[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4067 –
Entwicklung von Kaufkraft, Wohlstand und Wirtschaftsperspektive in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die hohen Verbraucherpreissteigerungen der vergangenen Monate haben zur
Folge, dass die Kaufkraft der Menschen in Deutschland sinkt und die Bürger
Mehrkosten auch durch Rücklagen ausgleichen müssen.
Dabei wird der Aufbau von Rücklagen für berufstätige Bürger in Deutschland
durch eine hohe Steuer- und Abgabenlast erschwert. Gemäß Berechnung der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
vom Mai 2022 weist Deutschland im Jahr 2021 für zwei der drei berechneten
Konstellationen, namentlich für alleinstehende Arbeitnehmer ohne Kinder und
für Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen sowie zwei Kindern mit
durchschnittlichem Einkommen, erneut die zweithöchste Steuer- und
Sozialabgabenlast aller OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung)-Staaten auf (OECD – Taxing Wages 2022 –
https://www.oe
cd.org/tax/taxing-wages-20725124.htm – zuletzt abgerufen am 18. Oktober
2022). Auch hinsichtlich der dritten berechneten Konstellation, Familien mit
einem berufstätigen Elternteil und zwei Kindern, fällt für durchschnittliche
Einkommen die zehnthöchste Steuer- und Sozialabgabenlast unter sämtlichen
OECD-Mitgliedstaaten an.
Gleichzeitig ist die Haushaltslage des Bundes angespannt. Das
Bundesministerium der Finanzen erwartet für das Jahr 2023 eine Zinslast des Bundes in
Höhe von 29,6 Mrd. Euro. Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 wird mit einer
Zinslast in Höhe von 24,9 Mrd., 27,3 Mrd. bzw. 29,5 Mrd. Euro gerechnet
(
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Theme
n/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/2023/regierungsentwurf-bundeshaus
halt-2023.html – zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2022). Sowohl im Rahmen
des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) als auch mit dem im Juli 2022
beschlossenen Transmission Protection Instrument kann die Europäische
Zentralbank (EZB) beim Ankauf von Staatsanleihen vom festgelegten
Kapitalschlüssel abweichen. Eine Untergewichtung deutscher Staatsanleihen im
Vergleich zum vorgesehenen Kapitalschlüssel hätte eine höhere Zinslast des
Bundes und somit eine Reduzierung der verfügbaren Bundeshaushaltsmittel, die
beispielsweise für die Entlastung der Bürger oder die Transformation der
Wirtschaft zur Verfügung stünden, zur Folge.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4512
20. Wahlperiode 17.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 16. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch fällt es vielen Bürgern schwer, privat vorzusorgen. Selbstgenutztes
Wohneigentum kann ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge sein.
Die Bau- und Immobilienpreise in Deutschland sind jedoch seit dem Jahr
2010 stark gestiegen, während die Wohneigentumsquote in keinem Land der
Europäischen Union geringer ist als in Deutschland (
https://de.statista.com/
infografik/8385/wohneigentumsquoten-in-europa/#:~:text=Im%20Vergleich%
20der%20europ%C3%A4ischen%20Staaten,Rum%C3%A4nien%20im%20V
ergleich%20ganz%20vorn. – zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2022). Laut
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ist der durchschnittliche
Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen in Rheinland-Pfalz allein im
ersten Halbjahr 2021 um 10,1 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2020
gestiegen. Der mittlere Angebotskaufpreis für Ein- und Zweifamilienhäuser in
Rheinland-Pfalz nahm gleichzeitig um 15,5 Prozent zu.
