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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Export von Kleinwaffen seit dem Jahr 2022

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

01.06.2023

Aktualisiert

09.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/661428.04.2023

Export von Kleinwaffen seit dem Jahr 2022

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Für Kleinwaffen gibt es international keine einheitliche Definition. Die Vereinten Nationen (United Nations – UN), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Europäische Union (EU) legen jeweils eigene Begriffsbestimmungen von Kleinwaffen zugrunde. Die UN-Definition umfasst alle von einer Person tragbaren, tödlichen Kleinen Waffen, die ein Geschoss abgeben können, und ist damit die vollumfänglichste. Die OSZE-Definition schränkt den Begriff dahin gehend ein, dass die Waffen „nach militärischen Anforderungen […] hergestellt oder umgebaut wurden“, schließt aber Revolver und Pistolen mit ein. Deutschland verwendet die Kleinwaffendefinition der EU. Diese enthält keine Gegenstandsbeschreibung, sondern benennt Kategorien von Waffen, die als Kleinwaffen begriffen werden, und schränkt diese wie die OSZE-Definition auf Waffen ein, die explizit für militärische Zwecke bestimmt sind. Dadurch „nicht eingeschlossen sind sonstige Handfeuerwaffen: Gewehre ohne KWL-Nummer (KWL = Kriegswaffenliste), Revolver, Pistolen, Scharfschützengewehre, funktionsunfähige Waffen, Jagdgewehre, Sport-Pistolen und -Revolver, Sportgewehre, halbautomatische Jagd- und Sportgewehre und sonstige Flinten“ (Rüstungsexportbericht 2018, S. 21).

Kleinwaffen bilden zwar nach deutschem Recht keine eigenständige Kategorie innerhalb der Rüstungsgüter und der Kriegswaffen, sind aber in diesen enthalten. Als Kleinwaffen gelten in der EU Maschinengewehre (einschließlich schwerer Maschinengewehre), Maschinenpistolen (einschließlich vollautomatischer Pistolen), vollautomatische Gewehre, halbautomatische Gewehre (wenn sie als Modell für die Streitkräfte entwickelt und/oder eingeführt werden) sowie Schalldämpfer (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32002E0589&from=DE).

Problematisch ist, dass die Vor-Ort-Kontrollen bezüglich der Exporte von Kleinwaffen lediglich bei sogenannten Drittländern erfolgen, also bei Ländern, die keine EU-, NATO- oder der NATO gleichgestellte Staaten sind, obwohl auch jene Staaten nicht vor Umleitungen und Weiterverbreitung von Kleinwaffen gefeit sind. Beste Beispiele sind Fälle bei den Waffenherstellern Heckler & Koch sowie Sig Sauer.

Wegen nachgewiesener – illegaler – Rüstungsexporte nach Mexiko bzw. Kolumbien wurden Manager von Heckler & Koch und von Sig Sauer zu Haftstrafen auf Bewährung und zu hohen Geldauflagen verurteilt. Die gerichtlich angeordnete Einziehung von insgesamt 11,1 Mio. Euro für den Waffenexport auf Umwegen ist rechtens, entschied der Bundesgerichtshof am 1. Juli 2021 in Karlsruhe. Der Waffenhersteller Sig Sauer hatte zwischen 2009 und 2011 mehr als 47 000 Pistolen vom Typ SP 2022 an eine Schwesterfirma in die USA geliefert. Davon wurden über 38 000 nach Kolumbien reexportiert. Genehmigt war allerdings nur die Ausfuhr in die USA (dpa vom 1. Juli 2021). Eine weitere Strafanzeige der Initiative „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ wurde gegen Sig Sauer 2020 wegen des Verdachts illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko, Nicaragua und abermals Kolumbien gestellt (www.ohne-ruestung-leben.de/nachrichten/article/aktion-aufschrei-stoppt-waffenhandel-strafanzeige-sig-sauer-illegale-exporte-mexiko-kolumbien-ni.html).

Rechtswidrig lieferte auch die Rüstungsfirma Heckler & Koch Waffen in mexikanische Unruheprovinzen. Von 2006 bis 2009 hatte der Waffenhersteller mit Sitz in Oberndorf am Neckar mehr als 4 200 Sturmgewehre vom Typ G36 samt Zubehör für rund 3,7 Mio. Euro an Mexiko verkauft (dpa vom 30. März 2021).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2022 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

2

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2022 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Kleinwaffenmunition erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

3

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2022 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen quartalsweise auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

4

In welcher Gesamthöhe wurden seit 2022 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Kleinwaffenmunition in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer erteilt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen quartalsweise auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

5

Der Export welcher Kleinwaffen und Kleinwaffenteile wurde seit 2022 bis zum aktuellen Stichtag von der Bundesregierung in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer genehmigt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen mit genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer der AL-Position [AL = Ausfuhrliste], Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

6

Der Export welcher Kleinwaffenmunition wurde seit 2022 bis zum aktuellen Stichtag von der Bundesregierung in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer genehmigt (bitte entsprechend den Jahren getrennt entsprechend den Ländergruppen mit genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

7

Der Export welcher Herstellungsausrüstung für Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition wurde seit 2022 bis zum aktuellen Stichtag von der Bundesregierung genehmigt (bitte entsprechend den Jahren getrennt nach genauer Güterbeschreibung, nach Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

8

Welche Reexportgenehmigungen für welche Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition sowie Herstellungsausrüstung dafür wurden durch wen seit 2022 bis zum aktuellen Stichtag gestellt, welche wurden durch die Bundesregierung genehmigt, und welche verweigert (bitte entsprechend den Jahren getrennt nach Land, das den Reexport beantragt hat, nach Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der AL-Position, Stückzahl und Endempfänger aufschlüsseln; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?

Berlin, den 26. April 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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