[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ali Al-Dailami,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/6527 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland als Element deutscher Außenpolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Einsatz deutscher Polizistinnen und Polizisten in internationalen
Missionen wird von der Bundesregierung als ein wichtiges Element deutscher
Außenpolitik und als wichtiger Beitrag zur Sicherheit in Europa und Deutschland
betrachtet (
www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internation
ale-zusammenarbeit/internationale-polizeimissionen/internationale-polizeimis
sionen-node.html). Dabei gehe es um den Aufbau von an rechtsstaatlichen
Grundsätzen und an den Menschenrechten orientierten Sicherheitsbehörden in
Krisenregionen und fragilen Staaten, bei dem deutsche Polizeiangehörige
durch Ausbildung, Beratung und Ausstattung unterstützen, um Gefahren
durch Organisierte Kriminalität (OK) und Terrorismus vorzubeugen und
einzudämmen. Nicht zuletzt geht es um Maßnahmen zur Begrenzung „illegaler
Migration“, indem EU-Missionen in ihr Mandat auch die Unterstützung von
Grenzbehörden aufnehmen wie in Mali, Niger und Libyen (
www.behoerden-s
piegel.de/wp-content/uploads/2021/04/Moderne_Polizei_4_2020.pdf, S. 8).
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 des
Bundespolizeigesetzes (BPolG) sind derzeit Angehörige
a) der Bundespolizei (BPOL),
b) des Bundeskriminalamtes (BKA),
c) des Zolls und
d) der Landespolizeien (LaPo)
beteiligt, und was ist das Ziel der jeweiligen Missionen (bitte jeweils die
rechtliche Grundlage, Mandatsgeber und Missionsträger,
Gesamtmandatsobergrenze sowie die Obergrenze des deutschen Kontingents angeben)?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6740
20. Wahlperiode 09.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
9. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG mit deutscher
Beteiligung sind seit Dezember 2021 (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/229) neu
hinzugekommen (bitte nach demselben Schema wie in Frage 1 beantworten)?
Die Antworten zu den Fragen 1 und 2 können der Tabelle in der Anlage 1
entnommen werden.*
3. An welchen Missionen (mit Bezug auf Frage 1) sind wie viele der
deutschen Beamtinnen und Beamten jeweils
a) an welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen,
b) mit welchen Funktionen,
c) mit welchem Auftrag,
d) bei welcher aktuellen tatsächlichen Gesamtstärke der jeweiligen
Mission und
e) welchem jeweiligen Mandatsende
beteiligt (bitte als tabellarische Übersicht angeben)?
Die Antwort kann der Tabelle in der Anlage 2 entnommen werden.*
4. Hat es bei den aktuellen Missionen gegenüber der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/229
Mandatsänderungen gegeben, und wenn ja, welche?
Hinsichtlich der aktuellen Missionen unter Beteiligung deutscher
Polizeibeamtinnen und -beamten erfolgten seit dem ersten Quartal 2022 nachstehend
genannte wesentliche Mandatsänderungen:
Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des Zivilen
Sicherheitssektors in der Ukraine (European Union Advisory Mission, EUAM
Ukraine): Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wurde das
Mandat im März und April 2022 angepasst, um sowohl den temporären Einsatz an
den Grenzübergängen von der Ukraine in die Europäische Union (EU) (Polen,
Rumänien, Slowakei) als auch die Unterstützung ukrainischer Behörden bei der
Aufklärung von Kriegsverbrechen zu ermöglichen.
Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes
zwischen der Republik Moldau und der Ukraine (European Union Border
Assistance Mission, EUBAM Moldova/Ukraine): Am 2. Juni 2022 schlossen die
Generaldirektion für Nachbarschaft und Erweiterungsverhandlungen (DG NEAR),
die Republik Moldau und die Ukraine eine Vereinbarung, wonach EUBAM-
Missionsangehörige künftig bei exekutiven Grenzschutz- und
Grenzüberwachungsaufgaben in Unterstützung der zuständigen moldauischen und/oder
ukrainischen Behörden mitwirken können.
Mission der Europäischen Union in Armenien (European Union Mission
Armenia, EUMA): Am 23. Januar 2023 wurde die EUMA als nicht-exekutive,
unbewaffnete zivile Mission der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) beschlossen und nahm am 20. Februar 2023 ihre Arbeit auf.
