[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3634
17. Wahlperiode 08. 11. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. November 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Nicolette Kressl,
Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3103 –
Finanztransaktionssteuer und Bankenabgabe – Beteiligung des Bankensektors
an den Kosten der Finanzmarktkrise
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. am 15.
September 2008 hat Schockwellen im internationalen Finanz- und
Wirtschaftssystem ausgelöst und die Weltwirtschaft in die größte Krise seit über 80 Jahren
gestürzt. Die Wirtschaft wurde durch umfangreiche Konjunkturpakete
stabilisiert. Banken und Versicherungen mussten weltweit mit milliardenschweren
Rettungspaketen zulasten der Staatshaushalte vor dem Zusammenbruch
bewahrt werden.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Vizekanzler Dr. Guido Westerwelle
haben im Rahmen ihrer Pressekonferenz zur Kabinettsklausur am 7. Juni 2010
eine „Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise“
angekündigt. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundesministeriums der
Finanzen sieht hierfür ab dem Jahr 2012 jährliche Steuermehreinnahmen in Höhe von
2 Mrd. Euro vor. Details, wie diese Beteiligung des Bankensektors an den
Kosten der Finanzkrise konkret ausgestaltet werden könnte, ist die Bundesregierung
bislang schuldig geblieben.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist der Auffassung und setzt sich dafür ein, dass der
Finanzsektor angemessen an den Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise
beteiligt wird. Dazu wird die Einführung einer Bankenabgabe und einer mindestens
auf europäischer Ebene abgestimmten Finanztransaktionsteuer seitens der
Bundesregierung angestrebt. Für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer
warben das gemeinsame Schreiben der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und
des Staatspräsidenten der Republik Frankreich Nicolas Sarkozy vom 21. Juni
2010 im Vorfeld des G20-Gipfels in Toronto und das gemeinsame Schreiben von
Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble und seiner französischen
Kollegin Christine Lagarde an die belgische Ratspräsidentschaft und
nachrichtlich an die Europäische Kommission im Juli 2010. In der Folge setzte sich die
Bundesregierung in Gesprächen sowohl auf politischer als auch auf fachlicher
Ebene mit einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie mit der
Europäischen Kommission für eine Finanztransaktionsteuer ein.
Derzeit werden auf europäischer Ebene verschiedene Optionen zur Besteuerung
des Finanzsektors erörtert. Geprüft werden sowohl eine Finanztransaktionsteuer
als auch eine Finanzaktivitätsteuer. Das Ergebnis dieser Prüfung und die weitere
Meinungsbildung bleiben abzuwarten.
In den laufenden Diskussionen wurden bereits Studien und Vorschläge von
Kommissionen, Instituten, Gremien und Institutionen vorgelegt. Die
Bundesregierung nimmt diese Arbeiten zur Kenntnis und prüft ihre Relevanz. Eine
abschließende Einschätzung der Studien wäre aufgrund der derzeit stetigen
Entwicklungen, in der auch neue Aspekte Gewicht gewinnen, und vor dem
Hintergrund der komplexen Materie, verfrüht.
Es ist selbstverständlich, dass im Zuge dieser Diskussionen Print- und Online-
Medien über Statements und Meinungen berichten. Die Bundesregierung kann
nicht den Kontext und Wahrheitsgehalt jeder Meldung kennen, überprüfen und
nachvollziehen.
Die Bundesregierung hat bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage zum
Teilkomplex „Bankenabgabe“ wie in den bisherigen Modellrechungen
überwiegend Daten zugrunde gelegt, die die Jahre 2006 bis 2009 einbeziehen. Die
Berechnungen sind auf Grundlage des Regierungsentwurfs des
Restrukturierungsfondsgesetzes erfolgt, den das Bundeskabinett am 25. August 2010 beschlossen
hat. Die Berechnungen beziehen daher noch Förderbanken mit ein, die
Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes sind. Förderbanken sind nach dem
Beschluss des Deutschen Bundestags über das Restrukturierungsfondsgesetz
nunmehr ausgenommen; zum Beitrag der Förderbanken siehe Antwort zu
Frage 73. Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages sind in der zur
Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit keine neueren
Zahlen verfügbar. Soweit zudem für Fragen, die außerhalb der bisherigen
Modellrechnungen liegen, gesonderte Berechnungen notwendig waren, sind die
Berechnungszeiträume in Abhängigkeit vom Berechnungsaufwand zum Teil
eingegrenzt worden.
Finanztransaktionssteuer
1. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der „Issing-Kommission“ („Criteria
for a workable approach towardsbank levies and bank restructuring“) zur
Reform der Finanzmärkte (i. F. Issing-Kommission), dass bei international
vollständig gleichen Wettbewerbsbedingungen („level-playing-field“) im
Finanzsektor das Risiko bestünde, dass Lobby-Gruppen jede ernsthafte
Verschärfung und Regulierung des Finanzsektors verhindern würden?
Die Issing-Kommission hat in ihrem Bericht „Criteria for a workable approach
towards bank levies and bank restructuring“ vom 21. Juni 2010 angemerkt, dass
das Ziel eines weltweiten „level playing field“ zwar erstrebenswert, aber
praktisch schwer umzusetzen sei. Es bestehe daher die Gefahr, dass Lobbygruppen
strenge nationale Regulierungsvorgaben unter Hinweis auf die erforderliche
weltweite Regulierung aufzuweichen versuchten. Dabei differenziert die Issing-
Kommission zwischen Regulierungsvorhaben, bei denen ein weltweites „level
playing field“ unerlässlich sei und Vorhaben, bei denen eine weltweit
einheitliche Regelung weniger bedeutend sei. So hält die Issing-Kommission
beispielsweise bei der Umsetzung der neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken
(allgemein als Basel III bezeichnet) eine einheitliche Vorgehensweise auf
internationaler Ebene für unerlässlich, sieht in anderen Bereichen aber Freiräume für
eigenständige europäische oder nationale Vorhaben. Die Bundesregierung teilt
diese differenzierte Betrachtungsweise. Auch aus Sicht der Bundesregierung
gibt es bei der Finanzmarktregulierung zum einen Bereiche, bei denen
international abgestimmte Vorgaben oder Regelungen auf europäischer Ebene
unerlässlich sind. Zum anderen gibt es Regulierungsfelder, in denen der nationale
Gesetzgeber sinnvoll ein Signal setzen kann, um die europäische und
internationale Entwicklung voranzubringen. Ein Beispiel dafür ist die Bankenabgabe,
die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat.
2. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Issing-Kommission, wonach
eine Finanztransaktionssteuer z. B. den Hochfrequenzhandel oder den
großvolumigen Interbankenhandel bzw. Derivatehandel unprofitabel machen
würde, und wenn nein, welche Argumente sprechen aus Sicht der
Bundesregierung dagegen?
Die Wirkungen einer Finanztransaktionsteuer sind abhängig von der konkreten
Ausgestaltung der Steuer (Bemessungsgrundlage, Steuersatz). Eine generelle
Antwort auf die Frage ist daher nicht möglich.
3. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Issing-Kommission, wonach
die Einführung einer Finanztransaktionssteuer die Möglichkeit eröffnen
könnte, den Börsenhandel zulasten des außerbörslichen („over the counter“)
Handels zu fördern, und falls nein, was spricht aus Sicht der
Bundesregierung gegen diese Einschätzung?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Issing-Kommission, dass eine
Financial Activity Tax (FAT) die am wenigsten geeignete Lösung zur
Begrenzung des Systemrisikos einzelner Banken sei, und wie beurteilt die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussagen des EU-
Kommissionspräsidenten, José Manuel Barroso, am 7. September 2010 vor dem
Europäischen Parlament, der eine „Besteuerung von Finanzaktivitäten“
befürwortet?
Die Bundesregierung hält eine Financial Activity Tax anderen Instrumenten
gegenüber für weniger geeignet, um das Systemrisiko einzelner Banken zu
begrenzen. Letztlich ist aber die Ausgestaltung der Steuer entscheidend.
5. Hält die Bundesregierung den Bericht „Financial Sector Taxation“ des EU-
Kommissars für Steuern und Zollunion, Algirdas Semeta, (i. F. Semeta-
Bericht) für eine sachlich ausgewogene Darstellung des „Für“ und „Wider“
einer Finanztransaktionssteuer oder wird mit diesem Bericht die Haltung der
EU-Kommission präjudiziert?
Die Darstellung einer Finanztransaktionsteuer ist aus steuerfachlicher Sicht
ausgewogen. Im Bericht wird zur Finanztransaktionsteuer ausgeführt, dass sich die
Diskussionen noch nicht auf genauere Fragen, z. B. Definition des
Steuertatbestands, der Bemessungsgrundlage und des Steuersatzes, konzentriert haben.
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Semeta-Bericht im Hinblick auf
eine Finanztransaktionssteuer vor dem Hintergrund der aktuellen
wissenschaftlichen Diskussion?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
7. Teilt die Bundesregierung die rechtlichen Schlussfolgerungen und
Fragestellungen des Semeta-Berichts (S. 16 f.) auf internationaler und
europäischer Ebene im Hinblick auf die Implementierung einer
Finanztransaktionssteuer, und wenn ja, welche Normen müssten aus Sicht der
Bundesregierung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene
entsprechend geändert werden?
Die Prüfung nationaler Normänderungen setzt eine Finanztransaktionsteuer in
konkreter Gestalt voraus. Hierfür muss ein Gesetzgebungsverfahren abgewartet
werden. Dies gilt auch für die Änderungen des europäischen und internationalen
Steuerrechts.
