ist der Export vollständig zum Erliegen gekommen.
In nicht sanktionierten Bereichen sind die Effekte geringer, allerdings ist auch
hier ein Rückgang der Exporte zu verzeichnen. Dies dürfte auf verschiedene
Effekte wie zum Beispiel auf Zahlungsschwierigkeiten oder präventiven
Rückzug aus Geschäften (sogenannte „Selbstsanktionierung“ oder „over
compliance“) zurückzuführen sein. Es liegt nahe, dass viele Unternehmen ihre
Verbindungen nach Russland sukzessive abbauen.
18. Welche negativen Auswirkungen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die westlichen Sanktionen und russischen Gegensanktionen bislang
auf die Zivilbevölkerungen der Ukraine, Russlands, Belarus’ und
Deutschlands, etwa in Hinsicht auf Inflation und Versorgung mit
notwendigen Gütern, wie z. B. Medikamenten (vgl. zu Medikamenten etwa
https://www.deutschlandfunkkultur.de/ukraine-krieg-baden-wuerttember
g-nummer-1-bei-russlandgeschaeften-100.html)?
Inwiefern beeinträchtigen Lieferschwierigkeiten bei
Medikamentenexporten oder Preissteigerungen bei Medikamenten die medizinische
Versorgung der russischen Zivilbevölkerung, und will sich die
Bundesregierung dafür einsetzen, diese Beeinträchtigung durch eine Änderung
der Sanktionsregelungen zu beheben, und wenn ja, wie konkret, und
wenn nein, warum nicht?
Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine hat schon jetzt
zu Tausenden getöteten und verletzten Zivilisten, nach Angaben der Vereinten
Nationen zu 6,2 Millionen Binnenvertriebenen sowie 4,4 Millionen
Flüchtlingen aus der Ukraine mit temporärem Schutzstatus in Europa (EU, Schweiz,
Island und Norwegen) und einer enormen Zerstörung von ziviler Infrastruktur
geführt. Er ist damit mit sehr hohen Kosten insbesondere für die
Zivilbevölkerung der Ukraine verbunden und trifft darüber hinaus andere Staaten, darunter
die in der Frage genannten.
Die Sanktionspolitik der EU und ihrer internationalen Partner richtet sich nicht
gegen die russische Zivilbevölkerung. Dementsprechend bestehen keinerlei
EU-Exportverbote für Nahrungsmittel, andere landwirtschaftliche Erzeugnisse,
Medikamente, pharmazeutische Güter sowie für den Privatgebrauch bestimmte
Produkte (außer Luxusgüter). Zudem gibt es bei Verboten in anderen Bereichen
spezielle Ausnahmen für humanitäre und medizinische Zwecke.
19. Welche negativen Auswirkungen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die westlichen Sanktionen und russischen Gegensanktionen auf die
Zivilbevölkerungen der Länder des Globalen Südens, etwa in Hinsicht
auf die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des
Abgeordneten Ali Al-Dailami auf Bundestagsdrucksache 20/3621 verwiesen.
20. Rechnet die Bundesregierung damit, dass im Zusammenhang mit der
westlichen Sanktionspolitik gegen Russland eine Verarmung der
russischen Zivilbevölkerung eintritt, und wenn ja, wie schätzt die
Bundesregierung diese Möglichkeit konkret ein?
Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass Einkommens- oder
Wohlstandsverluste der russischen Bevölkerung Auswirkungen auf die
Politik der russischen Regierung haben, dahin gehend, dass sie ein Ende
des russischen Angriffskrieges näher bringen (bitte begründen)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung führt Russlands völkerrechtswidriger
Angriffskrieg gegen die Ukraine über eine Vielzahl von Faktoren (unter
anderem Kriegsausgaben, internationale Sanktionen, russische restriktive
Maßnahmen, Investitionsrückgang infolge von Marktunsicherheiten, Preissteigerungen)
bereits heute zu Wohlstandsverlusten innerhalb der russischen Bevölkerung.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über spezifische
Einflussfaktoren auf politische Entscheidungen der russischen Regierung vor.
21. Welche Auswirkungen werden die Sanktionen und Gegensanktionen
nach Einschätzung der Bundesregierung auf Vermögen und Einkommen
sowie Lebensstandard der deutschen Bevölkerung haben (bitte möglichst
beziffern), und in welchem Umfang bzw. zu welchem Anteil werden
diese wirtschaftlichen bzw. finanziellen Folgen durch staatliche
Entlastungsmaßnahmen kompensiert?
Insbesondere der De-facto-Stopp russischer Gaslieferungen hat deutliche
Auswirkungen auf Deutschland. Denn Energie und vor allem Gas ist dadurch
erneut deutlich teurer geworden. Die Bundesregierung rechnet gemäß
Herbstprojektion mit einer Inflationsrate von 8 Prozent im laufenden Jahr. Um die
außerordentliche Belastung der Bevölkerung durch die hohen Energiepreise
abzufedern, hat die Bundesregierung drei Entlastungspakete im Umfang von über
95 Mrd. Euro sowie einen wirtschaftlichen Abwehrschirm in Höhe von bis zu
200 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. Wichtige Bestandteile des
Abwehrschirms sind eine Gas- und eine Strompreisbremse, die Verbraucherinnen und
Verbraucher sowie Unternehmen entlasten sollen. Die drei Entlastungspakete
umfassen vielfältige Maßnahmen wie zum Beispiel Einmalzahlungen, eine
Energiekostenpauschale, eine Wohngeldreform und die befristete Senkung der
Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme auf 7 Prozent sowie die befristete
Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe.
22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über historische Beispiele vor,
bei denen Kriege im Wesentlichen dadurch beendet wurden, dass gegen
die Seite, die den Krieg begonnen hat, wirtschaftliche Sanktionen
verhängt wurden?
Die gegen Russland verhängten Sanktionen sind in ihrer Art und Ausgestaltung
präzedenzlos. Sie sind ein wichtiges Element der Politik der Bundesregierung
und ihrer internationalen Partner, die darauf abzielt, die territoriale Integrität
der Ukraine zu schützen und Russland zur Beendigung seines brutalen,
völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu bewegen. Weitere zentrale
Elemente sind die militärische, humanitäre und finanzielle Unterstützung der
Ukraine. Diese Elemente wirken im Verbund und tragen gemeinsam zur
Erreichung der Ziele der Bundesregierung und ihrer Partner bei.
23. Liegen der Bundesregierung Einschätzungen von Experten und
Expertinnen vor, die die Erfolgsaussichten der Sanktionen positiv bewerten, und
wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind mehrere Einschätzungen von Expertinnen und
Experten bekannt, die die Wirkung der Sanktionen positiv bewerten.
Exemplarisch sei auf eine Studie der Yale School of Management vom Juli 2022
verwiesen (
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4167193) sowie
auf entsprechende Äußerungen, Kommentare und Analysen von Expertinnen
und Experten von unter anderem dem Institute for International Finance, dem
Peterson Institute for International Economics, dem Center for European Policy
Analysis, dem Center for Strategic Studies der ETH Zürich und der Stiftung
Wissenschaft und Politik.
24. Gibt es ein Ausstiegsszenario hinsichtlich der Sanktionspolitik, bei der
die Bundesregierung eine Aufhebung oder Änderung der Sanktionen
erwägen würde, ohne dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine
beendet ist?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
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