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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Lokale Bildungsbündnisse - Konzept und Zukunft

Erarbeitung eines Konzepts für lokale Bildungsbündnisse zur Förderung von Bildungsarmut bedrohter Kinder und Jugendlicher, Personaleinsatz für die Erarbeitung und Durchführung des Programms, Start, Dauer, Finanzierung und Kosten des Programms, Einbeziehung der Bildungsträger vor Ort, Erfahrungen aus anderen Programmen im Bildungsbereich, Kriterien für die Förderung<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

30.09.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/292714. 09. 2010

Lokale Bildungsbündnisse – Konzept und Zukunft

der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Michael Leutert, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Diana Golze, Dr. Lukrezia Jochimsen, Yvonne Ploetz und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es, die Regierungsfraktionen wollen „vor Ort Bildungsbündnisse aller relevanten Akteure – Kinder- und Jugendhilfe, Eltern, Schulen, Arbeitsförderung sowie Zivilgesellschaft – fördern“, die sich zum Ziel setzen, die Kompetenzen in Lesen und Mathematik zu verbessern (Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“ vom 26. Oktober 2009). Seitdem sind rund zehn Monate vergangen. Bis heute wurde jedoch weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit ein Konzept vorgelegt, das die konkreten Maßnahmen, Ziele, Zielgruppen, einen Zeitplan, Fördermöglichkeiten etc. umfasst.

Bei ihrer Eröffnungsrede der Bildungsmesse didacta am 16. März 2010 in Köln umriss die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, die Ziele der Bundesregierung sehr unbestimmt. Demnach sollen alle 16 400 Grundschulen und jede „Brennpunktschule“ ein Bildungsbudget erhalten, das bei Brennpunktschulen durchaus 20 000 bis 40 000 Euro umfasse. Hiermit könnten sich die Schulen um „die Fördervereine herum bilden, gezielt Bildungsarmut bekämpfen“. Denkbar sei die Förderung von schulergänzendem „Förderunterricht oder Ferienkursen“, kulturellen Projekten „wie Theater-, Musical- oder Choraufführungen“, „Bibliotheks- und Zeitungspatenschaften“, „Ausbildungen zu Schülerlotsen oder Streitschlichtern“ etc. Unklar ist, ob der Bund ein solches Projekt angesichts der bestehenden föderalen Kompetenzverteilung überhaupt finanzieren darf. Außerdem kündigte die Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 17/2698 sowie 17/2730 eine Prüfung an, „inwieweit die geplanten Lokalen Bildungsbündnisse einen Beitrag zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 zu den existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Hinblick auf bildungsspezifische Bedarfe von Kindern leisten können“ (Bundestagsdrucksache 17/2730).

Umso mehr verwundert der aktuelle Haushaltsentwurf für das Jahr 2011. Noch im Haushaltsjahr 2010 wurden in der Zuleitungsfassung vom 11. Januar 2010 rund 32 Mio. Euro veranschlagt, um „Lokale Bildungsbündnisse zur präventiven und frühen individuellen Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher“ zu fördern (vgl. Erläuterungen zum Haushaltstitel 685 41-151 „Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“, Bundeshaushaltsplan 2010). Der endgültige Bundeshaushalt 2010 sah dann nur noch 18 Mio. Euro für die Lokalen Bildungsbündnisse vor. Zudem wurde eine Verpflichtungsermächtigung für künftige Haushaltsjahre in Höhe von 1,555 Mrd. Euro beschlossen. Unklar ist deshalb, warum im Gesetzentwurf über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 vom 13. August 2010 von zu schaffenden Bildungsbündnissen keine Rede mehr ist. Schließlich bekräftigte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, noch im März 2010 ihre – wenn auch finanziell beschnittene – Absicht, Lokale Bildungsbündnisse fördern zu wollen: „Wir werden in dieser Legislaturperiode insgesamt 1 Milliarde Euro einsetzen, um Bildungsbündnisse zu stärken, die sich an Grundschulen um benachteiligte Kinder kümmern. Auf diese Weise wollen wir allen Kindern reale Bildungschancen eröffnen.“ (Rede zur Eröffnung der didacta „Neue Wege zu mehr Bildungsgerechtigkeit“ am 16. März 2010 in Köln)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

a) Warum liegt bis heute kein Konzept zu den von der Bundesregierung angekündigten Lokalen Bildungsbündnissen vor, obwohl der Bundeshaushaltsplan 2010 eine Verpflichtungsermächtigung für künftige Haushaltsjahre in Höhe von 1,555 Mrd. Euro beinhaltete (bitte begründen)?

1

b) Wann ist mit einem solchen Konzept zu rechnen?

