[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3103
17. Wahlperiode 29. 09. 2010 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Nicolette Kressl, Ingrid Arndt-Brauer,
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Lothar Binding (Heidelberg), Edelgard Bulmahn,
Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke, Dr. Barbara
Hendricks, Petra Hinz (Essen), Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Burkhard Lischka,
Thomas Oppermann, Joachim Poß, Karin Roth (Esslingen), Bernd Scheelen,
Wolfgang Tiefensee, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der
Fraktion der SPD
Finanztransaktionssteuer und Bankenabgabe – Beteiligung des Bankensektors
an den Kosten der Finanzmarktkrise
Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. am 15.
September 2008 hat Schockwellen im internationalen Finanz- und
Wirtschaftssystem ausgelöst und die Weltwirtschaft in die größte Krise seit über 80 Jahren
gestürzt. Die Wirtschaft wurde durch umfangreiche Konjunkturpakete
stabilisiert. Banken und Versicherungen mussten weltweit mit milliardenschweren
Rettungspaketen zulasten der Staatshaushalte vor dem Zusammenbruch bewahrt
werden.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Vizekanzler Dr. Guido Westerwelle
haben im Rahmen ihrer Pressekonferenz zur Kabinettsklausur am 7. Juni 2010
eine „Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise“
angekündigt. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundesministeriums der
Finanzen sieht hierfür ab dem Jahr 2012 jährliche Steuermehreinnahmen in Höhe von
2 Mrd. Euro vor. Details, wie diese Beteiligung des Bankensektors an den
Kosten der Finanzkrise konkret ausgestaltet werden könnte, ist die Bundesregierung
bislang schuldig geblieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Finanztransaktionssteuer
1. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der „Issing-Kommission“ („Criteria
for a workable approach towardsbank levies and bank restructuring“) zur
Reform der Finanzmärkte (i. F. Issing-Kommission), dass bei international
vollständig gleichen Wettbewerbsbedingungen („level-playing-field“) im
Finanzsektor das Risiko bestünde, dass Lobby-Gruppen jede ernsthafte
Verschärfung und Regulierung des Finanzsektors verhindern würden?
2. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Issing-Kommission, wonach
eine Finanztransaktionssteuer z. B. den Hochfrequenzhandel oder den
großvolumigen Interbankenhandel bzw. Derivatehandel unprofitabel machen
würde, und wenn nein, welche Argumente sprechen aus Sicht der
Bundesregierung dagegen?
Drucksache 17/3103 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Issing-Kommission, wonach
die Einführung einer Finanztransaktionssteuer die Möglichkeit eröffnen
könnte, den Börsenhandel zulasten des außerbörslichen („over the
counter“) Handels zu fördern, und falls nein, was spricht aus Sicht der
Bundesregierung gegen diese Einschätzung?
4. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Issing-Kommission, dass
eine Financial Activity Tax (FAT) die am wenigsten geeignete Lösung zur
Begrenzung des Systemrisikos einzelner Banken sei, und wie beurteilt die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussagen des EU-
Kommissionspräsidenten, José Manuel Barroso, am 7. September 2010 vor dem
Europäischen Parlament, der eine „Besteuerung von Finanzaktivitäten“
befürwortet?
5. Hält die Bundesregierung den Bericht „Financial Sector Taxation“ des EU-
Kommissars für Steuern und Zollunion, Algirdas Semeta, (i. F. Semeta-
Bericht) für eine sachlich ausgewogene Darstellung des „Für“ und „Wider“
einer Finanztransaktionssteuer oder wird mit diesem Bericht die Haltung
der EU-Kommission präjudiziert?
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Semeta-Bericht im Hinblick auf
eine Finanztransaktionssteuer vor dem Hintergrund der aktuellen
wissenschaftlichen Diskussion?
7. Teilt die Bundesregierung die rechtlichen Schlussfolgerungen und
Fragestellungen des Semeta-Berichts (S. 16 f.) auf internationaler und
europäischer Ebene im Hinblick auf die Implementierung einer
Finanztransaktionssteuer, und wenn ja, welche Normen müssten aus Sicht der Bundesregierung
auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene entsprechend
geändert werden?
