BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Deutsche Rüstungsdeals mit Saudi-Arabien und anderen am Jemen- oder Libyenkrieg beteiligten Staaten

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

14.03.2023

Aktualisiert

22.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/553307.02.2023

Deutsche Rüstungsdeals mit Saudi-Arabien und anderen am Jemen- oder Libyenkrieg beteiligten Staaten

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Sören Pellmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Sie sind in den Libyen- und/oder den Jemen-Krieg verwickelt. Dennoch genehmigt die Bundesregierung seit Jahren Rüstungsexporte an Staaten wie Ägypten, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und die Türkei (z. B. Rüstungsexportbericht 2021).

Schon die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hatte sich 2018 vorgenommen, keine Rüstungsgüter in Länder zu exportieren, die aktiv am Jemen-Krieg beteiligt sind. Nur für Saudi-Arabien, das eine Allianz arabischer Staaten im Jemen-Krieg anführt, wurde schließlich ein Exportstopp erlassen – aber mit Ausnahmen, die auch die jetzige Bundesregierung weiterhin zulässt. Zulieferungen deutscher Unternehmen für Gemeinschaftsprojekte mit Bündnispartnern sind weiterhin möglich, zum Beispiel für den vom britischen Unternehmen BAE Systems nach Saudi-Arabien exportierten Kampfjet Eurofighter (dpa vom 27. Dezember 2022).

Obwohl nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung die Herstellungsgenehmigung gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) weder die für einen Export erforderliche Beförderungsgenehmigung zur Ausfuhr gemäß § 3 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 und 2 KrWaffKontrG noch die Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz präjudiziert und gemäß § 6 Absatz 1 KrWaffKontrG generell kein Anspruch auf Erteilung von Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG besteht, erteilte sie entsprechend erforderliche Ausfuhrgenehmigungen nach Saudi-Arabien. Gemäß Schreiben vom 27. September 2022 betreffend die Information über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates wurden für Saudi-Arabien Ausfuhren von Rüstungsgütern im Wert von ca. 38 Mio. Euro politisch gebilligt. Bis Mitte Dezember 2022 wurde von diesen politisch gebilligten Vorgängen, die aufgrund verschiedener Faktoren (z. B. Stornierungen, zeitversetzte Bescheidung, Wertkorrekturen) höher liegen können, die Lieferung von Rüstungsgütern im Wert von 16,7 Mio. Euro genehmigt, fast die Hälfte des Betrags entfällt mit 7,1 Mio. Euro auf Kriegswaffen.

Insgesamt wurden von der Bundesregierung bis Mitte Dezember 2022 für die sieben Golf-Staaten auf der arabischen Halbinsel Rüstungsexporte im Wert von mindestens 127,9 Mio. Euro genehmigt (Antwort auf die Schriftliche Frage 6 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 20/5046). Allein für das wegen Menschenrechtsverletzungen in der Kritik stehende Katar wurden von Jahresanfang bis zum 13. Dezember 2022 53 Ausfuhrerlaubnisse mit einem Gesamtwert von 50,2 Mio. Euro erteilt, darunter Kriegswaffen für

Neben anderen Rüstungskonzernen profitiert auch der bayerische Rüstungselektronik-Hersteller Hensoldt, bei dem die Bundesregierung Minderheitsaktionär der Hensoldt AG mit 25,1 Prozent ist (Antwort zu den Fragen 24 bis 28 auf Bundestagsdrucksache 20/513), von der Aufrüstung im Angesicht des Ukraine-Kriegs. Für das kommende Jahr erwartet der Hersteller von Radar-, Sensor- und anderen Aufklärungssystemen ein Umsatzwachstum von 7 bis 10 Prozent, für 2025 von rund 10 Prozent. Bisher war von 5 Prozent oder mehr die Rede. Im laufenden Jahr steht Hensoldt vor einem Umsatzsprung auf 1,7 Mrd. (2021: 1,5 Mrd.) Euro (Reuters vom 14. Dezember 2022).

