[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Żaklin Nastić,
Gesine Lötzsch, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/4081 –
Die Umsetzung des UN-Getreideabkommens und die globale Hungerkrise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Kriegs Russlands in der Ukraine
und der westlichen Reaktionen darauf haben nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller die globale Hungerkrise verschärft. Rund 345
Millionen Menschen in 82 Ländern leiden laut Welternährungsprogramm (WFP)
der Vereinten Nationen (UN) akut unter Hunger (dpa vom 20. Juni 2022).
Bereits im Jahr 2021 waren nach dem Welthunger-Index 828 Millionen
Menschen von chronischem Hunger betroffen (
https://www.welthungerhilfe.de/hu
nger).
Russland war im Wirtschaftsjahr 2020/2021 mit einem Weltmarktanteil von
knapp 20 Prozent der führende Exporteur für Weizen und Weizenprodukte
weltweit. Die Ukraine kam auf einen Weltmarktanteil von 8,5 Prozent. Die
wichtigsten Zielländer für Weizen aus Russland und der Ukraine liegen in
Afrika und Asien (
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1293852/umfra
ge/groesste-weizenexporteure-weltweit-marktanteil/). Schätzungen der UN
zufolge stammen etwa 44 Prozent des in Afrika verbrauchten Weizens aus den
beiden Ländern (
https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/kris
en-humanitaere-hilfe/afrika-geht-auf-seine-art-mit-dem-ukrainekrieg-um).
Russland ist zudem der weltweit größte Exporteur von Dünger (
https://de.stati
sta.com/statistik/daten/studie/1313920/umfrage/groessten-importeure-von-russ
ischem-duenger/).
Die Ukraine und Russland haben am 22. Juli 2022 zwei komplementäre
Abkommen mit den Vereinten Nationen und der Türkei zur Entschärfung der
Nahrungsmittelkrise geschlossen. Diese sollen die kriegsbedingt blockierte
Ausfuhr von ukrainischem Getreide und anderen Agrarmitteln von drei
Schwarzmeer-Häfen ermöglichen sowie die sanktionsbedingt eingeschränkten
Ausfuhren von Getreide und Dünger aus Russland erleichtern (
https://www.
un.org/en/black-sea-grain-initiative). Während die Ausfuhr von
Nahrungsmitteln aus der Ukraine über einen Korridor im Schwarzen Meer deutlich an
Fahrt aufgenommen hat, stockt laut Vereinten Nationen vor allem der Export
russischer Dünger (dpa vom 13. September 2022).
UN-Generalsekretär António Guterres verwies in diesem Zusammenhang
darauf, dass der Export ukrainischen Getreides nur ein Teil der Lösung sei und
das Lieferabkommen auch Russland das Recht garantiere, seine landwirt-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4494
20. Wahlperiode 16.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 16. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schaftlichen Erzeugnisse und Düngemittel trotz der westlichen Sanktionen zu
exportieren. Sinngemäß sagte er, der ungehinderte Zugang von russischen
Nahrungs- und Düngemitteln zu den weltweiten Märkten sei von
entscheidender Bedeutung, um die Lebensmittelpreise zu senken und eine Verschärfung
der Lebensmittelknappheit zu vermeiden (
https://www.n-tv.de/politik/UN-Ge
neralsekretaer-Guterres-Getreide-Export-nur-Teil-der-Loesung-russischer-Due
nger-entscheidend-article23537746.html).
Obwohl westliche Sanktionen russische Lebensmittel- und
Düngemittelexporte ausnehmen, seien diese nach Angaben von russischer Seite durch deren
abschreckende Wirkung de facto massiv eingeschränkt (
https://apnews.com/artic
le/russia-ukraine-global-trade-united-nations-73714206bd0c0bd9aab84ca0bb7
8d070). Trotz Fortschritten bei der Umsetzung des Getreideabkommens
bestünden laut Vereinten Nationen Probleme in den Bereichen Verschiffung,
Finanzierung und Versicherung fort (dpa vom 13. September 2022). Russland
fordert daher die Aufhebung logistischer Sanktionen, die den freien Zugang
russischen Getreides und Düngers zu den Weltmärkten verhinderten (https://
www.reuters.com/markets/commodities/un-moscow-discuss-russian-grain-fert
ilizer-exports-2022-09-07/).
1. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der beiden von Russland und der Ukraine mit den
Vereinten Nationen und der Türkei am 22. Juli 2022 unterzeichneten
Abkommen vereinbart?
Am 22. Juli 2022 unterzeichneten die Ukraine und die Russische Föderation
jeweils separate trilaterale Teilabkommen mit den Vereinten Nationen und der
Republik Türkei. Diese beiden Dokumente sind Teil der „Initiative für den
sicheren Transport von Getreide und Lebensmitteln aus ukrainischen Häfen“, der
sogenannten Black Sea Grain Initiative (im Folgenden BSGI genannt) der
Vereinten Nationen, der Türkei, der Ukraine und Russlands (
https://www.un.org/sit
es/un2.un.org/files/black_sea_grain_initiative_full_text.pdf). Der Zweck dieser
Initiative ist die Erleichterung der sicheren Schifffahrt für den Export von
Getreide und verwandten Lebensmitteln und Düngemitteln, einschließlich
Ammoniak, aus den Häfen von Odessa, Chernomorsk und Yuzhny. Für die
Koordinierung und Überwachung der Zusammenarbeit im Rahmen der BSGI,
insbesondere der Inspektionen, wurde das Joint Coordination Centre (im Folgenden JCC
genannt) unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen in Istanbul
geschaffen, dem Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien (Ukraine, Republik
Türkei und Russische Föderation) und der Vereinten Nationen angehören.
