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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Einigung in den Verhandlungen zu FCAS - Ergebnisse, Eckdaten, weiterer Projektverlauf
(insgesamt 75 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
23.01.2023
Aktualisiert
02.11.2023
BT20/499919.12.2022
Einigung in den Verhandlungen zu FCAS - Ergebnisse, Eckdaten, weiterer Projektverlauf
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Einigung in den Verhandlungen zu FCAS – Ergebnisse, Eckdaten, weiterer
Projektverlauf
In den Sitzungen des Verteidigungsausschusses und des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages am 23. Juni 2021 wurde über die Fortsetzung des
deutsch-französisch-spanischen Programmes Next Generation Weapon System
(NGWS) in einem Future Combat Air System (FCAS) berichtet. Dabei wurde
der beabsichtigten Zeichnung der dafür erforderlichen zwischenstaatlichen
Durchführungsabsprache 3 (IA 3) für die Entwicklungsphasen 1B und 2
zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien unter Auflagen des
Maßgabebeschlusses 19(8)8832 zugestimmt (Quelle: www.augengeradeaus.net/2021/06/ru
estungsprojekte-nehmen-erste-parlamentarische-huerde-auflagen-fuer-fcas/).
Zu diesem Zeitpunkt lag lediglich die IA 3 vor, jedoch noch nicht das
endverhandelte Vertragswerk mit der Industrie. Zeitlich sollte die sogenannte
Demonstrator-Phase 1A, die die Grundlagen der Technologieentwicklung legen
sollte, bis Mitte 2021 abgeschlossen sein. Anschließend sollte es von Mitte
2021 bis Ende 2024 in die Phase 1B zur konkreten Technologieentwicklung
gehen, die dann wiederum von 2024 bis 2027 mit der Phase 2 in die Entwicklung
flugfähiger Demonstratoren übergehen soll (Quelle: www.bdli.de/sites/default/f
iles/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf).
Wie den Fragestellern aus Ausschussdrucksachen bekannt ist, war zum
Zeitpunkt der Zustimmung des Deutschen Bundestages zum IA 3 die Phase 1A
noch nicht beendet, sodass mithin keine abschließenden Ergebnisse vorlagen,
die Eingang in die Phase 1B finden können. Ferner hatte der
Haushaltsausschuss mit seinem Maßgabebeschluss vom 12. Februar 2020 auf das
Erfordernis einer zeitlichen Parallelität der Projekte FCAS und „Main Ground Combat
System“ (MGCS) verwiesen (Quellen: www.augengeradeaus.net/2020/02/bund
estag-gibt-weitere-gelder-fuer-deutsch-franzoesisches-kampfflugzeugprojekt-fr
ei-und-stellt-bedingungen/; www.augengeradeaus.net/2021/06/ruestungsprojekt
e-nehmen-erste-parlamentarische-huerde-auflagen-fuer-fcas/).
Das Projekt FCAS ist ein umfassend vernetzter Wirkverbund. Er besteht
insbesondere aus dem Next Generation Weapon System. Dieses beinhaltet den
sogenannten Next Generation Fighter (NGF), den sogenannten Remote Carrier
(RC), der mit dem Kampfflugzeug interagiert sowie der Air Combat Cloud
(ACC), einem geschützten IT-System, welches das Kampfflugzeug und die
unbemannten Komponenten vernetzt (Quelle: www.bundeswehr.de/de/organisatio
n/luftwaffe/aktuelles/fcas-future-combat-air-system). Darüber hinaus integriert
das Projekt FCAS bereits existierende Systeme (z. B. EUROFIGHTER,
Satelliten) und weitere in Planung und Umsetzung befindliche Neuentwicklungen wie
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4999
20. Wahlperiode 19.12.2022
die EURODROHNE (vgl. www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2
020A98_FCAS-Projekt.pdf).