8. Sind die von der Bundesregierung für notwendig erachteten
Normänderungen aus Frage 7 auf internationaler und europäischer Ebene
mehrheitsfähig, und wenn nein, wo verlaufen aus Sicht der Bundesregierung die
Hauptkonfliktlinien?
Soweit Normänderungen auf europäischer und internationaler Ebene notwendig
sind, ist die Mehrheitsfähigkeit in diesem Stadium nicht abschätzbar. Auf die
Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Semeta-Berichts, dass die
Verwaltungskosten zur Erhebung einer Finanztransaktionssteuer in
Anlehnung an die britische Stamp Duty sehr gering sein werden, und hat die
Bundesregierung hierzu bereits eigene Berechnungen angestellt?
Die Bundesregierung kann die Frage in diesem Stadium nicht beantworten, da
Voraussetzung für die Berechnung von Bürokratie- und Verwaltungskosten ist,
dass eine Finanztransaktionsteuer in konkreter Gestalt vorliegt.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Semeta-Berichts bzw.
den Ansatz der Studie „Chancen einer Finanztransaktionssteuer mit
Komplexitätsprogression“ der Rheinisch-Westfälischen Technischen
Hochschule (RWTH) Aachen vom 6. Mai 2010, bei Einführung einer
Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene, unterschiedliche Steuersätze
für unterschiedliche Finanzprodukte je nach Komplexität einzuführen, um
so mögliche Abwanderungstendenzen zu reduzieren bzw. zu vermeiden,
und hat die Bundesregierung hierzu bereits eigene Überlegungen
angestellt?
Im jetzigen Stadium der Diskussion ist noch keine detaillierte Aussage möglich.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass bei Einführung einer
Finanztransaktionsteuer eine breite Bemessungsgrundlage und ein einheitlich niedriger
Steuersatz angestrebt werden sollte. Dies würde der Transparenz des Gesetzes
dienen und für sich gesehen zur Steuervereinfachung beitragen. Differenzierte
Steuersätze für unterschiedliche Finanzprodukte, abhängig von deren
Komplexität, könnten zu hohen Bürokratiekosten führen und letztendlich den Vollzug
für die Finanzverwaltung sowie die Mitwirkungspflichten für den potenziellen
Steuerschuldner erschweren.
11. Nach welchem Schlüssel soll nach Ansicht der Bundesregierung, die von
ihr selbst auf europäischer Ebene vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer
auf die einzelnen EU- bzw. Euro-Länder verteilt werden, und soll dafür die
Erfassung der Umsätze an den jeweiligen Finanzplätzen gelten mit der
Folge, dass der größte Teil des Aufkommens nur wenigen Ländern
zufließen würde, oder soll ein anderer Verteilungsmaßstab angewendet werden?
Die Verteilung des Aufkommens setzt die Einführung einer
Finanztransaktionsteuer bzw. einen Konsens in dieser Frage voraus. Daher müssen ein
Gesetzgebungsverfahren bzw. die weitere Diskussion abgewartet werden.
12. Hat die Bundesregierung im Hinblick auf eine Finanztransaktionssteuer zu
den angesprochenen Themenbereichen (rechtliche Fragestellungen,
Verwaltungskosten, Komplexitätsprogression) bereits eigene Überlegungen
angestellt, und wenn ja, zu welchen Schlüssen ist die Bundesregierung
gekommen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Im Übrigen wird die
Ausgestaltung einer Finanztransaktionsteuer sorgsam geprüft und ist derzeit Gegenstand
der Erörterungen auf europäischer Ebene. Die Bundesregierung möchte dem
Ergebnis der Diskussionen nicht vorgreifen.
13. Ist die Bundesregierung für den Fall, dass bisher noch keine eigenen
Überlegungen zu obigen Themen angestellt wurden, bereit, umgehend eine
Expertenkommission einzuberufen, die sich dieser Fragestellungen annimmt,
oder Sachverständige mit diesen Fragen zu befassen, und falls nein, warum
nicht?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Stimmt die Bundesregierung den Einschätzungen der überwiegenden Zahl
der Experten bei der Öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2010 zu, dass die Belastungen für
„den kleinen Sparer“ durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer
relativ gering sind und in der Diskussion um ihre Einführung eine eher
nachgeordnete Rolle spielen sollten, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung stimmt den Einschätzungen der überwiegenden Zahl der
Experten bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen
Bundestages vom 17. Mai 2010 zu, dass die Belastungen für „den kleinen
Sparer“ durch die Einführung einer Finanztransaktionsteuer relativ gering sind.
15. Wie hoch läge nach Berechnung der Bundesregierung die Steuerbelastung
durch eine Finanztransaktionssteuer bei einem angenommenen Steuersatz
von 0,05 Prozent für einen durchschnittlichen Riesterfondssparer, der über
ein jährliches Bruttoeinkommen von 30 000 Euro verfügt und über 20
Jahre die für eine maximale staatliche Förderung notwendigen Beträge
einzahlt, wenn man eine marktübliche Verzinsung zugrunde legt und die
jährliche Umschichtung des Fondsvermögens bei 30, 50 bzw. 100 Prozent
liegt?
Eine Berechnung im Sinne der Fragestellung liegt hier nicht vor.
16. In welcher Höhe würden für den in Frage 14 genannten Fall
durchschnittlich Depotgebühren, Vertriebskosten und Provisionen durch den
Fondsanbieter anfallen (bitte jeweils in absolute Zahlen und Prozent im Hinblick
auf die zu erwartende Endsparsumme aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie die jeweiligen Fondsanbieter ihre
durchschnittlichen Depotgebühren, Vertriebskosten und Provisionen berechnen.
In Frage 14 wird kein Fall genannt, auf dessen Basis eine Rechnung angestellt
werden könnte.
17. Teilt die Bundesregierung die in seinem Bericht „A FAIR AND
SUBSTANTIAL CONTRIBUTION BY THE FINANCIAL SECTOR“
geäußerte Ansicht des Internationalen Währungsfonds, dass die technische
Machbarkeit einer Besteuerung von Finanztransaktionen im Rahmen einer
allgemeinen Finanztransaktionssteuer nicht im Wege steht?
Ja.
18. Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen von Frankreich und
Großbritannien, die mit Unterstützung von weiteren 50 Staaten die
Einführung einer internationalen Devisensteuer (FINANCIAL TIMES
DEUTSCHLAND – FTD, 3. September 2010) vor dem Hintergrund des
erneuten Anstiegs der Devisentransaktionen auf vier Billionen Dollar
täglich (Quelle: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) einführen
wollen, und was spricht aus der Sicht der Bundesregierung für eine
Finanztransaktionssteuer, jedoch gegen eine reine Besteuerung von
Devisentransaktionen wie Frankreich und Großbritannien sie vorgeschlagen haben?
Deutschland strebt eine möglichst international weitgehende Einführung einer
Finanztransaktionsteuer an, zumindest soll auf EU-Ebene eine
Finanztransaktionsteuer eingeführt werden. Eine Finanztransaktionsteuer wäre einer
Devisensteuer überlegen, weil sie wegen ihrer breiteren Basis für das gleiche
Aufkommen wesentlich geringere Steuersätze erforderte. Der angesprochene Vorschlag
wird nicht von den zuständigen Regierungsmitgliedern aller beteiligten Länder
unterstützt.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verbreitung computergestützter
hochfrequenter Handelssysteme an den Terminbörsen (insbesondere der
Eurex) hinsichtlich ihrer gesamtwirtschaftlichen Effizienz, und sieht die
Bundesregierung die Notwendigkeit, dem stetig zunehmenden Gewicht
solcher Handelsstrategien zu begegnen, und wenn ja, auf welche Weise?
Der Bundesregierung sind bisher keine Analysen bekannt, die gesicherte
Erkenntnisse über die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen des Einsatzes von
computergestützten hochfrequenten Handelssystemen liefern. Mit Blick auf die
Funktionsfähigkeit und Integrität der Finanzmärkte unterstützt die
Bundesregierung die Bemühungen der internationalen und europäischen
Finanzaufsichtsbehörden (IOSCO, CESR), durch eingehendere Untersuchungen etwaigen
aufsichtsrechtlichen Handlungsbedarf zu klären.
20. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag computergestützter
hochfrequenter Handelssysteme zur Preisbildungsfunktion von Märkten, und
teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass computergestützte
hochfrequente Handelssysteme Marktmanipulationen in großen Stil
ermöglichen, da dieser Handel mit den zugrunde liegenden Fundamentaldaten
der gehandelten Unternehmen nichts zu tun hat (FTD, 7. September 2010)?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Welche Anstrengungen wurden im Anschluss an das Treffen der
europäischen Staats- und Regierungschefs im Juni 2010 unternommen, um – wie
im Abschlussdokument des Gipfels gefordert – die
Finanztransaktionssteuer „zu erkunden und zu entwickeln“, und wie hat sich Deutschland
konkret an diesem Arbeitsauftrag beteiligt (bitte nach konkreten
Maßnahmen, Personen, beteiligten Ressorts sowie Daten aufschlüsseln)?
In dem Abschlussdokument des Gipfels wurde festgehalten, dass die Einführung
einer globalen Finanztransaktionsteuer erkundet und entwickelt werden soll. In
dem Abschlussbericht kommt kein konkreter Arbeitsauftrag für die
Bundesregierung zum Ausdruck. Der Einsatz der Bundesregierung zur Einführung
einer Finanztransaktionsteuer ergibt sich bereits aus der Vorbemerkung der
Bundesregierung.