Immer mehr Menschen verlassen Deutschland dauerhaft: Laut Statistischem
Bundesamt haben seit dem Jahr 2005 in der Summe 792 633 Personen mit
deutschem Pass Deutschland dauerhaft verlassen. Auch im vergangenen Jahr
haben in der Summe 64 179 Personen mit deutschem Pass Deutschland
dauerhaft verlassen (
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bev
oelkerung/Wanderungen/Tabellen/wanderungen-alle.html – zuletzt abgerufen
am 18. Oktober 2022). Nach einer Studie im Auftrag des Bundesinstituts für
Bevölkerungsforschung aus dem Jahr 2018 verfügen rund 76 Prozent der
Auswanderer mit deutschem Pass über einen Hochschulabschluss, der
entsprechende Anteil an der Gesamtbevölkerung im Alter von 15 Jahren und mehr
beträgt lediglich 28 Prozent (
https://learngerman.dw.com/de/deutsche-auswan
derer-%C3%BCberwiegend-akademiker/a-51533409 – zuletzt abgerufen am
18. Oktober 2022). Folglich und aufgrund des demografischen Wandels ist die
Sicherung von Fachkräften eine zwingende Voraussetzung, um Beschäftigung,
Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland zu erhalten.
In Deutschland belief sich die Anzahl der unbesetzten Arbeitsstellen im
September 2022 auf 873 356. Dies bedeutet ebenfalls eine Steigerung um 9,3
Prozent gegenüber dem Vorjahr (
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/290
0/umfrage/entwicklung-des-gemeldeten-offenen-arbeitsstellenbestands/ –
zuletzt abgerufen am 18. Oktober 2022).
Deutschkenntnisse sind eines der vier Kriterien der von der Bundesregierung
geplanten Chancenkarte. Fehlende Deutschkenntnisse ausländischer
Fachkräfte werden sowohl von deutschen Unternehmen als auch von den
ausländischen Fachkräften regelmäßig als Hürde für eine Anstellung in Deutschland
genannt.
1. Mit welcher durchschnittlichen Inflationsrate (VPI) rechnet die
Bundesregierung derzeit für die Jahre 2023 und 2024?
Gemäß der Herbstprojektion der Bundesregierung vom 12. Oktober 2022
werden jahresdurchschnittliche Steigerungsraten des Verbraucherindex (VPI) von
7,0 Prozent im Jahr 2023 und 2,4 Prozent im Jahr 2024 erwartet.
2. Wie hoch ist das durchschnittliche Nettovermögen privater Haushalte in
Deutschland, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
3. Wie hoch ist das Median-Nettovermögen privater Haushalte in
Deutschland, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2018) liegen folgende
Daten zum arithmetischen Mittel (Durchschnitt) und Median-Nettovermögen
für Deutschland und die Bundesländer am 1. Januar 2018 vor.
Baden-Württemberg Durchschnitt 226.300 EUR Median 108.100 EUR
Bayern Durchschnitt 256.800 EUR Median 119.000 EUR
Berlin Durchschnitt 99.600 EUR Median 14.200 EUR
Brandenburg Durchschnitt 102.400 EUR Median 36.000 EUR
Bremen Durchschnitt 130.500 EUR Median 29.900 EUR
Hamburg Durchschnitt 141.000 EUR Median 16.900 EUR
Hessen Durchschnitt 189.100 EUR Median 69.500 EUR
Mecklenburg-Vorpommern Durchschnitt 75.900 EUR Median 21.200 EUR
Niedersachsen Durchschnitt 145.900 EUR Median 59.500 EUR
Nordrhein-Westfalen Durchschnitt 142.900 EUR Median 34.900 EUR
Rheinland-Pfalz Durchschnitt 179.300 EUR Median 87.400 EUR
Saarland Durchschnitt 145.200 EUR Median 99.300 EUR
Sachsen Durchschnitt 82.500 EUR Median 25.800 EUR
Sachsen-Anhalt Durchschnitt 74.500 EUR Median 20.300 EUR
Schleswig-Holstein Durchschnitt 148.300 EUR Median 66.000 EUR
Thüringen Durchschnitt 99.100 EUR Median 39.000 EUR
Deutschland Durchschnitt 162.600 EUR Median 46.900 EUR.
Weitere Ergebnisse für Deutschland sind zu finden unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingung
en/Vermoegen-Schulden/Publikationen/Downloads-Vermoegen-Schulden/evs-geld-immobilienver
moegen-schulden-2152602189004.pdf.