Zwischen den Partnernationen und den ihnen jeweils zuzuordnenden
Industrieunternehmen – für Frankreich ist das insbesondere Dassault, für Deutschland
der Konzern Airbus und für Spanien die Firma Indra – ist die Projektarchitektur
in sieben Entwicklungsfelder, sogenannte Pillars, unterteilt. Diesen sind jeweils
ein Hauptentwickler und dann entsprechend beteiligte Partner zugeordnet. Die
Entwicklungsfelder sind der NGF, Triebwerk, RC, ACC,
Simulationsumgebung, Sensorik und Tarnfähigkeit (Quelle: www.swp-berlin.org/publications/pr
oducts/aktuell/2020A98_FCAS-Projekt.pdf). Nach Angaben des
Branchenverbandes „Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie“ (BDLI)
mit Stand vom Juni 2021 hat die deutsche Industrie in den Entwicklungsfeldern
ACC und RC die Leitung inne und ist in den Entwicklungsfeldern NGF und
Sensorik Hauptpartner der leitenden französischen Industrie. Für das
Entwicklungsfeld Triebwerk wurde demnach zur Leitung ein Joint-Venture von
französischer und deutscher Industrie durch die Unternehmen MTU und Safran
gegründet. Für das Entwicklungsfeld der Simulationsaufgaben wurde eine
gemeinschaftliche Leitung vereinbart (Quelle: www.bdli.de/sites/default/files/202
1-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf). Als Grundsätze der Zusammenarbeit
wurde in der Industrie festgelegt, dass die Verteilung der Arbeitspakete nach
den Prinzipien des „Geo-Returns“, wonach die entsprechenden Investitionen
entlang der vereinbarten Finanzierung in die jeweiligen nationalen Industrien
zurückfließen sollen, und des „Best Athlete“, wonach Arbeitsanteile anhand
bestehender Kompetenzen vergeben werden, erfolgte (Quellen: www.bdli.de/site
s/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf; www.swp-berlin.org/
publications/products/aktuell/2020A98_FCAS-Projekt.pdf). Darüber hinaus
wurde festgelegt, dass die Industrien gemeinschaftlich entscheiden und im
Falle eines nicht auflösbaren Dissenses die Entscheidung in Letztinstanz bei den
Nationen liegt. Schließlich soll es bei der Technologieentwicklung keine Black
Boxes geben, abgesehen von sensitiven Bereichen (Quelle: www.bdli.de/sites/d
efault/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf. Damit hängt als ein
wesentlicher Punkt im Projekt FCAS der Umgang mit den Rechten am geistigen
Eigentum (Intellectual Property Right – IPR) zusammen. Davon ist
beispielsweise abhängig, wie die Nutzung einzelner Komponenten organisiert wird, ob
Wartung und Instandsetzung nur industriell beim Lead-Hersteller erfolgen
können oder dies durch den Zugriff auf entsprechende Aufzeichnungen so weit
gewährleistet ist, dass dies auch mithilfe nationaler Industrie erfolgen kann. Des
Weiteren ist dieser Punkt entscheidend für Anpassungen und
Weiterentwicklungen wie die Integration neuer Waffen- oder Avioniksysteme (Quelle: www.sw
p-berlin.org/publications/products/aktuell/2020A98_FCAS-Projekt.pdf).
Anlässlich des Besuches von Bundeskanzler Olaf Scholz beim französischen
Präsidenten Emmanuel Macron in Paris am 26. Oktober 2022 berichtete die
Presse im Nachgang am 27. Oktober 2022, dass bei FCAS noch im Jahr 2022
die Unterzeichnung der Verträge zu erwarten sei. Der Chef des
Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt sei nach der Abreise von Bundeskanzler Olaf Scholz
zu weiteren Verhandlungen in Paris geblieben (Quelle: www.thepioneer.de/orig
inals/hauptstadt-das-briefing/briefings/die-fuenf-lehren-aus-der-scholz-reise).