Aufgabe der EUMA ist die Beobachtung der Sicherheitslage und der humanitären
Situation im armenischen Grenzgebiet zu Aserbaidschan mittels systematischer
Patrouillen, um militärische Zwischenfälle zu verringern und längerfristig zur
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6740 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und Aserbaidschan
beizutragen.
Mission der Vereinten Nationen im Sudan (United Nations Integrated
Transition Assistance Mission in Sudan, UNITAMS): Bisher jährlich technische
Mandatsverlängerungen ohne inhaltliche Änderungen. Bei der anstehenden
Verlängerung des UNITAMS-Mandats durch den VN-Sicherheitsrat am 3. Juni 2023
sind im Lichte der jüngsten Entwicklungen vor Ort Anpassungen nicht
auszuschließen.
United Nations Assistance Mission in Somalia (UNSOM): Bei der
Verlängerung im VN-Sicherheitsrat am 31. Oktober 2022 (Resolution 2657 (2022)) um
ein Jahr wurden folgende nationale Prioritäten aufgenommen: Bekämpfung von
Al-Shabaab, Aussöhnung mit föderalen Mitgliedstaaten, Umsetzung des
Somalia Transitionsplans, Aufbau der Nationalen Sicherheitsarchitektur.
5. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte
a) der BPOL,
b) des BKA,
c) des Zoll und
d) der LaPo
sind aktuell an Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter
Fragen) beteiligt, und was ist das jeweilige Ziel der Einsätze?
6. Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung (mit Bezug auf Frage 5) sind
gegenüber der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/229 neu hinzugekommen?
7. An welchen Einsätzen (mit Bezug auf Frage 5) sind wie viele der
deutschen Beamtinnen und Beamten
a) an welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen,
b) mit welchen Funktionen,
c) mit welchem Auftrag,
d) bei welcher aktuellen tatsächlichen Gesamtstärke des jeweiligen
Einsatzes und
e) welchem jeweiligen Einsatzende
aktuell beteiligt (bitte als tabellarische Übersicht wie in der Antwort zu
Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/229)?
Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
nachfolgend gemeinsam und tabellarisch beantwortet.
Projekt Gesamtstärke davon BPOL
Bilaterales Projekt
Saudi Arabien
5 - Funktionen: Projektleitung und
Administration
(Standort: Riad)
5
Bilaterales Projekt
Tunesien
4 - Funktionen: Projektleitung und
Administration*
(Standort: Projektbüro BPOL in Tunis)
4
*Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien
Die Bundespolizei engagiert sich auf Grundlage von § 65 Absatz 2 des
Gesetzes über die Bundespolizei (BPolG) im Rahmen der Vorverlagerungsstrategie
sowie zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform zugunsten polizeilicher
Partnerbehörden in Drittstaaten. Das Einsatzende ist abhängig von der
Fortführung der jeweiligen bilateralen Projekte.
Im Berichtszeitraum sind im Sinne der Anfrage keine neuen Einsätze
hinzugekommen.
8. Inwiefern hat es bei den aktuellen Einsätzen gegenüber der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/229 relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung
und Kräfteansatz) gegeben?
Im Berichtszeitraum haben sich gegenüber der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
20/229 keine Änderungen im Sinne der Fragestellung ergeben.
9. Inwieweit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Fertigstellung
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/229 sicherheitsrelevante Vorfälle gegeben, in die
deutsche Beamtinnen und Beamte, die an Auslandsmissionen bzw.
Auslandseinsätzen beteiligt oder involviert waren bzw. sind?
Der zum Zeitpunkt des Beginns des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der
Russischen Föderation in der Ukraine aufhältige Beamte der EUAM Ukraine
war mittelbar von den Kampfhandlungen betroffen und wurde zeitnah mit dem
übrigen Missionspersonal evakuiert.
Am 23. März 2022 kam es zu einem komplexen Angriff rund um den
gesicherten Bereich des MIA (Mogadischu International Airport) und am 1. Februar
2023 zu zwei Mörsergranaten-Angriffen auf das Camp der United Nations-
Guards-Einheit, welches sich zwischen dem UNSOS/UNSOM Compound und
dem International Camp in Mogadischu befindet. Deutsche Beamtinnen und
Beamte hielten sich jeweils in der Nähe der Anschlagsorte auf, waren aber
nicht unmittelbar betroffen.
