[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4198 –
Zukunft des Eurofighters und des militärischen Luftfahrzeugbaus in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Eurofighter ist das umfangreichste Rüstungsprojekt der Bundeswehr
innerhalb eines viernationalen NATO-Programmes. Der Eurofighter wird nach
Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) über einen
langen Zeitraum hinweg das Rückgrat der Luftwaffe zur Erfüllung der nationalen
und der Bündnisverpflichtungen darstellen (15. Rüstungsbericht, S. 66).
In der 19. Legislaturperiode hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages der Beschaffung des AESA-Radars für den Eurofighter zugestimmt
(
https://www.flugrevue.de/flugzeugbau/eine-milliarde-euro-freigegeben-aesa-r
adar-fuer-den-eurofighter/). Darüber hinaus hatte die unionsgeführte
Bundesregierung die Beschaffung einer vierten Tranche Eurofighter (Quadriga) im
Umfang von 38 Luftfahrzeugen vorbereitet, die der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 5. November 2020 bewilligte.
Gleichzeitig mit dem Zulauf der Tranche 4 soll ein „Nationales Test- &
Evaluierungszentrum Eurofighter“ – einem Verbund aus Luftwaffe,
Beschaffungsorganisation, Zulassung und Industrie als international auf Augenhöhe agierende
Umgebung zur Weiterentwicklung des gesamten Systems geschaffen werden
(
https://www.flugrevue.de/militaer/haushaltsausschuss-billigt-quadriga-progra
mm-mehr-eurofighter-fuer-die-luftwaffe/). In seiner Sitzung vom 23. Juni
2021 hat der Haushaltsausschuss dem BMVg weitere 4,5 Mrd. Euro zur
Weiterentwicklung des europäischen Verteidigungsprojektes Future Combat Air
System (FCAS) beschieden. Das geplante Kampfflugzeug des Projektes soll
ab 2040 einsatzfähig sein und in Deutschland den Eurofighter ablösen (https://
www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Verteidigung-Luftkampfsystem-F
CAS-Weg-frei-fuer-das-neue-Kampfflugzeug-id59947961.html). Der Erfolg
des Projektes ist nach Angaben des BMVg eine grundlegende Voraussetzung
auch für eine wettbewerbsfähige Luftfahrtindustrie in Deutschland (15.
Rüstungsbericht, S. 117).
Des Weiteren verfügt die Bundeswehr aktuell noch über 93 Tornados, die für
die nukleare Teilhabe, den elektronischen Kampf (ECR – Electronic Combat
and Reconnaissance), den Luftangriff und die taktische Aufklärung genutzt
werden. Der in die Jahre gekommene Tornado muss nun aus Sicht des BMVg
abgelöst werden. Am 14. März 2022 informierte das BMVg darüber, dass im
Rahmen der Tornado-Nachfolge für die Aufgabe der nuklearen Teilhabe die
Beschaffung von 35 Luftfahrzeugen des Flugzeugtyps F-35 im Block-4-
Standard über ein sogenanntes Foreign-Military-Sales(FMS)-Verfahren in den
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4525
20. Wahlperiode 17.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 17. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
USA eingeleitet wird. Die Rolle elektronischer Kampf soll durch die
Weiterentwicklung des Waffensystems Eurofighter abgesichert werden. Hiervon
sollen 15 Stück beschafft werden (
https://www.bmvg.de/de/presse/nachfolger-tor
nado-entscheidung-gefallen-5371712;
https://www.bmvg.de/de/tornado-nachf
olger-beschaffung-neue-kampfflugzeuge-fuer-truppe;
https://esut.de/2022/06/
meldungen/34947/f-35-der-bundeswehr-lockheed-martin-bereitet-
vertragvor/). Dieser Lösungsweg weicht vom bisher vorgeschlagenen Lösungsweg
der damaligen Bundesregierung vom 22. April 2020 ab. Danach sollten
ursprünglich 30 Boeing F/A-18F Super Hornet des künftigen Standards Block
III für die Rolle der nuklearen Teilhabe, 15 Boeing EA-18G Growler für die
Rolle des elektronischen Kampfes und 40 Eurofighter in der Rolle als
Jagdbomber den Tornado ablösen. Zudem wurden als Option 15 Eurofighter, die
für den elektronischen Kampf ausgerüstet werden, in Betracht gezogen. Die
Kriterien für diese Mischkalkulation waren unter anderem einerseits die
Investition in die Fähigkeitsentwicklung der deutschen, aber auch der europäischen
Rüstungsindustrie, um Arbeitsplätze sowie technisches und industrielles
Know-how zu erhalten und zu fördern, auch als Basis für die Zusammenarbeit
beim und die Entwicklung des Future Combat Air Systems. Andererseits
sollten US-Kampfjets gekauft werden, die bereits fertig entwickelt und am
Rüstungsmarkt verfügbar sind (
https://www.flugrevue.de/militaer/tornado-nachfol
ger-beschaffungsprozess/).
Die nun angedachten F-35 erregten medialen Berichten zufolge immer wieder
Aufsehen durch Kostensteigerungen bei der Beschaffung (
https://www.wel
t.de/wirtschaft/article237530979/F-35-Bundeswehr-bekommt-US-Kampfjet-u
nd-soll-Atomwaffen-fliegen.html).
