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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Polizei- und Zolleinsätze im Ausland als Element deutscher Außenpolitik

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

09.05.2023

Aktualisiert

15.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/652725.04.2023

Polizei- und Zolleinsätze im Ausland als Element deutscher Außenpolitik

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ali Al-Dailami, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Pascal Meiser, Żaklin Nastić, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Einsatz deutscher Polizistinnen und Polizisten in internationalen Missionen wird von der Bundesregierung als ein wichtiges Element deutscher Außenpolitik und als wichtiger Beitrag zur Sicherheit in Europa und Deutschland betrachtet (www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/internationale-polizeimissionen/internationale-polizeimissionen-node.html). Dabei gehe es um den Aufbau von an rechtsstaatlichen Grundsätzen und an den Menschenrechten orientierten Sicherheitsbehörden in Krisenregionen und fragilen Staaten, bei dem deutsche Polizeiangehörige durch Ausbildung, Beratung und Ausstattung unterstützen, um Gefahren durch Organisierte Kriminalität (OK) und Terrorismus vorzubeugen und einzudämmen. Nicht zuletzt geht es um Maßnahmen zur Begrenzung „illegaler Migration“, indem EU-Missionen in ihr Mandat auch die Unterstützung von Grenzbehörden aufnehmen wie in Mali, Niger und Libyen (www.behoerden-spiegel.de/wp-content/uploads/2021/04/Moderne_Polizei_4_2020.pdf, S. 8).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) sind derzeit Angehörige a) der Bundespolizei (BPOL), b) des Bundeskriminalamtes (BKA), c) des Zolls und d) der Landespolizeien (LaPo) beteiligt, und was ist das Ziel der jeweiligen Missionen (bitte jeweils die rechtliche Grundlage, Mandatsgeber und Missionsträger, Gesamtmandatsobergrenze sowie die Obergrenze des deutschen Kontingents angeben)?

2

Welche Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG mit deutscher Beteiligung sind seit Dezember 2021 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/229) neu hinzugekommen (bitte nach demselben Schema wie in Frage 1 beantworten)?

3

An welchen Missionen (mit Bezug auf Frage 1) sind wie viele der deutschen Beamtinnen und Beamten jeweils a) an welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen, b) mit welchen Funktionen, c) mit welchem Auftrag, d) bei welcher aktuellen tatsächlichen Gesamtstärke der jeweiligen Mission und e) welchem jeweiligen Mandatsende beteiligt (bitte als tabellarische Übersicht angeben)?

4

Hat es bei den aktuellen Missionen gegenüber der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/229 Mandatsänderungen gegeben, und wenn ja, welche?

5

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte a) der BPOL, b) des BKA, c) des Zoll und d) der LaPo sind aktuell an Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) beteiligt, und was ist das jeweilige Ziel der Einsätze?

6

Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung (mit Bezug auf Frage 5) sind gegenüber der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/229 neu hinzugekommen?

7

An welchen Einsätzen (mit Bezug auf Frage 5) sind wie viele der deutschen Beamtinnen und Beamten a) an welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen, b) mit welchen Funktionen, c) mit welchem Auftrag, d) bei welcher aktuellen tatsächlichen Gesamtstärke des jeweiligen Einsatzes und e) welchem jeweiligen Einsatzende aktuell beteiligt (bitte als tabellarische Übersicht wie in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/229)?

8

Inwiefern hat es bei den aktuellen Einsätzen gegenüber der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/229 relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) gegeben?

9

Inwieweit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Fertigstellung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/229 sicherheitsrelevante Vorfälle gegeben, in die deutsche Beamtinnen und Beamte, die an Auslandsmissionen bzw. Auslandseinsätzen beteiligt oder involviert waren bzw. sind?

10

Inwieweit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/229 Änderungen in der politischen und militärischen Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten gegeben?

11

Liegt inzwischen die abschließende Bilanzierung des (früheren) bilateralen German Police Project Teams (GPPT) vor (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 20/229), und wenn nein, warum nicht, und bis wann ist die Bilanzierung angestrebt, und wenn ja, a) wie bilanziert die Bundesregierung den Einsatz des GPPT, b) welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz des GPPT, und c) inwiefern fließen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus dem Einsatz des GPPT in das Engagement der Bundesregierung in fragilen und Krisenkontexten in anderen Regionen ein?

12

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über das Schicksal der im Rahmen des deutschen Engagements aus- bzw. fortgebildeten afghanischen Polizistinnen seit der Machtübernahme durch die Taliban, und wenn ja, welche, und wie viele afghanische Polizistinnen sind durch deutsche Polizeibeamte ausgebildet worden, und wie viele von ihnen wurden der Machtübernahme durch die Taliban in Deutschland aufgenommen?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob bzw. wie viele afghanische Polizisten, die bereits vor Machtübernahme durch die Taliban im Dienst waren, jetzt weiterhin im Dienst sind, und wenn ja, welche?

Berlin, den 21. April 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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