Die zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Kampfhandlungen in Sudan im April
2023 in der Mission eingesetzten Beamtinnen und Beamten waren mittelbar
von den Kampfhandlungen betroffen und wurden zeitnah mit dem übrigen
Missionspersonal evakuiert.
10. Inwieweit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/229 Änderungen in der politischen und militärischen
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten gegeben?
Ukraine:
Die Sicherheitslage in der Ukraine hat sich seit dem 24. Februar 2022 durch
den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation maßgeblich
verändert. Kampfhandlungen konzentrieren sich derzeit auf den Osten und den
Süden der Ukraine. Im ganzen Land finden Raketen- und Luftangriffe durch
russische Streitkräfte statt, die sich auch gegen zivile Ziele richten.
Am 4. Oktober 2022 hat Russland die Oblaste Luhansk, Donetsk,
Saporischschja und Cherson annektiert. Diese versuchten Annexionen werden von
Deutschland und nahezu allen anderen Staaten der Weltgemeinschaft nicht
anerkannt. Alle vier Oblaste gehören völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine,
werden teilweise aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Die humanitäre
Lage in von Russland besetzten Gebieten ist katastrophal. Berichte unter
anderem des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte
(OHCHR) zur Menschenrechtssituation in der Ukraine sowie der Independent
International Commission of Inquiry on Ukraine dokumentieren zahlreiche
Hinweise darauf, dass russische Streitkräfte in der Ukraine Kriegsverbrechen,
Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts
begangen haben.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Gefährdungslage wird auf die
Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amts verwiesen (
www.auswaert
iges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukrainesicherheit/201946).
Georgien:
Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt
angespannt, aber ruhig. Die de-facto-Behörden der abtrünnigen Gebiete erlauben
der Beobachtermission der European Union Monitoring Mission (EUMM)
weiterhin keinen Zutritt zu Abchasien und Südossetien. Die Treffen des Incident
Prevention and Response Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu
Abchasien sind weiterhin suspendiert. An der Verwaltungslinie mit Südossetien
fand das letzte Treffen am 27. April 2023 statt.
Ergänzend wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amts
verwiesen (
www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/georgien-node/georgi
ensicherheit/201918).
Moldau:
Die Sicherheitslage bleibt aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die
benachbarte Ukraine in einigen Regionen volatil. Die Republik Moldau sieht sich
aufgrund des Kriegs unter anderem mit der Versorgung von ukrainischen
Flüchtlingen, einer hohen Inflation sowie einer Energiekrise konfrontiert.
Daneben sieht sich das Land sieht sich russischen hybriden
Destabilisierungsversuchen ausgesetzt. Der Landesteil Transnistrien befindet sich außerhalb der
Kontrolle der moldauischen Regierung.
Ergänzend wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amts
verwiesen (
www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/moldau-node/moldau
sicherheit/201932).
Armenien:
Die Gefährdungslage an der armenisch-aserbaidschanischen Grenze ist
dynamisch, aber änderte sich grundsätzlich nicht seit dem Beginn der EUMA am
20. Februar2023. Nach dem 44-Tage-Krieg vom 27. September bis zum 9.
November 2020, kommt es seit Mai 2021 wiederholt zu Schusswechseln an der –
noch nicht demarkierten – internationalen Grenze zwischen Armenien und
Aserbaidschan. Die bisher größte Eskalation mit schweren Waffen seit
Kriegsende dauerte vom 12. bis zum 14. September 2022.
Ergänzend wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amts
verwiesen (
www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/armenien-node/armen
iensicherheit/201872).
Kosovo:
Die Gefährdungslage in Kosovo ist grundsätzlich unverändert. Im Norden des
Landes bestehen Spannungen fort. Für aktuelle Entwicklungen wird auf die
Erläuterungen zur Sicherheitslage in den aktuellen Reise- und
Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts (
www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/koso
vo-node/kosovosicherheit/207442) sowie auf die wöchentliche Unterrichtung
des Deutschen Bundestages zur Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr
(zum KFOR-Einsatz in Kosovo) verwiesen.
