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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005

Eckpunkte zur Umsetzung des Übereinkommens, Umsetzungspraxis auf Bundesebene und Landesebene, Maßnahmen auf Basis des Aktionsplans vom Dezember 2009 sowie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, Bemühen um weitere Ratifizierungen, Beitrag der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft, Beitrag zum Internationalen Fonds für kulturelle Vielfalt, Unterstützung der Deutschen UNESCO-Kommission<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/310229. 09. 2010

Stand der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005

der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Lars Klingbeil, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Petra Merkel (Berlin), Thomas Oppermann, Olaf Scholz, Peer Steinbrück, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Am 20. Oktober 2010 jährt sich die Verabschiedung des UNESCO- Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zum fünften Mal. Seit dem 17. März 2007 ist das Übereinkommen in Kraft, welches am 1. Februar 2007 vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit angenommen wurde. Deutschland gehörte damit zu den ersten fünfzig Unterzeichnerstaaten. Mittlerweile haben mehr als hundert Vertragsstaaten (Stand September 2010: 113), unter ihnen fast alle OECD-Staaten (OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) sowie wichtige Schwellenländer aus allen Weltregionen, dieses wichtige völkerrechtliche Instrument unterzeichnet.

Die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist unverzichtbare Ressource für Freiheit und somit eine wesentliche Grundlage unserer pluralistischen Gesellschaft und ermöglicht individuelle Lebensweisen. Bei (internationalen) Handelsvereinbarungen muss der besondere Charakter von kulturellen Dienstleistungen als Kultur- und Wirtschaftsgut berücksichtigt werden. Der Eigenwert von Kunst und Kultur liegt jenseits ihrer kommerziellen oder ökonomischen Zwecke und Möglichkeiten.

Das Übereinkommen beinhaltet wichtige Instrumente, um die Zusammenarbeit in den internationalen Kulturbeziehungen zu verbessern, Ungleichgewichte der globalen Märkte für Kulturgüter und kulturelle Dienstleistungen abzubauen und lokal und regional tragfähige Märkte der Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken. Es hilft u. a. mittels eines Internationalen Fonds für kulturelle Vielfalt, der aus freiwilligen Beiträgen der Vertragsstaaten gespeist wird, die kulturelle Infrastruktur vor allem in den ökonomisch weniger und am wenigsten entwickelten Ländern zu entwickeln.

Das UNESCO-Übereinkommen stellt sicher, dass auch bei sich öffnenden Märkten und fortschreitender Deregulierung im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und der EU weiterhin Kulturpolitik und öffentliche Kunst- und Kulturförderung möglich und erhalten bleiben.

Die Europäische Gemeinschaft ist im Dezember 2006 dem UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung kultureller Ausdrucksformen beigetreten, gemeinsam mit allen EU-Mitgliedstaaten (in Belgien dauert der Ratifizierungsprozess derzeit noch an). Das ist für die Umsetzungspraxis und -dynamik dieses Übereinkommens wichtig und ein Novum. Damit sind die im Übereinkommen verankerten Prinzipien für die EU-Kommission verpflichtend.

Bei der konstituierenden Vertragsstaatenkonferenz im Juni 2007 wurde Deutschland mit einem Mandat bis 2011 in den Zwischenstaatlichen Ausschuss, das höchste Arbeitsgremium des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005), gewählt. Deutschland brachte seine starke Unterstützung für das Übereinkommen zum Ausdruck und verpflichtete sich, aktiv dazu beizutragen, das Übereinkommen zu operationalisieren und umzusetzen. So kündigte Deutschland u. a. im Juni 2007 die Zahlung eines freiwilligen Beitrags zum Internationalen Fonds für kulturelle Vielfalt in Höhe von einem Prozent des deutschen Beitrags zum regulären Haushalt der UNESCO an. Diese Ankündigung Deutschlands von 2007, einen freiwilligen Beitrag zu leisten, wurde jedoch bis heute nicht umgesetzt.