Neben der Lockheed Martin F-35 für die Tornado-Nachfolge stehen mit dem
Seefernaufklärer Boeing Poseidon P-8A, dessen Beschaffung der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 23. Juni 2021
bewilligt hatte (
https://www.flugrevue.de/militaer/verteidigungs-und-haushahalt
sausschuss-fcas-und-p-8a-gebilligt/), und dem zur Anschaffung geplanten
schweren Transporthubschrauber Boeing CH-47 F Chinook (
https://www.flug
revue.de/60-neue-boeing-ch-47f-fuer-die-luftwaffe-chinook-macht-das-ren
nen/) zwei weitere großvolumige Vorhaben mit Bezug zur militärischen
Luftfahrt auf der Beschaffungsagenda des BMVg, die einen US-amerikanischen
Hauptauftragnehmer haben. Genau wie bei der F-35 werden beide Projekte
über das FMS-Verfahren abgewickelt.
Mit Bezug auf das Beschaffungswesen der Bundeswehr äußerte sich
Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht dahin gehend, dass das
Beschaffungswesen sehr kompliziert und viel zu langsam sei und Anstrengungen
unternommen werden müssten, in diesem Punkt schneller und effizienter zu
werden (
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/christine-lambrecht-
will-keine-grosse-bundeswehr-strukturreform,SxJmhEQ).
Darüber hinaus äußerte die Bundesverteidigungsministerin am 12. September
2022 bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) im Zuge
der Debatte zur nationalen Sicherheitsstrategie presseöffentlich in ihrer
sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundsatzrede zur kommenden
ressortübergreifenden Nationalen Sicherheitsstrategie, dass bisher nur 8 Prozent
der Bundeswehrausrüstung aus europäischer Rüstungskooperation
hervorginge und das ehrgeizige Ziel 35 Prozent laute. Zugleich formulierte sie dort, dass
Deutschland innerhalb Europas automatisch eine Führungsrolle zukomme,
auch gegen seinen Willen (
https://esut.de/2022/09/meldungen/36650/lambrech
t-unsere-zukunftsaufgabe-lautet-sicherheit/). Auf derselben Veranstaltung
meinte der Generalinspekteur Eberhard Zorn auf einem Panel, dass er keine
europäische Entwicklungslösung mehr wolle, die hinterher nicht liefe (https://
www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100052084/bundes
wehr-generalinspekteur-wollen-endlich-sachen-die-fliegen-und-fahren-.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Wie verträgt sich die durch Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufene
Zeitenwende mit der im Zuge der Ablösung der 93 Kampfflugzeuge
Tornado durch 35 Luftfahrzeuge F-35 und 15 Eurofighter ECR sinkenden
Gesamtzahl an Kampfflugzeugen?
Die Ablösung der TORNADO-Kampfflugzeuge durch 35 F-35A und die
genannten 15 EUROFIGHTER betreffen lediglich einen Teil der Rollen,
insbesondere die der Nuklearen Teilhabe und des Elektronischen Kampfes. Die
weiteren Rollen des TORNADO werden über die Planungen der zukünftigen
fliegenden Waffensysteme betrachtet. Die zukünftige Gesamtzahl der
Kampfflugzeuge ist insofern noch nicht festgelegt.
2. Welches Rational steht demnach hinter einer schrumpfenden
Luftfahrzeugflotte angesichts der sicherheitspolitischen Lage?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Woraus leitet sich die Stückzahl von 35 F-35-Maschinen ab?
Die geplante Beschaffung von 35 F-35A entspricht dem operationellen
Mindestbedarf.
4. Wie sieht das Gesamtplanungskonzept der Luftwaffe für den künftigen
Flottenmix hinsichtlich Eurofighter und F-35 aus?
Die Fähigkeiten der Luftwaffe werden entlang den NATO-Planungszielen
weiterentwickelt. Die durch die NATO vorgegebenen Ziele werden regelmäßig
aktualisiert.
Der künftige Bedarf an Kampfflugzeugen jenseits der derzeit geplanten Zuläufe
an EUROFIGHTER und F-35A wird sich im Wesentlichen aus den im Jahr
2023 erneut anlaufenden Abstimmungen innerhalb der NATO ergeben.
5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den nach medialen
Angaben getätigten Aussagen des Generalinspekteurs vom 12. September
2022 auf einem Panel der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik
(DGAP) bei, denen zufolge der Generalinspekteur sagte, dass es „keine
europäische Entwicklungslösung, die hinterher nicht läuft“, brauche?
Die Aussage gilt im Allgemeinen, nicht nur mit Blick auf europäische
Produkte: Wesentlicher und angesichts der Zeitenwende umso wichtigerer Aspekt ist
im Ergebnis die Verfügbarkeit der geforderten Mittel und Fähigkeiten in einem
angemessenen Zeitraum. Dies betrifft insbesondere auch den logistisch stabilen
und verlässlichen Betrieb, der sich erfahrungsgemäß mit Projektneuaufsatz in
den ersten Jahren nach der Entwicklung erst einspielen muss.
6. Warum wurde vom alten Vorschlag der Bundesministerin der
Verteidigung a. D. Annegret Kramp-Karrenbauer vom 22. April 2020 zugunsten
des inzwischen präsentierten Lösungswegs der Bundesministerin der
Verteidigung Christine Lambrecht abgewichen?
Der durch die Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht
präsentierte Lösungsweg wurde im Rahmen der fortlaufenden Untersuchungen
gewählt, da neuere Erkenntnisse eine inzwischen verbesserte Performance des
Waffensystems F-35A aufzeigten. Zugleich nimmt die Zahl der dieses
Waffensystem nutzenden europäischen Nationen zu, so dass hier nunmehr von
deutlichen Synergien auszugehen ist. Mit der absehbaren Realisierung der Rolle
Elektronischer Kampf auf dem Waffensystem EUROFIGHTER wird hingegen
Spitzentechnologie in Deutschland und Europa etabliert. Insgesamt stärkt dies
den europäischen Pfeiler der NATO.