Zur Durchführung der im Rahmen der BSGI vorgesehenen Schiffsinspektionen
wurden Inspektionsteams gebildet, denen Vertreterinnen und Vertreter aller
Parteien und der Vereinten Nationen angehören. Die Hauptaufgabe der
Inspektionsteams besteht darin, die entsprechenden Schiffe, die in die oben genannten
ukrainischen Häfen einlaufen oder aus ihnen auslaufen, zu kontrollieren, ob
sich an Bord dieser Schiffe nicht genehmigtes Ladegut oder unbefugtes
Personal befindet.
Die im Rahmen der BSGI unterzeichneten beiden (Teil-)Abkommen gelten für
die Dauer von 120 Tagen (aktuell bis zum 19. November 2022). Die
Geltungsdauer der Abkommen verlängert sich automatisch um 120 Tage, sofern keine
der Parteien einer solchen Verlängerung nicht widerspricht.
Als zweite Initiative unterzeichneten das Sekretariat der Vereinten Nationen
und Russland das „Memorandum of Understanding zwischen der Russischen
Föderation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen zur Förderung des
Zugangs russischer Lebens- und Düngemittel zu den Weltmärkten“ (
https://news.
un.org/pages/wp-content/uploads/2022/09/MOU_21_July_UN-Secretariat8
6.pdf) – im Folgenden MoU genannt. In dem MoU verpflichtet sich Russland,
den ungehinderten Export von Lebensmitteln, Sonnenblumenöl und
Düngemitteln aus den von der Ukraine kontrollierten Schwarzmeerhäfen zu
gewährleisten. Das Sekretariat der Vereinten Nationen verpflichtet sich mit dem MoU,
seine Bemühungen fortzusetzen, um den transparenten und ungehinderten Zugang
russischer Lebens- und Düngemittel, einschließlich der für die Herstellung von
Düngemitteln erforderlichen Rohstoffe (einschließlich Ammoniak) zu
erleichtern. Die Geltungsdauer des MoU beträgt drei Jahre.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Umsetzung
der beiden Abkommen, und inwieweit trifft es nach Kenntnis der
Bundesregierung zu, dass die Umsetzung des russischen Abkommens
mit den Vereinten Nationen und der Türkei im Gegensatz zum
ukrainischen Abkommen stockt (dpa vom 13. September 2022)?
Nach Informationen des JCC der BSGI wurden 456 Frachtschiffe, beladen mit
mehr als 10,7 Millionen Tonnen ukrainischer Agrarerzeugnisse, bis zum
14. November 2022 in ukrainischen Häfen abgefertigt. Das hat zu einer
Entlastung der globalen Versorgungslage beigetragen und zu deutlichen
Preisreduzierungen für Getreide geführt.
Zur Umsetzung des MoU führt die Konferenz der Vereinte Nationen für Handel
und Entwicklung (englisch United Nations Conference on Trade and
Development, UNCTAD) Verhandlungen mit Russland. Zum Stand der Umsetzung des
MoU beziehungsweise Informationen zu konkreten Ergebnissen der
Verhandlungen zwischen UNCTAD und Russland liegen der Bundesregierung nicht
vollständig vor. Unter anderem finden jedoch Gespräche darüber statt, bei
Verlängerung der BSGI zusätzlich den Export russischen Düngers über ukrainische
Häfen zu fördern und die Vereinten Nationen haben Konferenzen mit
internationalen Wirtschaftsverbänden zur Umsetzung der Abkommen abgehalten.
Zeitgleich haben die USA, das Vereinigte Königreich und die EU
Klarstellungen publiziert, die erläutern und klarstellen, dass für ihre auf Russland
bezogenen Sanktionsmaßnahmen Ausnahmen für Agrar- oder Düngerexporte bzw.
Transit enthalten sind. Es ist erwähnenswert, dass die russischen Agrarexporte
2022 gegenüber dem Vorjahr nicht gesunken, sondern gestiegen sind.
3. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die von der
zuständigen UN-Beauftragten Rebeca Grynspan identifizierten Probleme
bei der Umsetzung des Getreideabkommens und des Exports vor allem
von russischem Dünger in den Bereichen Versicherung, Finanzierung
und in der Verschiffung fort (dpa vom 13. September 2022)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
4. Welche Bedeutung kommt nach Kenntnis der Bundesregierung der
vollständigen Umsetzung der beiden Abkommen für die weltweite
Lebensmittelversorgung und Nahrungssicherheit zu, und welche Rolle spielen
nach Kenntnis der Bundesregierung Russlands Lebensmittel- und
Düngemittelexporte für die globale Lebensmittelversorgung?
In den letzten Jahren nahm der Anteil Russlands und der Ukraine an den
weltweiten Weizenexporten zu und betrug zuletzt knapp 30 Prozent (17 Prozent
Russland und 12 Prozent Ukraine). Beide Länder kamen in den letzten Jahren
(Durchschnitt 2018 bis 2020) für etwa 20 Prozent der globalen Maisexporte
und für über 60 Prozent der globalen Sonnenblumenölexporte auf und haben
daher bedeutenden Anteil an der weltweiten Ernährungssicherung.
Russland gehört bei allen drei Hauptnährstoffen (Stickstoff, Phosphor und
Kalium) zu den global wichtigsten Exporteuren.
