Deutsche Entwicklungszusammenarbeit in den Palästinensischen Gebieten
der Abgeordneten Heike Hänsel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Westbank und der Gazastreifen sind seit 1967 von Israel völkerrechtswidrig besetzt. Damit einher gehen schwerwiegende Entwicklungshemmnisse und massive Einschränkungen für das sozioökonomische, soziopolitische und soziokulturelle Leben in dem besetzten palästinensischen Gebiet. Bis 1993 wurden die Bereiche, die heute von der Palästinensischen Autonomiebehörde, den Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit verwaltet und organisiert sowie von den internationalen Gebern finanziert werden, von der israelischen Ziviladministration für die besetzten Gebiete direkt verwaltet und finanziert. Zwar bestehen sowohl die entsprechenden Behörden als auch die Besatzung fort, doch ist diese Besatzung seit 1993 mit weit geringeren Finanzierungskosten für die israelische Regierung verbunden, da diese Kosten seitdem von den internationalen Gebern und somit vor allem von der Europäischen Union, den USA und Japan getragen werden.
Nicht nur in der Westbank, sondern auch im Gazastreifen, aus dem Israel sich offiziell 2005 zurückzog, kann noch immer von einem Besatzungsregime gesprochen werden. Alle Zugänge des Gazastreifens zu Luft, zu Wasser und zu Land (mit Ausnahme des Grenzübergangs Rafah mit Ägypten) werden von Israel ebenso direkt kontrolliert wie die Strom- und Wasserversorgung, das Bevölkerungsregister, das Mehrwertsteueraufkommen und die Zollgebühren. Die von Israel nach seinem offiziellen Rückzug eingerichteten sogenannten bufferzones (militärische Sperrzonen), die über 30 Prozent des Ackerlandes in Gaza umfassen, darunter die fruchtbarsten Böden des Gazastreifens, und die Fischereizone auf eine maximal 3 Kilometer breite Küstenlinie begrenzen, belegen das Fortbestehen eines De-facto-Besatzungsstatus. Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechte in den Besetzten Gebieten, Richard Falk, und alle anderen UN-Organisationen sprechen in ihren offiziellen Verlautbarungen nach wie vor von dem „Occupied Palestinian Territory“ (besetztes palästinensisches Gebiet) in Bezug auf Gaza und die Westbank. Die Weigerung Israels, den deutschen Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, in den Gazastreifen einreisen zu lassen, spricht ebenfalls für den weiterhin gegebenen Status Israels als Besatzungsmacht im Gazastreifen.
Die staatliche deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist seit den 1980er-Jahren in den palästinensischen Gebieten tätig. Deutschland ist mit jährlich 50 Mio. Euro einer der bedeutendsten Geber und die palästinensischen Gebiete liegen im Pro-Kopf-Bezug von Mitteln der deutschen Entwicklungshilfe (ODA) an vorderster Stelle. Die deutsche Zusammenarbeit in den palästinensischen Gebieten konzentriert sich in ihrer Tätigkeit auf die drei Schwerpunktbereiche: Governance, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Wasser.
Die deutsche EZ befindet sich in einer völkerrechtlich schwierigen Situation, da sie in ihren Schwerpunktbereichen Aufgaben übernimmt (etwa den Bau und die Instandhaltung von Wasserleitungssystemen), die eigentlich in den Verantwortungsbereich der israelischen Besatzungsmacht fallen. Zudem wird die deutsche EZ als parteiisch wahrgenommen. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass die deutsche Regierung die in demokratischen Parlamentswahlen im Jahr 2006 gewählte palästinensische Regierung nicht anerkannt hat und stattdessen ausschließlich mit der weder dem demokratisch gewählten noch einer parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Fayyad-Regierung unter Ministerpräsident Salam Fayyad zusammenarbeitet.
Bundesminister Dirk Niebel machte aus der Parteilichkeit von deutscher EZ in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten in einem Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“ am 16. Mai 2010 keinen Hehl: „Es [deutsche EZ] macht eine ganze Menge Sinn. Denn [es] kann die Regierung Fayyad im Westjordanland stützen und stabilisieren, wenn die Lebensbedingungen der Bevölkerung und der Westbank besser sind […]“.
