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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die europäische Saisonarbeiterrichtlinie - Positionierung der deutschen Bundesregierung in den anstehenden Verhandlungen

Anzahl der Saisonarbeiter aus Drittstaaten, Bedarf in der EU, illegale Beschäftigung, Löhne, Arbeitsbedingungen, Notwendigkeit einer europäischen Regelung, Zulassungsverfahren, Rückkehranreize, Gleichbehandlung und Sozialversicherung, Tarifrecht, Kritik der IG BAU und Forderung des Europäischen Gewerkschaftsbundes, Beteiligung des Bundestages und der Sozialpartner<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/309429. 09. 2010

Die europäische Saisonarbeiterrichtlinie – Positionierung der deutschen Bundesregierung in den anstehenden Verhandlungen

der Abgeordneten Alexander Ulrich, Matthias W. Birkwald, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Diana Golze, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Harald Koch, Jan Korte, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Petra Pau, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Frank Tempel, Katrin Werner, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 13. Juli 2010 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung (KOM(2010) 379) vorgelegt. Ziel dieser sogenannten Saisonarbeiterrichtlinie ist es laut EU-Kommission, die Möglichkeit der saisonalen Beschäftigung Drittstaatsangehöriger in der EU zu erleichtern, um so einen (angeblich) drohenden Arbeitskräftemangel zu verhindern und auf den demographischen Wandel zu reagieren. Überdies sollen Saisonarbeitnehmer vor Ausbeutung geschützt, illegale Beschäftigung reduziert und durch zirkuläre Migration die Entwicklung der Herkunftsländer gestärkt werden. Die Richtlinie soll die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen der Saisonarbeitnehmer aus Drittländern regeln.

Während die Kritik am Konzept der „nützlichen“ (hier speziell der zirkulären) Migration schon seit längerer Zeit geäußert wird, befürchten Gewerkschaften wie die IG BAU sowie der Europäische Gewerkschaftsbund, dass die Richtlinie – in dieser Form verabschiedet – auch eine neue Welle des Sozialdumpings in der EU auslösen würde.

Die Richtlinie wird in den kommenden Wochen und Monaten im Europäischen Parlament und im Ministerrat diskutiert. Die Meinung der Bundesregierung zu verschiedenen Aspekten des Richtlinienvorschlags ist auch für dessen Behandlung im Deutschen Bundestag von Bedeutung. Selbstverständlich ist die Festlegung abschließender Positionen zu Verhandlungsbeginn nicht zielführend und kann daher auch nicht abgefragt werden, dennoch ist eine gewisse (Richtungs-)Positionierung für die Verhandlungen im Deutschen Bundestag wie auch im Ministerrat unerlässlich, unter anderem um diese geht es in den folgenden Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten waren in den letzten zehn Jahren in Deutschland beschäftigt, und aus welchen Ländern kamen sie (bitte nach Jahren und Branchen aufschlüsseln)?

2

Wie hoch ist schätzungsweise die Zahl der illegal beschäftigten Drittstaatsangehörigen in Deutschland im Bereich der Saisonarbeit? Gibt es hierzu Schätzungen auf europäischer Ebene?

3

Wie viele Saisonarbeitskräfte aus den alten und den neuen Mitgliedstaaten waren in Deutschland in den letzten zehn Jahren beschäftigt, und aus welchen Ländern kamen sie (bitte nach Jahren und Branchen aufschlüsseln)?

4

Stimmt die Bundesregierung der Aussage von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström zu, dass „die Arbeitgeber in der EU … zunehmend auf die Mithilfe von Menschen aus Nicht-EU-Ländern angewiesen [sind], die in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im Fremdenverkehrsgewerbe saisonale Tätigkeiten verrichten, da immer weniger Arbeitnehmer aus der EU für derartige Arbeiten zur Verfügung stehen“ (zitiert in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2010)?

a) Trifft dies für Deutschland zu bzw. wie wird sich der Bedarf an Saisonarbeitskräften in Deutschland in den nächsten Jahren nach Ansicht der Bundesregierung entwickeln (bitte nach Branchen aufschlüsseln und begründen)?

b) Zu welchem Anteil wäre ein steigender Bedarf an Saisonarbeitskräften in Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung nur durch Drittstaatsangehörige zu decken?

c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der behauptete strukturelle Bedarf im Bereich der Saisonarbeit durch Legalisierung und Integration von illegal Beschäftigten in diesem Bereich in den regulären Arbeitsmarkt zu überwinden ist, zumal – so die Argumentation der Kommission im Richtlinienentwurf – die Saisonarbeitsbranchen am stärksten zur illegalen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen neigen? Wenn nein, warum nicht?