22. Welche Maßnahmen und Anstrengungen hat die Bundesregierung im
Vorfeld des ECOFIN-Rats am 7. September 2010 bzw. des informellen
ECOFIN-Treffens am 30. September und 1. Oktober 2010 konkret
unternommen, um die die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf
europäischer Ebene ablehnenden Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten vom
Nutzen einer solchen Steuer zu überzeugen (bitte nach konkreten
Maßnahmen, Personen, beteiligten Ressorts sowie Daten aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat auf dem informellen Treffen der ECOFIN-Minister am
30. September und 1. Oktober 2010 in Brüssel erneut für die Einführung einer
Finanztransaktionsteuer auf EU-Ebene geworben. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
23. Welche Mitgliedsländer der Europäischen Union verbergen sich
konkret hinter den Zitaten des Bundesministers der Finanzen Dr. Wolfgang
Schäuble „Wir sind nicht allein in Europa.“ (Frankfurter Allgemeine
Zeitung – FAZ, 16. September 2010) und „Wir sind bei dem Thema nicht
isoliert.“ (Handelsblatt, 15. September 2010) bzw. der Aussage „Mehrere
Mitgliedstaaten zeigten sich offen.“ in der Unterrichtung durch das
Bundesministerium der Finanzen vom 16. September 2010 zum ECOFIN-Rat
vom 7. September 2010 im Hinblick auf ihre Unterstützung zur
Einführung einer Finanztransaktionssteuer?
Insbesondere Frankreich und Österreich befürworten ebenfalls wie Deutschland
die Einführung einer Finanztransaktionsteuer. Finnland und Griechenland
zeigten sich grundsätzlich offen. Irland zeigte sich gegenüber der Diskussion zu den
allgemeinen Fragen einer Finanztransaktionsteuer offen.
24. Welche konkreten Vorbehalte haben die schwedische Regierung und die
Regierung des Vereinigten Königreiches beim ECOFIN-Rat am 7.
September 2010 gegenüber der Einführung einer Finanztransaktionsteuer in der
Europäischen Union geäußert, und wie beurteilt die Bundesregierung diese
Vorbehalte?
Die Vorbehalte der schwedischen Regierung bezogen sich auf die eigenen
Erfahrungen mit den damals erfolgten Verlagerungen von Finanztransaktionen
außerhalb Schwedens. Das Vereinigte Königreich befürchtete eine Schwächung
des Finanzplatzes London durch Ausweichreaktionen auf außereuropäische
Finanzplätze. Die Bundesregierung nimmt die Hinweise sehr ernst und verfolgt
hinsichtlich der Einführung der Finanztransaktionsteuer eine sorgsame Prüfung.
25. Kann die Bundesregierung Medienberichte (FTD, 8. September 2010)
bestätigen, wonach nach Aussage der französischen Finanzministerin
Christine Lagarde die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf
europäischer Ebene für Frankreich keine Priorität besitze, und falls ja, welche
Konsequenzen ergeben sich hieraus für die deutsch-französische Initiative
zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene
bzw. in der Eurozone?
Es obliegt der Bundesregierung nicht, Medienberichte über Aussagen der
französischen Finanzministerin Christine Lagarde zu bestätigen oder zu
dementieren; auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
26. Kann die Bundesregierung die Aussagen des österreichischen
Finanzministers Josef Pröll bestätigen, wonach bei der Sitzung des ECOFIN-
Rates am 7. September 2010 die Einführung einer
Finanztransaktionssteuer in der Eurozone überhaupt nicht besprochen wurde (Börsen-
Zeitung, 8. September 2010)?
Es obliegt der Bundesregierung nicht, Medienberichte über Aussagen des
österreichischen Finanzministers Josef Pröll zu bestätigen oder zu dementieren; auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Sitzung des
ECOFIN-Rates am 7. September 2010 vor dem Hintergrund der Aussagen
des Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Luxemburgs Premierminister Jean-
Claude Juncker am Rande der ECOFIN-Sitzung am 17. Mai 2010 (DER
TAGESSPIEGEL, 18. Mai 2010; Handelsblatt, 18. Mai 2010), dass er sich
aus Gerechtigkeitsgründen für die Beteiligung der Finanzmärkte an den
Krisenkosten durch eine Finanztransaktionssteuer in der Euro-Zone
ausgesprochen und keiner der Finanzminister der Eurogruppe dem
widersprochen habe?
Ergebnis der Sitzung des ECOFIN-Rates am 7. September 2010 war, dass die
Europäische Kommission weitere „technische“ Vorarbeiten ankündigte. Ob
dieses Ergebnis vor dem Hintergrund der Aussagen des Vorsitzenden der Euro-
Gruppe, Luxemburgs Premierminister Jean-Claude Juncker, am Rande der
ECOFIN-Sitzung am 17. Mai 2010 beeinflusst worden ist, kann deshalb
dahingestellt bleiben.
28. Haben sich aus Sicht der Bundesregierung – vor dem Hintergrund der
Befürwortung einer Finanztransaktionssteuer seitens des ehemaligen
britischen Premierministers Gordon Brown beim G20-Gipfel in St. Andrews
(BBC, 7. November 2009) und der kritischen Aussagen des britischen
Finanzministers George Osborne im Rahmen des ECOFIN-Rates am
7. September 2010 – die Chancen zur Einführung einer
Finanztransaktionssteuer durch den Regierungswechsel im Vereinigten Königreich
verbessert oder verschlechtert, und teilt die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang die Ansicht von Experten, wonach seit dem
Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers die Chance für eine
effektive Regulierung der Finanzmärkte nicht genutzt wurde (WELT am
SONNTAG – WamS, 12. September 2010)?
Es obliegt der Bundesregierung nicht, Medienberichte über Aussagen des
ehemaligen britischen Premierministers Gordon Brown und des britischen
Ministers George Osborne zu bestätigen oder zu dementieren; auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Dies gilt auch in dem
Zusammenhang mit den Ausführungen zur US-Investmentbank Lehman Brothers.
29. Stimmen Medienberichte (FAZ, 16. September 2010), wonach sich der
Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble notfalls für die
Einführung einer Finanzaktivitätssteuer (FAT) anstatt einer
Finanztransaktionssteuer ausgesprochen habe, und falls ja, wie könnte eine solche FAT
auf internationaler bzw. europäischer Ebene konkret ausgestaltet werden
(bitte nach Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Steuersubjekt und
Steueraufkommen aufschlüsseln)?
In dem angeführten Medienbericht kommt zum Ausdruck, dass der
Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble die international diskutierten
Optionen für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors aufzählend genannt hat.
30. Steht die Bundesregierung in Person von Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel weiterhin zum Konzept einer Finanztransaktionssteuer, obwohl sie
sich in der Generaldebatte zum Bundeshalt 2011 entgegen früherer
Aussagen nicht konkret auf eine Finanztransaktionssteuer festgelegt hat und
stattdessen mit den allgemeinen Worten „Wir werden weiter für die
Besteuerung der Finanzmärkte arbeiten.“ (FAZ, 16. September 2010) das
Thema angesprochen hat?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
31. Wäre die Bundesregierung bereit, nach französischem und belgischem
bzw. österreichischem Vorbild einen Vorratsbeschluss des Deutschen
Bundestages zur Einführung einer Tobin-Tax bzw. einer
Finanztransaktionssteuer vorbehaltlich der Einführung in der Europäischen Union bzw. dem
Europäischen Währungsraum einzuholen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat das Ziel, die Finanzbranche an den Kosten der Krise
zu beteiligen. An der Umsetzung wird gearbeitet. Artikel 76 Absatz 1 des
Grundgesetzes (GG) sieht nicht vor, dass die Bundesregierung Beschlüsse des
Bundestages im Vorgriff auf mögliche Gesetzesvorlagen einholt.
32. Wie setzen sich das im Rahmen der Pressekonferenz zur Kabinettsklausur
von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Vizekanzler Dr. Guido
Westerwelle am 7. Juni 2010 vorgestellte Konzept zur „Beteiligung des
Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise“ und die ab 2012
veranschlagten zusätzlichen Steuereinnahmen von 2 Mrd. Euro insgesamt
zusammen (bitte nach Steuer-, Abgabentyp, Bemessungsgrundlage,
Steuersatz, Steuersubjekt und Steueraufkommen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hält es für sachgerecht, den Bankensektor ab dem Jahr
2012 nach der Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise mit jährlich
2 Mrd. Euro an den Kosten der Bewältigung dieser Krise zu beteiligen. Ein
konkreter Gesetzentwurf lag der damaligen Beschlussfassung noch nicht zugrunde.
33. Wie plant die Bundesregierung die im Rahmen des Sparpaketes ab dem
Jahr 2012 eingeplanten Steuereinnahmen durch eine Beteiligung des
Finanzsektors in Höhe von 2 Mrd. Euro jährlich zu kompensieren, wenn
die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene
bzw. im Euroraum scheitert, und wie stellt die Bundesregierung in diesem
Fall die Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der
Finanzmarktkrise anderweitig sicher?
Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass eine
Finanztransaktionsteuer eingeführt werden kann. Konkrete Modellüberlegungen zu einer
möglichen Kompensation werden von der Bundesregierung deshalb derzeit
nicht angestellt.
Bankenabgabe
34. Kann die Bundesregierung Medienberichte (Börsen-Zeitung, 8. September
2010) bestätigen, wonach der ECOFIN-Rat übereingekommen ist, dass die
Bankenabgabe „gemeinsame europäische Leitplanken“ benötige, um
beispielsweise Doppelbesteuerungen zu verhindern, und wenn ja, wie sehen
diese gemeinsamen europäischen Leitplanken aus?