In seiner Sitzung vom 10. November 2022 stellte der Haushaltsausschuss
weiterhin die Gültigkeit der bisher seit dem 12. Februar 2020 gefassten
Maßgabeschlüsse zu FCAS und MGCS fest. Darüber hinaus werden insbesondere die
zeitliche Parallelität der beiden Projekte sowie eine angemessene Verteilung der
Technologiebereiche auf Augenhöhe und eine faire Kosten- und
Arbeitsverteilung auf staatlicher und industrieller Ebene als wesentliche Forderungen des
Haushaltsausschusses genannt, um für die noch nicht verhandelten
Projektphasen auch in künftigen Jahren weitere finanzielle Mittel freigeben zu können.
Beide Forderungen seien laut der Fraktionen der Koalition aus SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht erfüllt (Quelle: www.augengerad
eaus.net/2022/11/bundestags-haushaltsausschuss-billigt-verteidigungsetat-
undsondervermoegen-plus-eine-milliarde-euro-fuer-munition/).
Zahlreichen Presseartikeln war seit dem 18. November 2022 zu entnehmen,
dass die Industrieverhandlungen offenbar eine Einigung erzielen konnten.
Aufgrund von Uneinigkeiten der beiden Unternehmen Dassault und Airbus bei den
Industrieverhandlungen kam es gegenüber dem ursprünglich anvisierten
Termin für den Verhandlungsabschluss von Mitte 2021 zu den zeitlichen
Verzögerungen von mehr als einem Jahr. Die Entwicklungskosten für die
Entwicklungsphase 1B liegen laut Presseberichten bei rund 3,5 Mrd. Euro (Quelle:
www.app.handelsblatt.com/politik/deutschland/wehrtechnik-durchbruch-fuer-r
uestungsprojekt-fcas-milliarden-fuer-testmodell-von-neuem-kampfjet-freigegeb
en/28820294.html). Laut Presse blieben trotz der Einigung wichtige Details
zunächst offen. Nach wie vor konnte nicht beurteilt werden, wie etwa die
Arbeitsteilung auf technologisch sensiblen Feldern wie der Flugsteuerung und
Tarnkappenfunktion aussieht, wo sich Airbus wohl nicht mit der Rolle eines reinen
Zulieferers von Dassault ohne Teilhabe an der Entwicklung begnügen wollte.
Allerdings hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gleichzeitig
betont, dass auf höchster Regierungsebene noch einmal festgestellt wurde, dass
ein kooperativer Ansatz auf Augenhöhe verfolgt wird (Quelle: www.faz.net/akt
uell/wirtschaft/unternehmen/fcas-europas-groesstes-ruestungsprojekt-geht-in-n
aechste-phase-18474986.html).
Dass weiterhin gemäß Presse einige Punkte offen gewesen seien, wurde
dadurch erhärtet, dass die französische Premierministerin Élisabeth Borne auf
einer Pressekonferenz bei ihrem Besuch im Bundeskanzleramt am 25. November
2022 eine industrielle Einigung bestätigte. Allerdings wurde dieser Umstand
gemäß Presseberichten durch das Unternehmen Dassault Aviation dementiert
(Quellen: www.flugrevue.de/militaer/europaeisches-milliardenprogramm-indus
trie-schafft-fcas-einigung/; www.flugrevue.de/militaer/einigung-bei-fcas-dassa
ult-dementiert-weiter/).
Laut eines Presseartikels vom 2. Dezember 2022 bestätigte Dassault dann doch
die Einigung mit Airbus. Dabei habe Dassault von Airbus die nötigen
Garantien erhalten, die das Know-how von Dassault schützen werden. Das bedeutet
der Presse zufolge, dass Dassault zwar künftig mit Airbus die Eigentumsrechte
der gemeinsam entwickelten Komponenten teilen werde, keinesfalls aber jene
Technologien, die Dassault in das FCAS-Projekt einbringe (Quelle: www.fa
z.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/airbus-und-dassault-einigen-sich-ueber-ka
mpfjet-18506461.html).
