[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5330 –
Strukturiertes Auslaufmandat MINUSMA
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 22. November 2022 verkündeten das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium der Verteidigung, dass beabsichtigt sei, das MINUSMA-Mandat
(MINUSMA = United Nations Multidimensional Integrated Stabilization
Mission in Mali) in ein „strukturiertes Auslaufmandat“ zu überführen, das im Mai
2024 auslaufe (
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-zieht-bis-mai-2
024-aus-mali-ab-5530382).
Der beabsichtigte Mandatszeitraum bis Mai 2024 und der damit verlängerte
Einsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten wird u. a. mit der stabilisierenden
Wirkung deutscher Kräfte auf die Abhaltung von möglichen Wahlen im
Februar 2024 begründet (
https://www.stern.de/politik/deutschland/mali--bundesre
gierung-leitet-ende-des-bundeswehr-einsatzes-ein-32937248.html).
Mali befindet sich aktuell in einer schlechten sicherheitspolitischen
Gesamtlage. Das Land dient regionalen dschihadistischen und kriminellen Gruppen als
Operationsraum und Rückzugsort und destabilisiert dadurch die gesamte
Sahel-Region (
https://www.deutschlandfunk.de/mali-deutsches-mandat-sicherhei
tslage-100.html). Zudem übt Berichten zufolge Russland zunehmend sichtbar
militärischen und damit auch politischen Einfluss vor Ort aus und nutzt Mali
als Ankerpunkt für seine destabilisierende Machtpolitik in der Region (https://
orf.at/stories/3301645/).
Der bisherige Einsatz von MINUSMA war nach Einschätzung der Fragesteller
dennoch nicht wirkungslos. Insbesondere die Vernetzung von State-Building-
Ansätzen und militärischem Engagement zur Verbesserung der Sicherheitslage
konnte für einige Regionen Malis nachhaltigen Fortschritt herbeiführen.
Jedoch machen der regional und lokal begrenzte Einsatzraum von MINUSMA
die beabsichtigte Wirkung in der Fläche und die Erfüllung des Auftrages aus
Sicht der Fragesteller zunehmend schwieriger. Insbesondere für das
Bundeswehrkontingent kann derzeit nach Ansicht der Fragesteller von einer
Auftragserfüllung nicht mehr gesprochen werden, denn die Auflagen und Vorgaben
seitens der malischen Regierung zum Einsatz des deutschen Kontingents, wie
z. B. bei der Nutzung der Luna- und Heron-Aufklärungsdrohnen, machen
deren Einsatz de facto unmöglich (
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bu
ndeswehr-in-mali-heron-drohne-muss-am-boden-bleiben-a-6f1213da-248d-46
91-adf7-04f2c2abc720). Zudem ist die verlässliche Versorgung und die
Personalrotation unter den derzeitigen vor Ort herrschenden Rahmenbedingungen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5755
20. Wahlperiode 20.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 17. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
einer restriktiven bzw. mit großen Verzögerungen stattfindenden
Genehmigungspolitik von Seiten der malischen Regierung nach Ansicht der
Fragesteller nur schwer oder teilweise gar nicht gesichert.
Der Abzug der französischen Kräfte der Mission Barkhane aus Mali hat
MINUSMA nach Ansicht der Fragesteller zudem elementar wichtige und
notwendige Unterstützung entzogen. Auch die Aussicht auf den potenziellen
Einsatz von Hubschraubern des Typs Mi24 aus Bangladesch hilft den Soldatinnen
und Soldaten vor Ort nicht. Die Unterstützung deutscher Kräfte in extremis ist
aus Sicht der Fragesteller derzeit und absehbar auch zukünftig nicht
gewährleistet. Dies erhöht die Gefährdung für die Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr in einem aus Sicht der Fragesteller nicht mehr zu akzeptierenden
Maße. Die ehemalige Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht hat
ein ausreichendes Schutzniveau stets als Bedingung für die Fortführung des
Einsatzes bezeichnet (Plenarprotokoll 20/33, S. 2995 D) – diese Ankündigung
scheint aus Sicht der Fragesteller offenbar nicht mehr zu gelten.
Gleichwohl bleibt die Stabilität der Sahel-Region im Sicherheitsinteresse
Deutschlands und Europas. Die Folgen wachsender Instabilität und
zunehmender Migration werden nach Meinung der Fragesteller in Europa unmittelbar
zu spüren sein. Daher kommt den verlässlichen Partnern in der Region eine
noch größere Bedeutung zu, und die Bundesregierung ist aus Sicht der
Fragesteller aufgefordert, daraus die notwendigen Schlüsse zugunsten einer
fortgesetzten Unterstützung und Ertüchtigung dieser Partner in der Region zu
ziehen. Diese Unterstützung muss nach Auffassung der Fragesteller klaren
Absprachen mit unseren europäischen Partnern und einem kohärenten
strategischen Gesamtansatz für die Sahel-Region folgen.