4. Wo befindet sich das durchschnittliche kaufkraftbereinigte
Nettovermögen deutscher Haushalte im europäischen Vergleich, aufgeschlüsselt nach
Bundesländern?
5. Wo befindet sich das kaufkraftbereinigte Median-Nettovermögen
deutscher Haushalte im europäischen Vergleich, aufgeschlüsselt nach
Bundesländern?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
In den internationalen Datenbanken der amtlichen Statistik liegen keine Daten
über das kaufkraftbereinigte Nettovermögen deutscher Haushalte im
europäischen Vergleich, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, vor.
6. Wie wird die Bundesregierung beispielsweise jungen Familien, die über
das erforderliche Einkommen, aber nicht über das notwendige
Eigenkapital verfügen, die Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum
ermöglichen?
Mit der neuen Wohneigentumsförderung des Bundes sollen voraussichtlich ab
dem zweiten Quartal 2023 Schwellenhaushalte beim Erwerb von
Wohneigentum und damit bei einer langfristigen Schaffung von Vermögenswerten
unterstützt werden. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Familien mit
mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximalen zu
versteuernden Jahreseinkommen von 60 000 Euro (zzgl. 10 000 Euro für jedes
weitere minderjährige Kind im Haushalt). Gefördert werden Neubauten zur
dauerhaften eigenen Wohnnutzung in Deutschland. Dabei soll ein Anreiz zur
Schaffung von energetisch hochwertigem Wohneigentum im Neubau gesetzt
werden, da mindestens im Standard „Klimafreundliches Gebäude Basisstufe“
(KFG B) zu bauen ist. Förderinstrument ist der eigenkapitalentlastende KfW-
Kredit mit Zinsverbilligung.
7. Welche Darlehenshöhe soll im Rahmen der im Koalitionsvertrag
angekündigten eigenkapitalersetzenden Darlehen maximal möglich sein?
Vorgesehen sind Darlehensangebote von 140 000 Euro bis max. 240 000 Euro.
Der Förderhöchstbetrag ist abhängig von der Anzahl der Kinder und den
energetischen Anforderungen des Neubaus.
8. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Eigenheimbesitzer in
Deutschland im Falle weiter steigender Baufinanzierungszinsen die
Tragbarkeitsregeln ihrer Banken nicht mehr erfüllen?
Die Bankenaufsicht überwacht kontinuierlich im Rahmen ihrer Aufgaben auch
die Kreditrisiken der beaufsichtigten Kreditinstitute, insbesondere in Bezug auf
Immobilienfinanzierungen. Bei diesen Immobilienfinanzierungen (i. d. R.
Darlehen der Banken) wird meist eine Zinsbindungsfrist vereinbart, während der
monatlich zu erbringende Schuldendienst (bei gleichbleibender Tilgung)
konstant bleibt. Nach Auslaufen der Zinsbindung muss der Immobilienkredit
grundsätzlich zu den dann aktuellen Zinssätzen refinanziert werden. Bei einem
höheren Zinsniveau als dem zu Darlehensbeginn vereinbarten Niveau drohen
dem Darlehensnehmer unter Umständen höhere Ratenzahlungen oder längere
Tilgungszeiträume. In Deutschland sind i. d. R. lange Zinsbindungsfristen
üblich, sodass sich die aktuelle Zinsentwicklung auf entsprechende
Darlehensverträge bei einer bevorstehenden Anschlussfinanzierung noch nicht wesentlich
ausgewirkt hat. Dabei ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass das Zinsniveau vor
der Niedrigzinsphase ähnlich hoch oder sogar höher lag als aktuell. Außerdem
sind Tilgungsquoten von durchschnittlich rund 3 Prozent pro Jahr bei
Immobilienfinanzierungen üblich, sodass die Restschuld nach Ablauf der
Zinsbindungsfrist deutlich gemindert wird. Eine Minderheit der Verbraucher, die in der
Niedrigzinsphase der letzten Jahre Immobilienkredite zu günstigen
Zinskonditionen abgeschlossen und diese niedrigen Zinsen nicht langfristig
festgeschrieben hat, ist jedoch von den momentan steigenden Zinsen betroffen.