Die wirtschaftliche Situation in den besetzten palästinensischen Gebieten hat sich seit Ende der 1990er-Jahre kontinuierlich verschlechtert. Das durchschnittliche Monatseinkommen hat sich im Vergleich zu 1999 um rund ein Drittel verringert. Nach Angaben des UN-Büros zur Koordinierung humanitärer Hilfe (OCHA) gibt es allein in der Westbank 505 israelisch kontrollierte Checkpoints und andere Barrieretypen (Stand: Juni 2010), die die Bewegungsfreiheit für Personen und Güter massiv einschränken und damit die wirtschaftliche Entwicklung behindern. Da der gesamte palästinensische Export über Israel abgewickelt werden muss, werden Vermarktung und Transport ebenfalls stark beeinträchtigt (Quelle: BMZ Bericht „Palästinensische Gebiete 2009“).
Die Wasserressourcen in den palästinensischen Gebieten unterstehen seit 1967 israelischer Militärkontrolle. Ein Drittel aller palästinensischen Dörfer in der Westbank verfügen nicht über eine Wasserversorgung. Die Wasserleitungssysteme wurden seit der britischen Mandatszeit kaum erneuert. Während in Israel rund 280 Liter pro Kopf und Tag verbraucht werden (Deutschland 122 Liter), verfügt die palästinensische Bevölkerung im Durchschnitt nur über 60 Liter pro Kopf und Tag, ein Drittel aller Palästinenser verfügen lediglich über 30 Liter pro Kopf und Tag. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt mindestens 100 Liter pro Kopf und Tag; 30 Liter gelten nach WHO Angaben als absoluter Notfallwert nach schweren Naturkatastrophen. Der Militärerlass 158 von 1967 untersagt jegliche Arbeiten im Wassersektor ohne vorherige Genehmigung durch das israelische Militär. Allein seit 2002 wurden von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und der KfW Bankengruppe 13 verschiedene Anfragen zum Bau von Brunnen gestellt und diese immer wieder vom israelischen Militär abgelehnt. Seitdem konzentriert sich Deutschland nur noch auf den Abwasserbereich; doch auch dort können die bewilligten Gelder aufgrund fehlender Baugenehmigungen nicht abgerufen werden. Die im Oslo-II-Abkommen vereinbarte Fördermenge von 80 Millionen Kubikmetern pro Jahr in der Westbank bis zum Ende der Interimsperiode 1999 wurde von Israel nicht erfüllt. Bis heute, 2010, beschränkt sich die Gesamtmenge des erbohrten und neu geförderten Wassers in der Westbank auf 12,3 Millionen Kubikmeter pro Jahr.
Berichte von UN-OCHA, dem UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA), der Weltbank und von amnesty international betonen immer wieder, dass der Haupthinderungsgrund für eine nachhaltige Entwicklung in ökonomischen, sozialen und politischen Bereichen in der Besatzungs- und Blockadepolitik Israels liegt. Vor diesem Hintergrund ist eine Entwicklungszusammenarbeit, die Israel von seinen Verpflichtungen als Besatzungsmacht nach Haager Landkriegsordnung und der IV. Genfer Konvention finanziell wie administrativ entbindet, nicht begründbar. Unter den Bedingungen der Besatzung ist eine nachhaltige, selbsttragende Entwicklung nicht möglich. Die deutsche EZ bleibt weitgehend wirkungslos und droht lediglich, die völkerrechtswidrige Besatzung von Westbank und dem Gazastreifen zu legitimieren und zu zementieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen88
Wie gestaltet sich die deutsche staatliche EZ (personell, finanziell, technisch) im Gazastreifen seit der Einstellung der direkten Finanztransfers im Jahre 2006?
Welche bundesdeutschen staatlichen Institutionen leisten seit 2006 EZ im Gazastreifen?
