Aktuelle Situation des Klosters Mor Gabriel
der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Rosemarie Hein, Michael Leutert, Stefan Liebich, Kathrin Senger-Schäfer, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das 397 nach Christus gegründete syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel erhielt bei Rechtsstreitigkeiten um den klösterlichen Landbesitz vom lokalen Gericht Midayt im Mai 2009 einen Urteilsspruch zu seinen Gunsten. Die unterlegenen kurdischen Nachbardörfer brachten den Fall zum Obersten Gericht nach Ankara, welches am 13. August 2010 das Urteil des Gerichtes Midayt aufhob. Die Begründung lautet, dass das Gericht in Midayt kein juristisches Recht hatte, den Prozess in der ersten Instanz zu führen. Allerdings haben lokale Gerichte in der Türkei thematisch ähnliche Fälle schon verhandelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
War der Bundesregierung der Rechtsspruch des Obersten Gerichtes in Ankara vom 13. August 2010 bezüglich des Klosters Mor Gabriel bereits bekannt?
Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Regierungsseite ergriffen, um die drei Forderungen des am 7. Mai 2009 verabschiedeten Antrags „Schutz des Klosters Mor Gabriel sicherstellen“ (Bundestagsdrucksache 16/12866) umzusetzen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, mit den von ihr als Antwort auf Frage 2 aufgeführten Maßnahmen ausreichend gehandelt zu haben?
Wenn ja, weshalb?
Wenn nein, welche Vorhaben sind noch zu erwarten?