Die Bundesregierung wirbt auf europäischer Ebene aktiv für die Anwendung
einheitlicher Prinzipien bei der Ausgestaltung nationaler Bankenrettungsfonds,
insbesondere durch eine eindeutige Abgrenzung des Anwendungsbereichs
entsprechend der aufsichtsrechtlichen Verantwortlichkeiten in Europa. Damit
würden mögliche Doppelbelastungen wirksam vermieden. Im Übrigen siehe die
Antworten zu den Fragen 51 bis 53.
35. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Issing-Kommission,
dass die am dringendsten erforderliche Veränderung in der
Finanzregulierung zur Vermeidung einer Wiederholung einer Bankenkrise sei, das
individuelle Bankenverhalten so zu beeinflussen, dass sich das systemische
Risiko verringere, und wenn ja, geht die Bundesregierung davon aus, dass
die geplante Bankenabgabe diesen Zweck erfüllt?
Das systemische Risiko eines Instituts entsteht insbesondere aus seiner Größe
und Vernetztheit. Problematisch ist, dass Institute ihr eigenes Handeln nicht an
ihrem systemischen Risiko ausrichten; entscheidungsrelevante Größen beziehen
sich meist nur auf das Institut selbst, wie z. B. die Refinanzierungskosten. Die
Refinanzierungskosten eines Instituts werden maßgeblich von dessen Bonität
beeinflusst.
Erwarten Marktteilnehmer, dass ein Kreditinstitut wegen seiner Systemrelevanz
im Fall einer Schieflage nicht insolvent gehen kann, so wird faktisch dessen
Bonität höher eingeschätzt, als dies der tatsächlichen Risikotragfähigkeit
entspricht. Entsprechend erhält ein solches Institut zu günstige
Refinanzierungskonditionen. Dadurch kann ein solches Institut wachsen und überhöhte Risiken
eingehen. Dem begegnet die Bankenabgabe, indem sie die Refinanzierung
progressiv nach Größe und Vernetzung verteuert. Ausgenommen von dieser
Verteuerung sind das Eigenkapital, das der Unterlegung von Risiken dient,
sowie die Kundeneinlagen. Im Ergebnis werden der Refinanzierungsvorteil und
damit der Aufbau exzessiver Risiken reduziert.
36. Welche Gründe sprechen aus der Sicht der Bundesregierung gegen den
Vorschlag der Issing-Kommission, die durch die Bankenabgabe erhobenen
Mittel über Wandelschuldverschreibungen bei den jeweiligen Instituten zu
reinvestieren?
37. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Issing-Kommission
vorgeschlagene Systemrisikoabgabe (SRC), und aufgrund welcher
Überlegungen hat sich die Bundesregierung für eine Bankenabgabe und gegen eine
Systemrisikoabgabe entschieden?
Die Fragen 36 und 37 werden zusammengefasst beantwortet.
Die Issing-Kommission schlägt die Einführung einer Bankenabgabe (Systemic
Risk Charge) vor, die nicht in einen Fonds fließen, sondern unmittelbar wieder
bei den abgabepflichtigen Banken reinvestiert werden soll. Im Issing-Modell
dienen die Mittel für die Bankenabgabe als zusätzlicher Puffer bei der
beitragspflichtigen Bank. Zur Krisenbewältigung werden aber auch liquide Mittel
benötigt, die zur Verfügung stehen, wenn die Finanzmarktstabilität durch die
Schieflage einer Bank bedroht ist. Die Bundesregierung sieht daher in
Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission in der Mitteilung vom
Mai 2010 veröffentlichten Leitlinien die Bildung eines nationalen
Restrukturierungsfonds vor, der über Beiträge von den Kreditinstituten finanziert und für
Restrukturierungsmaßnahmen eingesetzt wird.
38. Wie würden sich die prognostizierten Einnahmen durch die Bankenabgabe
für den Restrukturierungsfonds entwickeln, wenn für die Modellrechnung
der Bundesregierung nicht das Jahr 2006, sondern die Jahre 1999 bis 2009
als Berechnungsgrundlage herangezogen würden (Ergebnisse bitte nach
Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken,
Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen und
prozentualen Veränderungen zur Modellrechnung 2006 sowie im
Jahresdurchschnitt aller Kreditinstitute aufschlüsseln)?
39. Geht die Bundesregierung in ihren Planungen für den
Bankenrettungsfonds davon aus, dass die durchschnittlich prognostizierten Einnahmen der
Bankenabgabe auf der Berechnungsgrundlage 1999 bis 2009 im Schnitt
eher höher oder niedriger als der von der Bundesregierung öffentlich
kommunizierte Betrag von 1,3 Mrd. Euro liegt?
40. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, in ihrer
Modellrechnung zur Bankenabgabe das Jahr 2006 als Berechnungsgrundlage
zu wählen?
Die Fragen 38 bis 40 werden zusammengefasst beantwortet.
Gemäß Berechnungen der Deutschen Bundesbank würden sich basierend auf
dem gegenwärtigen Datenbestand die theoretischen Einnahmen für einen
Restrukturierungsfonds für die Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009 und deren
Veränderung im Vergleich zur Modellrechnung von 2006 – wie in der
nachstehenden Tabelle aufgeführt – darstellen. Zur Eingrenzung des
Berechnungszeitraumes siehe die Vorbemerkung der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat ihren Modellrechnungen das letzte „normale“
Vorkrisenjahr 2006 zugrunde gelegt. Um aussagekräftige Informationen zu
erhalten, sollten sowohl möglichst aktuelle Daten einbezogen als auch die durch
die Finanzkrisen in den Jahren 2007 bis 2009 verursachten Verwerfungen
ausgeschlossen werden. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank wiesen im
Jahr 2007 mehrere Kreditinstitute trotz eines in der Summe hohen
Jahresüberschusses des Sektors von 20 Mrd. Euro hohe Verluste aus. Im Jahr 2008
erwirtschaftete der Sektor einen Jahresfehlbetrag von 21 Mrd. Euro und im Jahr 2009
einen Jahresfehlbetrag von 10 Mrd. Euro.
Einnahmen in Mio € Abweichnung ggü 2006 in %
2006 2007 2008 2009 2007 2008 2009
Alle Kreditinstitute 1367,6 1131,7 307,7 512,5 -17 -78 -63
Ausgewählte Gruppen
Kreditbanken 692,8 729,7 80,6 263,9 5 -88 -62
Landesbanken 320,1 187,1 79,1 37,7 -42 -75 -88
Sparkassen 59,7 53,7 47,8 48,7 -10 -20 -18
Kreditgenossenschaften 26,4 27,9 30,9 25,5 6 17 -3
Bausparkassen 4,6 7,5 3,5 4,4 63 -24 -4
Bürgschaftsbanken 0,2 0,195 0,184 0,174 -3 -8 -13
41. Wie würden sich die prognostizierten Einnahmen der Bankenabgabe auf
Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 entwickeln, wenn auch
Versicherungen und Hedge-Fonds ergänzend in den
Restrukturierungsfonds einbezahlen müssten (Ergebnisse bitte getrennt nach Versicherungen
und Hedge-Fonds in absoluten Zahlen und prozentualen Veränderungen
zur Modellrechnung 2006 bzw. der jährlichen Durchschnittswerte aus
Frage 6 aufschlüsseln)?
42. Sollten zu Frage 40 keine Berechnungen vorliegen, welche Gründe
sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Versicherungen und Hedge-
Fonds ergänzend in den Restrukturierungsfonds einbezahlen zu lassen?
Die Fragen 41 und 42 werden zusammengefasst beantwortet.
Die Bankenabgabe soll in Deutschland – wie auch in anderen europäischen
Staaten – dazu verwendet werden, die Schieflage von Banken zu bewältigen und die
dazu erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen zu finanzieren. Die
Bankenabgabe ist eine nichtsteuerliche Abgabe in Form einer Sonderabgabe. Bei der
Ausgestaltung der Sonderabgabe ist der Gesetzgeber nicht frei, sondern an die
finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben gebunden. Diese lassen sich wie folgt
zusammenfassen: Die Sonderabgaben müssen einem besonderen, über die bloße
Mittelbeschaffung hinausgehenden Zweck dienen und eine homogene,
abgrenzbare Gruppe treffen, die eine besondere Finanzierungsverantwortung trägt. Die
Mittel aus der Abgabe müssen gruppennützig verwendet werden.
Die mit dieser Sonderabgabe in einem Sonderfonds vereinnahmten Mittel
dienen der Finanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen bei in Schieflage
geratenen Banken. Durch diese Maßnahmen soll die Stabilität einzelner
systemrelevanter Kreditinstitute und des gesamten Bankenmarktes sichergestellt werden.
Die Sonderabgabe ist insofern das Spiegelbild zu den Maßnahmen zur
Bewältigung von Bankschieflagen. Die Heranziehung von Nichtbanken, z. B.
Versicherungen oder Hedgefonds scheidet daher aus, weil diese von den vorgesehenen
Restrukturierungsmaßnahmen nicht unmittelbar profitieren. Mit der
vorgeschlagenen Sonderabgabe wird die Finanzierungsverantwortung der Banken für
Schieflagen im Bankensektor adressiert. Eine gemeinsame Gruppe von Banken
und Nichtfinanzinstituten wäre insofern keine homogene Gruppe. Zudem würde
es an einer gruppennützigen Verwendung des Abgabenaufkommens fehlen.
Daher wurden keine Modellrechnungen für Unternehmen angestellt, die keine
Kreditinstitute sind.
