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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ordnungsgemäße Verwendung von staatlichen Mitteln im Netzwerk der Auslandshandelskammern

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

19.06.2023

Aktualisiert

26.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/665604.05.2023

Ordnungsgemäße Verwendung von staatlichen Mitteln im Netzwerk der Auslandshandelskammern

der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) ist ein Baustein der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Koordiniert durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) soll das Netzwerk der AHK die Interessen deutscher Unternehmen im Ausland vertreten und diesen beratend zur Seite stehen. Dies geschieht in 92 Ländern an 140 Standorten durch Auslandshandelskammern oder durch Delegationen und Repräsentanzen in Staaten, in denen keine Auslandshandelskammern vorhanden sind (vgl. www.ahk.de/ueber-das-netzwerk-der-ahks; www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsfoerderung-institutionen-aussenhandelskammern.html).

Finanziert werden AHKs nach eigener Darstellung durch „Mitgliedsbeiträge, Dienstleistungsangebote sowie der Teilnahme an öffentlichen Projekten und Programmen.“ Zudem erhalten AHKs Zuwendungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK; vgl. www.ahk.de/faq).

Nach Auffassung des BMWK übernimmt das Netzwerk der AHKs mit seiner Arbeit „eine wichtige Aufgabe der Außenwirtschaftsförderung im öffentlichen Interesse.“ (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsfoerderung-institutionen-aussenhandelskammern.html). Das Auswärtige Amt bezeichnet Auslandshandelskammern zudem als „offizielle Vertretungen der deutschen Wirtschaft im Ausland.“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/aussenwirtschaft/-/202264).

Zuletzt hatte der Bundesrechnungshof dem BMWK empfohlen, „die Außenwirtschaftsförderung insgesamt alsbald anhand einheitlicher und nachvollziehbarer Kriterien zu überprüfen.“ (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/entwicklung-einzelplan-09-bundeshaushalt-2022-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1).

In der Vergangenheit gab es Berichte über finanzielle Unregelmäßigkeiten, etwa in der AHK Südkorea (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/streit-mit-suedkorea-steueraffaere-erschuettert-dihk/7461842.html), woraufhin die Weiterleitung von Bundeszuwendungen an diese AHK eingestellt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12263).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Wie kontrolliert und sichert die Bundesregierung die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Zuwendungsmittel im Netzwerk der AHKs im Allgemeinen und in den Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen im Speziellen, in welchem Turnus finden Vor-Ort-Prüfungen durch das BMWK statt?

2

Wie häufig finden nach Kenntnisstand der Bundesregierung jeweils Finanzaudits, Complianceaudits und Performanceaudits bei Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen durch objektive, externe Auditoren statt, und wer sind diese?

3

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre Fälle des Verdachts auf Missstände bzw. Unregelmäßigkeiten (beispielsweise Verstöße gegen das Haushaltsrecht, gegen das Steuerrecht, mangelndes Controlling usw.) im Netzwerk der AHKs bzw. gar juristische Klagen oder Prozesse, in denen das Netzwerk der AHKs oder deren Repräsentanten involviert waren (bitte die betreffende Auslandshandelskammer, Repräsentanz oder Delegation, das Jahr angeben und den Sachverhalt erläutern), und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

4

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre Vorkommnisse im Zusammenhang mit Rechtsverstößen gegen lokales Recht (z. B. im Zusammenhang mit den für die Delegationen, Repräsentanzen oder Auslandshandelskammern geschlossenen Arbeitsverhältnissen und den dabei abzuführenden Steuern und Sozialabgaben; bitte die betreffende Auslandshandelskammer, Repräsentanz oder Delegation, das Jahr angeben und den Sachverhalt erläutern), und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

5

Welche Konsequenzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus der gutachterlichen Stellungnahme der Kanzlei Marccus Partners (seit Oktober 2019 DWF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf) zum Bericht des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Deutschen Industrie- und Handelskammertags e. V. über die Prüfung der Deutsch-Koreanischen Industrie- und Handelskammer in Seoul vom 11. August 2012 (Bericht Nummer 2012/AHK/KOR), insbesondere hinsichtlich einer Verbesserung der Controlling-Strukturen, gezogen?