In diesen Fällen kann die Refinanzierung des nur geringfügig getilgten
Kreditbetrags zu den im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich höheren Zinsen die
Haushalte finanziell stark belasten. Finanziell überfordern kann sie dies
insbesondere dann, wenn bereits bei ursprünglichem Kreditabschluss die Relation
aus Schuldendienst zu Einkommen entsprechend ausgeprägt war. Die BaFin hat
dazu entsprechende Hinweise für Verbraucher veröffentlicht:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2022/mel
dung_2022_10_24_video1_wiw_2022.html;
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteil
ung/weitere/2022/meldung_2022_10_18_Abschlussfinanzierung.html.
9. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die zusätzlichen
Einnahmen in der Einkommenssteuer durch Anpassungen von
Einkommen im Zuge der Inflation (kalte Progression) in den Jahren 2022, 2023
und 2024?
10. Reichen nach Einschätzung der Bundesregierung die Anpassungen des
Einkommenssteuertarifs im Zuge des Inflationsausgleichsgesetzes vom
August 2022 aus, um die Einkommenssteuerbelastung der
Erwerbsbevölkerung relativ zur Kaufkraft beizubehalten bzw. um eine zunehmende
kalte Progression zu verhindern?
Welche Inflationsrate legt die Bundesregierung ihren Berechnungen
zugrunde?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht über die Wirkung der
kalten Progression vor. Der 5. Steuerprogressionsbericht über die Wirkung der
kalten Progression in den Jahren 2022 und 2023 wurde am 2. November 2022
von der Bundesregierung beschlossen. Darin ist das Volumen der in den Jahren
2022 und 2023 neu entstehenden kalten Progression dargestellt. Für 2024
liegen noch keine belastbaren Daten für entsprechende Berechnungen vor. Diese
werden voraussichtlich Gegenstand des im Jahr 2024 zu erstellenden 6.
Steuerprogressionsberichts sein.
Die Bundesregierung hatte – zunächst auf der Basis der Daten der
Frühjahrsprojektion – mit dem Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes
vorgeschlagen, die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 zum
Ausgleich der kalten Progression um die maßgebliche Inflationsrate des
jeweiligen Vorjahres zu verschieben. Der Deutsche Bundestag hat am 10. November
2022 das Inflationsausgleichsgesetz mit einem an die Ergebnisse des 5.
Steuerprogressionsberichts und des 14. Existenzminimums angepassten
Einkommensteuertarif beschlossen.
11. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die zusätzlichen
Einnahmen in der Umsatzsteuer im Zuge der Inflation in den Jahren
2022, 2023 und 2024?
Welche Inflationsrate legt die Bundesregierung ihren Berechnungen
zugrunde?
Die erwarteten Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz gemäß aktuellem
Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ (veröffentlicht am 27. Oktober
2022) sind auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/
Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/Steuerschaetzung/2022-10-
27-ergebnisse-163-sitzung-steuerschaetzung-dl.pdf.
Der Steuerschätzung lag dabei die Herbstprojektion der Bundesregierung
zugrunde (siehe Antwort zu Frage 1 für dort enthaltene Annahmen zur
jahresdurchschnittlichen Inflation). Eine Abschätzung von allein auf die Inflation
zurückzuführenden Einnahmen wurde dabei nicht vorgenommen. Generell gilt,
dass höhere Preise für sich genommen das Aufkommen aus den Steuern vom
Umsatz erhöhen. Gleichzeitig senken höhere Preise für sich genommen aber
auch die reale Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten, was über
Mengenreduktion oder Verhaltensanpassungen, wie dem Kauf günstigerer
Produkte, das Aufkommen aus den Steuern vom Umsatz dämpfen kann.
12. Unterstellt die Bundesregierung auch für das Jahr 2022 einen
inflationsbedingten Rückgang der Kaufkraft der Arbeitnehmer und damit
zusammenhängend eine durch den Tarif der Einkommenssteuer bedingte
steigende Steuerbelastung (kalte Progression), und wenn ja, warum
korrigiert das Inflationsausgleichsgesetz vom August 2022 den Steuertarif
erst ab 2023?
