[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3129
17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2943 –
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit in den Palästinensischen Gebieten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Westbank und der Gazastreifen sind seit 1967 von Israel
völkerrechtswidrig besetzt. Damit einher gehen schwerwiegende Entwicklungshemmnisse
und massive Einschränkungen für das sozioökonomische, soziopolitische und
soziokulturelle Leben in dem besetzten palästinensischen Gebiet. Bis 1993
wurden die Bereiche, die heute von der Palästinensischen Autonomiebehörde,
den Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Durchführungsorganisationen
der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit verwaltet und organisiert sowie
von den internationalen Gebern finanziert werden, von der israelischen
Ziviladministration für die besetzten Gebiete direkt verwaltet und finanziert. Zwar
bestehen sowohl die entsprechenden Behörden als auch die Besatzung fort,
doch ist diese Besatzung seit 1993 mit weit geringeren Finanzierungskosten
für die israelische Regierung verbunden, da diese Kosten seitdem von den
internationalen Gebern und somit vor allem von der Europäischen Union, den
USA und Japan getragen werden.
Nicht nur in der Westbank, sondern auch im Gazastreifen, aus dem Israel sich
offiziell 2005 zurückzog, kann noch immer von einem Besatzungsregime
gesprochen werden. Alle Zugänge des Gazastreifens zu Luft, zu Wasser und
zu Land (mit Ausnahme des Grenzübergangs Rafah mit Ägypten) werden von
Israel ebenso direkt kontrolliert wie die Strom- und Wasserversorgung, das
Bevölkerungsregister, das Mehrwertsteueraufkommen und die Zollgebühren.
Die von Israel nach seinem offiziellen Rückzug eingerichteten sogenannten
buffer-zones (militärische Sperrzonen), die über 30 Prozent des Ackerlandes
in Gaza umfassen, darunter die fruchtbarsten Böden des Gazastreifens, und
die Fischereizone auf eine maximal 3 Kilometer breite Küstenlinie begrenzen,
belegen das Fortbestehen eines De-facto-Besatzungsstatus. Der
Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechte in den
Besetzten Gebieten, Richard Falk, und alle anderen UN-Organisationen sprechen in
ihren offiziellen Verlautbarungen nach wie vor von dem „Occupied
Palestinian Territory“ (besetztes palästinensisches Gebiet) in Bezug auf Gaza und die
Westbank. Die Weigerung Israels, den deutschen Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, in den
Gazastreifen einreisen zu lassen, spricht ebenfalls für den weiterhin gegebenen Status
Israels als Besatzungsmacht im Gazastreifen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 29. September 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3129 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie staatliche deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist seit den
1980er-Jahren in den palästinensischen Gebieten tätig. Deutschland ist mit
jährlich 50 Mio. Euro einer der bedeutendsten Geber und die
palästinensischen Gebiete liegen im Pro-Kopf-Bezug von Mitteln der deutschen
Entwicklungshilfe (ODA) an vorderster Stelle. Die deutsche Zusammenarbeit in
den palästinensischen Gebieten konzentriert sich in ihrer Tätigkeit auf die drei
Schwerpunktbereiche: Governance, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und
Wasser.
Die deutsche EZ befindet sich in einer völkerrechtlich schwierigen Situation,
da sie in ihren Schwerpunktbereichen Aufgaben übernimmt (etwa den Bau
und die Instandhaltung von Wasserleitungssystemen), die eigentlich in den
Verantwortungsbereich der israelischen Besatzungsmacht fallen. Zudem wird
die deutsche EZ als parteilich wahrgenommen. Dies ist u. a. darauf
zurückzuführen, dass die deutsche Regierung die in demokratischen Parlamentswahlen
im Jahr 2006 gewählte palästinensische Regierung nicht anerkannt hat und
stattdessen ausschließlich mit der weder demokratisch gewählten noch einer
parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Fayyad-Regierung unter
Ministerpräsident Salam Fayyad zusammenarbeitet.
Bundesminister Dirk Niebel machte aus der Parteilichkeit von deutscher EZ in
den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten in einem Interview mit
der „Leipziger Volkszeitung“ am 16. Mai 2010 keinen Hehl: „Es [deutsche
EZ] macht eine ganze Menge Sinn. Denn [es] kann die Regierung Fayyad im
Westjordanland stützen und stabilisieren, wenn die Lebensbedingungen der
Bevölkerung und der Westbank besser sind […]“.
Die wirtschaftliche Situation in den besetzten palästinensischen Gebieten hat
sich seit Ende der 1990er-Jahre kontinuierlich verschlechtert. Das
durchschnittliche Monatseinkommen hat sich im Vergleich zu 1999 um rund ein
Drittel verringert. Nach Angaben des UN-Büros zur Koordinierung
humanitärer Hilfe (OCHA) gibt es allein in der Westbank 505 israelisch kontrollierte
Checkpoints und andere Barrieretypen (Stand: Juni 2010), die die
Bewegungsfreiheit für Personen und Güter massiv einschränken und damit die
wirtschaftliche Entwicklung behindern. Da der gesamte palästinensische Export
über Israel abgewickelt werden muss, werden Vermarktung und Transport
ebenfalls stark beeinträchtigt (Quelle: BMZ Bericht „Palästinensische Gebiete
2009“).
Die Wasserressourcen in den palästinensischen Gebieten unterstehen seit 1967
israelischer Militärkontrolle. Ein Drittel aller palästinensischen Dörfer in der
Westbank verfügen nicht über eine Wasserversorgung. Die
Wasserleitungssysteme wurden seit der britischen Mandatszeit kaum erneuert. Während in Israel
rund 280 Liter pro Kopf und Tag verbraucht werden (Deutschland 122 Liter),
verfügt die palästinensische Bevölkerung im Durchschnitt nur über 60 Liter
pro Kopf und Tag, ein Drittel aller Palästinenser verfügen lediglich über 30 Liter
pro Kopf und Tag. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt
mindestens 100 Liter pro Kopf und Tag; 30 Liter gelten nach WHO Angaben als
absoluter Notfallwert nach schweren Naturkatastrophen. Der Militärerlass 158
von 1967 untersagt jegliche Arbeiten im Wassersektor ohne vorherige
Genehmigung durch das israelische Militär. Allein seit 2002 wurden von der
Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und der
KfW Bankengruppe 13 verschiedene Anfragen zum Bau von Brunnen gestellt
und diese immer wieder vom israelischen Militär abgelehnt. Seitdem
konzentriert sich Deutschland nur noch auf den Abwasserbereich; doch auch dort
können die bewilligten Gelder aufgrund fehlender Baugenehmigungen nicht
abgerufen werden. Die im Oslo-II-Abkommen vereinbarte Fördermenge von
80 Millionen Kubikmetern pro Jahr in der Westbank bis zum Ende der
Interimsperiode 1999 wurde von Israel nicht erfüllt. Bis heute, 2010, beschränkt
sich die Gesamtmenge des erbohrten und neu geförderten Wassers in der
Westbank auf 12,3 Millionen Kubikmeter pro Jahr.
Berichte von UN-OCHA, dem UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge
(UNRWA), der Weltbank und von amnesty international betonen immer
wieder, dass der Haupthinderungsgrund für eine nachhaltige Entwicklung in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3129ökonomischen, sozialen und politischen Bereichen in der Besatzungs- und
Blockadepolitik Israels liegt. Vor diesem Hintergrund ist eine
Entwicklungszusammenarbeit, die Israel von seinen Verpflichtungen als Besatzungsmacht
nach Haager Landkriegsordnung und der IV. Genfer Konvention finanziell
wie administrativ entbindet, nicht begründbar. Unter den Bedingungen der
Besatzung ist eine nachhaltige, selbsttragende Entwicklung nicht möglich. Die
deutsche EZ bleibt weitgehend wirkungslos und droht lediglich, die
völkerrechtswidrige Besatzung von Westbank und dem Gazastreifen zu legitimieren
und zu zementieren.
