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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Einigung in den Verhandlungen zu FCAS - Ergebnisse, Eckdaten, weiterer Projektverlauf
(insgesamt 75 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
23.01.2023
Antwortdauer
35 Tage
Aktualisiert
02.11.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/499919.12.2022
Einigung in den Verhandlungen zu FCAS - Ergebnisse, Eckdaten, weiterer Projektverlauf
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Einigung in den Verhandlungen zu FCAS – Ergebnisse, Eckdaten, weiterer
Projektverlauf
In den Sitzungen des Verteidigungsausschusses und des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages am 23. Juni 2021 wurde über die Fortsetzung des
deutsch-französisch-spanischen Programmes Next Generation Weapon System
(NGWS) in einem Future Combat Air System (FCAS) berichtet. Dabei wurde
der beabsichtigten Zeichnung der dafür erforderlichen zwischenstaatlichen
Durchführungsabsprache 3 (IA 3) für die Entwicklungsphasen 1B und 2
zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien unter Auflagen des
Maßgabebeschlusses 19(8)8832 zugestimmt (Quelle: www.augengeradeaus.net/2021/06/ru
estungsprojekte-nehmen-erste-parlamentarische-huerde-auflagen-fuer-fcas/).
Zu diesem Zeitpunkt lag lediglich die IA 3 vor, jedoch noch nicht das
endverhandelte Vertragswerk mit der Industrie. Zeitlich sollte die sogenannte
Demonstrator-Phase 1A, die die Grundlagen der Technologieentwicklung legen
sollte, bis Mitte 2021 abgeschlossen sein. Anschließend sollte es von Mitte
2021 bis Ende 2024 in die Phase 1B zur konkreten Technologieentwicklung
gehen, die dann wiederum von 2024 bis 2027 mit der Phase 2 in die Entwicklung
flugfähiger Demonstratoren übergehen soll (Quelle: www.bdli.de/sites/default/f
iles/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf).
Wie den Fragestellern aus Ausschussdrucksachen bekannt ist, war zum
Zeitpunkt der Zustimmung des Deutschen Bundestages zum IA 3 die Phase 1A
noch nicht beendet, sodass mithin keine abschließenden Ergebnisse vorlagen,
die Eingang in die Phase 1B finden können. Ferner hatte der
Haushaltsausschuss mit seinem Maßgabebeschluss vom 12. Februar 2020 auf das
Erfordernis einer zeitlichen Parallelität der Projekte FCAS und „Main Ground Combat
System“ (MGCS) verwiesen (Quellen: www.augengeradeaus.net/2020/02/bund
estag-gibt-weitere-gelder-fuer-deutsch-franzoesisches-kampfflugzeugprojekt-fr
ei-und-stellt-bedingungen/; www.augengeradeaus.net/2021/06/ruestungsprojekt
e-nehmen-erste-parlamentarische-huerde-auflagen-fuer-fcas/).
Das Projekt FCAS ist ein umfassend vernetzter Wirkverbund. Er besteht
insbesondere aus dem Next Generation Weapon System. Dieses beinhaltet den
sogenannten Next Generation Fighter (NGF), den sogenannten Remote Carrier
(RC), der mit dem Kampfflugzeug interagiert sowie der Air Combat Cloud
(ACC), einem geschützten IT-System, welches das Kampfflugzeug und die
unbemannten Komponenten vernetzt (Quelle: www.bundeswehr.de/de/organisatio
n/luftwaffe/aktuelles/fcas-future-combat-air-system). Darüber hinaus integriert
das Projekt FCAS bereits existierende Systeme (z. B. EUROFIGHTER,
Satelliten) und weitere in Planung und Umsetzung befindliche Neuentwicklungen wie
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4999
20. Wahlperiode 19.12.2022
die EURODROHNE (vgl. www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2
020A98_FCAS-Projekt.pdf).
Zwischen den Partnernationen und den ihnen jeweils zuzuordnenden
Industrieunternehmen – für Frankreich ist das insbesondere Dassault, für Deutschland
der Konzern Airbus und für Spanien die Firma Indra – ist die Projektarchitektur
in sieben Entwicklungsfelder, sogenannte Pillars, unterteilt. Diesen sind jeweils
ein Hauptentwickler und dann entsprechend beteiligte Partner zugeordnet. Die
Entwicklungsfelder sind der NGF, Triebwerk, RC, ACC,
Simulationsumgebung, Sensorik und Tarnfähigkeit (Quelle: www.swp-berlin.org/publications/pr
oducts/aktuell/2020A98_FCAS-Projekt.pdf). Nach Angaben des
Branchenverbandes „Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie“ (BDLI)
mit Stand vom Juni 2021 hat die deutsche Industrie in den Entwicklungsfeldern
ACC und RC die Leitung inne und ist in den Entwicklungsfeldern NGF und
Sensorik Hauptpartner der leitenden französischen Industrie. Für das
Entwicklungsfeld Triebwerk wurde demnach zur Leitung ein Joint-Venture von
französischer und deutscher Industrie durch die Unternehmen MTU und Safran
gegründet. Für das Entwicklungsfeld der Simulationsaufgaben wurde eine
gemeinschaftliche Leitung vereinbart (Quelle: www.bdli.de/sites/default/files/202
1-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf). Als Grundsätze der Zusammenarbeit
wurde in der Industrie festgelegt, dass die Verteilung der Arbeitspakete nach
den Prinzipien des „Geo-Returns“, wonach die entsprechenden Investitionen
entlang der vereinbarten Finanzierung in die jeweiligen nationalen Industrien
zurückfließen sollen, und des „Best Athlete“, wonach Arbeitsanteile anhand
bestehender Kompetenzen vergeben werden, erfolgte (Quellen: www.bdli.de/site
s/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf; www.swp-berlin.org/
publications/products/aktuell/2020A98_FCAS-Projekt.pdf). Darüber hinaus
wurde festgelegt, dass die Industrien gemeinschaftlich entscheiden und im
Falle eines nicht auflösbaren Dissenses die Entscheidung in Letztinstanz bei den
Nationen liegt. Schließlich soll es bei der Technologieentwicklung keine Black
Boxes geben, abgesehen von sensitiven Bereichen (Quelle: www.bdli.de/sites/d
efault/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf. Damit hängt als ein
wesentlicher Punkt im Projekt FCAS der Umgang mit den Rechten am geistigen
Eigentum (Intellectual Property Right – IPR) zusammen. Davon ist
beispielsweise abhängig, wie die Nutzung einzelner Komponenten organisiert wird, ob
Wartung und Instandsetzung nur industriell beim Lead-Hersteller erfolgen
können oder dies durch den Zugriff auf entsprechende Aufzeichnungen so weit
gewährleistet ist, dass dies auch mithilfe nationaler Industrie erfolgen kann. Des
Weiteren ist dieser Punkt entscheidend für Anpassungen und
Weiterentwicklungen wie die Integration neuer Waffen- oder Avioniksysteme (Quelle: www.sw
p-berlin.org/publications/products/aktuell/2020A98_FCAS-Projekt.pdf).
Anlässlich des Besuches von Bundeskanzler Olaf Scholz beim französischen
Präsidenten Emmanuel Macron in Paris am 26. Oktober 2022 berichtete die
Presse im Nachgang am 27. Oktober 2022, dass bei FCAS noch im Jahr 2022
die Unterzeichnung der Verträge zu erwarten sei. Der Chef des
Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt sei nach der Abreise von Bundeskanzler Olaf Scholz
zu weiteren Verhandlungen in Paris geblieben (Quelle: www.thepioneer.de/orig
inals/hauptstadt-das-briefing/briefings/die-fuenf-lehren-aus-der-scholz-reise).
In seiner Sitzung vom 10. November 2022 stellte der Haushaltsausschuss
weiterhin die Gültigkeit der bisher seit dem 12. Februar 2020 gefassten
Maßgabeschlüsse zu FCAS und MGCS fest. Darüber hinaus werden insbesondere die
zeitliche Parallelität der beiden Projekte sowie eine angemessene Verteilung der
Technologiebereiche auf Augenhöhe und eine faire Kosten- und
Arbeitsverteilung auf staatlicher und industrieller Ebene als wesentliche Forderungen des
Haushaltsausschusses genannt, um für die noch nicht verhandelten
Projektphasen auch in künftigen Jahren weitere finanzielle Mittel freigeben zu können.
Beide Forderungen seien laut der Fraktionen der Koalition aus SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht erfüllt (Quelle: www.augengerad
eaus.net/2022/11/bundestags-haushaltsausschuss-billigt-verteidigungsetat-
undsondervermoegen-plus-eine-milliarde-euro-fuer-munition/).
Zahlreichen Presseartikeln war seit dem 18. November 2022 zu entnehmen,
dass die Industrieverhandlungen offenbar eine Einigung erzielen konnten.
Aufgrund von Uneinigkeiten der beiden Unternehmen Dassault und Airbus bei den
Industrieverhandlungen kam es gegenüber dem ursprünglich anvisierten
Termin für den Verhandlungsabschluss von Mitte 2021 zu den zeitlichen
Verzögerungen von mehr als einem Jahr. Die Entwicklungskosten für die
Entwicklungsphase 1B liegen laut Presseberichten bei rund 3,5 Mrd. Euro (Quelle:
www.app.handelsblatt.com/politik/deutschland/wehrtechnik-durchbruch-fuer-r
uestungsprojekt-fcas-milliarden-fuer-testmodell-von-neuem-kampfjet-freigegeb
en/28820294.html). Laut Presse blieben trotz der Einigung wichtige Details
zunächst offen. Nach wie vor konnte nicht beurteilt werden, wie etwa die
Arbeitsteilung auf technologisch sensiblen Feldern wie der Flugsteuerung und
Tarnkappenfunktion aussieht, wo sich Airbus wohl nicht mit der Rolle eines reinen
Zulieferers von Dassault ohne Teilhabe an der Entwicklung begnügen wollte.