Daher ist es aus Sicht der Fragesteller höchste Zeit, dass die Bundesregierung
ein Gesamtkonzept zur nachhaltigen Stabilisierung der Sahel-Zone vorlegt
und klar ausbuchstabiert, welchen Beitrag Deutschland und seine EU-Partner
sowie die Akteure vor Ort zur weiteren Stabilisierung der Sahel-Zone leisten
können und müssen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Entscheidung der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag
vorzuschlagen, Ende Mai 2023 das Bundestagsmandat für die Beteiligung deutscher
Soldaten bei der Mission der Vereinten Nationen (VN) in Mali, United Nations
Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali (MINUSMA),
letztmalig um ein Jahr zu verlängern, ermöglicht eine strukturierte und geplante
Beendigung des deutschen Mandats. Partner wie die VN, afrikanische sowie
europäische Truppensteller haben sich anerkennend über diese transparent
kommunizierte Entscheidung geäußert. Sie ermöglicht den VN Planungssicherheit für
die Zukunft der MINUSMA. Mit einem Zieldatum nach den für Februar 2024
geplanten Präsidentschaftswahlen in Mali liegt der Abzugsentscheidung ein
nachvollziehbarer Endpunkt für die Präsenz des deutschen Kontingents in Gao
zugrunde. Die malische Transitionsregierung hat dies ausdrücklich begrüßt, da
diese in ihrer Transitionsplanung beim Wort genommen werde.
Aus Sicht der Bundesregierung sind die Voraussetzungen für eine deutsche
Präsenz in Mali nur gegeben, wenn das Versorgungs- und Schutzniveau der
deutschen Soldatinnen und Soldaten gewahrt bleibt und das Kontingent seinen
Auftrag erfüllen kann. Falls die Aussichten auf Erfüllung dieser Kriterien als nicht
ausreichend bewertet werden, ist eine Anpassung des Einsatzes bis hin zu
einem frühzeitigen Abzug möglich.
Auch nach Abzug des deutschen Kontingents aus Gao wird die
Bundesregierung ihr umfangreiches, vernetztes Engagement in Mali und der Sahel-Region
fortsetzen. Die Unterstützung der VN-Mission MINUSMA wird sowohl
politisch als auch durch deutsche Beiträge für den Treuhandfonds der MINUSMA
fortgesetzt. Die Bundesregierung behält sich vor, die fortgesetzte Entsendung
von Stabsoffizieren zu MINUSMA nach Bamako zu prüfen.
Die Bundeswehr wird sich darüber hinaus substantiell an der geplanten EU-
Partnerschaftsmission „EU Military Partnership Mission“ (EUMPM) in Niger
beteiligen und unabhängig davon in Nachfolge des Ausbildungsvorhabens
„Gazelle“ in Niger Stabsoffiziere stellen. Die Bundesregierung wird ihr
Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und Stabilisierung, wo möglich
und geboten, in der Region ausbauen.
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine Fortschreibung der strategischen
Ausrichtung des deutschen Sahel-Engagements, in welcher der Rahmen für
dieses regionale, vernetzte Engagement gesetzt wird.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Antworten zu den Fragen 9,
10, 22, 26, 28, 31, 33, 34, 35, 38, 40 und 41 nicht in offener Form erfolgen
kann. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ ist bei den Antworten zu o. g. Fragen in Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Aus der zur Veröffentlichung bestimmten Antwort der Bundesregierung auf
diese Fragen könnten Rückschlüsse gezogen werden, die eine Gefährdung der
Einsatzkräfte der Bundeswehr in Mali oder bei künftigen Operationen bedeuten
würden. Ein solches Vorgehen wäre unter anderem auch mit der
Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn nicht vereinbar.
Darüber hinaus würde eine Veröffentlichung auf diese Fragen detaillierte
Rückschlüsse auf Verfahren und operative Ausrichtung des deutschen
Einsatzkontingents der Bundeswehr zulassen. Aufgrund der damit verbundenen nachteiligen
Auswirkungen auf die sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr kann
dem Wunsch nach einer öffentlichen Beantwortung auch unter
Berücksichtigung des parlamentarischen Fragerechts nicht entsprochen werden.
Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch Rechnung zu
tragen, sind die entsprechenden Informationen daher als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag mit
separater Anlage übermittelt.
1. Wieso wurde das Auslaufen des Mandats vor Veröffentlichung der
angekündigten Sahel-Strategie der Bundesregierung (Plenarprotokoll 20/67,
S. 7864 D) und der Evaluierung des MINUSMA-Einsatzes
(Plenarprotokoll 20/67, S. 7863 A) durch die Vereinten Nationen verkündet?
Die Entscheidung, das Mandat für den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der
VN-Mission MINUSMA dem Deutschen Bundestag im Mai 2023 letztmalig
zur Verlängerung um ein Jahr bis Mai 2024 zur Entscheidung vorzulegen,
wurde Ende November 2022 getroffen, um die rechtzeitige Ankündigung des
Abzugs des deutschen militärischen Beitrags gegenüber den VN zu ermöglichen.
So wurde den VN der nötige Planungsvorlauf zur Ansprache neuer
Truppensteller eingeräumt. Die Vorarbeiten zur strategischen Neuausrichtung des
deutschen Sahel-Engagements liefen parallel dazu und flossen in die
Entscheidungsfindung ein.