1. Wie gestaltet sich die deutsche staatliche EZ (personell, finanziell,
technisch) im Gazastreifen seit der Einstellung der direkten Finanztransfers im
Jahre 2006?
a) Welche bundesdeutschen staatlichen Institutionen leisten seit 2006 EZ
im Gazastreifen?
b) In welchen Projekten findet diese Zusammenarbeit statt?
c) Wer genau sind die palästinensischen Kooperationspartner in den
jeweiligen Projekten?
d) Welchen finanziellen Umfang haben diese Projekte jeweils?
e) Über welche Kanäle wird die finanzielle Zusammenarbeit geleistet?
Partner der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit in den
Palästinensischen Gebieten ist die PLO bzw. Palästinensische Behörde, mit der die
Schwerpunkte der Zusammenarbeit im Westjordanland und im Gazastreifen in
jährlichen Regierungsverhandlungen abgestimmt werden.
Vorhaben im Gazastreifen werden im Rahmen der Technischen
Zusammenarbeit von der GTZ (Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
GmbH) und dem DED (Deutscher Entwicklungsdienst) und im Rahmen der
Finanziellen Zusammenarbeit von der KfW Bankengruppe Entwicklungsbank
durchgeführt. Eine Entsendung deutschen Personals nach Gaza ist vor dem
Hintergrund der volatilen Sicherheitslage derzeit ausgesetzt.
Gemäß EU-Konsens werden Vorhaben der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in den Palästinensischen Gebieten ohne Kontakte zu hochrangigen Hamas-
Mitgliedern durchgeführt. Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit im
Gazastreifen werden entweder in Direktleistung, in Zusammenarbeit mit
internationalen Organisationen (UNRWA, UNDP), Organisationen der
Zivilgesellschaft oder Projektträgern der Palästinensischen Autonomiebehörde umgesetzt.
Die Bundesregierung hat anlässlich der Internationalen Geberkonferenz für den
Wiederaufbau des Gazastreifens in Sharm-el-Sheikh (März 2009) 150 Mio. Euro
für humanitäre Hilfe und konkrete Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit
wie den Bau von Schulen, Krankenhäusern und Anlagen zur
Abwasserentsorgung zugesagt. Hiervon sind bislang ca. 60 Mio. Euro abgeflossen. Größere
Infrastrukturvorhaben wie die Beschäftigungsprogramme Schulbau und soziale
Infrastruktur im Gazastreifen sind von den israelischen Restriktionen der
Einfuhr von Baumaterialien und Gerätschaften betroffen.
Neben projektgebundener Unterstützung leistet die Bundesregierung im
Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit seit 2006 einen Beitrag zum
Finanzierungsinstrument Temporary International Mechanism (TIM) der Europäischen
Kommission (in 2006 und 2007) und dessen Nachfolgeinstrument PEGASE
(seit 2008). Neben der Aufrechterhaltung der Energieversorgung im
Gazastreifen trägt diese Soforthilfemaßnahme vor allem dazu bei, den Betrieb der
Krankenhäuser, der Schulen, der Trinkwasserwasserversorgung und der
Abwasserentsorgung in Gaza aufrechtzuerhalten.
Drucksache 17/3129 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie gestaltet sich die deutsche staatliche humanitäre Hilfe (personell,
finanziell, technisch) im Gazastreifen seit der Einstellung der direkten
Finanztransfers im Jahre 2006?
a) Welche bundesdeutschen staatlichen Institutionen leisten seit 2006
humanitäre Hilfe im Gazastreifen?
b) In welchen Projekten findet diese statt?
c) Wer genau sind die palästinensischen Kooperationspartner in den
jeweiligen Projekten?
d) Welchen finanziellen Umfang haben diese Projekte jeweils?
e) Über welche finanziellen Kanäle wird humanitäre Hilfe geleistet?
Die vom Auswärtigen Amt in den Jahren 2006 bis 2010 geförderten Projekte
belaufen sich auf eine Summe von ca. 46 Mio. Euro. Darin enthalten ist der
freiwillige nichtzweckgebundene Beitrag an das Hilfswerk der Vereinten
Nationen für die Palästinensischen Flüchtlinge UNRWA, das neben Gaza auch in
Jordanien, Syrien, dem Libanon und der Westbank operiert. In dieser Summe
sind zudem Projekte enthalten, die nicht ausschließlich Bezug zu Gaza haben,
sondern sich zum Teil auch auf die Westbank erstrecken. Hauptschwerpunkte
der Projektförderung waren neben der medizinischen und der
Nahrungsmittelnothilfe auch die Bereiche Notunterkünfte sowie Verbesserung der
hygienischen Verhältnisse. Wichtigster Implementierungspartner bei diesen Projekten
ist UNRWA.
Zudem erfuhr das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) besondere
Unterstützung. Bei den Nichtregierungsorganisationen erfolgte die
Zusammenarbeit insbesondere mit medico international, CARE Deutschland e. V., dem
DRK, World Vision Deutschland sowie dem deutschen Caritasverband. Deren
lokale Partner waren u. a. die Palestinian Red Crescent Society, die Palestinian
Medical Relief Society sowie das Union of Health Work Committee. Die
Zuwendungen werden nach Mittelabruf auf das Konto des
Zuwendungsempfängers überwiesen. Internationale Partner (UNRWA, IKRK) haben in aller Regel
eine Bankverbindung außerhalb Deutschlands, deutsche
Nichtregierungsorganisationen haben Konten in Deutschland.
Aus Mitteln der Entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
wurden seit 2006 Vorhaben des VN-Welternährungsprogramms (WFP), des
Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Organisation Medico international
e. V. Vorhaben in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro gefördert.
3. Wie gestalten sich die EZ und humanitäre Hilfe der Europäischen Union
im Gazastreifen seit der Einstellung der direkten Finanztransfers im Jahre
2006?
a) Welche EU-Institutionen sind seit 2006 im Bereich der EZ und
humanitären Hilfe für den Gazastreifen tätig?
b) In welchen Projekten findet diese Zusammenarbeit statt?
c) Wer genau sind die palästinensischen Kooperationspartner in den
jeweiligen Projekten?
d) Welchen finanziellen Umfang haben diese Projekte jeweils?
Die Europäische Kommission ist der mit Abstand größte Geber in den
Palästinensischen Gebieten und spielt beim Aufbau der palästinensischen
Institutionen eine entscheidende Rolle.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3129Das Engagement der Europäischen Union umfasst die Bereiche
Sicherheitssektorreform/Justiz, Förderung der Privatwirtschaft, Umweltinfrastruktur,
Institutionenaufbau, humanitäre Hilfe (über ECHO), Nahrungsmittel- und
Flüchtlingshilfe (über die UN-Organisation UNRWA in der gesamten Region) sowie
die Unterstützung der Palästinensischen Behörde über die EU-
Entwicklungsfazilität PEGASE (Mécanisme Palestino-Européen de Gestion de l’Aide Socio-
Economique).
Im Zeitraum 2006 bis 2010 wurden 2,36 Mrd. Euro für die Palästinensischen
Gebiete zugesagt. Nach Angaben der EU-Kommission werden ca. 40 Prozent
der Gesamtallokation für die Palästinensischen Gebiete für
Entwicklungsvorhaben und humanitäre Hilfe im Gazastreifen bereitgestellt.