7. Was ist der aktuelle Sachstand des FMS-Verfahrens zur Beschaffung der
F-35 für die Tornado-Nachfolge?
Die Angebote liegen vor. Derzeit werden die Unterlagen für die
parlamentarische Befassung vorbereitet.
8. Wie werden die für die Entscheidung und die Durchführung des FMS-
Kaufs der F-35 relevanten Faktoren, wie beispielsweise ein möglichst
schneller Zulauf der Luftfahrzeuge, zueinander gewichte (bitte vom
stärksten gewichteten Faktor bis hin zum geringsten gewichteten Faktor
auflisten)?
Entscheidendes Kriterium ist die Fähigkeit zur bruchfreien Übernahme der
Nuklearen Teilhabe vom TORNADO, was durch die F-35A mit den geringsten
technischen, zeitlichen und finanziellen Risiken erfüllt wird.
9. Hat das BMVg konkrete Forderungen an die USA bezüglich der FMS-
Beschaffung der F-35, und wenn ja, welche Forderung hat es?
Gegenüber der US-Seite wurde der erforderliche Beschaffungs-, Betreuungs-
und Ausbildungsumfang zur zeitgerechten Einführung und Nutzung des
Waffensystems formuliert.
10. Wie stellt das BMVg gegebenenfalls sicher, dass die deutsche Industrie
entlang der Wertschöpfungskette des FMS-Kaufs der F-35 beteiligt wird?
Bereits heute sind deutsche mittelständische Unternehmen Zulieferer im F-35-
Programm. Darüber hinaus steht es der deutschen Industrie frei, sich bereits
jetzt im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen im Kontext des F-35
Programms zu bewerben. Konkrete Beteiligungen der deutschen Industrie,
insbesondere für die Nutzungsphase ab dem Jahr 2026, werden nach einer
parlamentarischen Beschaffungsentscheidung betrachtet und ausgestaltet. In diesem
Zusammenhang plant der Hersteller Lockheed Martin Anfang des Jahres 2023
einen Industrietag durchzuführen, um die deutsche Rüstungsindustrie über
mögliche Beteiligungen am F-35-Programm zu informieren.
11. Werden im Zuge der Government-to-Government-Verhandlungen mit
den USA hinsichtlich der F-35 die Erfahrungen anderer Staaten genutzt,
um nationale sicherheitspolitische Interessen zu wahren?
a) Wenn ja, wie geschieht das im Detail?
b) Wenn nein, weshalb verfährt man nicht ähnlich?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Parallel zu den Government-to-Government-Verhandlungen mit den USA hat
sich Deutschland mit anderen F-35-Nutzernationen auf Arbeitsebene
ausgetauscht. Da Deutschland noch keinen Beschaffungsvertrag F-35A gezeichnet
hat und somit noch nicht als Nutzernation F-35 zählt, ist der
Informationsaustausch mit anderen F-35-Nutzernationen aufgrund der hohen
Schutzbedürftigkeit des F-35-Programms allerdings limitiert.
12. Wie wird bei der geplanten Beschaffung der F-35 die Gefahr einer
möglichen künftigen verstärkten Abhängigkeit von den USA bewertet?
Dieses stellt nach hiesiger Bewertung kein Risiko dar.
13. Liefen nach Kenntnis der Bundesregierung in den USA bereits
Untersuchungen des Eurofighters für seine Tauglichkeit als Träger der nuklearen
Teilhabe?
a) Wenn ja, laufen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Untersuchungen des Eurofighters für seine Tauglichkeit als Träger der
nuklearen Teilhabe noch?
b) Wenn nein, weshalb wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Untersuchungen des Eurofighters für seine Tauglichkeit als Träger
der nuklearen Teilhabe nicht fortgesetzt?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Zur Durchführung von entsprechenden Untersuchungen in den USA wurde
seitens der US-Amtsseite die Beauftragung einer Foreign Military Sales (FMS)
Case Study gefordert. Der Prozess wurde eingeleitet aber letztlich nicht
abgeschlossen.
14. Aus welchen Gründen wird nach Wahrnehmung der Fragesteller die
zentrale Rolle des Tornados als Indirection-Strike-Variante (IDS) und
Jagdbomber in der bisherigen Kommunikation der Bundesregierung kaum
erwähnt?
Vorrangig wurden die wesentlichen Rollen der Nuklearen Teilhabe und der
damit eng verbundenen Befähigung zum Elektronischen Kampf kommuniziert.
Die Fähigkeit zum Interdiction Strike (IDS) wird gleichwohl in den weiteren
Planungen der Kampfflugzeugflotte insgesamt betrachtet.
15. Wie bewertet das BMVg die Dringlichkeit zur Ersetzung der
Jagdbomberrolle, insbesondere vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges?
Zur Erfüllung der quantitativen Vorgaben des nationalen Level of Ambition
und der eingegangenen NATO-Verpflichtungen ist mit der Außerdienststellung
des TORNADO die bruchfreie Übernahme seiner Fähigkeiten im
Gesamtkontext der NATO-Planungen sicherzustellen.
16. Wie plant das BMVg in seiner vorgestellten Lösung zur Tornado-
Nachfolge aktuell, die Jagdbomberrolle des auslaufenden Waffensystems
Tornado zu ersetzen?
Die Aufgaben des TORNADO werden durch die Waffensysteme EURO-
FIGHTER und F-35A übernommen.
17. Gibt es Überlegungen oder Planungen, die spezifisch für die Rolle der
nuklearen Teilhabe vorgesehene F-35 sukzessive mit weiteren Aufgaben
zu betrauen?
Ja.
