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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Umsetzung des UN-Getreideabkommens und die globale Hungerkrise

(insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

16.11.2022

Aktualisiert

25.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/408119.10.2022

Die Umsetzung des UN-Getreideabkommens und die globale Hungerkrise

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Żaklin Nastić, Gesine Lötzsch, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Kriegs Russlands in der Ukraine und der westlichen Reaktionen darauf haben nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die globale Hungerkrise verschärft. Rund 345 Millionen Menschen in 82 Ländern leiden laut Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen (UN) akut unter Hunger (dpa vom 20. Juni 2022). Bereits im Jahr 2021 waren nach dem Welthunger-Index 828 Millionen Menschen von chronischem Hunger betroffen (https://www.welthungerhilfe.de/hunger).

Russland war im Wirtschaftsjahr 2020/2021 mit einem Weltmarktanteil von knapp 20 Prozent der führende Exporteur für Weizen und Weizenprodukte weltweit. Die Ukraine kam auf einen Weltmarktanteil von 8,5 Prozent. Die wichtigsten Zielländer für Weizen aus Russland und der Ukraine liegen in Afrika und Asien (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1293852/umfrage/groesste-weizenexporteure-weltweit-marktanteil/). Schätzungen der UN zufolge stammen etwa 44 Prozent des in Afrika verbrauchten Weizens aus den beiden Ländern (https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/krisen-humanitaere-hilfe/afrika-geht-auf-seine-art-mit-dem-ukrainekrieg-um). Russland ist zudem der weltweit größte Exporteur von Dünger (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1313920/umfrage/groessten-importeure-von-russischem-duenger/).

Die Ukraine und Russland haben am 22. Juli 2022 zwei komplementäre Abkommen mit den Vereinten Nationen und der Türkei zur Entschärfung der Nahrungsmittelkrise geschlossen. Diese sollen die kriegsbedingt blockierte Ausfuhr von ukrainischem Getreide und anderen Agrarmitteln von drei Schwarzmeer-Häfen ermöglichen sowie die sanktionsbedingt eingeschränkten Ausfuhren von Getreide und Dünger aus Russland erleichtern (https://www.un.org/en/black-sea-grain-initiative). Während die Ausfuhr von Nahrungsmitteln aus der Ukraine über einen Korridor im Schwarzen Meer deutlich an Fahrt aufgenommen hat, stockt laut Vereinten Nationen vor allem der Export russischer Dünger (dpa vom 13. September 2022).

UN-Generalsekretär António Guterres verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Export ukrainischen Getreides nur ein Teil der Lösung sei und das Lieferabkommen auch Russland das Recht garantiere, seine landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Düngemittel trotz der westlichen Sanktionen zu exportieren. Sinngemäß sagte er, der ungehinderte Zugang von russischen Nahrungs- und Düngemitteln zu den weltweiten Märkten sei von entscheidender Bedeutung, um die Lebensmittelpreise zu senken und eine Verschärfung der Lebensmittelknappheit zu vermeiden (https://www.n-tv.de/politik/UN-Generalsekretaer-Guterres-Getreide-Export-nur-Teil-der-Loesung-russischer-Duenger-entscheidend-article23537746.html).

Obwohl westliche Sanktionen russische Lebensmittel- und Düngemittelexporte ausnehmen, seien diese nach Angaben von russischer Seite durch deren abschreckende Wirkung de facto massiv eingeschränkt (https://apnews.com/article/russia-ukraine-global-trade-united-nations-73714206bd0c0bd9aab84ca0bb78d070). Trotz Fortschritten bei der Umsetzung des Getreideabkommens bestünden laut Vereinten Nationen Probleme in den Bereichen Verschiffung, Finanzierung und Versicherung fort (dpa vom 13. September 2022). Russland fordert daher die Aufhebung logistischer Sanktionen, die den freien Zugang russischen Getreides und Düngers zu den Weltmärkten verhinderten (https://www.reuters.com/markets/commodities/un-moscow-discuss-russian-grain-fertilizer-exports-2022-09-07/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der beiden von Russland und der Ukraine mit den Vereinten Nationen und der Türkei am 22. Juli 2022 unterzeichneten Abkommen vereinbart?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Umsetzung der beiden Abkommen, und inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Umsetzung des russischen Abkommens mit den Vereinten Nationen und der Türkei im Gegensatz zum ukrainischen Abkommen stockt (dpa vom 13. September 2022)?