8. Sind die von der Bundesregierung für notwendig erachteten
Normänderungen aus Frage 7 auf internationaler und europäischer Ebene mehrheitsfähig,
und wenn nein, wo verlaufen aus Sicht der Bundesregierung die
Hauptkonfliktlinien?
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Semeta-Berichts, dass die
Verwaltungskosten zur Erhebung einer Finanztransaktionssteuer in
Anlehnung an die britische Stamp Duty sehr gering sein werden, und hat die
Bundesregierung hierzu bereits eigene Berechnungen angestellt?
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Semeta-Berichts bzw.
den Ansatz der Studie „Chancen einer Finanztransaktionssteuer mit
Komplexitätsprogression“ der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule
(RWTH) Aachen vom 6. Mai 2010, bei Einführung einer
Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene, unterschiedliche Steuersätze für
unterschiedliche Finanzprodukte je nach Komplexität einzuführen, um so
mögliche Abwanderungstendenzen zu reduzieren bzw. zu vermeiden, und hat die
Bundesregierung hierzu bereits eigene Überlegungen angestellt?
11. Nach welchem Schlüssel soll nach Ansicht der Bundesregierung, die von
ihr selbst auf europäischer Ebene vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer
auf die einzelnen EU- bzw. Euro-Länder verteilt werden, und soll dafür die
Erfassung der Umsätze an den jeweiligen Finanzplätzen gelten mit der
Folge, dass der größte Teil des Aufkommens nur wenigen Ländern
zufließen würde, oder soll ein anderer Verteilungsmaßstab angewendet werden?
12. Hat die Bundesregierung im Hinblick auf eine Finanztransaktionssteuer zu
den angesprochenen Themenbereichen (rechtliche Fragestellungen,
Verwaltungskosten, Komplexitätsprogression) bereits eigene Überlegungen
angestellt, und wenn ja, zu welchen Schlüssen ist die Bundesregierung
gekommen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/310313. Ist die Bundesregierung für den Fall, dass bisher noch keine eigenen
Überlegungen zu obigen Themen angestellt wurden, bereit, umgehend eine
Expertenkommission einzuberufen, die sich dieser Fragestellungen annimmt,
oder Sachverständige mit diesen Fragen zu befassen, und falls nein, warum
nicht?
14. Stimmt die Bundesregierung den Einschätzungen der überwiegenden Zahl
der Experten bei der Öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2010 zu, dass die Belastungen für
„den kleinen Sparer“ durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer
relativ gering sind und in der Diskussion um ihre Einführung eine eher
nachgeordnete Rolle spielen sollten, und wenn nein, warum nicht?
15. Wie hoch läge nach Berechnung der Bundesregierung die Steuerbelastung
durch eine Finanztransaktionssteuer bei einem angenommenen Steuersatz
von 0,05 Prozent für einen durchschnittlichen Riesterfondssparer, der
über ein jährliches Bruttoeinkommen von 30 000 Euro verfügt und über
20 Jahre die für eine maximale staatliche Förderung notwendigen Beträge
einzahlt, wenn man eine marktübliche Verzinsung zugrunde legt und die
jährliche Umschichtung des Fondsvermögens bei 30, 50 bzw. 100 Prozent
liegt?
16. In welcher Höhe würden für den in Frage 14 genannten Fall
durchschnittlich Depotgebühren, Vertriebskosten und Provisionen durch den
Fondsanbieter anfallen (bitte jeweils in absolute Zahlen und Prozent im Hinblick
auf die zu erwartende Endsparsumme aufschlüsseln)?
17. Teilt die Bundesregierung die in seinem Bericht „A FAIR AND
SUBSTANTIAL CONTRIBUTION BY THE FINANCIAL SECTOR“
geäußerte Ansicht des Internationalen Währungsfonds, dass die technische
Machbarkeit einer Besteuerung von Finanztransaktionen im Rahmen einer
allgemeinen Finanztransaktionssteuer nicht im Wege steht?
18. Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen von Frankreich und
Großbritannien, die mit Unterstützung von weiteren 50 Staaten die Einführung
einer internationalen Devisensteuer (FINANCIAL TIMES DEUTSCH-
LAND – FTD, 3. September 2010) vor dem Hintergrund des erneuten
Anstiegs der Devisentransaktionen auf vier Billionen Dollar täglich (Quelle:
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) einführen wollen, und was
spricht aus der Sicht der Bundesregierung für eine Finanztransaktionssteuer,
jedoch gegen eine reine Besteuerung von Devisentransaktionen wie
Frankreich und Großbritannien sie vorgeschlagen haben?
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verbreitung computergestützter
hochfrequenter Handelssysteme an den Terminbörsen (insbesondere der
Eurex) hinsichtlich ihrer gesamtwirtschaftlichen Effizienz, und sieht die
Bundesregierung die Notwendigkeit, dem stetig zunehmenden Gewicht
solcher Handelsstrategien zu begegnen, und wenn ja, auf welche Weise?
20. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag computergestützter
hochfrequenter Handelssysteme zur Preisbildungsfunktion von Märkten, und
teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass computergestützte
hochfrequente Handelssysteme Marktmanipulationen in großen Stil
ermöglichen, da dieser Handel mit den zugrunde liegenden Fundamentaldaten der
gehandelten Unternehmen nichts zu tun hat (FTD, 7. September 2010)?
21. Welche Anstrengungen wurden im Anschluss an das Treffen der
europäischen Staats- und Regierungschefs im Juni 2010 unternommen, um – wie
im Abschlussdokument des Gipfels gefordert – die Finanztransaktionssteuer
„zu erkunden und zu entwickeln“, und wie hat sich Deutschland konkret an
diesem Arbeitsauftrag beteiligt (bitte nach konkreten Maßnahmen,
Personen, beteiligten Ressorts sowie Daten aufschlüsseln)?
Drucksache 17/3103 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Welche Maßnahmen und Anstrengungen hat die Bundesregierung im
Vorfeld des ECOFIN-Rats am 7. September 2010 bzw. des informellen
ECOFIN-Treffens am 30. September und 1. Oktober 2010 konkret
unternommen, um die die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf
europäischer Ebene ablehnenden Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten vom
Nutzen einer solchen Steuer zu überzeugen (bitte nach konkreten
Maßnahmen, Personen, beteiligten Ressorts sowie Daten aufschlüsseln)?
23. Welche Mitgliedsländer der Europäischen Union verbergen sich konkret
hinter den Zitaten des Bundesministers der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble
„Wir sind nicht allein in Europa.“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung – FAZ,
16. September 2010) und „Wir sind bei dem Thema nicht isoliert.“
(Handelsblatt, 15. September 2010) bzw. der Aussage „Mehrere Mitgliedstaaten
zeigten sich offen.“ in der Unterrichtung durch das Bundesministerium der
Finanzen vom 16. September 2010 zum ECOFIN-Rat vom 7. September
2010 im Hinblick auf ihre Unterstützung zur Einführung einer
Finanztransaktionssteuer?
24. Welche konkreten Vorbehalte haben die schwedische Regierung und die
Regierung des Vereinigten Königreiches beim ECOFIN-Rat am 7.
September 2010 gegenüber der Einführung einer Finanztransaktionsteuer in der
Europäischen Union geäußert, und wie beurteilt die Bundesregierung diese
Vorbehalte?
25. Kann die Bundesregierung Medienberichte (FTD, 8. September 2010)
bestätigen, wonach nach Aussage der französischen Finanzministerin Christine
Lagarde die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer
Ebene für Frankreich keine Priorität besitze, und falls ja, welche
Konsequenzen ergeben sich hieraus für die deutsch-französische Initiative zur
Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene bzw. in der
Eurozone?
26. Kann die Bundesregierung die Aussagen des österreichischen
Finanzministers Josef Pröll bestätigen, wonach bei der Sitzung des ECOFIN-Rates am
7. September 2010 die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der
Eurozone überhaupt nicht besprochen wurde (Börsen-Zeitung, 8.
September 2010)?