Mit Datum vom 9. Dezember 2022 wurden dem Deutschen Bundestag das
endverhandelte Vertragswerk sowie ein Sachstandsbericht zu den Programmen
FCAS und MGCS, datiert auf den 6. Dezember 2022, übermittelt.
Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag begrüßt eine Einigung in
den Verhandlungen. Trotz der Übermittlung des Sachstandsberichts vom 6.
Dezember 2022 und des endverhandelten Vertragswerks sieht sie noch weiteren
Informationsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann genau wurden die inhaltlichen und formellen Arbeiten an der
Phase 1A abgeschlossen?
2. Liegen die Ergebnisse samt Auswertung für die Phase 1A bereits
verwendungsreif für Phase 1B vor?
3. Wie werden die Ergebnisse von Phase 1A durch die Bundesregierung
bewertet?
4. Wie bewertet die Bundesregierung im Kontext dieser Ergebnisse die
Zusammenarbeit der Industrie insbesondere im Entwicklungsfeld NGF
zwischen Dassault und Airbus?
5. Wann genau haben die Gespräche auf höchster Regierungsebene zur
Erzielung einer politischen Einigung für die formale Freigabe der
Gegenzeichnung der endverhandelten Industrieverträge durch die französische
Beschaffungsbehörde DGA stattgefunden?
6. Handelte es sich bei der erzielten Einigung auf höchster Regierungsebene
um das Produkt von Verhandlungen im Sinne des festgelegten
Eskalationsmechanismus, wonach im Falle eines nicht auflösbaren Dissenses auf
Industrieebene die Entscheidung in Letztinstanz bei den Nationen liegt?
7. Wann genau wurde dabei die finale Einigung gefunden?
8. Wurde das Einigungsergebnis zwischen Bundeskanzleramtschef Wolfgang
Schmidt und der französischen Amtsseite direkt oder im Nachgang
schriftlich festgehalten?
9. Ist Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt nach der Abreise von
Bundeskanzler Olaf Scholz von seinem Besuch beim französischen
Präsidenten Emmanuel Macron am 26. Oktober 2022 zu weiteren Verhandlungen
in Paris geblieben?
10. Wenn ja, mit wem genau hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt
verhandelt?
11. Ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bundeskanzleramtschef
Wolfgang Schmidt und der französischen Amtsseite für das französische
Unternehmen Dassault Aviation bindend?
12. Warum konnte Bundeskanzler Olaf Scholz nicht an den weiteren
Verhandlungen teilnehmen?
13. Warum hat Bundeskanzler Olaf Scholz die weiteren Verhandlungen zu
FCAS gemäß den Presseberichten an den Bundeskanzleramtschef
Wolfgang Schmidt delegiert und nicht gemäß Ressortprinzip an die
zuständige Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht?
14. Ist dieses Vorgehen durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung
gedeckt?
15. Welche Termine hat Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht
gemäß ihrem Dienstkalender am 26. Oktober 2022 wahrgenommen (bitte
auflisten)?
16. Über was genau hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt in der
Sache FCAS anstelle von Bundeskanzler Olaf Scholz mit der französischen
Seite verhandelt?
17. Inwiefern hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt die Kooperation
der beteiligten Staaten und Industrien auf Augenhöhe eingefordert?
18. Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung der Begriff „Augenhöhe“
in diesem Kontext definiert und durch welche Operatoren spezifiziert?
19. Wurden bei der Kooperation auf Augenhöhe auch insbesondere die
strittigen Technologiebereiche berücksichtigt?
20. Inwiefern hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt in den
Verhandlungen die Aufstellung eines zweiten Demonstrators am Standort
Deutschland eingefordert?