3

Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die von der zuständigen UN-Beauftragten Rebeca Grynspan identifizierten Probleme bei der Umsetzung des Getreideabkommens und des Exports vor allem von russischem Dünger in den Bereichen Versicherung, Finanzierung und in der Verschiffung fort (dpa vom 13. September 2022)?

4

Welche Bedeutung kommt nach Kenntnis der Bundesregierung der vollständigen Umsetzung der beiden Abkommen für die weltweite Lebensmittelversorgung und Nahrungssicherheit zu, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Russlands Lebensmittel- und Düngemittelexporte für die globale Lebensmittelversorgung?

5

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass nicht nur die Exporte von Düngemittel und Getreide aus der Ukraine, sondern auch die Exporte von Düngemittel und Getreide aus Russland wieder ermöglicht werden müssen, um eine Hungerkatastrophe zu verhindern (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/pressestatement-von-bundeskanzler-scholz-anlaesslich-der-generalversammlung-der-vereinten-nationen-am-20-september-2022-in-new-york-2127666)?

6

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass russischer Dünger dringend in zum Beispiel afrikanische Länder transportiert werden können müsse, um künftige Ernten dort nicht zu gefährden, wie von der UN-Beauftragten Rebeca Grynspan festgestellt (dpa vom 13. September 2022), und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

7

Welche laut Vereinten Nationen bestehenden Auswirkungen der von der Bundesregierung mitgetragenen EU-Sanktionen gegen Russland auf Russlands Lebensmittel- und Düngemittelexporte, zum Beispiel in den Bereichen Versicherung, Finanzierung und Verschiffung, sind der Bundesregierung bekannt (dpa vom 13. September 2022)?

8

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Unsicherheit in der privaten Wirtschaft, dass eine Ausfuhr vermeintlich europäische Sanktionen verletzen könnte, den Export vor allem russischen Düngers einschränke, wie UN-Beauftragte Rebeca Grynspan festgestellt hat (dpa vom 20. September 2022)?

9

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Rates vom 23. und 24. Juni 2022, dass die EU-Sanktionen Nahrungsmittel und Agrarerzeugnisse nicht beträfen (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/sanctions-against-russia-explained/), vor dem Hintergrund, dass laut Vertretern Russlands russische Lebensmittel- und Düngemittelexporte durch die abschreckende Wirkung der Sanktionen eingeschränkt seien und das mit Russland abgeschlossene UN-Abkommen ebendiese Hindernisse zu beseitigen anstrebe (https://www.reuters.com/markets/commodities/un-moscow-discuss-russian-grain-fertilizer-exports-2022-09-07/)?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der russischen Regierung nach Aufhebung logistischer Sanktionen, die den freien Zugang russischen Getreides und Düngers zu den Weltmärkten verhinderten (https://www.reuters.com/markets/commodities/un-moscow-discuss-russian-grain-fertilizer-exports-2022-09-07/)?

11

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den freien Zugang russischen Getreides und Düngers zu den Weltmärkten trotz der Sanktionen gegen Russland zu ermöglichen, wie dies UN-Generalsekretär Guterres gefordert hat (https://www.n-tv.de/politik/UN-Generalsekretaer-Guterres-Getreide-Export-nur-Teil-der-Loesung-russischer-Duenger-entscheidend-article23537746.html), vor dem Hintergrund, dass sie es nach eigenen Aussagen ablehnt, Hunger als Waffe einzusetzen (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/baerbock-hunger-waffe-ukraine-krieg-russland-100.html), und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

12

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die EU-Importverbote gegen russische Düngemittel auf den Düngemittelmärkten „nicht zur heiß erhofften Entspannung, sondern im Gegenteil zu neuen Höchstpreisen und echten Engpässen“ geführt haben, wie in einem Artikel der Welthungerhilfe berichtet (https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/agrar-ernaehrungspolitik/ukrainekrieg-als-treiber-der-globalen-duengemittelkrise), und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