18. In welchem Zusammenhang sind diesbezüglich die medial bekannt
gewordenen Planungen zur Bewaffnung der F-35 zu sehen (
https://www.flu
grevue.de/militaer/paket-im-wert-von-8-4-milliarden-dollar-f-35-kauf-fu
er-luftwaffe-die-details/)?
Das im Artikel dargestellte Waffenportfolio ist zur anteiligen Übernahme der
Aufgaben vom TORNADO notwendig.
19. Hat die Bundesregierung Berechnungen darüber angestellt, ob es
finanziell günstiger wäre, das System Eurofighter mit zusätzlichen Aufgaben zu
betrauen als die F-35 anzuschaffen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis
ist sie gelangt?
Eine alleinige Übernahme durch den EUROFIGHTER ist nicht zeitgerecht
möglich. Zum qualitativen und quantitativen Fähigkeitserhalt sind beide
Waffensysteme notwendig.
20. Gibt es konkrete Überlegungen und Planungen, das System Eurofighter
für die Jagdbomberrolle einzuplanen?
Das Waffensystem EUROFIGHTER kann bereits heute als Jagdbomber
eingesetzt werden. Sowohl Waffenintegration als auch die entsprechende
Präzisionsbewaffnung sind vorhanden.
21. Werden die im Rahmen der Tornado-Nachfolge angekündigten 15
Eurofighter ECR zusätzlich zu den bestehenden und bereits beauftragten
Luftfahrzeugen Eurofighter komplett neu beauftragt oder sollen bereits
bestehende oder bestellte Luftfahrzeuge lediglich für die ECR
weiterentwickelt werden?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung zu dieser
Frage würde detaillierte Hinweise bzw. Rückschlüsse zur
Fähigkeitsentwicklung des Waffensystems EUROFIGHTER im Bereich Elektronischer Kampf
geben bzw. zulassen.*
22. Wer entscheidet, bis wann und wie konkret die künftige elektronische
Kampffähigkeit auf dem Eurofighter beauftragt wird?
Nach bereits beauftragter eingehender Marktsichtung und Auswertung durch
das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr (BAAINBw) und einer bereits für das erste Halbjahr 2023 geplanten
Machbarkeitsstudie werden die notwendigen Entscheidungen ministeriell
vorbereitet und voraussichtlich im Sommer des Jahres 2023 getroffen.
23. Welche Kriterien spielen bei der Auswahl der zur Realisierung der
künftigen elektronischen Kampffähigkeit auf dem Eurofighter zu
entwickelnden und einzurüstenden Technologien eine Rolle?
Bei der Befähigung des Waffensystems EUROFIGHTER zum Elektronischen
Kampf zum Jahr 2029 liegt das Hauptaugenmerk auf der bruchfreien
Übernahme der Fähigkeit vom TORNADO. Dies wird vor allem unter Abstützung auf
marktverfügbare und aufwandsarm zu integrierende Technologien erfolgen.
24. Was ist der aktuelle Sachstand zur Realisierung eines nationalen Test- &
Entwicklungszentrums Eurofighter (NaTe EF)?
Bisher wurden folgende Arbeitspakete beendet:
• Festlegung und Verortung der Aufgaben des Nationalen Test- und
Entwicklungszentrums EUROFIGHTER (NaTE EF)
• Erstellung einer Soll-Organisation (SollOrg) Personal für das NaTE EF
• Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU – Präsentation im
November 2022)
• Erstellung einer Interim-Infrastrukturforderung für das NaTE EF.
Aktuell erarbeitet werden:
• Zulassungskonzept für nationale Änderungen
• Überarbeitung der Gremienstruktur in der Bundeswehr (Bw)
• Klärung der Übernahme der Betriebs- und Versorgungsverantwortung für
drei Instrumented Serial Production Aircraft durch die Luftwaffe
• Definition von Änderungsbedarf an Regelungen/Verträgen/
Leistungsvereinbarungen
• Erstellung eines Handbuchs NaTE EF
• IT-Konzept
• SollOrg Material für das NaTE EF
• Machbarkeitsstudie zu einer fliegenden Plattform Flying Testbed.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
25. Wie sieht der Zeitplan zur Realisierung eines NaTe EF aus?
Der Aufbaustab NaTE EF wird seine Arbeiten bis Ende des ersten Quartals
2023 abschließen. Auf dieser Basis soll das NaTE EF zum 1. Oktober 2023
seinen Betrieb mit einer Anfangsbefähigung aufnehmen. Die volle Ausbaustufe
eines NaTE EF soll bis zum 1. Juli 2025 erreicht werden.
26. Was sind die Aufgaben des Aufbaustabs zur Realisierung eines NaTE
EF?
Der Aufbaustab NaTE EF hat die Aufgabe, alle aufbau- und
ablauforganisatorischen Maßnahmen, die mit der Einrichtung des NaTE EF einhergehen, zu
untersuchen und entsprechende Entscheidungsempfehlungen zu erarbeiten.
Hierzu gehören u. a.:
• Fragestellungen hinsichtlich Ausgestaltung, Ressourcenallokation und
Unterstellung des NaTE EF;
• Aspekte einer möglichen Übernahme der Betriebs- und
Versorgungsverantwortung für drei EF Instrumented Serial Production Aircraft durch die
Luftwaffe;
• Realisierung einer Testkapazität in Form einer fliegenden Plattform als
Flying Testbed.