Die BSGI hat seit Beginn ihrer Umsetzung Anfang August 2022 in einem
erheblichen Maße zur Reduktion der Unsicherheiten hinsichtlich der
Aufrechterhaltung der internationalen Agrarlieferketten beigetragen. Ohne den bisherigen
Fortbestand der Initiative würden die Verwerfungen auf den Getreide- und
Ölsaatenmärkten noch größer sein, so wie auch die bisherigen negativen
Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit. Statistische und qualitative Analysen der
FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen)
bzw. von UNCTAD belegen, dass die BSGI und auch die EU Solidarity Lanes
maßgebliche Ursachen für ein Nachlassen der Weltmarktpreise von Juli bis
September waren.
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass nicht nur die Exporte von Düngemittel und Getreide
aus der Ukraine, sondern auch die Exporte von Düngemittel und
Getreide aus Russland wieder ermöglicht werden müssen, um eine
Hungerkatastrophe zu verhindern (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/
pressestatement-von-bundeskanzler-scholz-anlaesslich-der-generalversa
mmlung-der-vereinten-nationen-am-20-september-2022-in-new-york-21
27666)?
Die Bundesregierung unterstützt von Beginn an die Bemühungen des Büros der
Vereinten Nationen zur Koordinierung Humanitärer Angelegenheiten (OCHA)
und der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung
(UNCTAD) zur Reaktivierung der durch den völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine unterbrochenen ukrainischen Getreideexporte
auf die Weltmärkte. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass
Russland bereits Ende 2021 Quoten für den weltweiten Export von
Düngemitteln verhängt und diese zwischenzeitlich bis Ende 2022 verlängert hat.
Russland hat durch diese Maßnahmen seine Düngemittelausfuhren im Vergleich zu
2021 einseitig um schätzungsweise ca. 30 Prozent reduziert. Exporte Russlands
von Getreide und Düngemitteln waren grundsätzlich durchgehend möglich. Es
trifft zu, dass Russland ein signifikanter Exporteur im Weltmarkt ist und dass
der Weltmarkt gerade jetzt auf alle verfügbaren Mengen angewiesen ist.
6. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass russischer Dünger
dringend in zum Beispiel afrikanische Länder transportiert werden
können müsse, um künftige Ernten dort nicht zu gefährden, wie von der
UN-Beauftragten Rebeca Grynspan festgestellt (dpa vom 13. September
2022), und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Viele Länder sind von Düngemittelimporten abhängig, darunter zahlreiche, die
zu den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) und den Ländern mit
geringem Einkommen und Lebensmitteldefizit (LIFDC) gehören. Viele dieser
Länder hatten bereits vor dem Konflikt mit den negativen Auswirkungen der hohen
internationalen Lebens- und Düngemittelpreise und damit zunehmender
Ernährungsunsicherheit zu kämpfen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen.
7. Welche laut Vereinten Nationen bestehenden Auswirkungen der von der
Bundesregierung mitgetragenen EU-Sanktionen gegen Russland auf
Russlands Lebensmittel- und Düngemittelexporte, zum Beispiel in den
Bereichen Versicherung, Finanzierung und Verschiffung, sind der
Bundesregierung bekannt (dpa vom 13. September 2022)?
Die bestehenden Maßnahmen in Bezug auf ausgewählte russische Düngemittel
sind Importverbote in Form von Quoten für den europäischen Markt, die nicht
den Export in Drittstaaten verbieten. Es gibt keine Versicherungsverbote für
Düngemitteltransporte in Drittstaaten.
Auch bei den nicht produktbezogenen Verboten im Transportbereich, wie dem
Verbot für russisch beflaggte Schiffe, europäische Häfen anzulaufen, sehen die
EU-Verordnungen Ausnahmen für landwirtschaftliche Produkte und
Lebensmittel, insbesondere Düngemittel und Getreide, vor. Ausnahmen bestehen auch
im Finanzbereich für gelistete Banken. Im Übrigen besteht stets die
Möglichkeit, Zahlungen über nicht gelistete Banken abzuwickeln.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Kosten in einzelnen Bereichen,
insbesondere Versicherungsprämien, höher liegen als vor Kriegsbeginn. Dies ist eine
Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs, den Russland führt.
Versicherungsprämien bilden Risiken ab, die mit Kriegsbeginn signifikant gestiegen
sind. Diese gestiegenen Kosten zeigen sich auch in anderen Bereichen.
8. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Unsicherheit in der
privaten Wirtschaft, dass eine Ausfuhr vermeintlich europäische
Sanktionen verletzten könnte, den Export vor allem russischen Düngers
einschränke, wie UN-Beauftragte Rebeca Grynspan festgestellt hat (dpa
vom 20. September 2022)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich westliche Unternehmen – auch aus
eigenem Antrieb – aus dem russischen Markt umfassend zurückziehen. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass sich Unternehmen nicht aus
Sektoren zurückziehen, die für die weltweite Ernährungssicherheit relevant sind und
für die die Sanktionen deshalb Ausnahmen vorsehen. Es handelt sich
letztendlich jedoch um eine privatwirtschaftliche Entscheidung des jeweiligen
Unternehmens. Hierbei spielen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Vielzahl von
Faktoren eine Rolle, nicht zuletzt auch gestiegene Kosten und
Reputationsrisiken.
9. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen
Rates vom 23. und 24. Juni 2022, dass die EU-Sanktionen
Nahrungsmittel und Agrarerzeugnisse nicht beträfen (
https://www.consilium.europ
a.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-over-ukrain
e/sanctions-against-russia-explained/), vor dem Hintergrund, dass laut
Vertretern Russlands russische Lebensmittel- und Düngemittelexporte
durch die abschreckende Wirkung der Sanktionen eingeschränkt seien
und das mit Russland abgeschlossene UN-Abkommen ebendiese
Hindernisse zu beseitigen anstrebe (
https://www.reuters.com/markets/commodit
ies/un-moscow-discuss-russian-grain-fertilizer-exports-2022-09-07/)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
der russischen Regierung nach Aufhebung logistischer Sanktionen, die
den freien Zugang russischen Getreides und Düngers zu den
Weltmärkten verhinderten (
https://www.reuters.com/markets/commodities/un-mos
cow-discuss-russian-grain-fertilizer-exports-2022-09-07/)?
11. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den freien Zugang russischen
Getreides und Düngers zu den Weltmärkten trotz der Sanktionen gegen
Russland zu ermöglichen, wie dies UN-Generalsekretär Guterres
gefordert hat (
https://www.n-tv.de/politik/UN-Generalsekretaer-Guterres-Getr
eide-Export-nur-Teil-der-Loesung-russischer-Duenger-entscheidend-arti
cle23537746.html), vor dem Hintergrund, dass sie es nach eigenen
Aussagen ablehnt, Hunger als Waffe einzusetzen (
https://www.zdf.de/nachric
hten/politik/baerbock-hunger-waffe-ukraine-krieg-russland-100.html),
und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
12. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die EU-
Importverbote gegen russische Düngemittel auf den Düngemittelmärkten
„nicht zur heiß erhofften Entspannung, sondern im Gegenteil zu neuen
Höchstpreisen und echten Engpässen“ geführt haben, wie in einem
Artikel der Welthungerhilfe berichtet (
https://www.welthungerhilfe.de/welter
naehrung/rubriken/agrar-ernaehrungspolitik/ukrainekrieg-als-treiber-
derglobalen-duengemittelkrise), und wenn ja, warum, und wenn nein,
warum nicht?
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
Die im Jahr 2022 beobachteten Preissteigerungen bei Düngemitteln sind auf die
gestiegenen Kosten für Energie und vor allem Erdgas zurückzuführen, was
insbesondere die energieintensive europäische Düngemittelproduktion betroffen
hat.
13. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nach
internationalen Protesten insbesondere von lateinamerikanischen Ländern für Dünger
teilweise Ausnahmen bei den Sanktionen gegen Russland erlassen
wurden, wie von der Welthungerhilfe berichtet (
https://www.welthungerhilf
e.de/welternaehrung/rubriken/agrar-ernaehrungspolitik/ukrainekrieg-
alstreiber-der-globalen-duengemittelkrise), und wenn ja, welche, und wenn
nein, warum nicht?
Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 72 und 73
der Abgeordneten Żaklin Nastić auf Bundestagsdrucksache 20/2992 wird
verwiesen.
14. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der
Ukraine-Krieg die Hungersnot zwar verstärkt, aber nicht ausgelöst habe,
wie in der Presse berichtet wurde (epd vom 2. September 2022)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden durch den völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine andere Krisen wie die Klima- und
Biodiversitätskrise die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie
überlagert und verstärkt. Somit wurden durch den Krieg die bereits zuvor im
Aufwärtstrend befindlichen globalen Preise für Energie und Lebensmittel
weiter nach oben getrieben.
Besonders durch die steigenden Lebensmittel- und Energiepreise sind
Millionen Menschen zusätzlich von Hunger bedroht. Daher gilt es,
Ernährungssicherung, Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität in Einklang zu bringen. Die
Bundesregierung nutzt internationale Programme, um nachhaltige
Landwirtschaft und Ernährungsversorgung vor Ort zu stärken, beispielsweise durch die
nachhaltige Steigerung von Erträgen, die Sicherung des Zugangs zu Saatgut,
die Reduzierung von Nachernteverlusten und Lebensmittelverschwendung und
den Aufbau von Infrastruktur.
15. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Russland derzeit
300 000 Tonnen Düngemittel in europäischen Häfen festsitzen habe, wie
von der russischen Regierung behauptet (
https://www.reuters.com/world/
putin-says-russia-ready-give-free-fertilisers-developing-world-2022-0
9-16/)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die konkrete Gesamtmenge an
Düngemitteln aus Russland, welche sich derzeit insgesamt in den Häfen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union befindet.
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Vorschlag der russischen Regierung, die 300 000 Tonnen Düngemittel, die
laut der russischen Regierung in europäischen Häfen festsitzen, kostenlos
an Entwicklungsländer zu schicken, wenn die EU Sanktionen gegen
russische Exporte lockern würde (
https://www.reuters.com/world/putin-say
s-russia-ready-give-free-fertilisers-developing-world-2022-09-16/)?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
17. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das 2021
von der EU verhängte Importverbot für Kalisalz beziehungsweise
Kalidünger aus Belarus auf die globalen Düngemittelpreise, vor dem
Hintergrund, dass mit dem belarussischen Staatsunternehmen Belaruskali ein
eigenen Angaben zufolge etwa 15 Prozent des Weltbedarfs an
Kalidüngemitteln produzierender Düngemittelexporteur direkt betroffen ist
(
https://www.agrarheute.com/markt/duengemittel/eu-verhaengt-einfuhrv
erbot-fuer-kaliduenger-weissrussland-582593) und sich die
Düngemittelpreise schon Ende 2021 um 200 bis 400 Prozent gegenüber den
Vorjahren erhöht hatten (
https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubrik
en/agrar-ernaehrungspolitik/ukrainekrieg-als-treiber-der-globalen-duenge
mittelkrise)?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu den Auswirkungen des
2021 verhängten EU-Importverbots für Kaliumchloridprodukte auf die
globalen Düngemittelpreise. Die Weltmarktpreise für Düngemittel hängen von einer
Vielzahl von Faktoren ab, insbesondere von der parallel einsetzenden
Verteuerung bei den Energieträgern.
18. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die „indirekt
nahrungswirksame Einschränkung der Düngemitteleinfuhr aus Russland“
durch die EU Belarus daran hindern solle, „das geltende Verbot von
Kaliumdüngerimporten in die EU zu umgehen, indem es Kaliumdünger
über Russland exportiert“, wie in einer Publikation auf der Webseite der
Stiftung Wissenschaft und Politik ausgeführt wird (
https://www.swp-ber
lin.org/publikation/wirtschaftssanktionen-gegen-russland-
internationaleperspektiven-und-globale-auswirkungen)?
Es bestehen in Bezug auf bestimmte Düngemittel Importquoten für die Einfuhr
aus Russland in die Europäische Union. Es trifft zu, dass dies unter anderem
eine Umgehung der Maßnahmen im Belarus-Sanktionsregime verhindern soll.
19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung
von UN-Generalsekretär António Guterres, dass es ohne den Export
russischen Düngers „2023 vielleicht nicht genug Nahrung geben“ wird
(
https://www.n-tv.de/politik/UN-Generalsekretaer-Guterres-Getreide-Ex
port-nur-Teil-der-Loesung-russischer-Duenger-entscheidend-article2353
7746.html)?
Global besteht die Besorgnis, dass ein anhaltender weltweiter Mangel an
Düngemitteln zu noch weiter steigenden Lebensmittelpreisen führen kann, was
wiederum Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion und die
Ernährungssicherheit haben würde sowie zu politischen Instabilitäten führen könne.
Um der weltweiten angespannten Versorgungssituation bei Düngemitteln zu
begegnen, muss der Einsatz von Mineraldünger reduziert und durch alternative,
idealerweise zudem ökologisch vorzugswürdigere Maßnahmen ersetzt werden.
In der aktuellen Krise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, kurzfristig und
wo angemessen die Düngemittelproduktion anzupassen. In der Landwirtschaft
rückt die Effizienz der Düngung noch stärker in den Fokus.
20. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Aufhebung der
Wirtschaftssanktionen für Düngemittel aus Russland und Belarus ein
kurzfristiger und wirksamer Schritt wäre, um die globale Verfügbarkeit
der Düngemittel im Sinne der Ernährungssicherung zu erhöhen, wie in
einem Artikel der Welthungerhilfe von einem Agrarökonomie-Experten
des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik argumentiert wird
(
https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/agrar-ernaehru
ngspolitik/ukrainekrieg-als-treiber-der-globalen-duengemittelkrise), und
wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 7 verwiesen.
21. Setzt sich die Bundesregierung für die Aufhebung der
Wirtschaftssanktionen für Düngemittel aus Russland und Belarus ein, vor dem
Hintergrund, dass dies einem Artikel der Welthungerhilfe zufolge „angesichts
deren großer Kollateralschäden für Ernährungssicherung ethisch geboten
wäre“ (
https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/agrar-er
naehrungspolitik/ukrainekrieg-als-treiber-der-globalen-duengemittelk
rise) und sie es nach eigenen Aussagen ablehnt, Hunger als Waffe
einzusetzen (
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/baerbock-hunger-waffe-u
kraine-krieg-russland-100.html), und wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
Die Maßnahmen in Bezug auf Düngemittel sind auf die EU-Mitgliedstaaten
bezogene Importverbote und verhindern die Exporte in Drittstaaten daher nicht.
Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt und setzt sich hinsichtlich ggf.
weiterer zu beschließender Sanktionen für die Aufnahme notwendiger
Ausnahmen in den jeweiligen nicht produktbezogenen Verboten ein.
22. Welche Bedeutung hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Aufhebung der Schließung der russischen Ammoniak-Pipeline in den
Schwarzmeer-Hafen von Odessa für die weltweite
Düngemittelversorgung, vor dem Hintergrund, dass Russland laut Medienberichten jährlich
2,5 Millionen Tonnen Ammoniak für den Export zur weltweiten
Düngemittelherstellung durch diese Pipeline pumpe (
https://www.reuters.com/
markets/commodities/how-un-plan-russian-ammonia-export-could-
helpglobal-fertiliser-market-2022-09-14/)?
Nach Erkenntnissen von UNCTAD wurden über die Ammoniak-Pipeline, die
im ukrainischen Hafen von Juschne endet, ca. 50 Prozent der russischen
Düngemittelexporte abgewickelt. Seit dem völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine wird die Pipeline von ukrainischer Seite aus
sanktioniert. Seit geraumer Zeit verhandeln das Welternährungsprogramm der
Vereinten Nationen (WFP) und UNCTAD unter der Leitung von UNCTAD-
Generalsekretärin Grynspan mit den Regierungen Russlands und der Ukraine,
um diese russischen Düngemittelexporte wieder zu ermöglichen. Diese
Bemühungen werden von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt, da die
Wiederinbetriebnahme die weltweite Versorgung der Staaten mit Düngemitteln
verbessern würde. Auf G7-Ebene koordiniert die Bundesregierung daher die
Unterstützung dieses Verhandlungsprozesses mit ihren internationalen Partnern und
Verbündeten.
23. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Ukraine dafür ein, der von
den Vereinten Nationen vorgeschlagenen Vereinbarung zur
Wiederaufnahme der Ammoniakexporte durch die russische Ammoniak-Pipeline
zur Entschärfung der globalen Düngemittelkrise zuzustimmen (
https://w
ww.reuters.com/markets/commodities/how-un-plan-russian-ammonia-ex
port-could-help-global-fertiliser-market-2022-09-14/), und wenn ja, wie,
und wenn nein, warum nicht?