Die für das Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen in Folge der kalten
Progression sind im 5. Steuerprogressionsbericht dargestellt. Wie in den Vorjahren
auch wird im Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes vorgeschlagen, die kalte
Progression jeweils im Folgejahr durch Verschiebung der Tarifeckwerte
auszugleichen. Im Jahr 2022 wurde die kalte Progression des Jahres 2021
ausgeglichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 hingewiesen.
Zudem erfolgte durch die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrages mit
dem Steuerentlastungsgesetz 2022 bereits ein teilweiser Ausgleich der kalten
Progression im laufenden Jahr.
13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Familien
angesichts des Verlustes an Kaufkraft zu unterstützen?
Hält die Bundesregierung die Erhöhung des Kindergeldes im
Zusammenhang mit dem Inflationsausgleichsgesetz vom August 2022 für
ausreichend, um den Kaufkraftverlust in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zu
kompensieren?
Welche Inflationsrate legt die Bundesregierung bei ihren Berechnungen
zugrunde?
Gibt es familien-, sozial- oder haushaltspolitische Gründe, das
Kindergeld lediglich für die ersten drei Kinder je Familie anzuheben?
Zur Entlastung und Unterstützung der Menschen und Betriebe hat die
Bundesregierung drei breit angelegte und sozial ausgewogene Entlastungpakete im
Umfang von insgesamt rund 95 Mrd. Euro beschlossen. Von den zahlreichen
Maßnahmen profitieren – direkt oder indirekt – auch Familien. Unmittelbar
wirkende Maßnahmen, insbesondere für einkommensschwache Familien, sind
z. B. die Erhöhung des Mindestlohns, die Einführung des Sofortzuschlags für
von Armut betroffene Kinder und der Kinderbonus 2022.
Zudem werden gerade auch Familien von dem von der Bundesregierung
beschlossenen Abwehrschirm zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des
russischen Angriffskrieges und hier insbesondere von der Gaspreis- und
Strompreisbremse profitieren. Für die umfangreichen Maßnahmen dieses
Abwehrschirms stehen mit dem vom Deutschen Bundestag am 21. Oktober 2022
beschlossenen Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes 200 Mrd.
Euro zur Verfügung.
Zum 1. Januar 2023 soll das monatliche Kindergeld für erste bis dritte Kinder
auf 250 Euro angehoben werden. Für vierte und weitere Kinder beträgt das
monatliche Kindergeld bereits heute 250 Euro. Mit Blick auf den im aktuellen
Koalitionsvertrag verankerten „Neustart der Familienförderung“ und die damit
einhergehende Leistungsbündelung im Rahmen der Kindergrundsicherung
wurde damit bereits jetzt die Voraussetzung einer für alle Kinder gleichen
Kindergeldhöhe geschaffen.
14. Wie schätzt die Bundesregierung die zusätzlichen Belastungen für
Berufspendler durch Inflation und Kaufkraftverlust ein?
Erachtet die Bundesregierung die Erhöhung der Entfernungspauschale
als ausreichend, um die zusätzlichen Lasten für Pendler zu
kompensieren?
Welche Berechnungsrundlage liegt dieser Rechnung zugrunde?
Die Entfernungspauschale in ihrer derzeitigen Ausgestaltung ist nicht als
Kostenpauschale im eigentlichen Sinne konzipiert, sondern wird jeder
Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer losgelöst von den tatsächlich entstehenden
Fahrtkosten sowie unabhängig vom gewählten Transport- bzw. Verkehrsmittel
für die Wege zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte gewährt.
Indem die Pauschale nicht von der Benutzung eines Pkw oder dem
tatsächlichen Anfall von Kosten abhängig ist, wird ganz gezielt ein Anreiz gesetzt, die
kostengünstigste und auch ökologisch günstigste Alternative zu wählen.
Besonders die aus dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes wünschenswerte
Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs oder von Fahrzeugen mit
niedrigem Verbrauch bzw. CO2-Ausstoß sowie die Bildung von Fahrgemeinschaften
werden dadurch unterstützt. Verstärkt wird diese Lenkungswirkung der
Entfernungspauschale durch gestiegene Energie- und Wartungskosten.
Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer), welche zum
1. Januar 2024 angehoben werden sollte, ist nunmehr bereits ab dem 1. Januar
2022 befristet bis 2026 von 0,35 auf 0,38 Euro erhöht worden. Für
Geringverdiener, die nicht von der erhöhten Entfernungspauschale profitieren, wurde –
ebenfalls mit zeitlicher Befristung – eine Mobilitätsprämie eingeführt.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit der Einführung des Tankrabattes
sowie des 9-Euro-Tickets Maßnahmen ergriffen, die zu einer deutlichen
Entlastung der Pendlerinnen und Pendler geführt haben. Das geplante
Deutschlandticket für 49 Euro stellt gerade für die Personen, die den ÖPNV regelmäßig im
Berufsverkehr nutzen, eine dauerhafte Entlastung dar.
15. Haben nach Auffassung der Bundesregierung die expansive Geldpolitik
sowie die seit 2010 bestehenden Anleihekaufprogramme der
Europäischen Zentralbank zu den in den vergangenen Jahren stark gestiegenen
Immobilienpreisen in Deutschland beigetragen?
Die Preisentwicklung bei Wohnimmobilien in den vergangenen Jahren ist das
Ergebnis des Zusammenspiels aus einer hohen Nachfrage und einem knappen
Angebot an Wohnraum. Angebot und Nachfrage nach Wohnimmobilien werden
von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt, hierzu zählen die wirtschaftliche
Entwicklung, das verfügbare Einkommen, soziodemografische Faktoren und
die Finanzierungsbedingungen – letztere werden auch von geldpolitischen
Maßnahmen beeinflusst. Daher ist eine isolierte Betrachtung der Auswirkungen
geldpolitischer Maßnahmen auf die Wohnimmobilienpreise nicht möglich. An
den unterschiedlichen Preisentwicklungen für Wohnimmobilien in Städten im
Vergleich zu ländlichen Regionen zeigt sich, dass verschiedene Faktoren die
Preisentwicklung im Immobiliensektor unterschiedlich beeinflussen.
16. Ab wann werden voraussichtlich die ersten Mittel angelegt werden, die
zum zusätzlichen kapitalgedeckten Vermögensaufbau in der
Altersvorsorge im Wege einer gesetzlichen Aktienrente, deren
Anschubfinanzierung in Höhe von 10 Mrd. Euro im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022
angekündigt worden ist, seitens der Bundesregierung bereitgestellt
werden?
Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung des im Koalitionsvertrag
festgehaltenen Vorhabens. Sobald alle institutionellen und rechtlichen
Voraussetzungen für die Verwaltung des Kapitalstocks durch eine unabhängige
öffentlich-rechtliche Stelle geschaffen wurden, können die im Koalitionsvertrag
angekündigten 10 Mrd. Euro angelegt werden.
17. Wie viele Mittel sollen dem Kapitalstock der gesetzlichen Aktienrente
bis zum Ende der Legislaturperiode zugeführt werden?
Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, werden dem Kapitalstock in einem
ersten Schritt 10 Mrd. Euro zugeführt. Über etwaige weitere Zuführungen ist noch
zu entscheiden.
18. Beabsichtigt die Bundesregierung hinsichtlich einer gesetzlichen
Aktienrente eine verpflichtende Teilnahme oder eine Opt-out-Option der
Beitragszahler?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen
Rente für das Kollektiv der Beitragszahlenden aus Haushaltsmitteln finanziert
werden soll und nicht über individuelle Rentenbeiträge. Für diese Art der
kollektiven Ausgestaltung spielt eine Opt-Out-Option für individuelle
Beitragszahlende keine Rolle.
19. Sieht die Bundesregierung in der im internationalen Vergleich hohen
Abgabenlast auf Erwerbseinkommen in Deutschland einen Nachteil im
internationalen Wettbewerb um ausländische Fachkräfte?