13

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nach internationalen Protesten insbesondere von lateinamerikanischen Ländern für Dünger teilweise Ausnahmen bei den Sanktionen gegen Russland erlassen wurden, wie von der Welthungerhilfe berichtet (https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/agrar-ernaehrungspolitik/ukrainekrieg-als-treiber-der-globalen-duengemittelkrise), und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

14

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Ukraine-Krieg die Hungersnot zwar verstärkt, aber nicht ausgelöst habe, wie in der Presse berichtet wurde (epd vom 2. September 2022)?

15

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Russland derzeit 300 000 Tonnen Düngemittel in europäischen Häfen festsitzen habe, wie von der russischen Regierung behauptet (https://www.reuters.com/world/putin-says-russia-ready-give-free-fertilisers-developing-world-2022-09-16/)?

16

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der russischen Regierung, die 300 000 Tonnen Düngemittel, die laut der russischen Regierung in europäischen Häfen festsitzen, kostenlos an Entwicklungsländer zu schicken, wenn die EU Sanktionen gegen russische Exporte lockern würde (https://www.reuters.com/world/putin-says-russia-ready-give-free-fertilisers-developing-world-2022-09-16/)?

17

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das 2021 von der EU verhängte Importverbot für Kalisalz beziehungsweise Kalidünger aus Belarus auf die globalen Düngemittelpreise, vor dem Hintergrund, dass mit dem belarussischen Staatsunternehmen Belaruskali ein eigenen Angaben zufolge etwa 15 Prozent des Weltbedarfs an Kalidüngemitteln produzierender Düngemittelexporteur direkt betroffen ist (https://www.agrarheute.com/markt/duengemittel/eu-verhaengt-einfuhrverbot-fuer-kaliduenger-weissrussland-582593) und sich die Düngemittelpreise schon Ende 2021 um 200 bis 400 Prozent gegenüber den Vorjahren erhöht hatten (https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/agrar-ernaehrungspolitik/ukrainekrieg-als-treiber-der-globalen-duengemittelkrise)?

18

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die „indirekt nahrungswirksame Einschränkung der Düngemitteleinfuhr aus Russland“ durch die EU Belarus daran hindern solle, „das geltende Verbot von Kaliumdüngerimporten in die EU zu umgehen, indem es Kaliumdünger über Russland exportiert“, wie in einer Publikation auf der Webseite der Stiftung Wissenschaft und Politik ausgeführt wird (https://www.swp-berlin.org/publikation/wirtschaftssanktionen-gegen-russland-internationale-perspektiven-und-globale-auswirkungen)?

19

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung von UN-Generalsekretär António Guterres, dass es ohne den Export russischen Düngers „2023 vielleicht nicht genug Nahrung geben“ wird (https://www.n-tv.de/politik/UN-Generalsekretaer-Guterres-Getreide-Export-nur-Teil-der-Loesung-russischer-Duenger-entscheidend-article23537746.html)?

20

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen für Düngemittel aus Russland und Belarus ein kurzfristiger und wirksamer Schritt wäre, um die globale Verfügbarkeit der Düngemittel im Sinne der Ernährungssicherung zu erhöhen, wie in einem Artikel der Welthungerhilfe von einem Agrarökonomie-Experten des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik argumentiert wird (https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/agrar-ernaehrungspolitik/ukrainekrieg-als-treiber-der-globalen-duengemittelkrise), und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

21

Setzt sich die Bundesregierung für die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen für Düngemittel aus Russland und Belarus ein, vor dem Hintergrund, dass dies einem Artikel der Welthungerhilfe zufolge „angesichts deren großer Kollateralschäden für Ernährungssicherung ethisch geboten wäre“ (https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/agrar-ernaehrungspolitik/ukrainekrieg-als-treiber-der-globalen-duengemittelkrise) und sie es nach eigenen Aussagen ablehnt, Hunger als Waffe einzusetzen (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/baerbock-hunger-waffe-ukraine-krieg-russland-100.html), und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