2. Bedeutet der aus Sicht der Fragesteller früh gewählte Zeitpunkt dieser
Ausstiegsankündigung, dass die Sahel-Strategie und die Evaluierung
keinen Einfluss auf die Entscheidung haben?
Wenn nein, inwieweit wird die Evaluierung in die Bewertung einfließen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5 und 6 verwiesen.
3. Welche Kriterien liegen der Entscheidung der Bundesregierung
zugrunde, dem Deutschen Bundestag ein „strukturiertes Auslaufmandat“
vorzulegen?
4. Warum ist die Verlängerung und Laufzeit des Mandats durch die
Bundesregierung mit den möglichen Wahlen in Mali verknüpft?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Kann das Ergebnis der Evaluierung des MINUSMA-Einsatzes durch die
Vereinten Nationen zu einer Neubewertung der getroffenen Entscheidung
eines Abzuges im Mai 2024 führen?
6. Wenn ja, kann dieses auch zu einer erneuten Verlängerung über den Mai
2024 hinaus oder zu einer sofortigen Beendigung des Einsatzes führen?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung steht als großer Truppensteller der VN-Mission MINUS-
MA im engen Kontakt mit den VN und war in die Erarbeitung der strategischen
Überprüfung der Mission durch die VN eingebunden. Die Ausrichtung der
Überprüfung war der Bundesregierung daher bekannt und ist in die
Abzugsentscheidung eingeflossen.
7. Hat die Sahel-Strategie der Bundesregierung Einfluss auf eine mögliche
Neubewertung der Entscheidung hinsichtlich des Abzugs aus Mail, und
wenn nein, zu welchem Zweck entwickelt die Bundesregierung eine
Sahel-Strategie, wenn diese für die Bewertung einer Notwendigkeit des
MINUSMA-Einsatzes nicht herangezogen wird?
Überlegungen zur strategischen Neuausrichtung des deutschen Sahel-
Engagements flossen in die Entscheidung ein. Umgekehrt berücksichtigt die
Fortschreibung der strategischen Ausrichtung des Sahel-Engagements der
Bundesregierung die bereits getroffene Entscheidung zum künftigen deutschen
Engagement bei MINUSMA. Die Entscheidung zur Beendigung der militärischen
Beteiligung an MINUSMA bis Mai 2024 beruht nicht nur auf den die Sahel-
Region betreffenden politischen Erwägungen, sondern folgt einer
ganzheitlichen Betrachtung, insbesondere von militärischen und verteidigungspolitischen
Aspekten, der Rolle Deutschlands in den Vereinten Nationen sowie
Entscheidungen der malischen Regierung.
8. Welche Fähigkeiten und Unterstützungsleistungen sollen vom deutschen
Kontingent zur Unterstützung von Wahlen für Mali vorgehalten werden?
Art und Umfang einer möglichen Wahlunterstützung von MINUSMA sind
abhängig von entsprechenden Unterstützungsbitten der malischen
Transitionsregierung an die Mission. Der zivile Anteil der MINUSMA hat umfassende
Kapazitäten für eine Wahlunterstützung in Mali. Welche darüberhinausgehenden
militärischen Fähigkeiten zur Unterstützung eingesetzt werden könnten, muss
abschließend lageabhängig durch die Mission festgelegt werden.
9. Wie kann die Bundeswehr die Wahlen wirksam unterstützen, wenn der
Abzug in vollem Gange ist?
Welche Fähigkeiten stehen dann noch zur Verfügung?
10. Inwieweit wird die Unterstützung der Wahlen den Abzug des deutschen
Kontingents beeinflussen, der spätestens am 31. Mai 2024 und damit
keine drei Monate nach dem angekündigten Wahltermin im Februar 2024
vollzogen sein muss?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage* wird verwiesen.
Die Veröffentlichung der Fragen ließe Rückschlüsse auf die Verfahren und die
operative Ausrichtung des deutschen Einsatzkontingents zu und ist daher „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen. Somit kann die Beantwortung der
Frage in offener Form nicht erfolgen und wird dem Bundestag mit separater
Anlage mit der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ übermittelt.
11. Welche Kriterien wurden für den Beendigungszeitpunkt Mai 2024
herangezogen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
12. Wird eine weitere Verschiebung des Wahltermins über den Februar 2024
hinaus zu einem unmittelbaren Abzug der deutschen Kräfte führen?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
13. Wird die weitere Verschiebung des Wahltermins über den Februar 2024
hinaus zu einer nochmaligen Verlängerung des deutschen Einsatzes
führen, um die Unterstützungsleistungen für die Abhaltung der Wahl
unverändert erbringen zu können?
Wenn ja, wann sind in diesem Fall spätestens die Abzugsmaßnahmen
anzuhalten, und wann ist spätestens eine Entscheidung zu treffen?
Eine Verlängerung des deutschen Einsatzes über den 31. Mai 2024 hinaus ist
derzeit nicht vorgesehen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
14. Wird ein Abzug im Mai 2024 unabhängig von der gesellschaftlichen
sowie politischen Stabilität durchgeführt?
Die Entscheidung der Bundesregierung, dem Bundestag im Mai 2023
letztmalig ein auf ein Jahr begrenztes Mandat vorzulegen, bezog auch die Analyse der
gesellschaftlichen und politischen Stabilität Malis zum Zeitpunkt der
Entscheidung mit ein.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Soll die mögliche Unterstützung von Wahlen in Mali in einem
zukünftigen Mandat in der Auftragsziffer abgebildet werden?
