Mögliche Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erinnerung an NS-Verbrechen in der Ukraine, in Russland und Belarus
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Forschungs-, Erinnerungs- und Gedenkarbeit mit Bezug auf die deutschen Verbrechen, die während des Zweiten Weltkrieges verübt worden sind, bleibt für Deutschland eine Daueraufgabe. Die Fragestellerinnen und Fragesteller fürchten, dass diese Arbeit in Osteuropa insbesondere infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine und der politischen Reaktionen seitens Deutschlands hierauf sowohl quantitativ als auch qualitativ erheblichen Schaden nimmt und einer zunehmenden politischen Instrumentalisierung ausgesetzt ist.
Zum einen ist die Durchführung von Projekten, Gedenkfeiern, Forschungsarbeiten usw. in der Ukraine schon aus Sicherheitsgründen derzeit extrem erschwert. Besuchsprogramme deutscher Akteure in der Ukraine sind kaum zu verantworten. Reisen zwischen Deutschland und Russland sowie Belarus sind erheblichen Einschränkungen unterworfen. Zum anderen sind aus Deutschland (ko)finanzierte Projekte in Russland und Belarus, die ohnehin schon durch das Verbot mehrerer Nichtregierungsorganisationen erschwert wurden, durch die Sanktionspolitik der Bundesregierung zusätzlich erschwert. So werden Projekte, die einen Bezug zu staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen dieser Länder haben, nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller derzeit nicht weiter durchgeführt bzw. sind von der Finanzierung durch Fördermittel ausgeschlossen. Organisationen wie der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und ähnliche haben ihre Stipendien- und Austauschprogramme mit Russland und Belarus eingestellt; Ausnahmen für Vorhaben, die der Erforschung von NS-Verbrechen dienen, sind nicht bekannt.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller verstehen zwar die Intention, vorrangig auf Ebene der Zivilgesellschaften zu kooperieren, halten einen regelrechten Boykott der Zusammenarbeit mit staatlichen bzw. staatsnahen Einrichtungen in Bezug auf Gedenken bzw. Forschung zu NS-Verbrechen (NS = Nationalsozialismus) aber nicht für angezeigt. Dies gilt zum einen für Forschungsvorhaben, die auf Kooperationen etwa mit Hochschulen und Archiven angewiesen sind. Zum anderen sind nichtstaatliche Akteure bei ihrer Arbeit häufig auf die Einbeziehung staatlicher Stellen angewiesen, beispielsweise bei der Einweihung von Denkmälern (für die es behördliche Genehmigungen braucht) oder der Durchführung von Veranstaltungen (kostengünstige Räume befinden sich häufig in Besitz staatlicher bzw. regionaler oder kommunaler Behörden, ihre Nutzung ohne Einbeziehung von Beamten ist in Russland und Belarus kaum denkbar). Eine Beschränkung von Gedenk- und Forschungsvorhaben auf rein nichtstaatliche bzw. im Exil lebende Akteure würde aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller für viele Vorhaben das Aus bedeuten und wäre zudem kontraproduktiv.
Denn gerade im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg beobachten die Fragestellerinnen und Fragesteller eine erhebliche Zunahme aus ihrer Sicht geschichtsrevisionistischer bzw. die NS-Verbrechen verharmlosender Darstellungen in der Politik, denen es auf allen Ebenen entgegenzuwirken gilt. Dies drückt sich unter anderem in Vergleichen bzw. Gleichsetzungen des jeweiligen Gegners mit Nazideutschland aus, wie sie von zahlreichen Akteuren auf allen Seiten betrieben werden: Der russische Präsident Wladimir Putin spricht von der „Entnazifizierung“ der Ukraine, der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskij vergleicht den russischen Angriff mit dem Holocaust (https://www.tagesspiegel.de/politik/unerhoerter-vergleich-mit-dem-holocaust-selenskyj-irritiert-bei-videorede-vor-israels-knesset/28182212.html), und auch in Deutschland sind Vergleiche bzw. Gleichsetzungen von Putin und Hitler bzw. Russland und Nazideutschland verbreitet (vgl. z. B. Fotodokumentation der Großdemonstration in Berlin am 27. Februar 2022, https://amab.blackblogs.org/2022/02/28/bericht-friedensdemo-berlin-27-2-2022/#more-602). Solche Gleichsetzungen münden letztlich in eine Relativierung der NS-Verbrechen. Gerade aus deutscher Sicht haben sie nach Auffassung des Historikers Ulrich Herbert „offenbar etwas Entlastendes: Jetzt sind endlich andere so schrecklich wie einst die deutschen Nazis“ („Mit Hitler hat das nichts zu tun“, taz vom 1. Juli 2022, https://taz.de/Historiker-ueber-Putins-Ukraine-Krieg/!5861372/).
