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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Proteste gegen das Mullah-Regime im Iran und innenpolitische Auswirkungen

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

27.12.2022

Aktualisiert

06.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/485409.12.2022

Proteste gegen das Mullah-Regime im Iran und innenpolitische Auswirkungen

der Abgeordneten Clara Bünger, Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini in Polizeigewahrsam Mitte September 2022 kommt es im Iran zu den größten Protesten seit dem Sturz des Schah-Regimes in der Revolution von 1979. Das Mullah-Regime reagiert mit äußerster Härte: Seit Mitte September 2022 wurden nach Angaben des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, Volker Türk, mehr als 14 000 Menschen im Zusammenhang mit den Protesten festgenommen, mehr als 300 Personen wurden getötet, darunter 40 Kinder. Das iranische Parlament hat die Todesstrafe für die festgenommenen Demonstrantinnen und Demonstranten gefordert; gegen sechs Personen wurden bereits Todesurteile verhängt (Stand: 21. November 2022; https://www.tagesschau.de/ausland/asien/baerbock-iran-proteste-101.html, https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-kurdengebiet-proteste-gewalt-101.html).

Auch in Deutschland fanden in den letzten Wochen immer wieder Kundgebungen und Demonstrationen in Solidarität mit den protestierenden Menschen im Iran statt (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/iran-deutschland-solidaritaet-mahsa-amini-100.html). Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller haben einige Engagierte, die an der Organisation solcher Aktionen beteiligt waren und/oder öffentlich bzw. in den sozialen Medien Kritik am iranischen Regime und dessen brutalem Vorgehen gegen Demonstrierende übten, Morddrohungen erhalten. In einem Fall soll außerdem bei einer Aktivistin eingebrochen worden sein. Die Betroffenen vermuten, dass iranische Regimekräfte hierfür verantwortlich sind. Sie berichten weiterhin, dass sie sich seit Wochen nicht sicher fühlten, auch weil sie von der Polizei nicht ernst genommen worden seien bzw. keine Unterstützung bekommen hätten.

Es kam auch bereits zu mehreren körperlichen Angriffen, u. a. auf ein Protestcamp vor der iranischen Botschaft in Berlin sowie auf ein Protestzeltlager vor der Bundesgeschäftsstelle von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Berlin-Mitte (https://www.berliner-zeitung.de/news/berlin-erneuter-angriff-auf-mahnwache-von-exil-iranern-protestcamp-vor-gruenen-zentrale-li.286550). Auch in Hamburg gab es Medienberichten zufolge Angriffe auf iranische Exiloppositionelle, die sich an Protesten gegen das iranische Regime beteiligt hatten. Eine der Betroffenen sprach in einem Video auf Instagram davon, dass iranische Aktivistinnen und Aktivisten mehrfach bedroht und angegriffen worden seien; die Polizei habe die Betroffenen jedoch nicht unterstützt (https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100077790/griffen-iranische-schergen-exil-aktivisten-in-hamburg-an-.html). Erst kürzlich wurde ferner bekannt, dass es mutmaßlich Mordpläne der iranischen „Revolutionsgarden“ gegen zwei iranische Exiljournalisten in Großbritannien gegeben haben soll (https://english.aawsat.com/home/article/3997361/britain-reinforces-security-measures-following-%E2%80%98iranian-threats%E2%80%99).

Angesichts der eskalierenden Situation im Iran kündigten mehrere Bundesländer an, Abschiebungen in das Land auszusetzen (https://www.asyl.net/view/mehrere-bundeslaender-setzen-abschiebungen-in-den-iran-aus). Bislang gibt es aber keine Initiative für eine Bleiberechtsregelung für die rund 10 000 Iranerinnen und Iraner, die derzeit mit dem aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller prekären Status der Duldung in Deutschland leben (Bundestagsdrucksache 20/3201, S. 36).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Einschätzung allgemein hat die Bundesregierung zur potenziellen Gefährdung iranischer Oppositioneller in Deutschland durch Regimekräfte?