22

Welche Bedeutung hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufhebung der Schließung der russischen Ammoniak-Pipeline in den Schwarzmeer-Hafen von Odessa für die weltweite Düngemittelversorgung, vor dem Hintergrund, dass Russland laut Medienberichten jährlich 2,5 Millionen Tonnen Ammoniak für den Export zur weltweiten Düngemittelherstellung durch diese Pipeline pumpe (https://www.reuters.com/markets/commodities/how-un-plan-russian-ammonia-export-could-help-global-fertiliser-market-2022-09-14/)?

23

Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Ukraine dafür ein, der von den Vereinten Nationen vorgeschlagenen Vereinbarung zur Wiederaufnahme der Ammoniakexporte durch die russische Ammoniak-Pipeline zur Entschärfung der globalen Düngemittelkrise zuzustimmen (https://www.reuters.com/markets/commodities/how-un-plan-russian-ammonia-export-could-help-global-fertiliser-market-2022-09-14/), und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

24

Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Schlussfolgerung der Fragestellerinnen und Fragesteller auf der Grundlage der Daten des UN Black Sea Grain Initiative Joint Coordination Centre zu, dass die meisten der seit Abschluss des ukrainischen Getreideabkommens erfolgten ukrainischen Lieferungen von Getreide und anderen Agrarmitteln an Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Türkei gingen (https://www.un.org/en/black-sea-grain-initiative/vessel-movements)?

25

Trifft die Schlussfolgerung der Fragestellerinnen und Fragesteller auf der Grundlage der Daten des UN Black Sea Grain Initiative Joint Coordination Centre nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von den bis zum 20. September 2022 insgesamt 178 Schiffen, die ukrainische Häfen mit Getreide oder anderen Agrarwaren beladen verlassen haben, lediglich acht Schiffe direkt Länder ansteuerten (https://www.un.org/en/black-sea-grain-initiative/vessel-movements), die laut Welthunger-Index 2021 zu den am stärksten von Hunger und Unterernährung betroffenen Ländern zählen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/165561/umfrage/am-staerksten-von-hunger-betroffene-laender-weltweit-nach-dem-welthunger-index/)?

26

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des im Rahmen des ukrainischen Getreideabkommens an EU-Staaten gelieferten ukrainischen Getreides, das in sogenannte Entwicklungsländer weitergeleitet wurde bzw. wird, und welche Länder wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Exporten beliefert, vor dem Hintergrund, dass nach Auffassung der Bundesregierung die Transportdestinationen nur einen eingeschränkten Hinweis auf die tatsächlichen Enddestinationen geben (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621)?

27

Auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass der Getreidepreis Mitte September 2022 in etwa wieder auf dem Niveau wie vor Kriegsbeginn liege (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621), vor dem Hintergrund, dass dies weder für den Weizenpreis an der Chicagoer Warenterminbörse CBOT (Chicago Board Of Trade) (https://www.zmp.de/eng/grains/cbot-wheat_future) noch den MATIF-Weizenpreis an der Pariser Terminbörse zutrifft (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1293736/umfrage/taeglicher-preis-von-weizen/)?

28

Inwieweit sollen die nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Wochen vermeintlich deutlich gefallenen Getreidepreise ebenfalls den Ländern zugute kommen, in denen Menschen unter Hunger leiden (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621), vor dem Hintergrund, dass laut UN-Koordinator für die Ausfuhr des ukrainischen Getreides, Amir Abdulla, die Preise für Nahrung in den Ländern, die von Hungersnöten bedroht seien, nicht wie gewünscht sinken würden (dpa vom 13. September 2022)?

29

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der beiden vom Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) gecharterten und mit Weizen beladenen Schiffe aus der Ukraine an den gesamten Lieferungen, die seit Abschluss des ukrainischen Getreideabkommens ukrainische Schiffe verlassen haben (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621)?

30

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die beiden vom Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen gecharterten und mit Weizen beladenen Schiffe aus der Ukraine ausreichend, um die derzeitige Hungerkrise zu entschärfen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621)?

