Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Jan Korte, Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) novelliert mit dem Ziel, „die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs“ zu schärfen, „Missbrauch von Leiharbeit“ zu verhindern sowie „die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer“ zu stärken (Bundestagsdrucksache 18/9232). Außerdem sollte die „Bedeutung tarifvertraglicher Vereinbarungen als wesentliches Element einer verlässlichen Sozialpartnerschaft gestärkt werden“ (ebd.). Zu diesem Zweck wurden sogenannte Tariföffnungsklauseln in das Gesetz aufgenommen, die es ermöglichten, die neu geschaffenen gesetzlichen Schutzmechanismen zur Höchstüberlassung und zum Equal Pay durch Tarifverträge zu unterlaufen. Seither rühmt sich die Branche, Vorreiter bei der Tarifbindung zu sein (https://ig-zeitarbeit.de/tarifbindung-zeitarbeit-ist-vorreiter/). Ob diese deutsche Sonderregelung zulasten der Beschäftigten im Lichte der EU-Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG) Bestand hat, liegt gegenwärtig dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor (Vorabentscheidungsverfahren auf Vorlage des BAG vom 16. Dezember 2020 – 5 AZR 143/19 (A), Az. beim EuGH: C-311/21).
Die Fragesteller wollen sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Entwicklung der Leiharbeit und die Situation der Leiharbeitsbeschäftigten in den vergangenen Jahren machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und jährlich seit 2016 sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ zu allen Beschäftigten ausweisen und nach Teilzeit bzw. Vollzeit, Alter und Geschlecht, Nationalität sowie Ost bzw. West und nach Bundesländern differenzieren)?
Wie hoch ist die Anzahl der Leiharbeitskräfte ohne Berufsabschluss, mit anerkanntem Berufsabschluss und der Akademiker (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten und jährlich seit 2016 ausweisen)? Wie viele davon arbeiten in der Leiharbeit jeweils unterhalb ihres Qualifikationsniveaus?
Wie hat sich seit März 2020 der monatliche Bestand an Leiharbeitnehmenden sowie an gemeldeten Stellen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung entwickelt (bitte monatlich ausweisen und auch Veränderung zu Vorjahresmonat sowie Vormonat angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften insgesamt, wie hoch ist er bei Beschäftigten, die a) weniger als 9 Monate, b) mehr als 9 bis 15 Monate und c) mehr als 15 Monate im selben Entleihbetrieb beschäftigt sind, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in der Gesamtwirtschaft (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und jährlich seit 2016 darstellen und nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
Inwiefern hat die Regelung zum Equal Pay nach Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf die Verdienstentwicklung von Beschäftigten in der Leiharbeit?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte aktuell, und wie hoch sind die entsprechenden Werte bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte jährlich seit 2016 darstellen und nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Leiharbeitskräfte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, und wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in der Gesamtwirtschaft erhalten ergänzend zu ihrem Lohn diese Leistungen (bitte jährlich seit 2016 darstellen sowie absolute und relative Werte angeben und nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Ost bzw. West, Bundesländern sowie Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigte differenzieren)?
In welchen zehn Tätigkeitsfeldern bzw. Berufsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit a) zahlenmäßig die meisten Leiharbeitskräfte tätig (bitte je Tätigkeitsfeld die Anzahl der Leiharbeitskräfte und ihren prozentualen Anteil an der Gesamtbeschäftigung nennen; bitte für jedes Tätigkeitsfeld die Zahl der Leiharbeitskräfte auch nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Bundesländern und Ost bzw. West differenziert darstellen), b) anteilsmäßig gemessen an der Gesamtzahl der jeweils sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die meisten Leiharbeitskräfte tätig (bitte für jede Tätigkeit den Anteil der Leiharbeitskräfte nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Bundesländern und Ost bzw. West differenziert darstellen), c) In welchen der in Frage 8 genannten Branchen bzw. Tätigkeitsfelder hat sich der Anteil der Leiharbeitskräfte an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 2015 am schnellsten erhöht, und wie hoch sind die jeweiligen Steigerungsraten?
In welchen Branchen (Tätigkeitsfeldern bzw. Berufsgruppen) liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften über und in welchen Branchen unter dem Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte nach Ost bzw. West differenzieren sowie die prozentuale Abweichung an der jeweiligen Branche ausweisen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst für vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte jeweils in den in Frage 8 benannten Tätigkeitsfeldern, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den in Frage 8 benannten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Bundesländern und Ost bzw. West differenzieren)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte in den in Frage 8 genannten Tätigkeitsfeldern, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den in Frage 8 benannten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Bundesländern und Ost bzw. West differenzieren)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu den in Frage 8 genannten Tätigkeitsfeldern derzeit die Zahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden bezogen auf die Gesamtwirtschaft (bitte nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Bundesländern und Ost bzw. West differenzieren)?
Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es derzeit auf Basis der Auswertung des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)? Wie hoch sind auf Basis dieser Auswertung die Zahl und der Anteil der Leiharbeitskräfte (an allen Leiharbeitskräften), die in der Metall- und Elektroindustrie tätig sind (bitte die Werte für die vergangenen fünf Jahre einzeln darstellen)?
Welche sind die drei Einsatzbranchen, die auf Basis der Auswertung des IAB-Betriebspanels den höchsten Anteil von Leiharbeitskräften bezogen auf alle Leiharbeitskräfte haben?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der Auswertung des IAB-Betriebspanels jeweils die fünf Einsatzbranchen mit den zahlenmäßig sowie anteilig (Anteile der Leiharbeitskräfte an der Gesamtbeschäftigung) meisten eingesetzten Leiharbeitskräften, und wie hoch sind die Werte jeweils?
Wie viele Leiharbeitsverhältnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach a) weniger als 9 Monaten, b) mehr als 9 bis 15 Monaten, c) mehr als 15 bis 18 Monaten, d) mehr als 18 bis 24 Monaten, e) mehr als 24 Monaten beendet (bitte jährlich seit 2016 darstellen)? Wie stellen sich diese Werte für Leiharbeitskräfte in den in Frage 14 genannten Tätigkeitsfeldern dar (bitte jährlich seit 2015 darstellen)?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis von Verweildaueranalysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in der Leiharbeit in den Jahren 2020 und 2021 (bitte, wenn möglich, wie in Frage 16a bis 16e differenzieren und zum Vergleich die Werte für 2016 und 2018 darstellen)?
Wie stellt sich nach aktuellsten verfügbaren Zahlen sowie 2016, 2018, 2019, 2020 und 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbleib der Leiharbeitskräfte nach Beendigung der Leiharbeitsverhältnisse dar (bitte nach 30 Tagen, nach 90 Tagen, nach sechs und zwölf Monaten sowie Alter, Geschlecht, Nationalität, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)? Wie viele Leiharbeitskräfte wurden nach dreimonatiger Pause wieder an denselben Entleihbetrieb überlassen, bzw. welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?
In wie vielen und in welchen Branchen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Tarifverträge abgeschlossen, welche a) die Arbeitnehmerüberlassungshöchstdauer entsprechend den Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausweiten (bitte die monatliche Abweichung der Höchstdauer nach dem Tarifregister für die jeweilige Branche angeben), b) die Regelungen zum gesetzlichen Equal Pay entsprechend den Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verzögern?
Wie viele Leiharbeitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den in Frage 19 beschriebenen Abweichungen betroffen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung von Krankentagen bei Leiharbeitsbeschäftigten im Vergleich zu Festangestellten (falls keine Erkenntnisse vorliegen, bitte begründen)?