In welchen Projekten findet diese Zusammenarbeit statt?
Wer genau sind die palästinensischen Kooperationspartner in den jeweiligen Projekten?
Welchen finanziellen Umfang haben diese Projekte jeweils?
Über welche Kanäle wird die finanzielle Zusammenarbeit geleistet?
Wie gestaltet sich die deutsche staatliche humanitäre Hilfe (personell, finanziell, technisch) im Gazastreifen seit der Einstellung der direkten Finanztransfers im Jahre 2006?
Welche bundesdeutschen staatlichen Institutionen leisten seit 2006 humanitäre Hilfe im Gazastreifen?
In welchen Projekten findet diese statt?
Wer genau sind die palästinensischen Kooperationspartner in den jeweiligen Projekten?
Welchen finanziellen Umfang haben diese Projekte jeweils?
Über welche finanziellen Kanäle wird humanitäre Hilfe geleistet?
Wie gestalten sich die EZ und humanitäre Hilfe der Europäischen Union im Gazastreifen seit der Einstellung der direkten Finanztransfers im Jahre 2006?
Welche EU-Institutionen sind seit 2006 im Bereich der EZ und humanitären Hilfe für den Gazastreifen tätig?
In welchen Projekten findet diese Zusammenarbeit statt?
Wer genau sind die palästinensischen Kooperationspartner in den jeweiligen Projekten?
Welchen finanziellen Umfang haben diese Projekte jeweils?
Wie gestaltet sich die deutsche staatliche EZ (personell, finanziell, technisch) in der Westbank seit 2006?
Welche bundesdeutschen staatlichen Institutionen leisten seit 2006 EZ im Gazastreifen?
In welchen Projekten findet diese Zusammenarbeit statt?
Wer genau sind die palästinensischen Kooperationspartner in den jeweiligen Projekten?
Welchen finanziellen Umfang haben diese Projekte jeweils?
Über welche Kanäle wird die finanzielle Zusammenarbeit geleistet?
In welcher Weise haben sich die Bundesregierung und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach Unterzeichnung des israelisch-palästinensischen Friedensabkommens 1993 dafür eingesetzt, dass ihre Unterstützung für den Aufbau eines demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staates in der Westbank und im Gazastreifen in ein Ergebnis mündet?
Welche konkreten Projekte führt die GTZ im Auftrag des Auswärtigen Amts im Sicherheitssektor durch (bitte Einzelaufschlüsselung der entsprechenden Projekte mit Kostenübersicht)?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor der palästinensischen Bevölkerung, dass Deutschland, als einer der Hauptgeber im Bereich von Demokratieförderprogrammen, den Wählerwillen der Mehrheit der palästinensischen Wahlberechtigten nicht anerkennt, Hamas als eine der zwei großen politischen Kräfte ausgrenzt und dafür aktiv die Fayyad-Regierung unterstützt, die weder von einem Parlament legitimiert noch kontrolliert wird und die die Parlamentswahlen 2006 sowohl in der Westbank wie im Gazastreifen klar verloren hat?
Wie garantieren die Bundesregierung und das BMZ, dass bei den von ihr unterstützten und von der Palästinensischen Autonomiebehörde ohne Befragung des palästinensischen Parlaments festgesetzten Planungsziele (1. Ausbau des Sicherheitssektors, 2. Förderung der freien Marktwirtschaft) die Interessen der palästinensischen Bevölkerung berücksichtigt werden?
In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung für die Einbeziehung des palästinensischen Parlaments in die Festsetzung der Planungsziele für die Entwicklungszusammenarbeit ein?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von ihr geförderten Projekte der staatlichen EZ im Sinne des „Do-no-harm“-Ansatzes nicht zur Konfliktverschärfung zwischen Hamas und Fatah beitragen (etwa durch den einseitigen Aufbau eines Fayyad unterstehenden Sicherheitssektors) und nicht zu einer Festschreibung der israelischen Besatzung und der Separationsmauer in der Westbank führen (etwa durch die Finanzierung des Neubaus von Schulen, die durch den Mauerbau nicht mehr für die palästinensische Bevölkerung erreichbar geworden sind)?