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Sitzung des
ECOFIN-Rates am 7. September 2010 vor dem Hintergrund der Aussagen
des Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Luxemburgs Premierminister Jean-
Claude Juncker am Rande der ECOFIN-Sitzung am 17. Mai 2010 (DER
TAGESSPIEGEL, 18. Mai 2010; Handelsblatt, 18. Mai 2010), dass er sich
aus Gerechtigkeitsgründen für die Beteiligung der Finanzmärkte an den
Krisenkosten durch eine Finanztransaktionssteuer in der Euro-Zone
ausgesprochen und keiner der Finanzminister der Eurogruppe dem
widersprochen habe?
28. Haben sich aus Sicht der Bundesregierung – vor dem Hintergrund der
Befürwortung einer Finanztransaktionssteuer seitens des ehemaligen
britischen Premierministers Gordon Brown beim G20-Gipfel in St. Andrews
(BBC, 7. November 2009) und der kritischen Aussagen des britischen
Finanzministers George Osborne im Rahmen des ECOFIN-Rates am
7. September 2010 – die Chancen zur Einführung einer
Finanztransaktionssteuer durch den Regierungswechsel im Vereinigten Königreich verbessert
oder verschlechtert, und teilt die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang die Ansicht von Experten, wonach seit dem Zusammenbruch der US-
Investmentbank Lehman Brothers die Chance für eine effektive
Regulierung der Finanzmärkte nicht genutzt wurde (WELT am SONNTAG –
WamS, 12. September 2010)?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/310329. Stimmen Medienberichte (FAZ, 16. September 2010), wonach sich der
Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble notfalls für die
Einführung einer Finanzaktivitätssteuer (FAT) anstatt einer
Finanztransaktionssteuer ausgesprochen habe, und falls ja, wie könnte eine solche FAT auf
internationaler bzw. europäischer Ebene konkret ausgestaltet werden (bitte
nach Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Steuersubjekt und
Steueraufkommen aufschlüsseln)?
30. Steht die Bundesregierung in Person von Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel weiterhin zum Konzept einer Finanztransaktionssteuer, obwohl sie
sich in der Generaldebatte zum Bundeshalt 2011 entgegen früherer
Aussagen nicht konkret auf eine Finanztransaktionssteuer festgelegt hat und
stattdessen mit den allgemeinen Worten „Wir werden weiter für die
Besteuerung der Finanzmärkte arbeiten.“ (FAZ, 16. September 2010) das
Thema angesprochen hat?
31. Wäre die Bundesregierung bereit, nach französischem und belgischem
bzw. österreichischem Vorbild einen Vorratsbeschluss des Deutschen
Bundestages zur Einführung einer Tobin-Tax bzw. einer
Finanztransaktionssteuer vorbehaltlich der Einführung in der Europäischen Union bzw. dem
Europäischen Währungsraum einzuholen, und wenn nein, warum nicht?
32. Wie setzen sich das im Rahmen der Pressekonferenz zur Kabinettsklausur
von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Vizekanzler Dr. Guido
Westerwelle am 7. Juni 2010 vorgestellte Konzept zur „Beteiligung des
Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise“ und die ab 2012
veranschlagten zusätzlichen Steuereinnahmen von 2 Mrd. Euro insgesamt
zusammen (bitte nach Steuer-, Abgabentyp, Bemessungsgrundlage,
Steuersatz, Steuersubjekt und Steueraufkommen aufschlüsseln)?
33. Wie plant die Bundesregierung die im Rahmen des Sparpaketes ab dem
Jahr 2012 eingeplanten Steuereinnahmen durch eine Beteiligung des
Finanzsektors in Höhe von 2 Mrd. Euro jährlich zu kompensieren, wenn
die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene
bzw. im Euroraum scheitert, und wie stellt die Bundesregierung in diesem
Fall die Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der
Finanzmarktkrise anderweitig sicher?
Bankenabgabe
34. Kann die Bundesregierung Medienberichte (Börsen-Zeitung, 8. September
2010) bestätigen, wonach der ECOFIN-Rat übereingekommen ist, dass die
Bankenabgabe „gemeinsame europäische Leitplanken“ benötige, um
beispielsweise Doppelbesteuerungen zu verhindern, und wenn ja, wie sehen
diese gemeinsamen europäischen Leitplanken aus?
35. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Issing-Kommission,
dass die am dringendsten erforderliche Veränderung in der
Finanzregulierung zur Vermeidung einer Wiederholung einer Bankenkrise sei, das
individuelle Bankenverhalten so zu beeinflussen, dass sich das systemische
Risiko verringere, und wenn ja, geht die Bundesregierung davon aus, dass
die geplante Bankenabgabe diesen Zweck erfüllt?
36. Welche Gründe sprechen aus der Sicht der Bundesregierung gegen den
Vorschlag der Issing-Kommission, die durch die Bankenabgabe erhobenen
Mittel über Wandelschuldverschreibungen bei den jeweiligen Instituten zu
reinvestieren?
37. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Issing-Kommission
vorgeschlagene Systemrisikoabgabe (SRC), und aufgrund welcher
Überlegungen hat sich die Bundesregierung für eine Bankenabgabe und gegen eine
Systemrisikoabgabe entschieden?
Drucksache 17/3103 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode38. Wie würden sich die prognostizierten Einnahmen durch die Bankenabgabe
für den Restrukturierungsfonds entwickeln, wenn für die Modellrechnung
der Bundesregierung nicht das Jahr 2006, sondern die Jahre 1999 bis 2009
als Berechnungsgrundlage herangezogen würden (Ergebnisse bitte nach
Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken,
Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen und
prozentualen Veränderungen zur Modellrechnung 2006 sowie im
Jahresdurchschnitt aller Kreditinstitute aufschlüsseln)?
39. Geht die Bundesregierung in ihren Planungen für den Bankenrettungsfonds
davon aus, dass die durchschnittlich prognostizierten Einnahmen der
Bankenabgabe auf der Berechnungsgrundlage 1999 bis 2009 im Schnitt eher
höher oder niedriger als der von der Bundesregierung öffentlich
kommunizierte Betrag von 1,3 Mrd. Euro liegt?
40. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, in ihrer
Modellrechnung zur Bankenabgabe das Jahr 2006 als
Berechnungsgrundlage zu wählen?
41. Wie würden sich die prognostizierten Einnahmen der Bankenabgabe auf
Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 entwickeln, wenn auch
Versicherungen und Hedge-Fonds ergänzend in den
Restrukturierungsfonds einbezahlen müssten (Ergebnisse bitte getrennt nach Versicherungen
und Hedge-Fonds in absoluten Zahlen und prozentualen Veränderungen
zur Modellrechnung 2006 bzw. der jährlichen Durchschnittswerte aus
Frage 6 aufschlüsseln)?
42. Sollten zu Frage 40 keine Berechnungen vorliegen, welche Gründe
sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Versicherungen und Hedge-
Fonds ergänzend in den Restrukturierungsfonds einbezahlen zu lassen?
43. Wie begründet die Bundesregierung den Wechsel ihrer Auffassung
hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit der Bankenabgabe binnen sechs
Tagen (Bejahung der Absetzbarkeit in der Antwort der Bundesregierung
vom 24. Juni 2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Kosten
der Finanz- und Wirtschaftskrise und Beteiligung des Finanzsektors“ auf
Bundestagsdrucksache 17/2294, hier: Frage 23; Verneinung der
Absetzbarkeit in dem am 28. Juni 2010 bekannt gewordenen Referentenentwurf wie
auch dem am 25. August 2010 vom Kabinett beschlossenen
Regierungsentwurf eines Restrukturierungsgesetzes)?
44. Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Streichung des
Betriebsausgabenabzugsverbotes der Bankenabgabe im Restrukturierungsgesetz im
Vergleich zur Modellrechnung der Bundesregierung für die Bankenabgabe auf
Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 (Ergebnisse bitte nach
Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken,
Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen und
prozentualen Veränderungen aufschlüsseln)?
45. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung vor dem
Hintergrund möglicher europäischer Wettbewerbsverzerrungen und
unzureichender Zusammenarbeit bei Krisen multinationaler Großbanken dafür, die
abgestimmten Vorschläge der EU-Kommission für eine europaweite
Bankenabgabe Anfang 2011 nicht abzuwarten und stattdessen im Rahmen des
Restrukturierungsgesetzes eine eigene Bankenabgabe auf den Weg zu
bringen?