6

In welchen weiteren Fällen ist es seit dem Aussetzen der Bundeszuwendungen an die AHK Südkorea (vgl. www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2013_02/03-252530) zu einer Reduktion der Zuwendungen, zu einem Zuwendungsstopp oder gar zu Rücktransaktionen von Auslandshandelskammern, Delegationen oder Repräsentanzen gekommen, die nicht auf formale Gründe zurückzuführen sind (bitte den Ort der Auslandshandelskammer, Delegation oder Repräsentanz, das Jahr, das Volumen der Reduktion oder Rücktransaktion und den Grund für die Maßnahme angeben)? Wie wurde und wird mit den entsprechenden Mitteln nach Kenntnis der Bundesregierung anschließend verfahren?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Bundeszuwendungen, welche einzelnen Auslandshandelskammern, Delegationen oder Repräsentanzen zugeordnet wurden, durch den DIHK, beispielsweise im Gegenzug für Leistungen, teilweise oder ganz einbehalten wurden (bitte Jahr, Sitzland der AHK, Repräsentanz oder Delegation und Höhe der einbehaltenen Zuwendung angeben), und wie bewertet die Bundesregierung dies?

8

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung darüber, dass Auslandshandelshandelskammern Dienstleistungen für Delegationen oder Repräsentanzen gegen Rechnung erbringen? Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass diese Dienstleistungen zu marktüblichen Konditionen und Preisen erbracht werden?

9

In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis über die Querfinanzierung bzw. Quersubventionierung von Auslandshandelskammern durch andere Auslandshandelskammern, Delegationen oder Repräsentanzen?

a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Praxis vor dem Hintergrund, dass dabei möglicherweise Mittel aus Bundeszuwendungen zum Einsatz kommen?

b) Steht eine solche Querfinanzierung bzw. Quersubventionierung nach Auffassung der Bundesregierung stets im Einklang mit der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendungen im Rahmen der Grenzen, die durch den Geschäftssitz der begünstigten Auslandshandelskammer, Delegation oder Repräsentanz gezogen sind (bitte erläutern)?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich die Beschäftigung von Geschäftsführern an einzelnen Auslandshandelskammern, welche regelmäßig in Form von gemeinnützigen Vereinen ausländischen Rechts organisiert sind, gestaltet?

a) Mit welchem Arbeitgeber erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Vertragsschluss mit den zu bestellenden Geschäftsführern?

b) Handelt es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel um befristete Verträge?

c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, auf welcher konkreten Grundlage Dienstpässe ausgestellt werden?

d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob ein Arbeitsvertrag nach deutschem Recht vorgesehen ist?

e) Welche konkrete juristische Person bzw. konkreten juristischen Personen übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gehaltszahlungen an die einzelnen Geschäftsführer?

f) In welchem rechtlichen Verhältnis steht bzw. stehen diese juristische Person bzw. juristischen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung zur DIHK?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob, und wenn ja, an welchen Standorten, auf die Geschäftsführer der AHKs ein System der variablen Leistungsprämien bzw. ein zielgebundenes Bonussystem angewandt wird, und wenn ja, nach welchen Kriterien werden die hierfür relevanten Ziele definiert (bitte erläutern), und werden in diesem Zusammenhang nach Kenntnis der Bundesregierung auch Zahlungen von deutschen öffentlichen Stellen als eine für die Auszahlung von Boni relevante Umsatzsteigerung gewertet?

12

Müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Stellenangebote für Projektstellen und Stellenangebote für Anstellungen direkt bei den bilateralen Auslandshandelskammern, Delegationen oder Repräsentanzen ausgeschrieben werden?

