Falsche Lärmberechnung an Bundesfernstraßen
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Lärm ist eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit. Fast die Hälfte der Bevölkerung ist gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Straßenverkehrslärm ausgesetzt. Bisher ruhige Orte werden durch wachsende Bebauung und Verkehr immer mehr mit Lärm belastet. Auch Zeiten, in denen früher die Ruhe selbstverständlich war (wie die Nacht oder der Sonntag), werden zunehmend mit lärmenden Aktivitäten gestört. Insofern ist die Berechnungsgrundlage für Lärmschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung, um den Lärmschutzansprüchen von Betroffenen bei Bundesfernstraßenbauprojekten gerecht zu werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie begründet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) das Vorhaben, dass bei Lärmberechnungen nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) anstatt des nach dieser Richtlinie zu berücksichtigenden Lkw-Anteils ab 2,8 Tonnen, nach einer Anweisung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sowie nach der Bund-/Länder- Dienstbesprechung „Immissionsschutz“ am 19. und 20. November 2007 (Protokoll vom 30. September 2008) zukünftig der Lkw-Anteil ab 3,5 Tonnen zugrunde gelegt werden soll?
Mit welcher Begründung geht das BMVBS davon aus, dass diese gravierende Veränderung der Berechnungsgrundlage keine Auswirkungen auf die Lärmprognose haben soll?
Welche Gutachten bzw. wissenschaftlichen Analysen liegen dieser Aussage zugrunde?
Sollte es keine Gutachten geben, auf welche Berechnungen und Testverfahren stützt sich diese Aussage, und von wem wurden diese wann durchgeführt?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom BMVBS und der BASt vertretene Auffassung, dass den Lärmberechnungen der Anteil der Lkw ab 3,5 Tonnen zugrunde zu legen sei, obwohl dies den Festlegungen der Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) bzw. den gesetzlichen Vorgaben der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – BVerwG (Urteil vom 12. August 2009) widerspricht?
Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Behebung dieses Berechnungsfehlers, der dazu führt, dass bundesweit die Lärmschutzansprüche von Betroffenen bei Bundesfernstraßenbauprojekten (Aus- und Neubau) regelmäßig unterschätzt werden und in der Folge nur unzureichende Lärmschutzmaßnahmen realisiert werden.
Trifft es zu, dass in der Reihe Verkehrstechnik, Heft V 179 der BASt auf nicht existierende Quellen des BMVBS zur Umrechnung der Tonnagegrenze verwiesen wird?
Wenn ja, wird die Bundesregierung die Korrektur der Veröffentlichung der BASt, veranlassen?