Allerdings hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gleichzeitig
betont, dass auf höchster Regierungsebene noch einmal festgestellt wurde, dass
ein kooperativer Ansatz auf Augenhöhe verfolgt wird (Quelle: www.faz.net/akt
uell/wirtschaft/unternehmen/fcas-europas-groesstes-ruestungsprojekt-geht-in-n
aechste-phase-18474986.html).
Dass weiterhin gemäß Presse einige Punkte offen gewesen seien, wurde
dadurch erhärtet, dass die französische Premierministerin Élisabeth Borne auf
einer Pressekonferenz bei ihrem Besuch im Bundeskanzleramt am 25. November
2022 eine industrielle Einigung bestätigte. Allerdings wurde dieser Umstand
gemäß Presseberichten durch das Unternehmen Dassault Aviation dementiert
(Quellen: www.flugrevue.de/militaer/europaeisches-milliardenprogramm-indus
trie-schafft-fcas-einigung/; www.flugrevue.de/militaer/einigung-bei-fcas-dassa
ult-dementiert-weiter/).
Laut eines Presseartikels vom 2. Dezember 2022 bestätigte Dassault dann doch
die Einigung mit Airbus. Dabei habe Dassault von Airbus die nötigen
Garantien erhalten, die das Know-how von Dassault schützen werden. Das bedeutet
der Presse zufolge, dass Dassault zwar künftig mit Airbus die Eigentumsrechte
der gemeinsam entwickelten Komponenten teilen werde, keinesfalls aber jene
Technologien, die Dassault in das FCAS-Projekt einbringe (Quelle: www.fa
z.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/airbus-und-dassault-einigen-sich-ueber-ka
mpfjet-18506461.html).
Mit Datum vom 9. Dezember 2022 wurden dem Deutschen Bundestag das
endverhandelte Vertragswerk sowie ein Sachstandsbericht zu den Programmen
FCAS und MGCS, datiert auf den 6. Dezember 2022, übermittelt.
Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag begrüßt eine Einigung in
den Verhandlungen. Trotz der Übermittlung des Sachstandsberichts vom 6.
Dezember 2022 und des endverhandelten Vertragswerks sieht sie noch weiteren
Informationsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann genau wurden die inhaltlichen und formellen Arbeiten an der
Phase 1A abgeschlossen?
2. Liegen die Ergebnisse samt Auswertung für die Phase 1A bereits
verwendungsreif für Phase 1B vor?
3. Wie werden die Ergebnisse von Phase 1A durch die Bundesregierung
bewertet?
4. Wie bewertet die Bundesregierung im Kontext dieser Ergebnisse die
Zusammenarbeit der Industrie insbesondere im Entwicklungsfeld NGF
zwischen Dassault und Airbus?
5. Wann genau haben die Gespräche auf höchster Regierungsebene zur
Erzielung einer politischen Einigung für die formale Freigabe der
Gegenzeichnung der endverhandelten Industrieverträge durch die französische
Beschaffungsbehörde DGA stattgefunden?
6. Handelte es sich bei der erzielten Einigung auf höchster Regierungsebene
um das Produkt von Verhandlungen im Sinne des festgelegten
Eskalationsmechanismus, wonach im Falle eines nicht auflösbaren Dissenses auf
Industrieebene die Entscheidung in Letztinstanz bei den Nationen liegt?
7. Wann genau wurde dabei die finale Einigung gefunden?
8. Wurde das Einigungsergebnis zwischen Bundeskanzleramtschef Wolfgang
Schmidt und der französischen Amtsseite direkt oder im Nachgang
schriftlich festgehalten?
9. Ist Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt nach der Abreise von
Bundeskanzler Olaf Scholz von seinem Besuch beim französischen
Präsidenten Emmanuel Macron am 26. Oktober 2022 zu weiteren Verhandlungen
in Paris geblieben?
10. Wenn ja, mit wem genau hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt
verhandelt?
11. Ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bundeskanzleramtschef
Wolfgang Schmidt und der französischen Amtsseite für das französische
Unternehmen Dassault Aviation bindend?
12. Warum konnte Bundeskanzler Olaf Scholz nicht an den weiteren
Verhandlungen teilnehmen?
13. Warum hat Bundeskanzler Olaf Scholz die weiteren Verhandlungen zu
FCAS gemäß den Presseberichten an den Bundeskanzleramtschef
Wolfgang Schmidt delegiert und nicht gemäß Ressortprinzip an die
zuständige Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht?
14. Ist dieses Vorgehen durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung
gedeckt?
15. Welche Termine hat Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht
gemäß ihrem Dienstkalender am 26. Oktober 2022 wahrgenommen (bitte
auflisten)?
16. Über was genau hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt in der
Sache FCAS anstelle von Bundeskanzler Olaf Scholz mit der französischen
Seite verhandelt?
17. Inwiefern hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt die Kooperation
der beteiligten Staaten und Industrien auf Augenhöhe eingefordert?
18. Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung der Begriff „Augenhöhe“
in diesem Kontext definiert und durch welche Operatoren spezifiziert?
19. Wurden bei der Kooperation auf Augenhöhe auch insbesondere die
strittigen Technologiebereiche berücksichtigt?
20. Inwiefern hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt in den
Verhandlungen die Aufstellung eines zweiten Demonstrators am Standort
Deutschland eingefordert?
21. Inwiefern hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt gefordert, dass
die Regelungen zur weiteren Verwertbarkeit von Ergebnissen der
gemeinsamen Studien- und Forschungsaktivitäten (IPR) im endverhandelten
Vertragswerk so angepasst werden, dass Nutzungsrechte unabhängig vom
Projekt gegeben sind?
22. Welche Technologien und Komponenten werden von Airbus und Dassault
gemeinsam entwickelt und sind damit Bestandteil der zu teilenden
Eigentumsrechte?
23. Welche Technologien von Dassault werden in das Projekt eingebracht und
sind damit laut Presseberichten auch weiterhin das geistige Eigentum von
Dassault?
24. Inwiefern hat Dassault Aviation schriftlich bestätigt, dass es das
gemeinsame Verständnis zur Zusammenarbeit, das die Nationen regierungsseitig am
22. Juni 2022 in ein gemeinsames Statement of Intent gefasst haben, um
die spätere Entwicklung des Waffensystems auch in strittigen
Technologiebereichen, wie der Flugsteuerung, der Avionik oder der
Tarnkappenfähigkeit, kooperativ anzugehen und damit den beteiligten Nationen eine
souveräne Nutzung des Systems zu ermöglichen, einhält?
25. Warum dementierte Dassault Aviation nach Einschätzung der
Bundesregierung zunächst eine Einigung, nachdem sie am 25. November 2022
auch von der französischen Premierministerin Élisabeth Borne verkündet
wurde?
26. Wurden nach dem Dementi von Dassault zur Nachricht über eine Einigung
die Industrieverhandlungen noch einmal aufgenommen, und wenn ja, über
was wurde noch einmal verhandelt?
27. Was ist der konkrete Gegenstand der geplanten Untersuchung zur
Überführung des Projekts in eine internationale Programmorganisation?
a) Welche Haltung haben die anderen Partnernationen zu diesen
Überlegungen?
b) Welche Zeitlinien werden derzeit zur Überführung in eine
Programmorganisation angestrebt?
c) Welche Zeitlinie und Meilensteine sind für die Untersuchung derzeit
angedacht?
28. Inwiefern und an welchem Ort wird es nach der Industrieeinigung einen
zweiten Demonstrator in Deutschland geben, wie im Maßgabebeschluss
19(8)8832 gefordert?
a) Wo soll dieser Demonstrator gebaut werden?
b) Wer soll diesen Demonstrator bauen?
c) In wessen Eigentum wird sich dieser Demonstrator befinden, und wer
wird die Rechte an der im Demonstrator verbauten Technologie haben?
d) Wird dieser Demonstrator durch die beteiligten Unternehmen finanziert
oder aus Haushaltsmitteln des Bundes (bitte ggf. Kapitel, Titel und
Finanzaufwand benennen)?
e) Wie wird sichergestellt, dass dieser Demonstrator in Deutschland
zugelassen werden kann?
f) Wie wird sichergestellt, dass dieser Demonstrator modifiziert und
betrieben werden kann?
g) Welche Zeitschiene soll für einen ggf. zweiten Demonstrator gelten?
29. Inwiefern wird die Bundesregierung der Forderung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gemäß Maßgabebeschluss
19(8)8832, ihn vor dem Auslösen der optionalen Phase 2 um Zustimmung
zu bitten, nachkommen?
30. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich der Unterzeichnung des
endverhandelten Industrievertrags ergeben?
31. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Eintritts in die
Entwicklungsphase 1B ergeben?
32. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Abschlusses der
Entwicklungsphase 1B ergeben?
33. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Eintritts in die optionale
Entwicklungsphase 2 ergeben?
34. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung für den Eintritt in die Produktion ergeben?
35. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung für die Verfügbarkeit des Waffensystems
ergeben?
36. Ist der vorgesehene Einführungszeitraum von FCAS aufgrund der
„Zeitenwende“ noch angemessen oder bedarf es gegenüber der ursprünglichen
Planung noch eines zusätzlichen Zwischenschritts insbesondere auf dem
Weg hin zum NGF?
37. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aktuell für die
Entwicklungsphase 1B für Deutschland?
38. Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Bundesregierung aktuell für
die Entwicklungsphase 1B gegenüber der ursprünglichen
Kostenveranschlagung für Deutschland?
39. Wie sieht die aktuelle Kostenaufteilung unter den beteiligten Ländern
Deutschland, Frankreich und Spanien für die Entwicklungsphase 1B aus?
40. Wie verteilen sich die aktuell veranschlagten Gesamtkosten für die drei
beteiligten Länder Deutschland, Frankreich und Spanien für die
Entwicklungsphase 1B auf die sieben Entwicklungsfelder (bitte jeweils nach
Entwicklungsfeldern [Pillars] aufschlüsseln)?
41. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aktuell für das
Gesamtprojekt FCAS für Deutschland?
42. Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Bundesregierung aktuell für
das Gesamtprojekt FCAS gegenüber der ursprünglichen
Kostenveranschlagung für Deutschland?
43. Wie sieht die aktuelle Kostenaufteilung unter den beteiligten Ländern
Deutschland, Frankreich und Spanien für das Gesamtprojekt FCAS aus?
44. Wie sieht die Aufgabenteilung bezogen auf die sieben Entwicklungsfelder
jeweils aus (bitte je Entwicklungsfeld nach Leitung des Entwicklungsfelds
und Hauptpartner aufschlüsseln)?
45. Wie ist der Begriff „Hauptpartner“ bezüglich der einzelnen
Entwicklungsfelder hinsichtlich der jeweils individuellen Vertragsgestaltung, des
Entscheidungsspielraums und der Beteiligung einzuordnen?
46. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „NGF“,
und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten
Industrien verteilt?
a) Wie bewertet das BMVg diese Aufteilung?
b) Wie bewerten nach Kenntnis der Bundesregierung die beteiligten
Industrien die Aufteilung?
c) Ist es vorgesehen, eine möglicherweise für die deutsche Industrie
nachteilige Verteilung oder sogar Nichtberücksichtigung in einzelnen
Arbeitspaketen durch nationale Maßnahmen oder
Technologieförderung abzufedern beziehungsweise zu kompensieren?
47. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds
„Triebwerk“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die
beteiligten Industrien verteilt?
48. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „ACC“,
und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten
Industrien verteilt?
49. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „RC“, und
wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten
Industrien verteilt?
50. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds
„Simulationsumgebung“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag
auf die beteiligten Industrien verteilt?
51. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „Sensorik“,
und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten
Industrien verteilt?
52. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds
„Tarnfähigkeit“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die
beteiligten Industrien verteilt?
53. Wie sind die Arbeitspakete im Entwicklungsfeld „NGF“ unter
Berücksichtigung der umfangreichen Arbeitspakete zum Thema „Tarnfähigkeit“ zu
bewerten?
54. Welche Einigung wurde mit Blick auf die Flugsteuerung erzielt?
55. Welche Effekte hat FCAS auf die deutsche Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie?
a) Können die Systemfähigkeiten der deutschen Industrie mit all ihren
Stärken, etwa im Technologiefeld Flugsteuerung, erhalten und
ausgebaut sowie neue Fähigkeiten erschlossen werden?
b) Wie viele Arbeitsplätze werden durch das Projekt gesichert und
geschaffen?
c) In welcher Höhe ist die Bruttowertschöpfung des Projekts zu
veranschlagen?
56. Inwiefern soll das Non-Traditional-Player-Programm zur nationalen
Beteiligung innovativer Unternehmen und Start-ups an FCAS nach Ansicht des
BMVg nach Unterzeichnung des endverhandelten Vertrags fortgeführt und
ausgeweitet werden (Quelle: www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3
%9Cbersicht%20FCAS.pdf)?
57. Wie werden das bei der Luftwaffe in Nutzung befindliche Waffensystem
EUROFIGHTER und das für die Beschaffung geplante Waffensystem
F-35 im Hinblick auf das Projekt FCAS in dessen Systemgedanken
integriert?
58. Ist ein Mehr-Rollen-Ansatz mit Rollenspezialisierung beim NGF möglich?
59. Welche Anforderungen stellt die französische Luftwaffe an den NGF?
60. Welche operativen Anforderungen stellt der deutsche Nutzer an den NGF?
61. Auf welche Anforderungen an den NGF konnten sich die deutsche und die
französische Luftwaffe einigen?
62. Besteht das Risiko von Redundanzen zur F-35?
63. Ist eine operationelle Integration der genannten Waffensysteme EURO-
FIGHTER und F-35 in das Gesamtsystem FCAS grundsätzlich möglich
und Gegenstand der Vertragsgespräche mit Frankreich und Spanien?
64. Inwiefern wird vor dem Hintergrund der geplanten Beschaffung des
Waffensystems F-35 der NGF des NGWS in Zukunft als Fähigkeitsträger der
nuklearen Teilhabe eingeplant?
65. Inwiefern war der Gegenstand der Fragen 63 und 64 Inhalt von
Gesprächen oder Verhandlungen mit den Vertretern der USA?
66. Gibt es Pläne der FCAS-Nationen, sich mit den Herstellern des Projekts
Tempest in einem gemeinsamen Rüstungskonsortium zusammenzufinden
(Quelle: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/airbus-und-dassault-
einigen-sich-ueber-kampfjet-18506461.html), und wenn ja, warum?
67. Inwiefern war das Projekt EURODROHNE ein Thema des Gesprächs
zwischen der französischen und deutschen Amtsseite beim Besuch des
Bundeskanzlers Olaf Scholz am 26. Oktober 2022 in Paris?
68. Wurde ggf. über die Beteiligungen an der EURODROHNE gesprochen?
69. Wird Deutschland nach wie vor die bisher kommunizierte Anzahl von
21 Luftfahrzeugen EURODROHNE bestellen oder soll diese Stückzahl
reduziert werden (Quelle: www.bmvg.de/de/aktuelles/eurodrohne-projekt-ge
ht-in-die-naechste-phase-5343614)?
70. Wie viele Mitarbeiter, die vorher im Bundeskanzleramt beschäftigt waren,
sind seit dem 1. März 2022 ins BMVg gewechselt oder wurden zeitlich
abgeordnet (bitte nach Besoldungsgruppen und Zeitpunkt des Wechsels [
Monatsangaben ausreichend] aufschlüsseln)?
71. Wie viele Mitarbeiter, die vorher im Bundesministerium der Finanzen
(BMF) beschäftigt waren, sind seit dem 1. März 2022 ins BMVg
gewechselt oder wurden zeitlich abgeordnet (bitte nach Besoldungsgruppen und
Zeitpunkt des Wechsels [Monatsangaben ausreichend] aufschlüsseln)?
72. Wie viele Mitarbeiter, die vorher im Bundesministerium der Justiz (BMJ)
beschäftigt waren, sind seit dem 1. März 2022 ins BMVg gewechselt oder
wurden zeitlich abgeordnet (bitte nach Besoldungsgruppen und Zeitpunkt
des Wechsels [Monatsangaben ausreichend] aufschlüsseln)?
73. Welcher Personalansatz steht hinter den Arbeiten am Projekt FCAS im
Geschäftsbereich des BMVg (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
74. Welcher Personalansatz steht hinter den Arbeiten zur F-35 im
Geschäftsbereich des BMVg (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
75. Welcher Personalansatz steht hinter den Arbeiten am Projekt MGCS im
Geschäftsbereich des BMVg (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
Berlin, den 14. Dezember 2022
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT20/539023.01.2023
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4999 - Einigung in den Verhandlungen zu FCAS - Ergebnisse, Eckdaten, weiterer Projektverlauf
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4999 –
Einigung in den Verhandlungen zu FCAS – Ergebnisse, Eckdaten, weiterer
Projektverlauf
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den Sitzungen des Verteidigungsausschusses und des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages am 23. Juni 2021 wurde über die Fortsetzung des
deutsch-französisch-spanischen Programmes Next Generation Weapon
System (NGWS) in einem Future Combat Air System (FCAS) berichtet. Dabei
wurde der beabsichtigten Zeichnung der dafür erforderlichen
zwischenstaatlichen Durchführungsabsprache 3 (IA 3) für die Entwicklungsphasen 1B
und 2 zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien unter Auflagen des
Maßgabebeschlusses 19(8)8832 zugestimmt (Quelle: www.augengeradeau
s.net/2021/06/ruestungsprojekte-nehmen-erste-parlamentarische-huerde-aufla
gen-fuer-fcas/).
Zu diesem Zeitpunkt lag lediglich die IA 3 vor, jedoch noch nicht das
endverhandelte Vertragswerk mit der Industrie. Zeitlich sollte die sogenannte
Demonstrator-Phase 1A, die die Grundlagen der Technologieentwicklung
legen sollte, bis Mitte 2021 abgeschlossen sein. Anschließend sollte es von
Mitte 2021 bis Ende 2024 in die Phase 1B zur konkreten
Technologieentwicklung gehen, die dann wiederum von 2024 bis 2027 mit der Phase 2 in die
Entwicklung flugfähiger Demonstratoren übergehen soll (Quelle: www.bdli.de/sit
es/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf).
Wie den Fragestellern aus Ausschussdrucksachen bekannt ist, war zum
Zeitpunkt der Zustimmung des Deutschen Bundestages zum IA 3 die Phase 1A
noch nicht beendet, sodass mithin keine abschließenden Ergebnisse vorlagen,
die Eingang in die Phase 1B finden können. Ferner hatte der
Haushaltsausschuss mit seinem Maßgabebeschluss vom 12. Februar 2020 auf das
Erfordernis einer zeitlichen Parallelität der Projekte FCAS und „Main Ground Combat
System“ (MGCS) verwiesen (Quellen: www.augengeradeaus.net/2020/02/bun
destag-gibt-weitere-gelder-fuer-deutsch-franzoesisches-kampfflugzeugprojek
t-frei-und-stellt-bedingungen/; www.augengeradeaus.net/2021/06/ruestungspr
ojekte-nehmen-erste-parlamentarische-huerde-auflagen-fuer-fcas/).
Das Projekt FCAS ist ein umfassend vernetzter Wirkverbund. Er besteht
insbesondere aus dem Next Generation Weapon System. Dieses beinhaltet den
sogenannten Next Generation Fighter (NGF), den sogenannten Remote
Carrier (RC), der mit dem Kampfflugzeug interagiert sowie der Air Combat
Cloud (ACC), einem geschützten IT-System, welches das Kampfflugzeug und
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5390
20. Wahlperiode 23.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 20. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die unbemannten Komponenten vernetzt (Quelle: www.bundeswehr.de/de/org
anisation/luftwaffe/aktuelles/fcas-future-combat-air-system). Darüber hinaus
integriert das Projekt FCAS bereits existierende Systeme (z. B. EUROFIGH-
TER, Satelliten) und weitere in Planung und Umsetzung befindliche
Neuentwicklungen wie die EURODROHNE (vgl. www.swp-berlin.org/publications/
products/aktuell/2020A98_FCAS-Projekt.pdf).