Niger:
In den Grenzgebieten zu Mali und Burkina Faso im Westen sowie Nigeria und
Tschad im Südosten stellen Angriffe dschihadistischer Gruppen eine erhebliche
Gefahr für Angehörige der Sicherheitskräfte und staatliche Bedienstete, aber
zunehmend auch für die nigrische Bevölkerung dar. Für Ausländerinnen und
Ausländer gilt fast im gesamten Land eine Teilreisewarnung unter anderem
aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überlandfahrten ist den in Niger tätigen
Ausländerinnen und Ausländern von der nigrischen Regierung eine
Polizeieskorte vorgeschrieben. Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe
Konzentration nigrischer Sicherheitskräfte bestmöglich gesichert. Sicherheitsmaßnahmen
für das Personal der zivilen Aufbaumission EU Capacity Building Mission in
Niger (EUCAP) tragen der Sicherheitslage in Form von nächtlichen
Ausgangssperren, Charterflügen zwischen Niamey und Agadez und durch weitere
Auflagen Rechnung.
Ergänzend wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amts
verwiesen (
www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/niger-node/nigersiche
rheit/226384).
Sudan:
Seit einem Putsch gegen die zivil-geführte Übergangsregierung im Oktober
2021 steht Sudan unter der Herrschaft des Militärs. Aufgrund der schweren
Gefechte in weiten Teilen des Landes seit dem 15. April 2023, einschließlich der
Hauptstadt Khartum, sind die international rekrutierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Vereinten Nationen, auch von UNITAMS, bis auf ein Kernteam
evakuiert worden. Zahlreiche Staaten haben Evakuierungen durchgeführt. Die
Bundesregierung konnte mit 11 Evakuierungsflügen 779 Personen evakuieren,
darunter 230 Deutsche sowie Staatsangehörige von knapp 40 weiteren Staaten.
Ergänzend wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amts
verwiesen (
www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/sudan-node/sudansich
erheit/203266).
Somalia:
Bei den Präsidentschaftswahlen am 15. Mai 2022 wurde Hassan Sheikh
Mohamud (HSM) für vier Jahre gewählt. Die islamistische al-Shabaab (aS) Miliz
stellt weiterhin die größte Bedrohung für die Sicherheit in Somalia dar. Die
AU-Mission ATMIS (AU Transition Mission in Somalia) hat AMISOM 2022
im Kampf gegen aS abgelöst, mit dem Ziel, die Sicherheitslage zu stabilisieren
und bis 2024 die Sicherheitsverantwortung graduell an somalische
Sicherheitskräfte zu übergeben.
Ergänzend wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amts
verwiesen (
www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/somalia-node/somalia
sicherheit/203132).
Palästinensische Gebiete:
In den besetzten Palästinensischen Gebieten hat sich die Sicherheitslage stetig
verschlechtert. Die Palästinensische Behörde hat die Kontrolle über Städte wie
Jenin und Nablus verloren. Dort haben sich militant-terroristische
Gruppierungen gebildet, die immer wieder Angriffe und Anschläge verübt haben. Auch die
Zahl von Einzeltäterangriffen hat sich erhöht; Ausländer werden dabei aber
bislang nicht bewusst als Ziele ausgewählt. Mit Blick auf den Gazastreifen ist die
Lage seit den letzten schweren Auseinandersetzungen 2021 vergleichsweise
ruhig geblieben, trotz zeitlich begrenzter Zwischenfälle mit Raketenbeschuss am
6. April 2023 im Ramadan (Beschuss auch aus dem Libanon und Syrien in
Absprache mit der Hamas) sowie am 3. Mai 2023 nach dem Versterben eines
prominenten hungerstreikenden Palästinensers in israelischer Haft. Ein
Waffenstillstand konnte durch Beteiligung Ägyptens schnell erzielt werden.
Ergänzend wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amts
verwiesen (
www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/palaestinensischegebi
ete-node/palaestinensischegebietesicherheit/203674).
Irak:
Die Gefährdungslage in Irak war im Zeitraum seit der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/229 geprägt von Machtkämpfen der verzögerten
Regierungsbildung, die am 29./30. August 2022 in Auseinandersetzungen mit mindestens 30
Toten und 700 Verletzten im Stadtzentrum Bagdads kumulierte. Auslöser der
Proteste war Muqtada al-Sadrs Ankündigung des Rückzugs aus der Politik. Mit
der Bestätigung von Mohammed Shia Al-Sudani zum Premierminister durch
das irakische Parlament am 27. Oktober 2022 hat sich die die Sicherheitslage
stabilisiert.