Gegen welche Organisationen richten sich mögliche Aktivitäten dieser Regimekräfte bzw. der iranischen Geheimdienste insbesondere?

2

Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten welcher iranischen Geheimdienste in der Bundesrepublik Deutschland?

3

Welche möglichen Angriffe, Drohungen, Ausspähungen von iranischen Oppositionellen, Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsaktivisten in Deutschland durch iranische Regimekräfte sind der Bundesregierung seit 2018 bekannt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

Wer waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Täter, in wessen Auftrag handelten sie ggf., und wurden sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen (bitte einzeln auflisten)?

4

Welche möglichen Angriffe, Drohungen, Ausspähungen von iranischen Oppositionellen, Journalisten, Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten usw. in Deutschland durch iranische Regimekräfte sind der Bundesregierung insbesondere im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Kundgebungen, Demonstrationen in Solidarität mit den seit dem gewaltsamen Tod von Jina Mahsa Amini im Iran stattfindenden Protesten bekannt (bitte einzeln mit Datum, Ort und einer kurzen Beschreibung des Vorfalls auflisten)?

5

Konnten diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung Verantwortliche ermittelt werden, und falls ja, welche Einzelheiten kann die Bundesregierung hierzu mitteilen (in wessen Auftrag handelten sie, gibt es Hinweise darauf, dass es sich um Mitarbeiter iranischer Geheimdienste, Auslandsvertretungen oder regimenaher Vereinigungen, Verbände, Firmen usw. handelt etc.)?

6

Was ist der Bundesregierung über den Umgang der Polizeien der Länder mit möglichen Drohungen, Angriffen, Ausspähungen von iranischen Oppositionellen durch Regimekräfte bekannt, und welche Konzepte gibt es ggf. nach ihrer Kenntnis bei den Polizeien der Länder, um iranische Oppositionelle, Journalistinnen und Journalisten und Menschenrechtsaktivisten vor solchen Angriffen zu schützen?

7

Gab es Gespräche zwischen Bundesbehörden und Landespolizeibehörden hinsichtlich der Frage, wie iranische Oppositionelle, Journalisten, Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten effektiv vor möglichen Angriffen durch Kräfte des iranischen Regimes bzw. iranischer Geheimdienste geschützt werden können?

Falls ja, wann fanden diese Gespräche statt, wer nahm daran teil, und was wurde dort verabredet?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass mehrere iranische Aktivistinnen und Aktivisten nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller berichten, dass sie von der Polizei keine Hilfe bekommen hätten bzw. dass diese ihre Bitten um Schutz und Unterstützung nicht ernst genommen hätte (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Bestehen weiterhin Formen des Austauschs zwischen Sicherheitsbehörden des Irans und der Bundesrepublik Deutschland, wie zuletzt 2018 mit hochrangigen Besuchen zwischen der Bundespolizei und der iranischen Grenzpolizei (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/7003), und falls ja, wie geht das Bundesministerium des Innern und für Heimat mit diesen Kontakten und Kooperationen angesichts der aktuellen Lage im Iran um?

10

In wie vielen und welchen Fällen wurden seit 2018 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7003) nach Kenntnis der Bundesregierung welche straf- oder aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen gegen (mutmaßliche) iranische Agentinnen und Agenten in Deutschland eingeleitet?

Wie viele und welche dieser iranischen Agentinnen und Agenten waren Diplomatinnen und Diplomaten?

11

In welchem Umfang haben die Zollbehörden im Jahr 2022 und im vorangegangenen Jahr Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Sanktionen gegen Amtsträger und Behörden sowie regimetreue Organisationen eingeleitet oder ergriffen, insbesondere hinsichtlich der neu beschlossenen Sanktionen gegen die „Sittenpolizei“ und die „Revolutionsgarde“?

In welchem Umfang gehen die Zollbehörden dabei Geldwäscheverdachtsmeldungen nach?

12

Ist es für Exiliranerinnen und Exiliraner nach Einschätzung der Bundesregierung zumutbar, bei der Iranischen Botschaft vorzusprechen, um einen Pass zu beantragen, um etwa im Einbürgerungsverfahren ihre Identität zu klären, obwohl die Iranische Botschaft auf diese Weise Informationen über den Wohnort der Betreffenden erhält (https://twitter.com/vaisishoan/status/1593220538155302913)?