Zwischen den Partnernationen und den ihnen jeweils zuzuordnenden
Industrieunternehmen – für Frankreich ist das insbesondere Dassault, für
Deutschland der Konzern Airbus und für Spanien die Firma Indra – ist die
Projektarchitektur in sieben Entwicklungsfelder, sogenannte Pillars, unterteilt. Diesen
sind jeweils ein Hauptentwickler und dann entsprechend beteiligte Partner
zugeordnet. Die Entwicklungsfelder sind der NGF, Triebwerk, RC, ACC,
Simulationsumgebung, Sensorik und Tarnfähigkeit (Quelle: www.swp-berlin.org/p
ublications/products/aktuell/2020A98_FCAS-Projekt.pdf). Nach Angaben des
Branchenverbandes „Bundesverband der Deutschen Luft- und
Raumfahrtindustrie“ (BDLI) mit Stand vom Juni 2021 hat die deutsche Industrie in den
Entwicklungsfeldern ACC und RC die Leitung inne und ist in den
Entwicklungsfeldern NGF und Sensorik Hauptpartner der leitenden französischen
Industrie. Für das Entwicklungsfeld Triebwerk wurde demnach zur Leitung ein
Joint-Venture von französischer und deutscher Industrie durch die
Unternehmen MTU und Safran gegründet. Für das Entwicklungsfeld der
Simulationsaufgaben wurde eine gemeinschaftliche Leitung vereinbart (Quelle: www.bdl
i.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf). Als
Grundsätze der Zusammenarbeit wurde in der Industrie festgelegt, dass die
Verteilung der Arbeitspakete nach den Prinzipien des „Geo-Returns“, wonach die
entsprechenden Investitionen entlang der vereinbarten Finanzierung in die
jeweiligen nationalen Industrien zurückfließen sollen, und des „Best Athlete“,
wonach Arbeitsanteile anhand bestehender Kompetenzen vergeben werden,
erfolgte (Quellen: www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht
%20FCAS.pdf; www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2020A98_
FCAS-Projekt.pdf). Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Industrien
gemeinschaftlich entscheiden und im Falle eines nicht auflösbaren Dissenses die
Entscheidung in Letztinstanz bei den Nationen liegt. Schließlich soll es bei der
Technologieentwicklung keine Black Boxes geben, abgesehen von sensitiven
Bereichen (Quelle: www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht
%20FCAS.pdf. Damit hängt als ein wesentlicher Punkt im Projekt FCAS der
Umgang mit den Rechten am geistigen Eigentum (Intellectual Property Right
– IPR) zusammen. Davon ist beispielsweise abhängig, wie die Nutzung
einzelner Komponenten organisiert wird, ob Wartung und Instandsetzung nur
industriell beim Lead-Hersteller erfolgen können oder dies durch den Zugriff
auf entsprechende Aufzeichnungen so weit gewährleistet ist, dass dies auch
mithilfe nationaler Industrie erfolgen kann. Des Weiteren ist dieser Punkt
entscheidend für Anpassungen und Weiterentwicklungen wie die Integration
neuer Waffen- oder Avioniksysteme (Quelle: www.swp-berlin.org/publication
s/products/aktuell/2020A98_FCAS-Projekt.pdf).
Anlässlich des Besuches von Bundeskanzler Olaf Scholz beim französischen
Präsidenten Emmanuel Macron in Paris am 26. Oktober 2022 berichtete die
Presse im Nachgang am 27. Oktober 2022, dass bei FCAS noch im Jahr 2022
die Unterzeichnung der Verträge zu erwarten sei. Der Chef des
Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt sei nach der Abreise von Bundeskanzler Olaf
Scholz zu weiteren Verhandlungen in Paris geblieben (Quelle: www.thepionee
r.de/originals/hauptstadt-das-briefing/briefings/die-fuenf-lehren-aus-der-schol
z-reise).
In seiner Sitzung vom 10. November 2022 stellte der Haushaltsausschuss
weiterhin die Gültigkeit der bisher seit dem 12. Februar 2020 gefassten
Maßgabeschlüsse zu FCAS und MGCS fest. Darüber hinaus werden insbesondere die
zeitliche Parallelität der beiden Projekte sowie eine angemessene Verteilung
der Technologiebereiche auf Augenhöhe und eine faire Kosten- und
Arbeitsverteilung auf staatlicher und industrieller Ebene als wesentliche Forderungen
des Haushaltsausschusses genannt, um für die noch nicht verhandelten
Projektphasen auch in künftigen Jahren weitere finanzielle Mittel freigeben zu
können. Beide Forderungen seien laut der Fraktionen der Koalition aus SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht erfüllt (Quelle: www.augengera
deaus.net/2022/11/bundestags-haushaltsausschuss-billigt-verteidigungsetat-un
d-sondervermoegen-plus-eine-milliarde-euro-fuer-munition/).
Zahlreichen Presseartikeln war seit dem 18. November 2022 zu entnehmen,
dass die Industrieverhandlungen offenbar eine Einigung erzielen konnten.
Aufgrund von Uneinigkeiten der beiden Unternehmen Dassault und Airbus
bei den Industrieverhandlungen kam es gegenüber dem ursprünglich
anvisierten Termin für den Verhandlungsabschluss von Mitte 2021 zu den zeitlichen
Verzögerungen von mehr als einem Jahr. Die Entwicklungskosten für die
Entwicklungsphase 1B liegen laut Presseberichten bei rund 3,5 Mrd. Euro
(Quelle: www.app.handelsblatt.com/politik/deutschland/wehrtechnik-durchbr
uch-fuer-ruestungsprojekt-fcas-milliarden-fuer-testmodell-von-neuem-kampfj
et-freigegeben/28820294.html). Laut Presse blieben trotz der Einigung
wichtige Details zunächst offen. Nach wie vor konnte nicht beurteilt werden, wie
etwa die Arbeitsteilung auf technologisch sensiblen Feldern wie der
Flugsteuerung und Tarnkappenfunktion aussieht, wo sich Airbus wohl nicht mit der
Rolle eines reinen Zulieferers von Dassault ohne Teilhabe an der Entwicklung
begnügen wollte. Allerdings hat das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) gleichzeitig betont, dass auf höchster Regierungsebene noch einmal
festgestellt wurde, dass ein kooperativer Ansatz auf Augenhöhe verfolgt wird
(Quelle: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/fcas-europas-groesstes-r
uestungsprojekt-geht-in-naechste-phase-18474986.html).
Dass weiterhin gemäß Presse einige Punkte offen gewesen seien, wurde
dadurch erhärtet, dass die französische Premierministerin Élisabeth Borne auf
einer Pressekonferenz bei ihrem Besuch im Bundeskanzleramt am 25.
November 2022 eine industrielle Einigung bestätigte. Allerdings wurde dieser
Umstand gemäß Presseberichten durch das Unternehmen Dassault Aviation
dementiert (Quellen: www.flugrevue.de/militaer/europaeisches-milliardenprog
ramm-industrie-schafft-fcas-einigung/; www.flugrevue.de/militaer/einigung-b
ei-fcas-dassault-dementiert-weiter/).
Laut eines Presseartikels vom 2. Dezember 2022 bestätigte Dassault dann
doch die Einigung mit Airbus. Dabei habe Dassault von Airbus die nötigen
Garantien erhalten, die das Know-how von Dassault schützen werden. Das
bedeutet der Presse zufolge, dass Dassault zwar künftig mit Airbus die
Eigentumsrechte der gemeinsam entwickelten Komponenten teilen werde,
keinesfalls aber jene Technologien, die Dassault in das FCAS-Projekt einbringe
(Quelle: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/airbus-und-dassault-eini
gen-sich-ueber-kampfjet-18506461.html).
Mit Datum vom 9. Dezember 2022 wurden dem Deutschen Bundestag das
endverhandelte Vertragswerk sowie ein Sachstandsbericht zu den Programmen
FCAS und MGCS, datiert auf den 6. Dezember 2022, übermittelt.
Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag begrüßt eine Einigung
in den Verhandlungen. Trotz der Übermittlung des Sachstandsberichts vom
6. Dezember 2022 und des endverhandelten Vertragswerks sieht sie noch
weiteren Informationsbedarf.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Parallel zu den Industrieverhandlungen fanden politische Gespräche unter
Leitung von Bundesminister Wolfgang Schmidt und Generalsekretär des Elysée,
Alexis Kohler, statt.
Im Ergebnis haben sich die deutsche, französische und spanische Seite auf
Kernprinzipien der weiteren Zusammenarbeit im Programm NGWS/FCAS
verständigt, die eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe
sicherstellen sollen. Von den CEOs der beteiligten Unternehmen wird erwartet, dass
sie diese Prinzipien unterstützen.
1. Wann genau wurden die inhaltlichen und formellen Arbeiten an der
Phase 1A abgeschlossen?
Die letzten inhaltlichen Arbeiten wurden am 28. März 2022 abgeschlossen.
2. Liegen die Ergebnisse samt Auswertung für die Phase 1A bereits
verwendungsreif für Phase 1B vor?
Die Ergebnisse und die trinationale Auswertung liegen der Bundesregierung
vor.
3. Wie werden die Ergebnisse von Phase 1A durch die Bundesregierung
bewertet?
4. Wie bewertet die Bundesregierung im Kontext dieser Ergebnisse die
Zusammenarbeit der Industrie insbesondere im Entwicklungsfeld NGF
zwischen Dassault und Airbus?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR
DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde detaillierte Hinweise über die regierungsinterne Bewertung
einzelner Firmen sowie Beziehungen zu Firmen preisgeben und damit
Rückschlüsse auf firmeninterne Interaktionen zulassen.