Darüber hinaus erarbeitet der Aufbaustab NaTE EF zusammen mit dem
BAAINBw eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
27. Wie ist der Aufbaustab zur Realisierung eines NaTE EF organisiert?
Der Aufbaustab NaTE EF untersteht fachlich dem Projektleiter EURO-
FIGHTER im BAAINBw. Der Aufbaustab hat seine Räumlichkeiten am
Flugplatz Manching bei der Wehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge und
Luftfahrtgerät der Bundeswehr (WTD 61). Die Mitglieder verbleiben
grundsätzlich in ihrem jeweiligen Unterstellungsverhältnis, lediglich der Leiter des
Aufbaustabs wird für die Wahrnehmung der Aufgabe fachlich dem Kommando
Luftwaffe unterstellt. Es finden regelmäßig Sitzungen statt, zusätzlich wurden
themenspezifische Unterarbeitsgruppen (z. B. Zulassung) gebildet.
28. Wie viele Personen umfasst der Aufbaustab zur Realisierung eines NaTE
EF?
a) Wie viele Personen kommen dabei von der Luftwaffe?
b) Wie viele Personen kommen dabei von der
Beschaffungsorganisation?
c) Wie viele Personen kommen dabei von der Zulassung?
d) Wie viele Personen kommen dabei von der Industrie?
Die Fragen 28 bis 28d werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung zu diesen
Fragen würde detaillierte Hinweise bzw. Rückschlüsse zur
Fähigkeitsentwicklung des Waffensystems EUROFIGHTER sowie den Fähigkeiten des NaTE EF
geben bzw. zulassen.*
29. Wie sehen gegebenenfalls die ersten Ergebnisse des Aufbaustabs bei der
Erarbeitung der Ausgestaltung des NaTE EFs in seinen Grundzügen
sowie bei der Herbeiführung einer Entscheidung zur Umsetzung aus?
Das NaTE EF wird als Wirkverbund diverser Disziplinen gestaltet, die in ihrer
Gesamtheit und im Zusammenspiel das Aufgabenportfolio eines NaTE EF
abbilden. Hierzu gehört die Kompetenz der WTD 61 im Bereich Fachtechnik und
Flugversuch EUROFIGHTER, das Ausbringen einer operationellen Test- und
Erprobungsstaffel (TES) der Luftwaffe am Standort Manching, eine
Ansprechstelle des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABw) für luftfahrtrechtliche
Belange sowie diverse Fachdisziplinen der Industrie (Airbus Defense and Space)
am Standort Manching.
Die fachliche Führung dieses Wirkverbundes wird in einem neu
einzurichtenden Referat unter dem Projektleiter EUROFIGHTER im BAAINBw verortet.
30. Wird seitens der Bundesregierung bereits an der Definition einer
Eurofighter-Tranche 5 gearbeitet?
a) Wenn ja, wie sieht der Zeitplan für die Definitionsarbeiten aus?
b) Wenn ja, welcher konkrete Personalansatz steht hinter den
Definitionsarbeiten?
c) Wenn ja, gibt es bereits erste Ergebnisse der Definitionsarbeiten?
d) Wenn ja, wie sehen diese Ergebnisse aus?
Die Fragen 30 bis 30d werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
31. Wird seitens der Bundesregierung bereits an der Definition einer Long-
Term Evolution (LTE) des Eurofighters gearbeitet?
a) Wenn ja, wie sieht der Zeitplan für die Definitionsarbeiten aus?
Die rund dreijährigen Definitionsarbeiten sollen im Rahmen der vier-nationalen
Kooperation im Jahr 2023 beauftragt werden.
b) Wenn ja, welcher konkrete Personalansatz steht hinter den
Definitionsarbeiten?
Die Definitionsarbeiten werden auf der Amtsseite mit dem bereits vorhandenen
Personalbestand betreut und begleitet. Es werden keine Dienstposten
eingerichtet, die sich ausschließlich mit der Long-Term-Evolution (LTE)-
Definitionsphase befassen. Vielmehr wird das vorhandene Personal (BAAINBw, WTD 61,
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
LufABw und weiterer Dienststellen) im Rahmen der jeweiligen Fachexpertise
mit Teilaufgaben beauftragt und eingebunden.
Die Gesamtkoordination obliegt dem Projektleiter EUROFIGHTER.
c) Wenn ja, gibt es bereits erste Ergebnisse der Definitionsarbeiten?
d) Wenn ja, wie sehen diese Ergebnisse aus?
Die Fragen 31c bis 31d werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
32. Wie verhält sich der Umfang des Personalansatzes hinsichtlich der
möglichen Definitionsarbeiten an der Eurofighter-Tranche 5 und der
möglichen Definitionsarbeiten an der Eurofighter-LTE zu dem Personalansatz
zu den ministeriellen Planungen und Arbeiten an F-18 respektive F-35?
Im Bereich BAAINBw (EUROFIGHTER) wird der Personalansatz für die
Definitionsarbeiten LTE grundsätzlich aufgaben- und anlassbezogen aus dem
vorhandenen Personalbestand flexibel festgelegt.
Für die Bearbeitung des Themenkomplexes F-35A wurde auf ministerieller
Ebene eine temporäre Sonderorganisation etabliert. Auf Ebene BAAINBw wird
das Projekt TORNADO-Nachfolge Anteil F-35A zukünftig in einem neu
aufzustellenden Referat verortet sein.
33. Gibt es seitens der Bundesregierung gültige Vorgaben bezüglich der
Fähigkeiten künftiger Eurofighter?
a) Wenn ja, welche gültigen Vorgaben gibt es?
b) Wenn nein, weshalb gibt es noch keine gültigen Vorgaben?
Die Fragen 33 bis 33b werden gemeinsam beantwortet.
Am 26. Juli 2021 wurde durch den Generalinspekteur der Bundeswehr das
Dokument zur Strategischen Steuerung Weiterentwicklung des Waffensystems
EUROFIGHTER gebilligt.