2

Wie weit sind die ressortabstimmungen zu den angekündigten Lokalen Bildungsbündnissen bereits erfolgt oder vorangeschritten?

3

Für welchen Zeitraum wurden bzw. werden wie viele Beschäftigte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und anderer Bundesministerien, aus welchen Bereichen zur Erarbeitung eines Konzeptes, Vorbereitung und Durchführung des geplanten Projektes zur Schaffung Lokaler Bildungsbündnisse eingesetzt, und welche Auswirkungen hat dies bisher auf den Stand des Projektes bzw. für die Bereiche, denen Personal entzogen wurde?

4

Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die geplanten Lokalen Bildungsbündnisse umzusetzen?

5

Unter welchem Titel sind die geplanten Lokalen Bildungsbündnisse im Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) – also dem geplanten Bundeshaushalt 2011 – zu finden (bitte begründen)?

6

Rechnet die Bundesregierung mit einem bundesweiten Start des Programms noch im Jahr 2011, wie sie es noch im Februar 2010 ankündigte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/640)?

Falls nein, welche Ursachen hat diese zeitliche Verzögerung?

7

Wann werden die Ergebnisse der beispielhaften Erprobung des Programms dem Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wofür nach Angaben der Bundesregierung in 2010 rund 32 Mio. Euro ausgegeben werden, und welche ersten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bereits heute (vgl. Bundestagsdrucksache 17/640)?

8

Inwiefern soll angesichts der aktuell bestehenden föderalen Zuständigkeitsverflechtung von Bund und Ländern die finanzielle Förderung Lokaler Bildungsbündnisse durch die Bundesregierung bewerkstelligt werden (bitte begründen)?

9

Wie und wann werden die Bildungsträger vor Ort (Schulen, Vereine, Verbände etc.) in die Planung einbezogen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/640)?

10

Welche Verantwortung trägt nach Auffassung der Bundesregierung die Institution Grundschule im Rahmen des regulären Schulalltages für einen Nachteilsausgleich von „bedürftigen und benachteiligten“ oder von „Bildungsarmut“ betroffenen Kindern zu sorgen (bitte begründen)?

11

Welche Kriterien müssen die geschaffenen Lokalen Bildungsbündnisse erfüllen, um förderungsfähig zu werden?

12

Welche Vor- und Nachteile bietet nach Ansicht der Bundesregierung die Programmförderung hinsichtlich der Förderung von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen?

13

Wie hoch werden nach Kalkulationen oder Schätzungen der Bundesregierung die Kosten des Programms sein (bitte nach einzelnen Haushaltsjahren gliedern)?

14

Wie hoch sind erfahrungsgemäß die prozentualen Kosten für das Antrags- und Bewilligungsverfahren, Evaluation und Controlling in der Programmförderung bei bisherigen Bundesprogrammen, wie etwa „Gemeinsam geht’s besser“, „Lokale Bildungslandschaften“ etc.?

15

Welche Programmdauer kommt nach Einschätzung der Bundesregierung für die zu fördernden Lokalen Bildungsbündnisse in Betracht?

16

Welche Erfahrungen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Bundesprogrammen „Gemeinsam geht’s besser“, „Lokale Bildungslandschaften“ etc. für die Schaffung der geplanten Bildungsbündnisse vor Ort?

17

a) Welche Kriterien müssen Kinder und Jugendliche erfüllen, um in die von der Bundesregierung genannte Zielgruppe „bedürftige und benachteiligte Kinder (…), die von Bildungsarmut bedroht sind“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2698) bzw. Kinder, „die in einer Risikolage aufwachsen und von Bildungsarmut bedroht sind“, zu fallen?

17

b) Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „Bildungsarmut“, „Risikolage“ und „Brennpunktschulen“?

18

Weshalb sollen durch das geplante Programm lediglich „Kinder im Grundschulalter“ gefördert werden?

19

a) Welche Position vertritt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bezüglich der Frage, „inwieweit Lokale Bildungsbündnisse einen Beitrag zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 zu den Regelsätzen und dem Sozialgeld für Kind gemäß Zweitem Buch Sozialgesetzbuch im Hinblick auf bildungsspezifische Bedarfe von Kindern“ leisten kann (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2698)?

19

b) Wann wird die Positionsbildung innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich dieser Frage abgeschlossen sein?

20

Bestehen innerhalb der Bundesregierung Pläne, die Förderung, Organisation oder Gründung bzw. Schaffung Lokaler Bildungsbündnisse in die Hand der Jobcenter vor Ort zu legen?

21

Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um Kinder und Jugendliche zu fördern, die von Bildungsarmut bedroht sind?

Berlin, den 7. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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