Im Rahmen des TIM/PEGASE-Mechanismus wurden im o. g. Zeitraum
300 Mio. Euro für die Finanzierung von Gehältern für öffentlich Bedienstete
und soziale Sektoren, Finanzierung von Treibstofflieferungen zur
Aufrechterhaltung der Stromversorgung und Unterstützung von sozialen Härtefällen im
Gazastreifen umgesetzt. Darüber hinaus fördert die Europäische Union ein
Vorhaben zur Revitalisierung der Privatwirtschaft in Gaza, humanitäre Hilfe (über
ECHO) und leistet einen Beitrag zum Kernbudget der UNRWA (United
Nations Relief and Works Agency for Palestinian Refugees in the Near East).
ECHO unterstützt humanitäre Projekte in den Bereichen Wasser- und sanitäre
Einrichtungen, Nahrungsmittelhilfe, Notunterkünfte, Gesundheit, Sicherheit
und psychosoziale Betreuung vor allem der traumatisierten Kinder.
Projektpartner sind international tätige humanitäre Organisationen (inkl. UNRWA), die in
der Regel mit lokalen nichtstaatlichen Partnerorganisationen
zusammenarbeiten. Das Gesamtvolumen, mit denen ECHO im Jahr 2010 Projekte unterstützte,
betrug 51 Mio. Euro.
Auch die Europäische Union setzte ihre Entwicklungszusammenarbeit und
humanitäre Hilfe mittels eines breiten und bewährten Partnerspektrums um.
Alle Vorhaben werden mit der Palästinensischen Behörde abgestimmt und in
Zusammenarbeit mit der Palästinensischen Behörde, den Vereinten Nationen,
Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Gebern durchgeführt.
4. Wie gestaltet sich die deutsche staatliche EZ (personell, finanziell,
technisch) in der Westbank seit 2006?
a) Welche bundesdeutschen staatlichen Institutionen leisten seit 2006 EZ
im Gazastreifen?
b) In welchen Projekten findet diese Zusammenarbeit statt?
c) Wer genau sind die palästinensischen Kooperationspartner in den
jeweiligen Projekten?
d) Welchen finanziellen Umfang haben diese Projekte jeweils?
e) Über welche Kanäle wird die finanzielle Zusammenarbeit geleistet?
Partner der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit in den
Palästinensischen Gebieten ist die PLO bzw. die Palästinensische Behörde, mit der die
Schwerpunkte der Zusammenarbeit im Westjordanland und im Gazastreifen in
jährlichen Regierungsverhandlungen abgestimmt werden.
Vorhaben werden im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit von der GTZ
(Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH) und dem DED
(Deutscher Entwicklungsdienst) und im Rahmen der Finanziellen
Zusammenarbeit von der KfW Bankengruppe Entwicklungsbank durchgeführt.
Die bilaterale deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit leistet mit
einem im Gebervergleich mittleren Volumen (40 bis 50 Mio. Euro jährlich) einen
Drucksache 17/3129 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBeitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung, zum umweltgerechten,
konfliktmindernden Umgang mit der knappen Ressource Wasser sowie zum Aufbau von
staatlichen und kommunalen Institutionen und Infrastruktur. Darüber hinaus
leistet die Bundesregierung Soforthilfe zur Aufrechterhaltung sozialer
Infrastruktur im Gazastreifen und engagiert sich im Rahmen eines
gebergemeinschaftlichen Programms zur Unterstützung des palästinensischen
Bildungsprogramms.
Die kumulierten Zusagen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
belaufen sich bisher auf ca. 685 Mio. Euro.
Die Bundesregierung leistet keine allgemeine Budgethilfe, sondern
projektgebundene Unterstützung, die den Menschen in den Palästinensischen Gebieten
direkt zugutekommt. Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit werden über
die staatlichen Durchführungsorganisationen entweder in Direktleistung, in
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (UNRWA, UNDP etc.),
Organisationen der Zivilgesellschaft und/oder Projektträgern der
Palästinensischen Autonomiebehörde umgesetzt.
Die Mittelverwendung unterliegt strengen Kontrollen: neue Mittel der
Finanziellen Zusammenarbeit werden sukzessive nach Bau- bzw. Projektfortschritt
ausgezahlt. In der Technischen Zusammenarbeit erfolgt die Unterstützung in
Form von Direktleistungen, wie der Entsendung von Beratern und der
Lieferung von Ausrüstungsmaterial.
Schwerpunkt 1: Governance, Aufbau von Institutionen und Förderung der
Zivilgesellschaft
5. In welcher Weise haben sich die Bundesregierung und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach
Unterzeichnung des israelisch-palästinensischen Friedensabkommens 1993
dafür eingesetzt, dass ihre Unterstützung für den Aufbau eines
demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staates in der Westbank und
im Gazastreifen in ein Ergebnis mündet?
Unterstützung in Kernbereichen des Aufbaus eines zukünftigen
palästinensischen Staates und im Bereich guter Regierungsführung sind seit vielen Jahren
zentrale Bestandteile der deutsch-palästinensischen
Entwicklungszusammenarbeit. Bisher hat die Bundesregierung ca. 30 Mio. Euro für Vorhaben zur
Förderung öffentlicher Institutionen und Dienstleistungen auf kommunaler und
zentraler Ebene bereitgestellt. Zur Unterstützung der Zivilgesellschaft werden
Vorhaben außerdem in Zusammenarbeit mit lokalen
Nichtregierungsorganisationen abgestimmt und durchgeführt.
6. Welche konkreten Projekte führt die GTZ im Auftrag des Auswärtigen
Amts im Sicherheitssektor durch (bitte Einzelaufschlüsselung der
entsprechenden Projekte mit Kostenübersicht)?
Die GTZ ist im Sicherheitssektor in dem Bereich Aufbau eines integrierten
digitalen Personenstandregisters tätig. Hierfür sind für die Jahre 2009 bis 2011
ca. 1,6 Mio. Euro vorgesehen. Außerdem ist die GTZ auf dem Gebiet
Polizeiaufbau Palästina tätig. Hierfür sind für die Jahre 2010 bis 2012 ca. 7,2 Mio.
Euro – u. a. für den Bau von Polizeistationen – vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/31297. Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor der palästinensischen
Bevölkerung, dass Deutschland, als einer der Hauptgeber im Bereich von
Demokratieförderprogrammen, den Wählerwillen der Mehrheit der
palästinensischen Wahlberechtigten nicht anerkennt, Hamas als eine der zwei großen
politischen Kräfte ausgrenzt und dafür aktiv die Fayyad-Regierung
unterstützt, die weder von einem Parlament legitimiert noch kontrolliert wird
und die die Parlamentswahlen 2006 sowohl in der Westbank wie im
Gazastreifen klar verloren hat?
In der Frage der Zusammenarbeit mit palästinensischen Gruppierungen hat die
Europäische Union mehrfach klargestellt, dass sie zur Zusammenarbeit mit
allen palästinensischen Parteien bereit ist, deren Politik und Handeln sich an
den Grundsätzen des Nahostquartetts, den sogenannten Quartett-Kriterien vom
30. Januar 2006 ausrichten, d. h. Gewaltverzicht, Anerkennung des
Existenzrechts Israels und der bisherigen Vereinbarungen im Nahostfriedensprozess.
Die PLO unter der Führung von Mahmoud Abbas und die von ihm eingesetzte
Übergangsregierung der Palästinensischen Behörde unter Premierminister
Salam Fayyad bekennen sich eindeutig zu diesen Kriterien. Die Hamas, die der
PLO bekanntlich nicht angehört, hat die Quartettkriterien bislang nicht
akzeptiert.
8. Wie garantieren die Bundesregierung und das BMZ, dass bei den von ihr
unterstützten und von der Palästinensischen Autonomiebehörde ohne
Befragung des palästinensischen Parlaments festgesetzten Planungsziele
(1. Ausbau des Sicherheitssektors, 2. Förderung der freien Markwirtschaft)
die Interessen der palästinensischen Bevölkerung berücksichtigt werden?