Um weitere Ratifizierungen zu unterstützen und eine ausgewogenere regionale Balance der Vertragsstaaten zu erzielen, nahm der Zwischenstaatliche Ausschuss im Dezember 2009 einen konzertierten Aktionsplan an, mit dessen Hilfe das Bemühen der Vertragsstaaten, der Zivilgesellschaft und der UNESCO um weitere Ratifizierungen verstärkt werden sollen. Trotz der eindrucksvollen und raschen weltweiten Ratifizierung gilt es, weitere Staaten u. a. aus dem Mittelmeerraum, der arabischen Region, aus Südostasien sowie aus dem englischsprachigen Afrika von den Vorteilen einer Ratifizierung zu überzeugen.

  • Die Vertragsstaaten haben sich mit dem Beschluss vom Dezember 2009 das Ziel gesetzt, bis 2013 35 bis 40 weitere Ratifizierungen, insbesondere aus den bislang unterrepräsentierten Regionen, zu erreichen. Damit würde dieses Kulturabkommen ein vergleichbares Gewicht erreichen wie die Konvention zur Biologischen Vielfalt oder wie die Konvention zum Bann der Anti-Personen-Minen.
  • Die Vertragsstaaten haben u. a. vereinbart, auf nationaler und regionaler Ebene gemeinsam mit den UNESCO-Nationalkommissionen, den Kontaktstellen in den Vertragsstaaten sowie der Zivilgesellschaft Maßnahmen zu identifizieren, mit deren Hilfe man weitere Ratifizierungen ermutigen will. Die Vorteile des Übereinkommens sollen in internationalen Foren kommuniziert werden; die Vertragsstaaten haben vereinbart, dem Sekretariat der Konvention über die unternommenen Initiativen zu berichten, damit dieses darüber im Dezember 2010 dem Ausschuss einen ersten Bericht vorlegen kann.

Deutschland verfügt über eine sehr vielfältige und reichhaltige Kulturlandschaft, weshalb ein besonderes politisches Interesse an einer erfolgreichen Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung kultureller Ausdrucksformen bestehen sollte. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages empfahl in ihrem Abschlussbericht Bund und Ländern, „ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung des Übereinkommens zur kulturellen Vielfalt zu legen. Hierfür sollte unter Einbeziehung der Bundeskulturverbände evaluiert werden, inwieweit die Anforderungen an kulturelle Vielfalt bereits erfüllt werden und welche Maßnahmen zur Erfüllung der Konvention ergriffen werden müssen“ (Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, S. 429, Bundestagsdrucksache 16/7000).

In einem ersten Umsetzungsschritt auf nationaler Ebene wurde von der Bundesregierung im April 2007 die Kontaktstelle, die für den Informationsaustausch in Zusammenhang mit dem UNESCO-Übereinkommen verantwortlich ist, benannt: Die Deutsche UNESCO-Kommission e. V. (DUK). Neben vielen Einzelaufgaben und thematisch spezifischen Beratungen hat die DUK in dieser Rolle die seit 2004 begonnenen jährlichen Arbeitskonsultationen der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt intensiviert. Die 2008/2009 erarbeiteten Vorschläge und Handlungsempfehlungen wurden im Dezember 2009 als Weißbuch mit dem Titel „Kulturelle Vielfalt gestalten. Handlungsempfehlungen aus der Zivilgesellschaft zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) in und durch Deutschland“ vorgelegt.

Die Ziele und Instrumente dieses UNESCO-Übereinkommens sind in Deutschland für Bund, Länder und Kommunen verbindlich. Bis 2012 wird erstmalig der UNESCO und den anderen Vertragsstaaten über die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) zu berichten sein. Bereits bis Ende 2011 sollen sich die EU-Mitgliedstaaten gegenseitig über ihre Anwendungspraxis der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste informieren, die ebenfalls Bestimmungen zur kulturellen Vielfalt, insbesondere zur Medienvielfalt, enthält. International hat Deutschland durch seine Wahl in den Zwischenstaatlichen Ausschuss für den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen mit einem Mandat von 2007 bis 2011 besondere Verantwortung übernommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche wesentlichen Eckpunkte zur Umsetzung des UNESCO- Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und durch Deutschland hat sich die Bundesregierung bis 2011 vorgenommen?