Zwischen September und November 2022 kam es zu Angriffen auf Ziele in der
Autonomen Region Kurdistan im Irak durch iranische Sicherheitskräfte, welche
insbesondere auf kurdisch-iranische Gruppierungen auf irakischem Territorium
zielte. Die Türkei setzte ihre seit April 2021 intensivierten Militäroperationen
gegen PKK-Stellungen in Nordirak fort.
Die Aktivitäten des sog. Islamischen Staats (IS) sind aufgrund der intensiven
Operationstätigkeit durch die irakischen Sicherheitskräfte grundsätzlich
rückläufig. Ein Wiederanstieg bei nachlassendem Verfolgungsdruck ist nicht
ausgeschlossen. Sprengfallenangriffe auf Versorgungskonvois der United States of
America (USA) bzw. der internationalen Anti-IS-Koalition hielten weiter an.
Ergänzend wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amts
verwiesen (
www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/irak-node/iraksicherh
eit/202738).
Militärische Gefährdungslage
Für die Bewertung der militärischen Bedrohungs- und Sicherheitslage wird auf
die wöchentliche „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der
Bundeswehr“ durch das Bundesministerium der Verteidigung verwiesen.
11. Liegt inzwischen die abschließende Bilanzierung des (früheren)
bilateralen German Police Project Teams (GPPT) vor (vgl. Antwort zu Frage 26
auf Bundestagsdrucksache 20/229), und wenn nein, warum nicht, und bis
wann ist die Bilanzierung angestrebt, und wenn ja,
a) wie bilanziert die Bundesregierung den Einsatz des GPPT,
b) welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem Einsatz des GPPT, und
c) inwiefern fließen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus dem
Einsatz des GPPT in das Engagement der Bundesregierung in fragilen
und Krisenkontexten in anderen Regionen ein?
Im Rahmen der ressortgemeinsamen strategischen Evaluierung des zivilen
Engagements der Bundesregierung in Afghanistan soll auch die deutsche
Unterstützung beim Polizeiaufbau mit bewertet werden. Das Ergebnis dieser
Evaluierung soll in die fortlaufende Überprüfung und Weiterentwicklung der
Engagements der Bundesregierung in fragilen und Krisenkontexten einfließen und dort
nutzbar gemacht werden. Der Abschluss der Evaluierung ist für den November
2023 vorgesehen.
12. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über das Schicksal der im
Rahmen des deutschen Engagements aus- bzw. fortgebildeten afghanischen
Polizistinnen seit der Machtübernahme durch die Taliban, und wenn ja,
welche, und wie viele afghanische Polizistinnen sind durch deutsche
Polizeibeamte ausgebildet worden, und wie viele von ihnen wurden der
Machtübernahme durch die Taliban in Deutschland aufgenommen?
Das deutsche bilaterale Engagement beim Polizeiaufbau in Afghanistan wurde
zum 30. April 2021 beendet. Mit dieser Beendigung der Arbeit des deutschen
bilateralen Polizeiprojekts waren keine deutschen Polizistinnen und Polizisten
in Afghanistan mehr eingesetzt. Nach der Machtübernahme durch die Taliban
gab es somit keine Möglichkeit mehr, mit eigenem Personal des Bundes- bzw.
der Landespolizeien die weitere Entwicklung der Afghan National Police und
deren Personal zu begleiten. Zu der Anzahl der durch deutsche Polizeibeamte
ausgebildeten afghanischen Polizistinnen, und wie viele davon nach
Machtübernahme der Taliban in Deutschland aufgenommen wurden, erfolgt keine
gesonderte statistische Erhebung.
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob bzw. wie viele
afghanische Polizisten, die bereits vor Machtübernahme durch die Taliban im
Dienst waren, jetzt weiterhin im Dienst sind, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Anlage 1 zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen u. a. und der Fraktion DIE LINKE.
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland als Element deutscher Außenpolitik
BT-Drucksache 20/6527
_________________________________________________________________________________
1: An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Abs. 1 Bundespolizeigesetz (BPolG) sind derzeit Angehörige
a) der Bundespolizei (BPOL),
b) des Bundeskriminalamtes (BKA),
c) des Zoll und
d) der Landespolizeien (LaPo)
beteiligt, und was ist das Ziel der jeweiligen Missionen (bitte jeweils die rechtliche Grundlage, Mandatsgeber und
Missionsträger, Gesamt-Mandatsobergrenze sowie Obergrenze des deutschen Kontingents angeben)?