Die Tatsache, dass die NS-Verbrechen instrumentalisiert werden, um für oder gegen den russischen Angriffskrieg zu mobilisieren, zeigt nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eindrücklich, dass der singuläre Charakter der NS-Verbrechen noch viel stärker in der Erinnerungsarbeit hervorgehoben werden muss. Sie zeigt auch die Notwendigkeit, die NS-Verbrechen auf wissenschaftlicher Ebene einzuordnen. Projekte, die dies fördern wollen, werden darauf achten müssen, nicht von staatlichen Akteuren für andere politische Zwecke vereinnahmt zu werden, sie sollten aber auch nicht an der Frage einer möglichen Einbeziehung staatlicher bzw. staatsnaher Akteure scheitern.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller verweisen zudem darauf, dass die deutsche Schuld an den NS-Verbrechen in Osteuropa und die Pflicht zu Forschungs- und Gedenkarbeit in keiner Weise dadurch geschmälert wird, dass Russland einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine führt. Diese Pflicht darf nicht durch einen Totalboykott staatlicher oder staatsnaher Einrichtungen vernachlässigt werden.
Eine Revision der bisherigen Lehren aus der NS-Besatzung Osteuropas befürchten die Fragestellerinnen und Fragesteller auch in Bezug auf die Entscheidungen mancher postsowjetischer, insbesondere baltischer Staaten, sowjetische Denkmäler zu schleifen (https://www.dw.com/de/sowjetische-denkm%C3%A4ler-kann-das-weg/a-62837005). Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen darin ein Zeichen für die anhaltende deutsche Verpflichtung, verstärkt über NS-Verbrechen in Osteuropa aufzuklären, zu deren Leitmotiven auch radikaler Antislawismus und Antikommunismus gehörten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche Auswirkungen haben der russisch-ukrainische Krieg und die Konflikte zwischen Deutschland bzw. der EU auf der einen und Russland sowie Belarus auf der anderen Seite nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Pflege der Erinnerung an die NS-Verbrechen sowie deren Erforschung in der Ukraine, in Belarus und Russland?
Welchen Grundsatz verfolgt die Bundesregierung derzeit hinsichtlich der etwaigen Zusammenarbeit mit staatlichen oder staatsnahen Akteuren in Belarus und Russland in Bezug auf die Gedenk- und Forschungspolitik zu NS-Verbrechen?
Wie definiert sie in diesem Zusammenhang den Begriff „staatsnah“, und inwiefern sind damit auch Behörden russischer bzw. belarussischer Kommunen bzw. Oblasten sowie Hochschulen und Archive gemeint?
Wie gestalten sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung die Kontakte und Formen der Zusammenarbeit zwischen deutschen Museen und Gedenkstätten und ihren bisherigen Partnereinrichtungen in Russland sowie Belarus?
Gingen die Aussetzungen bzw. das Einfrieren der Kontakte deutscher Träger zu belarussischen Trägern wie der Geschichtswerkstatt Minsk und dem Museum der Geschichte des Großen Vaterländischen Krieges (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3355) nach Kenntnis der Bundesregierung von den deutschen Trägern oder den belarussischen Trägern aus, und falls Erstes, warum ist auch die Geschichtswerkstatt Minsk als nichtstaatliche belarussische Einrichtung von diesem Boykott betroffen?
Gab es über die auf Bundestagsdrucksache 20/3355 genannten Kontaktaussetzungen hinaus inzwischen weitere, und falls ja, zwischen welchen Institutionen, und von wem gingen die Aussetzungen aus?
Haben staatliche bzw. staatsnahe Museen und Gedenkstätten in Russland und Belarus in der Vergangenheit Fördermittel vom Bund (einschließlich indirekter Mittel etwa über Projektförderungen Dritter) erhalten, und wenn ja, welche, und in welcher Höhe (bitte seit 2018 für jedes Jahr einzeln auflisten), und welche Auswirkungen auf diese Förderungen gibt es im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine?