Welche Bedarfsanalysen liegen dem im Einzelnen zu Grunde?

2

Wie stellt die Bundesregierung eine abgestimmte und zielorientierte Umsetzungspraxis sicher, bei der zum einen die jeweiligen Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten u. a. des Auswärtigen Amts, des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und ggf. weiterer Bundesministerien optimal zusammenwirken, und bei der zum anderen eine zielorientierte Umsetzung in Absprache zwischen Bund und Ländern gewährleistet ist?

3

Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie die Kulturverantwortlichen auf Länderebene jeweils eine abgestimmte und zielorientierte Umsetzungspraxis dieses Übereinkommens sicherstellen, bei der die entsprechenden Fachministerien für Kunst und Kultur, die für Medienpolitik verantwortlichen Staatskanzleien, die für Kultur- und Kreativwirtschaft zuständigen Ressorts und ggf. weitere ihre jeweiligen Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten voll ausschöpfen?

4

Welche Schritte und Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um Partnerländer von den Vorteilen einer Ratifizierung des Übereinkommens zu überzeugen?

5

Welche weiteren Maßnahmen sind auf der Basis des Beschlusses vom Dezember 2009 geplant?

Welche Schritte sind ggfs. im Zusammenhang mit bilateralen Kulturabkommen sowie mit anstehenden Deutschlandwochen zu unternehmen?

Welche fünf bis zehn Länder wären hier aus Sicht der Bundesregierung vorrangig in den Blick zu nehmen?

Welche Maßnahmen werden bis Mitte Oktober 2010 an das UNESCO- Sekretariat berichtet werden können?

6

Mit welchen Zielsetzungen beabsichtigt die Bundesregierung, den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, unter besonderer Berücksichtigung des Zusammenhangs von Kultur und nachhaltiger Entwicklung, zu gewährleisten?

Welche Maßnahmen und Instrumente stehen hierfür zur Verfügung?

Welche Gespräche und Abstimmungsprozesse haben dazu insbesondere zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bisher stattgefunden?

Wie stellt die Bundesregierung speziell in diesem Aufgabengebiet eine kontinuierliche und kohärente Ressortabstimmung sicher?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Strategischen Planungsabteilung der UNESCO, im Rahmen der Halbzeitauswertung der Milleniumsentwicklungsziele im September 2010, die Bedeutung von Kultur und Wissenschaft als grundlegende Rahmenbedingung für die Erreichung sämtlicher Milleniumsentwicklungsziele stärker und nachdrücklich hervorzugeben?

8

Mit welchen Zielsetzungen, Maßnahmen und bisherigen Ergebnissen trägt die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung spezifisch zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und durch Deutschland bei?

Welche weiteren Maßnahmen sind bis Ende 2011 geplant?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die beiden im Auftrag des Europäischen Parlaments erstellten Übersichtspapiere (Policy briefings) vom Juni 2010 zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens innerhalb der EU sowie in den Außenbeziehungen der EU, insbesondere die darin jeweils ausgesprochenen Empfehlungen?

Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus für die künftige Umsetzung des Übereinkommens in und durch Deutschland ziehen?

10

Hat die Bundesregierung zwischenzeitlich den im Juni 2007 angekündigten freiwilligen Beitrag zum Internationalen Fonds für kulturelle Vielfalt entrichtet?

Falls nein, für wann ist die Umsetzung dieser Zusage geplant, und in welcher Höhe?

11

Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Arbeit der Deutschen UNESCO- Kommission e. V., die als Kontaktstelle für den Informationsaustausch im Zusammenhang mit dem UNESCO-Übereinkommen für kulturelle Vielfalt verantwortlich ist, mittelfristig und langfristig zu unterstützen, insbesondere im Hinblick darauf, dass eine mehrjährige Planungssicherheit erforderlich ist?

Berlin, den 29. September 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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