Vorhaben der deutsch-palästinensischen Zusammenarbeit in den
Schwerpunkten Wasser/Abwasser, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Aufbau von
staatlichen und kommunalen Strukturen werden mit der Palästinensischen
Behörde abgestimmt und orientieren sich eng an den Schwerpunkten des
„Palästinensischen Reform- und Entwicklungsplans 2008 bis 2010“ der
Übergangsregierung unter Premierminister Salam Fayyad.
Deutschland unterstützt die palästinensischen Partner seit Anfang der 80er-
Jahre unter schwierigen, sich oft verändernden Rahmenbedingungen mit großer
Kontinuität und Verlässlichkeit. Dies gelingt u. a. dadurch, dass flexible
Ansätze gewählt werden und sich alle Beteiligten rasch auf neue
Herausforderungen einstellen. Im Fokus stehen dabei zum einen schnell wirksame Maßnahmen
zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung vor Ort. Darüber hinaus will
die deutsch-palästinensische Zusammenarbeit auch langfristig wirken. So wird
über die Förderung von nachhaltig nutzbarer Infrastruktur und staatlicher
Institutionen auf kommunaler und zentraler Ebene sowie der Unterstützung der
Zivilgesellschaft ein wichtiger Beitrag zum Staatsaufbau geleistet.
Die verschiedenen Vorhaben sind armutsorientiert gestaltet, setzen auf
unterschiedlichen Ebenen an und werden über ein breites Partnerspektrum in
Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren umgesetzt. Somit
ist gewährleistet, dass die Interessen und Bedarfe der palästinensischen
Bevölkerung Berücksichtigung finden.
9. In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung für die Einbeziehung des
palästinensischen Parlaments in die Festsetzung der Planungsziele für die
Entwicklungszusammenarbeit ein?
Das Parlament, der Palästinensische Legislativrat (PLC), hat seit der
Machtübernahme der Hamas im Gazastreifen im Juni 2007 nicht mehr ordentlich ge-
Drucksache 17/3129 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetagt; seine Wahlperiode ist im Januar 2010 abgelaufen. Die Schwerpunkte und
Planungsziele der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit werden im
Rahmen der jährlichen Regierungskonsultationen/Regierungsverhandlungen mit
der seit Juni 2007 geschäftsführenden Regierung unter Premierminister Salam
Fayyad abgestimmt.
Die andauernde Spaltung zwischen Fatah und Hamas und die physische
Trennung von Westbank und Gazastreifen wirken sich negativ auf demokratische
Strukturen einschließlich der turnusmäßigen Durchführung von Wahlen aus.
Einer innerpalästinensischen Versöhnung kommt daher zentrale Bedeutung zu.
Im Zuge eines solchen Prozesses und als Ergebnis demokratischer Wahlen wird
auch das Parlament seine Befugnisse wieder vollumfänglich ausüben können.
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von ihr geförderten
Projekte der staatlichen EZ im Sinne des „Do-no-harm“-Ansatzes nicht zur
Konfliktverschärfung zwischen Hamas und Fatah beitragen (etwa durch
den einseitigen Aufbau eines Fayyad unterstehenden Sicherheitssektors)
und nicht zu einer Festschreibung der israelischen Besatzung und der
Separationsmauer in der Westbank führen (etwa durch die Finanzierung
des Neubaus von Schulen, die durch den Mauerbau nicht mehr für die
palästinensische Bevölkerung erreichbar geworden sind)?
Die Beachtung und Anwendung der Prinzipien des „Do-no-harm“-Ansatzes,
d. h. die konfliktsensible Gestaltung der Schwerpunktstrategien und
Programme, ist für alle Vorhaben der bilateralen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit in den Palästinensischen Gebieten verpflichtend. Alle Vorhaben
werden darüber hinaus fortlaufend dahingehend überprüft, dass ihre Umsetzung
konfliktsensibel erfolgt und gegebenenfalls an sich ändernde
Rahmenbedingungen angepasst.
Die Bundesregierung fördert z. B. keine Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit, die ausdrücklich zur Abfederung von Negativwirkungen der
israelischen Sperranlage eingerichtet werden (sog. Wall Mitigation Projects). Mit
zielgruppenspezifischen Vorhaben zur Beschäftigungsförderung trägt das
Engagement der Bundesregierung jedoch dazu bei, die generellen
Auswirkungen der Mobilitätsbeschränkungen für die palästinensische Bevölkerung zu
mindern.
11. Wie verhindern die Bundesregierung und die
Durchführungsorganisationen vor Ort, dass die deutsche EZ als politische EZ und Konfliktpartei
wahrgenommen wird, vor dem Hintergrund, dass mit der von der
Bundesregierung mit Premierminister Salam Fayyad initiierten „Zukunft für
Palästina-Initiative“ nur die Westbank gefördert und damit die nicht
demokratisch gewählte Fayyad-Regierung legitimiert wird, der
Gazastreifen aber aus dieser Initiative ausgeklammert bleibt (siehe hierzu Interview
von Bundesminister Dirk Niebel am 16. Juni 2010 in der Leipziger
Volkszeitung, in welchem er die deutsche EZ als expliziten Stabilisator für
Salam Fayyad hervorhebt)?
Grundsätzlich sind alle Vorhaben der deutsch-palästinensischen
Entwicklungszusammenarbeit für eine Umsetzung im Westjordanland und im Gazastreifen
konzipiert und mit der Palästinensischen Autonomiebehörde abgestimmt. Die
Bundesregierung ist ausdrücklich bemüht, Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit, die den Menschen im Gazastreifen direkt zugutekommen, auch
unter schwierigen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Partner der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit ist jedoch ausdrücklich die PLO bzw. die
Palästinensische Behörde, nicht die Hamas.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/312912. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass geplante EZ-
Projekte im Gazastreifen über die Fayyad-Regierung oder das
Präsidentenbüro in Ramallah abgewickelt werden sollen, obwohl beide weder durch
freie und allgemeine Wahlen noch durch den palästinensischen
Legislativrat legitimiert sind?
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 9 wird verwiesen.
13. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Rahmen von
Demokratieförderungs- und Good-Governance-Projekten für die Wiederherstellung
der Arbeitsfähigkeit des palästinensischen Parlaments ein?
Die internationale Gemeinschaft geht bei ihrem Engagement in den
Palästinensischen Gebieten – wie auch anderorts – arbeitsteilig vor. Der Schwerpunkt der
deutschen bilateralen Unterstützung liegt in den Bereichen Wasser/Abwasser,
nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Aufbau von staatlichen und
kommunalen Strukturen (s. o.). Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des
palästinensischen Parlaments zählt nicht zu den Vorhaben, die im Rahmen der
deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit den Palästinensischen
Gebieten durchgeführt werden. In diesem Bereich haben sich die EU, die USA,
Japan, Norwegen und das Vereinigte Königreich engagiert.
14. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, abgesehen von humanitären
Überlegungen, die seit 2007 erfolgenden konditionierten Zahlungen an die
70 000 Beamten im Gazastreifen über den EU-Mechanismus PEGASE,
für den die Bundesrepublik Deutschland 2008 20 Mio. Euro und 2009
25 Mio. Euro bereitgestellt hat, deren Gehaltsauszahlung explizit unter
der Bedingung erfolgt, nicht zur Arbeit zu erscheinen?
Die Bundesregierung hat sich in den Jahren 2006 und 2007 mit jeweils 20 Mio.
Euro an dem von der Europäischen Union eingerichteten Temporary
International Mechanism (TIM) an der Finanzierung von Direktleistungen für Personen
mit Niedrigeinkommen des öffentlichen Dienstes und soziale Härtefälle im
Gazastreifen beteiligt. Diese Soforthilfemaßnahme hat unter schwierigsten
Rahmenbedingungen und in einer zugespitzten, kritischen Lage einen
alternativlosen Beitrag zur sozialen Stabilisierung geleistet.