d) Plant die Bundesregierung die Zulassung von Saisonbeschäftigten über Kroatien hinaus auf weitere Drittstaaten auszudehnen (bitte begründen)?

e) Hat die Bundesregierung Pläne, an der derzeit von der Agentur für Arbeit durchgeführten Bedarfs- bzw. Arbeitsmarktprüfung Änderungen vorzunehmen? Wenn ja, warum, und welche?

f) Könnte ein möglicher Arbeitskräftemangel im Bereich der Saisonbeschäftigung nach Ansicht der Bundesregierung auch durch höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in den betreffenden Branchen gemindert werden, was den Arbeitsanreiz für EU-Bürgerinnen und Bürger erhöhen würde? Wenn nein, warum nicht?

5

Wie haben sich die Löhne und Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Saisonarbeitsbranchen in Deutschland innerhalb der vergangenen zehn Jahren entwickelt, und welche Faktoren waren nach Ansicht der Bundesregierung hierfür entscheidend?

6

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer europäischen Regelung im Bereich der Saisonbeschäftigten, auch wenn der Bedarf an Saisonbeschäftigung sehr stark von nationalen und regionalen Charakteristika sowie den regionalen Arbeitsmärkten abhängt? Wenn ja, warum, und in welchen Bereichen?

7

Hat die Bundesregierung bisher Prüfvorbehalte geltend gemacht, und wenn ja, an welchen Stellen?

8

Welche Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung hinsichtlich des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Zulassungsverfahrens für Saisonbeschäftigte?

a) Wie lange dauert das Zulassungsverfahren für Saisonbeschäftigte in Deutschland derzeit mindestens, und wie lange dauert es im Durchschnitt?

b) Hält die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlagene Frist von 30 Tagen für das Zulassungsverfahren für praktikabel und sinnvoll (bitte begründen)?

c) Welche Änderungen im Verwaltungsablauf müssten in Deutschland vorgenommen werden, um die von der EU-Kommission vorgeschlagene Frist einhalten zu können?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlagenen „Anreize“ zur Rückkehr der Saisonbeschäftigten in ihre Heimatländer?

a) Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung für Saisonbeschäftigte eine Pflicht zur Rückkehr geben (bitte begründen), und wenn ja, sollte diese europäisch geregelt werden?

b) Sollten die Saisonbeschäftigten nach Ansicht der Bundesregierung die – bisher im Vorschlag nicht vorgesehene – Möglichkeit eines Statuswechsels erhalten (wenn nicht, bitte begründen)?

c) Versucht die Bundesregierung bei den nationalen Regelungen zur Saisonbeschäftigung derartige Anreize zur Rückkehr zu geben (wenn ja, welche, und warum)?

d) Welche Vorteile hat es nach Ansicht der Bundesregierung für die Saisonbeschäftigten, immer wieder in ihre Heimatländer zurückzukehren, und werden diese als ausreichend für eine freiwillige Rückkehr angesehen?

e) Sieht die Bundesregierung im Konzept der zirkulären Migration einen Versuch, Risiken der europäischen Arbeitsmärkte auf Drittstaaten abzuwälzen (wenn nicht, bitte begründen)?

f) Sieht die Bundesregierung im Konzept der zirkulären Migration, das auch durch den vorliegenden Richtlinienentwurf fortentwickelt werden soll, nicht die Gefahr, dass die in Deutschland bereits als gescheitert geltende „Gastarbeiterpolitik“ der 60er-Jahre auch auf EU-Ebene zur Realität wird? Wenn ja, welche Maßnahmen könnten dagegen unternommen werden? Wenn nein, wieso nicht?

10

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der IG BAU vom 12. August 2010 („Stellungnahme der IG BAU zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Richtlinie über die Bedingungen von Drittstaatsangehörigen für die Einreise und den Aufenthalt zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung“) zu, dass durch die vage Definition von „saisonabhängige Tätigkeit“, wie sie im Vorschlag der Kommission in Artikel 3c zu finden ist, in jeder Branche Tätigkeiten als „saisonabhängig“ definiert werden könnten?

a) Wenn ja, welche politischen Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, damit der Kommissionsvorschlag um schärfere Definitionen zur Saisonarbeit ergänzt wird, und um welche Kriterien sollte die von der EU-Kommission vorgeschlagene Definition ergänzt werden?

b) Sollte die Bundesregierung der o. g. Einschätzung nicht zustimmen, auf welche Branchen bezieht sich der Vorschlag der EU-Kommission nach Auslegung der Bundesregierung dann, und woran macht sie dies fest?

c) Sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Branchen, für die die Richtlinie gilt, in der Richtlinie abschließend benannt werden, und wenn ja, für welche Branchen sollte die Richtlinie nach Ansicht der Bundesregierung gelten?

