Rechtsextreme Gewalttaten mit misogynem und sexistischem Hintergrund
der Abgeordneten Martina Renner, Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Ates Gürpinar, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In rechtsextremen Ideologien herrscht zwischen Männern und Frauen ein Machtgefälle. Frauen haben bestimmte Ideale oder Werte zu vertreten und müssen sich dem Mann unterordnen. Jene, die dies nicht tun oder sich sogar gegen dieses Bild aussprechen, werden diffamiert und zum Feindbild erklärt (www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/197016/maennliche-ueberlegenheitsvorstellungen-in-der-rechtsextremen-ideologie/). Häufiges Mittel, um solche Entwicklungen zu unterdrücken, sind Gewaltakte gegen Frauen. Allerdings können auch Männer oder queere Personen Betroffene von sexistisch motivierter rechtsextremer Gewalt werden, weil auch sie nicht in das Weltbild Rechtsextremer passen. Die Gewalt wird hier genutzt, um patriarchale Vorstellung von Geschlechterrollen zu manifestieren. Sie wird zu einem Politikum.
Allerdings werden misogyne Tatmotive durch rechte Täter in der deutschen Strafverfolgung oft nicht berücksichtigt und es erfolgt keine intersektionale Betrachtung von Gewalttaten durch diese. Dadurch können nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller keine Zusammenhänge zwischen rassistisch und sexistisch motivierten Taten hergestellt werden. Dies führt zu einer Entpolitisierung und Individualisierung solcher Verbrechen (www.belltower.news/alles-einzelfaelle-die-sexistische-ideologie-der-extremen-rechten-143487/).
Grund dafür ist unter anderem die fehlende Anerkennung der Kategorie „Femizid“ durch Behörden in der Strafverfolgung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert als Femizid vorsätzliche Morde an Frauen, weil sie Frauen sind (who.int/iris/bitstream/handle/10665/77421/WHO_RHR_12.38_eng.pdf). In anderen Definitionen wird der Begriff auch weiter gefasst, beispielsweise wird das Phänomen als „die Tötung von Frauen wegen ihres Geschlechts oder wegen bestimmter Vorstellungen von Weiblichkeit (…)“ (www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2022/11/alles_einzelfaelle.pdf) beschrieben.
In Kombination mit einer fehlenden Aufarbeitung rechtsextremer Strukturen bei der Polizei sowie unzureichender Verfolgung und Verurteilung von misogyner Gewalt durch Behörden entsteht ein Vertrauensverlust bei Betroffenen. Dadurch erhöht sich die Hemmschwelle, strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten, und führt zur Stabilisierung dieser sexistischen Strukturen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Fälle von rechtsextremer Gewalt gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2021 (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?
Wie viele Fälle gab es seit dem 1. Januar 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen Frauen Opfer rechtsextremer Gewalt wurden (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?
Wie viele Fälle gab es seit dem 1. Januar 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen trans*Frauen oder als weiblich gelesene Personen Opfer rechtsextremer Gewalt waren (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?
Wie viele Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2021 (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?
Wie viele Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt gab es seit dem 1. Januar 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen sich die Tatverdächtigen (auch) rechtsextremistisch zu der Tat äußerten, Erkennungssymbole der rechtsextremen Szene (Schuhe, Kleidung, Tattoos etc.) trugen oder die Tatverdächtigen einer rechtsextremen Organisation, Gruppe, einem rechtsextremen Verein etc. zugerechnet werden?
Wie viele Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt durch rechtsextreme Täterinnen und Täter gab es seit dem 1. Januar 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung, die als sexistisch motivierte Taten als misogyn oder frauenfeindlich eingestuft wurden?
Wie viele Meldungen von rechtsextremer Gewalt an Frauen gab es durch zivilgesellschaftliche Organisationen seit dem 1. Januar 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie viele Meldungen von rechtsextremer Gewalt an trans*Frauen und an als weiblich gelesene Personen gab es durch zivilgesellschaftliche Organisationen seit dem 1. Januar 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Machtungleichgewichts zwischen Männern und Frauen in rechtsextremen Ideologien im Hinblick auf Gewalt gegen Frauen, trans*Frauen und weiblich gelesene Personen durch rechtsextreme oder rechtsextrem beeinflusste Gewalttäter?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit von Mehrfachdiskriminierungen von Opfern rechtsextremer Gewalt als Angehörige von Gruppen, die in rechtsextremen, rechtspopulistischen, sozialdarwinistischen und menschenfeindlichen Einstellungen und Ideologien als Feindbilder bzw. Gegner markiert und benannt werden?
Wie begründet die Bundesregierung, dass unter dem Oberbegriff Nationalsozialismus bzw. Sozialdarwinismus im Themenfeldkatalog der Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK) ein Unterbegriff, welcher die sexistisch motivierten Taten umfasst, fehlt?
Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2021 im Unterthemenfeld „Geschlecht/sexuelle Identität“ (Themenfeld Hasskriminalität) erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien PMK-rechts, PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung auflisten)?
Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2021 im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ (Themenfeld Hasskriminalität) erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien PMK-rechts, PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung auflisten)?
Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2021 im Themenfeld Hasskriminalität erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien PMK-rechts, PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung auflisten)?
Wie begründet die Bundesregierung die explizite und erkennbare Aufnahme von frauenfeindlichen und misogynen Delikten im Themenfeld Hasskriminalität durch entsprechende Unterthemenfelder gegenüber der fehlenden Erkennbarkeit in den Phänomenbereich PMK-rechts und PMK-nicht zuzuordnen?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Ziele der Istanbul-Konvention im Bereich rechtsextremer Gewalttaten mit misogynem oder sexistischem Hintergrund umzusetzen und den Schutz von Frauen, trans*Frauen und als weiblich gelesene Personen zu verbessern?
Welche Maßnahmen werden auf der Grundlage der Istanbul-Konvention umgesetzt, um Beamte und Angehörige von Behörden des Bundes im Hinblick auf geschlechtsspezifische Gewalt und den Umgang mit davon betroffenen Personen zu schulen und fortzubilden (bitte nach Jahren, Behörden, Art der Maßnahme, Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auflisten)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Behörden des Bundes spezielle Handlungsanweisungen oder Ähnliches für den Schutz von Frauen, trans*Frauen und als weiblich gelesenen Personen, die sich von der rechtsextremen Szene abgewandt haben und deren Angehörigen, und wenn ja, welche?
Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher Bundespolizeidirektionen haben seit dem 1. Januar 2021 an einer Fortbildung oder einem Training zum Umgang mit und zur Bekämpfung von sexistischen Verhaltensweisen und Strukturen innerhalb der Bundespolizei teilgenommen?
Welche Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang ergriffen?
Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher Bundespolizeidirektionen haben seit dem 1. Januar 2021 an einer Fortbildung oder einem Training zum Umgang mit Frauen, trans*Frauen und als weiblich gelesenen Personen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden, teilgenommen?
Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher Bundespolizeidirektionen haben seit dem 1. Januar 2021 eine Fortbildung oder ein Training zur Deutung und Erkennung von rassistischen und rechtsextremen Motivationen bei Täterinnen und Tätern erhalten?