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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Initiativen für faire Praktika und einen verbesserten Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten vor Ausnutzung

Planung gesetzlicher Regelungen für verbindlicher Standards sowie wissenschaftlicher Untersuchungen zum Missbrauch, Einrichtung einer Ombudsstelle, Maßnahmen zur Verbesserung in Abstimmung mit den Sozialpartnern, Frage der Selbstverpflichtung, Gütesiegel, Praktika und Vergütungen bei Dienststellen des Bundes, Empfehlungen auf europäischer Ebene<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

29.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/304727. 09. 2010

Initiativen für faire Praktika und einen verbesserten Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten vor Ausnutzung

der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Sylvia Kotting-Uhl, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit Jahren ist der unzureichende Schutz sowie der missbräuchliche Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten als gering oder unbezahlte Arbeitskräfte bzw. Scheinpraktikanten bekannt. Wie die Vorgängerregierung leugnet auch die von CDU/CSU und FDP geführte Bundesregierung nicht die Existenz von in mehreren Studien identifizierten Problemgruppen, z. B. junge Menschen, die den Einstieg in Medienberufe suchen.

Der Deutsche Bundestag hat in der 16. Wahlperiode intensiv über das Thema unfairer Praktikaverhältnisse debattiert, ohne dass die Bundesregierung gesetzgeberische Konsequenzen daraus gezogen hätte. In mehreren Petitionen haben sich Praktikantinnen und Praktikanten an den Deutschen Bundestag gewandt, um mehr Schutz vor Ausnutzung in Praktika anzumahnen. Im Zusammenhang mit den Eingaben Pet 4-16-11-81317-006547 und Pet 4-16-11-81317-014016 hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages schon Mitte 2006 mit der Problematik der „Generation Praktikum“ befasst. Auf eine gemeinsame Stellungnahme konnten sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mehrere Monate lang nicht einigen. Erst seit August 2010 liegt nun eine Stellungnahme des BMBF vor, abgestimmt mit dem BMAS, die aber weitere Fragen zur Ausgestaltung des Missbrauchsschutzes von Praktikantinnen und Praktikanten aufwirft.

Die Stellungnahme vom August 2010 weicht von den Folgerungen der beiden Stellungnahmen des BMBF und des BMAS vom Juni 2008 ab. So sieht das BMAS im Juni 2008 einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten. Als wissenschaftliche Grundlage hierzu wird Bezug genommen auf die Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) „Was ist gute Arbeit? – Anforderungen an den Berufseinstieg aus Sicht der jungen Generation“. In der Antwort des BMBF vom August 2010 wird jedoch eine gesetzliche Regelung abgelehnt.

Auf europäischer Ebene wird indes eine andere Linie verfolgt. Das Europäische Parlament beabsichtigt, den Status von Praktikantinnen und Praktikanten zu stärken. Dies zeigt u. a. die Entschließung des Europäischen Parlaments vom Juni 2010 INI/2009/2221. Dort werden EU-Kommission und Mitgliedstaaten aufgefordert, „im Bereich Jugend und Beschäftigung einen auf Rechten basierenden Ansatz zu wählen“, um qualitativ gute Arbeitsstandards sicherzustellen. Im Rahmen dieser Mischung aus gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen soll auch eine europäische Qualitätscharta mit Mindestanforderungen für Praktika eingerichtet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung zur Verankerung von verbindlichen Standards für faire Praktika?

2

Auf welche empirischen Belege stützt die Bundesregierung ihre Behauptung, „der quantitative Aspekt missbräuchlicher Praktika steht für die Bundesregierung heute nicht mehr im Vordergrund“ (Quelle: Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Helge Braun, zur Petition Az. 4-16-81317-006547 und 4-16-81317-014016 vom 13. August 2010)?

3

Auf welche empirischen Belege stützt sich die gegenüber der Stellungnahme des BMAS zur Petition Az. 4-16-81317-006547 und 4-16-81317-014016 vom 3. Juni 2008 veränderte Einschätzung des BMBF und des BMAS vom August 2010, dass eine gesetzliche Klarstellung

a) in § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), dass es sich bei Missbrauchsfällen nicht um eine Vergütung von Praktikantinnen und Praktikanten, sondern von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern handelt,

b) in § 17 des Berufsbildungsgesetzes, dass Praktika und Volontariate nach einem beruflichen Abschluss zu vergüten sind,

c) der Vergütungspflicht für Praktika und Volontariate im BGB nicht mehr notwendig ist?

4

Plant die Bundesregierung weitere bzw. regelmäßige Datenerfassung und/ oder wissenschaftliche Untersuchungen zum Ausmaß des Missbrauchs von Praktikantinnen und Praktikanten in Auftrag zu geben, um gegebenenfalls auf neue aktuelle Entwicklungen reagieren zu können?

a) Wenn ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

b) Wenn nein, warum nicht?

5

Plant die Bundesregierung, wissenschaftliche Untersuchungen zum Ausmaß des Missbrauchs von Praktikantinnen und Praktikanten in einem der zahlreichen regelmäßigen Berichte der Bundesregierung fest zu verankern?

a) Wenn ja, in welchem?

b) Wenn nein, warum nicht?

6

Befürwortet die Bundesregierung weiterhin die Einrichtung einer Ombudsstelle zur außergerichtlichen Klärung von Interessenunterschieden zwischen Praktikanten und Praktikumsanbietern (Quelle: Stellungnahme des BMBF zur Petition Az. 4-16-81317-006547 und 4-16-81317-014016 vom 6. Juni 2008)?

a) Wenn ja, hat sie selbst eine Ombudsstelle eingerichtet?