Der vertrauliche und komplexe Verhandlungsprozess findet jeweils einzeln
zwischen den Vereinten Nationen und der Ukraine sowie der Russischen
Föderation statt. Die Bundesregierung ist somit nicht Teil dieser Verhandlungen,
unterstützt aber die Vereinten Nationen (UNCTAD/OCHA), die Mediator des
Prozesses sind.
24. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Schlussfolgerung der
Fragestellerinnen und Fragesteller auf der Grundlage der Daten des UN
Black Sea Grain Initiative Joint Coordination Centre zu, dass die meisten
der seit Abschluss des ukrainischen Getreideabkommens erfolgten
ukrainischen Lieferungen von Getreide und anderen Agrarmitteln an
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Türkei gingen (https://
www.un.org/en/black-sea-grain-initiative/vessel-movements)?
25. Trifft die Schlussfolgerung der Fragestellerinnen und Fragesteller auf der
Grundlage der Daten des UN Black Sea Grain Initiative Joint
Coordination Centre nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von den bis zum
20. September 2022 insgesamt 178 Schiffen, die ukrainische Häfen mit
Getreide oder anderen Agrarwaren beladen verlassen haben, lediglich
acht Schiffe direkt Länder ansteuerten (
https://www.un.org/en/black-sea-
grain-initiative/vessel-movements), die laut Welthunger-Index 2021 zu
den am meisten von Hunger und Unterernährung betroffenen Ländern
zählen (
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/165561/umfrage/am-
staerkstenvonhunger-betroffene-laender-weltweit-nach-dem-
welthungerindex/)?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Berechnungen der Europäischen Kommission auf der Grundlage von
Daten des JCC der BSGI (
https://data.humdata.org/dataset/black-sea-grain-initiati
ve-vessel-movements) betrug zum 27. Oktober 2022 der Anteil der
ukrainischen Getreideexporte in die EU 47 Prozent (Mais 58 Prozent, Weizen 33
Prozent), nach Asien 37 Prozent (Mais 32 Prozent, Weizen 44 Prozent) und nach
Afrika 16 Prozent (Mais 10 Prozent, Weizen 23 Prozent). Angaben zu
Reexporten liegen der Bundesregierung nicht vor. Das JCC der BSGI weist die in die
Partnerländer jeweils insgesamt exportierten Mengen (in Tonnen) aus. Die im
Rahmen der BSGI veröffentlichten Daten hinsichtlich der Destinationen der
Transporte aus der Ukraine sind nach Auffassung der Bundesregierung
glaubwürdig. Die Exporte über das Schwarze Meer leisten insgesamt einen
wichtigen Beitrag zur Minderung der Knappheit auf den Weltagrarmärkten,
stabilisieren die Weltmarktpreise und tragen damit signifikant zur Minderung der
Ernährungsunsicherheit weltweit bei.
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
26. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des im
Rahmen des ukrainischen Getreideabkommens an EU-Staaten gelieferten
ukrainischen Getreides, das in sogenannte Entwicklungsländer
weiterexportiert wurde bzw. wird, und welche Länder wurden bzw. werden nach
Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Exporten beliefert, vor dem
Hintergrund, dass nach Auffassung der Bundesregierung die
Transportdestinationen nur einen eingeschränkten Hinweis auf die tatsächlichen
Enddestinationen geben (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621)?
Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 24 und 25 und auf die
Schriftliche Frage 48 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf
Bundestagsdrucksache 20/3621 wird verwiesen. Wie in der Antwort auf die Schriftliche Frage
dargestellt, geben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Transportdestinationen von Agrarrohstoffen im Zuge der internationalen Logistik, weiteren
Verarbeitung sowie Reexporten nur einen eingeschränkten Hinweis auf die
tatsächlichen Enddestinationen.
27. Auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis,
dass der Getreidepreis Mitte September 2022 in etwa wieder auf dem
Niveau wie vor Kriegsbeginn liege (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621), vor dem
Hintergrund, dass dies weder für den Weizenpreis an der Chicagoer
Warenterminbörse CBOT (Chicago Board Of Trade) (
https://www.zmp.de/en/g
rains/cbot-wheat_future) noch den MATIF-Weizenpreis an der Pariser
Terminbörse zutrifft (
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/129373
6/umfrage/taeglicher-preis-von-weizen/)?
Die Feststellung, dass der Getreidepreis Mitte September 2022 in etwa wieder
auf dem Niveau wie vor Kriegsbeginn lag, basiert auf der Tatsache, dass die
Preisfindung von Agrarrohstoffen im internationalen Handel in US-Dollar
erfolgt und auch in dieser Währung abgewickelt wird. Um den 15. September
2022 befand sich der Preis für Weizen an der Börse in Chicago bei 845 cents
per bushel (Mais bei 677 c/bu) und am 18. Februar 2022 lag der Preis bei
797 cents per bushel (Mais 654 c/bu). Der preisstabilisierende Effekt zeigt sich
auch am FAO Getreidepreisindex (
https://www.fao.org/worldfoodsituation/foo
dpricesindex/en/ abgerufen am 15. November 2022, 17:00 Uhr) der nach
Kriegsbeginn im März von 145,3 auf 170,1 Punkte anstieg und bereits durch
Erwartungen auf die Wiedereröffnung der Schwarzmeerroute im Juli auf
147,3 Punkte fiel.
28. Inwieweit sollen die nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
Wochen vermeintlich deutlich gefallenen Getreidepreise ebenfalls den
Ländern zugute kommen, in denen Menschen unter Hunger leiden
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 auf
Bundestagsdrucksache 20/3621), vor dem Hintergrund, dass laut UN-Koordinator
für die Ausfuhr des ukrainischen Getreides, Amir Abdulla, die Preise für
Nahrung in den Ländern, die von Hungersnöten bedroht seien, nicht wie
gewünscht sinken würden (dpa vom 13. September 2022)?