43. Wie begründet die Bundesregierung den Wechsel ihrer Auffassung
hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit der Bankenabgabe binnen sechs
Tagen (Bejahung der Absetzbarkeit in der Antwort der Bundesregierung
vom 24. Juni 2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Kosten
der Finanz- und Wirtschaftskrise und Beteiligung des Finanzsektors“ auf
Bundestagsdrucksache 17/2294, hier: Frage 23; Verneinung der
Absetzbarkeit in dem am 28. Juni 2010 bekannt gewordenen Referentenentwurf
wie auch dem am 25. August 2010 vom Kabinett beschlossenen
Regierungsentwurf eines Restrukturierungsgesetzes)?
Die Bundesregierung hat zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe
stets eine einheitliche Auffassung vertreten.
Die risikoadjustierte Bankenabgabe ist eine Betriebsausgabe im Sinne des § 4
Absatz 4 EStG und würde als solche grundsätzlich den steuerlichen Gewinn
mindern, soweit kein gesetzliches Betriebsausgabenabzugsverbot vorliegt. Ein
solches ist im Entwurf des Restrukturierungsgesetzes aufgenommen worden.
44. Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Streichung des
Betriebsausgabenabzugsverbotes der Bankenabgabe im Restrukturierungsgesetz im
Vergleich zur Modellrechnung der Bundesregierung für die Bankenabgabe
auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 (Ergebnisse bitte nach
Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken,
Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen und
prozentualen Veränderungen aufschlüsseln)?
Die Streichung des Betriebsausgabenabzugsverbotes hätte keine Auswirkungen
auf das Fondsvolumen. Betriebsausgaben mindern den Gewinn und damit die
Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Ein
Abzug der Bankenabgabe als Betriebsausgabe würde nach grober Schätzung
überschlägig bei Bund, Länder und Kommunen zu Steuermindereinnahmen in
Höhe von rund 30 Prozent der gezahlten Bankenabgabe führen.
45. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung vor dem
Hintergrund möglicher europäischer Wettbewerbsverzerrungen und
unzureichender Zusammenarbeit bei Krisen multinationaler Großbanken dafür,
die abgestimmten Vorschläge der EU-Kommission für eine europaweite
Bankenabgabe Anfang 2011 nicht abzuwarten und stattdessen im Rahmen
des Restrukturierungsgesetzes eine eigene Bankenabgabe auf den Weg zu
bringen?
Mit der Schaffung eines nationalen Restrukturierungsregimes und einer
Bankenabgabe zur Finanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen hat sich die
Bundesregierung in Europa als treibende Kraft für die fortgesetzte
Finanzmarktregulierung positioniert. Das Restrukturierungsgesetz schafft zugleich im
nationalen Rahmen die Voraussetzungen, damit künftig auch für systemrelevante
Banken in Deutschland ein Marktaustritt ohne Erschütterung der
Systemstabilität stattfinden kann und zugleich die öffentlichen Haushalte geschont werden.
46. Plant die Bundesregierung, die Zweigniederlassungen ausländischer
Kreditinstitute aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Deutschland
ebenfalls durch die im Restrukturierungsgesetz vorgesehene
Bankenabgabe zu erfassen, und falls nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der
Bundesregierung gegen ein solches Vorgehen?
Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, deutsche
Kreditinstitute einschließlich ihrer (rechtlich unselbstständigen)
Zweigniederlassungen im Ausland, Tochterunternehmen ausländischer Banken in Deutschland
sowie Zweigniederlassungen ausländischer Banken aus Staaten des
Nichteuropäischen Wirtschaftsraums von der Bankenabgabe zu erfassen. Nicht erfasst
werden dagegen deutsche Zweigniederlassungen von Banken aus Staaten des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Diese Abgrenzung entspricht der
aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit der deutschen Bankenaufsicht gemäß dem
Kreditwesengesetz (KWG) sowie auch der europäischen Bankenrichtlinie.
47. Welche zusätzlichen Einnahmen wären grundsätzlich durch die
Einbeziehung von Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute innerhalb
des EWR in Deutschland in die Bankenabgabe auf Berechnungsgrundlage
der Jahre 1999 bis 2009 zu erwarten (bitte nach der jährlichen
Gesamtsumme und den jeweils zehn größten Abgabenzahlern aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Deutschen Bundesbank würde – unter Verwendung einer
vereinfachten Formel – eine Einbeziehung von Zweigniederlassungen
ausländischer Kreditinstitute aus dem EWR-Raum im Jahr 2009 zusätzlich 23,7 Mio.
Euro (2006: 16,8 Mio. Euro) ergeben. Darunter entfielen im Jahr 2009 auf die
zehn größten Institute 17,3 Mio. Euro (2006: 11,4 Mio. Euro). Zur Eingrenzung
des Berechnungszeitraumes siehe die Vorbemerkung der Bundesregierung.
48. Plant die Bundesregierung, die Tochterunternehmen und
Zweckgesellschaften deutscher Kreditinstitute im Ausland ebenfalls durch die im
Restrukturierungsgesetz vorgesehene Bankenabgabe zu erfassen, und falls
nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine
solche Erfassung?
Siehe hierzu die Antwort zu Frage 46 und ergänzend die Antworten zu den
Fragen 51 bis 53.
49. Welche zusätzlichen Einnahmen wären grundsätzlich durch die
Einbeziehung von Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften deutscher
Kreditinstitute im Ausland in die Bankenabgabe auf Berechnungsgrundlage der
Jahre 1999 bis 2009 zu erwarten (bitte nach der jährlichen Gesamtsumme
und den jeweils zehn größten Abgabenzahlern aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Deutschen Bundesbank würde – unter Verwendung einer
vereinfachten Formel – eine Einbeziehung von Tochterunternehmen deutscher
Kreditinstitute im Ausland im Jahr 2009 zusätzlich 64,6 Mio. Euro (2006:
111,9 Mio. Euro) ergeben. Darunter entfielen im Jahr 2009 auf die zehn größten
Institute 42,6 Mio. Euro (2006: 67,6 Mio. Euro). Da Zweckgesellschaften keine
Kreditinstitute sind, liegen keine Angaben vor. Zur Eingrenzung des
Berechnungszeitraumes siehe die Vorbemerkung der Bundesregierung.
50. Was plant die Bundesregierung für den Fall, dass andere europäische
Staaten (insbesondere das Vereinigte Königreich) im Rahmen ihrer jeweiligen
nationalen Bankenabgabe Zweigniederlassungen ausländischer
Kreditinstitute besteuern?
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene aktiv für einheitliche
Prinzipien bei der Ausgestaltung nationaler Bankenrettungsfonds ein. Solche
Prinzipien können Grundlage für einen überschneidungsfreien
Anwendungsbereich sein, der mögliche Doppelbelastungen wirksam vermeidet. Soweit ein
überschneidungsfreier Anwendungsbereich nicht gelingt, könnten auch
bilaterale Abkommen zur Vermeidung von Doppelbelastungen infrage kommen.
51. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung von Experten (Wirtschafts-
Woche, 5. Juli 2010; dpa, 29. August 2010), wonach die Bankenabgabe
relativ leicht, z. B. durch im EU-Ausland gegründete Tochterunternehmen
von Kreditinstituten oder Zweckgesellschaften ohne Bankstatus, die dann
wiederum in Deutschland aktiv werden, umgangen werden könne, und
falls nein, worauf begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
52. Rechnet die Bundesregierung mit Ausweichreaktionen der Kreditinstitute
zur Umgehung der Bankenabgabe, und wenn ja, welcher Art, und in
welchem Umfang?
53. Welche Schritte wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um
mögliche Ausweichreaktionen der Kreditinstitute zur Vermeidung der
Bankenabgabe zu unterbinden?
Die Fragen 51, 52 und 53 werden zusammengefasst beantwortet.
Jede Regulierung beinhaltet Gestaltungsmöglichkeiten, die nicht in jedem Fall
abwendbar sind. Daher muss es Ziel sein, durch eine entsprechende
Ausgestaltung der Regelungen die Umgehungsmöglichkeiten nicht zuzulassen bzw.
Abwanderungen zu verhindern. Hierzu stehen verschiedene Lösungsansätze zur
Verfügung: Zum einen die nationalen Regeln möglichst so auszugestalten, dass
Anreize und Möglichkeiten zur Umgehung vermieden werden und zum anderen
auf eine EU-weite Regulierung von Bankenabgaben und
Restrukturierungsverfahren für systemrelevante Banken hinzuwirken. Durch eine einheitliche
europaweite Regulierung werden etwaige Umgehungsmöglichkeiten und -anreize
stark eingeschränkt; die Bundesregierung setzt sich deshalb aktiv für eine
einheitliche europäische Regelung ein.
Derzeit verfügt die Bundesregierung über keine Anhaltspunkte, dass die
Erhebung einer Bankenabgabe größere Abwanderungsbewegungen mit Gründung
von Töchtern in der Europäischen Union zur Folge haben würde. Der
Europäische Rat hat sich im Juni 2010 darauf geeinigt, dass die Mitgliedstaaten
Systeme für Abgaben und Steuern für Finanzinstitute einführen sollten, damit
für eine gerechte Lastenverteilung gesorgt wird und damit Anreize für eine
Eindämmung der Systemrisiken geschaffen werden. Diese Abgaben und Steuern
sollten Teil eines glaubwürdigen Rahmens für Rettungsmaßnahmen sein. Die
Europäische Kommission hat im Oktober 2010 entsprechende Vorschläge
veröffentlicht, die im Frühjahr 2011 zu Legislativvorschlägen werden sollen.