Das Mandat der Vereinten Nationen für MINUSMA (zuletzt VN-
Sicherheitsresolution 2640 vom 29. Juni 2022,
https://digitallibrary.un.org/record/3979313)
umfasst neben der Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens
ebenso die Unterstützung bei der politischen Transition. Hierzu zählt auch die
Unterstützung bei der Abhaltung freier und fairer Wahlen. Dies wird im
Rahmen der letztmaligen Verlängerung des nationalen Mandats berücksichtigt. Die
konkrete Unterstützung von Wahlen ist von der Unterstützungsbitte der
malischen Transitionsregierung an MINUSMA abhängig.
Ergänzend wird auf die Antwort zur Frage 8 verwiesen.
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, aktiv bei anderen Staaten dafür zu
werben, den deutschen Beitrag bei MINUSMA zu übernehmen?
Wenn ja, mit wem hat die Bundesregierung bereits Gespräche geführt,
oder mit wem beabsichtigt sie, Gespräche zu führen?
Wenn nein, wie wird seitens der Bundesregierung dann gewährleistet,
dass die MINUSMA-Mission nicht grundlegend gefährdet wird?
Die Kräftegenerierung für Friedensmissionen der Vereinten Nationen obliegt
dem Sekretariat der VN und wird eng und vertraulich mit den jeweiligen
Truppenstellern abgestimmt. Darüber hinaus macht die Bundesregierung
grundsätzlich keine Angaben zu vertraulichen Gesprächen.
17. Sollen Fähigkeiten und Anteile in das von der ehemaligen
Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht angekündigte neue Mandat in
Niger aus dem bisherigen MINUSMA-Einsatz übernommen werden, und
wenn ja, welche (
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/ministerin-kuendigt-
mandat-zum-einstieg-in-ausstieg-aus-mali-an-5530316)?
Eine mögliche Übernahme von Fähigkeiten ist aktuell nicht vorgesehen.
a) Wie ändern sich durch das geplante Niger-Mandat das
Aufgabenspektrum und die einzusetzenden Fähigkeiten der teilnehmenden Nationen?
Welche Aufgaben und Fähigkeiten kommen hinzu, und welche
entfallen?
Die geplante EU Military Partnership Mission („EUMPM Niger“) hat zum
gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auswirkungen auf die eingesetzten nationalen
Fähigkeiten bei MINUSMA. Zu Fähigkeiten anderer Nationen trifft die
Bundesregierung keine Aussagen.
b) Zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis gab es zum
geplanten Niger-Mandat mit den Vereinten Nationen Gespräche?
Im Rahmen der strategischen EU-VN-Partnerschaft zu Friedenseinsätzen und
Krisenmanagement stehen die EU und VN im regelmäßigen Austausch.
18. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt wurden die Vereinten
Nationen, die Leitung des MINUSMA-Einsatzes, die ECOWAS-Staaten
(ECOWAS = Economic Community of West African States) und an
dieser Friedensmission teilnehmende Nationen im Vorfeld der Entscheidung
eingebunden oder informiert?
Die Bundesregierung hat die VN, die Leitung der MINUSMA sowie
Partnerstaaten innerhalb der MINUSMA und in der Sahel-Region umgehend nach
Treffen der Entscheidung informiert.
19. Inwieweit war der Bundesregierung beim Beschluss ihres „strukturierten
Auslaufmandats“ schon bekannt, dass die EU eine neue Mission in Niger
aufbauen will, und inwieweit hat die Bundesregierung schon damals
geplant, sich daran zu beteiligen?
Zum Zeitpunkt des Beschlusses der Bundesregierung zur strukturierten
Beendigung des Bundeswehreinsatzes bei MINUSMA am 22. November 2022 war
bereits bekannt, dass die EU plant, eine nicht-exekutive Ausbildungsmission in
Niger einzusetzen. Die Bundesregierung befand sich zu diesem Zeitpunkt im
Prüfprozess für eine mögliche Beteiligung der Bundeswehr an dieser Mission.
20. Inwieweit wird sich das „strukturierte Auslaufmandat“ von dem
bisherigen Mandat unterscheiden (bitte nach Aufgaben der Bundeswehr,
eingebrachten Fähigkeiten durch die Bundeswehr und Personalstärke
aufschlüsseln)?
Das Mandat wird sowohl der letztmaligen Verlängerung der Beteiligung der
Bundeswehr an MINUSMA als auch dem strukturierten Abbau und der
Rückverlegung Rechnung tragen. Die Aufgaben der Bundeswehr werden sich
weiterhin an der einschlägigen VN-Sicherheitsratsresolution orientieren. Der
Personal- und Materialumfang der erforderlichen Fähigkeiten und Kräfte sind
Gegenstand laufender Planungen.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Auftragserfüllung des
deutschen Kontingents, wenn wichtige Aufklärungsträger und Wirkmittel
im Aufklärungsverbund aufgrund fehlender malischer Genehmigungen
nicht oder nur noch eingeschränkt eingesetzt werden können?