5. Wann genau haben die Gespräche auf höchster Regierungsebene zur
Erzielung einer politischen Einigung für die formale Freigabe der
Gegenzeichnung der endverhandelten Industrieverträge durch die französische
Beschaffungsbehörde DGA stattgefunden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
6. Handelte es sich bei der erzielten Einigung auf höchster
Regierungsebene um das Produkt von Verhandlungen im Sinne des festgelegten
Eskalationsmechanismus, wonach im Falle eines nicht auflösbaren
Dissenses auf Industrieebene die Entscheidung in Letztinstanz bei den
Nationen liegt?
Nein.
7. Wann genau wurde dabei die finale Einigung gefunden?
8. Wurde das Einigungsergebnis zwischen Bundeskanzleramtschef
Wolfgang Schmidt und der französischen Amtsseite direkt oder im
Nachgang schriftlich festgehalten?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
9. Ist Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt nach der Abreise von
Bundeskanzler Olaf Scholz von seinem Besuch beim französischen
Präsidenten Emmanuel Macron am 26. Oktober 2022 zu weiteren
Verhandlungen in Paris geblieben?
Nein.
10. Wenn ja, mit wem genau hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt
verhandelt?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
11. Ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bundeskanzleramtschef
Wolfgang Schmidt und der französischen Amtsseite für das französische
Unternehmen Dassault Aviation bindend?
12. Warum konnte Bundeskanzler Olaf Scholz nicht an den weiteren
Verhandlungen teilnehmen?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. Warum hat Bundeskanzler Olaf Scholz die weiteren Verhandlungen zu
FCAS gemäß den Presseberichten an den Bundeskanzleramtschef
Wolfgang Schmidt delegiert und nicht gemäß Ressortprinzip an die
zuständige Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Ist dieses Vorgehen durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung
gedeckt?
Ja.
15. Welche Termine hat Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht
gemäß ihrem Dienstkalender am 26. Oktober 2022 wahrgenommen (bitte
auflisten)?
Eine detaillierte Auflistung aller dienstlichen Termine von Bundesministerin
Christine Lambrecht am 26. Oktober 2022 erfolgt zur Vermeidung
parlamentarischer Überkontrolle nicht. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle,
nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100 [140]). Unter Beachtung
dieser vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen Abgrenzung und unter
Berücksichtigung des Prinzips der Verfassungsorgantreue können nach Ansicht
der Bundesregierung Auskünfte, mit denen ohne Kontextualisierung pauschale
Datenabfragen zu verwaltungsinternen Vorgängen erfolgen sollen, nicht erteilt
werden. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage werden in eben solcher Weise
pauschale Terminauskünfte, also verwaltungsinterne Daten, für einen gewissen
Zeitraum abgefragt.
Zudem folgt aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung ein Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung, der einen grundsätzlich nicht ausforschbaren
Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Die Kontrollkompetenz des
Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich lediglich auf bereits
abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und
Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]). Auch
dem nachträglichen parlamentarischen Anspruch auf Informationen aus der
Phase der Vorbereitung von Regierungshandeln setzt der
Gewaltenteilungsgrundsatz Grenzen. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn von einer
Mitteilung solcher Informationen einengende Vorwirkungen auf laufende oder
künftige Willensbildungsprozesse der Regierung ausgingen. Denn ein
schrankenloser parlamentarischer Informationsanspruch würde vor allem durch seine
einengenden Wirkungen die Regierung in der selbstständigen Funktion
beeinträchtigen, die der Gewaltenteilungsgrundsatz ihr zuweist (vgl. BVerfGE
110,199 [215 f]; 124, 78 [121]).
16. Über was genau hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt in der
Sache FCAS anstelle von Bundeskanzler Olaf Scholz mit der
französischen Seite verhandelt?
17. Inwiefern hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt die
Kooperation der beteiligten Staaten und Industrien auf Augenhöhe eingefordert?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
18. Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung der Begriff
„Augenhöhe“ in diesem Kontext definiert und durch welche Operatoren
spezifiziert?
Augenhöhe wird durch die über das Gesamtprogramm ausgewogene Verteilung
der Führerschaft bei wichtigen Technologiearbeiten definiert sowie über eine
angemessene Beteiligung in den Bereichen, in denen den Industrien der
Partnernationen die Verantwortlichkeit für Teilpakete übertragen wurde.
19. Wurden bei der Kooperation auf Augenhöhe auch insbesondere die
strittigen Technologiebereiche berücksichtigt?
Insgesamt wurden für alle Technologiebereiche tragfähige Kompromisse
gefunden.
20. Inwiefern hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt in den
Verhandlungen die Aufstellung eines zweiten Demonstrators am Standort
Deutschland eingefordert?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR
DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde detaillierte Hinweise auf die Inhalte des amtseitig und trinational
durchgeführten vertraulichen Gespräche auf höchster Regierungsebene
ermöglichen sowie amtsseitige Planungen zu Anzahl und Qualität von
Demonstratoren ermöglichen.
21. Inwiefern hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt gefordert, dass
die Regelungen zur weiteren Verwertbarkeit von Ergebnissen der
gemeinsamen Studien- und Forschungsaktivitäten (IPR) im
endverhandelten Vertragswerk so angepasst werden, dass Nutzungsrechte unabhängig
vom Projekt gegeben sind?
Alle drei Nationen werden den für nationale Souveränitätszwecke notwendigen
Informationszugang erhalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
22. Welche Technologien und Komponenten werden von Airbus und
Dassault gemeinsam entwickelt und sind damit Bestandteil der zu teilenden
Eigentumsrechte?
Generell gilt, dass alle Technologieentwicklungen gemeinsam bearbeitet
werden. Dies bedeutet, dass deren Eigentumsrechte jedem beteiligten Partner
vorliegen und von diesem genutzt werden können. In Pillar 1 handelt es sich dabei
konkret um Technologiebausteine zu einem fortschrittlichen Cockpit Layout,
dem Design eines integrierten Waffenschachtes sowie dem Verschuss einer
Rakete aus dem Waffenschacht bei Überschallgeschwindigkeit.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
23. Welche Technologien von Dassault werden in das Projekt eingebracht
und sind damit laut Presseberichten auch weiterhin das geistige
Eigentum von Dassault?
Generell werden Technologieentwicklungen gemeinsam bearbeitet. Im Zuge
der Demonstrator-Entwicklung wird keine neue Flugsteuerung entwickelt.
Stattdessen wird zu Demonstrationszwecken auf eine hauseigene, bereits
existierende Lösung von Dassault zurückgegriffen. Für die spätere Entwicklung
einer neuen Flugsteuerung für das operationale Flugzeug wird ein kooperativer
Ansatz avisiert.
24. Inwiefern hat Dassault Aviation schriftlich bestätigt, dass es das
gemeinsame Verständnis zur Zusammenarbeit, das die Nationen regierungsseitig
am 22. Juni 2022 in ein gemeinsames Statement of Intent gefasst haben,
um die spätere Entwicklung des Waffensystems auch in strittigen
Technologiebereichen, wie der Flugsteuerung, der Avionik oder der
Tarnkappenfähigkeit, kooperativ anzugehen und damit den beteiligten
Nationen eine souveräne Nutzung des Systems zu ermöglichen, einhält?
Im Rahmen der Verhandlungen auf höchster Regierungsebene zwischen
Frankreich und Deutschland konnten einvernehmliche Vereinbarungen für den
weiteren Fortschritt im Programm, u. a. das Einhalten der Augenhöhe auch durch die
Industrie, erzielt werden.
25. Warum dementierte Dassault Aviation nach Einschätzung der
Bundesregierung zunächst eine Einigung, nachdem sie am 25. November 2022
auch von der französischen Premierministerin Élisabeth Borne verkündet
wurde?
Zu Positionen anderer Staaten nimmt die Bundesregierung keine Stellung.
26. Wurden nach dem Dementi von Dassault zur Nachricht über eine
Einigung die Industrieverhandlungen noch einmal aufgenommen, und wenn
ja, über was wurde noch einmal verhandelt?
Die Verhandlungen zu den Prime-Main-Partner-Verträgen waren zu diesem
Zeitpunkt bereits abgeschlossen. Lediglich in einem Untervertrag im Segment
Remote Carrier (Pillar 3) lag zum o. g. Zeitpunkt noch keine finale Einigung
vor. Entsprechend wurden die Verhandlungen nicht wieder aufgenommen,
sondern im genannten Bereich fortgesetzt und abgeschlossen.
27. Was ist der konkrete Gegenstand der geplanten Untersuchung zur
Überführung des Projekts in eine internationale Programmorganisation?
Über das Framework Arrangement bestätigten die Teilnehmer ihre Absicht, das
NGWS/FCAS-Programm zum frühestmöglichen und angemessenen Zeitpunkt
in die OCCAR zu integrieren.
a) Welche Haltung haben die anderen Partnernationen zu diesen
Überlegungen?
Zu Positionen anderer Staaten nimmt die Bundesregierung keine Stellung.
b) Welche Zeitlinien werden derzeit zur Überführung in eine
Programmorganisation angestrebt?
Die Erarbeitung der Zeitlinien ist Teil der Untersuchungen.
c) Welche Zeitlinie und Meilensteine sind für die Untersuchung derzeit
angedacht?
Bis Ende des Jahres 2023 soll die Möglichkeit für eine Integration dem
Steuerungsausschuss vorliegen.