Die Regelungen zur deutschen Bankenabgabe sind auf die Verhältnisse in
Deutschland abgestimmt und vermeiden wegen der Zumutbarkeitsklausel eine
übermäßige Belastung für Kreditinstitute. Umfangreiche
Geschäftsverlagerungen allein aus diesem Grunde erscheinen deshalb eher unwahrscheinlich, zumal
damit regelmäßig ein hoher Kostenaufwand verbunden ist. Im Übrigen geht die
Bundesregierung nicht von einer vermehrten Gründung von
Zweckgesellschaften zur Vermeidung der Bankenabgabe aus, zumal Bankgeschäfte nicht über
Zweckgesellschaften erbracht werden können.
54. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Kreditinstitute die Kosten
der Bankenabgabe an ihre Kunden weiterreichen, oder hält sie dieses
Argument wie Experten für „pure Panikmache“ (Passauer Neue Presse,
29. Juni 2010)?
55. Wie bewertet die Bundesregierung Presseberichte (Hamburger Abendblatt,
24. August 2010) bzw. Stellungnahmen zum Restrukturierungsgesetz der
Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft“, wonach durch die
Bankenabgabe die Kreditkosten für Kunden und Unternehmen steigen werden,
und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Überwälzung auf die
Kunden zu verhindern?
Die Fragen 54 und 55 werden zusammengefasst beantwortet.
Grundsätzlich kann ein Unternehmen zwar Steuern und Abgaben ebenso wie
andere Kostenfaktoren auf die Preise seiner Produkte umlegen. Dem wirkt
jedoch generell der Wettbewerb zwischen den Unternehmen entgegen. Es ist
nicht davon auszugehen, dass aufgrund der Bankenabgabe in Bezug auf das
allgemeine Privatkundengeschäft und die Kreditversorgung Engpässe oder
übermäßige Verteuerungen entstehen werden. Die im internationalen Vergleich
hohe Wettbewerbsintensität des deutschen Bankensektors wirkt entsprechenden
Preissteigerungseffekten entgegen. Es kommt hinzu, dass die Refinanzierung
von Kreditgeschäften über das Einlagengeschäft, wie dies beispielsweise
überwiegend bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken der Fall ist, von der
Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Bankenabgabe ausgenommen ist
(vgl. auch Antwort zu Frage 35). Im Übrigen werden durch die
Zumutbarkeitsklausel generell Grenzen gesetzt.
56. Welchen Betrag würde die Bankenabgabe in absoluten Zahlen für die Jahre
1999 bis 2009 maximal erbringen, wenn es keine Zumutbarkeitsgrenze im
Restrukturierungsfondsgesetz geben würde (Ergebnisse bitte nach
Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken,
Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen und prozentualen
Veränderungen aufschlüsseln)?
Ohne Zumutbarkeitsgrenze würden sich nach Angaben der Deutschen
Bundesbank für die Jahre 2006 bis 2009 folgende in der nachstehenden Tabelle
aufgeführten theoretischen Einnahmen errechnen. Dargestellt ist zudem die
prozentuale Abweichung im Vergleich zu den errechneten Beträgen unter
Einbeziehung einer Zumutbarkeitsgrenze von 15 Prozent (vgl. volumenmäßige Angaben
gemäß Tabelle in der Antwort zu den Fragen 38 bis 40). Zur Eingrenzung des
Berechnungszeitraumes siehe die Vorbemerkung der Bundesregierung.
57. Gibt es einzelne in Deutschland tätige Kreditinstitute,
Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute oder Zweckgesellschaften, die von der
vorgesehenen Zumutbarkeitsregelung der Bankenabgabe bereits auf
Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 und 2009 profitiert hätten, und falls ja,
welchen Betrag hätten die betroffenen Kreditinstitute ohne die
Zumutbarkeitsklausel abführen müssen (bitte einzeln nach betroffenen
Kreditinstituten und deren Beitrag zur Bankenabgabe ohne Zumutbarkeitsklausel sowie
die Veränderung zum absoluten und prozentualen Aufkommen
aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Deutschen Bundesbank gibt es in Deutschland in den Jahren
2006 bis 2009 folgende Anzahl an Kreditinstituten bzw. Zweigniederlassungen
ausländischer Kreditinstitute, bei der die Zumutbarkeitsgrenze in Höhe von
15 Prozent gegriffen hätte und die ohne diese Zumutbarkeitsklausel die im
Folgenden aufgeführte theoretische Abgabe hätten entrichten müssen:
2006 142 Institute 718 Mio. Euro,
2007 176 Institute 1 411 Mio. Euro,
2008 253 Institute 2 016 Mio. Euro,
2009 170 Institute 1 547 Mio. Euro.
Da Zweckgesellschaften keine Kreditinstitute sind, liegen keine Angaben vor.
Zur Eingrenzung des Berechnungszeitraumes siehe die Vorbemerkung der
Bundesregierung.
58. Aufgrund welcher Kriterien hat die Bundesregierung die
Zumutbarkeitsgrenze bei 15 Prozent des Jahresüberschusses festgelegt, und wie würde
sich das Aufkommen der Bankenabgabe auf Berechnungsgrundlage der
Jahre 1999 bis 2009 verändern, wenn die Zumutbarkeitsgrenze auf 10
Prozent bzw. 20 Prozent des Jahresüberschusses verändert werden würde
Einnahmen* in Mio. € Abweichung** in %
2006 2007 2008 2009 2006 2007 2008 2009
Alle Kreditinstitute 1700,1 1894,5 2128,3 1732,0 24 67 592 238
Ausgewählte Gruppen
Kreditbanken 802,7 953,0 1170,2 859,0 16 31 1352 226
Landesbanken 428,1 464,7 442,6 379,6 34 148 460 907
Sparkassen 60,4 60,3 58,6 54,4 1 12 23 12
Kreditgenossenschaften 27,8 29,3 32,5 32,5 5 5 5 27
Bausparkassen 13,1 11,8 12,4 12,4 185 57 254 182
Bürgschaftsbanken 0,201 0,197 0,202 0,196 1 1 10 13
* ohne Zumutbarkeitsgrenze ** ggü. Beiträgen unter Einbeziehung Zumutbarkeitsgrenze
(Ergebnisse bitte nach Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks-
und Raiffeisenbanken, Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten
Zahlen und prozentualen Veränderungen aufschlüsseln)?
In die Überlegungen der Bundesregierung zur Festsetzung der
Zumutbarkeitsgrenze sind mehrere Aspekte eingeflossen, insbesondere
finanzverfassungsrechtliche Grenzen, die Höhe des Aufkommens aus der Abgabe sowie die
Lenkungswirkung der Abgabe. Dabei ging es darum, die verfassungsrechtliche
Grenze der Zumutbarkeit für die betroffenen Unternehmen einzuhalten und
gleichzeitig eine relevante Aufkommenshöhe zu erreichen, ohne die angestrebte
Lenkungswirkung zu stören. Bei sorgfältiger Abwägung aller Faktoren hält die
Bundesregierung eine Zumutbarkeitsgrenze in Höhe von 15 Prozent des
Jahresüberschusses für verfassungsgerecht.
Unter Zugrundelegung von Zumutbarkeitsgrenzen in Höhe von 10 und 20
Prozent des Jahresüberschusses würden sich die Beitragseinnahmen für einen
Restrukturierungsfonds nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank in den
Jahren 2006 bis 2009 wie nachstehend aufgeführt darstellen. Zur Eingrenzung
des Berechnungszeitraumes siehe die Vorbemerkung der Bundesregierung.
a) Einnahmevolumen bei Zugrundelegung einer Zumutbarkeitsgrenze, jeweils
in Höhe von 10 und 20 Prozent des Jahresüberschusses (gerundete Angaben
in Mio. Euro):
b) Veränderung der Einnahmen bei Zugrundelegung einer Zumutbarkeitsgrenze
in Höhe von 10 beziehungsweise von 20 Prozent des Jahresüberschusses im
Vergleich zu den Einnahmen bei einer Zumutbarkeitsgrenze von 15 Prozent.
59. Welche in Deutschland tätigen Kreditinstitute, Zweigniederlassungen
ausländischer Kreditinstitute oder Zweckgesellschaften wären von
Veränderungen der Zumutbarkeitsgrenze auf 10 Prozent bzw. 20 Prozent des
Jahresüberschusses auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009
betroffen, und welchen Betrag hätten die einzelnen betroffenen
Kreditinstitute ohne die Zumutbarkeitsklausel abführen müssen?
Mio. € Einnahmen einschließlich Zumutbarkeitsgrenze (ZG) von
10 Prozent 20 Prozent
2006 2007 2008 2009 2006 2007 2008 2009
Alle Kreditinstitute 1144,7 899,0 266,1 409,2 1454,1 1329,9 346,9 609,3
Ausgewählte Gruppen
Kreditbanken 627,4 576,0 79,9 204,8 708,2 867,7 81,0 322,8
Landesbanken 223,3 142,7 57,6 30,8 373,0 220,4 100,7 43,8
Sparkassen 59,1 52,8 45,1 47,9 59,9 54,1 49,1 49,0
Kreditgenossenschaften 26,4 27,8 30,6 25,4 26,4 27,9 31,0 25,5
Bausparkassen 4,5 6,4 3,4 4,4 4,7 8,7 3,5 4,4
Bürgschaftsbanken 0,198 0,195 0,181 0,172 0,200 0,195 0,186 0,174
Abweichung der Einnahmen einschl. ZG von
10 Prozent 20 Prozent
% gegenüber Einnahmen einschl. ZG von 15 Prozent
2006 2007 2008 2009 2006 2007 2008 2009
Alle Kreditinstitute -16 -21 -14 -20 6 18 13 19
Ausgewählte Gruppen
Kreditbanken -9 -21 -1 -22 2 19 0,5 22
Landesbanken -30 -24 -27 -18 17 18 27 16
Sparkassen -1 -2 -6 -2 0,3 1 3 0,6
Kreditgenossenschaften 0 -0,4 -1 -0,4 0 0 0,3 0
Bausparkassen -2 -15 -3 0 2 16 0 0
Bürgschaftsbanken -1 0 -2 -1 0 0 1 0
Nach Angaben der Deutschen Bundesbank gibt es in Deutschland in den Jahren
2006 bis 2009 folgende Anzahl an Kreditinstituten bzw. Zweigniederlassungen
ausländischer Kreditinstitute, bei denen die Zumutbarkeitsgrenze in Höhe von
10 bzw. 20 Prozent gegriffen hätte und die ohne diese Zumutbarkeitsgrenzen die
im Folgenden aufgeführte theoretische Abgabe hätten entrichten müssen:
a) Bei einer Zumutbarkeitsgrenze in Höhe von 10 Prozent:
2006 169 Institute 1 458 Mio. Euro,
2007 206 Institute 1 610 Mio. Euro,
2008 298 Institute 2 033 Mio. Euro,
2009 204 Institute 1 577 Mio. Euro.
b) Bei einer Zumutbarkeitsgrenze in Höhe von 20 Prozent:
2006 127 Institute 530 Mio. Euro,
2007 154 Institute 1 321 Mio. Euro,
2008 224 Institute 2 002 Mio. Euro,
2009 157 Institute 1 546 Mio. Euro.