31

Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Kritik des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, der das Getreideabkommen mitverhandelt hat, zu, dass Getreide aus der Ukraine vor allem in „reiche Länder“ ausgeführt werde, die Sanktionen gegen Russland erhoben hätten (dpa vom 8. September 2022), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung über ihre Finanzierung des Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen hinaus (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621), um sich für die vermehrte Lieferung ukrainischen Getreides an unter Hungersnot leidende Länder einzusetzen, wie es von ihr selbst postuliert wurde (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/baerbock-hunger-waffe-ukrainekrieg-russland-100.html)?

32

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des im Rahmen des ukrainischen Getreideabkommens an die Türkei gelieferten ukrainischen Getreides, das als solches oder zu Mehl verarbeitet in sogenannte Entwicklungsländer exportiert wurde bzw. wird, und welche Länder wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Exporten beliefert (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621)?

33

Hat die Bundesregierung Kenntnis, dass der türkische Präsident Erdogan trotz der laut Bundesregierung aus der Türkei an sogenannte Entwicklungsländer erfolgenden Exporte fordert, ukrainisches Getreide an tatsächlich von Armut und Hunger betroffene Länder zu liefern (dpa vom 8. September 2022), und wenn ja, wie steht sie zu dieser Forderung?

34

Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die Wiederaufnahme russischer Getreide- und Düngemittelexporte mit Blick auf eine Entlastung der globalen Versorgungslage und damit verbunden einer Preisreduzierung weltweit (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621), vor dem Hintergrund, dass der russische Weltmarktanteil an Weizenexporten den der Ukraine deutlich übersteigt (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1293852/umfrage/groesste-weizenexporteure-weltweit-marktanteil/)?

35

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zu, denen zufolge die Minen im Schwarzen Meer in erster Linie von der Ukraine gelegt wurden (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/getreideabkommen-details-ukraine-krieg-russland-100.html), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die in der Nähe ukrainischer Häfen schwimmenden Seeminen russische Getreide- und Düngemittelausfuhren zusätzlich beeinträchtigten, wie von russischer Seite behauptet (https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/krisen-humanitaere-hilfe/afrika-geht-auf-seine-art-mit-dem-ukrainekrieg-um=?)?

36

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Vorsitzenden der Afrikanischen Union, Senegals Präsident Macky Sall, die internationalen Sanktionen gegen Russland aufzuheben und die ukrainischen Minen zu räumen, vor dem Hintergrund, dass diese den Export von Millionen Tonnen Getreide aus Russland und der Ukraine verhinderten, die zur Verhinderung von Hungersnöten und astronomisch steigender Getreidepreise in Afrika dringend gebraucht würden (https://www.fr.de/politik/wenn-weizen-zur-strategischen-waffe-wird-91606670.html)?

37

Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Kalidüngemittel aus Russland in EU-Staaten im Rahmen der EU-Sanktionen (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/sanctions-against-russia-explained/)?

38

Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Importbeschränkungen für russische Düngemittel auf die Düngemittelversorgung und Ernteerträge in Deutschland, vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Bauernverband davor warnt, dass es 2023 zu Ertragsrückgängen von bis zu 40 Prozent kommen wird, wenn die Lieferengpässe bei Gas und Dünger auch über 2022 hinaus anhalten (https://www.n-tv.de/wirtschaft/Deutsche-Ernten-koennten-ab-2023-schrumpfen-article23197654.html)?

39

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der dramatische Anstieg der Gaspreise auf deutsche und europäische Düngemittelhersteller, vor dem Hintergrund, dass die Gaspreise 90 Prozent der variablen Kosten der Düngemittelindustrie ausmachen und laut Verband der europäischen Düngerhersteller bereits 70 Prozent der Produktion zurückgefahren worden seien, und welche Auswirkungen hat die Krise der europäischen Düngemittelindustrie nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Ernährungssicherheit Europas (https://www.agrarheute.com/markt/duengemittel/duengerindustrie-will-staatshilfe-duengermarkt-kollabiert-597280)?

Berlin, den 10. Oktober 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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