Für das Artillerieortungssystem Cobra sollten Hensoldt-Bauteile an die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert werden. Man gehe davon aus, dass das Wirtschaftsministerium zustimmen werde, schrieb Hensoldt laut dem Magazin „DER SPIEGEL“ (DER SPIEGEL vom 7. Januar 2023, S. 12). An Saudi-Arabien sollten von den USA Radargeräte von Hensoldt für Kriegsschiffe geliefert werden sowie für Kuwait und Ägypten. Für die Lieferung nach Kuwait mit einem Gesamtvolumen von 150 Mio. bis 200 Mio. Euro war demnach kurz vor dem Regierungswechsel im November 2021 eine Voranfrage positiv beschieden worden. Der Ausfuhr nach Ägypten wurde laut Präsentation ebenfalls noch zu Zeiten der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zugestimmt. Nun stand offenbar eine zweite Partie an. Mit einer Genehmigung, so Hensoldt, sei Anfang des Jahres zu rechnen (DER SPIEGEL vom 7. Januar 2023, S. 12).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Ist für die Bundesregierung bei der Einordnung der nachweislich unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligten Staaten, die Beteiligung an Militäroperationen im Jemen maßgeblich (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/1423)?

2

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Durchführung der See-, Land- und Luftblockade des Jemens bzw. im Jemen eine Militäroperation oder ein Teil einer Militäroperation?

3

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Beteiligung an der Durchführung der See-, Land- und Luftblockade des Jemens bzw. im Jemen eine Militäroperation?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob sich die Marine der VAE unter anderem auch mit aus Deutschland stammenden Korvetten an der Seeblockade, an der insgesamt rund 20 Kriegsschiffe beteiligt sein sollen, beteiligt ist (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/vae/2022_Vereinigte%20Arabische%20Emirate.pdf, S. 19), und wenn ja, welche?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die „Muray Jib-class missile corvettes“ der emiratischen Marine – Deutschland lieferte zwischen 1990 und 1991 zwei der Lürssen-Korvetten vom Typ CM65 an die VAE – an der Seeblockade des Jemen beteiligt sind (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/vae/2022_Vereinigte%20Arabische%20Emirate.pdf, S. 19), und wenn ja, welche?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob eines der zwei im Jahre 2006 exportierten und inzwischen modernisierten gebrauchten Minenjagdschiffe der Frankenthal-Klasse die emiratischen Kriegsschiffe wie die Korvetten der Baynunah-Klasse, die ebenfalls Teil der Seeblockade sein sollen, begleitet (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/vae/2022_Vereinigte%20Arabische%20Emirate.pdf, S. 19), und wenn ja, welche?

7

Welche Staaten führen seit dem am 2. Oktober 2022 ausgelaufenen Waffenstillstand Militäroperationen im Jemen durch?

8

Welche Änderungen gab es für das Jahr 2022 gegenüber den angegebenen fragegegenständlichen Werten der im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 13. Dezember 2022 erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen bezogen auf die Länder Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Jemen, Bahrain, Oman, Sudan, Ägypten, Jordanien und Marokko (Antwort auf die Schriftliche Frage 6 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 20/5046) bezogen auf die Genehmigungswerte (bitte nach Ländern einzeln aufschlüsseln; sofern noch keine endgültige Auswertung erfolgt ist, bitte vorläufige Zahlen angeben)?

9

Sofern die Angaben im Schreiben vom 27. September 2022 betreffend die Information über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates bezogen auf Saudi-Arabien, nach denen für Saudi-Arabien Ausfuhren von Rüstungsgütern im Wert von ca. 38 Mio. Euro genehmigt wurden, nach wie vor höher liegen als der in Frage 8 genannte Wert der Rüstungsexportgenehmigungen für Saudi-Arabien, welche Faktoren (z. B. Stornierungen, zeitversetzte Bescheidung, Wertkorrekturen) sind für die Wertedifferenz verantwortlich?

10

In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für die Türkei erteilt (bitte einschließlich der Anzahl der Einzelgenehmigungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und wie verteilt sich der Gesamtwert auf Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter (bitte entsprechend dem jeweiligen Gesamtwert unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Genehmigungen nennen)?

11

In welchem Gesamtwert sind bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt worden (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

12

In welchem Gesamtwert sind bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 Sammelausfuhrgenehmigungen für die Endempfängerländer Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Jemen, Bahrain, Oman, Sudan, Ägypten, Jordanien, Marokko und Türkei erteilt worden (bitte entsprechend den Ländern getrennt auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

13

Wie viele AWG-Ablehnungen (AWG = Außenwirtschaftsgesetz) endgültiger Ausfuhren von Rüstungsgütern hat es seitens der Bundesregierung im Jahr 2022 bezogen auf die Länder Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Jemen, Bahrain, Oman, Sudan, Ägypten, Jordanien, Marokko und Türkei gegeben (bitte entsprechend den Ländern getrennt einschließlich Genehmigungswert angeben; sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

14

In welchem Gesamtwert wurden im Jahr 2022 nach Feststellungen des Statistischen Bundesamts Kriegswaffen aus Deutschland tatsächlich ausgeführt (sofern eine endgültige Auswertung für 2022 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

15

Wie verteilt sich der in Frage 14 genannte Gesamtwert der im Jahr 2022 tatsächlich ausgeführten Kriegswaffen auf a) Ausfuhren der Bundesregierung wie durch das Bundesministerium der Verteidigung und b) kommerzielle Ausfuhren?