46. Plant die Bundesregierung, die Zweigniederlassungen ausländischer
Kreditinstitute aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Deutschland
ebenfalls durch die im Restrukturierungsgesetz vorgesehene Bankenabgabe
zu erfassen, und falls nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der
Bundesregierung gegen ein solches Vorgehen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/310347. Welche zusätzlichen Einnahmen wären grundsätzlich durch die
Einbeziehung von Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute innerhalb
des EWR in Deutschland in die Bankenabgabe auf Berechnungsgrundlage
der Jahre 1999 bis 2009 zu erwarten (bitte nach der jährlichen
Gesamtsumme und den jeweils zehn größten Abgabenzahlern aufschlüsseln)?
48. Plant die Bundesregierung, die Tochterunternehmen und
Zweckgesellschaften deutscher Kreditinstitute im Ausland ebenfalls durch die im
Restrukturierungsgesetz vorgesehene Bankenabgabe zu erfassen, und falls
nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine
solche Erfassung?
49. Welche zusätzlichen Einnahmen wären grundsätzlich durch die
Einbeziehung von Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften deutscher
Kreditinstitute im Ausland in die Bankenabgabe auf Berechnungsgrundlage der
Jahre 1999 bis 2009 zu erwarten (bitte nach der jährlichen Gesamtsumme
und den jeweils zehn größten Abgabenzahlern aufschlüsseln)?
50. Was plant die Bundesregierung für den Fall, dass andere europäische
Staaten (insbesondere das Vereinigte Königreich) im Rahmen ihrer jeweiligen
nationalen Bankenabgabe Zweigniederlassungen ausländischer
Kreditinstitute besteuern?
51. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung von Experten (Wirtschafts-
Woche, 5. Juli 2010; dpa, 29. August 2010), wonach die Bankenabgabe
relativ leicht, z. B. durch im EU-Ausland gegründete Tochterunternehmen
von Kreditinstituten oder Zweckgesellschaften ohne Bankstatus, die dann
wiederum in Deutschland aktiv werden, umgangen werden könne, und falls
nein, worauf begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
52. Rechnet die Bundesregierung mit Ausweichreaktionen der Kreditinstitute
zur Umgehung der Bankenabgabe, und wenn ja, welcher Art, und in
welchem Umfang?
53. Welche Schritte wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um
mögliche Ausweichreaktionen der Kreditinstitute zur Vermeidung der
Bankenabgabe zu unterbinden?
54. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Kreditinstitute die Kosten
der Bankenabgabe an ihre Kunden weiterreichen, oder hält sie dieses
Argument wie Experten für „pure Panikmache“ (Passauer Neue Presse, 29. Juni
2010)?
55. Wie bewertet die Bundesregierung Presseberichte (Hamburger Abendblatt,
24. August 2010) bzw. Stellungnahmen zum Restrukturierungsgesetz der
Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft“, wonach durch die
Bankenabgabe die Kreditkosten für Kunden und Unternehmen steigen werden,
und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Überwälzung auf die
Kunden zu verhindern?
56. Welchen Betrag würde die Bankenabgabe in absoluten Zahlen für die Jahre
1999 bis 2009 maximal erbringen, wenn es keine Zumutbarkeitsgrenze im
Restrukturierungsfondsgesetz geben würde (Ergebnisse bitte nach
Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken,
Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen und prozentualen
Veränderungen aufschlüsseln)?
Drucksache 17/3103 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode57. Gibt es einzelne in Deutschland tätige Kreditinstitute,
Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute oder Zweckgesellschaften, die von der
vorgesehenen Zumutbarkeitsregelung der Bankenabgabe bereits auf
Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 und 2009 profitiert hätten, und falls ja,
welchen Betrag hätten die betroffenen Kreditinstitute ohne die
Zumutbarkeitsklausel abführen müssen (bitte einzeln nach betroffenen
Kreditinstituten und deren Beitrag zur Bankenabgabe ohne Zumutbarkeitsklausel sowie
die Veränderung zum absoluten und prozentualen Aufkommen
aufschlüsseln)?