Die Zunahme der ukrainischen Agrarexporte über die sogenannten
Solidaritätskorridore und über drei ukrainische Schwarzmeerhäfen trugen zur
Verbesserung der globalen Versorgungslage sowie zur Beruhigung der Märkte bei. Die
ohnehin volatile Preisbildung auf den internationalen Märkten hängt allerdings
von weiteren Faktoren ab. Auch die Verschärfung des Kriegsgeschehens in der
Ukraine sorgte für zusätzliche Verunsicherungen auf den Märkten. Bei den
lokalen Lebensmittelpreisen spielen aber noch zusätzliche Faktoren eine Rolle,
wie z. B. Wechselkurse oder Logistikkosten in Ländern mit schlechter
Infrastruktur.
29. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der beiden
vom Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP)
gecharterten und mit Weizen beladenen Schiffe aus der Ukraine an den gesamten
Lieferungen, die seit Abschluss des ukrainischen Getreideabkommens
ukrainische Schiffe verlassen haben (Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621)?
30. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die beiden vom
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen gecharterten und mit Weizen
beladenen Schiffe aus der Ukraine ausreichend, um die derzeitige
Hungerkrise zu entschärfen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621)?
31. Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Kritik des
türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, der das Getreideabkommen
mitverhandelt hat, zu, dass Getreide aus der Ukraine vor allem in „reiche
Länder“ ausgeführt werde, die Sanktionen gegen Russland erhoben
hätten (dpa vom 8. September 2022), und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung über ihre Finanzierung des Welternährungsprogramm
der Vereinten Nationen hinaus (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621), um sich für
die vermehrte Lieferung ukrainischen Getreides an unter Hungersnot
leidende Länder einzusetzen, wie es von ihr selbst postuliert wurde (https://
www.zdf.de/nachrichten/politik/baerbock-hunger-waffe-ukrainekrieg- ru
ssland-100.html)?
Die Fragen 29 bis 31 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es liegen der Bundesregierung nur approximative Daten zu den vom WFP-
beförderten Volumina vor. Nach Angaben des Lageberichts des WFP zur
Nothilfeaktion in der Ukraine vom 21. Oktober 2022 (
https://www.wfp.org/publi
cations/situation-report-ukraine) wurden bisher mit fünf Schiffen über
150 000 Tonnen Weizen transportiert. Das entspricht rund 2 Prozent des
insgesamt aus der Ukraine beförderten Getreides und anderer Lebensmittel. Zwei
weitere Schiffe wurden beladen, als der Bericht veröffentlicht wurde. Auf die
Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
Das WFP leistet weltweit mit seiner Expertise, der Präsenz vor Ort und der
operativen Größe einen humanitären Beitrag, um Hungersnöte zu vermeiden
und zu verhindern, dass gefährdete Menschen in eine Hungersnot fallen. In
diesen Kontext sind die vom WFP betriebenen Getreidetransporte aus dem
Schwarzmeer einzuordnen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 25 verwiesen.
32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des im
Rahmen des ukrainischen Getreideabkommens an die Türkei gelieferten
ukrainischen Getreides, das als solches oder zu Mehl verarbeitet in
sogenannte Entwicklungsländer exportiert wurde bzw. wird, und welche
Länder wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen
Exporten beliefert (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621)?
Das JCC der BSGI hat evaluiert, dass in etwa ein Drittel der durch die Initiative
ermöglichten ukrainischen Getreideexporte direkt in lower-income countries
exportiert wird, etwa ein weiteres Drittel in upper-middle income countries wie
die Türkei (18 Prozent), China (7 Prozent) und Bulgarien (weniger als 1
Prozent). 47 Prozent der Exporte gehen in high-income countries. Mehr als 50
Prozent der Exporte gehen somit in den Globalen Süden.
Die Türkei wiederum ist sowohl ein Zentrum für die weltweite Verteilung von
Getreide als auch selbst ein großer Vermahler. Die dann stattfindenden
Weiterexporte sind in der obigen Analyse nicht enthalten.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 25 verwiesen.
33. Hat die Bundesregierung Kenntnis, dass der türkische Präsident Erdogan
trotz der laut Bundesregierung aus der Türkei an sogenannte
Entwicklungsländer erfolgenden Exporte fordert, ukrainisches Getreide an
tatsächlich von Armut und Hunger betroffene Länder zu liefern (dpa vom
8. September 2022), und wenn ja, wie steht sie zu dieser Forderung?
Diese Aussagen sind der Bundesregierung bekannt und folgen teilweise
irrtümlichen und mittlerweile widerlegten russischen Desinformationsnarrativen.
Die russische Kritik an der „Verteilung“ zitiert außerdem selektiv. UNCTAD
hat in seinem Umsetzungsbericht vom 20. Oktober 2022 dargelegt, dass Mais
zwar zu einem Großteil in Industriestaaten geht, Weizen aber in sehr großer
Mehrheit in Entwicklungsländer. Die BSGI hat zudem die direkten
Getreideexporte an Länder des Globalen Südens im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022
mehr als verdoppelt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
34. Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wiederaufnahme russischer Getreide- und Düngemittelexporte mit Blick
auf eine Entlastung der globalen Versorgungslage und damit verbunden
einer Preisreduzierung weltweit (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/3621), vor dem
Hintergrund, dass der russische Weltmarktanteil an Weizenexporten den der
Ukraine deutlich übersteigt (
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/
1293852/umfrage/groesste-weizenexporteure-weltweit-marktanteil/)?