13

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie viele Mitarbeiter in AHKs, Delegationen und Repräsentanzen deutsche Arbeitsverträge besitzen, und wie viele Arbeitsverträge entsprechend den jeweils landesüblichen Gesetzen geschlossen worden sind (bitte nach Auslandshandelskammern, Delegationen, Repräsentanzen, Anzahl der Beschäftigten und der Prozentangabe, wie viele der Beschäftigten jeweils deutsche oder lokale Arbeitsverträge besitzen, aufschlüsseln)?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Mitarbeiter derzeit oder zeitweilig innerhalb der letzten zehn Jahre im Netzwerk der AHKs schwarz bzw. illegal beschäftigt sind oder waren? Sind der Bundesregierung diesbezüglich Beschwerden, Anzeigen oder Klagen bekannt (wenn ja, bitte nach Datum mit Nennung der betreffenden AHK, Repräsentanz oder Delegation auflisten)?

15

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, dass Auslandshandelskammern, Delegationen oder Repräsentanzen im Ausland nicht vorschriftsgemäß behördlich registriert sind oder innerhalb der letzten zehn Jahre waren? Sind der Bundesregierung diesbezüglich Beschwerden, Anzeigen oder Klagen bekannt (wenn ja, bitte nach Datum mit Nennung der betreffenden AHK, Repräsentanz oder Delegation auflisten)?

16

Hat sich das Netzwerk der AHKs bzw. der DIHK nach Kenntnis der Bundesregierung Compliance-Regeln auferlegt, wie bei internationalen Unternehmen mit Sitz im Ausland mitunter üblich, welche unabhängig vom lokalen Recht zur Einhaltung von gewissen rechtlichen Mindeststandards verpflichten?

17

Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für die Mitarbeiter der Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen ein Compliance-Management-System, das auch einen Verhaltenskodex umfasst (wenn ja, dieses bitte erläutern und den Verhaltenskodex bitte anfügen)? Wenn nein, wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass ein solches Compliance-Management-System inklusive Verhaltenskodex erstellt wird, und wenn ja, wann?

18

Verfügt der DIHK bzw. das Netzwerk der AHKs nach Kenntnis der Bundesregierung über eine neutrale Hinweisgeberstelle bzw. Whistleblower-Plattform, wie sie in der EU für jede juristische Person mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtend ist, und falls nein, wie bewertet die Bundesregierung dies, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

19

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Fragestellenden nach einer neutralen Hinweisgeberstelle bzw. nach einem Whistleblower-Schutz für Organisationen wie der DIHK und den AHKs, die Aufgaben im öffentlichen Interesse übernehmen und dafür Zuwendungen erhalten?

a) Wenn ja, welche konkreten Schritte hat sie bereits unternommen, damit diese Forderung bei der DIHK bzw. im Netzwerk der AHKs umgesetzt wird?

b) Wenn nein, warum nicht?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob, und wenn ja, wie viele ehemalige Mitarbeiter des BWMK, bzw. ferner anderer Bundesministerien, innerhalb der letzten zehn Jahre eine Anschlusstätigkeit bei der DIHK oder einer Tochtergesellschaft oder im Netzwerk der AHKs aufgenommen haben (wenn ja, bitte nach Datum mit Nennung des Bundesministeriums und des neuen Arbeitsgebers inklusive Dienstort auflisten)? Sieht die Bundesregierung hier mögliche Interessenkonflikte?

21

Über welche Mechanismen sichert die Bundesregierung vor dem Hintergrund einer werteorientierten Außenpolitik und einer Wirtschaftsförderung im öffentlichen Interesse die Einhaltung von geltendem Recht im Netzwerk der AHKs im Allgemeinen und speziell die Achtung demokratischer Prinzipien bei Vorstandswahlen?