21. Inwiefern hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt gefordert, dass
die Regelungen zur weiteren Verwertbarkeit von Ergebnissen der
gemeinsamen Studien- und Forschungsaktivitäten (IPR) im endverhandelten
Vertragswerk so angepasst werden, dass Nutzungsrechte unabhängig vom
Projekt gegeben sind?
22. Welche Technologien und Komponenten werden von Airbus und Dassault
gemeinsam entwickelt und sind damit Bestandteil der zu teilenden
Eigentumsrechte?
23. Welche Technologien von Dassault werden in das Projekt eingebracht und
sind damit laut Presseberichten auch weiterhin das geistige Eigentum von
Dassault?
24. Inwiefern hat Dassault Aviation schriftlich bestätigt, dass es das
gemeinsame Verständnis zur Zusammenarbeit, das die Nationen regierungsseitig am
22. Juni 2022 in ein gemeinsames Statement of Intent gefasst haben, um
die spätere Entwicklung des Waffensystems auch in strittigen
Technologiebereichen, wie der Flugsteuerung, der Avionik oder der
Tarnkappenfähigkeit, kooperativ anzugehen und damit den beteiligten Nationen eine
souveräne Nutzung des Systems zu ermöglichen, einhält?
25. Warum dementierte Dassault Aviation nach Einschätzung der
Bundesregierung zunächst eine Einigung, nachdem sie am 25. November 2022
auch von der französischen Premierministerin Élisabeth Borne verkündet
wurde?
26. Wurden nach dem Dementi von Dassault zur Nachricht über eine Einigung
die Industrieverhandlungen noch einmal aufgenommen, und wenn ja, über
was wurde noch einmal verhandelt?
27. Was ist der konkrete Gegenstand der geplanten Untersuchung zur
Überführung des Projekts in eine internationale Programmorganisation?
a) Welche Haltung haben die anderen Partnernationen zu diesen
Überlegungen?
b) Welche Zeitlinien werden derzeit zur Überführung in eine
Programmorganisation angestrebt?
c) Welche Zeitlinie und Meilensteine sind für die Untersuchung derzeit
angedacht?
28. Inwiefern und an welchem Ort wird es nach der Industrieeinigung einen
zweiten Demonstrator in Deutschland geben, wie im Maßgabebeschluss
19(8)8832 gefordert?
a) Wo soll dieser Demonstrator gebaut werden?
b) Wer soll diesen Demonstrator bauen?
c) In wessen Eigentum wird sich dieser Demonstrator befinden, und wer
wird die Rechte an der im Demonstrator verbauten Technologie haben?
d) Wird dieser Demonstrator durch die beteiligten Unternehmen finanziert
oder aus Haushaltsmitteln des Bundes (bitte ggf. Kapitel, Titel und
Finanzaufwand benennen)?
e) Wie wird sichergestellt, dass dieser Demonstrator in Deutschland
zugelassen werden kann?
f) Wie wird sichergestellt, dass dieser Demonstrator modifiziert und
betrieben werden kann?
g) Welche Zeitschiene soll für einen ggf. zweiten Demonstrator gelten?
29. Inwiefern wird die Bundesregierung der Forderung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gemäß Maßgabebeschluss
19(8)8832, ihn vor dem Auslösen der optionalen Phase 2 um Zustimmung
zu bitten, nachkommen?
30. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich der Unterzeichnung des
endverhandelten Industrievertrags ergeben?
31. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Eintritts in die
Entwicklungsphase 1B ergeben?
32. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Abschlusses der
Entwicklungsphase 1B ergeben?
33. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Eintritts in die optionale
Entwicklungsphase 2 ergeben?
34. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung für den Eintritt in die Produktion ergeben?
35. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung für die Verfügbarkeit des Waffensystems
ergeben?
36. Ist der vorgesehene Einführungszeitraum von FCAS aufgrund der
„Zeitenwende“ noch angemessen oder bedarf es gegenüber der ursprünglichen
Planung noch eines zusätzlichen Zwischenschritts insbesondere auf dem
Weg hin zum NGF?
37. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aktuell für die
Entwicklungsphase 1B für Deutschland?
38. Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Bundesregierung aktuell für
die Entwicklungsphase 1B gegenüber der ursprünglichen
Kostenveranschlagung für Deutschland?
39. Wie sieht die aktuelle Kostenaufteilung unter den beteiligten Ländern
Deutschland, Frankreich und Spanien für die Entwicklungsphase 1B aus?
40. Wie verteilen sich die aktuell veranschlagten Gesamtkosten für die drei
beteiligten Länder Deutschland, Frankreich und Spanien für die
Entwicklungsphase 1B auf die sieben Entwicklungsfelder (bitte jeweils nach
Entwicklungsfeldern [Pillars] aufschlüsseln)?
41. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aktuell für das
Gesamtprojekt FCAS für Deutschland?
42. Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Bundesregierung aktuell für
das Gesamtprojekt FCAS gegenüber der ursprünglichen
Kostenveranschlagung für Deutschland?
43. Wie sieht die aktuelle Kostenaufteilung unter den beteiligten Ländern
Deutschland, Frankreich und Spanien für das Gesamtprojekt FCAS aus?
44. Wie sieht die Aufgabenteilung bezogen auf die sieben Entwicklungsfelder
jeweils aus (bitte je Entwicklungsfeld nach Leitung des Entwicklungsfelds
und Hauptpartner aufschlüsseln)?
45. Wie ist der Begriff „Hauptpartner“ bezüglich der einzelnen
Entwicklungsfelder hinsichtlich der jeweils individuellen Vertragsgestaltung, des
Entscheidungsspielraums und der Beteiligung einzuordnen?
46. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „NGF“,
und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten
Industrien verteilt?
a) Wie bewertet das BMVg diese Aufteilung?
b) Wie bewerten nach Kenntnis der Bundesregierung die beteiligten
Industrien die Aufteilung?
c) Ist es vorgesehen, eine möglicherweise für die deutsche Industrie
nachteilige Verteilung oder sogar Nichtberücksichtigung in einzelnen
Arbeitspaketen durch nationale Maßnahmen oder
Technologieförderung abzufedern beziehungsweise zu kompensieren?
47. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds
„Triebwerk“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die
beteiligten Industrien verteilt?
48. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „ACC“,
und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten
Industrien verteilt?
49. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „RC“, und
wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten
Industrien verteilt?
50. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds
„Simulationsumgebung“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag
auf die beteiligten Industrien verteilt?
51. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „Sensorik“,
und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten
Industrien verteilt?
52. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds
„Tarnfähigkeit“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die
beteiligten Industrien verteilt?
53. Wie sind die Arbeitspakete im Entwicklungsfeld „NGF“ unter
Berücksichtigung der umfangreichen Arbeitspakete zum Thema „Tarnfähigkeit“ zu
bewerten?
54. Welche Einigung wurde mit Blick auf die Flugsteuerung erzielt?
55. Welche Effekte hat FCAS auf die deutsche Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie?
a) Können die Systemfähigkeiten der deutschen Industrie mit all ihren
Stärken, etwa im Technologiefeld Flugsteuerung, erhalten und
ausgebaut sowie neue Fähigkeiten erschlossen werden?
b) Wie viele Arbeitsplätze werden durch das Projekt gesichert und
geschaffen?
c) In welcher Höhe ist die Bruttowertschöpfung des Projekts zu
veranschlagen?
56. Inwiefern soll das Non-Traditional-Player-Programm zur nationalen
Beteiligung innovativer Unternehmen und Start-ups an FCAS nach Ansicht des
BMVg nach Unterzeichnung des endverhandelten Vertrags fortgeführt und
ausgeweitet werden (Quelle: www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3
%9Cbersicht%20FCAS.pdf)?