16

In welchem Gesamtwert wurden im Jahr 2022 nach Feststellungen des Statistischen Bundesamts Kriegswaffen aus Deutschland in die Länder Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Jemen, Bahrain, Oman, Sudan, Ägypten, Jordanien, Marokko und Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend die Werte der einzelnen Länder auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2022 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

17

Wie verteilen sich die in Frage 16 genannten Werte der im Jahr 2022 tatsächlich ausgeführten Kriegswaffen aus Deutschland in die Länder Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Jemen, Bahrain, Oman, Sudan, Ägypten, Jordanien, Marokko und Türkei auf a) Ausfuhren der Bundesregierung wie durch das Bundesministerium der Verteidigung und b) kommerzielle Ausfuhren (bitte entsprechend den einzelnen Ländern getrennt nach Buchstabe a und b auflisten)?

18

Welche durch wen gestellten Re-Export-Anfragen für welche Kriegswaffen sowie Herstellungsausrüstung dafür wurden im Jahr 2022 durch die Bundesregierung für die Länder Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Jemen, Bahrain, Oman, Sudan, Ägypten, Jordanien, Marokko und Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Ländern unter Angabe des Re-Export-Landes, der Kriegswaffenlistennummer und Güterbeschreibung, des Bestimmungslandes, der Stückzahl und des Wertes auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2022 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

19

Welche durch wen gestellten Re-Export-Anfragen für welche sonstigen Rüstungsgüter einschließlich Herstellungsausrüstung dafür wurden im Jahr 2022 durch die Bundesregierung genehmigt (bitte entsprechend den Ländern unter Angabe des Re-Export-Landes, der Ausfuhrlistenposition und Güterbeschreibung, des Bestimmungslandes, der Stückzahl und des Wertes auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2022 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

20

Welche „Genehmigungsinhaber“ aus den Bundesländern haben im Jahr 2022 für die Länder Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Jemen, Bahrain, Oman, Sudan, Ägypten, Jordanien, Marokko und Türkei eine Genehmigung erhalten, Kriegswaffen zu exportieren (bitte entsprechend den Empfängerländern unter Angabe der Güterbeschreibung bzw. Bezeichnung und des Genehmigungswertes auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

21

Welche „Genehmigungsinhaber“ aus den Bundesländern haben im Jahr 2022 für die Länder Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Jemen, Bahrain, Oman, Sudan, Ägypten, Jordanien, Marokko und Türkei eine Genehmigung erhalten, sonstige Rüstungsgüter zu exportieren (bitte entsprechend den Empfängerländern unter Angabe der Güterbeschreibung bzw. Bezeichnung und des Genehmigungswertes auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

22

Trifft es zu, dass die Bundesregierung mit Hensoldt ein vertrauliches Sicherheitsabkommen abgeschlossen hat, wonach die Bundesregierung „sensitiven Aktivitäten“ des Konzerns zustimmen muss (DER SPIEGEL vom 7. Januar 2023, S. 12), und inwieweit steht das im Widerspruch zu ihrer Aussage, dass ihr die Minderheitsbeteiligung keine direkte und/oder weisende gesellschaftsrechtliche Einflussmöglichkeit des Bundes auf die operative Geschäftsführung der Hensoldt AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften eröffnet (Antwort zu den Fragen 24 bis 28 auf Bundestagsdrucksache 20/513)?

23

Trifft es zu, dass die Unternehmen Airbus und Hensoldt Teile für die Kampfflugzeuge „Eurofighter“ und „Tornado“ zuliefern?

24

Trifft es zu, dass die Bundesrepublik Deutschland über ihre Beteiligung an den Unternehmen Airbus und Hensoldt an dem Verkauf der Kampfflugzeuge „Eurofighter“ und „Tornado“ Einnahmen erzielt, und wenn ja, wo wird über diese Einnahmen im Haushaltsplan berichtet?