22

Wie geht die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, dass der AHK-Vorstand im Sitzland über die konkrete Verwendung der staatlichen Fördermittel aus Deutschland im Einzelnen entscheidet, mit Hinweisen auf etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Vorstandswahlen um?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Netzwerk der AHKs allgemein und beispielsweise in Lateinamerika, eingeführt wurde, dass Geschäftsführer unabhängig von Vorstandswahlen auch stimmberechtigte Mitglieder im Vorstand der ausländischen Vereine sind?

a) Wenn ja, wann, und mit welcher Begründung ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung geschehen?

b) Waren nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter der DIHK an dieser Entscheidung beteiligt?

c) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang und die damit einhergehende stärkere Involvierung der DIHK in die internen Belange der AHKs?

d) Sieht die Bundesregierung hier mögliche Interessenkonflikte?

e) Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesem Vorgang gezogen?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass im April 2020 der von der DIHK entsandte Geschäftsführer der AHK Sri Lanka angeblich alle deutschen und lokalen Mitarbeiter aufforderte, ein Dokument zu unterzeichnen, welches die AHK als Arbeitgeber von jeglicher Haftung für Schäden freistellen sollte, welche Arbeitnehmern im Zuge ihrer Tätigkeit für die AHK während der Pandemie entstehen könnten? Wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesem Vorgang, und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen?

25

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass ein oder mehrere Geschäftsführer von Delegationen und AHKs angeblich über mehrere Jahre in 5-Sterne-Hotels untergebracht wurden, beispielsweise an den Standorten Ägypten oder Sri Lanka (bitte alle bekannten Fälle der letzten sieben Jahre nach Standort unter Angabe der entstandenen Kosten auflisten)?

a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Umstand vor dem Hintergrund, dass nach Aussage der Bundesregierung „[d]ie AHKs […] die Mittel aus der Bundeszuwendung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verwenden [haben] und von der DIHK und dem BWMK auch regelmäßig daraufhin geprüft [werden].“ (Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage „Staatliche Zuwendungen für Auslandshandelskammern“ auf Bundestagsdrucksache 20/6228)?

b) Welche Stelle ist in diesen Fällen mit der Überprüfung der Ortsangemessenheit der Wohnkosten beauftragt gewesen?

c) Welche Konsequenzen wurden daraus vonseiten der Bundesregierung gezogen?

26

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen es seit dem Jahr 2000 an den Standorten Riad, Shanghai, Dubai oder an anderen Standorten zu Beschäftigungsverhältnissen zwischen den Auslandshandelskammern und den Ehepartnern der von der DIHK jeweils entsandten deutschen Geschäftsführer gekommen ist?

a) Wenn ja, bei welchen Standorten und in welchen Zeiträumen war dies der Fall?

b) Wie stellt die Bundesregierung in diesen Fällen sicher, dass es bei der Beschäftigung von Ehepartnern als weisungsgebundene Angestellte der jeweiligen Geschäftsführer nicht zu einer Bevorzugung oder zu einer Vermischung der Interessen kommt?

c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Verhaltenskodex für AHK-Geschäftsführer, etwa wie für die Leiter der politischen Stiftungen im Ausland, der insbesondere die Beschäftigung von Familienangehörigen verbietet?

27

Wie hoch waren die staatlichen Zuwendungen für die AHK Vereinigte Arabische Emirate (VAE) in den letzten sieben Jahren (bitte in Euro pro Jahr angeben)?

28

Wie hoch waren die staatlichen Zuwendungen, die jeweils an den Standorten Irak, Katar, Kuwait, Oman und Pakistan in den letzten sieben Jahren eingesetzt wurden (bitte nach Jahr und Standort in Euro aufschlüsseln)? Werden diese Standorte ausschließlich aus den Zuwendungen für die AHK VAE finanziert oder gibt es weitere öffentliche Mittel, die an diese Standorte fließen (falls ja, bitte die Höhe der Mittel in Euro für die letzten sieben Jahre pro Jahr und nach Standort sowie die Mittelherkunft angeben)?

29

Gibt es an den Standorten Irak, Katar, Kuwait, Oman und Pakistan eigene Büros des Netzwerks der AHKs, und wenn ja, an welchen Orten, und mit welcher Begründung wird eine zusätzliche Betreuung dieser Märkte durch die AHK VAE gerechtfertigt?