Wie verhindern die Bundesregierung und die Durchführungsorganisationen vor Ort, dass die deutsche EZ als politische EZ und Konfliktpartei wahrgenommen wird, vor dem Hintergrund, dass mit der von der Bundesregierung mit Premierminister Salam Fayyad initiierten „Zukunft für Palästina-Initiative“ nur die Westbank gefördert und damit die nicht demokratisch gewählte Fayyad-Regierung legitimiert wird, der Gazastreifen aber aus dieser Initiative ausgeklammert bleibt (siehe hierzu Interview von Bundesminister Dirk Niebel am 16. Juni 2010 in der Leipziger Volkszeitung, in welchem er die deutsche EZ als expliziten Stabilisator für Salam Fayyad hervorhebt)?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass geplante EZ-Projekte im Gazastreifen über die Fayyad-Regierung oder das Präsidentenbüro in Ramallah abgewickelt werden sollen, obwohl beide weder durch freie und allgemeine Wahlen noch durch den palästinensischen Legislativrat legitimiert sind?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Rahmen von Demokratieförderungs- und Good-Governance-Projekten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des palästinensischen Parlaments ein?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, abgesehen von humanitären Überlegungen, die seit 2007 erfolgenden konditionierten Zahlungen an die 70 000 Beamten im Gazastreifen über den EU-Mechanismus PEGASE, für den die Bundesrepublik Deutschland 2008 20 Mio. Euro und 2009 25 Mio. Euro bereitgestellt hat, deren Gehaltsauszahlung explizit unter der Bedingung erfolgt, nicht zur Arbeit zu erscheinen?
Welche positiven und negativen Wirkungen sieht die bundesdeutsche Regierung in dieser fortgesetzten EU-Finanzierung der 70 000 Beamten in Gaza, die dafür bezahlt werden, nicht zur Arbeit zu gehen?
Welches entwicklungspolitische Konzept steht hinter diesem Finanzierungsansatz?
Wie beurteilt die Bundesregierung aus humanitärer Perspektive den von der Fatah 2007 angeordneten Dauerstreik der Fatah-Beamten, der Ministerien, Krankenhäuser und Schulen im Gazastreifen nicht mehr arbeitsfähig sein ließ und allgemein als Auslöser des sogenannten Hamas-Putsches im Sommer 2007 gilt?
Warum unterstützt die Bundesregierung nicht massiv den Bildungssektor im Gazastreifen, und warum ist Bildung nicht Teil der Schwerpunktbereiche der deutschen EZ in dem besetzten palästinensischen Gebiet, wenn Bundesminister Dirk Niebel Bildung als zentrales Element der Terrorismusprävention beschreibt?
Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung der aus Bundesmitteln seit 1993 kontinuierlich finanzierten Demokratieförderprogramme ein?
Hat die Bundesregierung Evaluierungen dieser Demokratieförderprogramme vornehmen lassen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wieso wurden bisher keine Evaluierungen vorgenommen?
Welche Beispiele kann die Bundesregierung nennen für die positiven, kausalen Wirkungen der aus Bundesmitteln seit 1993 kontinuierlich finanzierten Demokratieförderungsprogramme im Sinne einer demokratischeren palästinensischen Gesellschaft?
Wie begründet die Bundesregierung, dass nach Auskunft des Forums Ziviler Friedensdienst (ZFD) Projektanträge des ZFD mit dem Ziel der interreligiösen Dialogförderung zwischen jüdischen Israelis und muslimischen und christlichen Palästinensern immer seltener bewilligt werden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit und Notwendigkeit ein, ZFD-Projekte zur zivilen Konfliktbearbeitung und Friedensförderung zu initiieren, die sich ausschließlich der Konfliktbearbeitung in Israel widmen ohne Einbindung von arabisch-palästinensischen Partnern?