2: Welche Missionen auf Grundlage von § 8 Abs. 1 BPolG mit deutscher Beteiligung sind seit Dezember 2021 (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/229) neu hinzugekommen (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?
Zu 1:
Mission und
Mandatsgeber
/
Missionsträger
Rechtliche
Grundlage
Ziele BPOL BKA ZV LaPo Mandatsobergrenze Obergrenze
Kontingent
UNMIK, VN-
Sicherheitsrat
VN-SR-
Resolution
1244
Gewährleistung der
Bedingungen für ein
friedliches und normales
0 0 0 3 388 180
Leben für alle Einwohner
des Kosovo, Förderung
regionaler Stabilität auf dem
westlichen Balkan,
Förderung der
Vertrauensbildung zwischen
den Gemeinschaften, der
Achtung der
Menschenrechte und der
Rechtsstaatlichkeit, der
Gleichstellung der
Geschlechter und der
Stärkung der Rolle von
Frauen und Jugendlichen.
UNITAMS,
VN-
Sicherheitsrat
VN-SR-
Resolution
2525, zuletzt
verlängert
durch VN-SR-
Resolution2636
(2022)
Unterstützung von
Friedenskonsolidierung,
Zivilschutz,
Rechtsstaatlichkeit sowie
des politischen
Übergangsprozesses hin zu
ziviler, demokratischer
Regierungsführung
0 0 0 5 305 10
UNSOM, VN-
Sicherheitsrat
VN-SR-
Resolution
2408, zuletzt
verlängert
durch VN-SR-
Resolution
2657 (2022)
Unterstützung bei der
Friedenskonsolidierung und
Staatsbildung durch
strategische Politikberatung
in den Bereichen
Sicherheitssektorreform,
Rechtsstaatlichkeit,
Gefahrenabwehr in der
Schifffahrt
0 0 0 1 18 (nur
Polizeikomponente
5
EUCAP
Somalia, Rat
der
Europäischen
Union
EU-
Ratsbeschluss
2012/389,
zuletzt
verlängert
durch EU-
Ratsbeschluss
2022/2445
Stärkung der zivilen
Strafverfolgungskapazitäten,
der Rechtsstaatlichkeit,
insbesondere im Bereich
Strafjustiz, durch Beratung
des somalischen
Ministeriums für innere
Sicherheit sowie der
somalischen Polizei.
Unterstützung beim Ausbau
der Küstenwache und der
maritimen Polizei.
1 0 0 5 222 10
EUCAP Sahel
Niger, Rat der
Europäischen
Union
EU-
Ratsbeschluss
2012/392,
zuletzt
Kapazitätsaufbau (insb.
technische Fähigkeiten) der
nationalen Sicherheitskräfte
zur Bekämpfung von
0 0 0 2 233 20
verlängert
durch EU-
Ratsbeschluss
2022/1505
Terrorismus u. organisierter
Kriminalität sowie
Ausbildung von mobilen
Einheiten zur
Grenzüberwachung
EUAM
Ukraine, Rat
der
Europäischen
Union
EU-
Ratsbeschluss
2014/486,
zuletzt
verlängert
durch EU-
Ratsbeschluss
2022/638
Strategische Beratung der
UKR-Behörden bei
Erarbeitung neuer
Strategien und Reformen
des zivilen
Sicherheitssektors;
Unterstützung von
Ermittlungsarbeit anlässlich
von Delikten, die
international strafrechtlich
verfolgt werden können
0 0 0 1 371 20
EUBAM
Moldau /
Ukraine,
Europäische
Kommission
Memorandum
of
Understanding
EU
Kommission -
MD – UA vom
07.10.2005,
ergänzt durch
Addendum
Unterstützung in der
Entwicklung der Fähigkeiten
des Grenz- und
Zollmanagements Moldaus
und der Ukraine nach EU-
Standards auf lokaler und
regionaler Ebene sowie
Bekämpfung der
grenzüberschreitenden
1 0 3 0 82 15
vom
24.11.2015
und durch
Memorandum
of
Understanding
vom
02.06.2022
Kriminalität, des
Schmuggels, der
Organisierten Kriminalität
und der Korruption
EULEX
Kosovo, Rat
der
Europäischen
Union
EU-
Ratsbeschluss
2008/124,
zuletzt
verlängert
durch EU-
Ratsbeschluss
2023/122
Beobachtung ausgewählter
Fälle und Gerichtsverfahren
in den Straf- und
Zivilrechtsinstitutionen des
Kosovo sowie die operative
Unterstützung für die
Umsetzung der von der EU
geförderten
Dialogvereinbarungen zur
Normalisierung der
Beziehungen zwischen
Serbien und dem Kosovo
0 0 0 2 396 180
EUMM
Georgien, Rat
der
EU-
Ratsbeschluss
2010/452,
zuletzt
Überwachung des sog. 6-
Punkte-Abkommens für
Südossetien und
Abchasien, mit dem sich
0 0 0 15 411 20
Europäischen
Union
verlängert
durch EU-
Ratsbeschluss
2022/2318
Georgien und Russland zu
Gewaltverzicht,
Truppenrückzug und
politischem Dialog
verpflichten.