30

Welchen Inhalt hat der vom DIHK, Bereich AHK-Netz und Bereich Finanzen Controlling (FC), erstellte Prüfbericht (2022/DEL/IRQ) über eine Fernprüfung der Delegation Irak Erbil des BMWK, die vom 29. März 2022 bis zum 14. April 2022 durchgeführt wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung?

a) Gab es im Zusammenhang mit der Prüfung Feststellungen über Rechtsverstöße gegen lokales irakisches Recht (z. B. im Zusammenhang mit den für die Delegation geschlossenen Arbeitsverhältnissen und den dabei abzuführenden Steuern und Sozialabgaben)?

b) Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen?

31

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Reisekosten der Geschäftsführung der AHK VAE, und wenn ja, wie hoch sind diese (bitte in Euro für die letzten sieben Jahre angeben)?

32

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass es im Zusammenhang mit den Vorstandswahlen der AHK Marokko im Juni 2022 angeblich zu einer Anfechtung des Wahlergebnisses gekommen ist, begründet unter anderem mit dem Vorwurf, die Stimmzettel seien bereits vor der Präsentation der Kandidaten abgegeben worden?

a) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Geschäftsführung der AHK ihren Mitgliedern gegenüber bis heute nie inhaltlich substantiiert Stellung zu den geäußerten Vorwürfen genommen hat, der Hinweisgeber jedoch inzwischen formell aus der AHK ausgeschlossen wurde, und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesem Vorgehen mit Blick auf einen effektiven Hinweisgeberschutz?

b) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass über die Entscheidung, den Hinweisgeber aus der AHK auszuschließen, der aus der angefochtenen Wahl hervorgegangene Vorstand selbst abgestimmt hat, einschließlich des für die Organisation der Wahlen zuständigen Geschäftsführers? Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesem Vorgehen mit Blick auf Compliance mit rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere das Fair-Trial-Prinzip, sowie einer möglichen Befangenheit des aus der kritisierten Wahl hervorgegangenen Vorstandes und insbesondere des persönlich für die Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Wahlen verantwortlich gemachten Geschäftsführers?

c) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Vereinsausschluss unter anderem mit der am Wahlprozess geübten Kritik sowie der Kritik an der internen Organisation und Governance der AHK begründet worden ist? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer solchen Argumentation durch einen als deutsch wahrgenommenen Verein, siehe Vorbemerkung der Fragesteller, mit Blick auf ihre nach Ansicht der Fragesteller zwangsweise negative Ausstrahlung auf die Glaubhaftigkeit deutscher Forderungen nach verantwortungsvollen Institutionen im Ausland, und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen?

33

Verfügen Auslandshandelskammern in ihrer Funktion als „offizielle Vertretungen der deutschen Wirtschaft im Ausland“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/aussenwirtschaft/-/202264) über ein Mandat der Bundesregierung, und wenn ja, welche Rechte und Pflichten gehen mit der Übernahme dieses Mandats einher?

34

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass als Eigentümerin der AHK VAE laut offizieller Registrierung im Handelsregister die Bundesrepublik Deutschland angegeben ist? An wie vielen weiteren Standorten ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung der Fall?

35

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben des AHK-Netzwerkes als Betrag in Euro (bitte für die letzten fünf Jahre angeben)?

36

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gelder, welche aus den IHK-Beiträgen an das Netzwerk der AHKs gehen in Euro (bitte für die letzten fünf Jahre angeben)?

37

Wie wird – bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage „Staatliche Zuwendungen für Auslandshandelskammern“ auf Bundestagsdrucksache 20/6228 – dem vorgebeugt, dass AHKs, Delegationen oder Repräsentanzen nicht mit deutschen nichtstaatlich subventionierten kleinen und mittleren Unternehme (KMU) konkurrieren, insbesondere an Standorten, an denen bereits ein breites Angebot an deutschen Dienstleistern vorhanden ist, wie z. B. in Dubai?

Berlin, den 17. April 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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