11

Sollte hoch qualifizierte Beschäftigung nach Ansicht der Bundesregierung explizit vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden oder nicht (bitte begründen)?

12

Was meint die Bundesregierung konkret damit, dass eine europäische Saisonarbeiterrichtlinie den Mitgliedstaaten weite Gestaltungsspielräume, insbesondere hinsichtlich der Kontroll- und Zulassungsverfahren eröffnen solle (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 85 auf Bundestagsdrucksache 17/2892 von Alexander Ulrich vom 31. August 2010)?

a) Welche Bereiche des Kontroll- und Zulassungsverfahrens sollten nach Ansicht der Bundesregierung auch künftig rein in nationaler Verantwortung bleiben, und warum?

b) In welchen Bereichen wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine europäische Regelung sinnvoll, und warum?

13

Empfindet die Bundesregierung den Umfang der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Gleichbehandlungsrechte für Saisonbeschäftigte als angemessen, oder würde sie – wenn ja, wo – noch nachbessern bzw. Änderungen vornehmen?

a) Hält die Bundesregierung an ihrem Grundsatz fest, dass „ausländische Arbeitnehmer … in der Bundesrepublik Deutschland nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden [dürfen]“ (Bundesagentur für Arbeit (2010): Merkblatt für Arbeitgeber zur Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen)?

b) Setzt die Bundesregierung sich dafür ein, dass dieser Grundsatz auch in einer europäischen Saisonarbeiterrichtlinie festgeschrieben wird? Wenn ja, wie?

c) Sollten im Angesicht der zahlreichen Proteste von Saisonarbeitskräften gegen besonders ausbeuterische Arbeitgeber nach Ansicht der Bundesregierung das Streik- und Versammlungsrecht sowie das Recht auf Meinungsfreiheit in der Richtlinie explizit als Rechte der Saisonbeschäftigten verankert werden? Wenn nicht, bitte begründen.

d) Sollten die Saisonbeschäftigten – was im Kommissionsvorschlag derzeit nicht vorgesehen ist – das Recht auf Mitnahme oder Besuch von Familienangehörigen haben? Wenn nicht, bitte begründen.

e) Stimmt die Bundesregierung der Einbeziehung der Saisonbeschäftigten in die Sozialversicherungen in der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Form zu, oder sollten hier ihrer Meinung nach Änderungen vorgenommen werden? Wenn ja, welche?

f) Welche Leistungen der Sozialversicherung – in die die Saisonbeschäftigten laut Vorschlag einbezogen sein würden – würden in Deutschland aufgrund der maximalen Beschäftigungszeit von sechs Monaten im Kalenderjahr nicht in Anspruch genommen werden können, weil z. B. keine ausreichenden Anwartschaften gesammelt werden könnten?

14

Würde die von der Kommission vorgeschlagene Regelung, dass die Einhaltung von Tarifbestimmungen für Saisonbeschäftigte nur dann vorgeschrieben werden kann, wenn es sich um bundesweit allgemeinverbindliche Tarifverträge handelt und nur in Mitgliedstaaten ohne ein System zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen auch praktisch allgemein geltende oder von den repräsentativsten Tarifpartnern abgeschlossene Tarifverträge herangezogen werden können, für Deutschland bedeuten, dass für Branchen ohne bundesweite, allgemeinverbindliche Tarif- und gesetzliche Mindestlöhne keine unteren Lohngrenzen für diese Saisonbeschäftigten mehr festgesetzt werden könnten?

a) Stimmt die Bundesregierung der Schlussfolgerung der IG BAU (a. a. O.) zu, dass die o. g. Regelung zu Hungerlöhnen und einem unfairen Wettbewerb mit negativen Auswirkungen auf die innereuropäischen Arbeitsmärkte führen würde? Wenn nicht, bitte begründen.

b) Wird die Bundesregierung sich in den Verhandlungen im Ministerrat dafür einsetzen, dass diese Regelung geändert wird? Wenn nicht, bitte begründen und wenn ja, wie könnte diese Änderung aussehen?

c) Hält die Bundesregierung daran fest, dass bei der Entlohnung von Saisonbeschäftigten „die tariflichen Löhne bzw. – soweit kein Tarif vorhanden ist – die ortsüblichen Löhne nicht unterschritten werden [dürfen]“ (Bundesagentur für Arbeit, a. a. O.)? Wenn ja, wie begründet sie dies?

d) Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass eine solche Entlohnungsregelung auch auf der europäischen Ebene festgeschrieben wird? Wenn nicht, bitte begründen.

e) Wie bewertet die Bundesregierung den erneuten Versuch der EU-Kommission, in die nationale Tarifautonomie einzugreifen, und wird sie die EU-Kommission auffordern, dies künftig zu unterlassen? Wenn nicht, bitte begründen.