28. Inwiefern und an welchem Ort wird es nach der Industrieeinigung einen
zweiten Demonstrator in Deutschland geben, wie im Maßgabebeschluss
19(8)8832 gefordert?
a) Wo soll dieser Demonstrator gebaut werden?
b) Wer soll diesen Demonstrator bauen?
c) In wessen Eigentum wird sich dieser Demonstrator befinden, und
wer wird die Rechte an der im Demonstrator verbauten Technologie
haben?
d) Wird dieser Demonstrator durch die beteiligten Unternehmen
finanziert oder aus Haushaltsmitteln des Bundes (bitte ggf. Kapitel, Titel
und Finanzaufwand benennen)?
e) Wie wird sichergestellt, dass dieser Demonstrator in Deutschland
zugelassen werden kann?
f) Wie wird sichergestellt, dass dieser Demonstrator modifiziert und
betrieben werden kann?
g) Welche Zeitschiene soll für einen ggf. zweiten Demonstrator gelten?
Die Fragen 28 bis 28g werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR
DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde detaillierte Hinweise auf die Inhalte amtsinterner sowie
trinationaler Verhandlungsergebnisse und Prüfdokument der Zulassungsbehörden aller
drei Nationen geben, welche ohne vorherige Zustimmung der Nationen nicht
anderweitig behandelt werden dürften.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
29. Inwiefern wird die Bundesregierung der Forderung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gemäß Maßgabebeschluss
19(8)8832, ihn vor dem Auslösen der optionalen Phase 2 um
Zustimmung zu bitten, nachkommen?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR
DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde detaillierte Hinweise auf die Inhalte der amtsseitigen Dokumente
und Verfahrensweisen sowie Phaseninhalte geben und Rückschlüsse auf die
Qualität der Einzelelemente im Programm zulassen.
30. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich der Unterzeichnung des
endverhandelten Industrievertrags ergeben?
31. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Eintritts in die
Entwicklungsphase 1B ergeben?
32. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Abschlusses der
Entwicklungsphase 1B ergeben?
33. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Eintritts in die optionale
Entwicklungsphase 2 ergeben?
Die Fragen 30 bis 33 werden zusammen beantwortet.
14 Monate.
34. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung für den Eintritt in die Produktion ergeben?
35. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung für die Verfügbarkeit des Waffensystems
ergeben?
Die Fragen 34 und 35 werden zusammen beantwortet.
Die Verzögerung kann hiesiger Bewertung nach im Verlauf der bevorstehenden
Phasen des Programmes wieder aufgeholt werden.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
36. Ist der vorgesehene Einführungszeitraum von FCAS aufgrund der
„Zeitenwende“ noch angemessen oder bedarf es gegenüber der
ursprünglichen Planung noch eines zusätzlichen Zwischenschritts insbesondere
auf dem Weg hin zum NGF?
Die Planungen sind weiter aktuell.
37. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aktuell für die
Entwicklungsphase 1B für Deutschland?
Vertragsgegenstand Summe in Euro
Trinationaler Vertrag Phase 1B CCAP 1.258.000.000
Beistellungen/Gfx zum trinationalen Vertrag CCAP 450.000.000
Nationale Verträge F&T 671.094.879
38. Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Bundesregierung aktuell für
die Entwicklungsphase 1B gegenüber der ursprünglichen
Kostenveranschlagung für Deutschland?
Preissteigerungen werden mit einem Verkettungsfaktor über DESTATIS anhand
einer spezifisch für die Bundesrepublik Deutschland berechneten
Preisgleitformel errechnet und hängen damit auch direkt von der Entwicklung der
Inflation ab.
39. Wie sieht die aktuelle Kostenaufteilung unter den beteiligten Ländern
Deutschland, Frankreich und Spanien für die Entwicklungsphase 1B aus?
Die Berechnung der Anteile erfolgt – im Gegensatz der aufgezeigten
Gesamtbeteiligung DEU – vor Steuern, um die Vergleichbarkeit (FRA 20 %, DEU
19 % und ESP 0 % Steuern) zu gewährleisten.
Summe
[€]
FRA
netto [€]
DEU
netto [€]
ESP
netto [€]
2.849.040.812 973.526.030 951.811.250 923.703.532
Prozent 34,17 33,41 32,42
40. Wie verteilen sich die aktuell veranschlagten Gesamtkosten für die drei
beteiligten Länder Deutschland, Frankreich und Spanien für die
Entwicklungsphase 1B auf die sieben Entwicklungsfelder (bitte jeweils nach
Entwicklungsfeldern [Pillars] aufschlüsseln)?
Pillar 1
FRA
netto [€]
FRA
brutto [€]
DEU
netto [€]
DEU
brutto [€]
ESP
netto [€]
725.462.000 311.386.000 373.663.200 207.038.000 246.375.220 207.038.000
Prozent 42,92 28,54 28,54
Pillar 2
518.410.780 151.623.530 181.948.230 179.889.500 214.068.505 186.897.750
Prozent 29,25 34,70 36,05
Pillar 3
239.469.000 70.486.000 84.583.200 99.254.000 118.112.260 69.729.000
Prozent 29,43 41,45 29,12
Pillar 4
319.014.000 92.664.000 111.196.800 133.687.000 159.087.530 92.663.000
Prozent 29,05 41,91 29,05
Pillar 5
82.470.000 27.490.000 32.988.000 27.490.000 32.713.100 27.490.000
Prozent 33,33 33,33 33,33
Pillar 6
458.041.032 138.790.000 166.548.000 138.764.250 165.129.457,50 180.486.782
Prozent 30,30 30,30 39,40
Pillar 7
95.124.000 27.096.000 32.515.200 27.096.000 32.244.240 40.932.000
Prozent 28,48 28,48 43,03
ITEM 0
193.880.000 64.627.000 77.552.400 64.627.000 76.906.130 64.626.000
Prozent 33,33 33,33 33,33
ITEM 8
217.170.000 89.363.500 107.236.200 73.965.500 88.018.945 53.841.000
Prozent 41,15 34,06 24,79
Gesamt
2.849.040.812 973.526.030 1.168.231.236 951.811.250 1.132.655.387 923.703.532
41. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aktuell für das
Gesamtprojekt FCAS für Deutschland?
42. Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Bundesregierung aktuell für
das Gesamtprojekt FCAS gegenüber der ursprünglichen
Kostenveranschlagung für Deutschland?
Die Fragen 41 und 42 werden zusammen beantwortet.
Es sind derzeit keine seriösen Schätzungen möglich.
43. Wie sieht die aktuelle Kostenaufteilung unter den beteiligten Ländern
Deutschland, Frankreich und Spanien für das Gesamtprojekt FCAS aus?
Bislang wurden nur die im IA 3 beschriebenen Phasen 1B und 2 mit konkreten
Zahlen hinterlegt, die im IA 3 aufgelistet sind.
44. Wie sieht die Aufgabenteilung bezogen auf die sieben
Entwicklungsfelder jeweils aus (bitte je Entwicklungsfeld nach Leitung des
Entwicklungsfelds und Hauptpartner aufschlüsseln)?
Entwicklungsfeld
Hauptprogrammauftragnehmer
Hauptpartner
0 Architektur-Konsolidierung/Operationelle
Begleitung/Validierung/JIPC
Gemeinsam:
Dassault Aviation
Airbus GmbH
Indra
1 Flugzeug Dassault Aviation Airbus Gmbh
Airbus SAU
2 Triebwerk Joint Venture
SAFRAN und MTU
ITP
3 Unbemannte Systeme Airbus GmbH MBDA DEU und FRA
SATNUS
4 CombatCloud Airbus GmbH Thales
Indra
5 Simulationsumgebung Gemeinsam:
Dassault Aviation
Airbus GmbH
Indra
6 Sensorik Indra Thales
FCMS
7 Signaturreduzierung Airbus SAU Dassault Aviation
Airbus GmbH
8 Arbeitsumgebung Gemeinsam:
Dassault Aviation
Airbus GmbH
Indra
45. Wie ist der Begriff „Hauptpartner“ bezüglich der einzelnen
Entwicklungsfelder hinsichtlich der jeweils individuellen Vertragsgestaltung, des
Entscheidungsspielraums und der Beteiligung einzuordnen?
Hauptpartner sind die durch die Nationen gesetzten Unterauftragnehmer der
Hauptprogrammauftragnehmer, die daraus eine privilegierte Zusammenarbeit
mit dem Ziel einer zwischen den Nationen ausgeglichenen Kosten- und
Arbeitsverteilung genießen. Die konkreten Details zur Ausgestaltung dieser
Zusammenarbeit werden in den Unterverträgen in den jeweiligen
Technologiebereichen festgelegt. Dabei sind für alle Bereiche unterschiedliche
Entscheidungsspielräume und für jedes Arbeitspaket unterschiedliche
Bearbeitungsprinzipien vorgesehen. Auf die Antworten zu den Fragen 46 bis 53 wird verwiesen.
46. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „NGF“,
und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die
beteiligten Industrien verteilt?
In der aktuellen Version V1.1 der Leistungsbeschreibung des Pillar 1 – NGF ist
eine Arbeitspaketverteilung nicht direkt ersichtlich. Zentrale Arbeitspakete
sowie eine Systemintegration liegen in Verantwortung bei Dassault Aviation.
a) Wie bewertet das BMVg diese Aufteilung?
Die Aufteilung ist zielführend für eine effiziente Erarbeitung.
b) Wie bewerten nach Kenntnis der Bundesregierung die beteiligten
Industrien die Aufteilung?
Die Industrie ist einverstanden.
c) Ist es vorgesehen, eine möglicherweise für die deutsche Industrie
nachteilige Verteilung oder sogar Nichtberücksichtigung in einzelnen
Arbeitspaketen durch nationale Maßnahmen oder
Technologieförderung abzufedern beziehungsweise zu kompensieren?
Der mit der 25-Mio.-Euro-Vorlage bewilligte nationale Anteil für Forschungs-
und Technologiearbeiten deckt unter anderem diese Thematik ab.
47. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds
„Triebwerk“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die
beteiligten Industrien verteilt?
Im Entwicklungsfeld 2 „Triebwerk“ sind beteiligt: Safran AE und MTU
(im Joint Venture EUMET GmbH) als Hauptprogrammauftragnehmer (Prime),
ITP Aero als Hauptpartner.