Das deutsche Kontingent trägt durch seinen Beitrag zu MINUSMA weiterhin
zu den politischen Zielen der Bundesregierung in Mali bei: Unterstützung der
Umsetzung des Friedensabkommens und der politischen Transition,
Stabilisierung des Zentrums von Mali sowie Schutz von Menschenrechten. Die konkrete
militärische Auftragserfüllung ist in den Bereichen bodengebundene
Aufklärung und durch Bereitstellung von Transport- und Rettungshubschraubern
weiterhin gegeben. Im Bereich der luftgestützten Aufklärung ist eine
Auftragserfüllung aufgrund fehlender malischer Genehmigungen derzeit nicht möglich.
22. Wie wirken sich die o. g. Einschränkungen auf die Auftragserfüllung im
Auftrag „Aufklärung“ des deutschen Kontingents für die Bundeswehr
und für die Vereinten Nationen aus?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage* wird verwiesen.
Die Frage bezieht sich auf mögliche Einschränkungen des deutschen
Einsatzkontingents in der Auftragserfüllung (hier im Bereich Aufklärung). Damit
erfordert die gegebene Antwort Details, die Rückschlüsse auf einzelne
Fähigkeiten geben, welche eine Gefährdung deutscher Kräfte bei zukünftigen
Operationen bedeuten würde. Somit kann die Beantwortung der Frage in offener Form
nicht erfolgen und wird dem Bundestag mit separater Anlage mit der
Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ übermittelt.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1
und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/4115 verwiesen.
23. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die
malische Regierung veranlassten Einschränkungen im Gebrauch von
Aufklärungsmitteln den Entschluss der britischen Regierung zum Abzug seines
MINUSMA-Kontingents veranlasst?
Die Bundesregierung kommentiert die Beweggründe außenpolitischer
Entscheidungen von Partnerinnen und Partnern grundsätzlich nicht.
24. Wann wird die Luftnahunterstützung durch Mi24-Kampfhubschrauber
aus Bangladesch gewährleistet sein?
Wird es sich um eine kontinuierliche Unterstützung handeln oder nur um
eine temporäre wie bei den Hubschraubern aus El Salvador?
25. Welche qualitativen und quantitativen Unterschiede bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem durch Deutschland in Mali
eingesetzten Kampfhubschrauber Tiger und der durch Bangladesch
eingebrachten Fähigkeit der Luftnahunterstützung mittels Mi24?
Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet.
Die Kräftegenerierung für VN-Friedensmissionen obliegt dem Sekretariat der
VN und wird eng und vertraulich mit den jeweiligen Truppenstellern
abgestimmt. Die VN sehen für den Standort Gao die Stationierung einer Staffel
Kampfhubschrauber bzw. bewaffneter Hubschrauber vor. Die diesbezüglichen
Fähigkeitsanforderungen der VN werden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch Bangladesch erfüllt. Der Bundesregierung liegen keine
Detailinformationen darüber vor, welchen Hubschraubertyp Bangladesch nach Mali verlegen
wird. Gemäß aktuell vorliegenden Informationen der VN sollen die
Hubschrauber im April 2023 in Gao zur kontinuierlichen Unterstützung verfügbar sein.
* Das Bundesministerium des Auswärtigen Amts hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
26. Entspricht die durch Bangladesch bereitgestellte Fähigkeit der
Luftnahunterstützung den qualitativen Forderungen zum Schutz der eingesetzten
deutschen Kräfte?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage* wird verwiesen.
Die Beantwortung der Frage enthält Details zum Rational der Einsatzplanung
MINUSMA und ist daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen.
Somit kann die Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen und
wird dem Bundestag mit separater Anlage mit der Einstufung „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ übermittelt.
27. Gibt es für den Schutz der deutschen Soldatinnen und Soldaten durch
Luftunterstützung eine Nachfolgelösung zum Einsatz der Mi24 aus
Bangladesch?
Zu Planungen der VN für eine Nachfolgelösung der bislang noch nicht in Mali
stationierten Hubschrauber liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor.
28. Sieht die Bundesregierung die Luftunterstützung durch die Mi24 als
„bestmögliche[n] Schutz“ (Plenarprotokoll 20/33, S. 2995 D) an, den die
ehemalige Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht in
ihrer Rede im Deutschen Bundestag in erster Lesung zur Verlängerung des
MINUSMA-Mandats am 11. Mai 2022 als Vorrausetzung für die
Fortsetzung des Einsatzes nannte?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage* wird verwiesen.
Die Beantwortung der Frage erfordert neben Details zur Einsatzplanung
verbündeter Streitkräfte auch Details und Zeitlinien zur Einsatzplanung MINUS-
MA und damit des Deutschen Einsatzkontingents und ist als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ einzustufen. Die Beantwortung der Frage kann daher in
offener Form nicht erfolgen und wird dem Bundestag mit separater Anlage mit der
Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ übermittelt.
29. Wurden Gespräche mit den Vereinten Nationen für eine Nachfolgelösung
dieser Schutzkomponente geführt, und wenn ja, wann, mit welchem
Ergebnis und auf welcher Ebene fanden diese statt?
