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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Vertreibung der Massai in Tansania und die Konsequenzen für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

30.05.2023

Aktualisiert

06.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/666104.05.2023

Vertreibung der Massai in Tansania und die Konsequenzen für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bis zu 1 Million Massai leben aktuell im Norden Tansanias und im Süden Kenias, davon etwa 93 000 in dem Gebiet Ngorongoro und etwa 70 000 in Loliondo. Nach Plänen der tansanischen Regierung sollen ca. 150 000 Massai diese beiden Gebiete in den nächsten Jahren verlassen.

Die Ngorongoro Conservation Area (NCA) wurde 1959 als „Multiple Land Use Area“ eingerichtet, das heißt als Gebiet, in dem die Interessen Indigener, Tourismus und Naturschutz Hand in Hand gehen sollten. Damals wurden alle Massai aus dem jetzigen Serengeti-Nationalpark in die NCA umgesiedelt, weil die Serengeti als Nationalpark weder bewohnt noch bewirtschaftet werden durfte. Die Massai fanden in der NCA eine neue Heimat, doch blieb die Wahrung ihrer Interessen immer hinter den Interessen des Naturschutzes und des Tourismus zurück. Inzwischen gibt es neue Pläne für das Gebiet: Die NCA soll von 8 100 Quadratkilometern auf über 12 000 Quadratkilometer ausgeweitet werden, inklusive Gebiete aus der Loliondo Game Controlled Area, und in vier Zonen unterteilt werden: eine Kernschutzzone, eine Teilschutzzone, eine Übergangszone sowie eine Siedlungs- und Entwicklungszone. Der vorgeschlagene „Multiple Land Use Management“-Plan (MLUP) beschränkt fast alle menschlichen Siedlungen und Entwicklung auf 2 230 Quadratkilometer – nur noch 18 Prozent der heutigen Fläche (vgl. www.oaklandinstitute.org/sites/oaklandinstitute.org/files/tanzania-looming-threat-eviction.pdf, S. 10 f.). Für die Bewohnerinnen und Bewohner der NCA hat die Regierung in Tansania 2021 einen Umsiedlungsplan beschlossen, der die Umsiedlung von 82 000 Massai in andere Gebiete Tansanias bis 2027 vorsieht. Als Grund wird das „Sterben“ des Schutzgebietes aufgrund der Übernutzung durch die Massai genannt. Der Umsiedlungsplan wird aktuell mit Repressionen gegen die Bevölkerung durchgesetzt: Seit 2022 werden keine staatlichen Gelder mehr nach Ngorongoro transferiert und die meisten staatlichen Dienstleistungen wurden eingestellt. Das örtliche Krankenhaus wurde in eine kleine Krankenstation umgewandelt, dem Flying Medical Service (www.facebook.com/flyingmedicalservice) wurde die Flugerlaubnis gestrichen. Für Behördengänge müssen heute 30 und mehr Kilometer nach Karatu zurückgelegt werden. Lokale Mitarbeiter der Parkverwaltung wurden weit weg in andere Schutzgebiete Tansanias versetzt. Die Massai wurden über die Maßnahmen nicht oder so gut wie nicht konsultiert (www.oaklandinstitute.org/sites/oaklandinstitute.org/files/tanzania-looming-threat-eviction.pdf, S. 15). Hohe Beträge wurden bisher für eine „freiwillige“ Umsiedlung von ca. 550 Familien in das 600 Kilometer entfernte Handeni (Tanga) ausgegeben. Die dortigen Gemeinden fechten jedoch die Umnutzungen ihres Landes für die Umsiedlung an.