Die Arbeitspakete (WP) gliedern sich wie folgt auf:
WP 0 – Projektmanagement: Gemeinsamer Ansatz. Lediglich Anteil
Validierungsmanagement in Federführung (FF) durch Safran.
WP 1 – Fortsetzung der Konzeptstudie/Austausch mit Lfz-Zellenentwicklern:
FF durch Safran.
WP 2 – NGF-Triebwerkstudien: Komplementärer Ansatz.
Triebwerksarchitekturen, modulare und nicht-modulare Aufgaben, Steuerungs- und
Überwachungssystem, Luftfahrtzulassung sowie Low Observable (LO)-
Triebwerksintegration jeweils FF durch Safran; Engine Services FF durch MTU.
WP 3 – Demonstratoren für Schlüsseltechnologien: Komplementärer Ansatz.
Nieder- und Hochdruckverdichter sowie Materialtechnologien FF durch MTU;
Brennkammer, Hochdruckturbine, Nachbrenner, Energieversorgung und
Wärmemanagement sowie weitere Triebwerkssysteme FF durch Safran;
Niederdruckturbine, Schubdüse, Wärmetauscher sowie Materialtechnologien
FF durch ITP.
WP 4 – Triebwerkstests (Integration von Technologien in vorhandene
Triebwerke): Komplementärer Ansatz. Testen von Materialien unter repräsentativen
Bedingungen FF jeweils durch MTU und ITP; Ausdauertests
Hochdruckturbine, Nachbrennertests sowie Tests der Steuerungs- und
Überwachungssysteme FF durch Safran; Ausdauertests Niederdruckturbine sowie
Schubdüsentests FF durch ITP.
48. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „ACC“,
und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die
beteiligten Industrien verteilt?
Entwicklungsfeld Prime Airbus GmbH (DEU, mit FCMS als nationalem
Unterauftragnehmer – UAN), Hauptpartner Thales und Indra. Die Arbeitspakete
werden gemeinsam bearbeitet.
WP 1 Programm Management.
WP 2 Architektur, Systems Engineering.
WP 3 Forschung und Technologie, Technologiematurierung.
WP 4 Demonstrator.
WP 5 Combat Cloud Integration Testumgebung.
WP 6 Mirror WP.
49. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „RC“,
und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die
beteiligten Industrien verteilt?
Im Entwicklungsfeld 4 (Remote Carrier) ist Prime Airbus GmbH (DEU) mit
den Hauptpartnern SATNUS (ESP) und MBDA FRA (FRA) mit einem primär
komplementären Aufsatz.
WP 1 – Projektmanagement, trinationale Zusammenarbeit, gemeinsam.
WP 2 – Technisches Management/System Engineering, trinationale
Zusammenarbeit, gemeinsam.
WP 3 – Typ-1 Demonstrator, trinationale Zusammenarbeit, FF MBDA (FRA).
WP 4 – Typ-2 Demonstrator, trinationale Zusammenarbeit, FF Airbus GmbH
(DEU).
WP 5 – Manned Unmanned Teaming (MUM-T)-Demonstrator, trinationale
Zusammenarbeit, FF SATNUS (ESP).
WP 6 – Simulation, Integration & Test, trinationale Zusammenarbeit, FF
Airbus GmbH (DEU).
50. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds
„Simulationsumgebung“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag
auf die beteiligten Industrien verteilt?
Beteiligte Industrien: Dassault, Airbus und Indra als gemeinsame
Auftragnehmer mit sowohl gemeinsamen als auch komplementären Arbeitspaketen:
WP 01 – Projektmanagement: gemeinsam.
WP 02 – Global Systems Engineering: gemeinsamer. Lediglich Anteil
Integration, Verifizierung & Validierung FF durch Indra.
WP 03 – Engineering Enabling: gemeinsam. Lediglich Anteil Common
Working Environment FF durch Dassault.
WP 04 – Technologiereifmachung: komplementär. Künftige
Simulationsanforderungen sowie Augmented/Virtual Reality in FF durch Dassault; Live, Virtual
and Constructive (LVC) Simulationsanforderungen sowie Qualifizierung von
Simulationsanforderungen in FF durch Airbus; Machine Learning für
autonomes Verhalten sowie hybride Simulationsdurchführung und
Testanforderungen in FF durch Indra.
WP 05 – Simulationsspezifikationen: gemeinsam.
WP 06 – Definition der Infrastruktur: gemeinsam. Lediglich Einrichtung
Produktinfrastruktur FF durch Dassault.
WP 07 – Toolset-Entwicklung: komplementär. Anteile Faster-than-Realtime
Simulation sowie taktische Umgebungen werden gemeinsam bearbeitet.
Echtzeitsimulation, Datenaufzeichnungstools sowie natürliche Umgebungen FF
durch Airbus; System-of-System-Simulationen, Modellsatz-Datenbanken,
Bedienstationen sowie Datenerhebung und -korrelation FF durch Indra;
Simulationsbriefing- und Debriefing sowie Simulationsdatenpräsentation FF durch
Dassault.
WP 08 – Laboraufbau und -wartung: gemeinsam.
WP 09 – Betrieb und Unterstützung: gemeinsam. Lediglich Anteil Help Desk
und Training FF durch Dassault; Roleplay und vorkonfigurierte Assets FF
durch MTU.
51. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds
„Sensorik“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die
beteiligten Industrien verteilt?
Auf deutscher Seite wird der Sensor Pillar durch das FCMS-Konsortium als
Hauptpartner bearbeitet. Eine Beteiligung der deutschen Industrie in relevanten
Technologien ist bei einem gemeinsamen Ansatz gegeben.
WP 1 Project Management, gemeinsam.
WP 2 Interpillar Consistency, gemeinsam.
WP 3 Architectures, gemeinsam.
WP 4 Research & Technologies, gemeinsam.
WP 5 N-SDAS Demonstrators, gemeinsam.
WP 6 RF-Demonstrators, gemeinsam.
WP 7 EO/IR Demonstrator, gemeinsam.
WP 8 Infrastructure, gemeinsam.
52. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds
„Tarnfähigkeit“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf
die beteiligten Industrien verteilt?
Entwicklungsfeld Lead Airbus SAU (ESP), Hauptpartner Airbus GmbH (DEU)
und Dassault Aviation (FRA) mit einem hauptsächlich komplementären
Ansatz:
WP 1 – Projektmanagement, trinationale Zusammenarbeit, gemeinsam.
WP 2 – LO-Strategie und Koordinierung, trinationale Zusammenarbeit,
gemeinsam.
WP 3 – Prozesse, Methoden und Werkzeuge, trinationale Zusammenarbeit,
Roadmaps gemeinsam, technische Lösungen komplementär national.
WP 4 – Zukünftige LO-Komponenten, trinationale Zusammenarbeit,
Roadmaps gemeinsam, technische Lösungen komplementär national.
WP 5 – Multidisziplinäre LO-Pods, trinationale Zusammenarbeit, Roadmaps
FF gemeinsam, technische Lösungen komplementär national.
WP 6 – Zukünftige Aperturen und Integration, trinationale Zusammenarbeit,
Roadmaps FF gemeinsam, technische Lösungen komplementär national.
WP 7 – Multispektrale LO-Triebwerkkonzepte trinationale Zusammenarbeit,
Roadmaps FF gemeinsam, technische Lösungen komplementär national.
WP 8 – Zukünftige Überlebenskonzepte, trinationale Zusammenarbeit,
Roadmaps FF gemeinsam, technische Lösungen komplementär national.
53. Wie sind die Arbeitspakete im Entwicklungsfeld „NGF“ unter
Berücksichtigung der umfangreichen Arbeitspakete zum Thema „Tarnfähigkeit“
zu bewerten?
Die Integration von Tarnfähigkeit ist ein elementarer Bestandteil des
kompletten Systemdesigns und wird in mehreren Entwicklungsfeldern anteilig
betrachtet. Innerhalb des Entwicklungsfelds NGF wird die Technologieentwicklung
durch die französische Dassault geleitet. Hierbei wird ein gesamtes
Signaturminimierungskonzept ausgearbeitet und sowohl auf den flugfähigen NGF-
Demonstrator, aber auch auf einen nichtflugfähigen LO NGF Bodendemonstrator
jeweils abgestuft untersucht.
54. Welche Einigung wurde mit Blick auf die Flugsteuerung erzielt?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
55. Welche Effekte hat FCAS auf die deutsche Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie?
a) Können die Systemfähigkeiten der deutschen Industrie mit all ihren
Stärken, etwa im Technologiefeld Flugsteuerung, erhalten und
ausgebaut sowie neue Fähigkeiten erschlossen werden?
b) Wie viele Arbeitsplätze werden durch das Projekt gesichert und
geschaffen?
c) In welcher Höhe ist die Bruttowertschöpfung des Projekts zu
veranschlagen?
Die Fragen 55 bis 55c werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR
DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde detaillierte Hinweise auf die amtsinternen Planungsabsichten
geben und damit Rückschlüsse auf militärische Fähigkeiten ermöglichen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
56. Inwiefern soll das Non-Traditional-Player-Programm zur nationalen
Beteiligung innovativer Unternehmen und Start-ups an FCAS nach Ansicht
des BMVg nach Unterzeichnung des endverhandelten Vertrags
fortgeführt und ausgeweitet werden (Quelle: www.bdli.de/sites/default/files/20
21-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf)?
Die Innovationsinitiative soll in 2023 fortgeführt und bis 2024 ausgeweitet
werden, um weitere innovative Unternehmen und Start-ups in den industriellen
NGWS- und FCAS-Perimeter aufzunehmen.
57. Wie werden das bei der Luftwaffe in Nutzung befindliche Waffensystem
EUROFIGHTER und das für die Beschaffung geplante Waffensystem
F-35 im Hinblick auf das Projekt FCAS in dessen Systemgedanken
integriert?
FCAS bezeichnet den Systemverbund der zur Wirkung aus dem Luftraum
befähigten Systeme. Insofern sind EUROFIGHTER und F-35 integrale
Bestandteile eines FCAS mit dem Ziel einer größtmöglichen Kompatibilität und
Interoperabilität.
