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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entwicklung des ehrenamtlichen Engagements und die Nationale Engagementstrategie

Kritik an verstärkter Übernahme bisher staatlicher Fürsorgebereiche durch ehrenamtliche Arbeit, Verdrängung regulärer Beschäftigung, Förderung regulärer Arbeitsplätze bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Förderung des Ehrenamts in Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, antifaschistischen Initiativen u. ä.; Überlegungen in den Bereichen Dienstrecht, Steuerrecht sowie Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

01.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/294716. 09. 2010

Entwicklung des ehrenamtlichen Engagements und die Nationale Engagementstrategie

der Abgeordneten Heidrun Dittrich, Diana Golze, Andrej Hunko, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2009 die Eckpunkte einer nationalen Engagementstrategie beschlossen. Damit sollen laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland verbessert und weiterentwickelt werden.

Ehrenamtliches Engagement soll künftig ein zentraler Bestandteil einer auf Nachhaltigkeit angelegten Infrastrukturförderung sein. Es steht auch zu befürchten, dass mit der Stärkung ehrenamtlichen Engagements zumindest teilweise die Ausfälle bei Trägern von Zivildienststellen kompensiert werden sollen. Aus einer solchen erweiterten Auslegung des ehrenamtlichen Engagements ergeben sich eine Reihe offener Fragen über die Zukunft der selbstbestimmten Freizeitgestaltung.

Auch steht die Einführung eines Freiwilligendienste Statusgesetzes (FWDStG) zur Debatte. Darin sollen Vorschläge für Erleichterungen im Steuer-, Gemeinnützigkeits-, Spenden- und Vereinsrecht ebenso enthalten sein, wie der Ausbau der Infrastruktur, der Engagementförderung durch Unternehmen und der verstärkten Qualifizierung und Weiterbildung der Freiwilligen. Auch hieraus ergeben sich etliche Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der verschiedentlich geäußerten Kritik, dass ehrenamtliche Arbeit verstärkt Aufgaben, die bisher in den Bereich staatlicher Fürsorge fielen, übernimmt?

2

Wie viele Stunden (insgesamt und pro Ehrenamtlichem) wurden in den einzelnen Jahren seit 1990 jährlich an ehrenamtlicher Arbeit geleistet? Wie verteilt sich diese Arbeit auf die Bereiche Pflege, Kinderbetreuung sowie Kinder- und Jugendarbeit (ggf. auch weitere relevante Bereiche angeben)?

3

In welchem Ausmaß wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung ehrenamtliche Arbeit auch in Bereichen geleistet, welche ebenso gut mit regulär bezahlter Arbeit abgedeckt werden könnten?

4

Wie will die Bundesregierung verhindern, dass ein solcher Einsatz von ehrenamtlicher Arbeit reguläre Beschäftigung verdrängt oder deren Schaffung behindert?

5

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Förderung von Ehrenamtlichen, solange nicht Vollbeschäftigung erreicht ist? Und wie will sie sicherstellen, dass ehrenamtliche Arbeit lediglich in diesem Sinne eingesetzt wird?

6

Plant die Bundesregierung neben Sozial- und Wohlfahrtsverbände auch private Kapitalgesellschaften als Trägerinstitutionen für die Ehrenamtlichen anzuerkennen.

7

Gibt es Pläne der Bundesregierung, einen Missbrauch der sogenannten Übungsleiterfreibetragsregelung durch die freien Träger, wie er durch die Panorama-Sendung vom 1. Juli 2010 aufgezeigt worden ist, in Zukunft auszuschließen?

8

Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Sozial- und Wohlfahrtsverbände bei der Ausgestaltung von regulären, tariflich bezahlten Arbeitsplätzen?

9

Wie fördert die Bundesregierung das freiwillige Engagement z. B. bei ehrenamtlich Aktiven in den Gewerkschaften oder bei Arbeitgeberverbänden, engagierten Menschen in Erwerbsloseninitiativen, im Umweltschutz, in antifaschistischen und antirassistischen Initiativen oder Menschen, die sich in der Friedens- und Anti-Atom-Bewegung engagieren?

10

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, das neue öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, welches für die freiwillige Verlängerung der Zivildienstleistenden vorgesehen ist, auch für ehrenamtlich Tätige zu öffnen?

11

Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, Menschen die sich nicht ehrenamtlich engagieren, gegenüber ehrenamtlich Aktiven zu benachteiligen?

12

Welche steuerlichen Instrumente zur Förderung von ehrenamtlicher Arbeit plant die Bundesregierung einzuführen?

13

Plant die Bundesregierung das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht zu verändern vor dem Hintergrund, dass in der nationalen Engagementstrategie die Verbindung von Wirtschaft, Staat und Wohlfahrtsverbänden propagiert wird, die private Spenden und Unternehmensbeteiligungen vorsieht? Wie sehen die Überlegungen der Bundesregierung im Konkreten aus?

14

Wie wird das sogenannte Kooperationsverbot bei der Errichtung der geplanten Infrastruktur in der nationalen Engagementstrategie als Verbindung von Staat, Kommune, Privatwirtschaft und Wohlfahrtsverbänden für den Einsatz von Freiwilligen von der Bundesregierung eingehalten?

Berlin, den 16. September

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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