Wieso unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung der palästinensischen Wirtschaft, ohne dafür zu sorgen, dass die von internationalen Experten, einschließlich der Weltbank, beschriebenen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, vor dem Hintergrund, dass die Weltbank regelmäßig in ihren Berichten zur wirtschaftlichen Situation in der Westbank vermerkt, dass keine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in der Westbank unter dem israelischen Regime der Checkpoints und Landfragmentierung stattfinden könne (Worldbank Economic Monitoring Report 2009)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass ihre ministeriellen Partner von der Fayyad-Regierung im bilateralen Lenkungsausschuss nicht aus demokratischen Wahlen hervorgegangen sind?
Mit welchen Mechanismen sichert die Bundesregierung menschenwürdige und gesicherte Beschäftigungsverhältnisse nach Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in der durch die KfW Bankengruppe geförderten Industriezone Al Jalame in Jenin, Westbank, vor dem Hintergrund, dass in dieser Industriezone Gewerkschaften verboten werden sollen?
Warum hat die gesamte deutsche EZ (Finanzielle und Technische Zusammenarbeit – FZ, TZ) seit Jahren den ehemaligen Schwerpunkt deutscher Zusammenarbeit mit der Palästinensischen Autonomiebehörde im Wassersektor aufgegeben, nämlich die nachholende und systematische Erschließung von autochthonen Grundwasserressourcen durch Bohren neuer Tiefbrunnen, vor dem Hintergrund, dass der letzte Brunnen, Ein Samia, 1999 gebohrt wurde?
Was sind die genauen Gründe für die Nichtdurchführung des ehemaligen Projekts der KfW Bankengruppe „El Hizme-Brunnen“ (beantragt 2000), ein Projekt, das gegenüber der Palästinensischen Autonomiebehörde bereits vertraglich zugesichert war?
Wie erklärt die Bundesregierung den Wechsel vom ehemaligen Schwerpunktbereich Wasser mit Fokus auf der Erschließung autochthoner Grundwasserressourcen im Palästinensischen Autonomiegebiet hin zum Fokus auf den Bereich Abwasser, Abwasserentsorgung und dies trotz der eklatanten Unterversorgung mit Trink- und Bewässerungswasser im Palästinensischen Autonomiegebiet?
Warum besteht die Bundesregierung, trotz ihrer führenden Rolle in EU und Nahostquartett, nicht darauf, Bohrgenehmigungen gegenüber Israel einzufordern, die eigentlich Teil der Minimalverpflichtungen Israels sind?
Wie erklärt die Bundesregierung ihre Mitverantwortung an dieser eklatanten Verletzung der Oslo-Vereinbarungen, also die Verweigerung zur Mitarbeit an diesem Wassernotstand?
Wie erklärt die Bundesregierung ihre Investitionen in die Rehabilitierung und den Neubau von Wasserverteilungssystemen in der Westbank, obwohl viele dieser Leitungen aufgrund israelischer Beschränkungen zur Erschließung genügender Wasserquellen im Großteil des Jahres leer bleiben?
Wie erklärt die Bundesregierung ihre schwerpunktmäßige Unterstützung des palästinensischen Abwasserbereichs vor dem Hintergrund des Weltbankberichts 2009, der angibt, dass einzig wegen der israelischen völkerrechtswidrigen Restriktionen nur ganze 2 Prozent der zugesagten Projektgelder für den Bereich wirklich umgesetzt werden konnten?
Wie genau gestalten sich die Verhandlungen der deutschen mit der israelischen Regierung bezüglich des Baus eines Klärwerks in Gaza?
Inwiefern behindert die israelische Regierung den Bau des Klärwerks?
Welche Bauteile werden von der israelischen Regierung nicht in den Gazastreifen gelassen?
Welche Begründungen führt die israelische Regierung für die Behinderung des Baus an?
Fällt der Bau dieses Klärwerks in Gaza unter den Bereich der TZ, EZ oder der humanitären Hilfe?
Wenn es unter humanitäre Hilfe fällt, welches Bundesministerium ist federführend verantwortlich für die humanitäre Hilfe im Gazastreifen?