Da Zweckgesellschaften keine Kreditinstitute sind, liegen keine Angaben vor.
Zur Eingrenzung des Berechnungszeitraumes siehe die Vorbemerkung der
Bundesregierung.
60. Kann die Bundesregierung Medienberichte (Dow Jones
Informationsdienst, 28. Juni 2010) bestätigen, wonach der Mindestbeitrag der
Bankenabgabe stets jährliche Einnahmen in Höhe von 100 Mio. Euro generiert,
und wie würde sich dieser Mindestbeitrag auf Berechnungsgrundlage der
Jahre 1999 bis 2009 auf die einzelnen Kreditinstitute aufteilen (Ergebnisse
bitte nach Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und
Raiffeisenbanken, Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen
und Prozent aufschlüsseln)?
Es ist vorgesehen, dass die Kreditinstitute mindestens einen jährlichen Betrag in
Höhe von fünf Prozent des Jahresbeitrags (Mindestbeitrag) entrichten. Daran
gemessen würde der theoretische Mindestbeitrag der Jahre 2006 bis 2009,
untergliedert nach Bankengruppen, jeweils das in der nachstehenden Tabelle
aufgeführte Volumen und deren Anteile betragen. Zur Eingrenzung des
Berechnungszeitraumes siehe die Vorbemerkung der Bundesregierung.
Mindestbeitrag in Mio € Anteil in %
2006 2007 2008 2009 2006 2007 2008 2009
Alle Kreditinstitute 85,0 94,7 106,4 86,6 100 100 100 100
Ausgewählte Gruppen
Kreditbanken 40,1 47,7 58,5 43,0 47 50 55 50
Landesbanken 21,4 23,2 22,1 19,0 25 24 21 22
Sparkassen 3,0 3,0 2,9 2,7 4 3 3 3
Kreditgenossenschaften 1,4 1,5 1,6 1,6 2 2 2 2
Bausparkassen 0,7 0,6 0,6 0,6 1 1 1 1
Bürgschaftsbanken 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
61. Sieht die Bundesregierung die beabsichtigte Lenkungswirkung der
Bankenabgabe noch gegeben, wenn ein oder mehrere Kreditinstitute mangels
eines Jahresüberschusses lediglich ihren Mindestbeitrag zur
Bankenabgabe leisten müssen?
Ja. Der Mindestbeitrag folgt derselben Beitragsbemessung wie der
ursprüngliche Jahresbeitrag.
62. Teilt die Bundesregierung die Bewertung von Experten (Börsen-Zeitung,
30. Juni 2010), wonach eine Bankenabgabe wie eine Versicherung für
riskante Finanzgeschäfte wirkt (Moral Hazard), und wenn nein, warum nicht?
Nein. Der Fonds ist mit einem Verfahren zur Restrukturierung und Abwicklung
von Banken verbunden. Fondsmittel fließen nur an die Brückenbank (Good
Bank) und nicht an die kriselnde Alt-Bank. Damit werden Fehlanreize
ausgeschlossen. Zudem werden weder das Management noch die Aktionäre der
Alt- Bank geschont.
63. Wie bewertet die Bundesregierung Expertenmeinungen, wonach das
Volumen des Bankenrettungsfonds in Deutschland – vgl. Schätzungen z. B. der
Issing-Kommission (120 Mrd. Euro), des Internationalen Währungsfonds
(40 bis 60 Mrd. Euro), der Deutschen Bank (40 bis 60 Mrd. Euro) und von
Prof. Dr. Christoph Kaserer für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
(50 Mrd. Euro) – nicht ausreichend groß sei, um bei einer ernsthaften Krise
effektiv gegensteuern zu können?
In dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Restrukturierungsfondsgesetz
wird eine Zielgröße des Restrukturierungsfonds von 70 Mrd. Euro festgelegt,
bei deren Erreichen überprüft wird, ob weiterhin Jahresbeiträge erhoben werden
müssen.
64. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Umfrage des
„Center for Financial Studies“ der Universität Frankfurt unter 500
Führungskräften von Finanzunternehmen vom Mai 2010 zur Bankenabgabe,
wonach Kreditinstitute mit einem mittleren oder hohen systemischen Risiko
die drei- bis fünffache Höhe der jetzt geplanten Höhe der Bankenabgabe
(Modellrechnung 2006) bezahlen sollten?
Die Bankenabgabe stellt eine Sonderabgabe dar und muss
finanzverfassungsrechtlichen Kriterien genügen. Aus diesem Grund wird in Abhängigkeit vom
Jahresüberschuss eine prozentuale Höchstgrenze als Zumutbarkeitsklausel
eingeführt. Sind die Jahresüberschüsse in absoluten Zahlen höher als in den
bisherigen Modellrechnungen, erhöht sich auch die Bankenabgabe.
65. Welcher Zeitraum ist auf der Basis des durchschnittlichen jährlichen
Ertrags der Bankenabgabe über die Jahre 1999 bis 2009 nötig, um einen
Fonds in der Größe von 2 Prozent, 4 Prozent und 5 Prozent des deutschen
Bruttoinlandsprodukts aufzubauen?
Eine Prognoserechnung hängt von vielfältigen Faktoren ab, die für die Zukunft
nur schwer bestimmbar sind. Unter der Annahme eines jährlichen
Abgabeaufkommens von 1,5 Mrd. Euro und seiner – in Anlehnung an die Renditehöhe
einer Bundesanleihe – gleichbleibenden Verzinsung von 2,28 Prozent sowie unter
Verwendung des deutschen Bruttoinlandsprodukts mit Stand vom 31. Dezember
2009 würde der Aufbau eines Fondsvolumens von 2 Prozent des deutschen
Bruttoinlandsprodukts 25 Jahre, der eines Fondsvolumens von 4 Prozent des
deutschen Bruttoinlandsprodukts 40 Jahre und der eines Fondsvolumens von
5 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts 47 Jahre benötigen. Wird bei
gleichen Bedingungen ein jährliches Abgabeaufkommen von 2 Mrd. Euro
unterstellt, würde der Aufbau eines Fondsvolumens von 2 Prozent des deutschen
Bruttoinlandsprodukts 20 Jahre, der eines Fondsvolumens von 4 Prozent des
deutschen Bruttoinlandsprodukts 33 Jahre und der eines Fondsvolumens von
5 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts 39 Jahre benötigen. Im Übrigen
wird darauf hingewiesen, dass eine vergleichbare Krise ungefähr über achtzig
Jahre zurückliegt.
66. Wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtung, dass bei einer
weiteren Bankenkrise die Kreditinstitute schwerlich in der Lage sein würden,
Sonderbeiträge in ausreichender Höhe zu stellen, um systemrelevante
Kreditinstitute aufzufangen?
Die Bundesregierung hat Vorkehrungen getroffen, um derartigen Befürchtungen
entgegentreten zu können. So sind verschiedene Schutzmechanismen wie die
Zumutbarkeitsgrenze in Abhängigkeit des Jahresüberschusses sowie die
Möglichkeit zur Stückelung von Sonderbeiträgen und zur zeitlichen Streckung der
Erhebung von Sonderbeiträgen vorgesehen.
67. Teilt die Bundesregierung die Kritik von Experten (FAZ, 28. August 2010),
wonach das Konzept der Bankenabgabe daran „kranke“, dass die Höhe der
Abgabe nach Systemrelevanz bemessen werden müsste, es jedoch hierfür
kein geeignetes Maß gebe und deshalb Sparkassen und
Genossenschaftsbanken von der Bankenabgabe zu befreien seien, und wenn nein, warum
nicht?
Ein von der Wissenschaft endgültig bewertetes sowie auf internationaler Ebene
von allen gleichermaßen akzeptiertes Maß für Systemrelevanz gibt es nicht.
Dennoch wird überwiegend anerkannt, dass sich Systemrelevanz zum einen in
Größe und Vernetzung äußert und zum anderen für systemrelevante
Kreditinstitute zu günstigen Refinanzierungskonditionen führt (vgl. auch Antwort zu
Frage 35). Dass Institute wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken in
geringerem Umfang zum Systemrisiko beitragen als andere Institute, wird durch eine
entsprechend geringere Belastung berücksichtigt. Eine vollständige Befreiung
von der Beitragspflicht wäre nicht angemessen, da zum einen auch solche
Institute Fehlinvestitionen tätigen und zum anderen von Verbundinstituten ebenfalls
systemische Risiken ausgehen können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 42 verwiesen.
68. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Bankenabgabe rein
präventiv ausgerichtet ist, und wenn ja, welche anderen Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, den Finanzsektor an der Bewältigung der aktuellen
Krisenkosten zu beteiligen?
Die Bankenabgabe soll Mittel für die Bewältigung künftiger Bankschieflagen
bereitstellen und hat zugleich eine präventive Lenkungswirkung, weil sie
bestimmte Geschäftsmodelle verteuert. Die Bundesregierung ist der Auffassung
und setzt sich dafür ein, dass der Finanzsektor angemessen an den Kosten der
Finanz- und Wirtschaftskrise beteiligt wird. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
69. Kann die Bundesregierung Medienberichte (Handelsblatt, 1. September
2010) bestätigen, wonach die Bankenabgabe Teil des Sparpaketes der
Bundesregierung im Bereich „Beteiligung der Kosten an der Finanzkrise“ sein
soll?
Die entsprechende Aussage kann nicht bestätigt werden. Die Bankenabgabe ist
nicht Teil des Zukunftspaketes der Bundesregierung.
70. Wie werden die zur Ermittlung der Systemgefährdung einzelner
Kreditinstitute zugrunde gelegten Kriterien operationalisiert, und welche
Methodik wird dabei verwendet?
Siehe die Antwort zu Frage 35 (allgemeine Ausführungen) und Frage 67
(Ausführungen in Bezug auf Sparkassen und Genossenschaftsbanken).
71. Welchen Zeitraum plant die Bundesregierung für die Rückzahlung der bis
zu 20 Mrd. Euro über die Fondsmittel hinausgehenden möglichen Kredite
an Banken ein (vgl. Artikel 3 § 12 Absatz 6 des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung zum Restrukturierungsgesetz), und zu welchem Zinssatz
sollen diese Kredite begeben werden?
Eine Prognoserechnung für einen unbestimmten Zeitraum in der Zukunft ist
nicht möglich. Die Kreditaufnahme erfolgt jeweils zu den für
Bundeswertpapiere marktüblichen Konditionen.
72. Kann die Bundesregierung Medienberichte (Stuttgarter Zeitung, 26. August
2010) bestätigen, wonach die KfW Bankengruppe von der Bankenabgabe
ausgenommen ist, während die Förderbanken der Länder abgabenpflichtig
sind, und wenn ja, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung
für diese unterschiedliche Behandlung?
Nach dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz sind
beitragspflichtige Unternehmen alle Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes
(KWG) mit einer Erlaubnis nach dem KWG, die die Vorgaben der
Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung einhalten müssen. Die KfW
Bankengruppe zählt nicht zu den Kreditinstituten im Sinne des KWG. Ebenso sind
Kreditinstitute wie Förderbanken, die von der Körperschaftsteuer befreit sind,
nicht beitragspflichtig.
73. Welche jährlichen Beiträge hätten die einzelnen Förderbanken der Länder
auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 in den
Restrukturierungsfonds einbezahlen müssen (bitte nach einzelnen Förderbanken sowie
dem prozentualen Gesamtaufkommen für die Jahre 1999 bis 2009
aufschlüsseln)?
Nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank würden sich nach dem
gegenwärtigen Datenbestand für die statistisch erfassten Bankengruppen
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben und Bürgschaftsbanken in den Jahren 2006 bis 2009
theoretisch folgende Einnahmen für einen Restrukturierungsfonds errechnen:
2006: 53,9 Mio. Euro entspricht 4 Prozent am Gesamtaufkommen,
2007: 50,8 Mio. Euro entspricht 4 Prozent am Gesamtaufkommen,
2008: 26,9 Mio. Euro entspricht 9 Prozent am Gesamtaufkommen,
2009: 51,8 Mio. Euro entspricht 10 Prozent am Gesamtaufkommen.
Zur Eingrenzung des Berechnungszeitraumes siehe die Vorbemerkung der
Bundesregierung.
74. Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der vorangegangen Fragen
die Befürchtungen, dass die im Restrukturierungsgesetz vorgesehene
Bankenabgabe trotz möglicher Sonderbeiträge und Kredite des Bundes zu
gering sein könnte und die Steuerzahler in letzter Konsequenz die Kosten
weiterer Bankenkrisen erneut alleine tragen müssen?
75. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bankenabgabe dafür
sorgen wird, dass bei einer zukünftigen Krise auf den Finanzmärkten die
Steuerzahler nicht mehr in die Verantwortung genommen werden müssen?
Die Fragen 74 und 75 werden zusammengefasst beantwortet.
Die Bankenabgabe soll sicherstellen, dass künftig vorrangig der Bankensektor
die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt, die für die Bewältigung einer
Bankschieflage und zum Schutz der Finanzmarktstabilität erforderlich sind.
Börsenumsatzsteuer
76. Welche Einnahmen hat das Vereinigte Königreich aus der britischen
Börsenumsatzsteuer (Stamp Duty und Stamp Duty Reserve Tax) für die Jahre
1999 bis 2009 jeweils erzielen können?
Für Großbritannien konnten für die Jahre 2000 bis 2008 folgende Einnahmen
ermittelt werden (Angaben jeweils in Mio. GBP):
Stamp duty Stamp duty reserve tax Summe
2000 530 4 195 4 725
2001 255 2 868 3 123
2002 283 2 414 2 697
2003 292 2 143 2 435
2004 339 2 337 2 676
2005 481 2 639 3 120
2006 514 3 317 3 831
2007 573 3 649 4 222
2008 284 3 221 3 505
(Quelle: Europäische Kommission, Taxes in Europe database).
77. Wie bewertet die Bundesregierung die britische Börsenumsatzsteuer
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den größten europäischen Finanzplatz
London?
Die Bundesregierung enthält sich grundsätzlich einer Bewertung der
wirtschaftlichen Wirkungen von ausländischen Steuersystemen auf die jeweiligen Länder.
78. Welche Einnahmen hat die schweizerische Eidgenossenschaft aus
Stempelabgaben (Emissionsabgabe und Umsatzabgabe) für die Jahre 1999 bis
2009 jeweils erzielen können?
Für die Schweiz konnten für die Jahre 1999 bis 2007 folgende Einnahmen
ermittelt werden (Angaben jeweils in Mio. CHF):
Emissionsabgabe Umsatzabgabe Summe
1999 546 2 000 2 546
2000 785 2 807 3 592
2001 768 2 097 2 865
2002 591 1 598 2 189
2003 559 1 440 1 999
2004 602 1 523 2 125
2005 431 1 627 2 058
2006 530 1 722 2 252
2007 405 1 940 2 345
(Quelle: OECD Revenue Statistics).
79. Wie bewertet die Bundesregierung die schweizerische Stempelabgabe
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Finanzplatz Zürich?
Auf die Antwort zu Frage 77 wird verwiesen.
80. Welche Einnahmen ließen sich in Deutschland durch eine
Börsenumsatzsteuer nach Vorbild der britischen Stamp Duty und Stamp Duty Reserve
Tax (Regelungen und Ausnahmen analog denen im Vereinigten
Königreich) für die Jahre 1999 bis 2009 erzielen?
Eine Steueraufkommensbezifferung im Sinne der Fragestellung liegt hier nicht
vor.
81. Welche Einnahmen ließen sich in Deutschland durch eine Stempelabgabe
nach Schweizer Vorbild aus Emissionsabgabe und Umsatzabgabe
(Regelungen und Ausnahmen analog denen in der schweizerischen
Eidgenossenschaft) für die Jahre 1999 bis 2009 erzielen?
Eine Steueraufkommensbezifferung im Sinne der Fragestellung liegt hier nicht
vor.
82. Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung gegen die
Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer in Deutschland?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Finanzbranche einen
besonderen und angemessenen Beitrag zur Bewältigung der Kosten der
Finanzmarktkrisen leisten muss. Eine international abgestimmte Finanztransaktionsteuer
besteuert – über eine Börsenumsatzsteuer hinaus – alle Finanztransaktionen.
International diskutiert werden Vorschläge, die auf den gesamten Handel an
organisierten Börsen mit Devisen, Aktien und Anleihen sowie mit Derivaten, die
sich auf Devisen, Aktien, Anleihen und Rohstoffe beziehen, und OTC(„Over the
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
Counter“)-Transaktionen abzielen. Eine international abgestimmte Lösung ist
nationalen Lösungen überlegen, weil sie Ausweichmöglichkeiten ins Ausland
erschwert.
83. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Vereinigte
Königreich und die Schweiz gute Erfahrungen mit Stempelsteuern
gemacht haben, während die schwedische Börsenumsatzsteuer nach Aussage
des schwedischen Finanzministers Anders Borg im Rahmen des ECOFIN-
Rates am 7. September 2010 den Finanzplatz geschadet habe
(Handelsblatt, 8. September 2010), und worin könnten aus Sicht der
Bundesregierung die Gründe hierfür liegen?
Hinsichtlich der Frage nach der Bewertung ausländischer Steuersysteme wird
auf die Antwort zu Frage 77 verwiesen.
Es obliegt der Bundesregierung nicht, Medienberichte über Aussagen des
schwedischen Finanzministers Anders Borg zu bestätigen oder zu dementieren
bzw. über Gründe für seine Äußerungen zu spekulieren.
84. Welches Aufkommen hätte die bis 1991 erhobene deutsche
Börsenumsatzsteuer im Zeitraum 1999 bis 2009 erreicht?
Eine Steueraufkommensbezifferung im Sinne der Fragestellung liegt hier nicht
vor.]