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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktueller Umsetzungsstand des Projektes "Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung"

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

21.02.2023

Aktualisiert

28.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/552607.02.2023

Aktueller Umsetzungsstand des Projektes „Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung“

der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Jan Korte, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Artikel 12 der von Deutschland ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention lautet: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ (vgl. https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93140/78b9572c1bffdda3345d8d393acbbfe8/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf, S. 15). Die Kinder- und Jugendbeteiligung ist demnach ein Grundsatz, dem sich der deutsche Staat verpflichtet hat.

In der Realität ist es jedoch so, dass Kinder und Jugendliche insbesondere während der Corona-Pandemie das Gefühl hatten, von der Politik übergangen zu werden (vgl. z. B. https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/jugend-und-protest-2021/340343/was-viele-jugendliche-abfuckt/). Dies kann als klares Indiz dafür gewertet werden, dass sie nicht in ausreichendem Maße in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden werden. Dies lässt sich gleichermaßen an den Ergebnissen einer Umfrage unter Jugendlichen ablesen, die im Kinderreport 2022 vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlicht wurden: Jugendliche fordern mehr direkte Mitbestimmung sowie institutionalisierte Wege, auf denen sie sich Gehör verschaffen können (vgl. https://www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/2_Kinderrechte/2.2_Kinderreport_aktuell_und_aeltere/Kinderreport_2022/DKHW_Kinderreport_2022_Praesentation_Grafiken.pdf). Umso wichtiger ist es, dass dem Themenbereich „Kinder- und Jugendbeteiligung“ mehr Aufmerksamkeit als bisher gewidmet wird und die Bundesregierung das Thema in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen vorantreibt.

Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die Bundesregierung aktuell dabei, ein „Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung“ aufzubauen. Dieses soll offenbar die Lücke schließen, die durch das Auslaufen des Projektes „JugendPolitikBeratung“ entstanden ist. Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen den aktuellen Stand sowie die Ziele und Aufgaben des Projektes in Erfahrung bringen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung?

2

Wie ist der Zeitplan zur Schaffung des Kompetenzzentrums für Kinder- und Jugendbeteiligung?

3

Welche Angebote werden durch das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung für wen zur Verfügung gestellt?

4

Wie hoch soll die Förderung des Kompetenzzentrums für Kinder- und Jugendbeteiligung ausfallen, wie viele Stellen sollen aus diesen Mitteln finanziert werden, aus welchem Haushaltstitel soll diese Förderung bestritten werden, und auf welche Dauer ist das Projekt angelegt?

5

Wie sieht die konkrete Aufgabenbeschreibung für das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung aus, und wie grenzt sich diese Aufgabenbeschreibung zu der des Projektes „JugendPolitikBeratung“ ab?

6

Wie werden die Aufgaben des Kompetenzzentrums für Kinder- und Jugendbeteiligung zu weiteren Projekten im Bereich der Jugendbeteiligung abgegrenzt, etwa zum Projekt „Jugendparlamente stärken“ oder den Jugendpolitiktagen, bzw. wie stellt sich die Verzahnung mit diesen Projekten dar?

7

Wer soll die Trägerschaft des Kompetenzzentrums für Kinder- und Jugendbeteiligung übernehmen, und nach welchen Kriterien wurde oder wird diese Entscheidung getroffen?

8

Waren Jugendliche an der Planung zur Ausgestaltung des Kompetenzzentrums für Kinder- und Jugendbeteiligung eingebunden, und werden sie bei der konkreten Arbeit des Jugendkompetenzzentrums beteiligt, und wenn ja, wie fand und findet diese Beteiligung statt, und wie wurden die Beteiligten ausgesucht, und wenn nein, warum nicht?

9

Soll das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung an der im Zuge der Einführung der Kindergrundsicherung durchgeführten Neuberechnung des Existenzminimums beteiligt werden, und wenn ja, in welcher Form?

10

Wird dem Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung ein Beirat zur Seite gestellt, und falls ja, wie werden die Mitglieder des Beirats ausgewählt, werden Jugendliche darin beteiligt, die nicht in Verbänden organisiert sind, und was werden die Aufgaben sein?

11

Werden sich auch Verbände, die einen Beratungsbedarf zur adäquaten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen haben, an das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung wenden können (und falls nein, bitte Begründung angeben und mögliche Alternativen benennen)?

12

Werden analog zum Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe vom Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung angebotene Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen wahrnehmen können (und falls nein, bitte begründen und Alternativen benennen)?

13

Warum wurde das Projekt „JugendPolitikBeratung“ nicht verlängert?

14

Wie hoch war die Förderung des Projektes „JugendPolitikBeratung“, wie viele Stellen wurden aus diesen Mitteln finanziert, und aus welchem Haushaltstitel wurde die Förderung bestritten?

15

Inwiefern gibt es bisher eine Verständigung mit den Bundesländern und den Kommunen zur Einrichtung des Kompetenzzentrums für Kinder- und Jugendbeteiligung?

Berlin, den 1. Februar 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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