57. Wie werden das bei der Luftwaffe in Nutzung befindliche Waffensystem
EUROFIGHTER und das für die Beschaffung geplante Waffensystem
F-35 im Hinblick auf das Projekt FCAS in dessen Systemgedanken
integriert?
58. Ist ein Mehr-Rollen-Ansatz mit Rollenspezialisierung beim NGF möglich?
59. Welche Anforderungen stellt die französische Luftwaffe an den NGF?
60. Welche operativen Anforderungen stellt der deutsche Nutzer an den NGF?
61. Auf welche Anforderungen an den NGF konnten sich die deutsche und die
französische Luftwaffe einigen?
62. Besteht das Risiko von Redundanzen zur F-35?
63. Ist eine operationelle Integration der genannten Waffensysteme EURO-
FIGHTER und F-35 in das Gesamtsystem FCAS grundsätzlich möglich
und Gegenstand der Vertragsgespräche mit Frankreich und Spanien?
64. Inwiefern wird vor dem Hintergrund der geplanten Beschaffung des
Waffensystems F-35 der NGF des NGWS in Zukunft als Fähigkeitsträger der
nuklearen Teilhabe eingeplant?
65. Inwiefern war der Gegenstand der Fragen 63 und 64 Inhalt von
Gesprächen oder Verhandlungen mit den Vertretern der USA?
66. Gibt es Pläne der FCAS-Nationen, sich mit den Herstellern des Projekts
Tempest in einem gemeinsamen Rüstungskonsortium zusammenzufinden
(Quelle: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/airbus-und-dassault-
einigen-sich-ueber-kampfjet-18506461.html), und wenn ja, warum?
67. Inwiefern war das Projekt EURODROHNE ein Thema des Gesprächs
zwischen der französischen und deutschen Amtsseite beim Besuch des
Bundeskanzlers Olaf Scholz am 26. Oktober 2022 in Paris?
68. Wurde ggf. über die Beteiligungen an der EURODROHNE gesprochen?
69. Wird Deutschland nach wie vor die bisher kommunizierte Anzahl von
21 Luftfahrzeugen EURODROHNE bestellen oder soll diese Stückzahl
reduziert werden (Quelle: www.bmvg.de/de/aktuelles/eurodrohne-projekt-ge
ht-in-die-naechste-phase-5343614)?
70. Wie viele Mitarbeiter, die vorher im Bundeskanzleramt beschäftigt waren,
sind seit dem 1. März 2022 ins BMVg gewechselt oder wurden zeitlich
abgeordnet (bitte nach Besoldungsgruppen und Zeitpunkt des Wechsels [
Monatsangaben ausreichend] aufschlüsseln)?
71. Wie viele Mitarbeiter, die vorher im Bundesministerium der Finanzen
(BMF) beschäftigt waren, sind seit dem 1. März 2022 ins BMVg
gewechselt oder wurden zeitlich abgeordnet (bitte nach Besoldungsgruppen und
Zeitpunkt des Wechsels [Monatsangaben ausreichend] aufschlüsseln)?
72. Wie viele Mitarbeiter, die vorher im Bundesministerium der Justiz (BMJ)
beschäftigt waren, sind seit dem 1. März 2022 ins BMVg gewechselt oder
wurden zeitlich abgeordnet (bitte nach Besoldungsgruppen und Zeitpunkt
des Wechsels [Monatsangaben ausreichend] aufschlüsseln)?
73. Welcher Personalansatz steht hinter den Arbeiten am Projekt FCAS im
Geschäftsbereich des BMVg (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
74. Welcher Personalansatz steht hinter den Arbeiten zur F-35 im
Geschäftsbereich des BMVg (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
75. Welcher Personalansatz steht hinter den Arbeiten am Projekt MGCS im
Geschäftsbereich des BMVg (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
Berlin, den 14. Dezember 2022
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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