Wenn das Auswärtige Amt diese Aufgabe innehat, wieso plante dann Bundesminister Dirk Niebel und nicht der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, einen Besuch der Klärwerks?
Inwiefern lässt sich in dieser Behinderung ein Misstrauen der israelischen Regierung gegenüber der deutschen EZ erkennen?
Worin begründet sich gegebenenfalls dieses Misstrauen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zuständigkeit der deutschen EZ in der besetzten Westbank und dem Gazastreifen vor dem Hintergrund, dass völkerrechtlich Israel nach der Haager und der IV. Genfer Konvention als Besatzungsmacht für die Versorgung der palästinensischen Bevölkerung (auch in Bezug auf die Schwerpunktbereiche der deutschen EZ Wasser und Wirtschaft) in dem besetzten Gebiet verantwortlich ist?
Warum finanziert die Bundesregierung palästinensische Infrastruktur (z. B. Bau und Restaurierung von Wasserleitungen), für deren Bau Israel als Besatzungsmacht verantwortlich wäre?
Warum wird mit deutschen EZ-Geldern das Straßenstück zwischen Qalandia-Checkpoint und dem Flüchtlingslager Qalandia finanziert, ein Gebiet, das nach israelischem Rechtsverständnis Teil des wiedervereinigten und annektierten Jerusalems, also Teil des Staates Israel ist?
Kann die Bundesregierung belegen, dass, wie in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung vom 16. Juni 2010 von Bundesminister Dirk Niebel behauptet, mit deutschen Entwicklungsgeldern finanzierte „Dinge, die der Bevölkerung tatsächlich genutzt hätten, sind von palästinensischen Terroristen in die Luft gesprengt worden, um einen innerpalästinensischen Konflikt auszutragen“? (Quelle: http://nachrichten.lvz-online.de)
Auf welche Quellen stützen sich die Anschuldigen von Bundesminister Dirk Niebel?
Um welche Projekte handelt es sich dabei genau?
Wann fanden diese Zerstörungen statt?
In welchem finanziellen Rahmen bewegen sich diese Verluste?
Durch welche palästinensischen Gruppierungen wurden diese Anschläge verübt?
Auf welche konkrete innerpalästinensische Konfliktaustragung bezog sich der Bundesminister in seinem Interview?
Wie hoch sind die durch israelische Militäreinsätze verursachten Schäden an deutschen und europäischen EZ-Projekten in der Westbank und Gaza seit 1993?
Um welche Projekte handelt es sich dabei genau?
Wann fand diese Zerstörung statt?
In welchem finanziellen Rahmen bewegen sich diese Verluste?
Wurde von deutscher oder europäischer Seite von der israelischen Regierung Entschädigung für die Zerstörung verlangt?
Wurden von israelischer Seite Entschädigungen für die Zerstörungen gezahlt?
Welche sonstigen Konsequenzen hat die Bundesregierung in Erwägung gezogen?
Garantiert die Bundesrepublik Deutschland die Regresspflicht der Konfliktparteien bei der Zerstörung von durch staatliche Hilfen geförderten EZ-Projekten?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der israelischen Regierung, Bundesminister Dirk Niebel die Einreise in den Gazastreifen zu verweigern?
Sieht die Bundesregierung die israelische Regierung in der rechtlichen Position, dem Bundesentwicklungsminister die Einreise in den Gazastreifen zu verweigern, wenn diese gleichzeitig leugnet, noch Besatzungsmacht im Gazastreifen zu sein?
Inwiefern lässt sich in der Einreiseverweigerung ein Misstrauen der israelischen Regierung gegenüber der deutschen EZ und dem deutschen Bundesentwicklungsminister erkennen?
Worin begründet sich gegebenenfalls dieses Misstrauen gegenüber dem Bundesentwicklungsminister?
Welche Schritte verfolgt die Bundesregierung, um doch noch einen Besuch von Bundesminister Dirk Niebel im Gazastreifen zu ermöglichen?