Ausbau der Studienplatzkapazitäten im Rahmen des Hochschulpaktes
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf Initiative der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, verhandeln Bund und Länder zurzeit über den so genannten Hochschulpakt 2020. Er besteht aus zwei Säulen: einer ersten Säule zum Ausbau der Studienplatzkapazitäten und einer zweiten Säule zur Forschungsförderung. Die Vereinbarung zum Hochschulpakt soll am 13. Dezember 2006 von Bund und Ländern verabschiedet werden.
Die Fraktion DIE LINKE. hat sich im Juli 2006 mit einer ersten Kleinen Anfrage nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen erkundigt (siehe Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/2258). Am 29. November 2006 berichtete die Bundesministerin in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung über die erzielte Verständigung unter den Ländern. Von Seiten der Abgeordneten wurde auf zahlreiche Unklarheiten und Missstände – insbesondere bei der ersten Säule des Hochschulpaktes – hingewiesen. Die Zeit für eine ausführliche Beratung reichte allerdings nicht aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
a) Wie bewertet die Bundesregierung die unter den Ländern gefundene Vereinbarung zur Gestaltung der Mittelverteilung und -verwendung im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes?
b) Welche inhaltlichen Schwerpunkte hat die Bundesregierung in die Verhandlungen mit den Ländern eingebracht? Welche davon finden sich in der endgültigen Vereinbarung wieder?
c) Wird die Bundesregierung der vorliegenden Vereinbarung der Länder zur Mittelverteilung und -verwendung im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes beim geplanten abschließenden Treffen am 13. Dezember 2006 zustimmen bzw. welche Änderungen/Ergänzungen wird sie fordern?
Haben sich Bund und Länder im Rahmen der bisherigen Verhandlungen auch über eine Mittelverteilung ab 2011 – also auch für die Jahre, in denen die höchste Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger erwartet wird – verständigt?
Falls ja, wie sieht diese Verständigung konkret aus?
Falls nein, wann und in welcher Form ist hierzu eine Verständigung geplant?
Ist in den Verhandlungen zum Hochschulpakt verbindlich festgehalten worden, dass die Länder im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes zu den erhaltenen Bundesmitteln eigene finanzielle Mittel beisteuern müssen?
Falls ja, in welcher Höhe?
Falls nein, warum nicht, und wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf diese Vorgabe?
Sofern keine verpflichtende Finanzierung aus den Länderhaushalten vorgesehen ist, wie kann die Bundesregierung dann sicherstellen, dass dies dennoch geschieht und es nicht zu Qualitätseinbußen an den Hochschulen und zur Einrichtung von „Dumpingstudienplätzen“, wie von der Hochschulrektorenkonferenz befürchtet, kommt?
Warum haben sich Bund und Länder nach den Aussagen der Bundesministerin im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung in den bisherigen Verhandlungen lediglich darauf verständigt, 90 000 neue Studienanfängerinnen und Studienanfänger an die Hochschulen zuzulassen und nicht 90 000 zusätzliche Studienplätze an den Hochschulen auszufinanzieren?
a) Sieht die Bundesregierung die besondere Situation der ostdeutschen Bundesländer bei der Verteilung der Bundesmittel im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes ausreichend berücksichtigt?
b) Sieht die Bundesregierung die besondere Situation der Stadtstaaten bei der Verteilung der Bundesmittel im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes ausreichend berücksichtigt?
a) Ist im Rahmen der Vereinbarung unter den Ländern vorgesehen, dass die Bundesländer die erhaltenen Bundesmittel im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes zurückzahlen müssen, sofern sie keine Fortschritte bei der Förderung von Frauen in Forschung und Lehre machen?
Falls ja, auf welche Kriterien haben sich Bund und Länder hierzu verständigt?
Falls nein, welche Folgen wird diese fehlende Verpflichtung der Länder aus Sicht der Bundesregierung für die Frauenförderung an den Hochschulen haben?
b) Ist vor diesem Hintergrund sichergestellt, dass die Projekte des bisherigen Bundesprogramms zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre, das Ende dieses Jahres ausläuft, an den Hochschulen fortgesetzt werden können (bitte mit Begründung)?
Ist im Rahmen der Vereinbarung unter den Ländern vorgesehen, dass die Bundesländer die erhaltenen Bundesmittel im Rahmen der ersten Säule des Hochschulpaktes zurückzahlen müssen, sofern sie keine generelle Öffnung der Hochschulen für Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Bildung vornehmen?
Falls ja, wie sieht die erzielte Verständigung in diesem Bereich konkret aus?
Falls nein, warum hat die Bundesregierung auf diese Vorgabe verzichtet, obwohl sie im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgehalten wurde?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Steigerung der Quote der Studienanfängerinnen und Studienanfänger, wie im Hochschulpakt geplant, auch Verbesserungen der sozialen Situation der Studierenden erforderlich macht (bitte mit Begründung)?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass in diesem Jahr die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um rund 3,5 Prozent zurückgegangen ist?
b) Plant sie vor diesem Hintergrund flankierende Maßnahmen zum Hochschulpakt – beispielsweise einen Ausbau des BAföG – um sicherzustellen, dass die geplante Erhöhung der Studienanfängerzahlen nicht an der mangelhaften sozialen Dimension scheitert?
In welcher Form ist in den kommenden Jahren eine kontinuierliche Evaluation und Berichterstattung über die Entwicklung beim Hochschulpakt vorgesehen?