Waren für 2022 oder 2023 weitere Förderungen geplant, und falls ja, in welcher Höhe, und für welche konkreten Projekte, und wurden bzw. werden diese Mittel noch ausbezahlt oder eingefroren (bitte einzeln auflisten und die Projekte kurz beschreiben)?
Haben andere staatliche oder staatsnahe Einrichtungen in Russland und Belarus, die im Bereich von Gedenken oder Forschung zu NS-Verbrechen tätig sind, in der Vergangenheit Fördermittel vom Bund (einschließlich indirekter Mittel etwa über Projektförderungen Dritter) erhalten, und wenn ja, welche, und in welcher Höhe (bitte seit 2018 für jedes Jahr einzeln auflisten), und welche Auswirkungen auf diese Förderungen gibt es im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine?
Waren für 2022 oder 2023 weitere Förderungen geplant, und falls ja, in welcher Höhe, und für welche konkreten Projekte, und wurden bzw. werden diese Mittel noch ausbezahlt oder eingefroren (bitte einzeln auflisten und die Projekte kurz beschreiben)?
In welcher Höhe haben nichtstaatliche, in der EU ansässige Akteure in den Jahren seit 2018 Fördermittel vom Bund erhalten, um in Russland und Belarus Gedenk- oder Forschungsprojekte zu NS-Verbrechen durchzuführen?
Welche Auswirkungen auf diese Förderungen gibt es im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine?
Waren für 2022 oder 2023 weitere Förderungen geplant, und falls ja, in welcher Höhe, und für welche konkreten Projekte, und wurden bzw. werden diese Mittel noch ausbezahlt oder eingefroren (bitte einzeln auflisten und die Projekte kurz beschreiben)?
In welcher Höhe haben nichtstaatliche Gedenkstätten, Museen, Forschungseinrichtungen oder sonstige zivilgesellschaftliche Organisationen in Russland und Belarus, die sich um das Gedenken an NS-Verbrechen oder deren Erforschung bemühen, in der Vergangenheit Mittel aus dem Bundeshaushalt unmittelbar oder über Dritte im Rahmen von Projektförderungen erhalten (bitte für den Zeitraum von 2018 bis 2022 detailliert mit Angaben zu Trägern und Projektinhalten auflisten, sofern dies nach Einschätzung der Bundesregierung ohne Gefährdung für die beteiligten Akteure möglich ist)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die derzeitigen Arbeitsbedingungen dieser Einrichtungen, und welche Planungen gibt es für ihre weitere finanzielle Unterstützung (allfällige signifikante Abweichungen der vorgesehenen Förderbeträge bitte begründen)?
Wie genau sind die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ergangenen Auflagen für nichtstaatliche Akteure, etwaige aus Bundesmitteln bezogene Zuwendungen oder Projektförderungen nicht in Maßnahmen zu verausgaben, die einen Bezug zu staatlichen oder nichtstaatlichen Einrichtungen in Russland und Belarus haben, ausgestaltet, und was genau sehen diese Auflagen vor?
Sind Ausnahmen vorgesehen, und wenn ja, für welche Zwecke bzw. für welche Projekte und Maßnahmen?
Welche Auswirkungen haben diese Auflagen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Durchführbarkeit der für 2022 oder künftig geplanten Maßnahmen nichtstaatlicher Akteure im Bereich Forschung bzw. Erinnerung in Bezug auf NS-Verbrechen?
a) Ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit Minderausgaben für bereits bewilligte Projekte zu rechnen, und wenn ja, in welcher Höhe?
b) Wie viele und welche Projekte mussten aus diesem Grund ganz eingestellt bzw. abgebrochen oder erheblich reduziert werden, und wie viele Projekte können im Wesentlichen unverändert fortgeführt werden (bitte zumindest Angaben zu Projektinhalten und Förderumfang machen, weitere Angaben nur, wenn eine Gefährdung der Akteure ausgeschlossen scheint)?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, Zuwendungen oder Projektförderungen für Projekte in Russland und Belarus für 2023 gegenüber den Vorjahren zu reduzieren, und wenn ja, in welchem Umfang?
Von welchen Umständen macht die Bundesregierung die Aufhebung dieser Auflagen abhängig, und inwiefern gehört der Rückzug der russischen Truppen mindestens auf den Stand von vor dem 24. Februar 2022 und die Einstellung der militärischen Feindseligkeiten gegenüber der Ukraine hierzu?