Falls ja, wie wird dies begründet?

13

Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, dass Anträge auf Schengen-Visa bei der Deutschen Botschaft in Teheran mit der Begründung abgelehnt würden, es bestehe aufgrund der aktuellen politischen Situation die Gefahr, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller in Deutschland Asyl beantragen (https://twitter.com/DokhtareKolni/status/1589904578237321216)?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung solche Ablehnungsbegründungen?

14

Wie viele Schengen-Visa wurden in der Deutschen Botschaft in Teheran im Jahr 2021 bzw. im bisherigen Jahr 2022 an iranische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erteilt, wie viele wurden abgelehnt (bitte für das Jahr 2022 nach Monaten aufschlüsseln)?

15

Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im bisherigen Jahr 2022 über Asylanträge von iranischen Geflüchteten entschieden (bitte nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als unzulässig, sonstige Erledigung aufschlüsseln, Angaben zur Schutzquote und zur um formelle Entscheidungen bereinigten Schutzquote machen und alle Angaben für den Zeitraum ab September 2022 nach Monaten aufschlüsseln)?

16

Hat es beim BAMF Anpassungen interner Lageeinschätzungen, Weisungen, Leitlinien in Bezug auf das Herkunftsland Iran in Reaktion auf die Proteste seit Mitte September 2022 und die brutalen Reaktionen des iranischen Regimes darauf gegeben?

Falls ja, wann wurden die Anpassungen vorgenommen, und was beinhalten sie (bitte einzeln auflisten)?

17

Wie ist es zu erklären, dass das BAMF noch im Oktober 2022 in der Begründung eines ablehnenden Asylbescheids ausführte, „geringfügigste Aktivitäten“ wie das Verteilen von Prospekten, das Verbreiten von Informationen oder das Mithelfen bei Demonstrationen für eine kurdische Organisation im Iran würden nicht zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen, weil sie keine verfolgungsrelevanten „Eingriffe“ von Seiten des Regimes nach sich ziehen würden (https://twitter.com/hoodieanwalt/status/1590430252605505536/photo/1)?

a) Ist diese Einschätzung nach Auffassung der Bundesregierung aktuell und zutreffend?

Falls ja, wie begründet sie dies, angesichts der nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller äußerst brutalen Reaktionen des iranischen Regimes auf die seit Wochen stattfindenden Proteste?

b) Falls nein, was wird im BAMF unternommen, um solche aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eklatanten Fehleinschätzungen künftig zu vermeiden?

18

Wie viele Abschiebungen in den Iran gab es seit 2018 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

Gab es seit September 2022 Abschiebungen aus Deutschland in den Iran (bitte ggf. einzeln mit Datum und verantwortlichem Bundesland auflisten)?

19

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung Abschiebungen in den Iran tatsächlich per Erlass ausgesetzt und dies nicht nur angekündigt (bitte auflisten und auch darstellen, bis wann die Abschiebestoppregelungen jeweils gelten)?

20

Aus welchem Grund hat das Bundesinnenministerium gegenüber den Bundesländern nicht sein Einvernehmen dazu erklärt, dass geduldeten Iranerinnen und Iranern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, die zur Arbeitsaufnahme berechtigt (§ 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG); vgl. Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern und für Heimat Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Mündliche Frage 21 der Abgeordneten Clara Bünger Plenarprotokoll 20/59)?

a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass Abschiebungen in den Iran nur vorübergehend ausgesetzt sind und zeitnah wieder aufgenommen werden können, und falls ja, woran macht sie dies fest?

b) Falls nein, wieso setzt sie sich dann nicht dafür ein, dass die rund 10 000 Iranerinnen und Iraner, die momentan mit einer Duldung in Deutschland leben (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3201, S. 36), eine sichere aufenthaltsrechtliche Perspektive bekommen?

Berlin, den 1. Dezember 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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