Seit 2008 beteiligt sich Deutschland im Rahmen von Soforthilfemaßnahmen
am Nachfolgeinstrument PEGASE mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der
Stromversorgung im Gazastreifen.
15. Welche positiven und negativen Wirkungen sieht die bundesdeutsche
Regierung in dieser fortgesetzten EU-Finanzierung der 70 000 Beamten
in Gaza, die dafür bezahlt werden, nicht zur Arbeit zu gehen?
Auf die Antworten zu den Fragen 14 und 16 wird verwiesen.
16. Welches entwicklungspolitische Konzept steht hinter diesem
Finanzierungsansatz?
Die Soforthilfemaßnahmen über TIM bzw. PEGASE verfolgen das Ziel, den
völligen Zusammenbruch öffentlicher Dienstleistungen im Gazastreifen zu
verhindern und humanitäre Notlagen der Bevölkerung zu lindern.
Drucksache 17/3129 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Wie beurteilt die Bundesregierung aus humanitärer Perspektive den von
der Fatah 2007 angeordneten Dauerstreik der Fatah-Beamten, der
Ministerien, Krankenhäuser und Schulen im Gazastreifen nicht mehr
arbeitsfähig sein ließ und allgemein als Auslöser des sogenannten Hamas-
Putsches im Sommer 2007 gilt?
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass die genannten
Arbeitsniederlegungen Auslöser des Putsches der Hamas waren. Auf die Antworten zu
den Fragen 14 und 16 wird verwiesen.
18. Warum unterstützt die Bundesregierung nicht massiv den Bildungssektor
im Gazastreifen, und warum ist Bildung nicht Teil der
Schwerpunktbereiche der deutschen EZ in dem besetzten palästinensischen Gebiet, wenn
Bundesminister Dirk Niebel Bildung als zentrales Element der
Terrorismusprävention beschreibt?
Der Bildungsbereich ist formal kein Schwerpunkt der deutsch-palästinensischen
Entwicklungszusammenarbeit (vgl. Antwort zu Frage 13). Gleichwohl
engagiert sich die Bundesregierung seit vielen Jahren für den Ausbau schulischer
Infrastruktur in den Palästinensischen Gebieten. Im Rahmen des arbeitsintensiven
Beschäftigungsprogramms Schulbau wurden bisher 81 Schulen neu gebaut oder
rehabilitiert (Volumen: 25 Mio. Euro), davon 64 Schulen im Gazastreifen.
Derzeit in Planung bzw. in der Durchführung befinden sich der Neubau und die
Rehabilitierung von weiteren 39 Schulen, davon sind 25 Schulen für den
Gazastreifen vorgesehen. Seit 2009 beteiligt sich die Bundesregierung außerdem an
einem gebergemeinschaftlichen Programm zur Unterstützung des Nationalen
Palästinensischen Bildungsplans. Hierfür wurden bisher 32,5 Mio. Euro
zugesagt.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung das VN-Hilfswerk für die
Palästinensischen Flüchtlinge (UNWRA) als großen Implementierer im
Bildungsbereich mit einem jährlichen zweckungebundenen Beitrag von derzeit
8 Mio. Euro.
Im Rahmen des Schwerpunkts Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung
engagiert sich die Bundesregierung außerdem mit einem Beratungsvorhaben
zur Beruflichen Bildung in den Palästinensischen Gebieten.
19. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung der aus Bundesmitteln seit
1993 kontinuierlich finanzierten Demokratieförderprogramme ein?
Die Bundesregierung fördert bereits seit 1963 Vorhaben der deutschen
politischen Stiftungen im Ausland. Sie erfüllen in dem politisch sensiblen
Bereich der Mitgestaltung demokratischer und pluralistischer Verhältnisse in den
Kooperationsländern eine wichtige entwicklungspolitische und außenpolitische
Aufgabe.
Diese Vorhaben zur Demokratieförderung sind langfristig angelegt und deren
Erfolge von zahlreichen Einflussfaktoren abhängig. Ihre kurzfristigen
Wirkungen sind daher nur schwer und nicht immer eindeutig belegbar einzuschätzen.
Bezogen auf die Palästinensischen Gebiete, in denen alle sechs von der
Bundesregierung geförderten politischen Stiftungen zur demokratischen
Entwicklung der Gesellschaft beitragen, werden die Wirkungen dieser Vorhaben als
erfolgreich eingeschätzt (siehe auch Antwort zu Frage 21).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/312920. Hat die Bundesregierung Evaluierungen dieser
Demokratieförderprogramme vornehmen lassen?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, wieso wurden bisher keine Evaluierungen vorgenommen?
Eine Evaluierung durch die Bundesregierung erfolgt im Rahmen der von den
Projektimplementierern einzureichenden Sachberichte und
Verwendungsnachweise.
Das BMZ hat in 2004 eine Querschnittsevaluierung zu Möglichkeiten und
Grenzen der Förderung von Demokratie und Good Governance in Ländern mit
„schwierigen“ Rahmenbedingungen durchgeführt. Die Palästinensischen
Gebiete zählten nicht zu den ausgewählten Fallbeispielen, die im Rahmen dieser
Evaluierung behandelt wurden.
Die Politischen Stiftungen haben als Folge einer BMZ-Evaluierung ihre
Evaluierungssysteme vor einigen Jahren verbessert. Sie lassen – neben der in
der Regel zweimal jährlich stattfindenden Zielerreichungskontrolle – ihre
Projekte und Programme regelmäßig von unabhängiger Seite evaluieren.
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat in den vergangenen zwölf
Monaten eine Teilevaluierung ihrer Programme zur Demokratieförderung in
den palästinensischen Gebieten durchführen lassen. Auch die Heinrich-Böll-
Stiftung hat interne Evaluierungen zu Programmen der Demokratieförderung
durchgeführt. Die Konrad-Adenauer-Stiftung führt derzeit eine
Querschnittsevaluierung durch, die sich auch auf einen palästinensischen Partner bezieht.
21. Welche Beispiele kann die Bundesregierung nennen für die positiven,
kausalen Wirkungen der aus Bundesmitteln seit 1993 kontinuierlich
finanzierten Demokratieförderungsprogramme im Sinne einer
demokratischeren palästinensischen Gesellschaft?
Kurzfristig lassen sich positive kausale Wirkungen der politischen Bildung nur
in seltenen Fällen zweifelsfrei nachweisen, da die beeinflussten Prozesse
langfristig angelegt sind.
Als kausale Wirkungen für Veränderungsprozesse im Sinne einer Stärkung der
palästinensischen Zivilgesellschaft können – ohne Anspruch auf
Vollständigkeit – gelten:
Im Bereich der Korruptionsbekämpfung wurde von der Konrad-Adenauer-
Stiftung mit dem lokalen Ableger von Transparency International ein
Antikorruptionsprogramm für die palästinensischen zivilgesellschaftlichen Organisationen
entwickelt, dessen verbindlichen Vorgaben sich über 100 Organisationen
freiwillig angeschlossen haben.
Die Hanns-Seidel-Stiftung hat die Einrichtung einer selbstverwalteten Website
für Jugendliche ermöglicht, auf der öffentlich politische Themen diskutiert
werden. Sie verzeichnet derzeit über 50 000 Besucher. So konnte bereits ein
breites Publikum mit den Themen und Inhalten von Demokratie und
Pluralismus vertraut gemacht werden.
Die stärkere Präsenz von Frauen in den Medien, die gezielte Nutzung von
Medien für Kandidatinnen bei politischen Wahlen sowie die Einführung einer
Frauenquote bei Kommunalwahlen sind messbare Wirkungen einer breiten
geschlechterpolitischen Förderung und Debatte der Friedrich-Naumann-Stiftung
für die Freiheit bzw. der Heinrich-Böll-Stiftung vor Ort.