20. Sieht die Bundesregierung in der im internationalen Vergleich
außergewöhnlich hohen Abgabenlast bei Erwerbseinkommen in Deutschland
einen Anreiz für inländische Arbeitskräfte für eine erwerbsbedingte
Migration ins Ausland?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Bei der Entscheidung für Migration bzw. der Wahl des Arbeitsplatzes spielen
sehr viele Faktoren eine Rolle. Die Abgaben auf Erwerbseinkommen sind nur
einer dieser Faktoren. Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, die
Attraktivität Deutschlands als Arbeitsplatz für Fachkräfte hoch zu halten. Für
mobile Fachkräfte ist es dabei insbesondere bedeutsam, dass in Deutschland
den Steuern und Sozialabgaben auf Erwerbseinkommen ein im internationalen
Vergleich überdurchschnittlich gutes Angebot von staatlichen Leistungen und
Sozialversicherungsleistungen gegenübersteht.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/3477 und hier
insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 45 und 55 hingewiesen.
21. Welche Zahlen für die Wanderungsbewegungen zwischen Deutschland
und dem Ausland liegen der Bundesregierung vor, die nach
Bildungsabschlüssen aufgeschlüsselt sind?
Zahlen für die Wanderungsbewegungen zwischen Deutschland und dem
Ausland, nach Bildungsabschlüssen aufgeschlüsselt, liegen aus der
Wanderungsstatistik nicht vor.
22. Welche nach Bundesländern aufgeschlüsselte Zahlen für die
Wanderungsbewegungen von Personen mit deutschem Pass zwischen
Deutschland und dem Ausland liegen der Bundesregierung vor?
Die Zahlen für die Wanderungsbewegungen sind abrufbar in der Genesis-
Datenbank:
https://www-genesis.destatis.de (Tabelle 12711-0023).
23. Welche prognostizierten Zinskupons der Staatsanleihen des Bundes
liegen den Berechnungen des Bundesministeriums der Finanzen zur
erwarteten Zinslast des Bundes zugrunde (bitte nach Emissionsjahr und
Laufzeit aufschlüsseln)?
Im Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 vom 1. Juli 2022, veröffentlicht am
5. August 2022, wurden für die Berechnung der Zinsausgaben die
nachfolgenden gewogenen Durchschnittskupons der Bruttokreditaufnahme des Bundes
zugrunde gelegt:
– für das Planungsjahr 2023 ein gewogener Durchschnittzinssatz von
1,55 Prozent,
– für das Planungsjahr 2024 ein gewogener Durchschnittzinssatz von
1,93 Prozent,
– für das Planungsjahr 2025 ein gewogener Durchschnittzinssatz von
2,32 Prozent,
– für das Planungsjahr 2026 ein gewogener Durchschnittzinssatz von
2,48 Prozent.
24. Geht die Bundesregierung bei ihren Berechnungen der Zinslast des
Bundes von einer Aktivierung des Transmission Protection Instrument aus?
25. Wenn ja, geht die Bundesregierung bei ihren Berechnungen der Zinslast
des Bundes davon aus, dass es im Zuge der Aktivierung des
Transmission Protection Instrument zu einer Untergewichtung deutscher
Staatsanleihen gemessen am Kapitalschlüssel kommen wird?
26. Geht die Bundesregierung bei ihren Berechnungen der Zinslast des
Bundes davon aus, dass die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP
erworbenen Wertpapiere über Ende 2024 hinaus bei Fälligkeit weiter
angelegt werden?
Die Fragen 24 bis 26 werden zusammen beantwortet.
Der Berechnung der Zinssätze in der Antwort zu Frage 23 erfolgt auf Basis der
zum Erstellungszeitpunkt aktuellen Markt-Zinskurve inkl. eines
Risikoaufschlages. In die aktuelle Zinskurve fließen somit die Erwartungen aller
Marktteilnehmer über zukünftige Entwicklungen u. a. in der Geldpolitik ein. Einzelne
Ereignisse können aus der Zinskurve nicht separiert werden. Eine eigene
Zinsmeinung oder separate Szenarien mit oder ohne Transmission Protection
Instrument (TPI) bzw. mit Untergewichtung etc. werden von der Bundesregierung
zur Berechnung der Zinsansätze nicht verwendet.