58. Aufgrund welcher Kriterien hat die Bundesregierung die
Zumutbarkeitsgrenze bei 15 Prozent des Jahresüberschusses festgelegt, und wie würde
sich das Aufkommen der Bankenabgabe auf Berechnungsgrundlage der
Jahre 1999 bis 2009 verändern, wenn die Zumutbarkeitsgrenze auf 10
Prozent bzw. 20 Prozent des Jahresüberschusses verändert werden würde
(Ergebnisse bitte nach Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und
Raiffeisenbanken, Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten
Zahlen und prozentualen Veränderungen aufschlüsseln)?
59. Welche in Deutschland tätigen Kreditinstitute, Zweigniederlassungen
ausländischer Kreditinstitute oder Zweckgesellschaften wären von
Veränderungen der Zumutbarkeitsgrenze auf 10 Prozent bzw. 20 Prozent des
Jahresüberschusses auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009
betroffen, und welchen Betrag hätten die einzelnen betroffenen Kreditinstitute
ohne die Zumutbarkeitsklausel abführen müssen?
60. Kann die Bundesregierung Medienberichte (Dow Jones
Informationsdienst, 28. Juni 2010) bestätigen, wonach der Mindestbeitrag der
Bankenabgabe stets jährliche Einnahmen in Höhe von 100 Mio. Euro generiert,
und wie würde sich dieser Mindestbeitrag auf Berechnungsgrundlage der
Jahre 1999 bis 2009 auf die einzelnen Kreditinstitute aufteilen (Ergebnisse
bitte nach Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und
Raiffeisenbanken, Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen
und Prozent aufschlüsseln)?
61. Sieht die Bundesregierung die beabsichtigte Lenkungswirkung der
Bankenabgabe noch gegeben, wenn ein oder mehrere Kreditinstitute mangels
eines Jahresüberschusses lediglich ihren Mindestbeitrag zur Bankenabgabe
leisten müssen?
62. Teilt die Bundesregierung die Bewertung von Experten (Börsen-Zeitung,
30. Juni 2010), wonach eine Bankenabgabe wie eine Versicherung für
riskante Finanzgeschäfte wirkt (Moral Hazard), und wenn nein, warum nicht?
63. Wie bewertet die Bundesregierung Expertenmeinungen, wonach das
Volumen des Bankenrettungsfonds in Deutschland – vgl. Schätzungen z. B. der
Issing-Kommission (120 Mrd. Euro), des Internationalen Währungsfonds
(40 bis 60 Mrd. Euro), der Deutschen Bank (40 bis 60 Mrd. Euro) und von
Prof. Dr. Christoph Kaserer für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
(50 Mrd. Euro) – nicht ausreichend groß sei, um bei einer ernsthaften Krise
effektiv gegensteuern zu können?
64. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Umfrage des „Center
for Financial Studies“ der Universität Frankfurt unter 500 Führungskräften
von Finanzunternehmen vom Mai 2010 zur Bankenabgabe, wonach
Kreditinstitute mit einem mittleren oder hohen systemischen Risiko die
dreibis fünffache Höhe der jetzt geplanten Höhe der Bankenabgabe
(Modellrechnung 2006) bezahlen sollten?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/310365. Welcher Zeitraum ist auf der Basis des durchschnittlichen jährlichen
Ertrags der Bankenabgabe über die Jahre 1999 bis 2009 nötig, um einen
Fonds in der Größe von 2 Prozent, 4 Prozent und 5 Prozent des deutschen
Bruttoinlandsprodukts aufzubauen?
66. Wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtung, dass bei einer weiteren
Bankenkrise die Kreditinstitute schwerlich in der Lage sein würden,
Sonderbeiträge in ausreichender Höhe zu stellen, um systemrelevante
Kreditinstitute aufzufangen?
67. Teilt die Bundesregierung die Kritik von Experten (FAZ, 28. August 2010),
wonach das Konzept der Bankenabgabe daran „kranke“, dass die Höhe der
Abgabe nach Systemrelevanz bemessen werden müsste, es jedoch hierfür
kein geeignetes Maß gebe und deshalb Sparkassen und
Genossenschaftsbanken von der Bankenabgabe zu befreien seien, und wenn nein, warum
nicht?
68. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Bankenabgabe rein
präventiv ausgerichtet ist, und wenn ja, welche anderen Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, den Finanzsektor an der Bewältigung der aktuellen
Krisenkosten zu beteiligen?
