Defensive Architektur im Bundesgebiet
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Hennig-Wellsow, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Als defensive Architektur (manchmal auch „hostile design“ oder „feindliche Architektur“) werden Baumaßnahmen bezeichnet, deren Sinn und Zweck es ist, öffentlichen Raum derart mit Barrieren zu versehen, dass er wohnungslosen Menschen unzugänglich gemacht wird. Hierzu zählen beispielsweise Armlehnen als Trennelemente auf Bänken, die den Schlaf unmöglich machen, aber auch Spike-Pads unter Brücken oder angeschrägte oder tiefe Sitzflächen von Verweilmöglichkeiten. Insbesondere im Verantwortungsbereich lokaler Verkehrsunternehmen, aber auch vor Firmen- und Wohngebäuden finden sich mehr und mehr solcher Barrieren. Die gesellschaftliche Ausgrenzung und Ablehnung, die Wohnungslosen im Alltag begegnet, wird hier nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller quasi zementiert.
In verschiedenen Ländern im Bundesgebiet, darunter z. B. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, hat defensive Architektur, dort allerdings unter dem Begriff „präventive Stadtplanung“, bereits Einzug in die Planungsaktivitäten öffentlicher Träger gehalten.
Auch die Deutsche Bahn AG als Unternehmen mit 100 Prozent Bundesbeteiligung nutzt diese Maßnahmen, wie z. B. in Berlin am Ostbahnhof (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/12/defensive-architektur-obdachlose-berlin-wohnungslose-stadt-design-ausgrenzung.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur gezielten Gestaltung oder Auswahl von Stadtmobiliar im öffentlichen Raum, sofern diese dazu geeignet sind, Personen am Sitzen, Hinlegen oder Schlafen zu hindern?
Hat die Bundesregierung im Zuge von Bauprojekten in ihrem Verantwortungsbereich auf die Nutzung von Bauelementen, die explizit das Verweilen verhindern, Einfluss genommen, und wenn ja, in welcher Weise?
Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen des Bundes die Bedürfnisse von Obdachlosen in der Freiraumplanung berücksichtigt werden?
In wie vielen Fällen ist die Installation oder der Umbau von Sitzgelegenheiten in welchen öffentlichen Bereichen im Verantwortungsbereich welcher privatrechtlichen Unternehmen mit Bundesbeteiligung in welchem jeweiligen Kostenumfang in einer Art und Weise bewusst beauftragt worden, dass diese Sitzgelegenheiten von Nutzerinnen und Nutzern nicht zum Hinlegen oder Schlafen verwendet werden sollen (bitte nach Datum, Umfang, Ort, Kosten aufschlüsseln)?
Inwieweit werden bei der Planung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, die in Trägerschaft von Bundesbehörden gebaut werden, die Bedürfnisse von Obdachlosen berücksichtigt?
Welche Kommunikation mit Kommunen fand hierzu seit Dezember 2021 statt?
Welche Richtlinien oder Weisungen existieren im Verantwortungsbereich welcher anderen privatrechtlichen Unternehmen mit Bundesbeteiligung für die Auswahl und Gestaltung von Sitzgelegenheiten in öffentlichen Bereichen, um sicherzustellen, dass diese von Nutzerinnen und Nutzern nicht zum Hinlegen oder Schlafen benutzt oder bestimmte Gruppen ausgeschlossen werden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Auswirkung verschiedener Maßnahmen defensiver Architektur im öffentlichen Raum auf das Nutzungsverhalten älterer oder bewegungseingeschränkter Menschen sowie von Menschen, die soziale Treffpunkte außerhalb der eigenen vier Wände im Freien suchen?