34. Wird die Bundesregierung eine sogenannte Eurofighter-Tranche 5
beziehungsweise eine Eurofighter-LTE konkret in Auftrag geben, und wenn
ja, wann?
Gegenwärtig wird eine Studie zum Lösungsvorschlag für die LTE Technology
Maturation Phase erstellt. Auf Basis der hier gewonnen Ergebnisse kann eine
potentielle Erweiterung der EUROFIGHTER-Flotte einer weiterführenden
gesamtplanerischen Betrachtung unterzogen werden.
35. Welche Infrastrukturmaßnahmen sind im Bedarfsfall für die
Inbetriebnahme und den Unterhalt der zulaufenden F-35 notwendig?
Die infrastrukturellen Bedarfsforderungen und der sich daraus abzuleitende
Infrastrukturbedarf befinden sich noch in der Erstellung. Die
Infrastrukturplanungen zielen darauf ab, den zeitgerechten Zulauf der F-35A in Deutschland zu
ermöglichen.
36. Wie sieht im Bedarfsfall der Zeitplan für die Infrastrukturmaßnahmen für
die Inbetriebnahme und den Unterhalt der zulaufenden F-35 aus?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
37. Können die für den Tornado unterhaltenen und durch seine Ablösung
freiwerdenden Infrastrukturen oder zumindest Teile davon weiterbenutzt
werden, und wenn ja, inwiefern?
Es zeichnet sich ab, dass ein Großteil der überalterten Infrastruktur des
Waffensystems TORNADO für den zukünftigen Betrieb mit dem Waffensystem F-35A
nicht übernommen werden kann und Neubauten erfordert. Eine Ertüchtigung
der vorhandenen Luftfahrzeugschutzbauten für das Waffensystem F-35A wird
entsprechend untersucht.
38. Wie genau stellt die Bundesregierung im Lichte der entsprechenden
Fähigkeiten der F-35 (
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Bericht-F35-Tarnkap
penjets-weisen-Hunderte-Fehler-auf-article23212493.html) sicher, dass
künftige Standards in Vernetzung, Schnittstellen und Cloud europäischen
Normen folgen, insbesondere vor dem Hintergrund dieser Ambitionen
im Projekt FCAS?
Ein effektives Zusammenwirken verschiedener Waffensysteme erfordert
abgestimmte Standards und Verfahren. Zukünftig wird die Vernetzung der Systeme
als Verbund noch prägender gefordert sein und eng mit den Partnern
abgestimmt. Das Ziel eines Future Combat Air System (FCAS) ist es daher, offene
Architekturen und standardisierte Schnittstellen zu schaffen, um die
erforderliche Interoperabilität sicherzustellen.
39. Wie wirkt sich die geplante Beschaffung der F-35 im neuesten,
sogenannten Block-4-Standard, der unter anderem für das sogenannte
manned-unmanned teaming vorgesehen ist (
https://aviationweek.com/def
ense-space/multi-mission-aircraft/manned-unmanned-teaming-eyed-f-35-
block-4) und damit eine Fähigkeit darstellt, die für FCAS angestrebt
wird, auf die Bemühungen von Deutschland, Frankreich und Spanien
zum souveränen europäischen Bau von FCAS aus?
Bislang verlaufen die Projekte F-35A und Next Generation Weapon System
(NGWS) in einem FCAS getrennt. Eine fortschreitende Projektentwicklung
geht grundsätzlich einher mit einem technischen und taktischen
Fähigkeitsmanagement der gesamten Kampfflugzeugflotte inklusive EUROFIGHTER.
40. Welche 25-Mio.-Euro-Vorlagen plant das BMVg, in den nächsten
36 Monaten im Zusammenhang mit dem Eurofighter dem
Haushaltsausschuss vorzulegen (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?
Das Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2023 ist noch nicht
abgeschlossen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 beginnt
erst im Jahr 2023.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist bestrebt,
Regierungshandeln transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Entsprechend der etablierten
Praxis werden daher der Haushaltsausschuss und der Verteidigungsausschuss
des Deutschen Bundestages jeweils zu Beginn eines Jahres und nach der
parlamentarischen Sommerpause über die in den Folgemonaten geplanten 25-Mio.-
Euro-Vorlagen unterrichtet.
41. Wann plant das BMVg, die 25-Mio.-Euro-Vorlage zur geplanten
Beschaffung der F-35 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
vorzulegen?
Das BMVg hat den Beitrag zur 25-Mio.-Euro-Vorlage für die geplante
Beschaffung der F-35A dem Bundesministerium der Finanzen zugeleitet, sodass
bei Einhaltung bekannter Vorlagefristen eine Beratung in der 50.
Kalenderwoche 2022 ermöglicht wird.
42. Mit welchem Finanzbedarf rechnet die Bundesregierung für die geplante
Beschaffung und Nutzung der F-35 bis zum Jahr 2040?
Entsprechende Finanzbedarfe können der in Erstellung befindlichen 25-Mio.-
Euro-Vorlage entnommen werden. Für einen Zeitraum von fünf Jahren sind die
folgenden Leistungen für die Nutzung im Beschaffungsvertrag berücksichtigt:
• logistische und technische Unterstützungsleistungen,
• Performance Based Logistics im Rahmen der „F-35 Global Support
Solution“.
Weitere Nutzungskosten ergeben sich ab ca. 2027 über weitere Verträge für den
Betrieb des Waffensystems F-35A, die noch zu verhandeln und zu
implementieren sind.