15

Stimmt die Bundesregierung der Kritik der IG BAU (a. a. O.) zu, dass der Vorschlag der EU-Kommission zahlreiche Probleme der Saisonbeschäftigung nicht regelt?

a) Welche Probleme der Saisonbeschäftigung sieht die Bundesregierung derzeit als besonders dringend an (auf deutscher und auf europäischer Ebene), und wie geht sie diese auf nationaler Ebene an?

b) Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Problem der hohen Vermittlungsgebühren für Saisonbeschäftigte umgegangen werden?

c) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die hohen Vermittlungsgebühren auch dadurch zu senken, dass die Saisonbeschäftigten Zugang zu den öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen erhalten – was derzeit im EU-Kommissionsvorschlag explizit ausgeschlossen wird? Wenn nicht, bitte begründen.

d) Sollte eine europäische Saisonarbeiterrichtlinie neben Regelungen zur Unterkunft auch Vorgaben zur Verpflegung machen, um so das Problem der oft sehr hohen Kosten in diesem Bereich anzugehen? Wenn nicht, bitte begründen.

e) Sollte eine europäische Saisonarbeiterrichtlinie auch eine Anti-Streikbruch-Klausel enthalten, mit der verhindert wird, dass Saisonarbeitskräfte für bestreikte Betriebe zugelassen werden? Wenn nicht, bitte begründen.

f) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in der Richtlinie ein Verbot der Beschäftigung von Saisonbeschäftigten aus Drittstaaten im Rahmen von Leiharbeit festgeschrieben wird? Wenn nicht, bitte begründen.

g) Sollte die Richtlinie nach Ansicht der Bundesregierung ein explizites Verbot der Weiterentsendung von zugelassenen Saisonarbeitskräften für eine Dienstleistungserbringung in einem anderen EU-Mitgliedstaat – was die Gefahr birgt, dass die Rechte der Saisonarbeiter auf Gleichbehandlung weiter reduziert würden – enthalten? Wenn nicht, bitte begründen.

h) Welche der oben genannten Problembereiche sollten nach Ansicht der Bundesregierung auf nationaler, welche auf europäischer Ebene gelöst werden (bitte begründen)?

16

Welche europäischen Regelungen zur Sanktionierung ausbeuterischer Saisonunternehmer hält die Bundesregierung für sinnvoll?

a) Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es in diesem Bereich bisher auf nationaler Ebene?

b) Haben sich diese Sanktionsmöglichkeiten nach Ansicht der Bundesregierung bewährt oder sind Änderungen geplant?

c) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, Sanktionen auch dann vorzuschreiben, wenn der Arbeitgeber gegen die in Artikel 16 des Richtlinienvorschlags genannten Rechte der Saisonbeschäftigten verstößt, und wenn ja, wird sie sich für eine entsprechende Änderung des Vorschlags einsetzen? Wenn nicht, bitte begründen.

d) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung gerechtfertigt, dass Saisonarbeitskräfte unter einer Bestrafung ihrer Arbeitgeber leiden, indem sie beispielsweise ihre Arbeitserlaubnis verlieren? Wenn ja, welche Regelungen hält sie für sinnvoll? Wenn nein, bitte begründen.

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Gewerkschaftsbundes nach einer „EU social policy Directive on Seasonal work“, die den rechtlichen Rahmen für den sozialen und arbeitsrechtlichen Schutz der Saisonarbeitskräfte stärkt, indem sie beschäftigungs- und sozialpolitische Mindeststandards für Saisonbeschäftigung in der EU sowie die Gleichbehandlung von lokalen und Saisonbeschäftigten festlegt und bei den Lebens- und Beschäftigungsbedingungen der Saisonarbeitskräfte für eine Angleichung nach oben sorgt?

18

Auf welche Weise plant die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Bundestages in ihre Bewertung des Richtlinienvorschlags einzubeziehen?

19

Auf welche Weise plant die Bundesregierung die Einschätzung der Sozialpartner in ihre Bewertung des Richtlinienvorschlags einzubeziehen?

Berlin, den 29. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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