Eine Rückkehr der russischen Getreide- und Düngemittelexporte auf den
globalen Markt auf Vorkriegsniveau würde nach Ansicht der Bundesregierung die
Verknappungen auf den Märkten reduzieren und sich preissenkend auswirken
mit positiven Effekten für die globale Ernährungssicherheit. Das Gleiche gilt
für eine Erholung der Exporte aus der Ukraine an die Weltmärkte.
Kriegshandlungen beeinträchtigen die Stabilität der Lieferketten, insbesondere der
internationalen Logistik, in unverkennbarem Maße, verunsichern Marktteilnehmer und
lassen Preise und die Preisvolatilität steigen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
35. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zu, denen
zufolge die Minen im Schwarzen Meer in erster Linie von der Ukraine
gelegt wurden (
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/getreideabkomme
n-details-ukraine-krieg-russland-100.html), und inwieweit hat die
Bundesregierung Kenntnisse, ob die in der Nähe ukrainischer Häfen
schwimmenden Seeminen russische Getreide- und Düngemittelausfuhren
zusätzlich beeinträchtigten, wie von russischer Seite behauptet (https://
www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/krisen-humanitaere-hi
lfe/afrika-geht-auf-seine-art-mit-dem-ukrainekrieg-um=?)?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
36. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
des Vorsitzenden der Afrikanischen Union, Senegals Präsident Macky
Sall, die internationalen Sanktionen gegen Russland aufzuheben und die
ukrainischen Minen zu räumen, vor dem Hintergrund, dass diese den
Export von Millionen Tonnen Getreide aus Russland und der Ukraine
verhinderten, die zur Verhinderung von Hungersnöten und astronomisch
steigender Getreidepreise in Afrika dringend gebraucht würden (https://
www.fr.de/politik/wenn-weizen-zur-strategischen-waffe-wird-9160667
0.html)?
Russland hat im Rahmen seines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die
Ukraine die ukrainischen Seehäfen blockiert und war somit der Auslöser für die
Unterbrechung der ukrainischen Getreideexporte.
Die seit dem 22. Juli 2022 bestehende BSGI hat mittlerweile den Export von
über 10 Millionen Tonnen Getreide aus der Ukraine ermöglicht, so VN-
Generalsekretär António Guterres am 3. November 2022. In der Folge sind seit
sechs Monaten die internationalen Lebensmittelpreise für Getreide und deren
Futures rückläufig. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung finden auch
russische Getreideexporte über das Schwarze Meer statt. Diese kann die
Bundesregierung jedoch aus eigenen Erkenntnissen nicht näher quantifizieren.
37. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Kalidüngemittel aus
Russland in EU-Staaten im Rahmen der EU-Sanktionen (
https://www.consiliu
m.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-ov
er-ukraine/sanctions-against-russia-explained/)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
38. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Importbeschränkungen für russische Düngemittel auf die
Düngemittelversorgung und Ernteerträge in Deutschland, vor dem Hintergrund, dass
der Deutsche Bauernverband davor warnt, dass es 2023 zu
Ertragsrückgängen von bis zu 40 Prozent kommen wird, wenn die Lieferengpässe
bei Gas und Dünger auch über 2022 hinaus anhalten (
https://www.n-
tv.de/wirtschaft/Deutsche-Ernten-koennten-ab-2023-schrumpfen-article2
3197654.html)?
39. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der
dramatische Anstieg der Gaspreise auf deutsche und europäische
Düngemittelhersteller, vor dem Hintergrund, dass die Gaspreise 90 Prozent der
variablen Kosten der Düngemittelindustrie ausmachen und laut Verband
der europäischen Düngerhersteller bereits 70 Prozent der Produktion
zurückgefahren worden seien, und welche Auswirkungen hat die Krise der
europäischen Düngemittelindustrie nach Kenntnis der Bundesregierung
auf die Ernährungssicherheit Europas (
https://www.agrarheute.com/mark
t/duengemittel/duengerindustrie-will-staatshilfe-duengermarkt-kollabier
t-597280)?
Frage 38 und 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu den Importbeschränkungen wird auf die Antworten zu den Fragen 12
und 20 verwiesen.
Durch die hohen Gaspreise stiegen die Kosten für die energieintensive
Düngemittelproduktion in Deutschland und Europa. Die daraus resultierende
verringerte Wettbewerbsfähigkeit hat dazu geführt, dass mehrere europäische und
deutsche Düngemittelhersteller ihre Produktion im Verlauf des Jahres 2022
gedrosselt oder zeitweise eingestellt haben. Bei einer verringerten bzw. temporär
eingestellten Düngemittelproduktion ist grundsätzlich mit negativen
Auswirkungen auf die Preisbildung und die Verfügbarkeit von Düngemitteln zu
rechnen. Jedoch kündigten verschiedene Unternehmen jüngst an, ihre Produktion
wiederaufzunehmen oder hochzufahren. Düngemittel sind nach
Branchenangaben grundsätzlich verfügbar. Danach waren im bisherigen Jahresverlauf alle
gängigen Düngemittel zu jeder Zeit lieferbar, auch wenn sich die Lieferzeiten
zum Teil erheblich verlängert hatten. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind
mit Verweis auf Importdünger und soweit die Versorgung der heimischen
Düngemittelindustrie mit Erdgas auf wettbewerbsfähigem Preisniveau sichergestellt
werden kann, keine Engpässe bei der Verfügbarkeit von Düngemitteln für das
laufende Anbaujahr zu erwarten.
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ISSN 0722-8333]