Absehbare Lösungsmöglichkeiten der Integration der beiden Waffensysteme
EUROFIGHTER und F-35A werden aktuell sowohl auf Amtsseite als auch
innerhalb der Industrie untersucht. Abschließende Aussagen sind zum aktuellen
Zeitpunkt nicht möglich.
58. Ist ein Mehr-Rollen-Ansatz mit Rollenspezialisierung beim NGF
möglich?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR
DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde detaillierte Hinweise auf die amtsinternen Planungsabsichten
geben und damit Rückschlüsse auf militärische Fähigkeiten ermöglichen.
59. Welche Anforderungen stellt die französische Luftwaffe an den NGF?
Die detaillierten Forderungen werden iterativ in den Phasen entwickelt.
60. Welche operativen Anforderungen stellt der deutsche Nutzer an den
NGF?
Zentrale Forderung an das System von Systemen ist die
Durchsetzungsfähigkeit gegen einen Gegner auf Augenhöhe in einem potentiellen zukünftigen
(2040+) Konflikt. Die detaillierten Forderungen werden iterativ in den
folgenden Phasen weiterentwickelt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
61. Auf welche Anforderungen an den NGF konnten sich die deutsche und
die französische Luftwaffe einigen?
Die Einigung wird iterativ entlang der zu entwickelnden funktionalen
Forderungen stattfinden.
62. Besteht das Risiko von Redundanzen zur F-35?
Die nukleare Teilhabe Deutschlands ist nicht redundant.
63. Ist eine operationelle Integration der genannten Waffensysteme EURO-
FIGHTER und F-35 in das Gesamtsystem FCAS grundsätzlich möglich
und Gegenstand der Vertragsgespräche mit Frankreich und Spanien?
Grundsätzlich sollen die Architekturen und Netzwerkstrukturen eines NGWS/
FCAS offen und kompatibel für alle zu integrierenden Systeme gestaltet
werden. Dies ist das Grundverständnis aller Partnernationen, die auch ihre
nationalen Systeme integrieren müssen.
64. Inwiefern wird vor dem Hintergrund der geplanten Beschaffung des
Waffensystems F-35 der NGF des NGWS in Zukunft als Fähigkeitsträger der
nuklearen Teilhabe eingeplant?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR
DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde detaillierte Hinweise auf Aspekte der Nuklearen Teilhabe geben
und damit Rückschlüsse auf militärische Fähigkeiten ermöglichen.
65. Inwiefern war der Gegenstand der Fragen 63 und 64 Inhalt von
Gesprächen oder Verhandlungen mit den Vertretern der USA?
Die Inhalte der Fragen 63 und 64 waren im Kontext F-35 kein Bestandteil von
Gesprächen oder Verhandlungen mit der US-Seite.
66. Gibt es Pläne der FCAS-Nationen, sich mit den Herstellern des Projekts
Tempest in einem gemeinsamen Rüstungskonsortium zusammenzufinden
(Quelle: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/airbus-und-dassaul
t-einigen-sich-ueber-kampfjet-18506461.html), und wenn ja, warum?
Es gibt derzeit keine konkreten Pläne, eine Gesprächsbereitschaft dazu wird
von deutscher Seite aber immer kommuniziert.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
67. Inwiefern war das Projekt EURODROHNE ein Thema des Gesprächs
zwischen der französischen und deutschen Amtsseite beim Besuch des
Bundeskanzlers Olaf Scholz am 26. Oktober 2022 in Paris?
68. Wurde ggf. über die Beteiligungen an der EURODROHNE gesprochen?
Die Fragen 67 und 68 werden zusammen beantwortet.
EURODROHNE wurde nicht thematisiert.
69. Wird Deutschland nach wie vor die bisher kommunizierte Anzahl von
21 Luftfahrzeugen EURODROHNE bestellen oder soll diese Stückzahl
reduziert werden (Quelle: www.bmvg.de/de/aktuelles/eurodrohne-projek
t-geht-in-die-naechste-phase-5343614)?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR
DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde detaillierte Hinweise auf die amtsinternen Planungsabsichten
geben und damit Rückschlüsse auf militärische Fähigkeiten sowie operationelle
Bedarfsforderungen ermöglichen.
70. Wie viele Mitarbeiter, die vorher im Bundeskanzleramt beschäftigt
waren, sind seit dem 1. März 2022 ins BMVg gewechselt oder wurden
zeitlich abgeordnet (bitte nach Besoldungsgruppen und Zeitpunkt des
Wechsels [Monatsangaben ausreichend] aufschlüsseln)?
71. Wie viele Mitarbeiter, die vorher im Bundesministerium der Finanzen
(BMF) beschäftigt waren, sind seit dem 1. März 2022 ins BMVg
gewechselt oder wurden zeitlich abgeordnet (bitte nach Besoldungsgruppen
und Zeitpunkt des Wechsels [Monatsangaben ausreichend]
aufschlüsseln)?
Die Fragen 70 und 71 werden zusammen beantwortet.
Keine.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
72. Wie viele Mitarbeiter, die vorher im Bundesministerium der Justiz (BMJ)
beschäftigt waren, sind seit dem 1. März 2022 ins BMVg gewechselt
oder wurden zeitlich abgeordnet (bitte nach Besoldungsgruppen und
Zeitpunkt des Wechsels [Monatsangaben ausreichend] aufschlüsseln)?
1 x Abordnung A14 in 03-2022
1 x Versetzung A14 in 04-2022
1 x Versetzung A13g in 03-2022
1 x Versetzung E8 (auf Dienstposten E9a) in 03-2022
1 x Versetzung E4 (auf Dienstposten E5) in 03-2022
73. Welcher Personalansatz steht hinter den Arbeiten am Projekt FCAS im
Geschäftsbereich des BMVg (bitte nach Besoldungsstufen
aufschlüsseln)?
Die Arbeiten am trinationalen Projekt NGWS/FCAS erfolgen auf deutscher
Seite im Umfang der nachstehend aufgeführten Dienstposten. Dabei ist
anzumerken, dass einige Dienstposten nicht im vollen Umfang für die Bearbeitung
im Programm FCAS alimentiert sind, sondern erforderliche Zuarbeiten zum
Programm in Teilfunktion neben anderen Aufgaben wahrgenommen werden.
Hierzu zählen zum Beispiel die Dienstposten in der Projektorganisation des
BAAINBw, die querschnittlich sowohl Aufgaben im Projekt F-35 A und
NGWS/FCAS wahrnehmen, sowie zahlreiche Dienstposten im BMVg, die
ebenfalls querschnittlich mehreren Projekten zuarbeiten.
Dotierung Anzahl Bemerkung
B 6 1 in Teilfunktion
B 2/3 1 in Teilfunktion
A 16 5 davon 1 in Teilfunktion
A 15 14 davon 6 in Teilfunktion
A 13/14 17 davon 4 in Teilfunktion
A 13 g 3 davon 2 in Teilfunktion
A 12 4 davon 1 in Teilfunktion
A 9–11 4 davon 1 in Teilfunktion
A 9z 2 1 x Teilfunktion, 1 x Reservist
74. Welcher Personalansatz steht hinter den Arbeiten zur F-35 im
Geschäftsbereich des BMVg (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
Die Arbeiten am Projekt F-35A erfolgen im Umfang der nachstehend
aufgeführten Dienstposten.
Dabei ist anzumerken, dass beiliegende Auflistung neben den dafür etablierten
hauptamtlichen Dienstposten auch DP beinhalten, die nicht im vollem Umfang
für die Bearbeitung im Programm F-35A alimentiert sind, sondern
erforderliche Zuarbeiten zum Programm in Teilfunktion neben anderen Aufgaben
wahrnehmen.
Hierunter fallen zum Beispiel Dienstposten in der Projektorganisation des
BAAINBw, die querschnittlich sowohl Aufgaben im Projekt F-35A und
NGWS/FCAS wahrnehmen sowie Dienstposten im BMVg, Kommando
Luftwaffe und LufABw, die ebenfalls querschnittlich mehreren Projekten
zuarbeiten.
In Teilen sind die dem Projekt F-35 zugewiesenen Dienstposten noch vakant
und werden erst auf der Zeitachse sukzessive besetzt (Schwerpunkt
BAAINBw).
Dotierung Anzahl Bemerkung
B 3 2 in Teilfunktion
A 16 6 davon 3 in Teilfunktion
A 15 24 davon 20 in Teilfunktion
A 13/A 14 36 davon 26 in Teilfunktion
A 13 g 5 davon 2 in Teilfunktion
A 12 7 davon 3 in Teilfunktion
A 9–11 16 davon 8 in Teilfunktion
A 9z 1 in Teilfunktion
A 7–A 9 3 davon 1 in Teilfunktion
E 6/E 9 2 in Teilfunktion
75. Welcher Personalansatz steht hinter den Arbeiten am Projekt MGCS im
Geschäftsbereich des BMVg (bitte nach Besoldungsstufen
aufschlüsseln)?
Die Arbeiten im binationalen Programm MGCS erfolgen auf deutscher Seite
im Umfang der nachstehend aufgeführten Dienstposten. Dabei ist anzumerken,
dass einige Dienstposten die Aufgaben für das Programm MGCS in
Teilfunktion bzw. querschnittlich zu anderen Aufgaben bearbeiten.
Des Weiteren sind aktuell noch nicht alle der organisatorisch eingerichteten
Dienstposten auch bereits personell besetzt.
Dotierung Anzahl Bemerkung
B 6 1 in Teilfunktion
A 16/B 3 1
A 16 3 davon 1 in Teilfunktion
A 14/15 9 davon 4 in Teilfunktion
A 13/14 7
A 13 g 1
A 13 2 davon 2 in Teilfunktion
A 12 5 davon 2 in Teilfunktion
A 10/11 2
A 9z 1
A 6–A 8 1 davon 1 in Teilfunktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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