EUPOL
COPPS, Rat
der
Europäischen
Union
EU-
Ratsbeschluss
2005/797,
zuletzt
verlängert
durch EU-
Ratsbeschluss
2022/1018
Aufbau tragfähiger und
effektiver ziviler
Polizeistrukturen unter
palästinensischer
Eigenverantwortung durch
Beratung auf strategischer
Ebene
0 0 0 6 115 10
EUBAM
Rafah, Rat der
Europäischen
Union
EU-
Ratsbeschluss
2005/889,
zuletzt
verlängert
durch EU-
Ratsbeschluss
2022/1017
Technischer und personeller
Auf- und Ausbau der
palästinensischen
Grenzbehörden als
Vorbereitung für die
Rückkehr der
palästinensischen Behörden
an den Grenzübergang
Rafah
1 0 0 0 138 15
Zu 2:
Mission und
Mandatsgeber
Rechtliche
Grundlage
Ziele BPOL BKA ZV LaPo
Mandatsgrenze
Obergrenze
Kontingent
EUMA
Armenia
EU-
Ratsbeschluss
2023/162
Stabilisierung in den
Grenzgebieten Armeniens zu
Aserbaidschan durch
Gewährleistung eines Umfeldes,
das den von der EU
unterstützten Bemühungen um
eine Normalisierung der
Beziehungen zwischen
Armenien und Aserbaidschan
förderlich ist
0 1 0 6 138 15
Mit EU-Ratsbeschluss 2023/855 wurde zudem die Einsetzung der EU Partnership Mission in Moldova, einer weiteren Mission im
Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, beschlossen. Ziele der Mission sind in erster Linie die
Stärkung der staatlichen Strukturen und ihrer Resilienz. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Bereich Cybersicherheit (Bekämpfung von
hybriden Bedrohungen). Die personelle Obergrenze des Mandats soll bei ca. 40 Personen liegen. Der Kabinettbeschluss zur
polizeilichen Beteiligung Deutschlands steht noch aus.
Anlage 2 zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen u.a. und der Fraktion DIE LINKE.
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland als Element deutscher Außenpolitik
BT-Drucksache 20/6527
_________________________________________________________________________________
3: An welchen Missionen (mit Bezug auf Frage 1) sind wie viele der deutschen Beamtinnen und Beamten jeweils
a) an welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen,
b) mit welchen Funktionen,
c) mit welchem Auftrag,
d) bei welcher aktuellen tatsächlichen Gesamtstärke der jeweiligen Mission und
e) welchem jeweiligen Mandatsende
beteiligt (bitte als tabellarische Übersicht)?
Zu 3:
Mission Anzahl / Orte Funktionen Auftrag Akt.