Die Entstehung vollständig funktionierender Strukturen der Al-Mubadara auf
lokaler, regionaler und nationaler Ebene im Westjordanland und im Gazastrei-
Drucksache 17/3129 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefen wird von der Friedrich-Ebert-Stiftung als direkte Folge ihrer
Zusammenarbeit mit Parteien des sozialdemokratischen Spektrums gewertet.
Im Bereich der Wahrung der Menschenrechte und der Förderung von
Jugendlichen und Frauen konnten mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung Prinzipien der
Toleranz bei Jugendlichen und Frauen verbreitet werden, was die
Diskussionskultur positiv beeinflusst hat und von der Presse mehrfach aufgegriffen wurde.
22. Wie begründet die Bundesregierung, dass nach Auskunft des Forums
Ziviler Friedensdienst (ZFD) Projektanträge des ZFD mit dem Ziel der
interreligiösen Dialogförderung zwischen jüdischen Israelis und muslimischen
und christlichen Palästinensern immer seltener bewilligt werden?
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung hat das Forum Ziviler Friedensdienst
(forumZFD) in dieser Frage weder eine Position entwickelt noch öffentlich
vertreten. Der vermeintliche Trend ist in den Finanzierungsentscheidungen für
Maßnahmen des Zivilen Friedensdienstes in Israel und den Palästinensischen
Gebieten nicht nachvollziehbar.
23. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit und Notwendigkeit ein,
ZFD-Projekte zur zivilen Konfliktbearbeitung und Friedensförderung zu
initiieren, die sich ausschließlich der Konfliktbearbeitung in Israel
widmen ohne Einbindung von arabisch-palästinensischen Partnern?
Der Schwerpunkt der Maßnahmen des Zivilen Friedensdienstes (Stationierung
von Fachkräften) liegt in den Palästinensischen Gebieten. Gleichwohl erachtet
die Bundesregierung zivile Konfliktbearbeitung und ihre kompetente
Umsetzung in Israel essentiell als Lösungsbeitrag für den israelisch-palästinensischen
Konflikt. Die BMZ fördert daher auch Einzelmaßnahmen in Israel, die u. a.
eine Zusammenarbeit mit arabischen Israelis und/oder grenzüberschreitende
Zusammenarbeit auch mit palästinensischen Partnern beinhalten.
Schwerpunkt 2: Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und
Beschäftigungsförderung
24. Wieso unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung der
palästinensischen Wirtschaft, ohne dafür zu sorgen, dass die von internationalen
Experten, einschließlich der Weltbank, beschriebenen Hindernisse aus dem
Weg geräumt werden, vor dem Hintergrund, dass die Weltbank
regelmäßig in ihren Berichten zur wirtschaftlichen Situation in der Westbank
vermerkt, dass keine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in der Westbank
unter dem israelischen Regime der Checkpoints und Landfragmentierung
stattfinden könne (Worldbank Economic Monitoring Report 2009)?
Die internationale Gebergemeinschaft thematisiert gegenüber der israelischen
Regierung regelmäßig und hochrangig eine weitere Reduzierung von
Bewegungshindernissen in der West Bank und eine weitere Öffnung des Personen-
und Warenverkehrs in den und aus dem Gazastreifen bei gleichzeitiger
Wahrung der legitimen Sicherheitsinteressen Israels – so zuletzt anlässlich des
AHLC-Treffens am 21. September 2010 in New York. Auch aus Sicht der
Bundesregierung wäre dies ein wesentliches Element für eine auf
Nachhaltigkeit ausgerichtete Entwicklung der palästinensischen Wirtschaft.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/312925. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass ihre ministeriellen
Partner von der Fayyad-Regierung im bilateralen Lenkungsausschuss
nicht aus demokratischen Wahlen hervorgegangen sind?
Auf die Antwort zu den Fragen 7 und 9 wird verwiesen.
26. Mit welchen Mechanismen sichert die Bundesregierung
menschenwürdige und gesicherte Beschäftigungsverhältnisse nach Normen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in der durch die KfW
Bankengruppe geförderten Industriezone Al Jalame in Jenin, Westbank, vor dem
Hintergrund, dass in dieser Industriezone Gewerkschaften verboten
werden sollen?
Die Aussage, dass in der zukünftigen Industriezone Jenin Gewerkschaften
verboten werden sollen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Für das sich
derzeit noch in Planung befindliche Vorhaben hat die Bundesregierung ein
Darlehen in Höhe von 14 Mio. Euro für den Bau der externen Infrastruktur eines
zukünftigen Industrieparks bereitgestellt. Derzeit befinden sich der private
Investor und die Palästinensische Autonomiebehörde noch in einem
Klärungsprozess, welche Unternehmen/Industriezweige sich in dem zukünftigen Areal
ansiedeln werden.
Schwerpunkt 3: Wasser, Abwasser und Abwasserentsorgung
27. Warum hat die gesamte deutsche EZ (Finanzielle und Technische
Zusammenarbeit – FZ, TZ) seit Jahren den ehemaligen Schwerpunkt deutscher
Zusammenarbeit mit der Palästinensischen Autonomiebehörde im
Wassersektor aufgegeben, nämlich die nachholende und systematische
Erschließung von autochthonen Grundwasserressourcen durch Bohren
neuer Tiefbrunnen, vor dem Hintergrund, dass der letzte Brunnen, Ein
Samia, 1999 gebohrt wurde?
Vor dem Hintergrund, dass die Wasserverfügbarkeit in allen drei Aquiferen
begrenzt ist, legt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Abstimmung mit
der Palästinensischen Wasserbehörde (Palestinian Water Authority, PWA) aus
Gründen der Nachhaltigkeit ihren Schwerpunkt auf Vorhaben zur
Wasserverlustreduzierung und auf den Grundwasserschutz. Von besonderer Bedeutung ist
dabei die Sammlung, Reinigung und Wiederverwendung von Abwasser, zum
Beispiel in der Landwirtschaft. Der Subsektor Trinkwasserversorgung ist auch
weiterhin, anders als in den einleitenden Bemerkungen der Fragesteller
dargestellt, Bestandteil des deutschen Engagements im Schwerpunkt Wasser/
Abwasser/Abfall.
28. Was sind die genauen Gründe für die Nichtdurchführung des ehemaligen
Projekts der KfW Bankengruppe „El Hizme-Brunnen“ (beantragt 2000),
ein Projekt, das gegenüber der Palästinensischen Autonomiebehörde
bereits vertraglich zugesichert war?
Eine hydrogeologische Studie zeigte auf, dass die zu erwartenden
Wassermengen zu gering für den Bau von Tiefbrunnen sind. Dies wurde in der Folge auch
durch USAID-finanzierte Probebohrungen bestätigt. Die für das Vorhaben
vorgesehenen Mittel wurden daher in Abstimmung mit der Partnerseite für
prioritäre Wasservorhaben umgewidmet.
Drucksache 17/3129 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Wie erklärt die Bundesregierung den Wechsel vom ehemaligen
Schwerpunktbereich Wasser mit Fokus auf der Erschließung autochthoner
Grundwasserressourcen im Palästinensischen Autonomiegebiet hin zum Fokus
auf den Bereich Abwasser, Abwasserentsorgung und dies trotz der
eklatanten Unterversorgung mit Trink- und Bewässerungswasser im
Palästinensischen Autonomiegebiet?
Angesichts insgesamt knapper Wasserreserven liegt der Schwerpunkt der
deutsch-palästinensischen Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor – in
Übereinstimmung mit dem Leitprinzip eines Integrierten
Wasserressourcenmanagements (IWRM) – auf Reduzierung von Wasserverlusten im
Leitungssystem und effizienterer Wassernutzung anstelle von zusätzlicher
Rohwasserentnahme aus knappen, bereits übernutzten und teils kontaminierten
Grundwasserressourcen.