Das andere Gebiet, Loliondo, ist eine etwa 4 000 Quadratkilometer große „Game Controlled Area“ (GCA), die seit 1992 an die Otterlo Business Corporation (OBC) verpachtet wird, ein Jagdunternehmen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Regierung Tansanias hat signalisiert, etwa 1 500 Quadratkilometer der Loliondo GCA entlang der westlichen Grenze des Serengeti-Nationalparks als Wildschutzgebiet auszuweisen, das von der tansanischen Wildtierbehörde TAWA (Tanzania Wildlife Authority) verwaltet werden soll (fzs.org/de/aktuelles/stellungnahme-zur-situation-in-loliondo-tansania/). Dafür hat die tansanische Regierung im Juni 2022 14 Dorfgebiete abgegrenzt und als Wildschutzgebiet (Pololet Game Reserve) ausgeweitet. Daraufhin kam es zu gewaltsamen Zwangsräumungen, bei der über 1 000 Menschen vertrieben und 59 verhaftet worden sind. Die Verfolgung setzt sich laut Berichten der Massai aus den betroffenen Gebieten in Form von Kontrollen und Bußen fort, insbesondere auch durch das systematische Konfiszieren von Herden und dem Entzug der Lebensgrundlage durch das fehlende Weideland. In Loliondo sollen 70 000 Massai vertrieben werden (www.gfbv.de/de/aktiv-werden/kampagnen-petitionen/trophaenjagd-vs-menschenrechte-der-massai/).

Das Vorgehen der tansanischen Regierung verstößt mehrfach gegen internationales Recht. So sollen nach der ILO-Konvention (ILO = Internationale Arbeitsorganisatio)169 Indigene frühzeitig in Entscheidungen einbezogen werden, die ihre Territorien betreffen und nach UNDRIP soll keine Entscheidung fallen ohne ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung (vgl. rue.bmz.de/rue/themen/fpic-86644). Des Weiteren missachtet die Regierung die Vorgaben in der ebenfalls von Tansania unterzeichneten Kampala-Konvention der Afrikanischen Union. Diese verbieten es, Menschen willkürlich aus ihren Gebieten zu vertreiben (au.int/sites/default/files/treaties/36846-treaty-kampala_convention.pdf).

Ungeachtet der menschenrechtlichen Verstöße gegen die Konventionen führt Deutschland seine Unterstützung für Naturschutzgebiete in Tansania mit über 80 Mio. Euro pro Jahr fort (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 81 der Abgeordneten Cornelia Möhring auf Bundestagsdrucksache 20/2445). Am 20. Dezember 2022 wurden zudem 51 Autos an die Parkverwaltungen der Serengeti und Nyerere National Park sowie an das Selous Game Reserve übergeben (twitter.com/GermanyTanzania/status/1605174908048539649?s=20). Laut Bericht der deutschen Botschafterin in Tansania Regine Heß erhielt TANAPA (tansanische Nationalparkbehörde) einen Helikopter und weitere Fahrzeuge.

Die Fragesteller möchten von der Bundesregierung wissen, wie weit sie über die Vertreibungen in Tansania informiert ist und welche Konsequenzen die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen der tansanischen Regierung gegen die Massai für deutsches Regierungshandeln haben, vor allem im Hinblick auf die Vorgabe im Menschenrechtsansatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dass menschenrechtliche Standards und Prinzipien in allen bilateralen EZ-Vorhaben (EZ = Entwicklungszusammenarbeit) verankert sein müssen (BMZ, 2011).

Darüber hinaus stellt sich grundsätzlich die Frage, wie indigene Gruppen bzw. Einheimische im Vorfeld von Naturschutzmaßnahmen einbezogen bzw. konsultiert werden, welche Möglichkeiten sie haben, sich an die Bundesregierung zu wenden und wie Beschwerden aufgenommen, geprüft und weiterverfolgt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die „Multiple Land Use Management“-Pläne der tansanischen Regierung in der Ngorongoro Conservation Area (NCA) und die Pläne für Loliondo vor?

a) Welche Auswirkungen haben diese Pläne nach Auffassung der Bundesregierung auf die Massai in diesen beiden Gebieten?

b) Unterstützt die Bundesregierung die Umsiedlungspläne der tansanischen Regierung oder ist sie der Auffassung, dass diese gegen internationales Recht verstoßen?

c) Aus welchen Gründen geht die Bundesregierung davon aus, dass die tansanische Regierung einen „inklusiven Dialogprozess hinsichtlich des Ngorongoro-Schutzgebietes sowie Loliondo“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 20/2445) führt, und wenn ja, mit wem führt sie nach Auffassung der Bundesregierung diesen Dialog?