Ist bei jenen Projekten in Russland und Belarus, bei denen der Förderzeitraum nur bis Ende 2022 reicht, und die infolge der Auflagen abgebrochen oder erheblich reduziert werden mussten, sichergestellt, dass sie ihre Maßnahmen im Falle der Aufhebung der Auflagen auch im kommenden Jahr im Umfang der ursprünglich für 2022 vorgesehenen Fördermitteln durchführen können, und wenn nein, was will die Bundesregierung unternehmen, um diesen Projekten dennoch eine Fortführung zu ermöglichen?
Welche deutsch-ukrainischen Projekte mussten nach Kenntnis der Bundesregierung infolge des russischen Angriffs abgebrochen bzw. ausgesetzt oder erheblich reduziert werden?
Inwiefern können diese außerhalb der Ukraine fortgeführt werden?
Ist bei jenen deutsch-ukrainischen Projekten, bei denen der Förderzeitraum nur bis Ende 2022 reicht, sichergestellt, dass sie im Falle einer Beendigung des Krieges ihre Maßnahmen auch noch im kommenden Jahr im Umfang der ursprünglich für 2022 vorgesehenen Fördermitteln durchführen können, und wenn nein, was will die Bundesregierung unternehmen, um diesen Projekten dennoch eine Fortführung zu ermöglichen?
Sind Stipendienangebote für deutsche Wissenschaftler, die in Russland oder Belarus forschen wollen, sowie umgekehrt, seitens einschlägiger Träger wie dem DAAD oder der Humboldt-Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung auch dann ausgesetzt, wenn im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit die Forschung zu NS-Verbrechen steht, und falls ja, warum, und was will die Bundesregierung ggf. unternehmen, um solche Forschungen wieder zu ermöglichen?
Spricht aus Sicht der Bundesregierung etwas dagegen, dass russische oder belarussische Historikerinnen und Historiker die ansonsten auch anderen Forschern zugänglichen Förderungen erhalten, um in Deutschland Forschungen zu NS-Verbrechen zu betreiben (falls ja, bitte begründen, falls nein, bitte die Aussetzung der Forschungsförderungen begründen)?
Hat die Bundesregierung eine Abwägung vorgenommen zwischen dem Anliegen, durch die Aussetzung einer Zusammenarbeit mit staatlichen bzw. staatsnahen Institutionen Russlands und Belarus' ein politisches Signal zu setzen und den negativen Folgen, die diese Maßnahme für die Erforschung und Erinnerung von NS-Verbrechen auf dem Territorium dieser Länder darstellen kann (falls ja, bitte ausführen)?
Befürchtet die Bundesregierung, dass eine Fortsetzung auch jener Formen der Zusammenarbeit mit staatlichen bzw. staatsnahen Institutionen Russlands und Belarus', die sich schwerpunktmäßig auf Forschung und Erinnerung zu NS-Verbrechen bezieht, als Zustimmung zum derzeitigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gewertet werden müsse (falls ja, bitte begründen und mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern darin nicht ebenfalls eine Instrumentalisierung der NS-Verbrechen zu sehen ist, falls nein, warum setzt sie sich dann nicht für eine entsprechende Fortsetzung ein)?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung Ziel, dass die russische und belarussische Wissenschaft, sofern sie einen Bezug zu Staat bzw. Regierung hat, isoliert wird, auch wenn dies ebenfalls die Forschung zu NS-Verbrechen betrifft, und wenn ja, warum?
Wie will die Bundesregierung ausschließen, dass der Boykott staatlicher bzw. staatsnaher russischer sowie belarussischer Akteure Auswirkungen auf die Realisierung des Dokumentationszentrums Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzungsherrschaft in Berlin hat?
Hält sie es für angemessen, die Einbindung der russischen und belarussischen Perspektive gänzlich ohne Berücksichtigung staatlicher bzw. staatsnaher Akteure aus diesen Ländern vorzunehmen, und wenn nein, was will sie diesbezüglich unternehmen?
Hat der Boykott staatlicher bzw. staatsnaher Institutionen in Russland und Belarus nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf die Versöhnungsarbeit zwischen diesen Staaten sowie Deutschland, und wenn ja, welche?
