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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.02.2023

Aktualisiert

02.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/544730.01.2023

Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts

der Abgeordneten Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben in ihrer „Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030“ erheblichen Handlungsbedarf festgestellt.

„Die Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen haben sich auf ihrem 64. Treffen am 3. und 4. November 2022 in Erfurt mit der zentralen Frage beschäftigt, wie es besser gelingen kann, Menschen mit einer Behinderung ein inklusives Arbeiten ohne Barrieren zu ermöglichen. Zehn Jahre nach Verabschiedung der „Mainzer Erklärung zur Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ sind die Beauftragten der Auffassung, dass es neuer Anstrengungen, Impulse und Instrumente für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes spätestens im Jahre 2030 bedarf“ (Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030 – Zugriffsdatum 16. Januar 2023: www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20221104_Erfurter_Erkl%C3%A4rung.pdf?__blob=publicationFile&v=3).

Die Beauftragten „erkennen an, dass Bund, Länder und Kommunen in den letzten Jahren mit neuen rechtlichen Rahmenbedingungen wie dem Bundesteilhabegesetz und dem Teilhabestärkungsgesetz und Instrumenten wie dem Budget für Arbeit und dem Budget für Ausbildung Voraussetzungen für mehr Übergänge von Förderschulen oder Werkstätten für behinderte Menschen in Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen haben. Diese haben dennoch nicht zu nennenswerten Steigerungsraten bei der Ausbildung und Beschäftigung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geführt.“ (ebd.).

Besonders bemerkenswert an der „Erfurter Erklärung“ ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass diese einstimmig und über Partei- sowie Landesgrenzen hinweg durch alle Beauftragten für Menschen mit Behinderungen von Bund und den Ländern mitgetragen wird. Die durch die Unterzeichneten beschriebenen Sachverhalte zeigen einen umfangreichen Handlungsbedarf für die Bundesregierung auf, um das Ziel von mehr Inklusion im Arbeitsleben noch zu erreichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

In welcher Weise und wann wird die Bundesregierung, wie von den Behindertenbeauftragten von Bund und den Ländern gewünscht, die Bundesagentur für Arbeit verpflichten, im Übergangsbereich Schule-Beruf alle Fördermöglichkeiten zu nutzen, um deutlich stärker in Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt zu steuern?

2

In welcher Form und wann wird die Bundesregierung, wie von den Beauftragten angeregt, die kommunalen Jobcenter anweisen, dass sie ihre Möglichkeiten zur Gewährung von Rehabilitationsleistungen ausschöpfen und eigene Initiativen entwickeln, um den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern?

3

In welcher Weise und wann wird die Bundesregierung, wie sich die Beauftragten dafür ausgesprochen haben, das Arbeitsrecht spätestens bis 2030 umgestalten, damit dies einheitlich für alle Beschäftigungsverhältnisse gilt, wobei die Schutzrechte für Menschen, die besonders betroffen sind oder deren Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten (§§ 155 Absatz 1 Nummer 1, 215 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) trifft, gewährleistet werden?

4

In welchem Maße teilt die Bundesregierung die Meinung der Beauftragten, die die Notwendigkeit erkennen, dass das Sozialrecht mit Blick auf die Schaffung eines inklusiven Arbeitsrechts 2030 mit dem Ziel überprüft wird, die Unterstützung im Arbeitsleben nicht mehr nach Art und Zuständigkeit vom Status der Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsminderung abhängig zu machen und die bestandssichernde Gewährung von Rentenanwartschaften für bestimmte Personenkreise zu gewährleisten, und wann wird die Bundesregierung hier mit welchen Maßnahmen aktiv werden?

5

Wann wird die Bundesregierung, wie von den Beauftragten gewünscht, die Arbeit der einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber evaluieren und notwendige Änderungen zeitnah vornehmen?

6

Wie, und wann wird die Bundesregierung endlich die finanzielle Unterstützung für den behinderungsbedingten Mehraufwand von Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, wie von den Beauftragten gefordert, deutlich ausbauen und sicherstellen, dass diese endlich zeitnah gewährt wird?

7

In welcher Weise wird die Bundesregierung garantieren, dass die Forderungen der Beauftragten lückenlos umgesetzt werden, um in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Kommunen die vorgenannten Reformüberlegungen gemeinsam mit den betroffenen Menschen und deren Verbänden in partizipativer Weise anzugehen und umzusetzen?

8

Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen ergriffen, wie von den Beauftragten gewünscht, um kurzfristig die Neueinstellung von Personen mit Schwerbehinderung im Bundes-, Landes und Kommunaldienst deutlich zu erhöhen und mindestens eine Quote von 6 Prozent zu erreichen?