43. Welche finanziellen Zusatzbedarfe beziehungsweise
Verdrängungseffekte können in der Dimension Luft daraus abgeleitet werden?
Auf die Antwort zu Frage 42 wird verwiesen.
44. Mit welchem Finanzbedarf rechnet die Bundesregierung im Besonderen
für die Infrastrukturmaßnahmen bezüglich der F-35?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
45. Mit welchen Kostensteigerungen bei der Beschaffung der F-35, durch die
die F-35 medialen Berichten zufolge immer wieder Aufsehen erregte,
rechnet das BMVg gegebenenfalls?
a) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung möglicherweise
Kostensteigerungen in anderen Nutzerstaaten aufgetreten, und wenn ja, was
waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür?
Die Fragen 45 und 45a werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren die Entwicklungsnationen
betroffen, zu denen Deutschland nicht zählt. Eine Stellungnahme zu möglichen
Gründen kann daher grundsätzlich nicht erfolgen.
b) Welche konkreten Maßnahmen ergreift das BMVg, um der Gefahr von
Kostensteigerungen vorzubeugen?
Durch das FMS-Verfahren wird sichergestellt, dass die deutschen Leistungen
für die F-35A zu den gleichen vertraglichen Konditionen beschafft werden, zu
denen die US-Regierung vergleichbare Leistungen für die eigene Nutzung
beschafft.
46. Hat das BMVg bereits Finanzmittel für eine wie auch immer geartete
künftige, mittelfristige IDS-Befähigung der Luftwaffe vorgemerkt?
a) Wenn ja, wie hoch ist dieser Ansatz?
b) Wenn nein, weshalb ist das nicht der Fall?
Die Fragen 46 bis 46b werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung zu diesen
Fragen würde zusammen mit einer offenen Kommunikation der vorgesehenen
Werte im Zweifelsfall einem Bieter bzw. Auftragnehmer Vorteile im Rahmen
der Vertragsverhandlungen verschaffen.*
47. Mit welchem Finanzbedarf rechnet das BMVg bis zur Realisierung eines
NaTe EF (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
48. Welcher Finanzbedarf ergibt sich für den Aufbaustab zur Realisierung
eines NaTe EFs?
Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen 47 und 48 kann in offener Form nicht erfolgen.
Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA)
vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung zu diesen
Fragen würde zusammen mit einer offenen Kommunikation der vorgesehen
Werte im Zweifelsfall einem Bieter bzw. Auftragnehmer Vorteile im Rahmen
der Vertragsverhandlungen verschaffen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
49. Welche Bedeutung haben für die Bundesregierung bei militärischen
Beschaffungsvorhaben industriepolitische Erwägungen angesichts der
ausgerufenen Zeitenwende?
Mit dem Strategiepapier zur Stärkung der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 legte die damalige Bundesregierung sicherheits-
und verteidigungspolitische Schlüsseltechnologien fest, deren Verfügbarkeit ein
wesentliches nationales Sicherheitsinteresse darstellt. Diese industriellen
Kernfähigkeiten und strategisch relevanten Entwicklungskapazitäten sind am
Standort Deutschland und in der EU zu erhalten und zu fördern. Aktuell wird das
Strategiepapier unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen der
Zeitenwende weiterentwickelt.
50. Wie passen aus Sicht der Bundesregierung die am 12. September 2022
bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik im Zuge der
Debatte zur nationalen Sicherheitsstrategie presseöffentlich getätigten
Aussagen der Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht in
ihrer sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundsatzrede zur
kommenden ressortübergreifenden Nationalen Sicherheitsstrategie, wonach
bisher nur 8 Prozent der Bundeswehrausrüstung aus europäischer
Rüstungskooperation hervorginge und das ehrgeizige Ziel 35 Prozent laute, mit
den gleichzeitig großvolumigen Beschaffungsvorhaben mit US-
amerikanischem Hauptauftragnehmer, wie etwa die Boeing Poseidon
P-8A, die Lockheed Martin F-35 oder der Boeing CH-47 Chinook,
zusammen?
51. Wie löst die Bundesregierung den sich nach Ansicht der Fragesteller
daraus ergebenden offensichtlichen Widerspruch zwischen der politischen
Rhetorik einer europäischen Souveränität und der im außereuropäischen
Ausland zu verortenden Beschaffungswirklichkeit, wie etwa bei den
Beschaffungsvorhaben der Boeing Poseidon P-8, Lockheed Martin F-35
oder dem Boeing CH-47 Chinook, auf?
Die Fragen 50 und 51 werden gemeinsam beantwortet.
Das 35-Prozent-Ziel wird durch die Beschaffung nichteuropäischer Produkte
nicht aufgegeben. Dies wird durch die aktuell in der Planung bzw. Umsetzung
befindlichen Projekte EURODROHNE, Maritime Airborne Warfare System
(MAWS) und NGWS/FCAS unterstrichen. Diese Zukunftsprojekte sollen einen
entscheidenden Beitrag zur Stärkung der europäischen Souveränität leisten.
52. Wie passt der am 12. September 2022 bei der Deutschen Gesellschaft für
Auswärtige Politik im Zuge der Debatte zur nationalen
Sicherheitsstrategie presseöffentlich formulierte Führungsanspruch der Bundesministerin
der Verteidigung Christine Lambrecht in ihrer sicherheits- und
verteidigungspolitischen Grundsatzrede zur kommenden ressortübergreifenden
Nationalen Sicherheitsstrategie, wonach Deutschland innerhalb Europas
automatisch eine Führungsrolle zukomme, auch gegen seinen Willen, mit
den geplanten Beschaffungsvorhaben mit US-amerikanischem
Hauptauftragnehmer, wie etwa die Boeing Poseidon P-8A, die Lockheed
Martin F-35 oder der Boeing CH-47 Chinook zusammen?