Die Bundesregierung hat die VN und die Führung der MINUSMA auf die
Notwendigkeit der Sicherheit des bei MINUSMA eingesetzten Personals
hingewiesen und die Sicherstellung der Nachfolgelösung dieser Schutzkomponente
sowie eine zeitnahe Folgelösung gefordert. Unter anderem hat die
Bundesregierung hierzu am 16. August 2022 ein Schreiben von 16 Truppenstellern der MI-
NUSMA an den Leiter der Hauptabteilung für Friedensoperationen der VN,
Herrn Jean-Pierre Lacroix, koordiniert und an diesen übersandt.
* Das Bundesministerium des Auswärtigen Amts hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
30. Wurde neben möglichen Gesprächen mit den Vereinten Nationen auch
bilateral oder multilateral mit Staaten über eine mögliche Bereitstellung
der Schutzkomponente gesprochen?
Wenn ja, um welche Staaten handelt es sich?
Wenn nein, warum wurde dieses unterlassen?
Die Sicherstellung der Schutzkomponenten liegt in der Verantwortung der VN.
Die Bundesregierung hat ihre Sicherstellung daher gegenüber den VN
mehrfach angesprochen. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu
vertraulichen Gesprächen.
31. Gibt es andere Fähigkeiten in der Bundeswehr, die den Schutz der
deutschen Soldaten in Mali gewährleisten können?
Wurden diese in Betracht gezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage* wird verwiesen.
Die Beantwortung der Frage kann im Hinblick auf das Staatswohl in offener
Form nicht erfolgen, da diese Rückschlüsse auf Überlegungen zu
geschlossenen Fähigkeitslücken zulässt. Der Abzug der französischen Kräfte hatte
Auswirkungen auf das durch Deutschland gestellte Fähigkeitsportfolio. Mit
Veröffentlichung der Antwort ließen sich Rückschlüsse auf zukünftige taktische
Anpassungen des deutschen Einsatzkontingents ziehen. Die Antwort wird dem
Bundestag daher mit separater Anlage mit der Einstufung „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ übermittelt.
32. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
berichteten Einfluss russischer Kräfte auf die malischen Streitkräfte und ihre
Operationsführung (
https://www.dw.com/de/wie-es-f%C3%BCr-die-bun
deswehr-in-mali-weitergeht/a-64218493)?
Aufgrund der fehlenden Abgrenzung zu den in Mali operierenden russischen
Kräften hat die Bundesregierung die Kooperation mit der malischen Armee
größtenteils ausgesetzt. Im EU-Rahmen hat sich die Bundesregierung für
vergleichbare Schritte eingesetzt. In vielen Gesprächen auf allen Ebenen hat die
Bundesregierung die Menschenrechtsverletzungen der russischen
Sicherheitskräfte in Mali angesprochen und auf eine juristische Verfolgung der Vorfälle
durch die zuständigen Stellen gedrängt.
33. Wie wirken sich die Berichte über die mutmaßliche Stationierung
russischer Kräfte auf dem Gelände des Flugplatzes in Gao auf die Nutzung
durch das deutsche Kontingent aus?
Ergeben sich daraus Einschränkungen für die Operationsführung
deutscher Kräfte, von MINUSMA und auf die logistischen Ketten des
deutschen Kontingents?
* Das Bundesministerium des Auswärtigen Amts hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
34. Findet eine Absprache bzw. Kommunikation zwischen dem deutschen
Kontingent oder MINUSMA mit den mutmaßlich russischen Kräften in
Gao statt?
Wenn ja, welcher Art sind die Absprachen?
Wenn nein, wie wird gewährleistet, dass es nicht zu Zwischenfällen bzw.
Unfällen kommt?
35. Welche Informationen werden mit den mutmaßlich russischen Kräften
im Einsatzgebiet der MINUSMA direkt oder indirekt ausgetauscht?
Die Fragen 33 bis 35 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage* wird verwiesen.
Eine Veröffentlichung der Antworten hätte ggf. nachteilige Auswirkungen auf
sicherheitsempfindliche Belange der MINUSMA und damit auch des deutschen
Einsatzkontingents und lässt in Teilen Rückschlüsse auf die Operationsführung
zu. Die Beantwortung der Frage kann daher in offener Form nicht erfolgen und
wird dem Bundestag mit separater Anlage mit der Einstufung „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ übermittelt.
36. Was ist mit „keine weiteren Behinderungen“ gemeint, wenn die
ehemalige Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht klar macht,
„keine Wahlverschiebung und keine weitere Behinderung der MINUS-
MA-Kräfte mehr“ zu akzeptieren (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom
19. Dezember 2022, S. 4; bitte Bedingungen, die mindestens erfüllt sein
müssen, aufschlüsseln und definieren, was aus Sicht der
Bundesregierung „Schikanen“ sind)?