9

Wann wird die Bundesregierung Schwach- und Hemmstellen beim Budget für Arbeit in Bezug auf fehlenden Arbeitslosenversicherungsschutz beheben und die offenen Fragen hinsichtlich der Rentenansprüche klären und beides für die betroffenen Menschen absichern?

10

In welcher Weise und wann wird die Bundesregierung, wie von den Beauftragten gewünscht, die Auszahlung von existenzsichernden und lohnsubventionierenden Leistungen aus einer Hand und bevorzugt über Werkstätten und andere Leistungsanbieter ermöglichen und die Anrechnung von in Werkstätten für behinderte Menschen erzieltem Lohn auf die Grundsicherung (§ 82 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) aufheben?

11

Wann wird die Bundesregierung, wie von den Beauftragten angeregt, die begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch die Integrationsämter generell und nicht nur in Inklusionsbetrieben ab einem Beschäftigungsumfang von 12 Wochenstunden (§ 185 Absatz 2 Satz 4 SGB IX) gewähren, und wenn nein, warum nicht?

12

Wann wird die Bundesregierung, wie von den Beauftragten gefordert, die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgleichsabgabe als Betriebsausgabe abschaffen und als Bußgeld ausgestalten?

13

Wie wird die Bundesregierung, wie von den Beauftragten gewünscht, Inklusionsbetriebe und deren Interessenvertretungen dabei umfassend unterstützen, dass sie bis spätestens 2025 ein Konzept mit konkreten Schritten erarbeiten, um die Inklusionsbetriebe zu wichtigen Orten der betrieblichen Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln?

14

Wie wird die Bundesregierung, wie von den Beauftragten gefordert, alle Arbeitgeber unterstützen, durch die Einrichtung von Arbeitsplätzen mehr Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und mindestens die Beschäftigungspflichtquote zu erfüllen?

15

Mit welchen Maßnahmen und wann wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen, unter Berücksichtigung des vorgenannten Konzeptes und unter Einbeziehung der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, wie von den Beauftragten gewünscht, in partizipativer Weise die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt bis 2030 schaffen?

16

In welcher Form und wann wird die Bundesregierung, wie von den Beauftragten gefordert, Einfluss auf öffentliche Arbeitgeber ausüben, damit diese die bestehenden Möglichkeiten nach § 224 SGB IX zur bevorzugten Vergabe öffentlicher Aufträge an Inklusionsbetriebe stärker nutzen (z. B. § 8 Absatz 4 Nummer 16 Buchstabe a der Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)?

17

Wie wird die Bundesregierung, wie von den Beauftragten gewünscht, sicherstellen, dass Werkstätten für behinderte Menschen bei einer Transformation in einen inklusiven Arbeitsmarkt als Orte der Wertschätzung und Gemeinschaft sowie der Teilhabe am Arbeitsleben erhalten bleiben?

18

Wie und wann wird die Bundesregierung, wie von den Beauftragten gefordert, den Auftrag der Werkstätten aus § 219 SGB IX sicherstellen, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, damit die Übertrittsquote von unter 1 Prozent seit Jahrzehnten endlich überwunden und deutlich verbessert wird?

19

In welcher Weise wird die Bundesregierung den Hinweis der Beauftragten ernstnehmen, dass ein inklusiver Arbeitsmarkt gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention über die Beschäftigung in einer Werkstatt in ihrer heutigen Form als Einrichtung nur für Menschen mit Behinderungen und auch aufgrund des in sich konkurrierenden Dreifachmandates von Rehabilitation, Inklusion bei gleichzeitigem Wirtschaftlichkeitsauftrag nicht erreichbar ist?

20

Wie wird die Bundesregierung, wie von den Beauftragten gewünscht, in Zusammenarbeit mit den Trägern der Werkstätten sicherstellen, damit sie bis spätestens 2025 gemeinsam mit Werkstatträten, Selbstvertretungsverbänden, Inklusionsbetrieben, Kammern, Trägern der beruflichen Bildung und Rehabilitation, Integrationsfachdiensten, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, Kostenträgern und politischen Akteuren ein Konzept mit konkreten Schritten zum schrittweisen Wandel der Werkstätten erarbeiten?

21

Wie und wann wird die Bundesregierung, wie von den Beauftragten gewünscht, in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen, unter Berücksichtigung des vorgenannten Konzeptes und unter Einbeziehung der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in partizipativer Weise die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt bis 2030 schaffen, in dem Werkstätten insbesondere Orte des Übergangs von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind?

Berlin, den 27. Januar 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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