25

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass es bei Entscheidungen der Exekutive über Ausfuhranträge für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter der Unternehmen Airbus und Hensoldt zu Interessenkonflikten kommen kann, vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik Deutschland Anteile an diesen Unternehmen hält? Wenn ja, mit welchen Mechanismen oder Verfahrensvorgängen werden eine objektive Antragsprüfung und damit auch faire Wettbewerbsbedingungen sichergestellt, und wenn nein, warum nicht?

26

Wie begründet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen der Genehmigung von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien im Rahmen von europäischen Gemeinschaftsprojekten, Kosten für die Ausrüstung der Bundeswehr und finanziellen Mitteln für den deutschen Sozialstaat (https://www.tagesspiegel.de/politik/grunen-parteitag-in-bonn-streit-gibt-es-nur-um-die-kohle-8758231.html)?

27

Wie erklärt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragestellenden bestehenden Widerspruch zwischen ihrer Antwort zu Frage 24 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1423, wonach „die Bundesregierung darauf hingewirkt [hat], dass keine endmontierten Systeme [nach Saudi-Arabien] ausgeliefert werden“ und der Aussage des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold, dass die „europäischen Partnerländer […] nicht bereit [sind], die Lieferungen nach Saudi-Arabien trotz des Jemen-Krieges einzustellen.“ (https://sven-giegold.de/ruestungsexporte-bilanz-nach-einem-jahr-ampel/)?

28

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob, und wenn ja, welche, europäischen Partnerstaaten welche Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate exportiert haben, für die die Bundesregierung Zulieferungen seit 2015 genehmigt hat (bitte nach Exportländern, Empfängerländern, Rüstungsgütern aufschlüsseln)?

29

Wie definiert die Bundesregierung „endmontierte Rüstungsgüter“?

30

Wurden die überwiegend nach Großbritannien zugelieferten Teile für die Kampfflugzeuge „Eurofighter“ und „Tornado“ für den Endempfänger Saudi-Arabien (siehe Schreiben vom 27. September 2022 betreffend die Information über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates) in Großbritannien endmontiert?

31

Wann wurden die Verträge für die Gemeinschaftsprogramme „Eurofighter“ sowie „Tornado“ zwischen welchen Staaten und gegebenenfalls Unternehmen geschlossen, gegebenenfalls um welche Vertragsstaaten und beteiligten Unternehmen erweitert, und sind diese öffentlich einsehbar, wenn nein, warum nicht?

32

Enthalten die Verträge für die Gemeinschaftsprogramme „Eurofighter“ sowie „Tornado“ jeweils Klauseln, die einem der Vertragsstaaten ein Vetorecht für einen geplanten Export vorsehen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen kann von diesem Vetorecht Gebrauch gemacht werden, und welche Folgen ergeben sich aus diesem Veto?

33

Enthalten die Verträge für die Gemeinschaftsprogramme „Eurofighter“ sowie „Tornado“ jeweils Klauseln, die die Zahlung von Schadensersatz oder anderen Kompensationsleistungen bei Vertragsverletzungen vorsehen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen finden diese Klauseln Anwendung?

34

Hat oder beabsichtigt die Bundesregierung mit den Vertragspartnern für die Gemeinschaftsprogramme „Eurofighter“ und „Tornado“ die Vertragsgrundlagen dahin gehend zu ändern, dass Zulieferungen zu einem Rüstungsgut, dessen Export in ein bestimmtes Empfängerland aus Sicht der Bundesregierung zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Gemeinsamen Standpunkt EU und/oder dem Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT) widersprechen, so lange nicht erfolgen müssen, bis der exporthemmende Umstand beseitigt ist? Wenn ja, wer hat wann mit wem Verhandlungen über diese Vertragsänderungen geführt oder plant diese zu führen, wenn nein, warum nicht?

35

Wie definiert die Bundesregierung „schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht“ gemäß Artikel 2 Absatz 2 Kriterium 2 Buchstabe c des Gemeinsamen Standpunktes der EU (2008/944/GASP) sowie Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b Unterbuchstabe i des Vertrags über den Waffenhandel (ATT), bzw. welche Bedingungen bzw. Umstände müssen mindestens vorliegen, damit die Anwendung von Gewalt mittels Waffen oder Gütern von der Bundesregierung als „schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht“ eingestuft werden, und existiert eine europäische oder international anerkannte Definition für „schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht“, an der sich die Bundesregierung orientiert oder orientieren muss?

Berlin, den 30. Januar 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen