[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6258 –
Zur Bekämpfung der rekordhohen Inflation
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach den höchsten Inflationsraten seit Jahrzehnten im Jahr 2022 besteht im
Jahr 2023 die Gefahr, dass sich die Inflation zusehends auf viel zu hohem
Niveau verfestigt. Dies zeigt sich an den rekordhohen Werten der
Kerninflationsrate, die die stark schwankenden Preise insbesondere für Energie und
Nahrungsmittel außer Acht lässt und daher als guter Indikator für die mittelfristige
Inflation gilt (
www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/preisentwicklung-in
flation-in-der-eurozone-sinkt-deutlich-/28954898.html). Die
Kerninflationsrate erreichte im Februar 2023 einen Wert von 5,6 Prozent. Inflationsraten von
weit über dem Richtwert von 2 Prozent sind damit nicht mehr durch Energie
und Nahrungsmittel getrieben, sondern in der Breite der Volkswirtschaft
angekommen. Ökonomen bezeichnen den Anstieg als „Alarmsignal“ und erwarten,
dass die Kerninflationsrate erst im Juli 2023 ihren Scheitelpunkt erreicht und
auch dann nur allmählich zurückgeht (
www.handelsblatt.com/finanzen/geldpo
litik/preisentwicklung-inflation-erhoeht-druck-auf-ezb-und-anleihemaerkte/29
012980.html). Die Deutsche Bundesbank warnt zudem in ihrem
Monatsbericht Februar 2023 davor, dass „spürbare Zweitrundeneffekte auf die Preise
[…] absehbar [sind].“ (
www.bundesbank.de/resource/blob/904654/9f38009b7
c747cd2013c6200280bc8e4/mL/2023-02-monatsbericht-data.pdf).
In der Gegenwart immer neuer Höchstwerte der Kerninflationsrate setzte die
Bundesregierung nun Ende Februar 2023 die Konzertierte Aktion aus und
sagte zudem ein für den 9. März 2023 anberaumtes Treffen kurzfristig wieder ab.
Die Konzertierte Aktion war in der Hoffnung einberufen worden, dadurch
hohe Tarifabschlüsse und in der Folge Zweitrundeneffekte in Form einer
Lohn-Preis-Spirale vermeiden zu können (
www.handelsblatt.com/politik/deut
schland/inflation-kanzleramt-beendet-konzertierte-aktion-gegen-steigende-pre
ise/29004134.html). Die Bundesregierung verbuchte die Konzertierte Aktion
nach ihrem Aussetzen als „wirksam und erfolgreich“ (
www.bundesregierun
g.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-27-februar-2023-216
8414). Demgegenüber signalisiert nach Ansicht der Fragesteller die
rekordhohe Kerninflationsrate, dass die gefürchtete Lohn-Preis-Spirale begonnen hat,
die Preise weiter zu befeuern. Wie die Bundesregierung in Anbetracht dieser
Fakten zu der Einschätzung gelangt ist, die Konzertierte Aktion sei „wirksam
und erfolgreich“ gewesen, ist aus Sicht der Fragesteller nicht nachvollziehbar.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6569
20. Wahlperiode 25.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 24. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Konzertierte Aktion
erfolgreich zur Verhinderung einer Lohn-Preis-Spirale beigetragen hat, und
wenn ja, wie?
Eine Lohn-Preis-Spirale hat sich seit dem Beginn des russischen
Angriffskrieges auf die Ukraine nicht abgezeichnet. Die Konzertierte Aktion hat dazu
beigetragen, Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Belastungen für Menschen
und Unternehmen durch die hohen Preise gemindert werden konnten. Die
Inflationsausgleichsprämie und die Energiepreisbremsen wirken und bieten
Entlastung und Planbarkeit.
2. Weshalb wurde die für den 9. März 2023 anberaumte Sitzung im
Rahmen der Konzertierten Aktion kurzfristig und ausgerechnet kurz vor
Veröffentlichung der Inflationsdaten für Februar 2023 abgesagt?
3. Wurden die Zahlen für die Kerninflationsrate im Januar 2023, die bereits
auf dem damaligen Rekordwert von 5,2 Prozent lagen, bei der
Aussetzung der Konzertierten Aktion berücksichtigt?
a) Falls ja, wieso wurde sich für die Aussetzung entschieden, obwohl
die Kerninflationsrate aus Sicht der Fragesteller klar eine Lohn-
Preis-Spirale signalisierte?
b) Falls nein, wieso findet eine aus Sicht der Fragesteller zentrale
Kennzahl des Inflationsgeschehens bei wichtigen Entscheidungen der
Bundesregierung keine Beachtung?
Die Fragen 2 bis 3b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung von Konjunktur und
Inflation fortlaufend. Wirtschaftspolitische Entscheidungen richtet die
Bundesregierung nicht an einzelnen Datenpunkten aus, sondern an der Gesamtbetrachtung.
Falls erforderlich, wird die Konzertierte Aktion erneut zusammentreten.
4. Trifft die Bundesregierung eine Bewertung der Geldpolitik des
Eurosystems hinsichtlich deren Auswirkungen auf die allgemeine
Wirtschaftslage in Deutschland?
a) Falls ja, zu welcher Bewertung kommt die Bundesregierung derzeit?
b) Falls nein, weshalb nicht?
20. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, welche
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, den Finanzsektor und die Realwirtschaft
Leitzinserhöhungen in Schritten von 50 Basispunkten je geldpolitischer
Sitzung des EZB-Rats bis zum unterstellten Zinsplateau hätten, und falls ja,
welche, und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b und 20 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung kommentiert einzelne geldpolitische Maßnahmen des
Eurosystems nicht, denn die Europäische Zentralbank ist gemäß der EU-Verträge
bei der Ausübung ihres Mandats unabhängig und darf Weisungen der
Regierungen oder anderer europäischer Instanzen nicht entgegennehmen.
Die Bundesregierung berücksichtigt die Auswirkungen der Geldpolitik des
Eurosystems bei ihren Projektionen im Zuge der allgemeinen nationalen und
internationalen Rahmenbedingungen. Dabei trifft sie im Rahmen der Modellierung
eine technische Annahme über den Verlauf des Leitzinses über den
Prognosehorizont gemäß aktueller Konsensvorhersage. Die darin abgebildeten
Leitzinserhöhungen tragen gesamtwirtschaftlich zu einer Verringerung der inflationären
Tendenzen bei, indem sie den privaten Konsum über erhöhte Sparanreize
dämpfen und die Finanzierungskosten für kreditfinanzierten Konsum und
Investitionen erhöhen. Dies dämpft tendenziell die gesamtwirtschaftliche
Nachfrage. Eine isolierte Einschätzung der Auswirkung einzelner
Leitzinserhöhungen auf die Realwirtschaft, den Arbeitsmarkt und den Finanzsektor wird
allerdings nicht vorgenommen, da diese Größen gleichzeitig einer Vielzahl interner
und externer Einflussfaktoren unterliegen und die Effekte der Leitzinserhöhung
zudem wesentlich von den jeweiligen Rahmenbedingungen abhängen.
5. Wann, mit wem und zu welchen Gesprächsthemen haben sich
Vertreterinnen und Vertreter des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums
der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz seit dem 8. Dezember 2021 mit Vertreterinnen und Vertretern der
Deutschen Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank getroffen
(bitte Datum, Gesprächspartner und Themen tabellarisch
zusammenfassen)?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw.
aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse
sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten
sind somit möglicherweise nicht vollständig. Im Übrigen sind die Treffen in
den Anlagen 1 und 2 aufgeführt.*
Darüber hinaus gilt: Die Terminprüfung wurde im Sinne der Kleinen Anfrage
auf persönliche Treffen mit der Leitungsebene der Europäischen Zentralbank
(EZB) und der Deutschen Bundesbank beschränkt. Vertreterinnen und Vertreter
des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums der Finanzen und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz treffen regelmäßig bei
internationalen (Gremien-) Sitzungen auf Vertreterinnen und Vertretern der
Deutschen Bundesbank oder der EZB. Zu solchen Sitzungen zählen insbesondere
Treffen im Format der G7/G20-Finanzminister/-innen und
Notenbankgouverneure, die IWF-Frühjahrs- und Herbsttagungen, Sitzungen des Eurogipfels und
der Eurogruppe/des ECOFIN-Rats bzw. des Wirtschafts- und
Finanzausschusses (WFA) und der Eurogruppen-Arbeitsgruppe (EAG), sowie Sitzungen des
Financial Stability Board (FSB) und Sitzungen der OECD Working Party 3. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 hingewiesen.
6. Welche (fiskalpolitischen) Maßnahmen der Bundesregierung wirkten
oder wirken aus Sicht der Bundesregierung eher inflationsfördernd, und
welche Maßnahmen wirkten oder wirken eher inflationshemmend?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 drei Entlastungspakete mit einem
Gesamtvolumen von etwa 100 Mrd. Euro für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen
und mit dem WSF-Energie einen wirtschaftlichen Abwehrschirm aufgespannt,
der mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 200 Mrd. Euro für streng
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6569 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
zweckgebundene Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der
Energiekrise bis zum 30. Juni 2024 ausgestattet wurde.
Unmittelbare Wirkung auf die Verbraucherpreisindizes haben folgende
Maßnahmen der drei Entlastungspakete: die temporäre Senkung des
Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz von 19 Prozent auf 7 Prozent für
den Zeitraum vom Oktober 2022 bis März 2024, die Absenkung der
Energiesteuer für Kraftstoffe für den Zeitraum Juni bis August 2022, die Aussetzung
der Anhebung des CO2-Preises ab Januar 2023, die staatliche Übernahme der
Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) auf den Strompreis seit Juli
2022 und die Einführung eines Neun-Euro-Tickets im öffentlichen
Personennahverkehr von Juni bis August 2022 sowie das anschließende bundesweite
Deutschland-Ticket ab Mai 2023. Dazu kommen mit dem Abwehrschirm die
Soforthilfe wegen gestiegener Preise für Erdgas und Wärme im Dezember 2022
sowie die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom.
Informationen, welche Maßnahmen wirksam sind für die
Verbraucherpreisindizes, hat das Statistische Bundesamt veröffentlicht:
www.destatis.de/DE/Theme
n/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/aktuell-energie.html. Die genauen
Effekte auf die Verbraucherpreise lassen sich dabei in der Regel nicht separat
ermitteln, allenfalls abschätzen. Die Abschätzung hängt dabei insbesondere von
den Annahmen zur Entwicklung der Energiepreise ab.
Die Institute der Gemeinschaftsdiagnose schätzen beispielsweise in ihrem
jüngsten Gutachten vom 6. April 2023, dass die Preisbremsen für Gas und
Strom die Inflationsrate, gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI), in diesem
Jahr rein rechnerisch um rund 0,6 Prozentpunkte senken (gemeinschaftsdiagnos
e.de/wp-content/uploads/2023/04/GD_F23-Gesamtdokument_Druckfahne_
2.pdf). In einem Arbeitspapier aus dem März 2023 kommen Mitglieder des
wissenschaftlichen Stabs des Sachverständigenrats zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu dem Ergebnis, dass die Inflation durch
die Gaspreisbremse um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte niedriger ausfallen könnte
(
www.sachverstaendigenrat-wirt-schaft.de/fileadmin/dateiablage/Arbeitspapier
e/Arbeitspapier_01_2023.pdf).
Nach Schätzungen der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2022 reduzieren
die Maßnahmen zusammen die jahresdurchschnittliche Inflationsrate gemessen
am harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) in Deutschland insgesamt im
Jahr 2022 um schätzungsweise 0,6 Prozentpunkte und im Jahr 2023 um
1,9 Prozentpunkte (für eine Aufschlüsselung nach Einzelmaßnahmen siehe
Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, Dezember 2022,
www.bundesbank.de/r
esource/blob/892964/bbd7cffb91f93da1255b118db7bf6da5/mL/2022-12-progn
ose-data.pdf, S. 36).
Da es sich um temporäre Entlastungsmaßnahmen handelt, können gegenläufige
Effekte (sog. Basiseffekte) nach Auslaufen der Maßnahmen auftreten, die sich
aufgrund der geringeren Vorjahresbasis dann in dadurch etwas erhöhten
jahresdurchschnittlichen Inflationsraten niederschlagen (siehe ebenfalls o. g.
Monatsbericht der Deutschen Bundesbank). Dahinter steht, dass die Maßnahmen
darauf abzielen, die abrupt entstandenen Preisspitzen für die Beteiligten
abzufedern und den Übergang zu einem voraussichtlich auch dauerhaft höherem
Energiepreisniveau als vor dem russischen Angriffskrieg zu erleichtern.
Darüber hinaus umfasst der wirtschaftliche Abwehrschirm auch Maßnahmen
zur Ausweitung und Diversifizierung des Energieangebots und zur
Energieverbrauchssenkung. Die Bundesregierung wirkt so der Energieträgerverknappung
und den damit verbundenen Preisspitzen als einem Haupttreiber der
Inflationsentwicklung entgegen und stärkt auch mittelfristig das Energieangebot, was
sich auch dämpfend auf den Preisdruck auswirken dürfte.
Weiterhin ermöglicht die Inflationsausgleichsprämie als Teil des 3.
Entlastungspakets, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern einen Betrag von bis zu 3 000 Euro in dem Zeitraum vom
26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 steuer- und sozialabgabenfrei
gewähren können. Als steuer- und abgabenbefreite und insoweit attraktive
Einmalzahlung kann die Inflationsausgleichsprämie die Kaufkraft der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stützen.
7. Welche (fiskalpolitischen) Maßnahmen der Bundesregierung sind aus
Sicht der Bundesregierung eher zielgenau auf Menschen mit geringem
oder mittlerem Einkommen (d. h. bis zum Medianeinkommen)
ausgestaltet, und welche Maßnahmen sind dies nicht?
Die Anhebung des allgemeinen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde sorgt seit
dem 1. Oktober 2022 für eine substanzielle Verbesserung bei rund 6,2
Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zielt damit gerade auf
Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Die Einführung des
„Wohngeld Plus“ führt 2023 im Durchschnitt zu einer Verdopplung des Wohngeldes
für die bisherigen Wohngeldhaushalte. Die Anzahl dieser Haushalte steigt von
rund 595 000 auf rund 2 Millionen. Darüber hinaus werden vulnerable
Privathaushalte entlastet durch die Erhöhung des Regelbedarfs auf 502 Euro (für
alleinstehende Erwachsene; zuvor: 449 Euro) im Rahmen der Einführung des
Bürgergeldes, das zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II und das
Sozialgeld abgelöst hat.
Die drei Entlastungspakete umfassen insbesondere folgende gezielte
Maßnahmen zugunsten von Privathaushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen
(siehe hierzu den Jahreswirtschaftsbericht 2023, insbesondere Kapitel F,
Tabelle 3):
• Zahlung eines Heizkostenzuschusses an Beziehende von Wohngeld in Höhe
von 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je
weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro),
• Zahlung eines Heizkostenzuschusses an Auszubildende und Studierende im
BAföG-Bezug in Höhe von 230 Euro,
• Einmalzahlung für erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen
Mindestsicherung in Höhe von 200 Euro sowie ab 1. Juli 2022 monatlicher
Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 Euro,
• Einmalzahlung für Beziehende von Arbeitslosengeld in Höhe von 100 Euro
im Jahr 2022,
• Zahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses an Beziehende von Wohngeld
in Höhe von 415 Euro bzw. bei einem Haushalt mit zwei Personen:
540 Euro sowie je weiterem Familienmitglied zusätzliche 100 Euro,
• Zahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses an Auszubildende und
Studierende im BAföG-Bezug in Höhe von 345 Euro,
• Einführung von dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponenten im
Wohngeld.
Darüber hinaus wurden Entlastungsmaßnahmen ergriffen, die unabhängig vom
Einkommen ausgestaltet wurden, aber dennoch – relativ zum Einkommen
gesehen – für Personen mit niedrigeren und mittleren Einkommen eine
proportional stärkere Entlastung bedeuten als für Bezieher höherer Einkommen. Dazu
zählen insbesondere
• vergünstigtes ÖPNV-Ticket zum Preis von 9 Euro pro Kalendermonat im
Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022,
• Zahlung einer Energiepreispauschale für Erwerbstätige in Höhe von
300 Euro,
• Zahlung einer Energiepreispauschale für Renten- und
Versorgungsbeziehende in Höhe von 300 Euro sowie für Studierende und (Berufs-)
Fachschülerinnen und Fachschüler in Höhe von 200 Euro,
• Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022: Verbraucherinnen und
Verbraucher wurden damit bei den Stromkosten um insgesamt 6,6 Mrd. Euro
entlastet.
Die Energiepreispauschalen für Erwerbstätige und für Renten- und
Versorgungsbeziehende unterliegen zudem der Einkommensteuer, so dass der
Nettoentlastungsbetrag mit steigendem Einkommen sinkt.
Zur Vermeidung finanzieller Überforderung wurden zudem die
Energiepreisbremsen des wirtschaftlichen Abwehrschirms durch diverse
Härtefallregelungen flankiert unter anderem für bedürftige Haushalte. Da die
Entlastungszahlungen im Rahmen der Energiepreisbremsen ab einem bestimmten zu
versteuernden Einkommen der Einkommensteuer unterliegen sollen, berücksichtigt die
Ausgestaltung der Preisbremsen auch das Ziel, besonders vulnerable Personen
mit niedrigen und mittleren Einkommen verstärkt zu entlasten.
8. Welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung
zukünftig denkbar, um die steigenden Kosten für Unternehmen und
Verbraucher abzufedern und zugleich die Inflation nicht weiter anzuheizen?
Der Staat kann im Fall von angebotsseitigen Störungen und infolge der
steigenden Inflation nicht alle daraus resultierenden Wohlfahrtsverluste durch
Entlastungsmaßnahmen abfedern. Eine finanzpolitische Strategie, die angesichts
angebotsseitiger Beschränkungen zusätzliche inflationäre Impulse durch eine zu
expansive und nachfrageorientierte Ausrichtung vermeidet, kann die
Inflationsbekämpfung unterstützen, sodass vermeidbare Zinsschritte ausbleiben und
insbesondere private Investitionsausgaben nicht unnötigerweise verdrängt werden.
Finanzpolitisch markiert das Jahr 2023 auch deswegen den Übergang vom
Krisenmodus in die finanzpolitische Normalität, im Bundeshaushalt 2023 mit der
Rückkehr zur regulären Obergrenze der Nettokreditaufnahme der
grundgesetzlichen Schuldenbremse. Damit trägt die Bundesregierung zur Rücknahme
fiskalpolitischer Impulse und damit zur Unterstützung der Inflationsbekämpfung
bei. Mit ihrer restriktiveren finanzpolitischen Ausrichtung folgt die
Bundesregierung auch den Empfehlungen supra- und internationaler Organisationen
wie der Europäischen Kommission (Fiscal Policy Guidance for 2024, März
2023, ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/eN/ip_23_1410) oder dem
Internationalen Währungsfonds (IMF Fiscal Monitor, April 2023,
www.imf.or
g/en/Publications/FM/Issues/2023/04/03/fiscal-monitor-april-2023 sowie World
Economic Outlook, April 2023,
www.imf.org/en/Publications/WEO).
Komplementär zur Normalisierung der Finanzpolitik verfolgt die
Bundesregierung angesichts absehbarer angebotsseitiger Beschränkungen in mittlerer Frist
– bspw. durch Fach- und Arbeitskräfteengpässe infolge des demografischen
Wandels bei zugleich hohem Investitionsbedarf – eine zielgerichtete
Angebotspolitik zur Stärkung des Wachstumspotenzials, welche tendenziell Preisdruck
senkend wirkt. Diese bedarf der finanzpolitischen Mobilisierung insbesondere
privatwirtschaftlicher Investitionen. Maßnahmen, welche die
Arbeitsproduktivität erhöhen, tragen dazu bei, das Risiko steigender Preise zu reduzieren.
Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren leistet einen
zentralen Beitrag zur zielgerichteten Angebotspolitik der Bundesregierung.
Bereits im ersten Regierungsjahr hat diese zwei Beschleunigungspakete
abgeschlossen. Mit dem Osterpaket 2022 wurden Maßnahmen zum schnelleren
Ausbau der Windenergieerzeugung auf See (Offshore) und der Netzanbindung
beschlossen. Mit dem (vorgezogenen) Sommerpaket 2022 wurde für den
schnelleren Ausbau der Windenergieerzeugung an Land und die zügige
Einbindung von Flüssiggas (LNG) in das Gasnetz sowie für die Beschleunigung der
Digitalisierung gesorgt. Mit dem Modernisierungspaket für Klimaschutz und
Planungsbeschleunigung vom 28. März 2023 hat die Koalition zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP weitere Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigungen beschlossen, bspw. zum Ausbau des Schienen- und
Bundesfernstraßennetzes sowie der Wasserwege.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 hingewiesen.
9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ungleichheit in
Deutschland seit Beginn der hochinflationären Phase (ab Sommer 2021)
zugenommen hat?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Daten zur Einkommensverteilung des Jahres 2022 sind noch nicht verfügbar, da
die statistische Berichterstattung bedingt durch die Methodik ihrer Erhebung,
Aufbereitung und Auswertung stets eine deutliche zeitliche Verzögerung
aufweist.
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern,
dass sich die derzeit, gemessen an den Zielen der Europäischen
Zentralbank (EZB), zu hohe Inflation derart verstetigt, dass sich Lohn- und
Preissteigerungen gegenseitig verstärken (Lohn-Preis-Spirale)?
Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 8 wird verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 13 hingewiesen.
11. Wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung der
Nominallöhne und die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale in der Eurozone ein?
Angesichts der deutlich gestiegenen Inflationsraten war bei den im Jahr 2022 in
Deutschland erzielten Tarifabschlüssen ein Trend zu etwas höheren Zuwächsen
erkennbar. Sie blieben jedoch deutlich hinter der Entwicklung der
Verbraucherpreise zurück. Am aktuellen Rand zeigen sich zwar höhere Abschlüsse, aber
bislang keine Anzeichen einer Lohn-Preis-Spirale. Dazu tragen in Deutschland
auch die Entlastungspakete sowie die Inflationsausgleichsprämie der
Konzertierten Aktion bei, die (nicht-niveauerhöhende) Einmalzahlungen attraktiver
macht. Auch in der Eurozone gibt es derzeit keine Anzeichen für eine Lohn-
Preis-Spirale.
12. Welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung
denkbar, um die Preise von Rohstoffen und Energie auf das Niveau von
Anfang 2020 zurückzuführen?
Die Preise von Rohstoffen und Energie bilden sich aus dem Zusammenspiel
von Angebot und Nachfrage auf globalen Märkten. Um den außergewöhnlichen
Preisentwicklungen durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die
Einstellung der russischen Gaslieferungen nach Deutschland entgegenzuwirken
wurden seit Beginn des Krieges in Deutschland und Europa die
infrastrukturellen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen, Erdgas, Öl und Kohle verstärkt
aus anderen Ländern zu beziehen und damit das Angebot hierzulande zu
erhöhen sowie zu diversifizieren. Zugleich haben Sparmaßnahmen der
Verbraucherinnen und Verbraucher und in der Industrie sowie zunehmend wirksame
Dekarbonisierungsinstrumente zu einem spürbaren Rückgang der Nachfrage geführt.
Die Preise für Erdgas, Öl und Kohle sind gegenüber ihren Höchstständen im
vergangenen Jahr deutlich gesunken.
Generell führt die Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung zu einer
rückläufigen Nachfrage nach fossilen Energieträgern und zugleich durch den
beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien zu einer kontinuierlichen
Erhöhung des erneuerbaren Energieangebots. Auch im Bereich der mineralischen
Rohstoffe unterstützt die Bundesregierung die Unternehmen bei deren
Bestrebungen, ihre Bezugsquellen zu diversifizieren. Dazu gehört neben dem Auf-
und Ausbau von internationalen bilateralen und regionalen strategischen
Partnerschaften auch der Erhalt und Ausbau der heimischen und der EU-
Rohstoffgewinnung. Zudem sollen durch die Analyse einzelner Stoffströme und
Identifikation geeigneter Maßnahmen bestehende Hemmnisse für den Einsatz von
Recyclingrohstoffen zielgerichtet abgebaut werden.
13. Welche konkreten Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes
sind aus Sicht der Bundesregierung denkbar, um speziell den Anstieg der
Kerninflationsrate und deren Verstetigung auf hohem Niveau zu
bekämpfen?
Die Bundesregierung hält angesichts des derzeitigen gesamtwirtschaftlichen
Umfelds eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik für geboten, die
insbesondere die Transformationsprozesse in den Blick nimmt. Diese zielt darauf ab,
private Investitionen zur Beschleunigung der Dekarbonisierung und
Digitalisierung zu mobilisieren, das Arbeitskräfteangebot zu stärken und die
volkswirtschaftliche Produktivität zu erhöhen (siehe Jahreswirtschaftsbericht 2023).
Durch eine Ausweitung der volkswirtschaftlichen Kapazitäten, welche
verbunden ist mit einer Stärkung der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit sowie einer
Erhöhung der Innovations- und Investitionsdynamik, kann der Preisdruck
langfristig gedämpft werden.
Für eine breit angelegte Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Unternehmen ist eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts notwendig. Dazu gehört auch,
die Steuer- und Abgabenlast im Blick zu behalten (siehe hierzu den
Jahreswirtschaftsbericht 2023, insbesondere Kapitel G), da diese die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beeinflussen. Zur Fachkräftesicherung legt die
Bundesregierung mit ihrer Fachkräftestrategie den Schwerpunkt auf Maßnahmen in den
fünf prioritären Handlungsfeldern zeitgemäße Ausbildung, gezielte
Weiterbildung, Arbeitspotenziale und Erwerbsbeteiligung erhöhen, Arbeitsqualität und
Arbeitskultur verbessern sowie Einwanderung modernisieren und
Abwanderung reduzieren. Mit dem Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die
Bundesregierung zeitgemäße Rahmenbedingung zur Erhöhung qualifizierter
Erwerbseinwanderung aus Nicht-EU-Ländern auf den Weg gebracht.
Indem die Bundesregierung die Sicherung der Energieversorgung weiterhin
konsequent verfolgt, leistet sie weiterhin einen Beitrag, um Rückwirkungen der
Energiepreisentwicklung auf die Kerninflationsrate zu adressieren. Sie hat
bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Energieversorgung zu sichern
und die ausfallenden Energieimporte kurzfristig zu ersetzen bzw. auf besser
verfügbare Brennstoffe umzustellen. Sie beschleunigt die Energiewende und
den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv, etwa indem sie das Energierecht
in einem beispiellosen Tempo weiterentwickelt. Schließlich setzt sie verstärkt
auf Energieeinsparungen und Energieeffizienz.
14. Erwägt die Bundesregierung, Maßnahmen zu treffen, die dazu beitragen
können, den Einfluss von Währungsschwankungen (importierte
Inflation) auf die hiesige Inflationsrate zu reduzieren, und falls ja, welche, und
falls nein, warum nicht?
Der Euro unterliegt einem freien, von Angebot und Nachfrage bestimmten
Wechselkursregime. Die Bundesregierung verfolgt demnach keine
Wechselkurspolitik. Ein Bekenntnis zu marktbasierten Wechselkursen wird auch
regelmäßig auf Ebene der G7 und G20 sowie in der Eurogruppe gemeinsam
festgehalten.
Gleichwohl haben unterschiedliche Maßnahmen der Bundesregierung bzw. der
Europäischen Union kurz- und mittelfristig auch einen dämpfenden Einfluss
auf die Übertragung von Weltmarktpreisentwicklungen (importierte Inflation)
sowie ggf. auch von Währungsschwankungen auf das inländische Preisniveau,
etwa die gemeinsame europäische Einkaufsplattform für Gas oder der
verstärkte und beschleunigte Ausbau von erneuerbaren Energien im Inland.
15. Konsultiert die Bundesregierung die Deutsche Bundesbank und/oder die
EZB hinsichtlich der Auswirkungen ihrer fiskalpolitischen Gesetzgebung
auf die Inflationsrate, und falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht im regelmäßigen Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern sowohl der Deutschen Bundesbank als auch der EZB, insbesondere
in Euro-, EU- sowie internationalen Gremien. Hierbei steht die Diskussion zu
den Wechselwirkungen zwischen Fiskal- und Geldpolitik und deren jeweilige
Implikationen u. a. auf die Inflationsrate und die Realwirtschaft regelmäßig auf
der Tagesordnung. Dabei wird die Unabhängigkeit der Geldpolitik geachtet. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 hingewiesen.
16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die erwartete
Entwicklung der Inflationsrate in anderen EU-Mitgliedstaaten vor, und falls ja,
welche, und falls nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zur erwarteten Entwicklung der
Inflationsrate in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in Form von öffentlich frei
zugänglichen Inflationsprognosen vor. Beispielhaft ist hier die Winter-Prognose
2023 der Europäischen Kommission zu nennen. Die nachfolgende Tabelle zeigt
die prognostizierten länderspezifischen Inflationsraten (Harmonisierter
Verbraucherpreisindex) inklusive der Europäischen Union insgesamt aus der
aktuellen Winter-Prognose 2023 der Europäischen Kommission.
2023 2024
Belgien 4,3 2,7
Bulgarien 7,8 4,0
Dänemark 4,4 2,5
Deutschland 6,3 2,4
Estland 6,2 2,2
Finnland 4,2 2,0
Frankreich 5,2 2,5
Griechenland 4,5 2,4
Irland 4,4 2,1
2023 2024
Italien 6,1 2,6
Kroatien 6,5 1,6
Lettland 7,9 1,5
Litauen 8,7 2,1
Luxemburg 3,1 2,7
Malta 4,3 2,4
Niederlande 4,5 2,7
Österreich 6,6 3,6
Polen 11,7 4,4
Portugal 5,4 2,6
Rumänien 9,7 5,5
Schweden 6,3 1,8
Slowakei 9,7 5,3
Slowenien 6,1 3,5
Spanien 4,4 2,3
Tschechien 9,3 3,5
Ungarn 16,4 4,0
Zypern 4,0 2,5
EU 6,4 2,8
Quelle: Europäische Kommission, Link: economy-finance.ec.europa.eu/economic-forecast-and-sur
veys/economic-forecasts/winter-2023-economic-forecast-eu-economy-set-avoid-recession-headwin
ds-persist_en
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie andere
Staaten der Eurozone seit Mai 2021 gegen hohe Inflationsraten vorgehen,
und falls ja, welche (bitte tabellarisch zusammenfassen), und falls nein,
warum nicht?
Die nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten der Eurozone haben auf die
hohen Inflationsraten mit einem breit gefächerten Maßnahmenbündel reagiert,
um die Auswirkungen der starken Teuerung auf private Haushalte und
Unternehmen abzumildern. Eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen,
temporären Entlastungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Energiekrise wird
etwa von dem Brüsseler Thinktank Brussels European and Global Economic
Laboratory (Bruegel) für die Mitgliedstaaten der Eurozone geführt. Die
Datenbank ist online verfügbar unter
www.bruegel.org/dataset/national-
policiesshield-consumers-rising-energy-prices und wird regelmäßig aktualisiert.
Gemäß der Auswertung von Bruegel haben fast alle Regierungen der Eurozone
unter anderem Maßnahmen beschlossen, um die Besteuerung von Energie zu
reduzieren und die Verbraucherpreise bestimmter Energieträger zu senken.
Ebenfalls sehr häufig wurden vulnerable Gruppen entlastet. Alle Länder der
Eurozone haben laut Analysen von Bruegel zudem Unterstützungsmaßnahmen
für Unternehmen eingeführt.
Auf europäischer Ebene finden zudem wiederkehrende Diskussionen in den
einschlägigen Gremien etwa auf Minister- und Staatssekretärsebene zu den von
den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen statt. Die Bundesregierung
unterrichtet darüber wie üblich den Deutschen Bundestag.
18. Unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, in anderen Staaten der
Eurozone erfolgreich angewandte Maßnahmen gegen die hohen
Inflationsraten auf Deutschland zu übertragen, und falls ja, welche, und falls
nein, warum nicht?
Die Gewährleistung von Preisstabilität im Euroraum ist die vorrangige Aufgabe
des unabhängigen Eurosystems. Nationale finanzpolitische Maßnahmen
können das Eurosystem bei der Erfüllung ihres Mandats allerdings unterstützen.
Die Bundesregierung ist dabei stets offen, diesbezüglich erfolgreiche
Entlastungsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten zu adaptieren, soweit die
Übertragbarkeit gewährleistet und sinnvoll ist. Maßnahmen der einzelnen
Mitgliedstaaten sowie deren konkrete Ausgestaltung und deren Wirksamkeit werden
regelmäßig auch in den Gremien auf EU-Ebene diskutiert. In vielen Mitgliedstaaten
wurden somit auch ähnliche Maßnahmen ergriffen.
Die gezielte und temporäre Reduzierung von Energie- oder Umsatzsteuern
sowie Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders
betroffenen Branchen durch die Bundesregierung wurden auch in anderen Staaten des
Euroraums in ähnlicher Weise umgesetzt (siehe hierzu die Antwort zu
Frage 17). Hingegen wurden die in zahlreichen Staaten des Euroraums
angewendeten Energiepreisdeckelungen im Groß- wie auch im Einzelhandel, die
potenziell verbrauchs- und somit preistreibende Kostensubventionen für einen
Kontingentverbrauch vorsehen, nicht auf Deutschland übertagen, um angesichts
vollausgelasteter Kapazitäten und des Risikos einer Gasmangellage keine
zusätzlichen und ineffizienten Nachfrageimpulse zu setzen. Stattdessen hat die
Bunderegierung mit den Energiepreisbremsen verbrauchsunabhängige und
insoweit effiziente Entlastungsinstrumente geschaffen.