69. Kann die Bundesregierung Medienberichte (Handelsblatt, 1. September
2010) bestätigen, wonach die Bankenabgabe Teil des Sparpaketes der
Bundesregierung im Bereich „Beteiligung der Kosten an der Finanzkrise“ sein
soll?
70. Wie werden die zur Ermittlung der Systemgefährdung einzelner
Kreditinstitute zugrunde gelegten Kriterien operationalisiert, und welche
Methodik wird dabei verwendet?
71. Welchen Zeitraum plant die Bundesregierung für die Rückzahlung der bis
zu 20 Mrd. Euro über die Fondsmittel hinausgehenden möglichen Kredite
an Banken ein (vgl. Artikel 3 § 12 Absatz 6 des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung zum Restrukturierungsgesetz), und zu welchem Zinssatz sollen
diese Kredite begeben werden?
72. Kann die Bundesregierung Medienberichte (Stuttgarter Zeitung, 26. August
2010) bestätigen, wonach die KfW Bankengruppe von der Bankenabgabe
ausgenommen ist, während die Förderbanken der Länder abgabenpflichtig
sind, und wenn ja, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung
für diese unterschiedliche Behandlung?
73. Welche jährlichen Beiträge hätten die einzelnen Förderbanken der Länder
auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 in den
Restrukturierungsfonds einbezahlen müssen (bitte nach einzelnen Förderbanken sowie
dem prozentualen Gesamtaufkommen für die Jahre 1999 bis 2009
aufschlüsseln)?
74. Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der vorangegangen Fragen
die Befürchtungen, dass die im Restrukturierungsgesetz vorgesehene
Bankenabgabe trotz möglicher Sonderbeiträge und Kredite des Bundes zu
gering sein könnte und die Steuerzahler in letzter Konsequenz die Kosten
weiterer Bankenkrisen erneut alleine tragen müssen?
75. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bankenabgabe dafür
sorgen wird, dass bei einer zukünftigen Krise auf den Finanzmärkten die
Steuerzahler nicht mehr in die Verantwortung genommen werden müssen?
Drucksache 17/3103 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBörsenumsatzsteuer
76. Welche Einnahmen hat das Vereinigte Königreich aus der britischen
Börsenumsatzsteuer (Stamp Duty und Stamp Duty Reserve Tax) für die Jahre
1999 bis 2009 jeweils erzielen können?
77. Wie bewertet die Bundesregierung die britische Börsenumsatzsteuer
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den größten europäischen Finanzplatz
London?
78. Welche Einnahmen hat die schweizerische Eidgenossenschaft aus
Stempelabgaben (Emissionsabgabe und Umsatzabgabe) für die Jahre 1999 bis 2009
jeweils erzielen können?
79. Wie bewertet die Bundesregierung die schweizerische Stempelabgabe
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Finanzplatz Zürich?
80. Welche Einnahmen ließen sich in Deutschland durch eine
Börsenumsatzsteuer nach Vorbild der britischen Stamp Duty und Stamp Duty Reserve
Tax (Regelungen und Ausnahmen analog denen im Vereinigten
Königreich) für die Jahre 1999 bis 2009 erzielen?
81. Welche Einnahmen ließen sich in Deutschland durch eine Stempelabgabe
nach Schweizer Vorbild aus Emissionsabgabe und Umsatzabgabe
(Regelungen und Ausnahmen analog denen in der schweizerischen
Eidgenossenschaft) für die Jahre 1999 bis 2009 erzielen?
82. Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung gegen die
Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer in Deutschland?
83. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Vereinigte
Königreich und die Schweiz gute Erfahrungen mit Stempelsteuern gemacht
haben, während die schwedische Börsenumsatzsteuer nach Aussage des
schwedischen Finanzministers Anders Borg im Rahmen des ECOFIN-
Rates am 7. September 2010 den Finanzplatz geschadet habe
(Handelsblatt, 8. September 2010), und worin könnten aus Sicht der
Bundesregierung die Gründe hierfür liegen?
84. Welches Aufkommen hätte die bis 1991 erhobene deutsche
Börsenumsatzsteuer im Zeitraum 1999 bis 2009 erreicht?
Berlin, den 29. September 2010
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
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ISSN 0722-8333]