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Welche konkreten qualitativen Verbesserungen von Praktikabedingungen will die Bundesregierung mit Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützungsangeboten erreichen, und welche einzelnen Maßnahmen verbergen sich dahinter (Quelle: Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Helge Braun, zur Petition Az. 4-16-81317-006547 und 4-16-81317-014016 vom 13. August 2010)?

8

Wie ist der Stand der Abstimmung der Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Sozialpartnern über faire Praktikabedingungen, welche Ziele und Ergebnisse gibt es (Quelle: Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Helge Braun, zur Petition Az. 4-16-81317-006547 und 4-16-81317-014016 vom 13. August 2010)?

9

Hält die Bundesregierung eine Selbstverpflichtung von Unternehmen für faire Praktika für ausreichend, um bundesweit faire Praktikabedingungen zu garantieren, sollten die Gespräche zwischen Bundesregierung und Sozialpartnern zu keinem gemeinsamen Ergebnis führen?

10

Wie viele Unternehmen haben sich momentan der Initiative „Fair Company“ angeschlossen, die unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Arbeit und Soziales steht?

a) Wie viel Prozent der in Deutschland tätigen Unternehmen sind dies? Wie hoch ist ihr Anteil am Arbeitsplatzangebot in Deutschland insgesamt?

b) Wie viele DAX-30-Unternehmen zählen dazu?

c) Wie viel Prozent der Unternehmen aus den Branchen Presse, Rundfunk, Fernsehen, Kunst und Kultur, in denen viele Absolventenpraktika durchgeführt werden, haben sich der Initiative „Fair Company“ angeschlossen?

11

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten bei Arbeitgebern, die sich dieser Selbstverpflichtung nicht anschließen?

12

Wird es eine Überprüfung der Qualitätsstandards oder eine andere Form der Erfolgskontrolle bei der von Unternehmen angeregten Selbstverpflichtung geben?

a) Wenn ja, wer ist für diese Überprüfung zuständig? In welchen Abständen sollen Überprüfungen stattfinden? Wie ist die Überprüfung ausgestaltet?

b) Wenn nein, warum nicht?

13

Wie steht die Bundesregierung zu einer Einführung eines Güte- oder Qualitätssiegels für Praktika, das im Gegensatz zu der Unternehmensselbstverpflichtung „Fair Company“ unabhängig von Arbeitgebern von den zuständigen Bundesministerien oder von anderen Dritten getragen wird?

14

Erscheint der Bundesregierung eine Schirmherrschaft der Bundesministerin für Arbeit und Soziales für die Initiative „Fair Company“ in Anbetracht der Tatsache, dass die Aufwandsentschädigung für ein Praktikum im Bundesministerium für Arbeit und Soziales lediglich Essenszuschüsse und Reisebeihilfe beinhaltet und vor dem Hintergrund, dass zur Selbstverpflichtung von „Fair Company“ eine Mindestvergütung von 300 Euro auch für Pflichtpraktika gehört, als konsistent?

15

Planen die Bundesregierung oder einzelne Bundesministerien, die Richtlinien des Bundes für Praktikantenvergütungen vom 13. August 2001 anzupassen, so dass auch Praktika, die Bestandteil einer Hochschulausbildung sind, zu vergüten sind?

a) Wenn ja, wann, wie, und in welcher Form?

b) Wenn nein, warum nicht?

16

Wie viele Praktika bietet die Bundesregierung an (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen)? In welchem Alter sind die Praktikanten durchschnittlich? Wie hoch ist der Anteil von Hochschulabsolventinnen und -absolventen?

17

Sind die Praktikumsplätze auf einen Zeitraum begrenzt? Wenn ja, wie lange (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)?

18

Welche Entschädigung erhalten Praktikantinnen und Praktikanten für Praktika in den Bundesministerien (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?

19

Ist der Bundesregierung der Initiativbericht des Europäischen Parlaments „Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen“ bekannt, und beabsichtigt sie, eine europäische Qualitätscharta für Praktika auf nationaler Ebene zu unterstützen und umzusetzen?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Aufforderung des Europäischen Parlaments an die EU-Mitgliedstaaten,

a) „mit gutem Beispiel voranzugehen und die Werbung für unbezahlte Praktika von ihren Internetseiten zu entfernen“,

b) „allen ihren Praktikanten eine Mindestzuwendung auf der Grundlage der Lebenshaltungskosten am Praktikumsort“ zu zahlen,

c) „Sozialleistungen zu zahlen“? Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die Aufforderung des Europäischen Parlaments, junge Menschen vor öffentlichen und privaten Arbeitgebern zu schützen, die den Wunsch junger Menschen nach Ausbildung ausnutzen, ohne ihnen die Perspektive einer Festanstellung zu bieten? Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Schaffung eines europäischen Systems zur Bescheinigung und Anerkennung der durch Ausbildung und Praktika erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten, um Mobilität zu fördern? Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Europäischen Parlaments, jungen Menschen, die sich in der Ausbildung oder in einem Praktikum befinden, die Arbeits- und Sozialleistungsrechte in vollem Umfang zu gewähren und unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil ihrer Sozialabgaben zu übernehmen? Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Europäischen Parlaments, Programme für Ausbildung, Praktika und den Erwerb von Arbeitserfahrung in die Sozialleistungssysteme einzubeziehen? Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Aufforderung des Europäischen Parlaments an die Mitgliedstaaten, eine nationale Arbeitsgruppe im Jugendbereich aufzubauen, um für eine bessere Abstimmung zwischen dem Bildungssystem und dem Arbeitsmarkt zu sorgen? Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Berlin, den 27. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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