19. Liegt der Bundesregierung eine Einschätzung vor oder wurde von ihr
eine Untersuchung in Auftrag gegeben, bis zu welchem Niveau die EZB
ihre Leitzinsen maximal anheben wird, bevor erneut eine Zinssenkung
erfolgt (Zinsplateau), und falls ja, wie hoch wird nach Erkenntnissen der
Bundesregierung dieses Zinsplateau liegen, und falls nein, warum liegt
eine solche Einschätzung nicht vor?
Die EZB und die nationalen Zentralbanken im Rahmen des Europäischen
Systems der Zentralbanken sind ihrem Primärmandat der Preisstabilität verpflichtet
und bei dessen Wahrnehmung gemäß der EU-Verträge unabhängig. Daher
kommentiert die Bundesregierung einzelne geldpolitische Maßnahmen der EZB
nicht und gibt keine Einschätzungen über den zukünftigen Kurs der Geldpolitik
ab.
21. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, mit welchen konkreten
Maßnahmen die Bundesregierung dazu beitragen könnte, zum Vertrauen
in unsere Währung beizutragen und die Inflationserwartungen wieder zu
verankern, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?
Die Gewährleistung von Preisstabilität im Euroraum ist die vorrangige Aufgabe
des unabhängigen Eurosystems. Eine Entankerung der Inflationserwartungen
wird derzeit nicht gesehen. Im Übrigen sei auf die Antworten zu den Fragen 6
und 8 verwiesen.
22. Sollte die Bundesregierung die Steuern senken, um die Wirtschaft
anzukurbeln und die Inflation zu bremsen, und wenn ja, welche Steuern, und
in welchem Umfang?
Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 8 wird verwiesen.
Anlage 1: Treffen von Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz mit der Europäischen Zentralbank
Ressort Vertreterin/ Vertreter Datum Thema Vertreterin/ Vertreter der EZB
BMF BM Lindner 11.01.2022 Veranstaltung zum Amtswechsel des Bundesbank-Präsidenten Christine Lagarde
BMF St Pillath 09.02.2022 Allgemeiner Austausch Philip R. Lane
BMF BM Lindner, St Pillath 28.02.2022 Arbeitsessen, Themen u.a.: Digitales Zentralbankgeld, Politik der Fed und Auswirkung auf EU-Geldpolitik Christine Lagarde
BMF BM Lindner 14.03.2022 Abendessen auf Einladung von Bruno LeMaire, Thema u.a.: Economic impact of the geopolitical situation and the EU response Christine Lagarde
BMF St Pillath 26.04.2022 Bankenunion, Bankenpaket, Geldwäschebekämpfung Andrea Enria
BMF BM Lindner, St Pillath 07.11.2022
Teilnahme an der Digital Euro Conference, Thema u.a.: Towards a
legislative framework enabling a digital euro for citizens and
businesses
Fabio Panetta
BMF St Pillath 18.11.2022 European Banking Congress Christine Lagarde
BMF St Pillath 11.-13.01.2023 Bellagio Group Meeting Fabio Panetta
BMWK St Giegold 24.03.2022 Sicht der EZB auf die Inflationsentwicklung in der Eurozone; Ukraine Isabel Schnabel
BMWK St Giegold 01.11.2022 Sicht der EZB auf die Inflationsentwicklung Eurozone Isabel Schnabel
BK-Amt BK, St Kukies 01.03.2022 Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Fragen der Eurozone Christine Lagarde
BK-Amt BK, St Kukies 10.03.2023 Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Fragen der Eurozone Christine Lagarde
BK-Amt ChefBK 24.03.2022 Austausch zu allgemeinen finanzpolitischen Fragen Isabel Schnabel
BK-Amt ChefBK 01.11.2022 Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Fragen der Eurozone Isabel Schnabel
BK-Amt St Kukies 08.07.2022 Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Fragen der Eurozone Isabel Schnabel
BK-Amt St Kukies 22.09.2022 Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Fragen der Eurozone Isabel Schnabel
1
Anlage 2: Treffen von Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz mit der Deutschen Bundesbank
Ressort Vertreterin/ Vertreter Datum Thema Vertreterin/ Vertreter der Deutschen Bundesbank
BK-Amt St Kukies 04.07.2022 allgemeiner Austausch zu aktuellen geldpolitischen Themen Joachim Nagel
BK-Amt St Kukies 08.07.2022 Allgemeiner Austausch Sabine Mauderer
BK-Amt St Kukies 25.07.2022 Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Fragen der Eurozone Joachim Nagel
BK-Amt St Kukies 18.01.2023 allgemeiner Austausch Joachim Nagel
BK-Amt StM Schneider 25.01.2023 allgemeiner Austausch zu Konjunktur und Finanzsektor Joachim Nagel
BK-Amt St Kukies 13.02.2023 allgemeiner Austausch Sabine Mauderer
BK-Amt St Kukies 20.03.2023 allgemeiner Austausch Joachim Nagel
BK-Amt, BMF BK, ChefBK, St Kukies, BM Lindner, St Saebisch 15.09.2022 Konzertierte Aktion Joachim Nagel
BK-Amt, BMF
BK, StM Schneider, St
Kukies, BM Lindner, St
Pillath
17.11.2022
Gespräch mit Vertreterinnen und Vertreter der
Finanzbranche zu aktuellen gesamtwirtschaftlichen
Herausforderungen und zur Transformation der
Wirtschaft
Joachim Nagel