Die Verbesserung der Abwasserentsorgung in den Palästinensischen Gebieten
ist von besonderer Bedeutung, da damit bestehende Trinkwasserreserven
geschützt werden und gleichzeitig zusätzliches Wasserangebot für
landwirtschaftliche Nutzung über die Wiederverwendung gereinigten Abwassers geschaffen
werden kann. Da sich die Wasserknappheit aufgrund des Klimawandels auch in
der MENA(Middle East & North Africa)-Region noch verschärfen wird, ist es
zwingend notwendig, die erneuerbaren Ressourcen zu schützen (Relevanz der
deutschen Schwerpunktsetzung).
30. Warum besteht die Bundesregierung, trotz ihrer führenden Rolle in EU
und Nahostquartett, nicht darauf, Bohrgenehmigungen gegenüber Israel
einzufordern, die eigentlich Teil der Minimalverpflichtungen Israels
sind?
Die Frage der Nutzung der Wasserressourcen ist im Verhältnis zwischen Israel
und den Palästinensern eine der sogenannten Endstatusfragen. Diese müssen
nach Überzeugung der Bundesregierung und ihrer Partner im Rahmen eines zu
verhandelnden Friedensabkommens gelöst werden. Darauf drängen die
Bundesregierung und ihre Partner sowohl in politischen Gesprächen mit der israelischen
Regierung und der Palästinensischen Autonomiebehörde als auch in öffentlichen
Erklärungen.
31. Wie erklärt die Bundesregierung ihre Mitverantwortung an dieser
eklatanten Verletzung der Oslo-Vereinbarungen, also die Verweigerung zur
Mitarbeit an diesem Wassernotstand?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
32. Wie erklärt die Bundesregierung ihre Investitionen in die Rehabilitierung
und den Neubau von Wasserverteilungssystemen in der Westbank,
obwohl viele dieser Leitungen aufgrund israelischer Beschränkungen zur
Erschließung genügender Wasserquellen im Großteil des Jahres leer
bleiben?
Die Aussage, dass aufgrund israelischer Beschränkungen zur Erschließung
genügender Wasserquellen im Großteil des Jahres leer bleiben, kann die
Bundesregierung nicht teilen. Problematisch sind jedoch häufige Druckabfälle im
Leitungssystem, die vor allem durch technische Verluste bedingt sind. An
dieser Problematik setzen die im Rahmen der deutsch-palästinensischen
Zusammenarbeit geförderten Maßnahmen zur Wasserverlustreduzierung an
(Rehabilitierung von maroden Leitungssystemen).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/312933. Wie erklärt die Bundesregierung ihre schwerpunktmäßige Unterstützung
des palästinensischen Abwasserbereichs vor dem Hintergrund des
Weltbankberichts 2009, der angibt, dass einzig wegen der israelischen
völkerrechtswidrigen Restriktionen nur ganze 2 Prozent der zugesagten
Projektgelder für den Bereich wirklich umgesetzt werden konnten?
Die im Bericht der Weltbank genannte Umsetzungsquote für Maßnahmen im
Bereich der Abwasserentsorgung in den Palästinensischen Gebieten ist für
bilaterale Vorhaben nicht zutreffend.
Genehmigungsverfahren der israelischen Behörden für Abwasservorhaben sind
langwierig und aufwändig, die fehlende bzw. verzögerte Umsetzung konkreter
Vorhaben ist jedoch auch auf andere Ursachen wie die Konfliktsituation und die
Verschlechterung der sozio-ökonomischen Lage zurückzuführen.
Wichtige Abwasservorhaben wie der Bau eines neuen Klärwerks in Nablus und
die Rehabilitierung und Erweiterung der bestehenden Kläranlage (in Sheikh
Eijleen im Gazastreifen) befinden sich derzeit in Umsetzung. In Al-Bireh
konnte bereits eine moderne Kläranlage aus Mitteln des BMZ fertiggestellt
werden.
Durch den deutschen Beitrag werden bis zum Jahr 2015 die Kapazitäten zur
Abwassersammlung und -reinigung in den Palästinensischen Gebieten
erheblich erweitert. Hiervon werden rund 1,2 Millionen Menschen profitieren.
Langfristig tragen diese Maßnahmen entscheidend zum Schutz der Küstengewässer,
Flüsse und Grundwasserressourcen bei und entfalten dabei positive
Umweltwirkungen auch jenseits der Grenzen des Gazastreifens und des
Westjordanlands.
34. Wie genau gestalten sich die Verhandlungen der deutschen mit der
israelischen Regierung bezüglich des Baus eines Klärwerks in Gaza?
a) Inwiefern behindert die israelische Regierung den Bau des
Klärwerks?
b) Welche Bauteile werden von der israelischen Regierung nicht in den
Gazastreifen gelassen?
c) Welche Begründungen führt die israelische Regierung für die
Behinderung des Baus an?
d) Fällt der Bau dieses Klärwerks in Gaza unter den Bereich der TZ, EZ
oder der humanitären Hilfe?
e) Wenn es unter humanitäre Hilfe fällt, welches Bundesministerium ist
federführend verantwortlich für die humanitäre Hilfe im
Gazastreifen?
f) Wenn das Auswärtige Amt diese Aufgabe innehat, wieso plante dann
Bundesminister Dirk Niebel und nicht der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, einen Besuch der Klärwerks?
g) Inwiefern lässt sich in dieser Behinderung ein Misstrauen der
israelischen Regierung gegenüber der deutschen EZ erkennen?
h) Worin begründet sich gegebenenfalls dieses Misstrauen?
Die weitere nachhaltige Öffnung der Übergänge für den Personen- und
Warenverkehr von und nach Gaza einschließlich der zügigen Abfertigung von
Hilfsgütern auf der Grundlage der VN-Sicherheitsratsresolution 1860 ist ein zentrales
Anliegen der Bundesregierung gegenüber Israel. Auf die Antwort zu Frage 24
wird verwiesen.
Das o. g. derzeit laufende Vorhaben beinhaltet in einer ersten Phase die
Rehabilitierung und Kapazitätserweiterung der bestehenden Kläranlage in Sheikh
Drucksache 17/3129 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEijleen (Volumen: 20 Mio. Euro). In einer zweiten, zukünftigen Projektphase
(noch nicht terminiert) soll der Neubau einer modernen Kläranlage im
Gazastreifen erfolgen. Im Juni dieses Jahres haben die israelischen Behörden ihre
Zustimmung für die Umsetzung der Rehabilitierung des Klärwerks, welche
auch im israelischen Interesse ist, erteilt. Die Einfuhr der für die Umsetzung
nötigen Baumaterialien und Gerätschaften erfolgt auf Basis eines vereinbarten
Importverfahrens, welches israelischen Sicherheitsbedenken Rechnung trägt.
Die ersten Importe mit Baumaterialien nach Gaza konnten am 12. September
2010 erfolgen.
Die geplante Rehabilitierung des bestehenden Klärwerks in Sheikh Eijleen
sowie der zukünftige Neubau einer modernen Kläranlage im Gazastreifen
(zweite Projektphase) ist ein Vorhaben der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit; das BMZ ist federführendes Ressort. Die Federführung für Vorhaben der
Humanitären Hilfe liegt beim Auswärtigen Amt.
Infrastrukturprojekte aller internationalen Geber unterliegen einer ähnlichen
Genehmigungspraxis durch die israelischen Militärbehörden. Ein spezifisches
Misstrauen gegenüber der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist für die
Bundesregierung nicht erkennbar. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam
mit anderen Gebern, insbesondere ihren Partnern in der Europäischen Union
für ein umfassendes Zugangsregime für Personen und Güter zum Gazastreifen
ein, mit dem Ziel Wiederaufbau und wirtschaftliche Entwicklung in Gaza bei
gleichzeitiger Wahrung der legitimen Sicherheitsinteressen Israels zu
ermöglichen.