Gesamtstärke
Mandatsende
UNMIK 3 Pristina Interpol Liaison Officer
Operation Liaison
Officer
Schnittstelle zwischen Polizei
Kosovo und internationalen
Polizeien und Organisationen
Informationssammlung,
Bewertung und Steuerung
374 offen
UNITAMS 4 Khartum Specialized Team Erstellen und Umsetzen von
Trainings u.a. in den Bereichen
305 3. Juni 2023
1 Khartum
(seit 28.04. alle in
DEU)
Front Office des Police
Commissioners
Sexual and Gender Based
Violence, Community-oriented
Policing und Train the Trainer-
Kursen
Personnel Administration und
Database Officer
UNSOM
2 Mogadischu Police Commissioner
Strategic Police
Adviser
Leitung der Polizeikomponente
Koordination Joint Police
Programm
18 (nur
Polizeikomponente)
31. Oktober
2023
EUCAP
Somalia
6 Mogadischu
Head of Field Office
Police Advisor
Senior Maritime
Advisor
Maritime Advisor
Dienststellenleiter
Beratung der lokalen Polizei
Leitung des Bereichs Beratung
lokale Küstenwache
Beratung der lokalen
Küstenwache
185 31. Dezember
2024
1 Puntland
Mission Security
Officer
Gewährleistung der Sicherheit für
das Missionspersonal
EUMA 2 Eriwan
3 Jeghegnadsor
1 Jermuk
1 Goris
1 Martuni
Head of Human
Resources
Human Resources
Officer
Head of Mission
Operations Officer
Monitor
Monitor
Mission Security
Officer
Leitung der Personalabteilung
Personal Sachbearbeiter
Leitung der Mission
Koordination der Streifen
Streife, Beobachtung,
Berichtswesen
Streife, Beobachtung,
Berichtswesen
Gewährleistung der Sicherheit für
das Missionspersonal
49 19. Februar
2025
EUCAP
Sahel
Niger
3 Niamey Head of Mission
Assistant to HoM
Leitung der Mission
Assistent der Missionsleiterin
208 30. September
2024
Exercise Advisor Beratende Tätigkeit Training und
Übungen der lokalen Polizei
EUAM
Ukraine
1 DEU (Home Office) Senior Adviser on
Criminal Investigations
Online Fortbildung für die
ukrainische Polizeiakademie,
Mitarbeit in verschiedenen
Arbeitsgruppen (organisierte
Kriminalität, Kriegsverbrechen)
275 31. Mai 2024
EUBAM
Moldova /
Ukraine
1 Cahul
1 Grenzübergang
Criva- Mamalyha
2 Chisinau
Teamleader
Team Leader North
Transnistrian
Settlement Team
Team Administrative
Line
Mentoring der südlichen
Grenzübergänge in Form
beratender Tätigkeit
Mentoring des Zoll am
Grenzübergang
Vermittlung zwischen Moldau
und Transnistrien in
zollrechtlichen Fragen
Mentoring im transnistrischen
Segment
74 30. Juni 2023
EULEX
Kosovo
2 Pristina Close Protection
Officer
Personenschutz für Leitung der
Mission
402 14. Juni 2023
Situation Room
Operation Officer
Informationssammlung,
Bewertung und Steuerung
EUMM
Georgia
2 Tiflis
7 Gori
3 Mtskheta
3 Zugdidi
Training Officer
Field Security
Instructor
Monitor
Operations Officer
Monitor
Operations Officer
Monitor
Vorbereitung und Durchführung
von Trainings für das
Missionspersonal
Gewährleistung der Sicherheit für
das Missionspersonal / Trainer
Streife, Beobachtung,
Berichtswesen
Koordination der Streifen
Streife, Beobachtung,
Berichtswesen
Koordination der Streifen
Streife, Beobachtung,
Berichtswesen
335 14. Dezember
2024
EUPOL
COPPS
6 Ramallah Police Adviser General
Policing
Beratung
des Innenministeriums und der
palästinensischen Zivilpolizei im
98 30. Juni 2023
Cyber Crime Expert
Security Mission
Officer
Police Adviser
Community Policing
Police Adviser
Environmental
Investigations
Senior Police Adviser /
Training
Bereich der strategisch,
taktischen und operativen
Entwicklung
Beratung im Bereich Cyber-
Kriminalität
Bewertung der Sicherheitslage;
Entwicklung u. Umsetzung des
Sicherheitsplanes d. Mission
Polizeiliche Beratung lokaler
Behörden zur
Kriminalitätsprävention
Polizeiliche Beratung der
palästinensischen Zivilpolizei im
Bereich Umweltdelikte
Polizeiliche Beratung der
palästinensischen Zivilpolizei im
Bereich Ausbildung u. Training
EUBAM
Rafah
1 Tel Aviv Border Police Expert Beratung in grenzpolizeilichen
Angelegenheiten
18 30. Juni 2023
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]