Als wirtschaftlich starkes Land in der Mitte Europas ist Deutschland mehr denn
je gefordert Verantwortung zu übernehmen. Gemeinsam mit Verbündeten und
Partnern leistet Deutschland einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität. Dies
geschieht unter anderem durch das Engagement der Bundeswehr im Rahmen der
Landes- und Bündnisverteidigung sowie durch Beiträge im Internationalen
Krisenmanagement der Bundesregierung. Um diese Beiträge best- und
schnellstmöglich leisten zu können, bedarf es der notwendigen Waffensysteme.
53. Wie passt diese aus Sicht der Fragesteller bestehende Bevorzugung der
außereuropäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Bereich
der militärischen Luftfahrt gegenüber der nationalen Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie im Bereich der militärischen Luftfahrt mit dem
formulierten Führungsanspruch in Europa zusammen?
Ein Führungsanspruch bzgl. der militärischen Luftfahrt wurde durch die
Bundesregierung nicht formuliert. Das Strategiepapier zur Stärkung der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom Februar 2020 klassifiziert den
Technologiebereich der Dreh- und Starrflügler als einen Bereich, der im
Rückgriff auf europäische sowie global verfügbare Technologien zu gestalten ist.
54. Welche Rolle spielen die nach Aussage der Bundesministerin der
Verteidigung Christine Lambrecht langsamen und komplizierten deutschen
Beschaffungsprozesse bei der Entscheidung für oder gegen den Weg über
ein FMS-Verfahren?
Im Rahmen der vergaberechtlichen Möglichkeiten wird seitens der
Vergabestelle möglichst der schnellste Weg der Beschaffung gewählt. Bei der Beschaffung
amerikanischer Rüstungsgüter besteht die Möglichkeit des FMS mit der US-
Regierung, so dass gemäß § 145 Nummer 4 lit. a) des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen das Vergaberecht keine Anwendung findet.
55. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung gegebenenfalls auf
die nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Bereich der
militärischen Luftfahrt, wenn sie den Weg zur Beschaffung von neuer
Ausrüstung über das Ausland wählt anstatt über die nationale Industrie und
die Verfahrensprozesse des nationalen Beschaffungswesens?
Die nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustrie entscheidet über den
Aufbau rüstungswirtschaftlicher Kapazitäten im Rahmen ihrer
betriebswirtschaftlichen Verantwortung anhand der Kriterien Marktperspektive und
Renditeerwartung.
Projekte leisten gemäß ihres Finanzvolumens einen Beitrag zur Auslastung der
nationalen rüstungswirtschaftlichen Ingenieurs- und Fertigungskapazitäten im
Fall einer nationalen Wertschöpfung im Inland.
56. Wurden in der Bundesregierung insbesondere Analysen zu den
Auswirkungen von strategischen Beschaffungsprogrammen für die nationale
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie erstellt?
a) Wenn ja, was war das Ergebnis für das Vorhaben F-35?
b) Wenn nein, weshalb wurde das nicht unternommen?
Die Fragen 56 bis 56b werden gemeinsam beantwortet.
Analysen zu den Auswirkungen von außereuropäischen
Beschaffungsprogrammen (F-35A, CH-47F) auf die nationale Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie (SVI) wurden nicht erstellt, da
• die nationale SVI keine vergleichbaren marktverfügbaren Produkte anbieten
kann und eine Entwicklungslösung weder finanziell noch vom Zeitbedarf in
Einklang mit den Erfordernissen der Bw zu bringen wäre und
• die nationale SVI im Rahmen der Betreuung auch an außereuropäischen
Beschaffungen partizipieren kann.
57. Wie bewertet das BMVg die Möglichkeit, dass es durch den Kauf der
F-35 gegebenenfalls zu (digital-)technologischen Abhängigkeiten von
der US-amerikanischen Industrie, insbesondere im Bereich der Sprach-
und Datenkommunikation, kommt, zum Beispiel bei der Freigabe für den
Betrieb und die Instandhaltung dieser Systeme?
Dies stellt nach Bewertung der Bundesregierung kein Risiko dar.
58. Wie möchte das BMVg die möglichen technologischen Abhängigkeiten
von der außereuropäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im
Bereich der militärischen Luftfahrt reduzieren?
Die Reduzierung der technologischen Abhängigkeiten von der
außereuropäischen SVI erfolgt auf drei Wegen:
1. Projekte (z. B. EURODROHNE) werden mit der Maßgabe durchgeführt,
soweit wie möglich auf Komponenten gemäß der International Traffic in
Arms Regulations (ITAR) zu verzichten und stattdessen nationale/
europäische Lösungen zu entwickeln und zu nutzen;
2. verstärkte Nutzung europäischer Innovations- und Förderprogramme (z. B.
European Defence Fund);
3. nationale Forschung & Technologie, insbesondere im Bereich der
definierten nationalen Schlüsseltechnologien.
59. Wie möchte das BMVg die Prävention, Verhinderung und die Prüfung
von möglichen Cyberangriffen etwa auf die Avionik, die Bord- und
Waffensysteme sowie die Kommunikationskanäle, die zum Austausch von
Sensordaten und Lagebildern benötigt werden, der F-35 gewährleisten,
wenn der außereuropäische Hersteller möglicherweise die dafür
notwendigen, der Software des Flugzeugs zugrunde liegenden Quellcodes nicht
zugänglich macht?
Das Sicherheits- und Nutzungskonzept der F-35A ist auf diese Gefahren hin
ausgerichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]