Einfluss der israelischen Besatzung auf die deutsche und europäische EZ
35. Wie bewertet die Bundesregierung die Zuständigkeit der deutschen EZ in
der besetzten Westbank und dem Gazastreifen vor dem Hintergrund, dass
völkerrechtlich Israel nach der Haager und der IV. Genfer Konvention als
Besatzungsmacht für die Versorgung der palästinensischen Bevölkerung
(auch in Bezug auf die Schwerpunktbereiche der deutschen EZ Wasser
und Wirtschaft) in dem besetzten Gebiet verantwortlich ist?
Nach Auffassung der Bundesregierung richten sich die Rechte und Pflichten
Israels als Besatzungsmacht nach dem Humanitären Völkerrecht, insbesondere
der IV. Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten.
Hieraus folgt, dass Israel verpflichtet ist, im Rahmen aller zur Verfügung
stehenden Mittel die Versorgung der Bevölkerung mit Lebens- und Arzneimitteln
sicherzustellen. Die israelischen Rechte und Pflichten nach dem Humanitären
Völkerrecht stehen einem deutschen Engagement nicht entgegen. Dieses
Engagement begründet sich aus der Hilfeleistung für die palästinensische Bevölkerung
und der Unterstützung beim Aufbau staatlicher Strukturen.
36. Warum finanziert die Bundesregierung palästinensische Infrastruktur
(z. B. Bau und Restaurierung von Wasserleitungen), für deren Bau Israel
als Besatzungsmacht verantwortlich wäre?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/312937. Warum wird mit deutschen EZ-Geldern das Straßenstück zwischen
Qalandia-Checkpoint und dem Flüchtlingslager Qalandia finanziert, ein
Gebiet, das nach israelischem Rechtsverständnis Teil des
wiedervereinigten und annektierten Jerusalems, also Teil des Staates Israel ist?
Nach international vorherrschendem Rechtsverständnis handelt es sich bei dem
beschriebenen Straßenstück um einen Teil der 1967 durch Israel eroberten und
seither von Israel besetzten Gebiete, und nicht um einen Teil des Staates Israel.
38. Kann die Bundesregierung belegen, dass, wie in einem Interview mit der
Leipziger Volkszeitung vom 16. Juni 2010 von Bundesminister Dirk
Niebel behauptet, mit deutschen Entwicklungsgeldern finanzierte „Dinge,
die der Bevölkerung tatsächlich genutzt hätten, sind von palästinensischen
Terroristen in die Luft gesprengt worden, um einen innerpalästinensischen
Konflikt auszutragen“? (Quelle:
http://nachrichten.lvz-online.de)
a) Auf welche Quellen stützen sich die Anschuldigen von
Bundesminister Dirk Niebel?
b) Um welche Projekte handelt es sich dabei genau?
c) Wann fanden diese Zerstörungen statt?
d) In welchem finanziellen Rahmen bewegen sich diese Verluste?
e) Durch welche palästinensischen Gruppierungen wurden diese
Anschläge verübt?
f) Auf welche konkrete innerpalästinensische Konfliktaustragung bezog
sich der Bundesminister in seinem Interview?
In seinen Aussagen gegenüber der Leipziger Volkszeitung in einem Interview
vom 16. Juni 2010 bezog sich Bundesminister Dirk Niebel ausdrücklich nicht
auf Infrastruktur, die aus Mitteln der deutsch-palästinensischen
Zusammenarbeit finanziert wurde.
Die Äußerung von Bundesminister Dirk Niebel wurde im Zusammenhang mit
dem von einer extremistischen Gruppe verübten Anschlag (Brandstiftung) auf
die sich im Bau befindliche Anlage eines Sommerlagers der UNRWA im
Gazastreifen am 23. Mai 2010 getroffen. Die genaue Schadenshöhe des Vorfalls ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
39. Wie hoch sind die durch israelische Militäreinsätze verursachten Schäden
an deutschen und europäischen EZ-Projekten in der Westbank und Gaza
seit 1993?
a) Um welche Projekte handelt es sich dabei genau?
b) Wann fand diese Zerstörung statt?
c) In welchem finanziellen Rahmen bewegen sich diese Verluste?
d) Wurde von deutscher oder europäischer Seite von der israelischen
Regierung Entschädigung für die Zerstörung verlangt?
e) Wurden von israelischer Seite Entschädigungen für die Zerstörungen
gezahlt?
f) Welche sonstigen Konsequenzen hat die Bundesregierung in
Erwägung gezogen?
Bisher belaufen sich die durch militärische Aktionen verursachten Schäden an
Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf insgesamt ca.
2,4 Mio. Euro.
Drucksache 17/3129 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHinzu kommt die weitgehende Zerstörung des Flughafens Gaza während der
israelischen Militäraktionen 2001/2002, an dem sich Deutschland in den Jahren
1997 bis 2000 mit Warenlieferungen (zum Beispiel technische Geräte zur
Überwachung des Flugverkehrs) im Wert von 7,7 Mio. Euro beteiligt hatte.
Die Gesamtsumme der Schäden an mit Mitteln der Europäischen Union
(Europäische Kommission und EU-Mitgliedstaaten) finanzierten Vorhaben beläuft
sich auf geschätzte 29 Mio. Euro.
Abgesehen von allgemeinen Rückzahlungspflichten bei Nichterfüllung von
Vertragspflichten oder bei Mittelfehlverwendungen gibt es keine weitere
schadensrechtliche Absicherung. Die Mittel sind zudem ab dem Moment der
Zeichnung des Durchführungsvertrags für ein Vorhaben partnereigene Mittel, so dass
eine Forderung nach schadensrechtlicher Absicherung von deutscher Seite
nicht möglich ist.
40. Garantiert die Bundesrepublik Deutschland die Regresspflicht der
Konfliktparteien bei der Zerstörung von durch staatliche Hilfen geförderten
EZ-Projekten?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen.
41. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der israelischen
Regierung, Bundesminister Dirk Niebel die Einreise in den Gazastreifen zu
verweigern?
a) Sieht die Bundesregierung die israelische Regierung in der rechtlichen
Position, dem Bundesentwicklungsminister die Einreise in den
Gazastreifen zu verweigern, wenn diese gleichzeitig leugnet, noch
Besatzungsmacht im Gazastreifen zu sein?
b) Inwiefern lässt sich in der Einreiseverweigerung ein Misstrauen der
israelischen Regierung gegenüber der deutschen EZ und dem
deutschen Bundesentwicklungsminister erkennen?
c) Worin begründet sich gegebenenfalls dieses Misstrauen gegenüber
dem Bundesentwicklungsminister?
d) Welche Schritte verfolgt die Bundesregierung, um doch noch einen
Besuch von Bundesminister Dirk Niebel im Gazastreifen zu
ermöglichen?
Israel hat sich zum 12. September 2005 aus dem Gazastreifen zurückgezogen
und dortige Siedlungen geräumt. Es übt jedoch als Besatzungsmacht weiterhin
die Kontrolle über die Grenzen und den Luftraum des Gazastreifens aus. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
Die Entscheidung der israelischen Behörden entspricht der damaligen
israelischen Praxis, grundsätzlich keine Genehmigungen für hochrangige politische
Besuche im Gazastreifen zu gewähren. Die Bundesregierung hat zu dieser
Entscheidung der israelischen Behörden deutlich Stellung genommen.
Derzeit ist kein konkreter Termin für einen Besuch von Bundesminister Dirk
Niebel im Gazastreifen vorgesehen.
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ISSN 0722-8333]