Hat der Konflikt mit Russland und Belarus nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf die Durchführung von Austauschprogrammen und Begegnungen von Akteuren der Zivilgesellschaft, insbesondere von Jugendlichen, in Bezug auf Projekte der Versöhnungs- oder Gedenkarbeit?
Wie viele Austauschprogramme wurden für das Jahr 2022 abgesagt, und wie viele Teilnehmer betraf dies?
Hat die russische Seite den Start der „blauen Route“ des Projektes Peaceline (https://www.peaceline.eu/blue-route/) in St. Petersburg verhindert, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde dieser Start abgesagt?
Hatten sich für das Projekt Jugendliche aus Russland und Belarus angemeldet, und falls ja, ist ihnen die Teilnahme seitens Deutschlands ermöglicht worden, und falls nein, warum nicht?
Haben die gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf die praktische Durchführbarkeit humanitärer Projekte zugunsten von Überlebenden der NS-Verbrechen (etwa hinsichtlich des Transfers von Gütern oder von Finanzmitteln), und wenn ja, welche, und welche Rückmeldungen hierzu seitens in diesem Bereich tätiger Organisationen sind ihr bekannt?
Was will sie unternehmen, um allfällig negativen Auswirkungen zu begegnen?
Haben die gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen insbesondere im Finanzsektor nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf Zahlungen von Opferrenten bzw. sonstigen Zuschlägen für NS-Opfer und Kriegsveteranen aus Russland und Belarus an in Deutschland lebende Empfänger, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller von zahlreichen Seiten vorgenommene Instrumentalisierung der Erinnerung an NS-Verbrechen für politische Zwecke im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine unangemessen ist und die Notwendigkeit unterstreicht, die NS-Verbrechen auf der Basis geschichtswissenschaftlicher Erkenntnisse einzuordnen (bitte begründen)?
Falls ja, inwiefern konterkariert nach Kenntnis der Bundesregierung ein vollständiger Ausschluss der Zusammenarbeit mit staatlichen oder staatsnahen Akteuren Russlands und Belarus' die Notwendigkeit, die NS-Verbrechen auf der Basis geschichtswissenschaftlicher Erkenntnisse einzuordnen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Sorge der Fragestellerinnen und Fragesteller berechtigt ist, dass sich die Empörung in Deutschland über den russischen Angriff auf die Ukraine dahin gehend auswirken könnte, zugleich das Gedenken an sowjetische Opfer des NS-Regimes zu schmälern, wie es etwa in Beschädigungen sowjetischer Denkmäler oder des teilweisen Verbots sowjetischer Flaggen am 9. Mai 2022 in Deutschland (etwa in Berlin, vgl. https://www.rnd.de/politik/flaggen-verbot-in-berlin-etwa-20-russland-fahnen-am-sowjetischen-ehrenmal-CAZI3PZJCRGY633BEZCYUJFMIE.html) zum Ausdruck kam (bitte begründen), aber auch in der Entscheidung mehrerer Regierungen in Osteuropa, sowjetische Ehrenmäler zu Ehren der Befreiung von der NS-Besatzung abzureißen (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um ggf. Tendenzen, das Gedenken an sowjetische Opfer des NS-Regimes zu schmälern, dahin gehend entgegenzutreten, dass sie Gedenk- und Forschungsprojekte zum Thema NS-Verbrechen und sowjetische Opfer bzw. sowjetischer Widerstand gegen den NS verstärkt fördert (bitte ggf. genauer ausführen), und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche?
Welchen Bezug hat das von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/3355 erwähnte Projekt „Erinnerung bewahren“ (https://netzwerk-erinnerung.de/orte) ihrer Kenntnis nach zu Russland und Belarus, und warum ist es von der Bundesregierung als länderübergreifendes Projekt bezeichnet, vor dem Hintergrund, dass die Orte auf der Projekthomepage allesamt in der Ukraine liegen?
Sind Projektmaßnahmen in Russland oder Belarus beabsichtigt, und wenn ja, welche?
Welche Auswirkungen hat der russisch-ukrainische Krieg nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Zusammenarbeit ukrainischer und belarussischer Forscher sowie zivilgesellschaftlicher Akteure dieser beiden Länder mit Bezug auf Gedenken und Forschung zu NS-Verbrechen?
Hat die Bundesregierung eine Position zu dem Gesprächsboykott, den nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller zahlreiche ukrainische Akteure auch gegenüber nichtstaatlichen belarussischen Akteuren betreiben, und falls ja, welche?