Rechts- und Fachaufsicht über die Unfallversicherungsträger
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Jan Korte, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Beschäftigte sind über den Arbeitgeber bei Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen (den Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) versichert, sodass sie, wenn sie am Arbeitsplatz erkranken oder verunglücken, Anspruch auf Versicherungsleistungen haben.
Der Weg zur Anerkennung einer Berufskrankheit oder auch eines Arbeitsunfalls ist allerdings oft mühsam und langwierig. Auch nach einer Anerkennung kämpfen die Versicherten oft lange um die Leistungen nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger (die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallversicherung Bund und Bahn als Unfallversicherungsträgerin der öffentlichen Hand sowie die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft [SVLFG]) im Bereich Rehabilitation bzw. Entschädigung hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Die Aufsicht über die Unfallkassen der Länder erfolgt durch die Länder.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie unterscheiden sich Rechts- und Fachaufsicht im Bereich der Rehabilitation bzw. Entschädigung?
Gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten?
Gibt es im Bereich der Rehabilitation bzw. Entschädigung einheitliche Verfahren bei der Rechts- und Fachaufsicht, und wenn ja, wie lauten diese Verfahrensanweisungen, bzw. wo sind diese einzusehen?
Wie oft erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren jeweils eine Überprüfung im Bereich der Rehabilitation bzw. Entschädigung durch die BAS und die Länder als Aufsicht (bitte sowohl Gesamtzahl angeben als auch getrennt nach Unfallversicherungsträger ausweisen)?
Wie viele Fälle wurden in den letzten fünf Jahren jeweils geprüft (bitte sowohl Gesamtzahl angeben als auch getrennt nach Unfallversicherungsträger ausweisen)?
Wie viele der geprüften Fälle ergaben in den letzten fünf Jahren Grund zur Beanstandung (bitte in absoluten Zahlen und relativ angeben sowie sowohl Gesamtzahl angeben als auch getrennt nach Unfallversicherungsträger ausweisen)?
Welche Beanstandungen wurden bei den Überprüfungen im Bereich der Rehabilitation bzw. Entschädigung in den letzten fünf Jahren jeweils festgestellt (bitte sowohl Gesamtzahl angeben als auch getrennt nach Unfallversicherungsträger ausweisen)?
Wie wird konkret sichergestellt, dass die festgestellten Beanstandungen beseitigt werden?
Wie viele Beschwerden der Versicherten aus dem Bereich der Rehabilitation bzw. Entschädigung nach dem SGB VII lagen nach Kenntnis der Bundesregierung dem BAS bzw. den Ländern in den letzten fünf Jahren jeweils vor (bitte sowohl Gesamtzahl angeben als auch getrennt nach Unfallversicherungsträger ausweisen)?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung davon auszugehen, dass die Versicherten die Beschwerdestellen kennen?