Die Bundesverteidigungsministerin a.D. Christine Lambrecht hat im Rahmen
ihrer Einsatzreise im Dezember 2022 gegenüber dem malischen
Verteidigungsminister klargestellt, dass Einschränkungen bei der Auftragserfüllung des
deutschen Einsatzkontingents nicht hinnehmbar sind und insbesondere die
Fluggenehmigungen für die in Mali eingesetzten deutschen Drohnen erteilt werden
müssen. Zusätzlich verdeutlichte sie, dass bei einer Verschiebung der Wahlen
über den Februar 2024 hinaus eine Neubewertung hinsichtlich eines früheren
Abzugsdatums erfolgen könnte. Daraufhin wurde durch den malischen
Verteidigungsminister angekündigt, die malischen Verfahren zur Erteilung von
Fluggenehmigungen zu prüfen. Besserung wurde in Aussicht gestellt.
Grundbedingung für die Fortsetzung des Einsatzes ist das ausreichende Versorgungs- und
Schutzniveau der Soldatinnen und Soldaten.
37. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im selben
Artikel genannten Aussage des malischen Verteidigungsministers Sadio
Camara, dass „jeder Partner die Bedingungen kenne, unter denen er in
Mali aktiv sein könne“?
Die Bundesregierung hat alle ihr bekannten Äußerungen der malischen
Regierung zur internationalen Kooperation und zu MINUSMA in ihre Entscheidung
zum strukturierten Ende der Einsatzbeteiligung an MINUSMA einbezogen. Die
Bedingungen, nach denen die Mission MINUSMA in Mali aktiv ist, sind in
dem jeweils gültigen Mandat des VN-Sicherheitsrats vorgegeben und in einem
„Status of Forces Agreement“ zwischen den VN und Mali festgelegt.
* Das Bundesministerium des Auswärtigen Amts hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
38. Wo wurde die Aufklärungsdrohne Heron im Rahmen des deutschen
Engagements bisher schwerpunktmäßig eingesetzt (bitte Anzahl
Aufklärungsmissionen und Regionen aufgeschlüsselt nach Einsatzjahr
benennen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage* wird verwiesen.
Die Beantwortung der Frage erfordert Informationen zu Operationsgebieten des
deutschen Einsatzkontingents und lässt somit direkte Rückschlüsse auf die
eigene Operationsführung zu. Die Beantwortung der Frage kann daher in offener
Form nicht erfolgen und wird dem Bundestag mit separater Anlage mit der
Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ übermittelt.
39. Wirken Deutschland und besonders auch die Missionsleitung von
MINUSMA auf die Regierungskräfte in Mali ein, damit die durch
Deutschland besonders für das Lagebild der MINUSMA bereitgestellte
Kernfähigkeit der luftgestützten Aufklärung mittels der
Aufklärungsdrohne Heron ungehindert den Auftrag erfüllen kann, und wenn ja,
inwieweit?
Die Aufklärungsdrohnen HERON 1 sind als Fähigkeit den VN zur Verfügung
gestellt; die Einsätze werden durch MINUSMA geplant. Daher müssen die
aktuellen Schwierigkeiten bei der Erteilung von Fluggenehmigungen für die
Drohnen zwischen MINUSMA und der Transitionsregierung in Mali gelöst
werden.
Die Bundesregierung hat seit September 2022 mehrfach hochrangig gegenüber
den VN und der malischen Transitionsregierung bis zur Ebene des Leiters der
Hauptabteilung für Friedensoperationen der VN, Jean-Pierre Lacroix, und des
malischen Übergangspräsidenten, Assimi Goïta, ein verlässliches Verfahren zur
Erteilung von Fluggenehmigungen für die Heron-Drohnen gefordert.
MINUSMA und die malische Übergangsregierung haben die Ausarbeitung
eines neuen Verfahrens für Fluggenehmigungen begonnen, mit dem Ziel, wieder
regelmäßige Drohnenflüge zu ermöglichen.
40. Inwieweit ist die Verfügbarkeit der Aufklärungsdrohne Heron
Voraussetzung von Operationen und (Versorgungs-)Konvois?
Auf die Vorbemerkung und die Anlage* wird verwiesen. Die Beantwortung der
Frage erfordert eine Aussage zu Voraussetzungen (und damit den Rationalen)
eigener Operationsführung und kann daher in offener Form nicht erfolgen; sie
wird dem Bundestag mit der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
mit separater Anlage übermittelt.
* Das Bundesministerium des Auswärtigen Amts hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
41. Wurden im Jahr 2022 durch MINUSMA oder durch das deutsche
Einsatzkontingent geplante Operationen oder Versorgungskonvois aufgrund
fehlender Fluggenehmigungen für die Aufklärungsdrohne Heron
abgesagt oder umgeplant (bitte nach Operationen, Konvois, Monat
aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Anlage* wird verwiesen.
Aus der Beantwortung der Frage ließen sich bei Veröffentlichung Rückschlüsse
auf taktische Voraussetzungen für die eigene Operationsführung ziehen. Die
Beantwortung der Frage kann daher in offener Form nicht erfolgen und wird
dem Bundestag mit der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ mit
separater Anlage übermittelt.
42. Ist seitens der Bundesregierung geplant, die für die fortgesetzte
luftgestützte Aufklärung mittels Heron notwendigen Verträge mit zivilen
Leistungserbringern zu verlängern bzw. neu abzuschließen, und wenn ja,
wann soll dies geschehen, und für welchen Zeitraum sind die Verträge
seitens der Bundesregierung geplant?
Aufgrund der angekündigten Beendigung der Einsatzbeteiligung an MINUS-
MA bis Mai 2024 erfolgt keine Verlängerung des Vertrags in Bezug auf HE-
RON 1.
43. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Verfahren und Prozesse der MINUSMA verantwortlich für die im Jahr 2022
nicht genehmigten Personalrotationen, Flugverbote und Behinderungen
der durch die Bundeswehr eingesetzten Fähigkeitsträger durch die
malische Regierung waren?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die malische Transitionsregierung ab
dem 14. Juli 2022 keine Genehmigungen mehr für Flüge im Rahmen der MI-
NUSMA, einschließlich Personalrotationen sowie Versorgungsflüge, erteilt,
weil sie Bedenken hatte, dass die bisherigen Verfahren zu intransparent waren.
Nachdem zwischen der malischen Transitionsregierung und MINUSMA ein
neues Verfahren abgesprochen wurde, konnten ab dem 14. August 2022 wieder
Rotationsflüge stattfinden. Dieses Verfahren ist aufwändig und hat wegen
langer Bearbeitungszeiten zu weiteren Flugausfällen geführt. Durch weitere
Nachbesserungen, aber auch durch einen längeren Vorlauf bei den Flugplanungen,
ist derzeit sichergestellt, dass die Fluggenehmigungen im Regelfall zeitgerecht
vorliegen. Dies ist mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden, der
kurzfristige Änderungen oder Anträge in der Regel nicht zulässt.
Die Fluggenehmigungen für Aufklärungsflüge liegen in Verantwortung der MI-
NUSMA.
44. Welche Maßnahmen hat Deutschland als Hochwerttruppensteller in
Zusammenarbeit mit der MINUSMA unternommen, um administrative
Hürden bei MINUSMA zu reduzieren?
Die Bundesregierung ist auf verschiedenen Ebenen aktiv, um die
Zusammenarbeit der malischen Transitionsregierung mit MINUSMA zu fördern. Neben
Kontakten mit Vertretern der malischen Transitionsregierung im Rahmen von
Besuchen von Regierungsvertretern ist der deutsche Botschafter in Mali, der
* Das Bundesministerium des Auswärtigen Amts hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
Militärattachéstab sowie das deutsche Einsatzkontingent in Gesprächen mit der
malischen Administration sowie MINUSMA eingebunden. Dadurch wurden
entscheidende Antragsprozesse in engem Austausch mit MINUSMA an die
neuen Verfahrensregeln angepasst, die zwischen MINUSMA und der malischen
Übergangsregierung vereinbart wurden.
45. Inwieweit wurde Deutschland
a) in die Entscheidungsprozesse,
b) in Abzugsplanung und Realisierung
des Abzuges wichtiger Partnernationen (beispielsweise Frankreich,
Großbritannien, Niederlande, Schweden) einbezogen?
Die Bundesregierung unterhält seit Jahren einen regelmäßigen Austausch mit
seinen vor Ort engagierten Partnernationen wie unter anderem Frankreich,
Niederlande, Schweden und dem Vereinigten Königreich. Ein regelmäßiger
Austausch, auch bei Abzugsplanung und Umsetzung, ist aufgrund der
gemeinsamen Missionsteilnahme generell gegeben.
46. Geht die Bundesregierung davon aus, auch nach dem Abzug der
Bundeswehr die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Mali im für eine
Stabilisierung notwendigen Umfang fortsetzen zu können?
Die Bundesregierung beabsichtigt, auch nach dem strukturierten Auslaufen des
deutschen MINUSMA-Mandats mit der Entwicklungszusammenarbeit in
substantiellem Umfang in Mali engagiert zu bleiben, und geht davon aus, weiterhin
einen Beitrag zur Stabilisierung und langfristigen Entwicklung des Landes
leisten zu können.
47. Wenn die Frage 46 bejaht wird, wie plant die Bundesregierung, die
Sicherheit des eingesetzten Personals gewährleisten zu können?
48. Wenn die Frage 46 verneint wird, wie plant die Bundesregierung,
weiterhin in Mali einen angemessenen entwicklungspolitischen Beitrag leisten
zu können?
Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet.
Die Sicherheit des eingesetzten Personals hat für die Bundesregierung oberste
Priorität. Die Bundesregierung analysiert die Lage kontinuierlich und passt ihr
Engagement, wenn nötig, entsprechend an. Maßnahmen wie die Verlegung von
Personal innerhalb des Landes, Verlagerungen von Projektstandorten und
Nutzung von Kriseninstrumenten wie Satellitentechnik, externen Projektkontrollen,
Zusammenarbeit mit lokal verankertem Personal werden vor Ort bereits
befolgt. Organisatorische und logistische Vorkehrungen für den Fall einer sich
verschlechternden Sicherheitslage sind für das Personal getroffen.
49. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie die in Mali
tätigen deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) den Abzug
bewerten und welche Auswirkungen er auf ihre Arbeit vor Ort haben wird,
und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung äußert sich nicht zu Bewertungen Dritter. Über mögliche
Auswirkungen des Abzugs des deutschen Kontingents auf die Tätigkeit von
deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Mali befindet sich die
Bundesregierung mit den betroffenen NGOs in engem Austausch.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]