27. Geht die Bundesregierung bei ihren Berechnungen der Zinslast des
Bundes davon aus, dass es im Zuge der flexiblen Wiederanlage der im
Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere zu einer Untergewichtung
deutscher Staatsanleihen gemessen am Kapitalschlüssel kommen wird?
Zum Vorgehen der Berechnungen der Ansätze wird auf die Antwort zu den
Fragen 24 bis 26 verwiesen.
28. Geht die Bundesregierung bei ihren Berechnungen der Zinslast des
Bundes und im Hinblick auf Angebot und Nachfrage auf dem Anleihenmarkt
davon aus, dass bis zum Jahr 2026 eine Verkleinerung der Bilanzsumme
der EZB erfolgt?
Zum Vorgehen der Berechnungen der Ansätze wird auf die Antwort zu den
Fragen 24 bis 26 verwiesen.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit der
Konditionalität des Transmission Protection Instrument?
Der EZB-Rat hat vier indikative Zulassungskriterien für die Ankauffähigkeit
von Wertpapieren im Rahmen des TPI formuliert und veröffentlicht, vgl. die
deutsche Übersetzung der Deutschen Bundesbank zur Pressemitteilung der
EZB, abrufbar unter:
https://www.bundesbank.de/resource/blob/894896/290cc2
1cf1c0b58f4a3528212bb9392d/mL/2022-07-21-tpi-download.pdf:
„1) die Einhaltung des finanzpolitischen Regelwerks der EU: Das Land ist
nicht in einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Excessive Deficit
Procedure – EDP), bzw. (wenn dies doch der Fall sein sollte) es wurde kein
Verstoß gegen die vom EU-Rat empfohlenen wirksamen Korrekturmaßnahmen
festgestellt (gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV));
2) das Fehlen schwerwiegender makroökonomischer Ungleichgewichte: Das
Land ist nicht in einem Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht
(Excessive Imbalance Procedure – EIP), bzw. (wenn dies doch der Fall sein
sollte) es wurde kein Verstoß gegen die vom EU-Rat empfohlenen
Korrekturmaßnahmen festgestellt (gemäß Artikel 121 Absatz 4 AEUV);
3) die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen: Bei der Prüfung, ob die
Entwicklung der öffentlichen Verschuldung tragfähig ist, wird der EZB-Rat –
soweit verfügbar – die von der Europäischen Kommission, dem Europäischen
Stabilitätsmechanismus, dem Internationalen Währungsfonds und anderen
Institutionen durchgeführten Schuldentragfähigkeitsanalysen sowie die interne
Analyse der EZB berücksichtigen;
4) eine solide und tragfähige Wirtschaftspolitik: Das Land kommt den in den
Aufbau- und Resilienzplänen enthaltenen Verpflichtungen für die Aufbau- und
Resilienzfazilität nach und erfüllt im Bereich der Finanzpolitik die
länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission im Rahmen des
Europäischen Semesters.“
Gemäß der Konzeption des TPI würde der EZB-Rat vor dessen Aktivierung
diese Voraussetzungen als Teil einer kumulierten Liste von Kriterien prüfen, die
„dynamisch an die sich abzeichnenden Risiken und Bedingungen, denen
begegnet werden muss, angepasst“ würde. Ihre Einhaltung dient dazu,
sicherzustellen, dass nur Wertpapiere von Mitgliedstaaten angekauft werden können,
die „eine solide und tragfähige Finanz- und Wirtschaftspolitik“ verfolgen.
Im Falle einer Aktivierung des TPI wären diese Kriterien vor dem Hintergrund
des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie des Verbots monetärer
Staatsfinanzierung zwingend so zu konkretisieren und anzuwenden, dass unter
Berücksichtigung der konkreten makroökonomischen Rahmenbedingungen zum
Zeitpunkt der Aktivierung der Anreiz zu solider Haushaltsführung bei den
Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt wird.
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ISSN 0722-8333]