2

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Berichte über Repressionen, Gewaltanwendung, Menschenrechtsverletzungen und Kriminalisierungen von Massai im Kontext der Ausweitung der Schutzgebiete zu verifizieren (bitte ggf. nach Datum und Quellen auflisten)?

Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der Verifizierung gekommen?

3

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um auszuschließen, dass die von ihr über die Entwicklungszusammenarbeit geförderten Aktivitäten und Strukturen nicht direkt oder indirekt an Repressionen oder Kriminalisierung beteiligt waren?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die jüngst übergebenen Fahrzeuge nicht in die Repressionen gegen die Massai verwickelt sein werden?

4

Sieht die Bundesregierung eine voraussichtliche Beeinträchtigung für die Rechte der Massai durch die finanzielle Unterstützung von Infrastruktur und Ausrüstung der tansanischen Nationalparkbehörde TANAPA (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 183 der Abgeordneten Cornelia Möhring auf Bundestagsdrucksache 20/5046)?

Stellt die Bundesregierung die Einhaltung von IFC (International Finance Corporation) Performance Standard 4 (Einsatz von Sicherheitspersonal) bei der finanziellen Unterstützung der TANAPA sicher, und wenn ja, wie?

5

Ist der Bundesregierung die Rolle der Frankfurter Zoologischen Gesellschaft bei der Umwidmung und Umgestaltung der NCA und Loliondo Game Controlled Area bekannt, und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus?

a) Welche konkrete Rolle spielt die Frankfurter Zoologische Gesellschaft im Konflikt um Grenzziehungen, Umwidmung von Weideflächen und Umsiedlung von Dörfern in Loliondo?

b) Wie hoch sind die jährlichen Zuwendungen der Bundesregierung an die Frankfurter Zoologische Gesellschaft für Projekte in Tansania (bitte nach Projekt, Standort und Höhe der Zuwendungen aufschlüsseln)?

6

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit, wenn die tansanische Regierung internationale Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards sowie Rechtsstaatsprinzipien nicht beachtet und an ihren Umsiedlungsplänen festhält?

Unter welchen Umständen würde die Bundesregierung die finanzielle Unterstützung für die Naturschutzgebiete in Tansania ggf. reduzieren bzw. einstellen?

7

Welche Möglichkeiten haben indigene Gruppen oder lokale Bevölkerungen, sich an die Bundesregierung zu wenden, wenn ihre Rechte aufgrund von Naturschutzmaßnahmen beschnitten werden, die von der Bundesregierung mitfinanziert werden (bitte alle Beschwerdemechanismen auflisten)?

8

Wie werden Beschwerden von der Bundesregierung geprüft, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den ihnen mitgeteilten Beschwerden (bitte Richtlinien oder andere Vorgaben auflisten)?

9

Gibt es die Möglichkeit, die Beschwerden und ihre weitere Überprüfung von Dritten unabhängig zu überprüfen, und wenn ja, wie?

10

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der DEval-Evaluierung (DEval = Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit) zu Menschenrechten in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, existierende Beschwerdemechanismen in einem konsultativen Prozess in einem unabhängigen, EZ-weiten Beschwerdesystem zusammenführen (vgl. Empfehlung 3, DEval Policy Brief 3/2023).

11

Wie geht die Bundesregierung vor, um bereits im Vorfeld bzw. in der Entwicklung von neuen Entwicklungshilfeprojekten die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung nach UNDRIP sicherzustellen?

Gibt es hierfür Richtlinien o. Ä., die zwingend greifen müssen, und wenn nein, plant die Bundesregierung, solche zu entwickeln?

Berlin, den 28. April 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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