BK-Amt, BMWK,
BMF
BK, ChefBK, St Kukies,
BM Habeck, BM Lindner 04.07.2022 Konzertierte Aktion Joachim Nagel
BK-Amt, BMWK,
BMF
BK, ChefBK, BM Habeck,
BM Lindner 31.10.2022 Konzertierte Aktion Joachim Nagel
BMF BM Lindner 11.01.2022 Veranstaltung zum Amtswechsel des Bundesbank-Präsidenten Joachim Nagel
BMF St Saebisch 04.02.2022 Allgemeiner Austausch Sabine Mauderer
BMF St Pillath 10.02.2022 Makroprudenzielle Maßnahmen Claudia Buch
BMF St Saebisch 10.02.2022 Allgemeiner Austausch Claudia Buch
BMF St Pillath 11.02.2022 Kennenlerngespräch Johannes Beermann
2
BMF PStin Hessel 14.02.2022 Allgemeiner Austausch Burkhard Balz
BMF PSt Toncar 14.02.2022 European Payments Initiative (EPI); Digitaler Euro Burkhard Balz
BMF St Pillath 14.02.2022 Persönlicher Austausch Burkhard Balz
BMF St Pillath 21.02.2022 IWF-ED Joerg Stephan
BMF PSt Toncar 21.02.2022 IWF-ED Joerg Stephan
BMF St Saebisch 25.03.2022 Allgemeiner Austausch Johannes Beermann
BMF St Pillath 05.04.2022 Allgemeiner Austausch Sabine Mauderer
BMF Stin Hölscher 06.04.2022 Kennenlernen Sabine Mauderer
BMF St Pillath 05.05.2022 Gespräch mit der deutschen Botschafterin Michaela Spaeth bei der OECD Claudia Buch
BMF St Saebisch 31.05.2022 Allgemeiner Austausch Burkhard Balz
BMF St Pillath 27.06.2022 39. Sitzung des AFS Claudia Buch, Joachim Wuermeling, Joachim Nagel
BMF St Pillath 29.06.2022 Internationale und europäische Rahmenbedingungen für die Finanzpolitik, Finanzpolitische Strategie Claudia Buch
BMF St Pillath 29.06.2022 Austausch im Rahmen der G7-Präsidentschaft Claudia Buch
BMF St Pillath 05.07.2022 Antrittsbesuch Joachim Wuermeling
BMF St Pillath 06.07.2022 42. Sitzung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Joachim Wuermeling
BMF BM Lindner, PSt Toncar, St Pillath 14.09.2022 CEO Roundtable; Thema: Finanzstandort Deutschland Joachim Nagel
BMF St Pillath 11.10.2022 BSK Herbstsitzung Sabine Mauderer
BMF PSt Toncar 18.10.2022 Austausch zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage und die Auswirkungen auf den Finanzsektor Claudia Buch
BMF Stin Hölscher 20.10.2022 Kennenlernen Claudia Buch
BMF St Pillath 18.11.2022 European Banking Congress Joachim Nagel
3
BMF St Pillath 02.12.2022 43. Sitzung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Joachim Wuermeling
BMF St Pillath 19.12.2022 Energiepreise aus Marktsicht Sabine Mauderer
BMF St Pillath 25.01.2023 Allgemeiner Austausch Burkhard Balz
BMF St Pillath 25.01.2023 persönliche Verabschiedung Johannes Beermann
BMF BM Lindner 31.01.2023 Gespräch Joachim Nagel
BMF BM Lindner 31.01.2023 Teilnahme an der Vorstandssitzung der Bundesbank
Joachim Nagel, Claudia
Buch, Burkhard Balz,
Joachim Würmeling, Sabine
Mauderer
BMF BM Lindner, St Pillath 02.02.2023 Abendempfang auf Einladung des deutschen Botschafters Daniel Krull in Accra, allgemeiner Austausch Burkhard Balz
BMF BM Lindner, St Pillath 03.02.2023 Bankers Breakfast in Accra, Einbindung lokaler Gläubiger in die Schuldenrestrukturierung Burkhard Balz
BMF BM Lindner, St Pillath 03.02.2023
Gespräch mit Ghanas Finanzminister Ofori-Atta in Accra,
IWF Programm, Schuldenrestrukturierung,
Wirtschaftslage/Inflation
Burkhard Balz
BMF St Gatzer 24.02.2023 Ausblick auf die Bilanzpressekonferenz Joachim Wuermeling
BMF BM Lindner, PSt Toncar, St Pillath 20.03.2023
CEO Roundtable; Themen u.a.: Diversifikation von
Lieferketten, Herausforderungen bei Energiemärkten Joachim Nagel
BMF BM Lindner, PSt Toncar 21.03.2023 Teilnahme am Digital Finance Forum; Thema: Roadmap Digitaler Finanzmarkt Deutschland 2030 Burkhard Balz
BMF BM Lindner 23.03.2023 Gemeinsame Veranstaltung des BMF und BMBF zum Thema "Finanzielle Bildung" Burkhard Balz
BMF St Pillath 11.-13.01.2023 Bellagio Group Meeting Claudia Buch
BMF, BMWK BM Lindner, BM Habeck 19.10.2022 Deutsch-Französischer Finanz- und Wirtschaftsrat Joachim Nagel
BMWK BM Habeck 30.05.2022 Austausch zur aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Claudia Buch
BMWK PSt’in Brantner 19.10.2022 Kennenlernen und Austausch Claudia Buch
BMWK PSt’in Brantner 07.02.2023 Roundtable-Diskussion, Thema: Ordnungspolitik und Ökologische Transformation
Claudia Buch, Sabine
Mauderer
4
BMWK St Giegold 03.02.2022 Kennenlerngespräch; Sicht der Bundesbank auf die Inflationsentwicklung in DEU
Claudia Buch, Sabine
Mauderer
Bundesregierung 26.01.2022 Kabinettsitzung Joachim Nagel, Claudia Buch
Bundesregierung 16.03.2022 Kabinettsitzung Joachim Nagel, Claudia Buch
Bundesregierung 01.07.2022 Kabinettsitzung Joachim Nagel, Claudia Buch
Bundesregierung 25.01.2023 Kabinettsitzung Joachim Nagel, Claudia Buch
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]